Profilbild Rechtsanwalt Dr. Christopher Wekel
Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

In diesem Artikel erklären wir, wann Ryanair Ihnen eine Entschädigung für Flugverspätungen zahlen muss. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie 250, 400 oder 600 € von Ryanair verlangen können und wie Sie diese Beträge am besten einfordern. Wir führen Sie der Reihe nach durch alle wesentlichen Punkte – von den rechtlichen Grundlagen bis zu konkreten Handlungsempfehlungen.

Einen schnellen Überblick finden Sie in unserer Kurzübersicht. Dort haben wir die wichtigsten Schritte von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung zusammengefasst. Im Einzelnen erfahren Sie außerdem:

  1. wie Sie Ihre Ansprüche selbst durchsetzen können;
  2. wann sich die Hilfe von spezialisierten Fluggastportalen lohnt;
  3. welche weiteren Wege zur Durchsetzung offenstehen.

Möchten Sie mehr über Ihre weiteren Rechte bei einer Flugverspätung erfahren? In unserem ausführlichen Ratgeber hierzu finden Sie alle Informationen:

Haben Sie eine konkrete Frage zu Ihrer Ryanair-Verspätung? Schauen Sie in unseren FAQBereich mit häufig gestellten Fragen. Oder nutzen Sie unseren Live-Chat für direkte Unterstützung. Falls Sie interessiert, ob ein bestimmter Ryanair-Flug zur Entschädigung berechtigt, können Sie das übrigens direkt kostenlos in unserem Entschädigungsrecher prüfen:

Überblick zur Entschädigung bei Verspätungen mit Ryanair

In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie bei Verspätungen von Ryanair-Flügen schnell und effektiv eine Entschädigung bekommen. Mit den folgenden drei Schritten kommen Sie zügig zu Ihrer Flugentschädigung:

Überblick zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegen Ryanair nach Flugverspätung

1. Voraussetzungen der Flugentschädigung prüfen

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen eine Entschädigung von Ryanair zu, wenn:

  • Sie bei Ankunft am endgültigen Zielflughafen Ihrer Reise eine Verspätung von mindestens drei Stunden haben. Die Verspätung beim Abflug oder bei Zwischenstopps ist dafür nicht entscheidend.
  • der Ryanair-Flug in den Anwendungsbereich der europäischen Fluggastrechte fällt. Dies trifft auf alle Ryanair-Flüge zu, die in der EU starten. Bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern in die EU muss die Airline ihren Sitz in der EU haben – was bei Ryanair der Fall ist.
  • Die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umständen zurückgeht. Hierbei handelt es sich im Grunde um Fälle höherer Gewalt, die Ryanair nicht beherrschen kann. Technische Defekte und organisatorische Probleme von Ryanair gelten meist als gewöhnliche Umstände – außer sie wurden von Dritten verursacht.

Sind diese zentralen Voraussetzungen erfüllt, stehen Ihre Chancen auf eine Entschädigung gut. Es gibt noch einige weitere Bedingungen, die aber meist automatisch erfüllt sind. Wichtig ist vor allem, dass die Verspätung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, da der Anspruch sonst verjährt ist.

Die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von Ryanair sind im Einzelnen folgende:

  • Sie müssen eine bestätigte Buchung vorweisen können.
  • Sie müssen auf dem verspäteten Flug wirklich mitgeflogen sein.
  • Der Flug darf nicht zu nicht-öffentlichen Sonderkonditionen gebucht worden sein.
  • Sie müssen über einen eigenen Sitzplatz verfügt haben (gilt nicht für Kleinkinder).
  • Der verspätete Flug muss in den letzten drei Jahren stattgefunden haben.
  • Ryanair muss zum Zeitpunkt der Anspruchsverfolgung zahlungsfähig sein (was gegenwärtig kein Problem ist).

Genauere Informationen zu allen weiteren Anforderungen erhalten Sie im Abschnitt zu den zusätzlichen Voraussetzungen.

2. Höhe der Entschädigung für Verspätung ermitteln

Bei verspäteten Ryanair-Flügen bestimmt die Länge der Flugstrecke die Höhe Ihrer Entschädigung. Da Ryanair hauptsächlich Kurz- und Mittelstrecken innerhalb Europas bedient, stehen Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung meist 250 € oder 400 € pro Person zu. Die Entschädigung beträgt:

  • 250 € bei Flugstrecken bis 1.500 km (typisch für die meisten Ryanair-Verbindungen)
  • 400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km (etwa bei längeren Strecken der Airline nach Portugal oder Südspanien)
  • 600 € bei Strecken über 3.500 km (bei Ryanair sehr selten, nur bei einzelnen Flügen in den Nahen Osten)

In besonderen Fällen kann die Entschädigung von diesen Standardbeträgen abweichen:

1. Bei einer zusätzlichen Verspätung des Ersatzfluges nach Flugausfall können Sie beide Verspätungen geltend machen.

2. Für EU-Binnenflüge gilt eine Obergrenze von 400 €, auch bei Distanzen über 3.500km (z.B. auf die Kanaren).

3. Bei Verspätungen zwischen 3 und 4 Stunden zahlt Ryanair nur die Hälfte des regulären Betrags.

Genauere Erläuterungen zu diesen Ausnahmen finden Sie weiter unten im Artikel.

Den exakten Betrag für Ihren Fall können Sie schnell und einfach mit unserem Entschädigungsrechner ermitteln:

3. Entschädigung von Ryanair erhalten

Welcher Weg zur Entschädigung für Sie am besten ist, hängt von den Umständen Ihrer Verspätung ab. Da Ryanair oft zögerlich bei Entschädigungszahlungen ist, sollten Sie die verschiedenen Möglichkeiten sorgfältig abwägen.

Bei eindeutigen Fällen, etwa wenn die Verspätung auf einem gewöhnlichen technischen Problem am Flugzeug beruhte, können Sie Ryanair zunächst direkt kontaktieren. Ein gut formuliertes Mahnschreiben führt manchmal zum Erfolg:

Ist es weniger klar, ob die Ursache der Verspätung Ryanair vorwerfbar ist, zahlt Ryanair hingegen weniger bereitwillig eine Entschädigung. Hier empfehlen sich andere Wege. Sie können die Schlichtungsstelle SÖP oder einen Anwalt einschalten oder ein Fluggastportal beauftragen. Als ein solches zahlt Ersatz-Pilot Ihnen beispielsweise ohne Kostenrisiko die Entschädigung bereits nach 1-3 Tagen aus. Andere Anbieter wie Flightright kehren den Betrag erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Ryanair aus, was mehrere Monate dauern kann. Auch die Abzüge vom ausgezahlten Entschädigungsbetrag durch die Servicegebühren unterscheiden sich zwischen verschieden Fluggastportalen stark. Es lohnt sich darum vor Auftragserteilung ein Vergleich der zahlreichen Lösungen:

Mit einer Rechtsschutzversicherung ohne hohe Selbstbeteiligung können Sie Ihre Ansprüche auch selbstständig gerichtlich durchsetzen. Der Vorteil: Sie erhalten die volle Entschädigungssumme. Der Nachteil: Das Verfahren dauert mehrere Monate und Sie sind als Kläger selbst eingebunden. Wer eine schnellere und bequeme Lösung sucht, ist bei Fluggastportalen wie Ersatz-Pilot besser aufgehoben. Fluggastportale arbeiten ohne Vorkosten und behalten nur im Erfolgsfall eine Provision ein. Als Direktentschädiger überweist Ersatz-Pilot Ihnen nach positiver Prüfung innerhalb von 1-3 Tagen 71-75% der Entschädigungssumme.

Portale wie Flightright berechnen meistens höhere Provisionen und zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Ryanair – was oft Monate dauert.

Die kostenlose Schlichtungsstelle SÖP oder eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt sind weitere Optionen. Allerdings können diese Ryanair nicht zur Zahlung verpflichten.

Eine ausführliche Gegenüberstellung aller Alternativen zur Durchsetzung finden Sie hier:

I. Voraussetzungen der Entschädigung für Ryanairs Verspätung

In diesem Abschnitt erläutern wir, wann Ryanair Ihnen eine Entschädigung für Ihre Flugverspätung zahlen muss. Wir führen Sie durch alle maßgeblichen Punkte:

1. Ein Überblick der wichtigsten Voraussetzungen hilft Ihnen, sich schnell zu orientieren.

Danach erklären wir die einzelnen Voraussetzungen im Detail:

2. Welche Ryanair-Flüge fallen unter die EU-Fluggastrechteverordnung (Anwendungsbereich)?

3. Ab welcher Verspätungsdauer besteht ein Anspruch?

4. Wann darf Ryanair die Zahlung wegen außergewöhnlicher Umstände ablehnen?

5. Welche weiteren Bedingungen müssen Sie beachten?

1. Das Wichtigste in Kürze

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung ergeben sich diese Hauptvoraussetzungen für eine Entschädigung von Ryanair:

  1. Die Verspätung liegt nicht an außergewöhnlichen Umständen. Bei Ryanair zählen dazu etwa schwere Unwetter oder Streiks des Flughafenpersonals. Gewöhnliche technische Störungen oder organisatorische Probleme berechtigen die Airline nicht zur Verweigerung der Zahlung.
  2. Der Ryanair-Flug unterliegt der EU-Verordnung. Dies trifft zunächst auf alle Flüge zu, die in der EU starten. Als europäische Airline muss Ryanair außerdem bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern in die EU entschädigen (Details hier).
  3. Sie kommen am Zielort mindestens 3 Stunden zu spät an. Entscheidend ist dabei der Moment, wenn sich die Flugzeugtüren öffnen. Eine Verspätung beim Start oder bei Zwischenstopps spielt keine Rolle (mehr zur Berechnung hier).
Infografik zu den gesetzlichen Anforderungen für eine Flugentschädigung von Ryanair bei Verspätung

Es gibt noch einige weitere Bedingungen, die aber meist automatisch erfüllt sind.

Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie sofort und unverbindlich prüfen, ob Ihr Fall diese Voraussetzungen erfüllt:

Alternative Prüfmöglichkeiten

Für eine zweite Meinung bieten auch Portale wie EUclaim kostenlose Online-Prüfungen ohne Registrierung. Andere Anbieter wie Flightright oder Airhelp fordern hingegen vorab Ihre Kontaktdaten, ehe sie Ihnen das Prüfergebnis zu Ihrem Flug anzeigen. Falls Sie für eine Ersteinschätzung auf ein Tool zurückgreifen wollen, dass vor der Einschätzung voraussetzt, personenbezogene Daten preiszugeben, sollten Sie erst klären, ob Sie den jeweiligen Anbieter wirklich später beauftragen möchten. Dazu lohnt ein vorheriger Vergleich der verschiedenen Fluggastportale.

Die Prüftools von ADAC und verschiedener Verbraucherzentralen wie der von Nordrhein-Westfalen sind ebenfalls kostenlos. Sie prüfen aber nicht alle Voraussetzungen umfassend. Besonders die wichtige Prüfung außergewöhnlicher Umstände findet hier maximal anhand der Eigeninformationen des Nutzers statt, ohne dass ein Abgleich mit externen Flugdatenbanken erfolgt.

2. Wo gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?

a. Grundregel der Anwendbarkeit

Die EU-Fluggastrechteverordnung greift bei Ryanair-Flügen fast immer. Denn die Airline fliegt hauptsächlich auf Strecken innerhalb Europas. Als EU-Airline muss Ryanair bei allen Problemflügen entschädigen, bei denen entweder zumindest der Startflughafen oder der Zielflughafen in der EU liegt (Art. 3 Abs. 1 lit. a, b VO (EG) Nr. 261/2004).

b. Geltung in verschiedenen Ländern

Die Fluggastrechte-Verordnung gilt im Übrigen auch in der Schweiz und in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

Daneben verabschiedete das britische Parlament im Nachgang des EU-Withdrawal Acts von 2018 Gesetzgebung, die die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung spiegelbildlich bei Abflügen aus Großbritannien für anwendbar erklärt. Ryanair-Flüge zwischen diesen Ländern fallen also ebenfalls in den Anwendungsbereich der Fluggastrechte. Ein Flug mit Ryanair von London Stansted in ein Drittland begründet danach die gleichen Ansprüche wie eine Verbindung innerhalb der EU, zum Beispiel zwischen Hamburg und Mallorca.

3. Nötige Ankunftsverspätung

Dieser Abschnitt erklärt:

a. die grundsätzlichen Entschädigungsvoraussetzungen bei der Länge der Verspätung;

b. was zu tun ist, wenn die Airline die Verspätung bestreitet;

c. die Besonderheiten bei Umsteigeverbindungen;

d. die Regeln bei Umleitungen auf andere Flughäfen.

a. Grundregel

Gemäß dem Sturgeon-Urteil des EuGH vom 19. November 2009 (C-402/07; C-432/07) muss die Verspätung am Zielort mindestens drei Stunden betragen, damit Anspruch auf Entschädigung besteht. Der Gerichtshof stellt solche erheblichen Verspätungen den Flugausfällen gleich, da sie ähnliche Unannehmlichkeiten verursachen. Bei geringeren Verzögerungen ergeben sich zwar zum Teil bereits andere Fluggastrechte wie solche auf kostenlose Verpflegung. Eine Entschädigung in Geld ist jedoch erst ab einer Ankunftsverspätung von mindestens 180 Minuten vorgesehen.

Maßgeblich ist zur Berechnung die Zeitdifferenz zwischen:

  • Geplanter Ankunft: Die in Ihrer Ryanair-Buchung angegebene Zeit
  • Tatsächlicher Ankunft: Der Moment, wenn sich die erste Flugzeugtür öffnet (EuGH, 4. September 2014, C-452/13)

Bei der Berechnung zählt immer nur die Verspätung am endgültigen Zielort – egal ob Direkt- oder Umsteigeverbindung (EuGH, Urteil vom 20. Februar 2013, C-11/11). Auf Verspätungen am Startflughafen oder Umsteigeort kommt es dagegen nicht an.

b. Wenn Ryanair eine erhebliche Verspätung bestreitet

Bei eindeutigen Verspätungen von weitaus mehr als drei Stunden gibt es selten Streit. Diese Fälle sind in Flugdatenbanken gut dokumentiert und deswegen verweigert Ryanair Entschädigungen erfahrungsgemäß zumindest nicht mit der Begründung, die Verzögerung reiche für einen Anspruch nicht aus.

Schwieriger wird es bei Verspätungen nahe der Drei-Stunden-Grenze. Hier behauptet Ryanair häufig, die maßgebliche Schwelle sei nicht erreicht.

Will man die Entschädigung trotzdem vor Gericht einklagen, ist man selbst in der Beweislast: Sie als Passagier oder wir als Fluggastportal an Ihrer Stelle müssen nachweisen, dass die Verspätung mindestens 180 Minuten betrug. Bei knappen Fällen kann das herausfordernd sein, etwa wenn Ryanair behauptet, die erste Tür wurde schon nach 179 Minuten geöffnet.

Nützliche Beweismittel sind in solchen Fällen:

  • Daten aus Flugdatenbanken wie Flightstats, Flightradar24 oder die Ersatz-Pilot Datenbank;
  • Fotos vom Ankunftszeitpunkt auf Zeittafeln am Flughafen;
  • Offizielle Verspätungsbestätigungen von Ryanair oder Servicemitarbeitern am Flughafen (z.B. von ahs);
  • Zeugenaussagen von Mitreisenden (wenn diese bereit sind, im Ernstfall auch vor Gericht vernommen zu werden).

Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Verspätung die „magische Schwelle“ von 180 Minuten überschritt, haben Sie außerdem die Möglichkeit, die tatsächliche Ankunftszeit Ihres Ryanair-Flugs schnell in unserem Entschädigungsrechner zu prüfen.

Falls sich dabei anhand unserer Datenbanken eine Verspätung von mehr als 180 Minuten ergibt, benötigen Sie keine weiteren Nachweise, wenn Sie unsere Direktentschädigung anfordern. Das bedeutet nämlich, dass wir bereits anhand vorhandener Belege die ausreichende Ankunftsverzögerung belegen können. Zum Beispiel anhand schon eingeholter Auskünfte der Flugsicherungsbehörde Eurocontrol.

c. Besonderheiten bei Ryanair-Umsteigeverbindungen

Bei mehrteiligen Ryanair-Flügen zählt die Gesamtverspätung am Endziel. Verspätungen auf Teilstrecken sind nur relevant, wenn sie zu einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel führen. Beispiel: Bei einer Verbindung Dublin-London-Mailand ist die Ankunftszeit in Mailand entscheidend, nicht die Verspätung in London.

Wichtig: Die Flüge müssen in einer einzigen Buchung bei Ryanair gebucht sein. Getrennt gebuchte Flüge gelten als eigenständige Verbindungen. Bei der Airline sind erfahrungsgemäß durchgehende Umsteigeverbindungen eher selten. Ryanair setzt hauptsächlich auf Direktflüge zwischen zwei Städten. Nur an wenigen Flughäfen wie London Stansted testet Ryanair bisher echte Umsteigeverbindungen.

Besonderheiten bei Buchung mehrgliedriger Flugverbindungen über Vermittler

Besondere Vorsicht ist insofern geboten bei Buchungen über Vermittlungsportale wie Opodo und Online-Reisebüros (OTAs). Häufig werden dort zwar Ryanair-Umsteigeverbindungen in einem Vorgang angeboten, technisch sind es aber separate Einzelbuchungen. Diese platziert das Buchungsportal im Hintergrund der Bestellung gesondert und stellt diese in der Buchungsbestätigung dann bloß verklammert dar, ohne dass Ryanair die Umsteigeverbindung direkt so anbietet.

In diesem Fall haftet Ryanair bei Verspätungen nur für die jeweilige Teilstrecke. Es kommt dann darauf an, mit welcher Ankunftsverspätung der Flug am Zielort der Teilstrecke ankommt. Verspätet sich der erste gesondert gebuchte Flug zum Beispiel nur um zwei Stunden und verpasst der Fluggast deswegen seinen Anschluss, schuldet Ryanair keine Entschädigung.

Sie erkennen getrennte Buchungen an diesen Merkmalen:

  • Sie müssen das Gepäck am Umsteigeflughafen neu aufgeben;
  • Das Einchecken ist für jeden Einzelflug erneut erforderlich.
  • Sie finden zwei verschiedene sechsstellige Buchungscodes für die beiden Einzelflüge der Gesamtstrecke in den Reiseunterlagen.

Beispiel: Bei einem Flug Hamburg-Mailand-Bari mit Gepäckneuaufgabe in Mailand zählt nur die Verspätung bis Mailand für die Frage, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

d. Besonderheiten bei Umleitungen

Bei Umleitungen auf Ausweichflughäfen gilt der Zeitpunkt der Ankunft am ursprünglich gebuchten Ziel. Landet ein Ryanair-Flug nach Berlin etwa in Leipzig und organisiert die Airline einen Bustransfer, zählt die Ankunftszeit des Busses in Berlin (EuGH, 22. April 2021, Az. C-826/19).

