Profilbild Rechtsanwalt Dr. Christopher Wekel
Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von SunExpress. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Umständen Ihnen gegen die Airline 400 € oder sogar 600 € zustehen und wie Sie diese Beträge erfolgreich durchsetzen können. Von den rechtlichen Grundlagen bis zu praktischen Handlungsempfehlungen klären wir alle relevanten Fragen. Unser Artikel behandelt folgende Schwerpunkte:

Um sofort herauszufinden, wie viel Entschädigung Ihnen in Ihrem individuellen Fall zusteht, nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Entschädigungsrechner:

Um schnell zu erfahren, wann Ihnen Flugentschädigung zusteht und wie Sie sie von SunExpress erhalten, empfehlen wir zunächst unsere komprimierte Zusammenfassung. Im weiteren Verlauf des Artikels behandeln wir dann ausführlich:

  1. Wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber SunExpress selbstständig geltend machen können
  2. Wann der Einsatz professioneller Fluggastportale sinnvoll ist
  3. Welche alternativen Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Rechte existieren

Neben der finanziellen Entschädigung stehen Ihnen bei Flugverspätungen noch weitere wichtige Rechte zu, etwa auf kostenfreie Verpflegung, Hotelübernachtungen oder Ticketerstattung. Detaillierte Informationen zu diesen zusätzlichen Ansprüchen finden Sie in unserem Spezial-Artikel:

Sie haben eine spezifische Frage zu Ihrer SunExpress-Verspätung? In unserem FAQ-Bereich beantworten wir die gängigsten Fragen. Für persönliche Beratung steht Ihnen außerdem unser interaktiver Live-Chat zur Verfügung:

SunExpress Entschädigung bei Flugverspätung im Überblick

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, wie Sie nach einer Verspätung bei SunExpress-Flügen effizient zu Ihrer Entschädigung gelangen. Folgen Sie einfach diesen drei grundlegenden Schritten:

3 Schritte zum Einfordern von Entschädigung von SunExpress bei Flugverspätung

1. Anspruchsvoraussetzungen prüfen

Die EU-Fluggastrechteverordnung gewährt Ihnen einen Entschädigungsanspruch gegen SunExpress, wenn

  • Ihre Ankunft am endgültigen Reiseziel sich um mindestens drei Stunden verzögert hat. Die Verspätungsdauer beim Abflug oder an Zwischenstopps ist dabei nicht maßgeblich.
  • Ihr Flug dem Anwendungsbereich der EU-Verordnung unterliegt. Dies gilt nur für SunExpress-Flüge mit Start in der EU. Bei Flügen aus der Türkei oder anderen Nicht-EU-Ländern in die EU besteht kein Anspruch, da SunExpress keine EU-Fluggesellschaft ist (gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004).
  • keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Hierunter fallen nur wirkliche Ereignisse höherer Gewalt. Übliche technische Defekte oder betriebliche Probleme bei SunExpress begründen hingegen normalerweise einen Entschädigungsanspruch – es sei denn, sie wurden nachweislich durch externe Faktoren verursacht.

Wenn diese Kernvoraussetzungen erfüllt sind, stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Entschädigung gut. Es existieren zwar noch einige weitere Bedingungen, diese sind aber in der Praxis meist unproblematisch. Beachten sollten Sie unter anderem: Ihr Anspruch muss innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, andernfalls ist er verjährt.

Für einen vollständigen Entschädigungsanspruch gegen SunExpress müssen folgende zusätzliche Kriterien erfüllt sein:

  • Sie verfügen über einen Nachweis Ihrer bestätigten Buchung.
  • Sie sind mit dem verspäteten Flug tatsächlich gereist.
  • Die Buchung erfolgte zu einem regulären, öffentlich zugänglichen Tarif.
  • Ihnen stand ein eigener Sitzplatz zu (nicht relevant für Babys unter 2 Jahren).
  • Der betroffene Flug liegt nicht länger als drei Jahre zurück.
  • SunExpress ist zum Zeitpunkt der Anspruchsdurchsetzung wirtschaftlich leistungsfähig.

Eine ausführliche Erläuterung dieser ergänzenden Voraussetzungen finden Sie im entsprechenden Hauptabschnitt.

2. Entschädigungshöhe ermitteln

Bei verspäteten SunExpress-Flügen bestimmt die zurückgelegte Flugstrecke die Höhe Ihrer Entschädigung. Nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen folgende Beträge pro Person zu: 250 € für Kurzstreckenflüge bis 1.500 km, 400 € für Mittelstrecken bis 3.500 km und 600 € für Langstreckenflüge über 3.500 km.

Die mittlere Entschädigungsstufe von 400 € kommt beispielsweise bei typischen SunExpress-Verbindungen zwischen Deutschland und der Türkei zur Anwendung. Bei Langstreckenflügen mit Umstieg in Antalya oder anderen türkischen Drehkreuzen zu Zielen im Nahen Osten oder Asien können Sie hingegen mit der Höchstentschädigung von 600 € pro Reisenden rechnen.

Beachten Sie diese relevanten Sonderregelungen:

  • Eine doppelte Entschädigungszahlung kann beansprucht werden, wenn Ihr ursprünglicher Flug komplett ausfällt und auch der Ersatzflug erheblich verspätet eintrifft.
  • Bei Langstreckenflügen über 3.500 km beträgt die Entschädigung nur 300 € statt 600 €, wenn die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt.
  • Für lange Strecken ausschließlich innerhalb der EU gilt eine Maximalsumme von 400 € (bei SunExpress selten relevant, da die meisten Strecken über die Türkei führen).

Eine detaillierte Erklärung dieser Sonderregeln finden Sie in unserem entsprechenden Hauptabschnitt.

Sie können auch ganz einfach für Ihren spezifischen Fall prüfen, ob eventuell eine der Ausnahmeregelungen greift. Mit unserem Entschädigungsrechner ermitteln Sie völlig kostenlos und unverbindlich die exakte Höhe Ihres Anspruchs gegen SunExpress:

3. Entschädigung erfolgreich durchsetzen

Die optimale Strategie zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung hängt von den Besonderheiten Ihres Falls ab. Da SunExpress bei der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen eine geringe Zahlungsbereitschaft zeigt, unterscheiden sich die Erfolgsaussichten je nach gewähltem Vorgehen.

Bei eindeutigen Fällen, beispielsweise bei technischen Defekten ohne externe Ursachen, kann ein direkter Kontaktversuch sinnvoll sein. Hierfür können Sie SunExpress per E-Mail oder über das Online-Formular kontaktieren. Für ein wirkungsvolles Anschreiben empfehlen wir unser speziell entwickeltes Musterschreiben:

Bei komplexeren Fällen bieten sich alternative Wege an. Sie können entweder die Schlichtungsstelle kontaktieren oder ein spezialisiertes Fluggastportal beauftragen. Während Ersatz-Pilot innerhalb weniger Tage eine Auszahlung vornimmt, zahlen andere Dienstleister wie Flightright erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen SunExpress. Die Vor- und Nachteile aller Optionen erläutern wir ausführlich im entsprechenden Abschnitt.

Mit einer umfassenden Rechtsschutzversicherung ohne hohe Selbstbeteiligung kann auch der Klageweg eine sinnvolle Option darstellen. Dieses Vorgehen erfordert zwar mehrere Monate Geduld und regelmäßige Abstimmungen mit der Anwaltskanzlei, ermöglicht jedoch den Erhalt der vollständigen Entschädigungssumme ohne Abzüge.

Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder eine zügigere Lösung bevorzugen, bieten sich Fluggastportale wie Ersatz-Pilot als praktische Alternative an. Diese arbeiten nach dem Erfolgsprinzip und erheben nur im Erfolgsfall eine Provision. Als Sofortentschädiger gewährleistet Ersatz-Pilot einen besonders zügigen Prozess: Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung innerhalb von 1-3 Tagen, wobei Sie 71-75% der Entschädigungssumme erhalten.

Andere Fluggastportale wie Flightright berechnen höhere Provisionen und zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen SunExpress aus, was sich über mehrere Monate hinziehen kann.

Die kostenlosen Alternativen – etwa die Schlichtungsstelle SÖP oder eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt – haben einen entscheidenden Nachteil: Im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil können sie SunExpress nicht rechtlich zur Zahlung verpflichten.

Alle Einzelheiten zu den verschiedenen Durchsetzungswegen erfahren Sie hier:

I. Wann SunExpress bei Verspätungen Entschädigung zahlen muss

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen eine Entschädigung von SunExpress unter diesen Hauptbedingungen zu:

  1. Die Ankunft am Zielort muss sich um mindestens 3 Stunden verzögern. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem sich die Flugzeugtüren am endgültigen Reiseziel öffnen. Ob der Abflug verspätet war oder Verzögerungen bei Zwischenstopps auftraten, ist nicht entscheidend (Details zur Verspätungsberechnung hier).
  2. Es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Dazu zählen bei SunExpress beispielsweise extreme Wetterphänomene, Streiks externer Dienstleister oder behördliche Anordnungen. Reguläre technische Probleme werden hingegen in der Regel nicht als außergewöhnlich angesehen.
  3. Der Flug muss in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung fallen. Bei SunExpress trifft dies nur auf Flüge zu, die in der EU starten. Flüge von SunExpress aus der Türkei oder anderen Nicht-EU-Ländern in die EU sind – anders als bei EU-Fluggesellschaften – nicht erfasst (weitere Informationen dazu hier).
Infografik zu den Voraussetzungen für eine Entschädigung von SunExpress bei Flugverspätung

Daneben existieren noch einige weitere Bedingungen, die jedoch in den meisten Fällen ohne weiteres Zutun erfüllt sind. Eine vollständige Aufstellung finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie unkompliziert und unverbindlich prüfen, ob Ihr SunExpress-Flug alle Voraussetzungen erfüllt. Die Prüfung erfolgt kostenlos, erfordert keine Registrierung und geht keinerlei Verpflichtungen einher:

Alternative Möglichkeiten zur Anspruchsprüfung

Sie haben auch die Option, Ihren Fall bei anderen Anbietern prüfen zu lassen. EUclaim bietet ähnlich wie wir eine direkte Online-Prüfung ohne vorherige Anmeldung an. Bekannte Anbieter wie Flightright oder Airhelp verlangen hingegen zunächst die Eingabe persönlicher Daten, bevor Ihnen eine nähere Einschätzung angezeigt wird. Hier empfiehlt sich vorab ein Vergleich der verschiedenen Dienstleister, bevor Sie sich für eine Registrierung entscheiden.

