In diesem Artikel beschreiben wir, unter welchen Bedingungen Lufthansa bei Verspätungen zur Entschädigung verpflichtet ist. Sie erfahren, wann genau Ihnen 250, 400 oder 600 € zustehen und wie Sie Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert durchsetzen. Schritt für Schritt erklären wir die wichtigsten Aspekte – von den gesetzlichen Regelungen bis hin zu praktischen Tipps. Für einen Rundum-Überblick widmen wir je einen Abschnitt des Artikels folgenden Themen:
Den schnellsten Überblick gewinnen Sie in unserer Kurzanleitung, die alle wichtigen Schritte von der Anspruchsprüfung bis zur Auszahlung zusammenfasst. Im Detail erläutern wir außerdem:
Und falls Sie bei einer Flugverspätung nicht nur an der Entschädigung interessiert sind, erfahren Sie mehr über Ihre Rechte in unserem Beitrag über
Haben Sie eine konkrete Frage zu Ihrem Entschädigungsanspruch bei Lufthansa? Werfen Sie einen Blick in unsere FAQ-Sektion, in der wir häufig gestellte Fragen und Antworten zusammenstellen. Alternativ steht unser Live-Chat bereit, um Ihnen direkt weiterzuhelfen.
Als erstes bieten wir einen Überblick, wie Sie bei Verspätungen auf Lufthansa-Flügen schnell und effektiv eine Entschädigung erhalten. Mit den folgenden drei Schritten kommen Sie zügig zu Ihrer Flugentschädigung:
Ein Anspruch auf Entschädigung gegen Lufthansa besteht nach der EU-Fluggastrechteverordnung, wenn:
Sind diese Hauptvoraussetzungen erfüllt, haben Sie gute Chancen auf eine Entschädigung. Es gelten noch einige weitere Bedingungen, die aber meist automatisch erfüllt sind. Wichtig ist vor allem, dass die Verspätung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, da der Anspruch sonst verjährt ist.
Die weiteren Voraussetzungen für eine Entschädigung von Lufthansa sind im Einzelnen:
Sie müssen eine bestätigte Buchung nachweisen können.
Sie müssen den verspäteten Flug tatsächlich angetreten haben.
Der Flug darf nicht zu nicht-öffentlichen Sonderkonditionen gebucht worden sein.
Sie müssen über einen eigenen Sitzplatz verfügt haben (gilt nicht für Kleinkinder).
Die Verspätung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Lufthansa muss zum Zeitpunkt der Anspruchsverfolgung zahlungsfähig sein.
Detaillierte Informationen zu allen Zusatzvoraussetzungen finden Sie im Abschnitt zu den weiteren Voraussetzungen.
Bei verspäteten Lufthansa-Flügen richtet sich die Entschädigungshöhe nach der Flugstrecke. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht in Artikel 7 folgende Beträge pro Person vor: 250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei Flügen bis 3.500 km und 600 € bei längeren Strecken.
Von dieser Grundregel gibt es jedoch drei wichtige Ausnahmen:
1. Doppelte Entschädigung möglich: Wenn ein Flug ausfällt und der Ersatzflug sich stark verspätet
2. Reduzierte Zahlung bei EU-Langstrecken: Maximal 400 € für Flüge innerhalb der EU
3. Halbierte Entschädigung bei Langstrecken: Nur 300 € statt 600 €, wenn die Verspätung unter 4 Stunden liegt
Alle Details zu diesen Sonderregeln finden Sie im entsprechenden Abschnitt.
Wie viel Entschädigung Sie für Ihren verspäteten Lufthansa-Flug verlangen können, lässt sich außerdem kostenfrei in unserem Entschädigungsrechner ermitteln:
Wie Sie am effizientesten zu Ihrer Entschädigung von Lufthansa gelangen, hängt von der Eindeutigkeit Ihres Falls ab. Angesichts der durchwachsenen Zahlungsmoral der Airline sind die Erfolgsaussichten der verschiedenen Wege unterschiedlich.
In klaren Fällen, etwa bei technischen Defekten ohne äußere Einwirkung, lohnt sich oft die direkte Aufforderung der Airline – zum Beispiel per E-Mail. Nutzen Sie dafür unser kostenloses Musterschreiben:
Bei weniger eindeutigen Fällen bieten sich alternative Wege an. Sie können beispielsweise die SÖP einschalten oder ein Fluggastportal beauftragen. Während Ersatz-Pilot innerhalb von 1-3 Tagen auszahlt, setzen andere Anbieter wie Flightright Ihre Ansprüche auf Erfolgsbasis durch und zahlen nur und erst nach erfolgreicher Einziehung der Forderung von der Lufthansa. Die Vor- und Nachteile aller Optionen stellen wir im Detail weiter unten gegenüber.
Für Passagiere mit Rechtsschutzversicherung ohne hohe Selbstbeteiligung kann sich die eigenständige Durchsetzung vor Gericht durchaus lohnen. Die anwaltliche Verfolgung des Anspruchs kostet zwar einige Monate Zeit und erfordert Abstimmung mit der Kanzlei. Dafür erhalten Sie aber die volle Entschädigungssumme ohne Abzüge.
Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine schnellere Lösung sucht, für den sind Fluggastportale wie Ersatz-Pilot die bessere Wahl. Diese arbeiten auf reiner Erfolgsbasis und berechnen nur bei erfolgreicher Entschädigung eine Provision. Als Direktentschädiger bietet Ersatz-Pilot dabei eine besonders effiziente Lösung: Auszahlung in 1-3 Tagen mit einer Quote von 71-75% der Entschädigungssumme nach positiver Prüfung.
Andere Fluggastportale wie Flightright behalten im Erfolgsfall höhere Provisionen ein und zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Lufthansa. Dies kann mehrere Monate dauern.
Alternative Wege wie die kostenlose Schlichtungsstelle SÖP oder eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt sind zwar möglich, haben aber einen entscheidenden Nachteil: Anders als ein Gerichtsurteil können sie Lufthansa nicht zur Zahlung zwingen.