4. Keine außergewöhnlichen Umstände

Ryanair schuldet eine Entschädigung gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Fluggastrechte-Verordnung in der Regel auch dann nicht, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter diesem abstrakten Begriff?

a. Was sind außergewöhnliche Umstände?

Als außergewöhnliche Umstände gelten dabei Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegen. Landläufig spricht man hierbei auch von Fällen höherer Gewalt. Dazu zählen etwa extreme Wetterlagen, Streiks des Flughafenpersonals oder unvorhergesehene Flughafensperrungen. In solchen Fällen kann sich die Airline ihrer Entschädigungspflicht entziehen. Die europäischen Gerichte haben jedoch strenge Maßstäbe entwickelt.

Wichtiges Beispiel: Ein technischer Defekt am Flugzeug begründet meist keinen außergewöhnlichen Umstand. Hier muss Ryanair in der Regel entschädigen. Anders verhält es sich bei schweren Unwettern, die einen sicheren Flugbetrieb unmöglich machen.

b. Typische Beispiele bei Ryanair

Fallgruppen außergewöhnlicher Umstände:

Folgende Umstände entlasten Ryanair beispielsweise von der Entschädigungspflicht, weil die Gerichte sie als außergewöhnlich ansehen:

Extreme Wetterereignisse: Bei schweren Stürmen, dichtem Nebel oder Blitzeis muss Ryanair meistens keine Entschädigung zahlen.

Unvorhergesehene Flughafensperrungen: Wenn ein Airport wegen einer Terrorwarnung oder Sicherheitspanne schließen muss, entfällt die Zahlungspflicht auch.

Streiks außerhalb des Ryanair-Konzerns: Arbeitsniederlegungen von Fluglotsen oder Bodenpersonal anderer Firmen befreien die Airline typischerweise von der Haftung.

Medizinische Notfälle: Wenn ein Flug wegen eines erkrankten Passagiers ungeplant landen muss, gilt dies ebenfalls als außergewöhnlicher Umstand.

Vogelschlag: Beschädigungen durch Vögel stuft der EuGH als außergewöhnlich ein, sofern sie über normale Abnutzung hinausgehen.

Fallgruppen gewöhnlicher Umstände

Zu den gewöhnlichen Ursachen einer Verspätung, die als beherrschbar gelten und eine Airline wie Ryanair nicht von der Entschädigungspflicht befreien, gehören:

  • Technische Probleme: Gewöhnliche Defekte wie Triebwerksstörungen oder fehlerhafte Bordelektronik befreien Ryanair nicht von der Zahlungspflicht. Die Wartung gehört zum normalen Flugbetrieb.
  • Personalmangel: Wenn Crew-Mitglieder kurzfristig ausfallen, muss Ryanair Ersatz organisieren. Krankheitswellen rechtfertigen keine Verweigerung der Entschädigung.
  • Streiks der eigenen Mitarbeiter gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand. Dies betrifft sowohl Ryanair-Piloten als auch das Kabinenpersonal.
  • Organisatorische Probleme: Verspätungen durch Warteschlangen beim Boarding, fehlende Parkpositionen oder verzögerte Gepäckabfertigung fallen in Ryanairs Verantwortungsbereich.

Eine vollständige Übersicht aller relevanten Fallgruppen haben wir hier zusammengestellt:

c. Entschädigung trotz außergewöhnlicher Umstände

Selbst wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen. Nach Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung muss Ryanair alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Verspätung zu minimieren.

Beispiele für zumutbare Maßnahmen:

1. Umleitung: Bei Sperrung des Zielflughafens muss Ryanair prüfen, ob eine Umleitung zu nahe gelegenen Ausweichflughäfen und die Weiterbeförderung von dort mit Bussen oder mit dem Zug möglich ist.

2. Ersatzflugzeuge: An größeren Drehkreuzen von Ryanair wie London-Stansted oder Dublin, wo die Airline viele Maschinen stationiert hat, muss sie verfügbare Reserveflugzeuge einsetzen.

3. Alternative Beförderung auf anderen Linienflügen: Ryanair muss prüfen, ob Passagiere auf andere verfügbare Flüge umgebucht werden können, um die Verspätung zu reduzieren (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020, C-74/19). Zu prüfen sind nicht bloß eigene Linienflüge, sondern ebenso die Umbuchung auf Flugverbindungen anderer Airlines.

Besteht ein solcher Ausweichplan, aber Ryanair nutzt ihn nicht, bleibt der Entschädigungsanspruch bestehen – trotz der ursprünglich außergewöhnlichen Umstände.

5. Zusätzliche Voraussetzungen

Die gute Nachricht zuerst: Sind die zuvor besprochenen Hauptvoraussetzungen erfüllt, qualifizieren Sie sich meist für eine Entschädigung von Ryanair. Die weiteren rechtlichen Anforderungen sind in der Praxis selten ein Problem.

Dennoch sollten Sie diese zusätzlichen Bedingungen kennen. In bestimmten Fällen können sie einen Anspruch ausschließen – auch wenn Ihr Ryanair-Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte. Folgende Punkte müssen erfüllt sein:

a. Sie haben eine bestätigte Buchung und können diese nachweisen.

b. Sie haben den Flug angetreten und sind nicht einfach zu Hause geblieben.

c. Sie haben zu einem öffentlichen Tarif gebucht.

d. Ihnen stand ein eigener Sitzplatz zu.

e. Der Anspruch ist noch nicht verjährt.

f. Ryanair ist weiterhin zahlungsfähig.

Keine Zusatzvoraussetzung ist hingegen, dass Sie Ihre Flüge nicht im Paket oder als Verbraucher privat gebucht haben: Die EU-Verordnung gewährt ihre Fluggastrechte auch Geschäftsreisenden und Pauschalurlaubern. Der Entschädigungsanspruch steht dabei Ihnen persönlich zu – nicht Ihrem Arbeitgeber oder dem Reiseveranstalter (Art. 5, 7 Fluggastrechte-Verordnung).

Sie können die Entschädigung also persönlich einfordern oder ein Fluggastportal damit beauftragen – selbst wenn die Verspätung mit Ryanair auf einer Pauschal- oder Dienstreise auftrat.

a. Flugbuchung durch Ryanair bestätigt

Nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Fluggastrechteverordnung benötigen Sie eine bestätigte Buchung für den verspäteten Flug. Eine Buchung liegt vor, wenn Ryanair Ihnen diese durch einen Flugschein oder anderen Beleg bestätigt hat.

Als Nachweis dienen:

  1. die Buchungsbestätigung von Ryanair oder einem Reiseportal
  2. Ihre Bordkarte für den betroffenen Flug

Mindestens eines dieser Dokumente müssen Sie bei der Beantragung vorlegen.

Die Buchungsbestätigung lässt sich einsehen:

  • in Ihrem Ryanair-Konto
  • in der Ryanair-App
  • auf ryanair.com mit Buchungscode und Namen
  • beim Ryanair-Kundenservice (Angabe von Namen und Flugdaten nötig)

Der Buchungsweg spielt keine Rolle – egal ob direkt bei Ryanair oder über ein Portal gebucht. Entscheidend ist der sechsstellige Buchungscode oder die Ticketnummer in den Unterlagen.

Ihre Bordkarte ist ein ähnlich guter Nachweis für die bestätigte Buchung, da sie einen Check-in voraussetzt, der nur aufgrund einer Buchung stattfinden kann. Sie finden das Ticket:

  • in der Check-in-Bestätigungs-E-Mail,
  • im Wallet Ihres Smartphones (bei digitalen Bordkarten) oder
  • als Ausdruck, wenn Sie am Flughafen eingecheckt haben.

Besonders aufpassen sollten Sie allerdings bei Last-Minute-Buchungen oder kurzfristigen Umbuchungen. Ryanair stellt die Beförderung dann manchmal unter den Vorbehalt verfügbarer Plätze. Sichern Sie sich vor Abflug daher unbedingt einen Buchungsnachweis:

  • eine Bestätigung vom Ryanair-Kundenservice oder
  • den sechsstelligen Buchungscode.

Dies ist wichtig, da Ryanair nach dem Flug den Zugriff auf die Buchungsdaten nach einer gewissen Zeit einschränkt.

Beachten Sie: Der Tarif Ihres Tickets muss öffentlich zugänglich gewesen sein. Das trifft auf alle regulären Buchungen über die Ryanair Webseite und Buchungsportale zu – auch wenn Sie Aktionspreise genutzt oder mit einem Gutschein bezahlt haben. Nur wer beispielsweise als Ryanair-Mitarbeiter zu Sonderkonditionen fliegt, die normale Kunden nicht erhalten, kann keine Entschädigung verlangen.

b. Tatsächliches Erscheinen zum Ryanair-Flug

Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie den verspäteten Ryanair-Flug tatsächlich angetreten haben. Der Europäische Gerichtshof sieht das als zwingende Voraussetzung an, weil nur dann reale Unannehmlichkeiten durch die Verspätung entstehen können.

Wenn Sie nach Bekanntwerden einer Verspätung selbstständig einen anderen Flug buchen oder Ihre Reise absagen, entfällt der Anspruch. Selbst wer eine schnellere Alternative findet, erhält keine Verspätungsentschädigung von Ryanair.

