Sie haben bei Opodo Flugtickets gebucht, wollen stornieren und eine Erstattung der Kosten? Unser Artikel erklärt alles Wichtige dazu, wie Sie Ihren Opodo Flug stornieren und Ihr Geld für ungenutzte Flugtickets zurückbekommen. Unter folgenden Punkten finden Sie alle wichtigen Informationen, um eine Erstattung von Opodo zu erhalten:
Zusätzlich zeigt unser Erstattungsrechner Ihnen, wie viel Geld Sie erwarten können.
Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie auch bei günstigen, angeblich nicht stornierbaren Flugtickets eine Erstattung erhalten. Diese beträgt im Schnitt 30 Euro pro Flug und Passagier auf Kurzstrecken und oft mehrere hundert Euro auf Langstrecken.
Die beste Vorgehensweise, um Opodo-Flüge zu stornieren und eine anteilige Erstattung des Buchungspreises zu erhalten, haben wir in einer Checkliste zusammengefasst. Weitere Fragen beantwortet das FAQ am Ende des Artikels.
Einen Opodo Flug stornieren, die Erstattung berechnen und den Flugpreis zurückfordern – wir zeigen, wie es geht. In drei Schritten gelangen Sie schnell und sicher an eine Rückerstattung vom Buchungspreis:
Stornieren oder umbuchen kann man einen über Opodo gebuchten Flug auf der Opodo Webseite unter “Buchung verwalten” oder „Jetzt verwalten“. Manche teureren Tarife enthalten bereits bei der Buchung die Premium-Option, Flüge in einem bestimmten Zeitraum kostenlos zu stornieren. Eine Opodo Reise zu stornieren ist dann problemlos möglich und das Vermittlungsportal erstattet den Buchungsbetrag meist umstandslos.
Aber: Dieser Service gilt nicht für Flüge bei Billig-Airlines wie Ryanair, EasyJet oder Wizz Air. Auch für sonstige Tickets ohne Flex-Option kostet Opodos Stornodienst eine Service-Pauschale von bis zu 60 Euro pro Passagier.
Doch es gibt eine einfache Alternative: Um zumindest einen Teil des Ticketpreises zurückzubekommen, muss man gar nicht ausdrücklich stornieren. Denn auch bei schlichtem Nichtantritt der gebuchten Reise (No-Show) hat man Anspruch auf Erstattung. Die Mitreise vorher nicht ausdrücklich abzusagen, macht die Durchsetzung jedoch schwieriger.
Um zu stornieren, reicht es, den Flug einfach nicht anzutreten. Eine Benachrichtigung an Opodo oder die Airline ist nicht bedingt erforderlich, um den gesetzlichen Erstattungsanspruch zu behalten.
Aber: Möchte man den gesamten tariflichen Erstattungsanspruch (je nach gebuchtem Tarif) einfordern, muss man sich an bestimmte Modalitäten und Fristen halten, die Opodo und die jeweilige Airline vorgeben. Mehr dazu hier.
Opodo ist ein Reiseportal, das Flüge für über 650 Airlines vermittelt. Deswegen variieren Voraussetzungen und Höhe der Rückerstattung stark, je nachdem, bei welcher Airline man über Opodo Flüge gebucht hat. Ob und wie viel man zurückerhält, hängt nämlich von den Tarifbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Entgegen Opodos Behauptung, preiswerte Tickets seien in der Regel nicht erstattungsfähig, gilt aber auch hier immer der gesetzliche Anspruch. Er erstreckt sich auf Steuern, Entgelte und Flughafengebühren, die Airlines nur für jene Passagiere zahlen müssen, die tatsächlich mitfliegen. Diese Beträge kann man immer zurückverlangen. Mit welcher Erstattung können Sie rechnen? Unser Rückerstattungsrechner ermittelt Ihnen die genaue Höhe für Ihren konkreten Fall.
Entgegen häufiger anderslautender Behauptungen der Airlines, haben Reisende bei einer eigenen Stornierung einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren. Diese betragen zum Beispiel bei einem Flug mit Ryanair für jede Flugstrecke aus Deutschland circa 30 – 40 Euro pro Person. Ryanair schuldet Finanzämtern und Flughäfen diese Summen nämlich nur für Passagiere, die tatsächlich mitfliegen. Storniert ein Passagier den Flug, spart die Airline diese Beträge und muss sie deshalb erstatten.
Aber: Opodo erhebt aktuell eine Service-Gebühr in Höhe von bis zu 60 Euro, wenn man über das Buchungsportal Flüge storniert. Geregelt ist dies in Ziffer 3.1 von Opodos AGB. Der genaue Betrag wird jeweils angezeigt, wenn man auf Opodos Webseite im Menü zur Verwaltung der Buchung die Schaltfläche zur Stornierung betätigt.