Alle Details zu den verschiedenen Durchsetzungswegen haben wir im entsprechenden Abschnitt zusammengestellt:
In diesem Abschnitt erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie von der Lufthansa eine Entschädigung für Ihre Flugverspätung verlangen können. Wir führen Sie durch alle relevanten Punkte:
1. Ein Überblick der wichtigsten Voraussetzungen verschafft Ihnen schnelle Orientierung.
Anschließend vertiefen wir die einzelnen Voraussetzungen:
2. Wann greift die EU-Fluggastrechteverordnung für Lufthansa-Flüge (Anwendungsbereich)?
3. Ab welcher Verspätungsdauer muss die Lufthansa zahlen?
4. In welchen Fällen kann sich die Lufthansa auf außergewöhnliche Umstände berufen?
5. Welche zusätzlichen Bedingungen müssen erfüllt sein?
Ein Anspruch auf Entschädigung gegen Lufthansa besteht nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung unter diesen Hauptvoraussetzungen:
Neben diesen Hauptvoraussetzungen gelten noch einige weitere Bedingungen, die in den meisten Fällen erfüllt sind. Eine vollständige Übersicht hierzu finden Sie im verlinkten Abschnitt weiter unten im Artikel.
Um schnell und zuverlässig zu prüfen, ob Ihr konkreter Lufthansa-Flug Sie zu einer Entschädigung berechtigt, können Sie unseren Entschädigungsrechner nutzen. Die Nutzung ist kostenfrei, erfordert keine persönlichen Daten und verpflichtet Sie zu nichts. In wenigen Minuten erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihres Falls:
Ergänzend können Sie auch andere Anbieter für eine zweite Meinung nutzen. Einige Portale wie EUclaim bieten ähnlich wie wir eine direkte Online-Prüfung ohne vorherige Registrierung. Größere Anbieter wie Flightright oder Airhelp verlangen dagegen vorab persönliche Daten. Hier empfehlen wir vor der Nutzung einen Vergleich der verschiedenen Anbieter.
Auch der ADAC und die Verbraucherzentrale NRW stellen kostenlose Prüftools bereit. Diese prüfen jedoch nur einen Teil der Voraussetzungen. Insbesondere fehlt bei beiden eine vertiefte Prüfung anhand von Flugdatenbanken dazu, ob außergewöhnliche Umstände einer Entschädigung entgegenstehen. Dies schränkt die Aussagekraft dieser Tools im Vergleich zu spezialisierten Fluggastportalen nach unserer Einschätzung deutlich ein.
Die EU-Fluggastrechteverordnung kommt bei Lufthansa als EU-Airline besonders häufig zur Anwendung. Denn alle ihre Drehkreuze liegen in Deutschland, also mitten in der EU. Damit unterfällt jeder Lufthansa-Flug von oder zu diesen Drehkreuzen den Fluggastrechten (Art. 3 Abs. 1 lit. a, b VO (EG) Nr. 261/2004). Weitere Details zur Anwendbarkeit der Verordnung finden Sie in unserem allgemeinen Artikel zu Flugverspätungen.
Neben der EU gilt die Verordnung auch in Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Länder), Großbritannien (durch den European Union Withdrawal Act 2018) und der Schweiz (durch Beschlüsse des Gemischten Luftverkehrsausschusses).
Für Lufthansa bedeutet das: Auch Flüge zwischen diesen Ländern fallen unter die Verordnung. Ein Flug von Frankfurt nach Zürich oder von München nach London begründet also die gleichen Rechte wie eine innerdeutsche Verbindung. Mehr zu besonderen Länderkonstellationen erfahren Sie hier.
Bei mehrgliedrigen Flügen mit der Lufthansa gilt: Startet der erste Flug in der EU, besteht ein Entschädigungsanspruch auch dann, wenn die Verspätung erst auf einer späteren Teilstrecke außerhalb Europas auftritt (EuGH, Urteil vom 11.07.2019, C-502/18).
Ein wichtiger Ausnahmefall besteht jedoch bei Flügen zwischen zwei Nicht-EU-Ländern mit Umstieg in Deutschland: Fliegt ein Passagier etwa von New York über Frankfurt nach Istanbul, behandelt die Rechtsprechung dies wie einen Direktflug USA-Türkei. Die EU-Fluggastrechte greifen dann nicht, weil der Flug als Ganzes behandelt wird und weder der ursprüngliche Startpunkt noch das Endziel in der EU liegen.
Bei Verspätungen auf einem EU-Zubringerflug zur Hauptstrecke haftet Lufthansa auch, wenn dadurch ein Anschlussflug außerhalb Europas verpasst wird (EuGH, Urteil vom 31.05.2018, C-537/17). Verspätet sich also der Lufthansa-Flug von Frankfurt nach London und verpassen Reisende dadurch ihren Weiterflug mit British Airways nach Tokio, steht ihnen eine Entschädigung zu. Weitere Konstellationen bei Umsteigeverbindungen erläutern wir hier.
Außerhalb der EU existieren kaum vergleichbare Regelungen. Nur Kanada (seit 2020) und Indien kennen ähnliche, wenn auch schwächere Fluggastrechte. Die USA hingegen sehen zum Beispiel keine pauschalen Entschädigungen bei Verspätungen vor.
In diesem Unterabschnitt erklären wir Ihnen:
a. die allgemeinen Anforderungen an die Verspätung am Endziel,
b. was zu tun ist, wenn die Lufthansa eine erhebliche Verspätung bestreitet,
c. welche Besonderheiten bei mehrgliedrigen Flugverbindungen gelten,
d. und was bei Umleitungen auf einen anderen Zielflughafen zu beachten ist.
Gemäß der Sturgeon-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. November 2009 (C-402/07; C-432/07) begründet eine Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielort einen Anspruch auf Entschädigung. Der EuGH erkannte, dass gravierende Verspätungen vergleichbare Nachteile wie Annullierungen ohne Ersatzflug verursachen. Daher ist Artikel 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) auch bei erheblichen Verspätungen anzuwenden.
Die entscheidende Zeitdifferenz ergibt sich zwischen der geplanten Ankunftszeit und dem Zeitpunkt, zu dem sich die erste Kabinentür am Endziel öffnet. Dies wurde durch den EuGH im Urteil vom 4. September 2014 (C-452/13) klargestellt.
Beispiele zur Berechnung:
Wichtig ist, dass stets die Verspätung am Endziel maßgeblich ist – unabhängig davon, ob es sich um einen Direktflug oder eine Umsteigeverbindung handelt (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 2013, C-11/11).
