Bitte beachten Sie: Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf Ersatz-Pilots Provisionssätze für Direktzahlungen auf Flugentschädigungsansprüche (bei Verspätung oder Annullierung durch die Airline). Wenn Sie mehr über Ersatz-Pilots Gebühren für den Service zur Erstattung von Ticketpreisen erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die verlinkte Seite.

Sobald wir Anträge annehmen, die Fluggäste über unseren Entschädigungsrechner stellen, zahlen wir unverzüglich auf das gewünschte Konto unsere Direktzahlung aus. Die Höhe der Direktzahlung wird schon bei Antragstellung jeweils vorab im Entschädigungsrechner ausgewiesen. Nachstehend möchten wir Ihnen erläutern, wie wir diese Werte berechnen:

Dabei erläutern wir erst die Grundlagen dazu, wie hoch der gesetzliche Entschädigungsanspruch jeweils ausfällt (dazu I.). Ausgehend hiervon erklären wir im zweiten Abschnitt, welche anteilige Provision wir hiervon jeweils abziehen, wenn Ersatz-Pilot Ihnen eine Direktentschädigung für Ihren gesetzlichen Anspruch auszahlt (dazu II.).

I. Höhe der Ausgleichs­­zahlung nach Fluggastrechte-Verordnung

Artikel 7 Absatz 1 der Fluggastrechte-Verordnung (kurz: VO (EG) Nr. 261/2004) selbst ordnet an, dass Passagieren bei erheblichen Flugverspätungen und Ausfällen je nach Flugstrecke Ansprüche auf pauschale Ausgleichszahlungen zustehen. Deren Höhe bemisst sich jeweils nach der Länge des Fluges, auf dem eine Flugunregelmäßigkeit auftrat:

Höhe der Flugentschädigung - FluggastrechteVO

Diese und alle folgenden Werte verstehen sich pro Person. Jeder von einer Flugunregelmäßigkeit betroffene Reisende hat bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen jeweils einzeln Anspruch darauf. Auch unsere Auszahlungsbeträge verstehen sich dementsprechend stets pro Kopf. Genauere Informationen zur gesetzlichen Entschädigungshöhe, zum Beispiel zu Ausnahmen von den oben beschriebenen Regelsätzen, haben wir in einem gesonderten Artikel zusammengetragen:

Wie hoch die Chancen jeweils stehen, von den verschiedenen Airlines bei einer Durchsetzung Ihres Anspruchs auf eigene Faust eine Flugentschädigung zu erhalten, erfahren Sie in unserer Artikelserie zum Zahlungsverhalten der einzelnen Fluggesellschaften. Wir haben das Zahlungsverhalten aller großen Airlines analysiert und erklären Ihnen, wie bereitwillig sie entschädigen und auf welchem Wege Sie jeweils das Meiste aus Ihren Fluggastrechten herausholen:

II. Höhe der Auszahlung bei Ersatz-Pilot & Bearbeitungsgebühr

Wenn ein Fluggast unseren Service für eine Direktzahlung nutzt, überträgt er uns durch seinen Antrag und unsere Annahme die Forderung mit dem im I. Abschnitt oben beschriebenen Nennwert. Im Gegenzug spart er sich die Auseinandersetzung mit der Airline und erhält stattdessen in wenigen Tagen direkt unsere Auszahlung. Diese entspricht dem Nennwert abzüglich unsere Provision, die 25% bis 29% beträgt, je nachdem wie lange der jeweilige Flug zurückliegt. Diese Provision berechnen wir, weil bei uns der Aufwand der Durchsetzung gegen die Fluggesellschaft anfällt und wir das Risiko tragen, dass sich der Anspruch des Fluggastes letztlich doch als undurchsetzbar erweist (z.B. wegen Unterliegens vor Gericht oder Insolvenz der Airline).

Unterm Strich zahlen wir einem Fluggast nach Abzug unserer Provision also folgende Beträge aus:

Höhe Flugentschädigung und Provision - junge und alte Flüge

Wie man sieht, fällt unsere Provision auf älteren Flügen etwas niedriger aus als bei jüngeren Flügen. Woran das liegt, erklären wir gleich.

Im Ergebnis entsprechen unsere Auszahlungsbeträge stets den Höchstwerten der angezeigten Bandbreite, wenn Sie eine Entschädigung für einen Flug beantragen, der bei Antragstellung vor über 90 Tagen stattfand. Umgekehrt liegt die Bearbeitungsgebühr dann bei nur 25%. Wenn Ihr Flug bei Antragstellung in den letzten 90 Tagen stattfinden sollte, entspricht der Auszahlungsbetrag pro Kopf dem unteren Wert der angezeigten Bandbreite und die Bearbeitungsgebühr liegt inklusive Mehrwertsteuer bei 29%.