Tipp: Nutzen Sie unseren Musterbrief, um die Erstattung direkt bei der Airline zu beantragen. So sparen Sie Opodos Stornogebühr von bis zu 60 Euro.
Alle Einzelheiten zu den genannten Ausnahmen von der finden sich im verlinkten Abschnitt zu den Sonderregeln weiter unten im Artikel.
Um einen Rückerstattungsanspruch für einen Opodo Flug geltend zu machen, gibt es drei Möglichkeiten:
1. Anspruch über Opodo geltend machen,
Anspruch über Opodo geltend machen: Auf dem Opodo Portal kann man einen Rückerstattungsantrag stellen, indem man die Stornierung über den Menüpunkt „Buchung verwalten“ bzw. „Jetzt verwalten“ beauftragt. Allerdings gilt zu beachten: Opodo erhebt für diesen Stornierungsservice eine Verwaltungsgebühr in Höhe von aktuell 60 Euro pro Ticket. Zudem zahlt Opodo nur für vertragliche Erstattungsansprüche nach Buchungsklasse, nicht jedoch für den gesetzlichen Erstattungsanspruch. Alternativ verweist Opodo direkt an die Fluggesellschaften, um weitere Ansprüche geltend zu machen.
2. Erstattung direkt bei der jeweiligen Airline anfordern,
Erstattung direkt bei der Airline anfordern: Da jede Fluggesellschaft ihre eigenen Tarifbedingungen hat und sich nach diesen die Erstattungshöhe richtet, unterscheiden sich die Rückerstattungsbeträge je nach Airline und Buchungsklasse sehr stark. Um hier den Überblick zu behalten, haben wir die Stornierungsbedingungen der wichtigsten Airlines auf den folgenden Seiten für Sie zusammengefasst:
Gut zu wissen: Bei jeder dieser Airlines besteht selbst bei “nicht stornierbaren” Tickets immer zumindest der gesetzliche Erstattungsanspruch. Um die gesetzlichen Ansprüche nach Deutschem Recht selbstständig durchzusetzen, sprich die Rückzahlung des Buchungspreises inkl. sämtlicher Steuern und Gebühren, kann man unser kostenloses Musterschreiben verwenden.
Leider zeigt unsere Erfahrung, dass viele Airlines außergerichtliche Forderungen gern ignorieren. Zudem sind hohe Verwaltungs- und Stornogebühren oft höher als die angebotene Erstattungssumme.
3. direkte Erstattung von unserem Fluggastportal Ersatz-Pilot erhalten (aktuell bietet kein anderes Fluggastportal einen Erstattungsservice für stornierte Tickets).
Erstattung von Ersatz-Pilot erhalten: Wenn Sie Zeit, Nerven und Geld sparen möchten, übernehmen wir gern den gesamten Prozess für Sie. Unser Entschädigungsrechner zeigt, wie viel Geld Sie sich auszahlen lassen können. Beantragen Sie eine Direkterstattung bei Ersatz-Pilot, überweisen wir 80-83 Prozent aller Gebühren und Steuern des Flugpreises. Die restlichen 17-20 Prozent entfallen auf unsere Bearbeitungsgebühr, inklusive Mehrwertsteuer.
In diesem Abschnitt erläutern wir Schritt für Schritt,
1. ob Sie Opodo oder der Airline Ihre Flugstornierung mitteilen müssen und wie das geht (mehr dazu unter 1.);
2. welche Stornierungsbedingungen gelten (mehr dazu unter 2.);
3. wie Sie einen bei Opodo gebuchten Flug umbuchen können (mehr dazu unter 3.).
Muss man Opodo oder der Airline Bescheid geben, wenn man einen Flug stornieren möchte? Das kommt vor allem darauf an, ob man sich einen Teil des Preises für die ungenutzten Flugtickets zurückholen möchte oder nicht. Und auch darauf, welchen Tarif man gebucht hat. Es gibt daher drei Möglichkeiten.
Geht es Ihnen um die Stornierung einfacher Tickets aus günstigeren Buchungsklassen, ohne besondere Flexibilität, gibt es:
A. einen ganz einfachen passiven Weg, bei dem Sie aber wahrscheinlich kein Geld zurückbekommen.
B. einen weniger bekannten aktiven Weg, bei dem oft schon 5 bis 10 Minuten reichen, um sich im Schnitt 100 Euro pro stornierter Buchung zurückzuholen.
Wir erklären nacheinander beide Optionen.