Die kostenfreien Prüftools des ADAC, des Bundesjustizministeriums und der Verbraucherzentrale NRW decken nur einen Teilbereich der relevanten Voraussetzungen ab. Insbesondere fehlt hier jeweils die entscheidende Prüfung auf außergewöhnliche Umstände anhand konkreter Flug- und Wetterdaten. In Fällen, in denen der Fluggast nicht bereits selbst genaue Kenntnis über die Ursache der Verspätung hat, bestätigen diese Formulare oft pauschal einen Entschädigungsanspruch. Dies macht ihre Einschätzungen deutlich weniger belastbar als die Prüfung durch spezialisierte Fluggastportale.

2. Welche SunExpress Flüge fallen unter die EU-Fluggastrechteverordnung?

a. Grundregel zum Schutzbereich der Fluggastrechte

Die EU-Fluggastrechteverordnung findet bei SunExpress erheblich eingeschränkter Anwendung als bei Airlines mit Sitz in der EU wie Lufthansa oder Ryanair. Der Grund: SunExpress operiert als türkisch-deutsches Joint Venture hauptsächlich von Drehkreuzen in der Türkei, das heißt mit Sitz außerhalb der EU. Die Verordnung gilt daher ausschließlich für SunExpress-Flüge, die von einem EU-Flughafen starten(Art. 3 Abs. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004).

Flüge von SunExpress aus der Türkei oder anderen Nicht-EU-Ländern in die EU sind dagegen nicht von der Verordnung erfasst. Dies betrifft zahlreiche wichtige Verbindungen wie etwa von Antalya nach Düsseldorf oder von Izmir nach Frankfurt. Detaillierte Informationen zur Anwendbarkeit der Verordnung finden Sie in unserem allgemeinen Artikel zu Flugverspätungen.

b. Geltung in verschiedenen Ländern

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt nicht nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern auch in Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Länder), Großbritannien(durch den European Union Withdrawal Act 2018) und der Schweiz (durch Beschlüsse des Gemischten Luftverkehrsausschusses).

Für SunExpress bedeutet das: Flüge von diesen Ländern aus werden wie Abflüge aus der EU behandelt. Ein Flug von Zürich, London oder Oslo begründet somit die gleichen Entschädigungsrechte wie ein Start von einem deutschen Flughafen. Weitere Informationen zu den Fluggastrechten in verschiedenen Länderkonstellationen erhalten Sie hier.

c. Besonderheiten bei Umsteigeverbindungen

Bei mehrteiligen Flügen mit SunExpress gilt diese wichtige Regel: Wenn Ihre Reise in einem EU-Land beginnt, haben Sie auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung erst auf einem späteren Teilstück außerhalb Europas auftritt (EuGH, Urteil vom 11.07.2019, C-502/18).

Ein besonders relevanter Sonderfall sind Flüge zwischen zwei Nicht-EU-Ländern mit Zwischenstopp in der EU: Wenn Sie beispielsweise von New York über Frankfurt nach Antalya reisen, betrachtet die Rechtsprechung dies als einheitlichen Flug USA-Türkei. Die EU-Fluggastrechte finden dann keine Anwendung, da Abflug und Ziel außerhalb der EU liegen und der Flug als Gesamtheit bewertet wird.

Wenn sich ein EU-Zubringerflug verspätet und Sie dadurch einen Anschlussflug verpassen, haftet SunExpress nur für Flüge, die in der EU starten (EuGH, Urteil vom 31.05.2018, C-537/17). Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Bei einer Reise von München über Antalya nach Dubai besteht ein Entschädigungsanspruch. Beginnt die Reise hingegen in Dubai oder Antalya, greift die Verordnung nicht. Weitere komplexe Umsteigekonstellationen erklären wir hier.

Außerhalb des EU-Rechtssystems existieren nur wenige vergleichbare Passagierschutzrechte. Lediglich Kanada (seit 2020) und Indien verfügen über ähnliche, wenn auch weniger weitreichende Regelungen. In den USA gibt es hingegen keine vergleichbaren pauschalen Entschädigungsansprüche bei Verspätungen.

3. Wie lange muss die Verspätung sein?

Dieser Abschnitt erklärt die zeitlichen Voraussetzungen für Ihren Entschädigungsanspruch bei SunExpress-Flügen in vier Schritten:

a. Berechnung der entschädigungsrelevanten Verspätung – Die rechtlichen Grundlagen
b. Bei Streit um die Verspätungsdauer – Wenn SunExpress die Verzögerung kleinrechnet
c. Für Verbindungen mit Umsteigeflügen – Regelungen bei mehrteiligen Reisen
d. Bei Flughafen-Umleitungen – Sonderregeln für alternative Landeziele

a. Berechnung der entschädigungsrelevanten Verspätung

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat mit dem Sturgeon-Urteil vom 19. November 2009 (C-402/07; C-432/07) eine klare Grenze gezogen: Eine Verspätung von drei Stunden oder mehr bei der Ankunft löst den Entschädigungsanspruch aus. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass längere Wartezeiten Fluggästen ähnliche Nachteile verursachen wie komplette Flugausfälle. Daher finden die Entschädigungsregeln der EU-Verordnung auch bei erheblichen Verspätungen Anwendung.

Der exakte Zeitpunkt der Ankunft wurde vom EuGH präzise definiert: Es gilt der Moment, in dem die erste Tür des Flugzeugs am Zielflughafen geöffnet wird und Passagiere aussteigen können. Diese Definition hat der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 4. September 2014 (C-452/13) konkretisiert.

Die Verspätung wird nach dem Abstand folgender Zeitpunkte bemessen:

  • Planmäßiger Ankunftszeitpunkt: Die Zeit laut offizieller SunExpress-Buchungsbestätigung
  • Tatsächlicher Ankunftszeitpunkt: Der Moment der ersten Türöffnung nach der Landung

Eine wesentliche Regel dabei: Für die Berechnung zählt nur die Verspätung am finalen Reiseziel – unabhängig von eventuellen Zwischenstopps oder Direktflügen (siehe EuGH, Urteil vom 20. Februar 2013, C-11/11).

b. Bei Streit um die Verspätungsdauer

Überschreitet die Verspätung eindeutig die Dreistundengrenze, kommt es selten zu Auseinandersetzungen über die Zeitdauer. SunExpress akzeptiert in diesen Fällen typischerweise die Faktenlage, da die Verspätungsinformationen in offiziellen Flugdatenbanken verfügbar sind. Schwieriger gestaltet sich die Situation, wenn die Verspätung sich im Grenzbereich um drei Stunden bewegt. In solchen Fällen argumentiert die Fluggesellschaft häufig, dass die Mindestverspätung knapp unterschritten wurde.

Verteilung der Beweislast: Als Fluggast müssen Sie nachweisen können, dass die Verzögerung tatsächlich mindestens 180 Minuten betrug. Dies stellt besonders bei Grenzfällen eine Herausforderung dar. SunExpress könnte beispielsweise behaupten, dass die Flugzeugtür bereits nach 179 Minuten geöffnet wurde. Ohne aussagekräftige Belege besteht das Risiko, dass Ihr Anspruch abgelehnt wird.

Empfehlenswerte Nachweismethoden:
Für SunExpress-Passagiere bieten sich verschiedene Möglichkeiten zur Dokumentation der Verspätung:

  • Abfragen bei unabhängigen Flugverlaufs-Plattformen wie FlightstatsFlightradar24 oder der Ersatz-Pilot Datenbank
  • Bildaufnahmen der Anzeigetafeln am Flughafen mit erkennbaren Zeitstempeln
  • Zeugenaussagen von Mitreisenden oder schriftliche Bestätigungen des Flughafenpersonals
  • Offizielle Bestätigungsschreiben von SunExpress über die Verspätung

Unser spezialisierter Entschädigungsrechner ermöglicht eine schnelle Prüfung der tatsächlichen Ankunftszeit Ihres SunExpress-Flugs:

c. Für Verbindungen mit Umsteigeflügen

Bei Reisen mit SunExpress mit mehreren Flugsegmenten ist stets die Gesamtverspätung am endgültigen Reiseziel ausschlaggebend. Verzögerungen bei Zwischenlandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie zu einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel führen. Ein typisches Szenario: Sie reisen mit SunExpress von Köln über Antalya nach Abu Dhabi und verpassen aufgrund eines verspäteten Erstflugs Ihre Anschlussverbindung. Entscheidend für den Entschädigungsanspruch ist dann nicht die Verspätung in Antalya, sondern der Zeitpunkt, zu dem Sie tatsächlich in Abu Dhabi ankommen.

Eine wesentliche Voraussetzung: Alle Teilflüge müssen innerhalb einer Buchung bei SunExpress oder kooperierenden Airlinesgebucht worden sein. Gemäß der EuGH-Rechtsprechung (C-502/18, 11. Juli 2019) spielt es keine Rolle, ob jeder einzelne Flugabschnitt von SunExpress selbst oder einer Partnerairline durchgeführt wird. Sie können SunExpress direkt in die Verantwortung nehmen, wenn diese den ersten, verspäteten Flugteil betrieben hat.

d. Bei Flughafen-Umleitungen

Gelegentlich ist SunExpress gezwungen, Flugzeuge zu alternativen Flughäfen umleiten – beispielsweise wegen ungünstiger Wetterverhältnisse, regionaler Flugbeschränkungen oder Nachtflugverboten. In diesen Situationen wird die Verspätung nicht anhand der Landung am Ausweichflughafen berechnet, sondern basierend auf dem Zeitpunkt der Ankunft am ursprünglich gebuchten Zielort. Organisiert SunExpress einen Bustransfer zum eigentlichen Zielflughafen, entscheidet die Ankunftszeit dieses Transfers über die Verspätungsdauer. Diese Rechtsauffassung wurde sogar durch den Europäischen Gerichtshof im Urteil vom 22. April 2021 (Az. C-826/19) bestätigt.