In der Praxis gibt es selten Streitigkeiten bei offensichtlichen Verspätungen von mehr als drei Stunden. Auch bei Lufthansa werden solche Fälle erfahrungsgemäß kaum angefochten, da entsprechende Verspätungen in öffentlichen Flugdatenbanken gut dokumentiert sind. Schwieriger wird es, wenn die Ankunftsverspätung knapp an der Drei-Stunden-Grenze liegt. In solchen Fällen wird die Fluggesellschaft – wie auch Lufthansa – häufig argumentieren, dass die maßgebliche Verspätung unterhalb der Schwelle liegt und daher kein Anspruch besteht.
Beweislast: Nach geltendem Recht muss der Passagier nachweisen, dass die Verspätung bei mindestens 180 Minuten lag. Dies kann insbesondere bei knappen Zeitabständen schwierig sein. Lufthansa könnte zum Beispiel behaupten, dass die erste Kabinentür nur 179 Minuten nach der planmäßigen Ankunft geöffnet wurde. Ohne belastbare Nachweise droht der Verlust des Entschädigungsanspruchs.
Hilfreiche Beweismittel:
Für Fluggäste von Lufthansa gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine ausreichende Verspätung zu dokumentieren. Dazu gehören:
Einen schnellen Check zur tatsächlichen Ankunftszeit für Lufthansa-Flüge ermöglicht der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot:
Bei Lufthansa-Flügen, die aus mehreren Segmenten bestehen, zählt ebenfalls die Gesamtverspätung am Endziel. Verspätungen auf Teilstrecken sind nur dann relevant, wenn sie dazu führen, dass der Fluggast das Endziel mit mindestens drei Stunden Verzögerung erreicht. Ein typisches Beispiel wäre eine Verbindung von Frankfurt über München nach New York, bei der der Zubringerflug verspätet startet und der Anschlussflug nicht mehr erreicht wird. Die Verspätung am Endziel (New York) ist ausschlaggebend, nicht die Verzögerung am Umsteigeflughafen (München).
Entscheidend ist zudem, dass alle Segmente einheitlich bei Lufthansa oder einem ihrer Partner gebucht wurden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-502/18, 11. Juli 2019) spielt es keine Rolle, ob der Anschlussflug von Lufthansa oder einer anderen Fluggesellschaft aus der Star Alliance durchgeführt wird. Fluggäste können Lufthansa direkt in Anspruch nehmen, sofern diese für den ersten, verspäteten Abschnitt verantwortlich ist.
Manchmal leitet Lufthansa Flüge auf einen anderen Flughafen um, beispielsweise bei Wetterproblemen oder Nachtflugverboten. In solchen Fällen berechnet sich die Verspätung nicht nach der Ankunft am Ausweichflughafen, sondern danach, wann Passagiere das eigentliche Endziel erreichen. Stellt Lufthansa hier etwa Busse für den Weitertransport bereit, gilt die Ankunftszeit am Endziel (dem ursprünglich gebuchten Flughafen) als maßgeblich. Grundlage ist das Urteil des EuGH vom 22. April 2021, Az. C-826/19.
Ein Beispiel: Der geplante Flug von Frankfurt nach München landet aufgrund eines Nachtflugverbots in Nürnberg. Wenn Lufthansa dann einen Bustransfer nach München organisiert, zählt als tatsächliche Ankunft die Zeit, zu der der Bus die Türen in München öffnet.
Nicht alle Verspätungen berechtigen zur Entschädigung. Lufthansa und andere Fluggesellschaften können von ihrer Haftung befreit sein, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Diese rechtfertigen eine Verzögerung, die selbst durch zumutbare Maßnahmen nicht vermeidbar gewesen wäre. Grundlage hierfür ist Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004).
Der Begriff „außergewöhnliche Umstände“ umfasst Situationen, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen. Das betrifft beispielsweise extreme Wetterbedingungen, Streiks bei der Flugsicherung oder unerwartete Flughafensperrungen. Solche Ereignisse entziehen sich auch den organisatorischen Möglichkeiten von Lufthansa. Europäische Gerichte haben jedoch klare Grenzen gezogen, wann sich eine Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.
Ein zentrales Beispiel: Wenn der Flugplan durch einen Defekt an einem Flugzeug durcheinandergeraten ist, fällt dies grundsätzlich in die Verantwortung der Airline. Hier besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Anders sieht es aus bei Unwettern, die eine reguläre Durchführung von Flügen verhindern. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt unseres allgemeinen Artikels über die einzelnen Ausschlussgründe einer Flugentschädigung:
Eine ausführliche Liste von anerkannten und nicht anerkannten außergewöhnlichen Umständen finden Sie in unserem Artikel über die einzelnen Voraussetzungen einer Flugentschädigung im Detail:
Selbst wenn Lufthansa außergewöhnliche Umstände anführt, bedeutet dies nicht immer, dass Entschädigungsansprüche ausgeschlossen sind. Laut Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung bleibt die Airline verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Verspätungen abzumildern.
Beispiele:
In diesen Fällen ist eine Entschädigung selbst bei außergewöhnlichen Umständen möglich. Weitere Details finden Sie in unserem detaillierten Fachartikel zu den Voraussetzungen einer Flugentschädigung:
Erfreulich für Lufthansa-Passagiere: Wenn die zuvor erläuterten Hauptvoraussetzungen erfüllt sind, steht einer Entschädigung meist nichts mehr im Weg. Die weiteren rechtlichen Anforderungen führen nur selten zum Ausschluss von Ansprüchen.
Trotzdem sollten Sie auch diese zusätzlichen Anforderungen kennen. Denn in manchen Fällen kann der Entschädigungsanspruch an ihnen scheitern – selbst wenn Ihr Lufthansa-Flug über drei Stunden Verspätung hatte. Folgende Punkte müssen erfüllt sein:
a. Sie besitzen eine bestätigte Buchung für den verspäteten Flug und können diese nachweisen.
b. Sie sind tatsächlich zum Flug erschienen und nicht etwa ferngeblieben.
c. Sie haben den Flug zu einem öffentlich verfügbaren Tarif gebucht.
d. Für Sie war ein eigener Sitzplatz vorgesehen.
e. Die Ansprüche sind noch nicht verjährt.
f. Die Lufthansa ist zahlungsfähig.