Handelt es sich um Flugtickets mit einem flexiblen Tarif, der eine Stornierung ausdrücklich kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr zulässt, gilt:
C. Sie können sich den vollen Reisepreis ohne größere Abschläge erstatten lassen. Dafür müssen Sie aber stets die Fristen und sonstigen Vorgaben des jeweiligen Flex-Tarifs einhalten.
Sonderfälle, wie zum Beispiel die Teil-Stornierung für eine von mehreren Reisenden oder nur Hin- oder Rückflug, beleuchten wir zum Schluss unter Punkt D.
Der Großteil der besonders günstigen Tickets, vor allem bei Ryanair, easyJet oder Wizz Air, sieht laut den Airlines keine kostenlose Stornierungsoption vor. Trotzdem müssen Reisende auch in diesen Tarifen keine Nachzahlungen leisten, wenn sie einen Flug nicht wahrnehmen. Es besteht keine Pflicht, Reisen ausdrücklich zu stornieren.
Zur Absage genügt es, einen durch Opodo vermittelten Flug einfach nicht wahrzunehmen. Checken Sie also gar nicht erst ein und erscheinen Sie nicht zur Flugzeit am Gate. Falls Sie schon vorzeitig eingecheckt haben und sich Ihre Pläne kurzfristig ändern, reicht es sogar, wenn Sie den Flug nicht boarden und nicht mitfliegen. Damit haben Sie sowohl die verantwortliche Airline als auch Opodo bereits ausreichend über Ihre Stornierung informiert.
Aber: Auch wer einfach nicht mitfliegt, bewahrt seinen gesetzlichen Anspruch auf anteilige Ticketerstattung! Hierauf haben Sie in jeder Buchungsklasse ein Recht, selbst wenn Sie die Reise nicht wahrnehmen.
Dazu erläutert der nächste Abschnitt genauer, warum und in welcher Höhe Ihnen gesetzlich stets eine anteilige Rückzahlung des Flugpreises zusteht. Nur weil man nicht förmlich storniert, verliert man dieses Fluggastrecht nicht. Das gilt unabhängig vom gebuchten Tarif und bei jeder Fluglinie.
Man kann den Anspruch sogar noch lange nach dem Flugtag geltend machen. In Deutschland sogar bis zum Ablauf der Verjährungsfrist, drei Jahre nach dem Flugtag. Allerdings müssen Sie in diesem Fall aktiv werden. Denn, nur weil Sie einen Flug nicht antreten, zahlt Opodo den Flugpreis nicht automatisch zurück. Für diesen Fall empfehlen wir folgende Option:
Auch wenn man selbst und nicht die Airline schuld ist, dass man nicht fliegen kann, möchte man aber natürlich eine Erstattung des Flugpreises. Geht das auch bei günstigen Tickets ohne Flex-Tarif? Klar! Selbst bei günstigen Flugtickets ohne flexible Stornierungsmöglichkeit haben Sie nach deutschem Gesetz in jedem Fall Anspruch auf die Rückerstattung eines Teils des Flugpreises. Aber: Wer sein gesetzliches Recht auf Flugpreiserstattung geltend machen will, muss die Ticketerstattung aktiv anfordern. Es bietet sich dabei an, im gleichen Schritt die Flugstornierung zu erklären und dies mit der Aufforderung zur Rückerstattung zu verbinden. Der Vorteil: Ihr Rückerstattungsanspruch entsteht schon zum Zeitpunkt der Stornierung und nicht erst am Flugtag.
Wir zeigen Ihnen, wie das geht. Um aktiv zu stornieren und den Flugpreis (anteilig) zurückzufordern, haben Sie drei Möglichkeiten:
Um eine Rückerstattung bei Opodo zu beantragen, muss der Flug unter “Meine Reisen” storniert werden. Erst dann kann bzw. wird Opodo Ihren Antrag bearbeiten. Über die Opodo App erhalten Sie Informationen über den aktuellen Status Ihrer Anfrage. Das klingt recht problemlos, ist es aber leider eher selten.
Diese Option steht für Tickets vieler Airlines wie Ryanair und easyJet gar nicht zur Verfügung. Zudem sollten Sie beachten: Bei der Stornierung von “Basic Tickets”, erhebt Opodo eine Verwaltungsgebühr von “bis zu 60 Euro”. Laut Ziffer 3.1 von Opodos AGB versteht sich dieser Betrag im Falle einer Stornierung pro Buchung und Person. Der genaue Betrag ist aus Opodos AGB nicht zu entnehmen. Klarheit verspricht hier immer nur eine Prüfung im Einzelfall, indem man auf Opodos Webseite im Menü zur Buchungsverwaltung die Stornierungsoption aufruft.