Ein anschauliches Beispiel: Ihr SunExpress-Flug von Berlin nach Dalaman wird wegen lokaler Kapazitätsprobleme oder Schwierigkeiten mit der Flugsicherung nach Bodrum umgeleitet. SunExpress organisiert anschließend einen Bustransfer nach Dalaman. In diesem Fall ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Transfer am ursprünglichen Zielort Dalaman eintrifft – nicht der Zeitpunkt der Flugzeuglandung in Bodrum.

4. Welche außergewöhnlichen Umstände befreien SunExpress von der Zahlungspflicht?

Nicht jede gravierende Verspätung bei SunExpress führt automatisch zu einem Entschädigungsanspruch. Die EU-Fluggastrechteverordnung enthält wichtige Ausnahmen: Kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, entfällt die Zahlungspflicht. Diese Befreiungsmöglichkeit ist in Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung verankert und gilt unter der Voraussetzung, dass die Verspätung trotz aller zumutbaren Anstrengungen der Airline nicht vermeidbar war.

a. Wann liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor?

Die Rechtsprechung definiert außergewöhnliche Umstände als Ereignisse, die nicht zum normalen Betriebsrisiko einer Fluggesellschaft gehören. Darunter fallen beispielsweise schwerwiegende Naturereignisse, Arbeitskampfmaßnahmen unabhängiger Dienstleister oder plötzliche behördlich angeordnete Flughafenschließungen. Solche Situationen liegen außerhalb des Einflussbereichs von SunExpress. Die europäischen Gerichte haben jedoch die Anwendung dieser Ausnahme in zahlreichen Urteilen präzisiert und eingegrenzt.

Eine zentrale Unterscheidung zur Veranschaulichung: Ein gewöhnlicher technischer Defekt an einem Flugzeug gehört zum normalen Geschäftsrisiko der Airline und begründet in der Regel einen Entschädigungsanspruch. Anders verhält es sich dagegen bei extremen Witterungsbedingungen, die eine sichere Durchführung des Fluges unmöglich machen. Umfassende Informationen zu den verschiedenen Ausnahmetatbeständen erhalten Sie hier:

b. Konkrete Beispiele für die Bewertung außergewöhnlicher Umstände bei SunExpress

In diesen Situationen ist SunExpress von der Entschädigungspflicht befreit:
  • Gravierende Wetterphänomene: Bei heftigen Stürmen, Schneechaos oder Sichtbehinderungen durch Nebel kann SunExpress die Entschädigungszahlung verweigern, sofern der sichere Flugbetrieb gefährdet wäre.
  • Unvorhergesehene Sicherheitsrisiken: Muss ein Flughafen wie Antalya oder Izmir aufgrund einer konkreten Bedrohungslage vorübergehend schließen, trägt SunExpress keine Verantwortung für daraus resultierende Verspätungen.
  • Externe Streikmaßnahmen: Arbeitsniederlegungen von Fluglotsen, unabhängigem Bodenpersonal oder Sicherheitsdiensten stellen Umstände dar, die außerhalb des Einflussbereichs von SunExpress liegen.
In diesen Fällen bleibt SunExpress trotz gegenteiliger Behauptungen zur Entschädigung verpflichtet:
  • Übliche technische Schwierigkeiten: Wenn eine SunExpress-Maschine aufgrund regelmäßig auftretender technischer Probleme oder unzureichender Wartung verspätet startet, müssen betroffene Passagiere entschädigt werden.
  • Personalmangel oder Krankmeldungen: Fehlende Besatzungsmitglieder oder kurzfristige Personalengpässe sind Betriebsrisiken, die SunExpress mit entsprechenden Reserven abdecken muss.
  • Streiks des eigenen Personals oder von Beschäftigten angeschlossener Unternehmen berechtigen SunExpress nicht zur Verweigerung der Entschädigungszahlung.

Eine systematische Darstellung aller richterlich anerkannten und nicht anerkannten außergewöhnlichen Umstände finden Sie in unserer ausführlichen Übersicht:

c. Entschädigungspflicht trotz außergewöhnlicher Umstände

Selbst wenn SunExpress erfolgreich außergewöhnliche Umstände nachweisen kann, bedeutet dies nicht automatisch, dass Entschädigungsansprüche ausgeschlossen sind. Nach der geltenden Rechtslage (Artikel 5 Absatz 3 der EU-Verordnung) muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie alle wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung zu minimieren. Zu den erforderlichen Anstrengungen gehören insbesondere:

  • Alternative Beförderungsmöglichkeiten: SunExpress ist verpflichtet zu prüfen, ob betroffene Passagiere auf andere verfügbare Verbindungen umgebucht werden können, um erhebliche Verzögerungen zu reduzieren. Diese Verpflichtung wurde vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil aus dem Jahr 2020 (Az. C-74/19) ausdrücklich hervorgehoben.
  • Bereitstellung von Ersatzflugzeugen: Verfügt SunExpress am betroffenen Flughafen über Reservekapazitäten, müssen diese genutzt werden. Diese Anforderung gilt besonders für Abflüge von wichtigen SunExpress-Basen wie Antalya oder Izmir, wo die Airline mehrere Flugzeuge stationiert hat.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie daher selbst bei Vorliegen höherer Gewalt Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Vertiefte Informationen zu dieser wichtigen Ausnahme von der Ausnahme finden Sie hier:

5. Weitere Anforderungen für eine erfolgreiche Entschädigung

Erfreulicherweise für SunExpress-Passagiere: Wenn Sie die bisher beschriebenen Hauptbedingungen erfüllen, hindern die folgenden zusätzlichen rechtlichen Voraussetzungen nur selten Ihren Entschädigungsanspruch.

Dennoch sollten Sie diese Nebenbedingungen nicht aus den Augen verlieren. In manchen Konstellationen kann Ihr Anspruch daran scheitern – selbst wenn Ihr SunExpress-Flug die kritische Schwelle von drei Stunden Verspätung überschritten hat. Folgende Anforderungen müssen ebenfalls erfüllt sein:

a. Nachweisbare Buchungsbestätigung – Sie müssen belegen können, dass Sie über einen gültigen Beförderungsanspruch verfügten.

b. Tatsächliche Teilnahme am Flug – Sie müssen den verspäteten Flug tatsächlich angetreten haben.

c. Buchung zum öffentlichen Tarif – Ihr Ticket muss zu regulären Marktbedingungen erworben worden sein.

d. Individueller Sitzplatzanspruch – Ihnen muss ein eigener Platz im Flugzeug zugestanden haben.

e. Fristgerechte Anspruchsanmeldung – Ihre Forderung darf nicht verjährt sein.

f. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – SunExpress muss zahlungsfähig sein.

Eine wichtige Information für Geschäftsreisende und Pauschalurlauber: Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auch für diese Reisenden uneingeschränkt. Der Anspruch auf Entschädigung steht dabei persönlich dem Fluggast zu – nicht seinem Arbeitgeber oder dem Reiseveranstalter. Diese Rechtslage ergibt sich unmittelbar aus den Artikeln 5 und 7 der EU-Verordnung.

Sie als Reisender können daher den Entschädigungsanspruch bei SunExpress eigenständig geltend machen oder die Unterstützung eines spezialisierten Fluggastportals in Anspruch nehmen.

a. Nachweisbare Buchungsbestätigung

Für einen erfolgreichen Entschädigungsanspruch gegen SunExpress müssen Sie gemäß Artikel 3 Absatz 2 der EU-Fluggastrechteverordnung über eine bestätigte Buchungverfügen. Eine solche liegt vor, wenn SunExpress Ihren Beförderungswunsch durch Ausstellung eines Flugtickets oder eine andere formelle Bestätigung akzeptiert hat.

Als geeignete Nachweismöglichkeiten kommen in Betracht:

  1. Die elektronische Buchungsbestätigung, die Ihnen von SunExpress oder dem vermittelnden Reiseanbieter zugesandt wurde
  2. Die Bordkarte für den betroffenen Flug, ob in digitaler oder gedruckter Form

Mindestens eines dieser Dokumente sollten Sie vorweisen können, wenn Sie eine Entschädigung beantragen. Auch wenn Sie ein Fluggastportal beauftragen, werden diese Unterlagen zur Prüfung Ihres Anspruchs benötigt.

Die Buchungsbestätigung wird Ihnen standardmäßig nach Abschluss der Reservierung per E-Mail zugestellt. Später können Sie diese über folgende Wege abrufen:

  • In Ihrem persönlichen SunExpress-Kundenkonto
  • Über die offizielle SunExpress-App
  • Auf der Website sunexpress.com durch Eingabe Ihres Buchungscodes und Nachnamens
  • Durch direkte Anfrage beim Kundenservice (unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Flugdetails)

Die Bezugsquelle Ihrer Buchung ist dabei unerheblich – ob Sie direkt bei SunExpress oder über ein Reiseportal gebucht haben, spielt keine Rolle. Entscheidend ist lediglich, dass die Airline Ihre Buchung bestätigt hat, was üblicherweise durch einen sechsstelligen Buchungscode oder eine Ticketnummer dokumentiert wird.

Ihre Bordkarte stellt einen ebenso wertvollen Nachweis dar, da sie einen erfolgreichen Check-in-Vorgang belegt, der nur mit einer bestätigten Buchung möglich ist. Sie finden diese:

  • In der nach dem Online-Check-in erhaltenen E-Mail-Bestätigung
  • Im digitalen Wallet Ihres Smartphones (bei elektronischen Bordkarten)

Zu beachten ist: Der Flug muss zu einem allgemein verfügbaren Tarif gebucht worden sein. Tickets, die mit Bonusmeilen eingelöst wurden, Sonderangebote oder mit Gutscheinen bezahlte Flüge sind in dieser Hinsicht unbedenklich, da sie prinzipiell für jedermann zugänglich sind. Ausgeschlossen sind lediglich spezielle Mitarbeitertarife, die ausschließlich Bediensteten der Fluggesellschaft vorbehalten sind.

b. Tatsächliche Teilnahme am Flug

Um eine Entschädigung wegen Verspätung beanspruchen zu können, müssen Sie den betreffenden SunExpress-Flug tatsächlich angetreten haben. Ihr Anspruch erlischt, wenn Sie eigenständig eine alternative Beförderungsmöglichkeit organisieren oder gänzlich auf die Reise verzichten. Der Europäische Gerichtshof hat diese Anforderung logisch begründet: Ohne persönliche Erfahrung der Verzögerung entstehen keine Unannehmlichkeiten, die eine finanzielle Kompensation rechtfertigen würden.