Wichtig für Geschäftsreisende und Pauschalurlauber: Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auch für Sie. Der Entschädigungsanspruch steht dabei immer dem Fluggast persönlich zu – nicht dem Arbeitgeber oder Reiseveranstalter. Dies folgt aus Artikel 5, 7 Fluggastrechte-Verordnung, die das Recht auf Entschädigung dem einzelnen Passagier zuweisen.
Sie können die Entschädigung also selbst bei Lufthansa geltend machen oder anderweitig durchsetzen, etwa über ein Fluggastportal.
Eine Entschädigung von Lufthansa erhalten Sie nur mit einer bestätigten Buchung für den verspäteten Flug. Dies verlangt Artikel 3 Absatz 2 der EU-Fluggastrechteverordnung. Eine Buchung liegt dabei vor, wenn Sie einen Flugschein oder anderen Beleg haben, der die Annahme Ihrer Buchung durch Lufthansa belegt.
Zwei Dokumente kommen als Nachweis in Frage:
Mindestens eines dieser Dokumente sollten Sie vorlegen können, wenn Sie Entschädigung beantragen. Auch Fluggastportale benötigen diese Unterlagen zur Prüfung Ihrer Ansprüche.
Die Buchungsbestätigung erhalten Sie üblicherweise direkt nach der Buchung per E-Mail. Sie können sie auch später noch abrufen:
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie direkt bei Lufthansa oder über ein Reiseportal gebucht haben. Wichtig ist nur, dass die Airline die Buchung bestätigt hat – erkennbar am sechsstelligen Buchungscode oder der Ticketnummer in den Unterlagen.
Die Bordkarte ist ein gleichwertiger Nachweis. Denn sie setzt einen Check-in voraus, der wiederum nur mit bestätigter Buchung möglich ist. Sie finden die Bordkarte:
Wichtig: Der Flug muss zu einem öffentlichen Tarif gebucht sein. Prämienflüge mit Meilen, rabattierte Tickets und mit Gutschein bezahlte Flüge sind dabei kein Problem. Ausgeschlossen sind nur Flüge zum Mitarbeitertarif.
Eine wichtige Voraussetzung für die Verspätungsentschädigung: Sie müssen den verspäteten Lufthansa-Flug tatsächlich angetreten haben. Wer eigenständig auf einen anderen Flug umbucht oder ganz auf die Reise verzichtet, verliert seinen Entschädigungsanspruch. Der Europäische Gerichtshof begründet dies damit, dass ohne Mitreise keine reisebedingten Unannehmlichkeiten entstehen können.
Bei Umsteigeverbindungen genügt es allerdings, wenn Sie den verspäteten Lufthansa-Flug bis zum Umsteigeflughafen nutzen. Sie müssen dann nicht zwingend bis zum Endziel weiterfliegen, falls Sie dort Ihren Anschluss verpassen.
Anders liegt der Fall, wenn Sie den verspäteten Lufthansa-Flug gar nicht erst antreten. Selbst wenn Sie sich eigenständig eine schnellere Alternative suchen, steht Ihnen keine Verspätungsentschädigung zu. Denn diese soll nur tatsächlich erlittene Unannehmlichkeiten ausgleichen – und die setzen nach der Rechtsprechung voraus, dass Sie mindestens drei Stunden später als geplant ankommen.
Eine weitere Voraussetzung laut Artikel 3 der EU-Fluggastrechteverordnung: Sie müssen zu einem öffentlich verfügbaren Tarif gebucht haben. Diese Bedingung erfüllen die meisten Lufthansa-Flüge automatisch.
Vorsicht ist nur bei sehr kurzfristigen Buchungen oder Last-Minute-Umbuchungen geboten. Hier stellt Lufthansa die Mitreise manchmal unter Vorbehalt, etwa von freien Plätzen an Bord. Sichern Sie sich in solchen Fällen unbedingt vor dem Abflug einen Nachweis Ihrer bestätigten Buchung:
Nach dem Flugtag wird es schwierig, die Buchung nachzuweisen, da Lufthansa dann meist den Online-Zugriff auf die Buchungsdaten sperrt.
Der gebuchte Tarif muss dabei für jeden zugänglich sein. Nicht entschädigungsberechtigt sind Sie nur, wenn Sie:
Alle regulären Buchungen berechtigen dagegen zur Entschädigung – auch Schnäppchenpreise und Tickets aus Vielfliegerprogrammen. Entscheidend ist nur, dass theoretisch jeder normale Fluggast den Tarif hätte buchen können.
Nach Artikel 3 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Sie für eine Entschädigung einen eigenen Sitzplatz gebucht haben. Sie brauchen dafür keine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung. Wichtig ist nur, dass Ihr Platz nicht gleichzeitig jemand anderem zugewiesen ist.
Bei erwachsenen Lufthansa-Passagieren ist diese Bedingung fast immer erfüllt. Anders sieht es bei Kleinkindern aus: Reisen sie auf dem Schoß ihrer Begleitung mit, steht ihnen keine eigene Entschädigung zu. Minderjährige haben nur dann einen eigenen Anspruch, wenn für sie ein separater Sitzplatz gebucht wurde. Der Bundesgerichtshof hat dies 2015 ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 17.03.2015, X ZR 35/14).
Übrigens: Auch für mitreisende Tiere gibt es keine gesonderte Verspätungsentschädigung. Als berechtigte Fluggäste gelten nur Menschen.
Ihre Entschädigungsansprüche gegen Lufthansa müssen Sie rechtzeitig geltend machen, bevor sie verjähren. Nach § 195 BGB gilt die Regelverjährung von drei Jahren. Danach kann Lufthansa die Einrede der Verjährung erheben und Ihre Ansprüche sind nicht mehr durchsetzbar.
Die Verjährungsfrist beginnt laut § 199 BGB nicht am Flugtag selbst, sondern erst am Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Beispiel: Bei einem verspäteten Lufthansa-Flug aus dem Jahr 2024 haben Sie bis zum 31.12.2027 Zeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Flug Anfang Januar oder Ende Dezember 2024 stattfand.
Wichtig: Anders als manche andere Airlines hat Lufthansa in ihren AGB keine kürzere Verjährungsfrist festgelegt. Es gilt also die volle gesetzliche Dreijahresfrist.