Buchungsänderungen bei “Standard und Premium Tickets” lösen hingegen zumindest keine Gebühren von Seiten Opodos aus. Opodo stellt in Ziffer 3.1 seiner AGB aber klar: Strafen und Gebühren, die von der Fluggesellschaft gemäß Ihres gebuchten Tarifs erhoben werden, reduzieren auch hier den Auszahlungsbetrag.
1. Opodo fungiert als Vermittler zwischen Reisenden und Fluggesellschaften. Verpflichtungen und Haftungen aus der Buchung über das Portal ergeben sich aus den jeweiligen Vorgaben und AGB der Airlines. Der Opodo Stornierungsservice steht daher nicht für Flugangebote mit Low-Cost-Airlines zur Verfügung, also für Tickets, die laut den Airlines “nicht stornierbar” sind. Das betrifft fast alle Flugtickets von Billigfluggesellschaften wie Ryanair, easyJet, Pegasus und Wizz Air.
2. Auch bei Tickets anderer Fluggesellschaften gibt es Einschränkungen: Eine automatische Rückerstattung durch Opodo wird zunächst nur in einer bestimmten Zeitspanne (meist für wenige Stunden nach der Buchung) angeboten. Beschränkender Faktor sind zudem die jeweiligen Stornierungsvorgaben der einzelnen Airlines. Diese sind von Lufthansa bis KLM unterschiedlich und fordern meist hohe Gebühren. In jedem Falle werden Fluggäste gebeten, sich mit dem Opodo-Kundenservice in Verbindung zu setzen. Opodo schreibt: “Um den gesamten Buchungsbetrag inkl. Servicegebühren wieder zu bekommen, kontaktiere unseren Support!
3. Opodo zahlt die Rückerstattung nicht aus eigener Tasche, sondern muss sie selbst auch bei der Airline anfordern. Dazu muss Opodo Ihren Erstattungsantrag an die jeweilige Fluggesellschaft weiterleiten und auf Rückmeldung warten, bevor das Buchungsportal etwas an Kunden zurückzahlen kann. Opodo übernimmt diese Abwicklung zwar für Sie, schreibt allerdings, dass Fluggesellschaften aktuell etwa 30 Tage für die Bearbeitung von Erstattungen benötigen. Als Gründe nennt Opodo u.a. Personalengpässe bei den Airlines. Aber auch die interne Bearbeitung der Vorgänge bei Opodo braucht Zeit. Opodo weist zwar selbst darauf hin, dass Rückerstattungen laut der EU-Verordnung EG Nr. 261/2004 innerhalb von 7 Tagen erfolgen müssen, sieht sich jedoch scheinbar nicht in der Verantwortung, dies bei den Fluggesellschaften auch durchzusetzen.
Neben der Stornierung über “Meine Buchungen” auf der Opodo Webseite ist es natürlich möglich, eine E-Mail zur Stornierung und Anforderung der Rückerstattung direkt an die jeweilige Airline zu senden. Schließlich besteht der Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft, nicht mit dem bloßen Vermittler Opodo.
Eine passende Vorformulierung für ein solches Schreiben liefern wir Ihnen kostenfrei. Sie können dafür unseren Musterschreiben-Generator nutzen. Einfach noch Ihre Flugdaten eingeben und Sie erhalten kostenlos einen Formulierungsvorschlag. Alternativ können Sie unter dem Link auch ein leeres Musterschreiben anfordern und anschließend manuell Ihre Daten einfügen.
Wichtig für die Aufforderung zur Flugpreiserstattung: Sie sollten wissen, wie viel vom Flugpreis Sie in Ihrem Fall verlangen können. Zumeist handelt es sich nicht um die gesamte gezahlte Summe, sondern um einen (meistens recht großen) Teil davon. Der gesetzliche Erstattungsanspruch richtet sich nämlich nach der Höhe der Steuern und Gebühren, die die Airline spart, wenn Sie nicht mitfliegen. Näheres zu den Grundlagen dieser Berechnungen finden Sie im II. Abschnitt.
Die erstattungsfähigen Beträge variieren je nach Airline und deren Tarifbestimmungen. Auf der Ticketrechnung von Opodo wird der erstattungsfähige Betrag leider nicht immer aufgeführt, meist nur bei Buchungen mit Lufthansa, British Airways, Air France oder KLM.