Bei komplexeren Flugrouten mit mehreren Teilstrecken genügt es, wenn Sie den verspäteten SunExpress-Flug bis zum Umsteigeflughafen genutzt haben. Nach einem dadurch verpassten Anschlussflug besteht keine Verpflichtung, die Reise bis zum geplanten Endziel fortzusetzen, um anspruchsberechtigt zu bleiben.

Dagegen begründet ein in Eigeninitiative gebuchter Alternativflug keinen Entschädigungsanspruch. Selbst wenn Sie sich aus eigener Entscheidung für eine schnellere Verbindung entscheiden, steht Ihnen keine Verspätungsentschädigung zu. Denn diese soll konkret erlebte Verzögerungen ausgleichen – und laut Rechtsprechung müssen Sie dafür tatsächlich mindestens drei Stunden später als ursprünglich geplant am Ziel eingetroffen sein.

c. Buchung zum öffentlichen Tarif

Gemäß Artikel 3 der EU-Fluggastrechteverordnung muss Ihre Buchung zu einem allgemein zugänglichen Tarif erfolgt sein. Diese Bedingung wird bei den meisten SunExpress-Flügen automatisch erfüllt.

Besondere Vorsicht ist allerdings bei extrem kurzfristigen Buchungen oder spontanen Umbuchungen geboten. SunExpress macht in solchen Fällen die Beförderung gelegentlich von verfügbaren Kapazitäten abhängig. Sichern Sie sich daher unbedingt vor dem Abflug einen verlässlichen Buchungsnachweis:

  • Bitten Sie den SunExpress-Service um Zusendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung.
  • Alternativ notieren und speichern Sie zumindest den zugewiesenen Buchungscode.

Nach Abschluss des Fluges wird die Nachweisführung erheblich schwieriger, da SunExpress den direkten Zugriff auf ältere Buchungsdaten in ihren Systemen typischerweise einschränkt.

Entscheidend ist, dass der Flug zu einem öffentlich zugänglichen Tarif gebucht wurde. Eine Entschädigung ist grundsätzlich ausgeschlossen bei:

  • vollständig kostenlosen Flügen (Zero-Fare-Tickets ohne Steuern und Gebühren)
  • nicht-öffentlichen Spezialtarifen (wie beispielsweise internen Mitarbeiterpreisen oder ID-Tickets)

Alle sonstigen Buchungsvarianten berechtigen hingegen zur Entschädigung – darunter fallen auch vergünstigte Sparpreise, Aktionsangebote und mit Bonusmeilen bezahlte Tickets. Das entscheidende Kriterium ist, dass der gewählte Tarif grundsätzlich für alle Fluggäste buchbar war, auch wenn sie vielleicht unterschiedliche Preise gezahlt haben.

d. Individueller Sitzplatzanspruch

Nach Artikel 3 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung ist für einen Entschädigungsanspruch erforderlich, dass Ihnen ein eigener Sitzplatz im Flugzeug zustand. Eine zusätzlich gebuchte Sitzplatzreservierung ist dafür nicht notwendig. Wesentlich ist lediglich, dass der betreffende Platz ausschließlich für Sie reserviert war.

Bei erwachsenen SunExpress-Passagieren ist diese Voraussetzung praktisch ausnahmslos gegeben. Anders verhält es sich jedoch bei Kleinkindern unter zwei Jahren: Reisen diese ohne eigenen Sitz auf dem Schoß einer Begleitperson (üblicherweise mit einem sogenannten Infant-Ticket), haben sie keinen eigenständigen Entschädigungsanspruch. Minderjährige Reisende können nur dann eine separate Entschädigung beanspruchen, wenn für sie ein vollwertiger Sitzplatz gebucht wurde. Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung in seinem Urteil vom 17. März 2015 (Az. X ZR 35/14) unmissverständlich bekräftigt.

Eine interessante Randbemerkung: Auch für die Beförderung von Haustieren in der Kabine oder im Frachtraum besteht kein separater Entschädigungsanspruch. Als anspruchsberechtigte Fluggäste im Sinne der Verordnung gelten ausschließlich natürliche Personen, also Menschen.

e. Fristgerechte Anspruchsanmeldung

Entschädigungsansprüche gegen SunExpress müssen zwingend innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Gemäß § 195 BGB gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann SunExpress die Verjährungseinrede erheben, wodurch Ihr Anspruch dauerhaft verloren geht.

Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 BGB und startet nicht unmittelbar am Tag des verspäteten Fluges, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der betroffene Flug stattfand. Zur Veranschaulichung: Bei einem verspäteten SunExpress-Flug aus dem Jahr 2025 hätten Sie bis zum 31. Dezember 2028 Zeit, Ihren Anspruch durchzusetzen. Das konkrete Flugdatum innerhalb des Jahres 2025 spielt für die Fristberechnung keine Rolle.

Wichtiger Hinweis: SunExpress hat in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine verkürzte Verjährungsfrist festgelegt. Es gilt daher die volle gesetzliche Dreijahresfrist zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Ein praktischer Ratschlag: Falls Sie ein Fluggastportal mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen möchten, sollten Sie nicht bis kurz vor Fristende warten. Die spezialisierten Dienstleister benötigen üblicherweise mehrere Wochen für die eingehende Prüfung Ihres Falls und die eventuell erforderliche gerichtliche Durchsetzung.

f. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaft

Eine oft übersehene formale Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung einer Entschädigung ist die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit der Fluggesellschaft. Selbst ein rechtlich unzweifelhafter Anspruch lässt sich faktisch nicht realisieren, wenn die Airline aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zahlungsunfähig geworden ist.

Bei SunExpress bestehen aktuell keine begründeten Zweifel an der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens. Wir führen diesen Punkt daher hauptsächlich aus Gründen der Vollständigkeit an. Die Erfahrungen während der Corona-Pandemie haben allerdings eindrücklich gezeigt, wie schnell sich die finanzielle Situation selbst etablierter Fluggesellschaften dramatisch verschlechtern kann.

In der Praxis können insbesondere zwei Szenarien problematisch werden:

  1. Der formelle Insolvenzfall: Betroffene Fluggäste können ihre bestehenden Entschädigungsforderungen dann nur noch zur Insolvenztabelle anmelden (gemäß § 174 Absatz 1 der Insolvenzordnung). In der Regel erhalten sie nach längeren Verfahren lediglich einen kleinen Prozentsatz ihrer ursprünglichen Ansprüche ausgezahlt. Bekannte Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind die Insolvenzen von Air Berlin oder Air Malta.
  2. Ein gerichtliches Sanierungsverfahren: Hierbei setzt die Fluggesellschaft ihren Betrieb zwar fort, aber ein substanzieller Schuldenschnitt bildet typischerweise einen integralen Bestandteil des Sanierungskonzepts. Betroffene Passagiere müssen in solchen Fällen häufig auf einen erheblichen Teil ihrer Entschädigungsansprüche verzichten. Bei der Sanierung von Condor wurden beispielsweise etwa 99% der ausstehenden Entschädigungsverpflichtungen gestrichen.

Wichtig zu wissen: Nach erfolgreichem Abschluss eines Sanierungsverfahrens sind neu entstehende Entschädigungsansprüche vom früheren Schuldenschnitt nicht betroffen. Diese können uneingeschränkt durchgesetzt werden.

II. Höhe der Entschädigung bei Verspätung mit SunExpress

In diesem Abschnitt informieren wir Sie über die Entschädigungsbeträge, die SunExpress bei Flugverspätungen zahlen muss, sofern Ihr Fall die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt.

Folgende Punkte werden schrittweise erläutert:

  1. Zunächst stellen wir die wesentlichen Fakten zu den Entschädigungsbeträgen vor.
  2. Anschließend erklären wir die grundlegenden Berechnungsregeln für die Höhe der Entschädigung.
  3. Abschließend gehen wir auf besondere Konstellationen und Ausnahmen ein, die zu abweichenden Entschädigungshöhen führen können.

1. Das Wichtigste zur Entschädigungshöhe in Kürze

Die Höhe der Entschädigung, die SunExpress bei Verspätungen zahlen muss, richtet sich nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Beträge sind nach der Länge der Flugstrecke gestaffelt:

  • 250 € erhalten Sie bei Flügen bis 1.500 km – dies betrifft beispielsweise SunExpress-Flüge von Wien nach Antalya oder andere kürzere Strecken innerhalb Europas.
  • 400 € stehen Ihnen bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km zu – darunter fallen viele SunExpress-Verbindungen wie Frankfurt-Antalya (etwa 2.200 km) oder Manchester-Izmir (etwa 2.800 km).
  • 600 € bekommen Sie bei Flügen über 3.500 km – betroffen sind längere Strecken wie beispielsweise Düsseldorf-Dubai (etwa 5.000 km) oder München-Riyadh (etwa 4.300 km).
Höhe der Entschädigung nach Artikel 7 Fluggastrechte-Verordnung bei Flugverspätung mit SunExpress

Von diesen Standardbeträgen gibt es jedoch wichtige Ausnahmen:

  • Bei Langstreckenflügen über 3.500 km zahlt SunExpress nur 300 € statt 600 €, wenn die Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden liegt.
  • Bei Flugausfällen mit anschließender Verspätung des Ersatzflugs kann sich die Entschädigung unter bestimmten Umständen verdoppeln.
  • Flüge, die rein innerhalb der EU verlaufen und länger als 3.500 km sind, werden mit maximal 400 € entschädigt – bei SunExpress jedoch selten relevant, da die meisten Langstrecken über die Drehkreuze in der Türkei abgewickelt werden.