Ein praktischer Hinweis: Wenn Sie ein Fluggastportal mit der Durchsetzung beauftragen möchten, sollten Sie nicht bis kurz vor Fristablauf warten. Die Portale benötigen meist einige Wochen Zeit, um Ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Eine oft übersehene Voraussetzung: Die Airline muss zahlungsfähig sein, damit Sie Ihre Entschädigung tatsächlich erhalten. Selbst ein bestehender Anspruch läuft ins Leere, wenn die Fluggesellschaft ihn wegen drohender oder eingetretener Insolvenz nicht mehr erfüllen kann.
Zwei Szenarien können Ihren Anspruch gefährden:
Wichtig: Nach einer Sanierung bleiben neue Entschädigungsansprüche im Regelfall von dem Schuldenschnitt unberührt. Sie können diese also normal gegen die sanierte Airline durchsetzen.
In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen, welche Entschädigung Lufthansa bei Verspätungen zahlen muss, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir behandeln dabei:
1. zunächst das Wichtigste in Kürze zu den Entschädigungsbeträgen;
2. dann die allgemeine Berechnungsregel für Entschädigungen bei Lufthansa-Flügen;
3. und schließlich wichtige Ausnahmen und Spezialfälle, in denen die Entschädigungshöhe von der Grundregel abweicht.
Die EU-Fluggastrechteverordnung legt in Artikel 7 fest, wie viel Entschädigung Lufthansa bei Verspätungen zahlen muss. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:
Von dieser Grundregel gibt es allerdings wichtige Ausnahmen:
Um die genaue Entschädigungshöhe für Ihren Lufthansa-Flug zu ermitteln, nutzen Sie am besten unseren Entschädigungsrechner:
Die EU-Fluggastrechteverordnung legt in Artikel 7 fest, wie hoch die Entschädigung bei Verspätungen auf Lufthansa-Flügen pro Person ausfällt. Der Betrag richtet sich nach der Länge der Flugstrecke:
Für die Berechnung der Distanz zählt die Luftlinie zwischen Start- und Zielflughafen. Bei Umsteigeverbindungen addiert Lufthansa nicht die einzelnen Teilstrecken. Stattdessen misst sie die direkte Entfernung zwischen erstem Abflugort und endgültigem Reiseziel. Die genaue Höhe für Ihre Flugstrecke lässt sich hierbei kostenlos in unserem Entschädigungsrechner ermitteln:
Die genannten Beträge stehen jedem Passagier einzeln zu. Ein Fluggast kann die Entschädigung dabei auch für seine Mitreisenden aus der gleichen Buchung beantragen. Lufthansa lässt solche Sammelanträge zu. Genau wie bei Aufforderungen wegen einer einzelnen Flugentschädigung fällt die Zahlungsmoral nach unserer Wahrnehmung gleichwohl durchwachsen aus.
Die Höhe der Entschädigung von Lufthansa folgt nicht immer nur der oben beschriebenen Grundregel aus Artikel 7 Absatz 1 der EU-Fluggastrechteverordnung. Es gibt drei wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten.
Eine dieser Ausnahmen verdoppelt den Anspruch bei mehrfachen Flugproblemen. Die anderen beiden führen zu niedrigeren Entschädigungen auf Langstrecken. Schauen wir uns diese Fälle im Detail an:
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Fällt ein Lufthansa-Flug aus und verspätet sich der Ersatzflug um über drei Stunden, steht Passagieren eine doppelte Entschädigung zu – eine für den Ausfall und eine für die Verspätung (EuGH, Urteil vom 12.03.2020, Az. C-832/18).
Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Ein Flugausfall liegt vor, wenn Lufthansa den ursprünglichen Flug komplett streicht. Dies erkennen Sie daran, dass:
Die reine Verlegung auf den nächsten Tag unter Beibehaltung der Flugnummer gilt dagegen nur als Verspätung. Besonders wichtig für die doppelte Entschädigung: Lufthansa muss Sie verbindlich auf den Ersatzflug umbuchen.
Eine bloße Standby-Bordkarte reicht nicht aus. Sie brauchen eine schriftliche Umbuchungsbestätigung mit den neuen, geplanten Flugzeiten. Nur dann können Sie bei erneuter Verspätung die zweite Entschädigung beanspruchen.
Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km zahlt Lufthansa nicht immer die vollen 600 €. Beträgt die Verspätung zwischen drei und vier Stunden, halbiert sich die Entschädigung auf 300 € (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004).
Eine weitere Ausnahme betrifft Langstreckenflüge innerhalb der EU. Selbst wenn diese länger als 3.500 km sind, zahlt Lufthansa maximal 400 € statt 600 € (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004).
Diese Regel gilt etwa für Flüge von Deutschland zu den Kanarischen Inseln. Der EU-Gesetzgeber begründet dies mit der einfacheren Ein- und Ausreise innerhalb Europas, die Verspätungen weniger belastend macht als bei interkontinentalen Flügen.
In diesem Abschnitt zeigen wir, wie Sie bei Verspätungen auf Lufthansa-Flügen eine Entschädigung erhalten können. Wir vergleichen verschiedene Wege und zeigen, welche Methode die besten Erfolgsaussichten bietet.
Dazu betrachten wir zunächst:
1. die wichtigsten Fakten zum Einfordern der Entschädigung im Überblick.
Anschließend erörtern wir:
2. wie es um die Zahlungsmoral der Lufthansa bestellt ist;
3. welche Tipps zur eigenständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche es gibt;
4. wann sich die Unterstützung durch ein Fluggastportal lohnt.
5. welche weiteren Alternativen wie Schlichtungsstellen für Sie in Frage kommen.
Wie Sie am besten vorgehen, um Ihre Entschädigung von Lufthansa zu erhalten, hängt entscheidend davon ab, wie offensichtlich Sie entschädigungsberechtigt sind. Zentral hierfür sind u.a. die Länge der Ankunftsverspätung und die Frage, ob die Verspätungsursache bekannt und eindeutig der Airline vorwerfbar ist.