Auch dafür haben wir eine Lösung: Unser kostenloser Entschädigungsrechner kann für alle Flugstrecken die Steuern und Gebühren in etwa berechnen, auch wenn sie auf Ihrer Rechnung nicht ausgewiesen sind. Prüfen Sie, wie hoch Ihr Erstattungsanspruch bei einer Stornierung sein wird:
Die Nutzung unseres Rechners ist unverbindlich; eine Beauftragung der Direkterstattung bei Ersatz-Pilot ist dafür nicht erforderlich.
Aber auch bei Anträgen auf Erstattung direkt bei den Fluggesellschaften gibt es einiges zu beachten!
Leider ist die Zahlungsbereitschaft der Airlines eher gering. Eine Übersicht zur allgemeinen Zahlungsmoral bei Erstattungen der Fluggesellschaften finden Sie hier.
Fast alle Fluggesellschaften erheben zudem Strafen und Bearbeitungsgebühren im Falle einer Stornierung. Je nach gebuchtem Tarif und Airline, kann das die komplette mögliche Erstattungssumme auf Null senken. Deutsche Gerichte halten solche Verkürzungen des gesetzlichen Erstattungsanspruchs zwar für unwirksam. So zuletzt sogar der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 1. August 2023, Aktenzeichen X ZR 118/22. Aber trotzdem berufen sich viele Airlines auf entsprechende unzulässige Klauseln in ihren AGB und lassen es auf eine Klage ankommen. Aus unserer Erfahrung kommen vor allem Billigairlines wie Ryanair oder Wizz Air außergerichtlichen Forderungen eher selten nach.
Außerdem dauert die mögliche Rückerstattung oft viel länger als zumindest in der Fluggastrechte-Verordnung vorgesehen, wenn sich die Airlines überhaupt zurückmelden.
Ersatz-Pilot hilft Fluggästen seit 2017 beim Einfordern von Flugpreiserstattungen bei Airlines als auch Vermittlern wie Opodo.
Wenn Sie also Zeit, Geld und vor allem Ihre Nerven schonen möchten, übernehmen wir gern den gesamten Prozess für Sie. Unser Erstattungsrechner zeigt Ihnen, wie viel Geld Sie für die Stornierung Ihrer Opodo-Buchung erwarten können. Mit ein paar Klicks können Sie eine Stornierung Ihres Fluges und direkte Auszahlung von mindestens 80 % Ihrer berechneten Erstattung bei uns beantragen. Diese wird Ihnen sofort ausgezahlt. Direkt und vorab, innerhalb von 1 bis 3 Tagen – wir kümmern uns um den Rest.
Im Abschnitt III erfahren Sie mehr über die jeweiligen Erfolgsaussichten. Wir stellen detailliert die Vor- und Nachteile gegenüber, wenn Sie selbst oder über ein Fluggastportal Ansprüche geltend machen. Unsere Kundinnen und Kunden teilen Ihre Erfahrung mit Ersatz-Pilot übrigens regelmäßig bei Trustpilot und wir werden regelmäßig von Vergleichsportalen getestet.
Falls Sie Tickets mit einem flexiblen Tarif gebucht haben, der die volle Rückerstattung im Falle einer Stornierung vorsieht, bekommen Sie den gezahlten Flugpreis natürlich entsprechend zurück. Aber auch hier müssen Sie bestimmte Vorgaben beachten und es gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen der Airlines. Das gilt auch bei den eher teuren Tickets mit Sondertarifen.
Beantragen Sie die Stornierung und Erstattung entweder über Opodo im Menüpunkt “Buchung verwalten” bzw. „Jetzt verwalten“ oder direkt bei der Airline. Auf den Webseiten der meisten Fluggesellschaften können Sie eine Flugbuchung in einem Premium-Tarif bereits stornieren, wenn Sie online Ihre Buchung aufrufen – nur mit Ihrem Nachnamen und der Buchungsnummer.
Wichtig ist in beiden Fällen: Die volle Rückerstattung ohne Abstriche kommt nur in Frage, wenn Sie alle Formalitäten einhalten, die die Tarifbestimmungen und die AGB der Airline für Ihr Ticket vorschreiben. Opodo schreibt dazu in den eigenen AGB: “Rückerstattungen hängen von den Tarifbestimmungen und dem Zeitpunkt der Reiseanbieter ab. Bitte kontaktieren Sie uns aus diesem Grund, bevor Sie eine Rückbuchung beantragen. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, diese anzufechten.”
Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vor Stornierung in einem Premium-Tarif mit den Tarifbestimmungen vertraut zu machen. Für die wichtigsten Airlines haben wir in eigenen Artikeln die jeweiligen Regelungen für Sie zusammengefasst: easyJet, Eurowings, Ryanair, Wizz Air, Pegasus, SAS, Air France, KLM, Lufthansa, TAP, Turkish Airlines und Iberia Airlines.