Um die exakte Höhe Ihrer individuellen Entschädigung zu ermitteln, nutzen Sie am besten unseren Rechner:

2. Grundregel zur Berechnung der Entschädigungshöhe

Die Entschädigungshöhe für Verspätungen bei SunExpress-Flügen ist in Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung klar geregelt. Pro Person gelten folgende Beträge:

  • Bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 km beläuft sich die Entschädigung auf 250 € (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004)
  • Bei Mittelstreckenflügen von 1.500 bis 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € zu (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004)
  • Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km beträgt die Entschädigung 600 € (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. c VO (EG) Nr. 261/2004)

Für die Entfernungsberechnung zählt die Luftlinie zwischen Start- und Zielflughafen. Bei Umsteigeverbindungen addiert SunExpress nicht die einzelnen Teilstrecken. Stattdessen wird die direkte Entfernung zwischen dem ersten Abflugort und dem letzten Zielflughafen gemessen. Die exakte Distanz Ihrer Flugstrecke können Sie hier ermitteln:

Jeder Fluggast hat einen eigenen Anspruch auf diese Entschädigung. Sie können die Entschädigung auch für Ihre Mitreisenden aus derselben Buchung beantragen. SunExpress akzeptiert solche Sammelanträge grundsätzlich. Wie im Abschnitt zum Zahlungsverhalten beschrieben, reagiert die Airline jedoch häufig erst nach mehrfacher Aufforderung oder Einschaltung eines Fluggastportals.

3. Ausnahmen und Sonderfälle

Die Entschädigungshöhe bei SunExpress folgt nicht immer nur der beschriebenen Grundregel aus Artikel 7 Absatz 1 der EU-Fluggastrechteverordnung. Es gibt drei wichtige Ausnahmetatbestände, die zu abweichenden Beträgen führen können:

a. Doppelte Entschädigung bei Ausfall und Verspätung

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Sie Anspruch auf eine doppelte Entschädigung, wenn SunExpress einen Flug streicht und sich der Ersatzflug um mehr als drei Stunden verspätet (EuGH, Urteil vom 12.03.2020, Az. C-832/18).

Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der erste Flug muss tatsächlich ausfallen.
  2. SunExpress muss Sie verbindlich umbuchen.

Ein echter Flugausfall liegt vor, wenn SunExpress den ursprünglichen Flug komplett streicht. Sie erkennen dies daran, dass:

  • Die Airline den Flug als „ausgefallen“, „gestrichen“ oder „cancelled“ kennzeichnet und
  • Sie einen Ersatzflug mit einer anderen Flugnummer erhalten

Wird der Flug lediglich auf den nächsten Tag verschoben und behält dabei seine Flugnummer, gilt dies nur als Verspätung. Entscheidend für die doppelte Entschädigung: SunExpress muss Sie fest auf den Ersatzflug umbuchen.

Eine Standby-Bordkarte genügt nicht. Sie benötigen eine schriftliche Umbuchungsbestätigung mit den neuen Flugzeiten. Nur dann können Sie bei erneuter Verspätung eine zweite Entschädigung fordern.

b. Halbierte Entschädigung bei Langstrecken

Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km reduziert SunExpress die Entschädigung auf 300 €, wenn die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004). Diese Ausnahme hat große praktische Bedeutung: Die Airline versucht bei Langstreckenflügen nach Fernost oder in den Nahen Osten häufig, die Verspätung knapp unter vier Stunden zu halten. So zahlt sie nur die Hälfte der regulären Entschädigung.

c. Besonderheit bei EU-Langstrecken

Die maximale Entschädigung von 600€ bleibt nur Interkontinentalflügen vorbehalten. Denn auch bei Flügen über 3.500 km innerhalb der Europäischen Union beträgt die maximale Entschädigung nur 400 € statt 600 € (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004). Diese Begrenzung gilt unabhängig von der Länge des Fluges, solange sowohl Start als auch Ziel der Flugverbindung in Mitgliedstaaten der EU liegen.

Diese Regel spielt bei SunExpress allerdings eine untergeordnete Rolle, da die Airline hauptsächlich über Drehkreuze in der Türkei operiert. Das heißt, SunExpress betreibt kaum rein innereuropäische Langstreckenverbindungen, da fast immer entweder der Start- oder der Zielflughafen in der Türkei und damit außerhalb der EU liegt.

III. Wege, um von SunExpress Entschädigung zu erhalten

In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen die verschiedenen Methoden vor, mit denen Sie nach einer Flugverspätung bei SunExpress eine Entschädigung einfordern können. Wir untersuchen jede Option und zeigen Ihnen, welche Vorgehensweise die besten Erfolgsaussichten bietet.

Wir beginnen mit

  1. einem kompakten Überblick zu den wichtigsten Punkten bei der Entschädigungsforderung.

Anschließend erläutern wir im Detail

  1. wie SunExpress typischerweise auf Entschädigungsforderungen reagiert;
  2. welche Schritte für eine erfolgreiche eigenständige Durchsetzung Ihres Anspruchs notwendig sind;
  3. unter welchen Umständen ein spezialisiertes Fluggastportal die bessere Wahl ist;
  4. welche alternativen Wege einschließlich Schlichtung und Beschwerde Sie nutzen können.

1. Das Wichtigste zur Durchsetzung der Entschädigung von SunExpress in Kürze

Bei der Wahl des optimalen Wegs zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung kommt es vor allem auf Ihre Bereitschaft an, Zeit und Mühe zu investieren. SunExpress zeigt nach Auswertung zahlreicher Erfahrungsberichte eine mäßige Zahlungsmoral, wobei die Airline berechtigte Entschädigungsforderungen häufig (zunächst) nicht beantwortet oder ablehnt.

Typische Reaktionen von SunExpress auf Entschädigungsforderungen sind, sich pauschal auf angeblich außergewöhnliche Umstände oder Ausschlüsse wie die Nicht-Anwendbarkeit der EU-Verordnung zu berufen. Selbst bei klaren Ansprüchen reagiert die Fluggesellschaft oft erst nach mehrfacher Aufforderung oder dem Druck von Schlichtungsstellen oder Gerichten. Detaillierte Informationen zu diesem Zahlungsverhalten finden Sie in unserer Analyse zur Zahlungspraxis von SunExpress.

Aufgrund dieser Erfahrungen empfehlen wir folgende Vorgehensweisen:

Handlungsempfehlungen zur Durchsetzung der Flugentschädigung bei Flugverspätung mit SunExpress

Wenn Sie bereit sind, Zeit zu investieren und notfalls auch gerichtlich vorzugehen, können Sie mit einer eigenständigen Durchsetzung beginnen. Beachten Sie jedoch, dass Sie auch bei klaren Fällen wie technischen Defekten ohne anwaltliche Unterstützung oft auf erheblichen Widerstand stoßen werden.

Für die meisten Passagiere stellt dagegen die Beauftragung eines Fluggastportals die effizienteste Alternative dar. Dienstleister wie Ersatz-Pilot haben Erfahrung mit der Durchsetzung von Ansprüchen gegen SunExpress und übernehmen das Prozessrisiko.

Vor jeder weiteren Aktion empfehlen wir eine kostenlose Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten:

Für den Fall der eigenständigen Durchsetzung haben wir ebenfalls hilfreiche Hinweise zusammengestellt, die Ihnen typische Fallstricke ersparen.

Besonders bei unklaren Verspätungsursachen lohnt eine genauere Untersuchung. SunExpress nutzt häufig das Argument der außergewöhnlichen Umstände, um Zahlungen zu vermeiden. Problematisch sind beispielsweise:

  • Technische Probleme, die fälschlich als unvorhersehbar dargestellt werden;
  • Wetterbedingte Verzögerungen, die in Wirklichkeit nicht ausschlaggebend waren;
  • Flugsicherheitsprobleme ohne konkrete Nachweise;
  • Behauptungen zur Nicht-Anwendbarkeit der EU-Verordnung bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern.

Bei der Durchsetzung stehen Ihnen grundsätzlich zwei praktikable Wege offen, die wir einmal stichwortartig gegenüberstellen:

1. Beauftragung eines Fluggastportals (Details hier):

  • Minimaler persönlicher Aufwand
  • Keine Vorauszahlung oder Prozessrisiken
  • Rasche Auszahlung möglich – bei Ersatz-Pilot schon nach wenigen Tagen
  • Im Erfolgsfall Entschädigung abzüglich einer Provision – bei Ersatz-Pilot von 25-29% (inkl. MwSt.)

2. Selbständige Klageerhebung (Details hier):

  • Chance auf die vollständige Entschädigungssumme
  • Erheblicher Zeitaufwand für Vorbereitung und Verfahren
  • Kostenrisiko von mehreren hundert Euro
  • Verfahrensdauer von 6 Monaten oder länger üblich
  • Juristische Unterstützung in der Regel notwendig

Die Anrufung einer Schlichtungsstelle kann bei SunExpress ebenfalls sinnvoll sein, da einige Erfahrungsberichte zeigen, dass die Airline manchmal auf den Druck einer offiziellen Stelle reagiert – allerdings ohne Garantie.

Sollten Sie eine selbständige Klage erwägen, empfehlen wir vorab eine kostenlose Überprüfung Ihrer Erfolgsaussichten:

2. Zahlungsverhalten von SunExpress

Die Analyse zahlreicher Erfahrungsberichte zeigt, dass SunExpress bei Entschädigungsansprüchen nach der EU-Fluggastrechteverordnung ein durchwachsenes Zahlungsverhalten aufweist (Stand: 16.04.2025). Die Airline reagiert häufig (zumindest anfangs) ablehnend auf Entschädigungsforderungen, selbst wenn diese berechtigt sind.

Statt freiwillig die gesetzliche Entschädigung zu leisten, nutzt SunExpress verschiedene Strategien, um Zahlungen zu vermeiden oder zu verzögern. Dies erschwert es Passagieren, ihre rechtmäßigen Ansprüche ohne professionelle Unterstützung durchzusetzen.