Übrigens: Bei den seltenen Fällen von Ryanair-Umsteigeverbindungen reicht es aus, wenn Sie den verspäteten ersten Flug antreten. Verpassen Sie dann am Umsteigeflughafen den Anschluss, müssen Sie die Reise nicht zwingend fortsetzen, um Ihren Entschädigungsanspruch zu behalten.

c. Öffentlich buchbarer Tarif bei Ryanair

Artikel 3 der EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor: Der Flug muss zu einem öffentlich zugänglichen Tarif gebucht sein. Bei regulären Buchungen auf der Ryanair-Webseite oder Buchungsportale oder Reisebüros ist das in der Regel kein Problem.

Von der Entschädigung ausgeschlossen sind Sie nur in zwei Fällen:

  • Bei komplett kostenlosen Flügen
  • Bei Flügen zum internen Mitarbeitertarif

Alle anderen Buchungen berechtigen zur Entschädigung – auch Aktionspreise oder mit Gutscheinen bezahlte Tickets. Entscheidend ist, dass der Tarif grundsätzlich jedem zur Verfügung stand.

d. Eigener Sitzplatz bei Ryanair

Für eine Entschädigung müssen Sie laut Artikel 3 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung einen eigenen Sitzplatz haben. Eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung, die Ryanair standardmäßig anbietet, ist dafür nicht erforderlich. Es genügt der reguläre Sitzplatz, den Sie beim Check-in zugeteilt bekommen.

Bei erwachsenen Fluggästen ist diese Voraussetzung automatisch erfüllt. Kleinkinder hingegen, die ohne eigenes Ticket auf dem Schoß ihrer Eltern reisen, haben keinen Anspruch auf eine separate Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof 2015 eindeutig geklärt (Urteil vom 17.03.2015, X ZR 35/14).

Auch Haustiere in der Kabine zählen nicht als berechtigte Fluggäste – für sie gibt es keine zusätzliche Entschädigung, auch wenn Sie eine Gebühr für die Mitnahme gezahlt haben.

e. Rechtzeitige Geltendmachung des Anspruchs

Beachten Sie die gesetzlichen Fristen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ryanair. Das BGB sieht in § 195 eine reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Nach Ablauf dieser Zeit kann Ryanair die Zahlung mit Verweis auf die Verjährung verweigern.

Die Frist startet nicht direkt am Tag des verspäteten Fluges. Nach § 199 BGB beginnt sie erst am 31. Dezember des Flugjahres. Beispiel: Ein verspäteter Ryanair-Flug im Jahr 2024 – egal ob im Januar oder Dezember – verjährt am 31.12.2027.

Ein wichtiger Unterschied zu anderen Airlines: Ryanair hat in den AGB keine verkürzte Verjährungsfrist festgelegt. Es bleibt bei den vollen drei Jahren des Gesetzes.

Praxistipp: Planen Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche rechtzeitig. Besonders wenn Sie ein Fluggastportal einschalten möchten, sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Die Prüfung und gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung braucht Zeit.

f. Finanzielle Stabilität von Ryanair

Eine formale Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit von Entschädigungsansprüchen ist die Zahlungsfähigkeit der Airline. Bei Ryanair ist dies aktuell kein Thema – die irische Fluggesellschaft zählt zu den profitabelsten Airlines Europas und steht wirtschaftlich auf sehr soliden Beinen.

Wir erwähnen diesen Punkt nur der Vollständigkeit halber: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass auch große Airlines ungeahnt in Turbulenzen geraten können. In solchen Fällen gibt es zwei mögliche Szenarien:

  1. Bei einer kompletten Insolvenz können Fluggäste ihre Ansprüche nur noch zur Insolvenztabelle anmelden (§ 174 Abs. 1 InsO). Die Auszahlungsquote liegt dann meist im einstelligen Prozentbereich.
  2. Im Sanierungsfall fliegt die Airline zwar weiter, aber Altansprüche werden oft drastisch gekürzt. Neue Entschädigungsansprüche nach der Sanierung bleiben davon aber unberührt.

Bei Ryanair gibt es derzeit keinerlei Anzeichen für wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Airline erwirtschaftet kontinuierlich hohe Gewinne und verfügt über erhebliche Barreserven.

II. Höhe der Entschädigung bei Verspätung mit Ryanair

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Entschädigungssummen Ryanair bei Flugverspätungen zahlen muss, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wir behandeln diese Aspekte:

1. Zunächst finden Sie die wichtigsten Fakten im Überblick, übersichtlich zusammengefasst.

2. Anschließend erklären wir die grundlegenden Berechnungsregeln für Entschädigungen bei Ryanair-Flügen.

3. Zum Schluss beleuchten wir Sonderfälle und Ausnahmen, bei denen abweichende Entschädigungsbeträge gelten.

1. Das Wichtigste zur Entschädigungshöhe in Kürze

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt in Artikel 7, welche Entschädigungsbeträge Ryanair bei Verspätungen zahlen muss. Die Höhe hängt von der Länge der Flugstrecke ab:

  • 250 € für Flüge bis 1.500 km – dies betrifft fast alle Ryanair-Verbindungen innerhalb Deutschlands und in Nachbarländer wie Italien, Spanien oder Griechenland
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km – gilt für längere Ryanair-Strecken wie etwa Deutschland nach Zypern oder auf die Kanarischen Inseln
  • 600 € für Flüge über 3.500 km – diese Kategorie trifft derzeit auf keine Ryanair-Flüge zu, da die Airline nur innerhalb Europas und zu nahen Zielen im Mittelmeerraum fliegt
Entschädigungshöhe für verspätete Lufthansa-Flüge gemaess Artikel 7 Fluggastrechte-Verordnung

Von dieser Grundregel gibt es aber einige wichtige Ausnahmen:

  • Bei Flügen innerhalb der EU zu den Kanarischen Inseln und anderen Langstrecken-Zielen beträgt die maximale Entschädigung 400 €.
  • Bietet Ryanair einen Ersatzflug an, kann sich die Entschädigung je nach Verspätung des Ersatzflugs um bis zu 50% verringern.
  • Bei einer Kombination aus Flugausfall und anschließender Verspätung des Ersatzflugs steigt die Entschädigung unter Umständen auf das Doppelte.

Für eine genaue Berechnung Ihrer konkreten Entschädigungshöhe nutzen Sie am besten unseren Entschädigungsrechner:

2. Grund-Tabelle zur Ermittlung der Entschädigungshöhe

Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung bestimmt, wie viel Entschädigung Ryanair bei Verspätungen pro Person zahlen muss. Der Entschädigungsbetrag steigt mit der Länge der Flugstrecke:

  • Bei Flügen bis 1.500 km (Kurzstrecke) beträgt die Entschädigung 250 € pro Person (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004).
  • Bei Flügen von 1.500 bis 3.500 km (Mittelstrecke) zahlt Ryanair 400 € Entschädigung (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004).
  • Bei Flügen ab 3.500 km (Langstrecke) stünden theoretisch 600 € zu (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. c VO (EG) Nr. 261/2004). Diese Kategorie betrifft Ryanair aber fast gar nicht, weil Ryanair nahezu keine Langstreckenflüge zu außereuropäischen Zielen anbietet.

Für die Streckenberechnung zählt die Luftlinie zwischen Abflug- und Zielflughafen. Bei Umsteigeverbindungen addiert man nach der Rechtsprechung zur Fluggastrechte-Verordnung nicht die einzelnen Teilstrecken. Stattdessen misst man die direkte Entfernung zwischen dem ersten Startflughafen und dem letzten Zielflughafen. Die exakte Entfernung Ihrer Flugstrecke können Sie kostenlos in unserem Entschädigungsrechner prüfen, indem Sie einfach die Flugnummer oder Start- und Zielflughafen eingeben:

Die Entschädigung steht dabei jedem Fluggast einzeln zu. Ein Passagier darf den Anspruch auch für seine Mitreisenden aus der gleichen Buchung geltend machen. Ryanair akzeptiert solche Sammelanträge. Die Airline zahlt nach unserer Erfahrung allerdings selbst bei berechtigten Ansprüchen oft erst nach mehrmaliger Aufforderung und teilweise gar nicht.

3. Ausnahmen und Spezialfälle

Die Entschädigungshöhe bei Ryanair richtet sich nicht immer nur nach der Grundregel aus Artikel 7 Absatz 1 der EU-Fluggastrechteverordnung. Es gibt mehrere wichtige Sonderfälle, die den Betrag entweder erhöhen oder senken können.

Besonders relevant sind drei Konstellationen: Eine davon kann die Entschädigung sogar verdoppeln. Die anderen beiden führen zu geringeren Zahlungen. Hier die Details:

a. Möglichkeit der doppelten Entschädigung

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Passagiere zwei Entschädigungen verlangen, wenn Ryanair erst einen Flug streicht und sich dann auch der Ersatzflug stark verspätet (EuGH, Urteil vom 12.03.2020, Az. C-832/18).

Dafür müssen Sie nachweisen können:

  1. Ryanair hat den ersten Flug komplett gestrichen.
  2. Die Airline hat Sie verbindlich auf einen Ersatzflug umgebucht.

Eine echte Streichung des ersten Flugs erkennen Sie an diesen Merkmalen:

  • Ryanair bezeichnet den Flug als „cancelled“ oder „gestrichen“ oder
  • Sie erhalten die Bestätigung, dass Sie nunmehr auf einen neuen Flug mit anderer Flugnummer gebucht sind.

Eine bloße Verlegung Ihres eigentlichen Flugs auf einen späteren Zeitpunkt unter Beibehaltung der Flugnummer reicht nicht aus. Wichtig für die zweite Entschädigung: Ryanair muss Sie fest auf den Ersatzflug umbuchen.