Falls die Flugbuchung mehrere Personen umfasst, aber einzelne davon nicht mitreisen wollen oder können, wirkt sich das in der Regel nicht auf die Beförderung der übrigen Personen aus. Wer nicht mitfliegen kann, bleibt daheim. Nur die Reisewilligen checken ein und finden sich pünktlich am Gate ein. Wie bereits erwähnt, sollten Sie Opodo oder die Airline informieren, vor allem wenn Sie eine Rückerstattung beanspruchen wollen, wie unter Punkt B und C beschrieben. Das ist vor allem wichtig, damit die Airline die Teilstornierung nicht fälschlicherweise so versteht, dass niemand mitreisen wird oder keine Teilstrecke auf dem Ticket in Anspruch genommen werden soll.
Aber auch hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Bei Teilstornierungen von Hin- oder Rückflug:
Normalerweise gilt jede Buchung separat und hat ihre eigenen Tarifbestimmungen. Falls Sie nur einen Flug stornieren möchten, bleibt grundsätzlich die Buchung des anderen bestehen. Stornierungen und Änderungen an einer der gebuchten Flugstrecken wirken sich normalerweise nicht auf die andere aus.
Aber: Es gibt einzelne Airlines, die bei Nichtantritt des Hinfluges die gesamte Buchung stornieren. Daher sollten Sie sich immer direkt an Opodo oder die Fluggesellschaft wenden, falls Sie nur einen Teil der Buchung stornieren möchten und für diesen eine Erstattung verlangen wollen. Damit stellen Sie sicher, dass wirklich nur der gewünschte Flug storniert wird und Sie am Flughafen nicht böse überrascht werden.
Details zu den Stornierungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften haben wir für Sie hier aufgeführt:
Opodo ist bloß ein Vermittler zwischen Reisenden und Fluggesellschaften. Das bedeutet: Sie schließen als Fluggast den Vertrag über Ihre Beförderung nicht mit Opodo, sondern mit der jeweiligen Fluggesellschaft, auf deren Flugverbindung Sie reisen. Auch für die Stornierung und die Änderung Ihrer Buchung gelten daher die individuellen Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft genauso, als hätten Sie direkt bei dieser gebucht. Vor einer Stornierung empfiehlt es sich darum vor allem, sich mit den konkreten Tarifbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft und Ihrer Buchungsklasse vertraut zu machen.
Alle Einzelheiten dazu und zu den Regelwerken der verschiedenen Fluggesellschaften zum Stornieren von Flügen haben wir für die wichtigsten Airlines in folgenden Artikeln zusammengetragen:
An dieser Stelle beschränken wir uns demgegenüber auf einen schnellen Überblick. Man kann grob zwischen zwei Arten von Tickets unterscheiden. Denn trotz verschiedener Bezeichnungen für die einzelnen Tarife bieten die meisten Airlines in der einen oder anderen Form entsprechende Buchungsklassen. Wir erklären deshalb hier einmal allgemein die Stornierungsbedingungen für:
A. günstige, unflexible Tickets ohne kostenlose Stornierungsoption;
B. teurere, flexible Tickets mit dem Recht auf Stornierung und (fast) vollständige Erstattung des Buchungspreises.
Daneben gibt es für alle Buchungen bei Opodo noch einige Besonderheiten, die für alle dort bestellten Tickets gelten. Hierauf gehen wir am Ende unter Abschnitt C. ein.
Wer auf eine flexible Stornierungsmöglichkeit verzichtet und ein besonders günstiges Ticket bucht, spart zwar Geld, hat dafür aber kein Recht auf die Erstattung des vollen Flugpreises. Denn diese schließen Airlines in den günstigeren Tarifen fast immer aus. Manche Airlines, vor allem Billigfluggesellschaften, sehen in ihren Tarifbestimmungen für preiswerte Buchungsklassen überhaupt keine Rückerstattung vor.
Wer über Opodo solche Tickets gebucht hat und den Flug stornieren muss, geht trotzdem nicht leer aus. Denn egal, was die Airlines oder Opodo behaupten, auch bei den günstigen, “nicht erstattbaren” Flugtickets, bleibt zumindest Ihr gesetzlicher Rückerstattungsanspruch erhalten. Auch wenn Sie einfach nicht am Flug teilnehmen, ohne vorab zu stornieren. Dies ergibt sich nach deutschem Recht aus §§ 648, 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches und wurde sogar vom Bundesgerichtshof bestätigt (Urteil vom 01.08.2023, Aktenzeichen X ZR 118/22).