Unsere Auswertung der Passagiererfahrungen identifiziert folgende wiederkehrende Muster:

  • Umgehende Ablehnung unter Berufung auf angebliche außergewöhnliche Umstände
  • Verzögerungs-Taktik durch langes Schweigen oder verzögerte Antworten
  • Berufung auf türkisches Recht statt EU-Fluggastrechte für bestimmte Strecken
  • nicht eingehaltene Zusagen von Entschädigungen, die später nicht ausgezahlt werden
  • Unzureichende Betreuung während Verzögerungen (Mahlzeiten, Unterkunft)

Selbst bei eindeutigen Fällen wie technischen Defekten ohne externe Ursachen bewegt sich SunExpress häufig erst nach Einschaltung von Fluggastportalen, Schlichtungsstellen oder Anwälten zu einer Zahlung.

Beispielhafte Erfahrungsberichte zur Entschädigungsforderung bei SunExpress

Um ein realistisches Bild vom Zahlungsverhalten der Airline zu zeichnen, haben wir zahlreiche aktuelle Kundenerfahrungen ausgewertet. Hier einige exemplarische Fälle:

Ein besonders auffälliger Fall aus dem Oktober 2022 betrifft einen Passagier, dessen SunExpress-Flug eine Verspätung von über 4 Stunden hatte. Die Airline lehnte die Entschädigungsforderung mit der falschen Begründung ab, eine Entschädigung sei erst ab 5 Stunden Verspätung fällig – eine klare Fehlinformation, da die EU-Verordnung bereits ab 3 Stunden greift. Erst nach Androhung einer Schlichtung lenkte SunExpress ein (Quelle).

In einem Fall von März 2023 bot SunExpress bei einem stark verspäteten Flug von London nach Antalya zunächst aktiv 400 € Entschädigung für Passagiere an, die freiwillig auf einen späteren Flug umbuchen würden. Als Passagiere dieses Angebot annahmen und später die zugesagte Entschädigung einforderten, lehnte SunExpress die Zahlung überraschend mit Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ ab. Dies zeigt, dass selbst explizit versprochene Entschädigungen nicht immer freiwillig ausgezahlt werden (Quelle).

Ein weiterer aufschlussreicher Fall aus dem Sommer 2023 betraf einen 18 Stunden verspäteten Inlandsflug in der Türkei (Kayseri-Antalya). SunExpress verweigerte jegliche Entschädigung mit Verweis auf türkisches Recht, das – anders als die EU-Verordnung – keine pauschale Entschädigung bei Verspätungen vorsieht. Diese rechtliche Unterscheidung nutzt die Airline konsequent, um bei Flügen außerhalb des EU-Anwendungsbereichs keine Entschädigung zu zahlen (Quelle).

In einem Fall vom Juli 2023 beschwerte sich ein Fluggast nach einer 4-stündigen Verspätung darüber, dass SunExpress trotz klarer Regelungen auf der eigenen Website die vorgeschriebene Entschädigung von etwa 400 € nicht gewähren wollte. Der Passagier musste erheblichen Druck ausüben, um seine Rechte durchzusetzen (Quelle).

Bei einem kürzlichen Vorfall im Juli 2024 bot SunExpress nach einer Flugannullierung zwar eine Entschädigung von 400 € über das Online-Portal an, während der Passagier basierend auf der Gesamtreisestrecke eigentlich Anspruch auf 600 € hatte. Dies zeigt, dass die Airline manchmal bereit ist, die Grundentschädigung zu zahlen, aber bei der korrekten Berechnung Abstriche macht (Quelle).

Auffällig ist auch, dass SunExpress bei Verpflichtungen zur Betreuung während Verspätungen (Verpflegung, Unterkunft) nicht immer proaktiv handelt. In mehreren Fällen mussten Passagiere diese Leistungen selbst organisieren und im Nachhinein Erstattung fordern (Quelle).

Unser Fazit

Die ausgewerteten Erfahrungen zeigen ein klares Muster: SunExpress zahlt Entschädigungen nach EU-Verordnung 261/2004 meist nicht freiwillig aus. Die Airline versucht zunächst, Ansprüche mit verschiedenen Begründungen abzuwehren – selbst bei offensichtlich berechtigten Forderungen.

Fluggäste, die ihre Rechte durchsetzen wollen, haben grundsätzlich zwei effektive Optionen: Entweder den zeitaufwändigen Weg einer eigenständigen Klage gehen oder ein spezialisiertes Fluggastportal beauftragen. Die zweite Option bietet den Vorteil, dass Sie sich nicht selbst um die Durchsetzung kümmern müssen und bei Anbietern wie Ersatz-Pilot bereits nach wenigen Tagen Ihre Entschädigung erhalten können.

Vor jeder Entscheidung empfehlen wir eine kostenlose Überprüfung Ihres Anspruchs:

3. Tipps zur eigenständigen Durchsetzung

Möchten Sie trotz der moderaten Erfolgsaussichten Ihre Entschädigungsansprüche selbständig gegen SunExpress durchsetzen, finden Sie hier praktische Unterstützung. Sie erfahren:

Beachten Sie jedoch: Bei SunExpress führt eine eigenständige Durchsetzung oft nur mit juristischer Unterstützung zum gewünschten Erfolg.

a. Wann lohnt sich die eigenständige Durchsetzung bei SunExpress?

Da SunExpress bei Entschädigungsforderungen meist zurückhaltend reagiert, sollten Sie zunächst zwei Kernfragen klären:

  1. Liegt in meinem individuellen Fall tatsächlich ein Entschädigungsanspruch vor?
  2. Bin ich bereit, notfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten?

Die erste Frage beantworten Sie schnell und kostenlos mit unserem Entschädigungsrechner:

Eine Übersicht der grundlegenden Voraussetzungen für einen Anspruch finden Sie auch in unserem verlinkten Überblick.

Zur zweiten Frage: Wie im Abschnitt zum Zahlungsverhalten dargestellt, zahlt SunExpress selten freiwillig die volle Entschädigung. Daraus ergeben sich für Ihre Strategie wichtige Konsequenzen:

Eine eigenständige Durchsetzung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie:

  • ausreichend Zeit und Ausdauer für einen möglicherweise längeren Rechtsstreit mitbringen;
  • bereit sind, das finanzielle Risiko von mehreren hundert Euro zu tragen oder über eine Rechtsschutzversicherung verfügen;
  • bei Bedarf juristische Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Mit wenig Entgegenkommen müssen Sie rechnen, wenn Sie es bei einer einzelnen außergerichtlichen Aufforderung belassen. Selbst bei eigentlich eindeutigen Ansprüchen wie:

  • technischen Defekten am Flugzeug ohne externe Ursachen;
  • Personalengpässen innerhalb der Airline;
  • vermeidbaren organisatorischen Problemen

neigt SunExpress dazu, berechtigte Ansprüche zunächst abzulehnen oder nicht zu reagieren.

Wenn Sie den Aufwand einer eigenständigen Durchsetzung mit ungewissem Ausgang vermeiden möchten, ist die Beauftragung eines Fluggastportals oft der effizientere Weg. Dies gilt besonders in Fällen mit:

  • unklarer oder strittiger Verspätungsursache;
  • möglichen außergewöhnlichen Umständen;
  • Codeshare-Flügen oder komplexen Reiserouten;
  • fehlender oder ablehnender Reaktion von SunExpress auf eine erste Kontaktaufnahme.

Wenn Sie dennoch zunächst selbst aktiv werden möchten, beachten Sie die folgenden Empfehlungen:

b. Effektive Kontaktwege zu SunExpress

Für eine erfolgreiche eigenständige Durchsetzung sollten Sie diese wichtigen Kommunikationsregeln beachten:

  1. Die Kommunikation über den Online-Bereich „Meine Buchungen“ bevorzugen.
  2. Alternativ das Online-Feedback-Formular von SunExpress nutzen.
  3. Bei dringenden Fällen den telefonischen Kundenservice oder WhatsApp kontaktieren.
  4. Ein professionelles Musterschreiben verwenden.
  5. Konsequent im einmal gewählten Kommunikationskanal bleiben.
  6. Nach wiederholten erfolglosen Versuchen weitere Optionen in Betracht ziehen.

Die Details im Einzelnen:

(1) Online-Bereich „Meine Buchungen“ als Hauptzugang

SunExpress empfiehlt für die Bearbeitung von Entschädigungs- und Erstattungsanfragen primär den Online-Bereich „Meine Buchungen“ auf der Website. Dies gilt jedoch nur für Direktbuchungen über sunexpress.com oder die SunExpress-App.

So gehen Sie vor:

  • Rufen Sie den Bereich „Meine Buchungen“ auf der SunExpress-Website auf.
  • Geben Sie Ihren Nachnamen und die Buchungsbestätigungsnummer ein.
  • Wählen Sie im Menü die Option zur Erstattung oder Entschädigung.
  • Folgen Sie den weiteren Anweisungen zur Einreichung Ihrer Forderung.

Für Anfragen, die nicht direkt mit Ihrer Buchung zusammenhängen, oder wenn der Zugang zu „Meine Buchungen“ nicht möglich ist, nutzen Sie das allgemeine Online-Kontaktformular von SunExpress. Alternativ können Sie sich an SunExpress per E-Mail wenden. E-Mail Adresse: info@sunexpress.com

(2) Telefonischer Kundenservice und WhatsApp

Für dringende Fälle oder wenn die Online-Kontaktaufnahme erfolglos bleibt, können Sie außerdem den 24/7 verfügbaren telefonischen Kundenservice von SunExpress kontaktieren. Für Anrufe aus Deutschland (bzw. EU-Ländern) steht folgende Hotline zur Verfügung:

  • Hotline (Deutschland/EU): +31 970 102 69797 (zum regulären Festnetztarif)

Alternativ bietet SunExpress auch einen WhatsApp-Kundenservice an. Speichern Sie dazu die Nummer +90 232 444 0797 und senden Sie Ihre Nachricht über WhatsApp. Dieser Service ist in deutscher, englischer und türkischer Sprache verfügbar.

Um bei telefonischen Anfragen eine Zuordnung zu Ihrem Fall zu ermöglichen, empfehlen wir Folgendes:

  • Halten Sie Ihren Buchungscode und persönliche Daten bereit.
  • Richten Sie sich auf mögliche Wartezeiten von bis zu 20-30 Minuten ein.
  • Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung von Zusagen per E-Mail.