Der Unterschied in der Höhe der Auszahlung bei älteren und jüngeren Flügen auf den verschiedenen Distanzen erklärt sich daraus, dass auf die von uns berechnete Provision Umsatzsteuer anfällt, die wir an das Finanzamt abführen müssen. Dies gilt jedoch nicht bei Ansprüchen wegen Flügen vor mehr als 90 Tagen, weil diese als so genannte zahlungsgestörte Forderungen gelten, wenn sie so lange nicht bezahlt werden. Hier fällt keine Umsatzsteuer mehr an, wie das Bundesfinanzministerium mit Rundschreiben vom 2.12.2015 klargestellt hat (Aktenzeichen: III C 2 – S 7100/08/10010, BStBl. 2015 I, S. 1012).

Anders als andere Fluggastportale behalten wir in solchen Fällen den ersparten Betrag nicht ein, sondern addieren ihn auf unsere Direktzahlung, sodass er Ihnen zugute kommt. Welches Plus im Auszahlungsbetrag dies für unsere Nutzer bedeutet, verdeutlicht folgendes Beispiel mit einem Mehrwertsteuersatz von 19%:

Höhe der Auszahlung und der Provision am Beispiel eines Mittelstrecken­fluges

Höhe Flugentschädigung und Provision - Auszahlungsbeispiel

Auszahlungsbeträge und Provisionshöhe für alle Flugdistanzen im Überblick

Noch einmal bündig zusammengefasst: Unsere Provisionssätze und die Auszahlungsbeträge belaufen sich je nach Länge und Alter der betroffenen Flüge pro Person auf folgende Summen.

  • bei Kurzstreckenflügen, die vor weniger als 90 Tagen stattgefunden haben:
    • Provision: 60,92 € zzgl. Mwst. (insgesamt 72,50 € bzw. 29% des Nominalwerts der Forderung)
    • Auszahlungsbetrag: 177,50 € (bzw. 75% des Nominalwerts der Forderung)
  • bei Kurzstreckenflügen, die vor mehr als 90 Tagen stattgefunden haben:
    • Provision: 62,50 € (bzw. 25% des Nominalwerts der Forderung)
    • Auszahlungsbetrag: 187,50 € (bzw. 75% des Nominalwerts der Forderung)
  • bei Mittelstreckenflügen, die vor weniger als 90 Tagen stattgefunden haben:
    • Provision: 97,48 € zzgl. Mwst. (insgesamt 116€ bzw. 29% des Nominalwerts der Forderung)
    • Auszahlungsbetrag: 284,00 € (bzw. 71% des Nominalwerts der Forderung)
  • bei Mittelstreckenflügen, die vor mehr als 90 Tagen stattgefunden haben:
    • Provision: 100,00 € (bzw. 25% des Nominalwerts der Forderung)
    • Auszahlungsbetrag: 300,00 € (bzw. 75% des Nominalwerts der Forderung)
  • bei Langstreckenflügen, die vor weniger als 90 Tagen stattgefunden haben:
    • Provision: 146,22 € zzgl. Mwst. (insgesamt 174 € bzw. 29% des Nominalwerts der Forderung)
    • Auszahlungsbetrag: 426,00 € (bzw. 71% des Nominalwerts der Forderung)
  • bei Langstreckenflügen, die vor mehr als 90 Tagen stattgefunden haben:
    • Provision: 150,00 € (bzw. 25% des Nominalwerts der Forderung)
    • Auszahlungsbetrag: 450,00 € (bzw. 75% des Nominalwerts der Forderung)

Außer der erläuterten Provision fallen für die Nutzung unseres Services keine versteckten Nebenkosten oder Zusatzgebühren an. Auch eine Rückforderung unserer Auszahlung findet nur in Betrugsfällen statt, in denen falsche Angaben in unserem Online-Formular gemacht werden und zum Beispiel fehlerhaft eine bereits erfolgte Verwertung eines Anspruchs trotz Nachfrage verneint bzw. verschwiegen wird. Wer unser Online-Formular vor Antragstellung wahrheitsgemäß ausfüllt, darf seine Auszahlung auf jeden Fall behalten – egal, ob wir in der Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft erfolgreich sind.

Ob wir Ihnen zu den beschriebenen Konditionen im Falle Ihres Fluges ein Angebot unterbreiten können, lässt sich schnell und kostenfrei über unseren Entschädigungsrechner prüfen.