Erstattungsfähig sind immer jene Steuern und Gebühren, die die Airline nur dann an Finanzämter und Flughäfen abführen muss, wenn ein Passagier mitreist. Die genaue Höhe Ihres Anspruchs variiert dabei je nach Flugstrecke und Tarif Ihres Tickets. Bei easyJet, Ryanair und Eurowings beträgt der Rückerstattungsanspruch bei Nichtantritt des Fluges für Steuern und Gebühren auf den meisten Flugstrecken im Schnitt 25 – 35 Euro pro Person.
Alle Informationen zur typischen Kostenstruktur eines Flugtickets finden Sie in Abschnitt II des Artikels. Darunter sind zum Beispiel Luftverkehrssteuern, Flughafengebühren und Treibstoffzuschläge.
Um Ihren Anspruch auf Ticketerstattung geltend zu machen, müssen Sie Ihre Airline gesondert auffordern, zum Beispiel per E-Mail. Dafür stellen wir ein kostenloses Musterschreiben bereit.
Alternativ können Sie auch Ersatz-Pilots Dienst nutzen. Sie erhalten von uns nach Beauftragung sofort eine Direktzahlung von 80 – 83 Prozent der Flugpreiserstattung, die Ihnen zusteht. Im Gegenzug kümmern wir uns um die Auseinandersetzung mit der Airline, ohne Aufwand und Kostenrisiko für Sie.
Manche Airlines bieten gegen einen (meist sehr hohen) Aufpreis “flexible” Tickets an. Diese kann man kostenfrei umbuchen oder stornieren und erhält den Flugpreis zurück. Allerdings gilt dieses Angebot oft nur in einer bestimmten Zeitspanne.
So bietet Wizz Air zum Beispiel den Tarif Wizz Flex an, mit dem Sie Ihre Flugverbindung umbuchen oder sich den Flugpreis in Form von virtuellen “Wizz Credits” erstatten lassen können. Damit die Wizz Credits als Geld ausgezahlt werden, müssen sich Reisende aber an den Kundendienst der Airline wenden.
Auch bei Lufthansa gibt es mehrere flexible Tarife: Der Economy Flex Tarif erlaubt bei Stornierung bis 24 Stunden vor dem geplanten Abflug die Rückzahlung des Reisepreises, allerdings abzüglich einer Gebühr. Nur das teurere Buchungspaket Business Flex bietet bei Stornierung die volle Erstattung des Reisepreises. Dafür müssen Lufthansa-Fluggäste ihren Flug aber bis 24 Stunden vor Reisebeginn absagen.
Sie sehen, es ist am Ende auch bei den teuren Tickets nicht so einfach. Denn auch bei stornierbaren Flex-Tickets gelten Fristen und Vorgaben, die Sie genau beachten müssen, um eine Rückerstattung zu erhalten.
Opodo bietet als Vermittler für manche Tickets die Dienstleistung an, Ihre Stornierung und den Antrag auf Erstattung für Sie zu übernehmen.
Dies ist aber erstens nur eingeschränkt verfügbar, denn Opodo schreibt bereits in den AGBs: “Die meisten preiswerten Tickets sind im Allgemeinen nicht erstattungsfähig.” Das ist so zwar nicht zutreffend, denn deutsches Recht kennt für die Stornierung jedes Fluges zumindest den gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung ersparter Steuern und Gebühren. Im Ergebnis bietet Opodo aber dennoch keinen Stornoservice an, wo Opodo meint, Tickets seien nicht erstattungsfähig. Das ist zum Beispiel bei den allermeisten Flugbuchungen bei Billigairlines der Fall. Ob der Stornoservice im Falle einer bestimmten Buchung zur Verfügung steht, können Sie unter “Meine Buchungen” auf der Opodo Webseite in Erfahrung bringen.
Zweitens gilt dort, wo der Stornierungsservice überhaupt verfügbar ist: Änderungen oder Stornierungen übernimmt Opodo in Ihrem Namen bei der Airline meist nicht kostenlos. Stattdessen erhebt Opodo in der Regel eine Verwaltungsgebühr von bis zu 60 Euro für diesen Service – pro Person und Buchung. Diese entfällt nur in gehobenen Tarifen, bei denen die Airline eine vollständige Rückerstattung ohne irgendwelche Gebühren vorsieht. Hier stellt Ziffer 3.1.4 der AGB von Opodo klar, dass der Vermittler ausnahmsweise auf eigene Gebühren verzichtet. Mögliche tarifabhängige Abzüge und Bearbeitungsgebühren der Airlines, entsprechend deren Geschäftsbedingungen, kommen noch hinzu.