Beachten Sie, dass Servicemitarbeiter am Telefon oft nur begrenzte Entscheidungsbefugnisse haben. Mündliche Zusagen sollten Sie daher immer schriftlich bestätigen lassen.

(3) Musterschreiben nutzen

Um Ihre Entschädigungsforderung professionell zu formulieren, empfehlen wir die Verwendung unseres kostenlosen Musterschreibens:

Die Vorteile unseres Musterschreibens im Überblick:

  • rechtlich präzise Formulierungen mit Verweis auf die einschlägigen Normen der EU-Verordnung Nr. 261/2004;
  • klare Struktur mit allen relevanten Informationen für eine schnelle Bearbeitung;
  • zweisprachige Version (Deutsch und Englisch) für die Kommunikation mit SunExpress;
  • einfache Anpassung an Ihren individuellen Fall über unser Online-Tool;
  • professionelle Gestaltung, die Ihre Ansprüche nachdrücklich unterstreicht.
(4) Konstanz im Kommunikationskanal

Wenn SunExpress nicht oder abweisend auf Ihre Anfrage reagiert, setzen Sie Ihre Kommunikation am besten im gleichen Kanal fort. So gewährleisten Sie eine klare Nachvollziehbarkeit Ihrer Bemühungen:

  • Bei Online-Anfragen nutzen Sie die Referenznummer Ihrer ursprünglichen Anfrage.
  • Bei E-Mail-Kommunikation verwenden Sie den bestehenden E-Mail-Verlauf für Ihre Nachfragen.
  • Setzen Sie angemessene Fristen (14 Tage) für eine Reaktion.

Das ständige Wechseln der Kontaktkanäle ist kontraproduktiv und führt oft dazu, dass Ihre Anfrage als neuer Fall behandelt wird, was den Prozess unnötig verlängert.

(5) Weitere Optionen nach mehrfacher Erfolglosigkeit

Wenn SunExpress nach zweimaliger Nachfrage nicht reagiert oder Ihren Anspruch weiterhin ablehnt, ist eine Fortsetzung der direkten Kommunikation meist nicht zielführend, weil erfahrungsgemäß außergerichtlich danach kein Einlenken zu erwarten ist. Stattdessen sollten Sie eine der folgenden Optionen in Betracht ziehen:

  1. Einschaltung eines Fluggastportals zur professionellen Verwertung Ihres Entschädigungsanspruchs.
  2. Eigenständige Klageerhebung mit juristischer Unterstützung.
  3. Anrufung einer Schlichtungsstelle – da SunExpress offiziell an Schlichtungen vor der SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, jetzt Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V.) teilnimmt, reagiert die Airline manchmal auf den Druck einer solchen offiziellen Stelle.

c. Kostenlose Hilfsmittel zur eigenständigen Durchsetzung gegen SunExpress

Für eine erfolgreiche eigenständige Durchsetzung stellen wir Ihnen diese kostenlosen Tools zur Verfügung:

  1. Entschädigungsrechner für eine fundierte Anspruchsprüfung
  2. Musterschreiben-Generator für professionelle Anspruchsschreiben
(1) Online-Rechner zur Prüfung Ihrer Ansprüche

Mit unserem spezialisierten Entschädigungsrechner prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht:

Die Vorteile unseres Entschädigungsrechners im Überblick:

  • Nutzung ohne Registrierung oder Angabe persönlicher Daten möglich
  • Automatischer Abgleich mit unserer umfassenden Flugdatenbank
  • Systematische Prüfung auf außergewöhnliche Umstände
  • Berücksichtigung der spezifischen Streckendaten für präzise Entschädigungsberechnung
  • Transparente Bewertung Ihrer individuellen Erfolgsaussichten

Im Vergleich zu anderen verfügbaren Prüftools bietet unser Entschädigungsrechner entscheidende Vorteile, da er:

  • tatsächliche Verspätungsursachen nicht nur anhand Ihrer Angaben, sondern durch Abgleich mit objektiven Datenquellen prüft;
  • durch die Flugdatenbank-Integration präzisere Ergebnisse liefert als rein manuelle Eingabesysteme;
  • eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten bietet, statt vorschnell Ansprüche zu bejahen, die später nicht durchsetzbar sind.
(2) Musterschreiben für die Forderung bei SunExpress

Für eine professionelle Formulierung Ihrer Entschädigungsforderung bei SunExpress stellen wir ein kostenfreies Musterschreiben zur Verfügung:

Unser zweisprachiges Musterschreiben (Deutsch/Englisch) bietet folgende Vorzüge:

  • optimiert für die Verwendung im Online-Formular oder per E-Mail;
  • präzise Formulierungen zu den relevanten Rechtsgrundlagen der EU-Verordnung Nr. 261/2004;
  • Fokussierung auf die entscheidungsrelevanten Informationen für eine zügige Bearbeitung;
  • klare Fristsetzung und unmissverständliche Zahlungsaufforderung;
  • bewährt in der Praxis der Anspruchsdurchsetzung gegenüber Airlines.

Das Musterschreiben konzentriert sich auf die wesentlichen Informationen, die SunExpress zur Bearbeitung benötigt – insbesondere den Buchungscode (PNR). Damit kann die Airline alle relevanten Details in ihrem System abrufen, ohne dass Sie umfangreiche Dokumentation bereitstellen müssen.

Unser Schreiben berücksichtigt zudem die besonderen Anforderungen bei der Kommunikation mit SunExpress:

  • englische Ausführung für eine optimale Verständigung mit dem internationalen Kundenservice-Team;
  • Deutlicher Hinweis auf Ihre Bereitschaft zur rechtlichen Durchsetzung, was erfahrungsgemäß die Zahlungsbereitschaft der Airline erhöht.

4. Anspruch durchsetzen mit einem Fluggastportal

Wenn Sie sich den Aufwand und das Risiko einer eigenständigen Durchsetzung ersparen möchten, bietet die Beauftragung eines Fluggastportals eine effiziente Alternative. Diese spezialisierten Dienstleister übernehmen den gesamten Prozess der Anspruchsdurchsetzung für Sie.

Die grundsätzliche Arbeitsweise ist bei allen Fluggastportalen ähnlich. Sie …

  • analysieren Ihren Fall kostenlos auf Erfolgsaussichten,
  • übernehmen bei Beauftragung die vollständige Kommunikation mit SunExpress,
  • verfolgen Ansprüche bei Bedarf auch gerichtlich,
  • tragen das komplette Prozesskostenrisiko &
  • behalten nur bei erfolgreicher Durchsetzung eine Provision ein.

Trotz dieser gemeinsamen Grundprinzipien gibt es bei der konkreten Umsetzung wesentliche Unterschiede. Im Markt haben sich zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle etabliert:

1. Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot bieten folgende Vorteile:

  • Sie erwerben Ihren berechtigten Entschädigungsanspruch direkt von Ihnen.
  • Sie zahlen bereits wenige Tage nach erfolgreicher Anspruchsprüfung.
  • Sie garantieren die Auszahlung unabhängig vom späteren Durchsetzungserfolg gegenüber SunExpress.

2. Inkasso-Portale wie Airhelp und FairPlane arbeiten nach einem anderen Prinzip:

  • Sie zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung des Anspruchs gegen SunExpress.
  • Dies führt insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten.
  • Sie übernehmen ebenfalls das Prozessrisiko, sollte die Durchsetzung scheitern.

Gerade bei SunExpress, das Entschädigungsforderungen häufig zunächst abwehrt, bietet das Sofortentschädiger-Modell spürbare Vorteile: Sie erhalten Ihre Entschädigung zeitnah und müssen nicht auf den Ausgang eines möglicherweise langwierigen Rechtsstreits warten. Dabei berechnet Ersatz-Pilot eine Provision, die im Vergleich zu vielen Inkasso-Portalen günstiger ausfällt.

Informationen zu verschiedenen Anbietern mit detaillierten Angaben zu:

  • Provisionshöhen,
  • typischen Bearbeitungszeiten und
  • authentischen Kundenbewertungen

finden Sie in unserer umfassenden Marktübersicht.

Für eine unabhängige Einschätzung empfehlen wir zusätzlich die Bewertungen von renommierten Testportalen wie test.deFinanztipQamqam oder die Nutzererfahrungen auf Trustpilot.

5. Sonstige Möglichkeiten zur Durchsetzung von Entschädigungen gegen SunExpress

Neben der eigenständigen Durchsetzung und der Beauftragung eines Fluggastportals gibt es weitere Wege, um Ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen:

  1. die eigenständige Klageerhebung vor Gericht;
  2. eine Beschwerde bei offiziellen Stellen und in der Öffentlichkeit.

Der Weg über eine Schlichtungsstelle kann bei SunExpress ebenfalls versucht werden. Als Mitglied der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP, heute Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V.) reagiert sie manchmal auf Schlichtungsempfehlungen, wenn auch nur teilweise.

a. Eigenständige Klageerhebung

Die Entscheidung für eine eigenständige Klage gegen SunExpress sollte wohlüberlegt sein. Der entscheidende Faktor ist dabei die Abwägung, ob der damit verbundene Zeit- und Arbeitsaufwand den Mehrwert rechtfertigt, den Sie im Vergleich zur Beauftragung eines Fluggastportals erzielen können. Die eigenen Mühen sind selbst bei Hinzuziehung eines Anwalts deutlich höher als die wenigen Minuten, die Sie für die Nutzung eines Portals wie Ersatz-Pilot benötigen. Bei einer eigenständigen Klage müssen Sie typischerweise einen geeigneten reiserechtlich versierten Anwalt finden, alle relevanten Unterlagen zusammenstellen, den Fall erläutern und eine Vollmacht erteilen. In manchen Fällen ist zudem Ihr persönliches Erscheinen vor Gericht erforderlich.

Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, wegen des vergleichsweise niedrigen Streitwerts selbständig ohne anwaltliche Vertretung zu klagen. Dies spart zwar Anwaltskosten, erhöht aber Ihren persönlichen Aufwand erheblich.