Diese Faktoren sind besonders wichtig, da Lufthansa eine durchwachsene Zahlungsmoral zeigt und am ehesten dort entschädigt, wo die Anspruchslage klar ist. Einzelheiten hierzu haben wir in unserer Analyse zum Zahlungsverhalten der Lufthansa zusammengetragen.
Besonders gute Erfolgsaussichten haben Sie bei eindeutigen Fällen mit deutlich über vier Stunden Verspätung. Diese sollten auf Umständen beruhen, die für die Lufthansa beherrschbar waren, wie z.B.
So scheidet mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Entlastung der Airline von der Entschädigungspflicht wegen höherer Gewalt aus.
Sind Sie sich unsicher, ob in Ihrem Fall eine Entschädigungsberechtigung besteht, empfiehlt sich eine kostenlose Überprüfung in unserem Entschädigungsrechner:
In solchen Fällen können Sie oft mit vertretbarem Zeitaufwand selbst eine Entschädigung einfordern. Der Versuch lohnt sich angesichts des günstigen Verhältnisses von Aufwand und Erfolgschance für viele Passagiere. Oft genügt eine präzise Nachricht mit der Darstellung Ihres Vorfalls und Ihrem rechtlichen Begehren über das Online-Formular der Lufthansa oder eine E-Mail an den Kundenservice.
Zur zeitsparenden Vorbereitung Ihrer Aufforderung können Sie unser Musterschreiben als Vorlage verwenden.
Bei weniger eindeutigen Fällen sollten Sie zunächst prüfen, ob überhaupt ein Entschädigungsanspruch besteht. Dazu zählen Fallkonstellationen mit folgenden Merkmalen:
Hier empfiehlt sich:
Bestätigt sich Ihr Anspruch, haben Sie vor allem drei Optionen:
Beauftragung eines Fluggastportals (mehr dazu):
Eigenständige Klage (mehr dazu):
Anrufung einer Schlichtungsstelle (mehr dazu):
Die Zahlungsmoral der Lufthansa bei Entschädigungsansprüchen zeigt sich als sehr durchwachsen. Die veröffentlichten Kundenerfahrungen offenbaren ein uneinheitliches Bild.
In manchen Fällen zahlt Lufthansa zwar schnell und unkompliziert. So berichtet ein Fluggast auf Trustpilot von einer Entschädigungszahlung innerhalb von nur drei Tagen nach der Online-Einreichung bei einer sechsstündigen Verspätung. Ein anderer Passagier erhielt laut seinem Erfahrungsbericht auf Tripadvisor nach einer Annullierung und 30-stündiger Verspätung die Entschädigung sowie Auslagenerstattung innerhalb von vier Tagen.
Häufiger schildern Kunden jedoch negative Erfahrungen bei ihren Versuchen, von Lufthansa eine Entschädigung einzufordern. Typische Problemmuster sind:
Dies belegen zahlreiche kritische Kundenberichte aus den Jahren 2024 und 2025 auf den Bewertungsportalen Trustpilot und Tripadvisor. Einige Beispiele:
Eine Passagierin berichtete auf Trustpilot im Januar 2025 von ihrer Erfahrung aus der Dominikanischen Republik: Ihr Flug wurde storniert und erst drei Tage später durchgeführt. Nach über einem Jahr wartet sie immer noch auf ihre Entschädigung. Ihre Nachfragen bleiben unbeantwortet. Dabei hätte gerade auf ihrer vielbeflogenen Urlaubsstrecke eine Umbuchung nahegelegen, um die Wartezeit zu verkürzen. Ergreift eine Airline wie Lufthansa solche zumutbaren Gegenmaßnahmen nicht und verzögert sich die Reise um drei Tage, liegt ein Entschädigungsanspruch unterdessen unabhängig von der Ursache der Flugstörung nahe.
Ein deutscher Reisender schilderte auf Tripadvisor Ende November 2024 seinen „Horrortrip“ von Düsseldorf nach Singapur im Juli 2024. Nach einer ungeplanten Übernachtung am Flughafen hat er trotz eintägiger Verspätung bis heute keine Entschädigung erhalten. Dabei kommen gerade bei derart drastischen Flugverbindungen Umbuchungen in Betracht, um die Verzögerung zu reduzieren. Selbst wenn höhere Gewalt eine Flugverspätung verursacht, besteht so regelmäßig Anspruch auf Flugentschädigung.
Ein besonders anschaulicher Fall wurde ferner auf Trustpilot im September 2024 dokumentiert: Bei einem Flug von Split nach Frankfurt erlebten Passagiere eine 17-stündige Verspätung. Sie erhielten am Flughafen weder Informationen noch Unterstützung und mussten sich nachts selbst um Hotel und Transport kümmern. Trotz mehrfacher Anfragen verweigerte Lufthansa zudem auch hier jegliche Entschädigung.
Ein Schweizer Kunde berichtete auf Tripadvisor Anfang November 2024 von seinem annullierten Flug von Riga nach Zürich im August 2024. Nach monatelangem Warten und ausbleibenden Reaktionen der Lufthansa-Kundenbetreuung sah er sich gezwungen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Ein deutscher Passagier dokumentierte auf Tripadvisor im März 2024 einen komplexen Fall: Nach der kurzfristigen Annullierung seines Fluges im April 2023 folgte ein sechsmonatiger Streit mit wechselnden Begründungen seitens Lufthansa. Erst nach Einschaltung der Schlichtungsstelle wurde eine Einigung über 250 € erzielt – ausgezahlt wurden jedoch nur 93,87 €.
Die Erfahrungsberichte zeigen: Viele Passagiere erhalten ihre Entschädigung erst nach Einschaltung eines Fluggastportals oder der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder eines Anwalts.
Insofern entsteht der Eindruck, dass die Lufthansa nicht nur unberechtigte Forderungen zurückweist, sondern ebenso auch berechtigte Entschädigungsansprüche ablehnt. Zumindest solange, wie diese nicht über eine Schlichtungsstelle oder sogar gerichtlich geltend gemacht werden. Um sich nicht zu Unrecht abwimmeln zu lassen, lohnt es sich vor der Auseinandersetzung mit der Airline deswegen, einmal unabhängig einschätzen zu lassen, ob ein Anspruch auf Flugentschädigung besteht. Kostenlos möglich ist dies mit unserem Entschädigungsrechner:
Wenn Sie Ihre Ansprüche gegen Lufthansa selbst durchsetzen möchten, unterstützen wir Sie mit konkreten Handlungsempfehlungen. Dazu erläutern wir:
Bevor Sie Zeit in die eigenständige Durchsetzung investieren, sollten Sie zwei zentrale Vorfragen klären, um Ihre Erfolgschancen abzuschätzen:
Die erste Frage können Sie schnell mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner klären:
Eine Registrierung ist dafür nicht nötig. Die grundlegenden Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch haben wir außerdem im verlinkten Abschnitt zusammengefasst.