Eine Standby-Bordkarte genügt hierfür nicht. Sie benötigen eine schriftliche Umbuchungsbestätigung mit konkreten neuen Flugzeiten. Nur dann können Sie bei erneuter Verspätung eine zweite Entschädigung fordern.

b. Reduzierte Entschädigung bei schnellem Ersatzflug

Bietet Ryanair einen Ersatzflug an, der das Reiseziel nur mit geringer Verspätung erreicht, reduziert sich die Entschädigung um 50% (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004). Diese Kürzung gilt grundsätzlich für alle Streckenlängen. Sie ist jedoch bei Verspätungen mit Ryanair kaum relevant, sondern nur bei Flugausfällen.

Das liegt an folgendem Umstand: Die Kürzung greift zwar bei Langstreckenflügen schon, wenn die Verspätung zwar über drei Stunden beträgt, aber weniger als vier. So ergibt es sich aus Artikel 7 Abs. 2 Buchstabe c) Fluggastrechte-Verordnung. Für Flugverbindungen von Ryanair ist das aber kaum relevant, weil die Airline fast keine Interkontinentalflüge durchführt.

Demgegenüber greifen die Kürzungen nach der Vorschrift bei Kurzstreckenflügen nur, wenn der Ersatzflug das Endziel weniger als zwei Stunden später als geplant erreicht. Bei Mittelstreckenflügen halbiert sich die Entschädigung nur, wenn der Ersatzflug das Endziel weniger als drei Stunden später als geplant erreicht.

Ist die Art der Flugunregelmäßigkeit wie bei Ryanair meistens eine Verspätung, besteht in solchen Fällen sowieso per Definition gar kein Anspruch auf eine Entschädigung. Denn dieser erfordert ohnehin eine mindestens dreistündige Ankunftsverspätung. Stattdessen sind diese Kürzungsregeln nur relevant, wenn das Flugproblem eine Annullierung ist. Diese berechtigt nämlich grundsätzlich unabhängig von der Ankunftsverspätung zur Entschädigung – es sei denn der Ersatzflug erreicht das Endziel mit verhältnismäßig wenig Verspätung. Diese Konstellationen hat die Regelung zur Halbierung der Entschädigung im Blick.

c. EU-Sonderregel für Flüge zu den Kanarischen Inseln

Eine weitere Ausnahme betrifft Ryanair-Flüge zu den Kanarischen Inseln und anderen Langstreckenzielen innerhalb Europas. Selbst bei Strecken über 3.500 km muss die Airline hier maximal 400 € zahlen (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004). Denn der höhere Entschädigungssatz für Langstreckenflüge gilt nach dieser Norm nur für Interkontinentalflüge.

Demgegenüber gilt der Mittelstrecken-Entschädigungsbetrag gilt auch für längere Flüge innerhalb der EU. Der Gesetzgeber begründet die niedrigere Entschädigung damit, dass Reisende bei Verspätungen innerhalb Europas weniger Probleme mit Einreisebestimmungen haben als bei interkontinentalen Flügen.

III. Verschiedene Möglichkeiten, um eine Entschädigung von Ryanair zu erhalten

Sie haben einen Entschädigungsanspruch gegen Ryanair wegen einer Flugverspätung? Dann stellt sich die Frage nach dem besten Weg, um die Zahlung zu erhalten. Wir vergleichen die verschiedenen Möglichkeiten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.

Der Abschnitt behandelt folgende Themen:

  1. die wichtigsten Fakten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Überblick.

Danach erfahren Sie:

  1. was Sie über die Zahlungsbereitschaft von Ryanair wissen müssen.
  2. wie Sie mit unseren Tipps zur selbständigen Anspruchsverfolgung vorgehen können.
  3. wann sich die Beauftragung eines Fluggastportals für Sie lohnen könnte.
  4. welche zusätzlichen Möglichkeiten wie Schlichtungsstellen bestehen.

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Aussicht auf Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs hängt stark von der konkreten Verspätungsursache ab. Wir möchten dies mit folgender Infografik veranschaulichen:

Wege zur Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs gegen Ryanair bei Flugverspätung

Vorgehensweise in leichten Fällen

Bei „eindeutigen „klaren“ Fällen, die erkennbar auf internen Problemen von Ryanair beruhen, bestehen gute Chancen auf eine freiwillige Zahlung.

Dies gilt besonders bei Verspätungen aufgrund von:

  • gewöhnlichen technischen Defekten ohne äußere Einwirkung, die zur normalen Betriebserfahrung gehören (zum Beispiel eine kaputte Tür).
  • Personal- oder Crew-Engpässen im regulären Flugbetrieb (zum Beispiel wegen Erkrankung eines Piloten).

Die Erfolgsaussichten steigen zusätzlich, wenn die Ankunftsverspätung deutlich mehr als 4 Stunden beträgt. Denn je größer die Wartezeit, desto eher ist es denkbar, dass Ryanair zumindest mit zumutbaren Maßnahmen wie einer Umbuchung eine schnellere Beförderung hätte erreichen können und müssen.

Ist in Ihrem Fall die Verzögerung so drastisch und ist die Ursache offensichtlich Ryanair vorwerfbar, können Sie oft mit überschaubarem Aufwand selbst eine Entschädigung erreichen.

Sind Sie dagegen unsicher, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt? Unser kostenloser Entschädigungsrechner prüft anhand unserer Flugdatenbanken die Umstände Ihrer Verspätung automatisch und gibt Ihnen schnell Klarheit:

Bei eindeutigen Fällen genügt häufig eine sachliche Nachricht über das Online-Formular von Ryanair oder per E-Mail an den Kundenservice. Beschreiben Sie darin präzise den Vorfall und Ihr rechtliches Anliegen.

Um Zeit bei der Formulierung zu sparen, können Sie unser Musterschreiben als Vorlage nutzen.

Vorgehensweise in weniger klaren Fällen

Schwieriger gestaltet sich die Durchsetzung bei weniger eindeutigen Fällen. Hierzu gehören Verspätungen durch:

  • unbekannte oder mehrere zusammenwirkende Ursachen
  • witterungsbedingte Probleme
  • Streiks an Flughäfen
  • Technische Defekte mit möglicher Fremdeinwirkung
  • Verschiebungen der Abflugslots

In diesen Fällen empfehlen wir:

  1. Zuerst eine kostenlose Prüfung im Entschädigungsrechner, um sich zu vergewissern, wie Ihre Chancen auf eine Entschädigung rein rechtlich stehen.
  2. Dann eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Durchsetzungswege

Bestätigt sich Ihr Anspruch grundsätzlich, stehen Ihnen drei Hauptwege offen. Diese zeichnen sich im Wesentlichen durch folgende Vor- und Nachteile aus:

Die Beauftragung eines Fluggastportals (Details hier):

  • Minimaler eigener Arbeitsaufwand (Online-Antrag genügt)
  • Rasche Abwicklung möglich (mit Sofortentschädigern wie Ersatz-Pilot Auszahlung bereits binnen weniger Tage)
  • Kein Kostenrisiko: Gebühr des Fluggastportals fällt nur und erst bei Auszahlung der Entschädigung an
  • Servicegebühr der meisten Anbieter zwischen 25-50% der Entschädigung (bei Ersatz-Pilot höchstens 29% inklusive Mehrwertsteuer)

Der Gang vor Gericht auf eigene Faust (mehr dazu):

  • Chance auf die volle Entschädigungssumme
  • Erheblicher Zeitaufwand
  • Prozessrisiko von mehreren hundert Euro ohne Rechtsschutz
  • Verfahrensdauer oft 6-12 Monate

Die Einschaltung einer Schlichtungsstelle (Details):

  • Ohne Kosten und Prozessrisiko
  • Bearbeitungszeit meist 3-6 Monate
  • Aber: Ryanair muss Schlichtungsvorschläge nicht akzeptieren
  • Keine Vollstreckungsmöglichkeit bei Zahlungsverweigerung

2. Ryanairs Zahlungsverhalten

Das Zahlungsverhalten von Ryanair bei Entschädigungsansprüchen erweist sich nach Auswertung von tausenden Kundenbewertungen als sehr unterschiedlich. Die Erfahrungsberichte von Passagieren zeigen kein einheitliches Muster.

In eindeutigen Fällen zahlt Ryanair mitunter auf Aufforderung der Passagiere in wenigen Wochen. Eine Passagierin berichtet auf Tripadvisor zum Beispiel von einer fünfstündigen Verspätung auf ihrem Flug nach Lanzarote wegen organisatorischer Probleme der Airline. Nachdem sie sich über das Kontaktformular auf der Webseite an Ryanair gewandt hatte, wurde die Entschädigung innerhalb von etwa 3 Wochen ausgezahlt.

Öfter jedoch schildern Kunden Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Bei Auswertung mehrerer tausend Trustpilot-Bewertungen und ca. 100.000 Rezensionen auf Tripadvisor liest man immer wieder von folgenden Problemen:

  • ausbleibende oder stark verzögerte Antworten auf Entschädigungsanträge
  • pauschale Ablehnungen ohne nähere Begründung
  • Berufung auf angeblich außergewöhnliche Umstände ohne Nachweis
  • automatisierte Standardantworten ohne echte Prüfung des Einzelfalls
  • keine Reaktion auf Nachfragen innerhalb der gesetzten Stellungnahmefristen

Konkrete Erfahrungsberichte

Die Kundenrezensionen der letzten Jahre zeichnen ein durchmischtes Bild vom Umgang Ryanairs mit Entschädigungsansprüchen. Besonders aufschlussreich sind dabei die detaillierten Erfahrungsberichte von Passagieren, die ihre Ansprüche geltend gemacht haben.