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Klage spielt die wirtschaftliche Dimension eine wichtige Rolle. Dabei müssen Sie die Chance auf volle Durchsetzung Ihres Anspruchs gegen das Risiko abwägen, bei Misserfolg die Prozesskosten tragen zu müssen. Das finanzielle Risiko hängt maßgeblich von Ihrem Versicherungsstatus ab und wir möchten stichwortartig skizzieren, wie es sich mit und ohne Rechtsschutzversicherung gestaltet:

Mit Rechtsschutzversicherung:

  • Minimales finanzielles Risiko durch Kostenübernahme der Versicherung.
  • Deckungszusage kann vorab durch Ihren Anwalt eingeholt werden.
  • Sie tragen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung, die bei Prozesserfolg meist ebenfalls erstattet wird.

Ohne Rechtsschutzversicherung:

  • Gerichtskosten von ca. 114 € bei einem Streitwert von 400 € müssen Sie vorstrecken und erhalten diese nur bei Prozesserfolg zurück.
  • Anwaltskosten von etwa 100-150 € inkl. MwSt. fallen zusätzlich an, wenn Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
  • Bei Prozessverlust müssen Sie zudem die gegnerischen Anwaltskosten tragen (§ 91 Abs. 1 ZPO).

Detaillierte Informationen zur korrekten Vorgehensweise bei einer eigenständigen Klage haben wir hier zusammengestellt:

b. Beschwerden bei offiziellen Stellen und in der Öffentlichkeit

Um zusätzlichen Druck aufzubauen, können Sie Beschwerden bei Behörden einreichen oder die Öffentlichkeit nutzen:

(1) Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) fungiert als Aufsichtsbehörde auch für SunExpress auf Strecken von und nach Deutschland. Die Behörde kann bei gesetzeswidrigem Verhalten regulierend eingreifen und nimmt dafür Verbraucherbeschwerden entgegen. Bei einer solchen Beschwerde sollten Sie Folgendes beachten:

  • Die Verweigerung berechtigter Entschädigungen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
  • Das LBA kann Bußgelder gegen SunExpress verhängen, ist dazu aber nicht verpflichtet
  • Wichtig: Das LBA setzt keine individuellen Ansprüche durch – hierfür sind weiterhin Sie selbst verantwortlich und müssen den zivilrechtlichen Weg beschreiten

Behördenbeschwerden erzeugen zwar einen gewissen Handlungsdruck auf SunExpress, führen aber selten direkt zur Auszahlung Ihrer persönlichen Entschädigung. Für die konkrete Durchsetzung bleibt oft nur der Weg über ein Fluggastportal oder eine Zivilklage.

(2) Öffentliche Kritik

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihre Erfahrungen mit SunExpress bei Verspätungen und verweigerter Entschädigung auf Bewertungsportalen wie Trustpilot oder in sozialen Medien zu teilen.

SunExpress zeigt auf öffentliche Kritik ein gemischtes Reaktionsverhalten:

  • Auf manche Bewertungen erfolgt eine Reaktion des Kundenservice-Teams, andere bleiben unbeantwortet.
  • Social-Media-Beschwerden werden gelegentlich aufgegriffen, aber nicht systematisch bearbeitet.
  • Einige Kunden berichten, dass erst nach öffentlicher Kritik eine Lösung angeboten wurde.

Bei öffentlicher Kritik sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Halten Sie sich strikt an nachprüfbare Fakten
  • Vermeiden Sie übertriebene oder unsachliche Darstellungen
  • Verzichten Sie auf beleidigende oder rechtlich problematische Formulierungen

Andernfalls riskieren Sie nicht nur die Löschung Ihrer Beiträge, sondern unter Umständen auch rechtliche Konsequenzen.

IV. Musterbrief für SunExpress Entschädigung

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie ein professionelles Anschreiben für Ihre Entschädigungsforderung bei SunExpress. Nach Eingabe der relevanten Daten erhalten Sie umgehend ein maßgeschneidertes Schreiben per E-Mail, das exakt auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten ist.

Unser System generiert das Musterschreiben automatisch in Englisch. Die Wahl der Sprache ist besonders wichtig, da der internationale Kundenservice von SunExpress häufig effizienter auf englischsprachige Korrespondenz reagiert, während rein deutschsprachige Anfragen manchmal verzögert bearbeitet werden.

Für die Nutzung stehen Ihnen diese zwei Optionen zur Verfügung:

  • Sofortige Personalisierung durch direkte Eingabe Ihrer spezifischen Flug- und Verspätungsdaten
  • Download einer allgemeinen Vorlage, die Sie später in Ruhe selbst ausfüllen können

Wichtiger Hinweis: Bevor Sie das Musterschreiben versenden, empfehlen wir dringend eine Überprüfung Ihres Anspruchs mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner. Diese anonyme Prüfung dauert nur etwa drei Minuten und gibt Ihnen Sicherheit über Ihre rechtliche Position.

Das Musterschreiben beinhaltet sämtliche juristisch relevanten Aspekte für eine überzeugende Geltendmachung Ihres Entschädigungsanspruchs. Es ist speziell auf die Besonderheiten im Umgang mit SunExpress abgestimmt und macht unmissverständlich klar, dass Sie ausschließlich die gesetzlich vorgesehene Entschädigung akzeptieren – keine Ersatzangebote wie Gutscheine oder Bonusmeilen.

V. Fragen und Antworten zur Entschädigung bei Flugverspätung von SunExpress

Unter welcher Adresse kann ich bei SunExpress nach Flugverspätung Entschädigung verlangen?

Bei SunExpress können Sie Entschädigungsansprüche am besten online über den Bereich „Meine Buchungen“ auf der Website sunexpress.com stellen. Alternativ steht das allgemeine Kontaktformular zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse von SunExpress lautet info@sunexpress.com. Mehr zur effektivsten Kontaktmethode

Welche Erfahrung machen Kunden von SunExpress beim Einfordern einer Entschädigung?

Die Erfahrungen sind gemischt. Viele Kunden berichten, dass SunExpress zunächst versucht, berechtigte Ansprüche abzulehnen – oft durch Berufung auf angeblich außergewöhnliche Umstände. In eindeutigen Fällen erfolgt die Zahlung manchmal nach mehrfacher Aufforderung, in komplexeren Fällen ist häufig ein Fluggastportal einzuschalten. Mehr zum Zahlungsverhalten

Wo finde ich bei SunExpress das Formular für die Entschädigung nach Verspätung?

SunExpress stellt kein spezifisches Entschädigungsformular bereit. Für Direktbuchungen nutzen Sie den Bereich „Meine Buchungen“ auf sunexpress.com. Alternativ können Sie das allgemeine Feedback-Formular im Hilfebereich verwenden und dort „Flugunterbrechung“ wählen. Bei Ablehnung empfehlen wir die Direktentschädigung über Ersatz-Pilot. Mehr zur Antragstellung

Wann schuldet SunExPress Entschädigung bei Flugausfall?

SunExpress muss bei Flugannullierung 250 €, 400 € oder 600 € (je nach Streckenlänge) zahlen, wenn: Der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde, unter die EU-Verordnung fällt (Start in der EU), keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen und die angebotene Alternative zu einer erheblichen Verspätung führt. Mehr zu den Voraussetzungen

SunExpress zahlt keine Entschädigung, was soll ich tun?

Bei Ablehnung Ihrer berechtigten Forderung haben Sie mehrere Optionen: Senden Sie eine nachdrückliche zweite Aufforderung, beauftragen Sie ein Fluggastportal wie Ersatz-Pilot, wenden Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder klagen Sie mit anwaltlicher Unterstützung. Die effizienteste Lösung bietet meist ein spezialisiertes Fluggastportal. Mehr zu Durchsetzungswegen

Wann schuldet SunExpress nach Flugverspätung Schadensersatz?

Neben der EU261-Pauschale kann SunExpress zusätzlichen Schadensersatz schulden, wenn konkrete Vermögensschäden entstanden sind, die über die Standardentschädigung hinausgehen. Dies betrifft etwa verpasste Anschlussbeförderungen oder nicht erstattungsfähige Hotelbuchungen. Sie müssen diese Schäden jedoch gesondert nachweisen und geltend machen. Mehr zur Geltendmachung

Kann ich bei SunExpress Entschädigung per E-Mail beantragen?

SunExpress nimmt Entschädigungsanträge grundsätzlich nicht per E-Mail an. Laut offizieller Website werden E-Mail-Anfragen zu Buchungsangelegenheiten nicht bearbeitet. Nutzen Sie stattdessen den Bereich „Meine Buchungen“ oder das Online-Kontaktformular. Bei dringenden Fällen empfiehlt sich der telefonische Kontakt zum Kundenservice. Mehr zu Kontaktwegen

Wie lautet die kostenlose Telefonnummer von SunExpress in Deutschland?

SunExpress bietet keine gebührenfreie Hotline an. Für Kunden aus Deutschland/EU ist das Kundenservicecenter unter +31 970 102 69797 zum regulären Festnetztarif erreichbar. Dieser 24/7-Service steht für alle Anfragen zur Verfügung. Alternativ bietet SunExpress auch einen WhatsApp-Service unter +90 232 444 0797 für schriftliche Anfragen. Mehr zum Kundenservice

Unter welchem Kontakt erreiche ich SunExpress bei Flugverspätung?

Bei aktuellen Verspätungen erreichen Sie SunExpress telefonisch unter +31 970 102 69797 (aus Deutschland/EU). Der Kundenservice ist rund um die Uhr verfügbar. Für nicht dringende Anliegen steht auch der WhatsApp-Dienst unter +90 232 444 0797 zur Verfügung. Am Flughafen wenden Sie sich zusätzlich direkt an das SunExpress-Personal. Mehr zu Kontaktmöglichkeiten

Zur Verfasserin des Artikels

Dieser Artikel wurde von Laura Held am 16.04.2025 verfasst. Als Mitarbeiterin von Ersatz-Pilot unterstützt sie das Fluggastportal bei der Aufklärung von Passagieren über ihre Fluggastrechte.

Die juristische Prüfung des Artikels erfolgte durch Dr. Christopher Wekel aus der Hamburger Kanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte, der Ersatz-Pilot in reiserechtlichen Fragen berät und regelmäßig die aktuelle Rechtsprechung zu Fluggastrechten auswertet.