Zur zweiten Frage: Wie im Abschnitt zur Zahlungsmoral dargestellt, zeigt Lufthansa ein durchwachsenes Zahlungsverhalten. Das bedeutet für Ihre Strategie:
Bei eindeutigen Fällen lohnt sich oft der eigenständige Versuch mit unserem kostenlosen Musterschreiben. Hierzu zählen insbesondere:
Bei komplexeren Fällen oder unklarer Ursache der Verspätung Ihres Lufthansa-Fluges sollten Sie den Zeitaufwand bedenken. Die eigenständige Durchsetzung erfordert hier häufig:
Wer sich in solchen Konstellationen die Mühen und das In solchen Fällen bietet sich die Unterstützung durch ein Fluggastportal an, besonders wenn:
Welcher Weg ist am besten geeignet, um von Lufthansa eine Entschädigung zu erhalten, wenn man es auf eigene Faust probieren will? Nach unserer Erfahrung und den Berichten vieler Fluggäste haben sich sechs zentrale Regeln bewährt:
Lassen Sie uns diese Punkte im Detail betrachten:
Ein Brief an die Lufthansa mag förmlicher wirken – in der Praxis bremst dieser Weg jedoch die Bearbeitung:
Am Ende landet Ihr Brief ohnehin digital beim Kundenservice. Unser Tipp: Sparen Sie sich das Porto.
Das Online-Formular von Lufthansa ist nach unserer Wahrnehmung neben dem E-Mail-Kontakt der effizienteste Weg, um sich mit einer Aufforderung an die Airline zu wenden. Die Vorteile sind:
Alternativ zum Kontaktformular können Sie auch die E-Mail-Adresse imprint@lufthansa.com nutzen. Diese bietet den Vorteil, dass Sie der Lufthansa ohne Einschränkungen schnell ein vorgefertigtes Aufforderungsschreiben zukommen lassen können. Wenn Sie dafür zum Beispiel unseren kostenlosen Musterschreiben-Generator nutzen, geht die Anforderung der Entschädigung per E-Mail am schnellsten.
Auch wenn Sie zur Kontaktaufnahme nicht unser Musterschreiben nutzen, sollten Sie für in Ihrer E-Mail auf Folgendes achten, um eine zügige Rückmeldung Lufthansas zu beschleunigen:
Wenn Sie Ihre Aufforderung an die Lufthansa vorbereiten, verwenden Sie zur Arbeitsersparnis unser kostenloses Musterschreiben:
Die Vorteile:
Bleiben Antworten aus, ist der Griff zum Telefon verlockend. Oft erweist sich dies aber nicht als zielführend.
Deswegen unser Tipp, wenn Sie nachhaken möchten: Bleiben Sie stattdessen im ursprünglichen Kommunikationskanal (Online-Formular oder E-Mail).
Reagiert die Lufthansa auch auf die zweite Erinnerung nicht oder nur mit Standardantworten, sollten Sie einen anderen Weg einschlagen. Eine endlose Brieffreundschaft mit der Airline führt nämlich erfahrungsgemäß selten zum Ziel. In Betracht kommen stattdessen in solchen Fällen drei bessere Varianten:
1. Einschaltung eines Fluggastportals
2. Beschwerde bei der Schlichtungsstelle
Die eigenständige Durchsetzung von Fluggastrechten gegenüber Lufthansa erfordert zwar etwas Aufwand, wird aber durch hilfreiche kostenlose Online-Tools erleichtert. Besonders nützlich sind dabei:
Um schnell und kostenlos zu prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie hoch diese ausfällt, nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner:
Vorteile unseres Rechners:
Alternative Prüfungsmöglichkeiten bieten der ADAC und die Verbraucherzentrale NRW. Diese Online-Formular sind jedoch weniger umfassend, da sie:
Für die konkrete Anforderung der Entschädigung von der Lufthansa stellen wir Ihnen ein kostenfreies Musterschreiben zur Verfügung:
Unser Musterbrief bietet mehrere Vorteile:
Gerade der letztgenannte Punkt bedeutet eine erhebliche Arbeitserleichterung: Der Brief konzentriert sich auf die wesentlichen Informationen, die Lufthansa zur Bearbeitung benötigt – insbesondere den Buchungscode. Damit kann die Airline alle relevanten Details zum Problemflug direkt in ihrem System aufrufen. So müssen Sie bei der Individualisierung des Musterschreibens keine überflüssigen Falldaten zusätzlich heraussuchen und eintragen.
Als Alternative zur eigenständigen Durchsetzung können Sie Ihre Ansprüche gegen Lufthansa auch über ein Fluggastportal geltend machen. Dabei übernimmt ein spezialisierter Dienstleister die komplette Abwicklung für Sie.
Es gibt allein in Deutschland mehrere Dutzend Fluggastportale, auch wenn viele oft nur Flightright als den größten Anbieter kennen. Sie alle ähneln sich in ihrem Service im Hinblick auf die grundlegende Funktionsweise. Fluggastportale …
Hier enden die Gemeinsamkeiten aber schon. Fluggasthelfer bepreisen ihre Dienste nämlich ganz unterschiedlich, leisten Auszahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten und variieren auch in der Kundenzufriedenheit. Weil es so viele verschiedene Fluggastportale zur Auswahl gibt, raten wir Verbrauchern, die verfügbaren Alternativen zu vergleichen.