Negativbeispiele

Ein Fall aus dem Oktober 2024 zeigt die typischen Herausforderungen: Bei einem Flug von Dortmund nach Krakau kam es zu einer Verspätung von 4,5 Stunden. Zunächst argumentierte Ryanair, dass keine Entschädigung zustehe, da die Verspätung unter 5 Stunden lag. Als der Passagier sich auf die EU-Verordnung berief, die bereits ab 3 Stunden Verspätung einen Anspruch vorsieht, schwenkte die Airline auf eine andere Begründung um: Nun wurden Wetterbedingungen als Grund angeführt – obwohl das Bordpersonal vor Ort technische Probleme als Ursache genannt hatte (Quelle: Trustpilot, 17.11.2024).

Einen ähnlichen Fall schildert ein Reisender aus Luxemburg, dessen Flug nach Porto im April 2024 eine massive Verspätung von über 12 Stunden aufwies. Trotz anfänglicher Zusage wurde die rechtmäßige Entschädigung nicht ausgezahlt. Besonders kritisch: Der Kundenservice beendete einen Anruf einfach und weitere Anfragen per E-Mail wurden nur mit Standardantworten abgewiesen (Quelle: Tripadvisor, 01.05.2024).

Bezeichnend ist auch der Fall eines Passagiers vom Juli 2024, der einen Flug von Köln nach Palma de Mallorca gebucht hatte. Bei einer Verspätung von 4,5 Stunden sah sich der Kunde gezwungen, ein Fluggastrechteportal einzuschalten. Auch drei Monate nach dem Vorfall hielt Ryanair die Entschädigung noch immer zurück (Quelle: Trustpilot, 17.10.2024).

Besonders drastisch verlief ein Fall vom Juli 2024 in Berlin: Ein Fluggast erlebte gleich zwei Flugstreichungen hintereinander. Der erste Flug wurde kurz vor Abflug annulliert, der umgebuchte Ersatzflug ebenfalls. Der dadurch entstandene Schaden belief sich auf über 800 € für nicht erstattungsfähige Hotelbuchungen und teure Ersatzflüge. Ryanair verweigerte jegliche Entschädigung (Quelle: Tripadvisor, 12.07.2024).

Positivbeispiele

Es gibt allerdings daneben einige positive Beispiele, gerade wenn die Verspätung klar Ryanair vorwerfbar ist und keine externen Faktoren involviert sind. Eine Passagierin beispielsweise berichtet von einem Flug nach Eilat, der wegen technischer Probleme gestrichen wurde. Nach Einreichung des Standardformulars auf der Ryanair-Website wurde die Entschädigung in Höhe von 2 x 400 € bereits einen Tag später zugesagt und zeitnah überwiesen (Quelle: Tripadvisor, 16.01.2019).

Gesamteindruck

Das Gesamtbild der Bewertungen deutet darauf hin, dass Ryanair bei Entschädigungsansprüchen häufig zunächst abweisend reagiert und verschiedene Argumentationsmuster nutzt, um Zahlungen zu vermeiden. Während einige Kunden ihre Ansprüche nur mit Hilfe von Fluggastrechteportalen oder Schlichtungsstellen durchsetzen können, gibt es mitunter auch Fälle, in denen die Airline Entschädigungen problemlos und schnell auszahlt.

Diese positiven Beispiele bleiben aber eher die Ausnahme: Viele Fluggäste erhalten ihre berechtigte Entschädigung erst nach eigener Klage, Einschaltung eines Fluggastportals oder der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP).

Die Praxis legt nahe, dass Ryanair nicht nur unberechtigte, sondern auch berechtigte Ansprüche zunächst ablehnt. Dies ändert sich häufig erst, wenn Betroffene professionelle Unterstützung einschalten oder den Rechtsweg beschreiten. Um sich nicht vorschnell abweisen zu lassen, empfiehlt sich vor der Auseinandersetzung mit der Airline eine unabhängige Prüfung Ihres Anspruchs.

3. Tipps zur eigenständigen Durchsetzung

Möchten Sie Ihre Entschädigungsansprüche selbst gegenüber Ryanair durchsetzen? Die folgenden Handlungsempfehlungen unterstützen Sie dabei. Wir erklären:

a. Wann sollte man Ansprüche eigenständig verfolgen?

Bevor Sie sich die Mühe machen und eine selbständige Durchsetzung versuchten, sollten Sie zuerst zwei wichtige Fragen für sich beantworten:

  1. Besteht tatsächlich ein Entschädigungsanspruch?
  2. Wie wahrscheinlich ist eine freiwillige Zahlung durch Ryanair?

Daran können Sie beurteilen, inwiefern sich der Aufwand lohnt. Die erste Frage klären Sie schnell und kostenlos beispielsweise mit unserem Entschädigungsrechner:

Eine Anmeldung oder Preisgabe personenbezogener Daten ist nicht erforderlich. Alternativ können Sie auch manuell prüfen, ob Ihr Fall alle Anforderungen für eine Entschädigung von Ryanair erfüllt. Die grundlegenden Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch haben wir zudem im verlinkten Abschnitt erläutert.

Zur zweiten Frage: Das Zahlungsverhalten von Ryanair variiert sehr stark, je nachdem wie offensichtlich der Entschädigungsanspruch ist. Das bedeutet für Sie:

Die Selbsthilfe empfiehlt sich vor allem bei eindeutigen Sachverhalten. Etwa bei:

  • gewöhnlichen technischen Störungen am eingeplanten Flugzeug ohne Einwirkung von außen;
  • Flugstreichungen aus personellen Gründen, etwa wegen eines Streiks der Ryanair-Mitarbeiter oder einer Erkrankung von Crewmitgliedern.

Vorsicht geboten ist hingegen bei unklaren oder komplexen Fällen. Die eigenständige Durchsetzung bedeutet hier meist:

  • erheblichen Zeitaufwand für Korrespondenz,
  • notwendige Hartnäckigkeit bei der Kontaktaufnahme und
  • ungewissem Ausgang trotz aller Bemühungen.

Ein spezialisiertes Fluggastportal kann besonders hilfreich sein, wenn:

  • die Ursache Ihrer Flugverspätung mit Ryanair unklar ist,
  • Ihre eigenen Anfragen an die Airline unbeantwortet bleiben,
  • Ryanair sich auf höhere Gewalt beruft.

b. So gehen Sie bei der selbständigen Forderung am effektivsten vor

Welche Strategie verspricht den meisten Erfolg, wenn Sie Ihre Entschädigung von Ryanair selbst einfordern möchten? Basierend auf zahlreichen Erfahrungsberichten und unserer Expertise haben sich diese sechs Grundregeln als zielführend erwiesen:

  1. Besser nicht per Briefpost, Chat oder Telefon
  2. Das Online-Portal als ersten Weg wählen oder
  3. E-Mail als zweite Option nutzen
  4. Ein professionelles Mahnschreiben einsetzen
  5. Bei Folgenachrichten im selben Medium bleiben
  6. Nach der ersten fruchtlosen Mahnung Alternativen erwägen

Schauen wir uns diese Schritte genauer an:

(i.) Keine postalische, telefonische oder Chat-Anfrage

Ein Schreiben per Post mag seriöser erscheinen – tatsächlich verzögert dieser Weg aber die Bearbeitung Ihres Anliegens:

  • Der Kundenservice von Ryanair sitzt nicht am Firmensitz in Dublin, sondern arbeitet dezentral, zum Beispiel aus Spanien und Polen.
  • Postsendungen an die Hauptanschrift Ryanairs müssen vor einer Verarbeitung unterdessen erst die zentrale Poststelle durchlaufen.
  • Briefe werden dort eingescannt und digital weitergeleitet – der Sachbearbeiter sieht also ohnehin nur die digitale Version.
  • Das erhöht das Risiko für Verzögerungen und Zuordnungsprobleme.

Der vermeintliche Vorteil eines förmlichen Briefes verpufft also, da am Ende nur die eingescannte Version bearbeitet wird. Unser Rat: Sparen Sie sich den Aufwand und das Porto.

Wenig hilfreich ist es daneben auch, Ansprüche per Hotline oder im Livechat von Ryanair geltend zu machen. Kundenberichte deuten darauf hin, dass Nutzer hier nur auf das Online-Kontaktformular von Ryanair verwiesen werden. Eine direkte Regulierung im Chat oder am Telefon erscheint dagegen regelmäßig nicht möglich.

(ii.) Online-Kontaktformular als erster geeigneter Weg

Das Entschädigungsformular im Online-Portal von Ryanair stellt den schnellsten Weg dar, um Ihre Forderung einzureichen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Strukturierte Angabe aller wichtigen Daten durch geführte Eingabe
  • Unmittelbare Weiterleitung an die zuständige Abteilung
  • Sofortige Bestätigung des Eingangs per E-Mail
  • von der Airline bevorzugte Kommunikationsmöglichkeit
(iii.) E-Mail als zweiter geeigneter Weg

Alternativ zum Online-Portal können Sie Ihren Antrag auch per E-Mail an impressum.de@ryanair.com senden. Der Vorteil: Sie können ohne technische Beschränkungen ein vorbereitetes Anschreiben übermitteln. Mit unserem Musterschreiben-Generator geht das besonders schnell.

Die Bearbeitungszeiten bei Aufforderungen per E-Mail sind dabei nach unserer Wahrnehmung ähnlich wie bei Nutzung des Online-Formulars. Auch erhält man genauso wie bei einer Aufforderung über Ryanairs Webseite im Nachgang unmittelbar eine automatische Eingangsbestätigung.