Zum besseren Verständnis ist dabei zunächst eine zentrale Unterscheidung wichtig: Die Fluggastportale teilen sich in zwei Gruppen, die verschiedene Geschäftsmodelle verfolgen:
1. Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot:
2. Inkasso-Portale wie Flightright:
Detaillierte Informationen zu
haben wir in einem gesonderten Artikel zusammengetragen. Dort finden Sie hier einen ausführlichen wertungsfreien Vergleich der Konditionen aller großen Fluggastportale, nicht nur von Ersatz-Pilot. Um die Darstellung so objektiv wie möglich zu halten, haben wir uns darauf beschränkt, bündig die Zahlen, Daten und Fakten zu Kosten, Auszahlungsdauer und Kundenzufriedenheit zu präsentieren, ohne sie zu kommentieren.
Daneben empfehlen wir Ihnen auch die Gegenüberstellungen von Ersatz-Pilot, Flightright und Co. durch unabhängige Tests. Zum Beispiel bei test.de, Qamqam und Finanztip. Ebenfalls lohnt sich ein Blick auf die Kundenbewertungen der verschiedenen Fluggasthelfer auf Trustpilot.
Wenn Sie nach einer Flugverspätung Ihre Entschädigung von Lufthansa weder direkt persönlich einfordern noch ein Fluggastportal beauftragen möchten, stehen Ihnen noch drei weitere Wege offen:
Wir schauen uns alle drei Alternativen der Reihe nach an:
Bleibt Lufthansa auch nach Ihrer Aufforderung untätig, können Sie den Rechtsweg beschreiten. Dabei haben Sie zwei grundlegende Optionen:
Mit Rechtsschutzversicherung:
Ohne Rechtsschutzversicherung:
Die Details zu Ihren Möglichkeiten, gerichtlich gegen Lufthansa vorzugehen, haben wir in einem ausführlichen Artikel zusammengestellt:
Eine kostenlose und bewährte Alternative ist die Schlichtung durch die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Dieses Verfahren bietet mehrere Vorteile:
Wichtige Voraussetzungen:
Den Schlichtungsantrag können Sie bequem online stellen:
Entscheiden Sie sich gegen alle anderen Lösungsansätze, können Sie zusätzlichen Druck über zwei weitere Wege aufbauen:
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Lufthansa. Sie nimmt in dieser Eigenschaft auch Beschwerden wegen Verspätungen oder zu Unrecht verweigerten Entschädigungen entgegen. Bevor Sie eine Beschwerde einreichen sollten Sie hierzu Folgendes wissen:
Während viele Unternehmen sensibel auf öffentliche Kritik reagieren, zeigt sich die Lufthansa hier weitgehend unbeeindruckt:
Falls Sie dennoch öffentliche Kritik üben möchten, bleiben Sie:
Denn andernfalls drohen im ungünstigen Fall wegen Verstößen gegen die Community-Regeln sogar Ordnungsmaßnahmen auf der jeweiligen Plattform, auf der Sie den Erfahrungsbericht teilen.
Mit unserem kostenlosen Formular können Sie ein individualisiertes Musterschreiben erstellen, um Ihre Entschädigung bei Lufthansa einzufordern. Nach dem Ausfüllen der Felder erhalten Sie per E-Mail einen auf Ihren Fall zugeschnittenen Musterbrief samt Hinweisen zur Verwendung und den korrekten Kontaktdaten für die Einreichung bei Lufthansa.
Wir generieren das Schreiben automatisch auf Deutsch als der Sprache, die nach unserer Erfahrung bei Lufthansa die beste Bearbeitungsquote erzielt.
Zur Verwendung des Musterschreibens haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder füllen Sie direkt alle Felder im Formular aus und erhalten ein fertig personalisiertes Schreiben. Oder Sie lassen die Felder frei und bekommen von uns zunächst eine Blankovorlage per E-Mail, in die Sie Ihre Daten später selbst eintragen können.
Wichtiger Tipp: Prüfen Sie vor dem Versand des Musterbriefs mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner, ob Sie überhaupt anspruchsberechtigt sind. Die Prüfung dauert nur wenige Minuten, erfolgt anonym und gibt Ihnen Klarheit über Ihre Erfolgsaussichten.
Lufthansa bietet auf ihrer Website unter lufthansa.com/de/de/fast-compensation ein Online-Formular für Entschädigungsanfragen. Die Bearbeitung kann allerdings mehrere Wochen dauern. Alternativ können Sie eine schnellere Auszahlung über ein Fluggastportal beantragen. Mehr zu Ihren Durchsetzungsoptionen
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Lufthansa-Flug mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort hat. Die Entschädigung beträgt je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen
Ja, Sie können Ihre Entschädigungsanfrage an imprint@lufthansa.com senden. Fügen Sie Ihrer E-Mail am besten Buchungsbestätigung und Bordkarten bei. Mehr Tipps zur Antragstellung
Ja, wenn Sie durch eine Verspätung Ihren Anschlussflug verpassen und dadurch mindestens 3 Stunden später als geplant am Endziel ankommen, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Weitere Details zu den Voraussetzungen
Sie können entweder das Lufthansa-Formular oder Fluggastportale wie Ersatz-Pilot nutzen. Portale bieten oft schnellere Auszahlung, berechnen aber eine Provision. Mehr zu den verschiedenen Optionen
Die Erfahrungen sind durchwachsen. Bei eindeutigen Fällen zahlt Lufthansa oft zügig, bei komplexeren Fällen verzögert sich die Bearbeitung häufig oder Ansprüche werden abgelehnt. Mehr zur Zahlungsmoral
Sie haben mehrere Möglichkeiten: direkt auf der Lufthansa-Webseite über deren Online-Formular, per E-Mail an imprint@lufthansa.com oder über ein Fluggastportal. Ausführliche Informationen zu den Durchsetzungswegen
Diesen Artikel verfasste Laura Held und aktualisierte ihn zuletzt am 31.01.2025. Er ist seit 2021 Mitarbeiterin bei Ersatz-Pilot und unterstützt die Online-Redaktion regelmäßig mit Beiträgen zu Fluggastrechten. Als Vielreisende kennt sie die Herausforderungen bei Flugverspätungen aus eigener Erfahrung und weiß, worauf es bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen ankommt.
Die juristische Prüfung des Artikels erfolgte durch Dr. Christopher Wekel. Als Rechtsanwalt der Hamburger Kanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte berät er Ersatz-Pilot in reiserechtlichen Fragen. Er wertet für das Portal kontinuierlich die aktuelle Rechtsprechung zu Fluggastrechten aus und erstellt regelmäßig Gutachten in diesem Bereich.