Um eine rasche Bearbeitung Ihrer E-Mail zu begünstigen, sollten Sie auf diese Punkte achten:

  • Präziser Betreff (beispielsweise „Entschädigung nach Fluggastrechte-Verordnung wegen Verspätung auf Flug FR1234 am 01.01.2025 – Buchungsnummer ABC123“);
  • Deutliche Kennzeichnung von Buchungscode und Flugnummer im Schreiben;
  • Buchungsbestätigung oder Bordkarte zur präzisen Zuordnung direkt als Anlage;
  • Angemessene Zahlungsfrist von 14 Tagen.
(iv.) Bewährtes Anschreiben nutzen

Um Zeit zu sparen und nichts Wichtiges zu vergessen, empfehlen wir bei der Vorbereitung der Aufforderung an Ryanair, unser kostenloses Musterschreiben als Vorlage zu verwenden. Im verlinkten Formular haben Sie zudem die Möglichkeit, dieses durch Eingabe Ihrer Buchungsdaten in wenigen Minuten auf Ihrer Fall zu individualisieren.

Folgende Erwägungen sprechen für die Verwendung eines Musterschreibens wie des von uns bereitgestellten:

  • Professionelle Darstellung der Rechtslage;
  • Exakte Verweise auf die relevanten Vorschriften der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004;
  • Übersichtliche Darstellung aller wichtigen Informationen zu Ihrer konkreten Verspätung mit Ryanair;
  • Zeitersparnis dank schneller Anpassung an Ihren Fall über unseren Online-Generator.
(v.) Im gewählten Kontaktweg bleiben

Nach einer Woche ohne Antwort erscheint ein Anruf oder eine Chatanfrage verlockend, um auf dem kurzen Dienstweg bei Ryanair „nachzuhaken“. Die Erfahrung zeigt jedoch: Der Griff zum Telefon bringt Sie meist nicht weiter.

Typische Probleme dabei:

  • Erhebliche Wartezeiten in der Hotline;
  • Call-Center-Mitarbeiter fehlt die Entscheidungsbefugnis, selbst eine Entschädigung von Ryanair wegen Ihrer Verspätung freizugeben;
  • Zusagen, die Erinnerung an die zuständige Stelle weiterzugeben, wirken wenig verbindlich;
  • keine schriftliche Dokumentation des Gesprächs.

Unser Rat für Ihre Nachfrage: Nutzen Sie erneut den ursprünglichen Kontaktweg (Online-Portal oder E-Mail) und geben Sie dabei die Referenznummer an, die Ryanair dem Vorgang bei Ihrer ersten Entschädigungsaufforderung zugewiesen hat. Damit erreicht Ihre Erinnerung direkt die zuständige Stelle und schafft einen nachvollziehbaren Verlauf der Kommunikation.

(vi.) Einmal mahnen, dann einen anderen Lösungsansatz wählen

Bleibt Ryanair auch nach einer nochmaligen Mahnung stumm oder schickt nur automatische Antworten? Dann sollten Sie Ihre Strategie ändern. Ein endloser E-Mail-Austausch führt selten zum Erfolg.

Drei erfolgversprechendere Wege stehen Ihnen offen:

  1. die Unterstützung durch ein Fluggastportal,
  2. die Anrufung der Schlichtungsstelle und
  3. die Hinzuziehung eines Anwalts.

c. Kostenlose Tools für die eigenständige Durchsetzung

Die selbständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ryanair wird durch hilfreiche Online-Tools erleichtert. Besonders wertvoll sind:

  1. Die Entschädigungsrechner von uns und anderen Anbietern zur schnellen Prüfung Ihrer Ansprüche.
  2. Musterschreiben wie unseres als Vorlagen für die Aufforderung.
(i.) Online-Prüfung Ihres Anspruchs

Mit einem Entschädigungsrechner ermitteln Sie sofort und kostenfrei Ihre Ansprüche. Verwenden können Sie zum Beispiel den von Ersatz-Pilot direkt auf unserer Seite:

Im Gegensatz zu vielen anderen ähnlichen Online-Formularen anderer Fluggastportale kombiniert unser Entschädigungsrechner ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit mit einer tiefgreifenden Prüfung, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Die Vorteile im Überblick:

  • Keine Anmeldung nötig
  • Einschätzung der Entschädigungsberechtigung noch vor Eingabe personenbezogener Daten
  • Automatischer Abgleich mit Flugdatenbanken
  • Hintergrundprüfung auf außergewöhnliche Umstände unabhängig von Ihrer Selbstauskunft

Zwar bieten außer uns und anderen Fluggastportalen auch ADAC und Verbraucherzentrale NRW Online-Rechner an. Diese sind jedoch weniger etwas aussagekräftig, da sie:

  • Verspätungsursachen nur oberflächlich anhand der Eigenauskünfte der Nutzer prüfen (was gerade dann die rechtliche Bewertung offen lässt, wenn ein Fluggast wie so oft die genaue Ursache nicht erfährt).
  • keine automatische Flugdatenabfrage durchführen und so beispielsweise bei der Ankunftsverspätung ihr Ergebnis allein nach der Eingabe des Nutzers ausrichten.
  • nur schematisch zwischen beherrschbaren und unbeherrschbaren Umständen unterscheiden, was selbst bei technischen Problemen schwer möglich ist, weil Beschädigungen durch Fremdkörper regelmäßig als außergewöhnliche Umstände gelten, Verschleißerscheinungen dagegen als gewöhnliche.
(ii.) Musterbrief für Ihre Forderung

Für die Geltendmachung Ihrer Entschädigung bei Ryanair legen wir Ihnen unser bewährtes Musterschreiben ans Herz:

Mit dem verlinkten Musterschreiben-Generator können Sie kostenlos einen Mahnbrief an Ryanair erstellen, um Ihre Entschädigung wegen Ihrer Verspätung einzufordern. Folgendes zeichnet dabei unsere Vorlage aus:

  • Formatierung optimiert für E-Mail und Online-Portal – einfach den Text der Vorlage kopieren und einfügen.
  • in der Praxis erprobte Formulierungen
  • präzise rechtliche Argumentation
  • Fokus auf die entscheidenden Informationen zu Ihrem Flug ohne Darstellung rechtlich unerheblicher Nebensächlichkeiten.

Gerade der letzte Punkt ist besonders hilfreich: Der Brief beschränkt sich auf die wichtigsten Angaben – vor allem den Buchungscode. Damit kann Ryanair alle nötigen Details direkt im System finden. Sie müssen keine weiteren Daten mühsam zusammentragen.

4. Anspruchsverfolgung durch ein Fluggastportal

Statt der eigenständigen Durchsetzung können Sie Ihre Entschädigungsansprüche gegen Ryanair auch von einem spezialisierten Dienstleister verfolgen lassen. Diese Fluggastportale übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie.

Die grundlegende Arbeitsweise ist bei den meisten der über 20 deutschen Anbieter ähnlich. Fluggastportale:

  • Prüfen Ihren Fall kostenlos auf Erfolgsaussichten
  • Übernehmen die komplette Kommunikation mit Ryanair
  • Klagen wenn nötig vor Gericht
  • Tragen sämtliche Prozesskosten
  • Berechnen nur im Erfolgsfall eine Provision

Allerdings unterscheiden sich die Anbieter deutlich in ihrer Preisgestaltung, den Auszahlungsfristen und der Kundenzufriedenheit. Ein Vergleich der verschiedenen Optionen lohnt sich daher.

Dabei hilft die Kenntnis einer wichtigen Unterscheidung: Es gibt zwei Arten von Fluggastportalen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen:

Direktenschädiger wie Ersatz-Pilot zeichnen sich durch folgende Merkmale aus. Sie:

  • kaufen berechtigte Ansprüche sofort auf.
  • zahlen binnen weniger Tage nach erfolgreicher Prüfung die Entschädigungshöhe abzüglich ihrer Servicegebühr.
  • verzichten auf Rückforderung des ausgezahlten Betrages bei gescheiterter Durchsetzung.

Inkasso-Portale wie Flightright verfolgen hingegen ein etwas anderes Geschäftsmodell. Sie:

  • leisten Zahlungen an Kunden immer erst nach erfolgreicher Durchsetzung;
  • benötigen oft mehrere Monate für die Beitreibung, gerade wenn Gerichtsverfahren erforderlich werden;
  • tragen das Kostenrisiko auch bei erfolgloser Durchsetzung.

Um Ihnen die Wahl eines geeigneten Fluggastportals zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fakten zu den verschiedenen Anbietern zusammengestellt:

  • Höhe der Provisionen
  • Typische Bearbeitungszeiten
  • Erfahrungen von Kunden

Diese Informationen finden Sie in unserem Vergleich der wichtigsten Fluggastportale, der die nackten Zahlen und Fakten zusammenfasst, ohne sie zu kommentieren. Dort stellen wir rein sachlich die Konditionen und Kundenbewertungen aller großen Anbieter gegenüber – nicht nur von Ersatz-Pilot.

Zusätzlich empfehlen wir die unabhängigen Tests der verschiedenen Fluggastportale durch:

  • den Ratgeber Finanztip;
  • die Stiftung Warentest auf test.de (kostenpflichtige Inhalte) und
  • das Verbraucherportal Qamqam.

Aufschlussreich sind zudem die Kundenbewertungen der verschiedenen Anbieter auf Trustpilot.

5. Sonstige Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Neben der persönlichen Durchsetzung und der Beauftragung eines Fluggastportals gibt es drei weitere Lösungsansätze, um nach einer Verspätung Ihre Entschädigung von Ryanair zu erhalten:

  1. Die Nutzung einer Schlichtungsstelle wie der SÖP
  2. Die Einschaltung eines Anwalts für ein Gerichtsverfahren
  3. Eine Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden wie dem Luftfahrt-Bundesamt

Betrachten wir diese Alternativen im Detail:

a. Gerichtliche Durchsetzung mit eigenem Anwalt

Zahlt Ryanair trotz Ihrer Aufforderungen nicht, bleibt Ihnen der Gang vor Gericht. Anders als bei Nutzung eines Fluggastportals besteht hier die Chance auf die Durchsetzung der Entschädigungsforderung gegen Ryanair in kompletter Höhe. Denn wenn die Airline unterliegt, muss Sie Ihnen Ihre Anwaltsgebühren ersetzen. Eine zusätzliche Service-Gebühr wird im Erfolgsfall anders als bei Fluggastportalen nicht abgezogen. Es ergeben sich zugleich jedoch auch höhere Risiken, da Sie selbst Kläger sind und kein Fluggastportal das Prozesskostenrisiko übernimmt. Die Risiken variieren dabei je nach Versicherungssituation:

Mit Rechtsschutzversicherung:

  • Rechtsschutzversicherer übernimmt die Kosten Ihres Anwalts; die Deckung wird geklärt, bevor Kosten entstehen;
  • Finanzielles Risiko bleibt beschränkt auf Ihre Selbstbeteiligung (je nach Police);
  • Im Fall einer Niederlage übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Gerichtskosten und die Anwaltskosten Ryanairs.

Ohne Rechtsschutzversicherung:

  • Sie müssen für Gerichtskosten und eigene Anwaltsgebühren in Vorleistung gebühren. Bei 400 € Streitwert entstehen 114 € Gerichtskosten und 76,44-142,50€ Anwaltsgebühren plus Mehrwertsteuer.
  • Gibt das Gericht der Klage statt, muss Ryanair Ihnen diese Beträge erstatten.
  • Bei Niederlage: Keine Kostenerstattung und zusätzlich Pflicht, noch die Anwaltskosten Ryanairs zu übernehmen.

Eine detaillierte Darstellung der Möglichkeiten zur eigenständigen gerichtlichen Verfolgung finden Sie hier:

b. Schlichtungsverfahren nutzen

Eine bewährte und kostenfreie Alternative zum Gerichtsprozess ist das Schlichtungsverfahren. Einleiten können Sie ein solches zum Beispiel über die Webseite der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (früher auch SÖP genannt). Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Kein Kostenrisiko für den Verbraucher
  • Kein Anwalt erforderlich
  • Eröffnung des Verfahrens kann online beantragt werden
  • Verbraucherfreundliche Entscheidungspraxis der Schlichtungsstelle

Bedenken Sie jedoch, dass Schlichtungsvorschläge rechtlich für die Airline nicht bindend sind. Anders als ein Gerichtsurteil zwingt eine Entscheidung der Schlichtungsstelle Ryanair nicht dazu, Ihnen für Ihre Verspätung eine Entschädigung zu zahlen.

Zu beachten sind darüber hinaus vor Einleitung eines Schlichtungsverfahrens folgende Bedingungen:

  • Vorherige direkte Kontaktaufnahme mit Ryanair
  • Wartefrist von 2 Monaten seit Ihrer Entschädigungsaufforderung an die Airline
  • Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Flug
  • Neben der Schlichtung darf nicht

Liegen die Voraussetzungen vor, können Sie Ihren Schlichtungsantrag zum Beispiel online bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr einreichen.

c. öffentliche Beschwerde

Parallel zu den bereits genannten Wegen können Sie auch über offizielle Stellen oder in den sozialen Medien Druck aufbauen:

(i.) Luftfahrt-Bundesamt kontaktieren

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beaufsichtigt als zuständige Behörde auch Ryanair in Deutschland. Sie können dort Beschwerde einreichen, sollten aber die Grenzen dieses Wegs kennen:

  • Die Verweigerung berechtigter Zahlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Das LBA kann in solchen Fällen Bußgelder gegen Ryanair verhängen.
  • Eine direkte Durchsetzung Ihres Anspruchs erfolgt jedoch nicht.
  • Die Beschwerde wirkt höchstens als zusätzliches Druckmittel.
(ii.) Öffentliches Feedback

Möglich ist es ansonsten auch, in den sozialen Netzwerken oder auf Bewertungsportalen Kritik zu äußern, wenn Ryanair eine Entschädigung verweigert. Anders als manche andere Airlines reagiert Ryanair kaum auf solche öffentlichen Vorwürfe:

  • Bewertungen auf Bewertungsportalen bleiben meist unkommentiert.
  • Beschwerden in sozialen Netzwerken erhalten selten Antwort.
  • Die Chance auf Entschädigung steigt durch öffentliche Kritik darum nach unserer Einschätzung kaum.

Möchten Sie trotzdem Ihre Erfahrungen teilen, beachten Sie diese Grundsätze:

  • Bleiben Sie bei den Fakten.
  • Formulieren Sie sachlich.
  • Vermeiden Sie übertriebene Darstellungen oder Beleidigungen.

Sonst riskieren Sie, dass Ihre Beiträge wegen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen gelöscht werden oder Sie eine Verwarnung erhalten oder im schlimmsten Fall Ihr Nutzerkonto gesperrt wird.

IV. Musterbrief zum Einfordern der Flugentschädigung von Ryanair

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie ein maßgeschneidertes Musterschreiben für Ihre Entschädigungsforderung an Ryanair. Nach Eingabe Ihrer Flugdaten erhalten Sie per E-Mail einen auf Ihren Fall abgestimmten Brief mit allen nötigen Hinweisen und den korrekten Kontaktadressen.

Das Schreiben generieren wir automatisch in englischer Sprache, da dies bei Ryanair erfahrungsgemäß am ehesten einen Erfolg erzielt.

Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie füllen gleich alle Felder aus und bekommen ein komplett personalisiertes Schreiben. Oder Sie wählen die Blankoversion und tragen Ihre Daten später selbst ein.

Noch ein Tipp: Nutzen Sie vor dem Versand des Musterbriefs unseren kostenlosen Entschädigungsrechner. Die anonyme Prüfung dauert nur Minuten und zeigt Ihnen, ob ein Anspruch besteht.

Hier finden Sie nun unseren Musterschreiben-Generator:

V. Häufige Fragen und kurze Antworten zur Entschädigung auf verspäteten Ryanair-Flügen

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung, wenn mein Ryanair-Flug zwei Stunden verspätet war?

Nein, bei nur zwei Stunden Verspätung besteht kein Anspruch. Eine Entschädigung gibt es erst ab drei Stunden Verspätung am Zielort. Mehr zu den Voraussetzungen

Steht mir eine Entschädigung zu, wenn mein Ryanair-Flug eine Stunde verspätet war?

Nein, bei einer Stunde Verspätung haben Sie keinen Entschädigungsanspruch. Die EU-Verordnung sieht Zahlungen erst ab drei Stunden Verspätung vor. Details zu den Voraussetzungen

Wo finde ich das offizielle Entschädigungsformular von Ryanair?

Das Entschädigungsformular erreichen Sie unter help.ryanair.com. Alternativ können Sie eine schnellere Auszahlung über ein Fluggastportal beantragen. Mehr zu den Durchsetzungswegen

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung, wenn mein Ryanair-Flug drei Stunden verspätet war, und wie kann ich diese geltend machen?

Ja, ab drei Stunden Verspätung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf 250-600 € Entschädigung, abhängig von der Flugstrecke. Sie können den Anspruch über Ryanairs Online-Formular oder ein Fluggastportal geltend machen. Details zur Durchsetzung

Welche Erfahrungen machen Passagiere beim Versuch, eine Entschädigung von Ryanair zu erhalten?

Die Erfahrungen sind gemischt. Bei eindeutigen Fällen zahlt Ryanair oft zügig, bei komplexeren Fällen verzögert sich die Bearbeitung häufig oder Ansprüche werden abgelehnt. Mehr zur Zahlungsmoral

Wie kann ich eine Entschädigung bei Ryanair beantragen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten: Direkt über Ryanairs Online-Formular, per E-Mail an impressum.de@ryanair.com oder über ein Fluggastportal. Ausführliche Informationen zu den Durchsetzungswegen

Was kann ich tun, wenn das Entschädigungsformular von Ryanair nicht funktioniert?

Kontaktieren Sie Ryanair alternativ per E-Mail an impressum.de@ryanair.com oder nutzen Sie ein Fluggastportal, um die Entschädigung zu erhalten. Das Portal übernimmt dann die komplette Kommunikation. Mehr zu alternativen Wegen

Über die Autorin

Diesen Artikel verfasste Laura Held am 6.2.2025. Sie arbeitet seit 2021 bei Ersatz-Pilot und verfasst regelmäßig Beiträge zu Fluggastrechten für die Online-Redaktion. Als häufige Flugreisende kennt sie die Probleme bei Verspätungen aus eigener Erfahrung und weiß, worauf es bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen ankommt.

Die rechtliche Prüfung des Beitrags übernahm Dr. Christopher Wekel. Der Anwalt der Hamburger Kanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte berät Ersatz-Pilot in reiserechtlichen Fragen. Für das Portal wertet er laufend die neue Rechtsprechung zu Fluggastrechten aus und fertigt juristische Gutachten.