Drittens verzögert sich die Auszahlung meist solange, bis die Airline selbst auf den Antrag reagiert, den Erstattungsbetrag an Opodo überweist und Opodos Buchhaltung diesen dann an Sie weiterleitet. Wartezeiten von 30 Tagen und mehr sind keine Seltenheit. Weitere Details dazu finden Sie im verlinkten Abschnitt zu den Möglichkeiten der Stornierungsmitteilung.
Ihre Reisepläne haben sich geändert? Sie möchten Ihren bei Opodo gebuchten Flug aber bloß verschieben und planen, ihn in nächster Zeit nachzuholen? Dann kann die Umbuchung eine Alternative zur Flugstornierung sein.
Ob sich das lohnt, hängt davon ab, in welcher Buchungsklasse Sie Ihr Ticket bestellt haben und welche Umbuchungsrechte für Ihren Opodo Flug bestehen. Allgemein kann man zwei Varianten unterscheiden:
A. Umbuchungsoptionen für günstige, unflexible Tickets (z.B. solchen von Billigairlines);
B. Umbuchungsoptionen bei meist teuren, flexibleren Tickets.
Tickets der unteren Buchungsklassen, gerade solche zu Preisen von unter 50 Euro, erlauben bei fast allen Airlines regulär keine kostenlosen Buchungsänderungen. Umbuchbar sind solche Tickets allenfalls bei manchen Fluggesellschaften wie Ryanair innerhalb von 24 Stunden nach Buchung. Danach gewähren die Tarifbestimmungen zumeist keine Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeit mehr. Opodo selbst schreibt dazu: “Billig-Tickets lassen keine Änderung zu”.
Und selbst wenn Airlines diese Option anbieten, dann bei günstigen Tickets meist nur gegen horrende Kosten.
Ein Beispiel: Pro Fluggast und Flugstrecke betragen die Umbuchungskosten bei Ryanair grundsätzlich 45 Euro. Bei einer telefonischen Umbuchung beträgt die Gebühr sogar 60 Euro pro Passagier und Strecke. Das übersteigt meist die Gesamtkosten der originalen Ticketpreise.
Falls Sie also sehr günstige Flugtickets ohne flexiblen Tarif gebucht haben, lohnt es sich oft mehr, diese verfallen zu lassen, die gesetzliche Erstattung einzufordern und gleichzeitig einen neuen Flug zu buchen. In Abschnitt II zeigen wir, wie das geht. Ansonsten können Sie auch unseren kostenlosen Entschädigungsrechner nutzen, um die Höhe Ihrer Erstattung bei Stornierung zu ermitteln. Rechnet man diese gegen die Kosten einer Neubuchung auf, ist die Kombination aus Neubuchung und gesetzlicher Erstattung der stornierten Buchung oft preiswerter als die Umbuchungsgebühr.
Bei Star Alliance Airlines wie Lufthansa und Co. gibt es die Option (gegen Aufpreis), Flugtickets mit einem flexibleren Tarif zu buchen. Der Vorteil: Hier können Sie kostenlos oder gegen eine überschaubare Gebühr Ihre Buchung ändern, statt für eine komplette Neubuchung zu bezahlen.
Doch nicht immer ist die Umbuchung die bessere Alternative zur Stornierung und Buchung eines neuen Fluges.
Beispiel KLM: Im Economy Standard Tarif sind Flüge zwar umbuchbar, aber nur gegen eine Umbuchungsgebühr von 70 Euro pro Passagier und Flugstrecke innerhalb Europas. Auf interkontinentalen Flügen steigt die Umbuchungsgebühr schnell auf bis zu 200 Euro pro Passagier und Flug.
Auch bei der Umbuchung von flexiblen Tickets gelten immer die Fristen, Gebührensätze und sonstigen Vorgaben der Fluggesellschaften – egal, ob Sie Flüge direkt bei diesen buchen oder über Opodo. Für die wichtigsten Airlines haben wir in eigenen Artikeln die jeweiligen Regelungen für Sie zusammengefasst: Air France, easyJet, Eurowings, Iberia Airlines, KLM, Lufthansa, SAS, TAP, Turkish Airlines, Ryanair und Wizz Air.
Je nach Höhe der jeweiligen Abgaben und Gebühren sollten Sie prüfen, ob es preiswerter ist, umzubuchen oder sich bei einer Stornierung zumindest Steuern und Gebühren erstatten zu lassen und einen neuen Flug zu buchen. Reisende sollten dies gerade dann in Betracht ziehen, wenn ihr Ticket eine Umbuchung nur gegen erheblichen Aufpreis zulässt. Dies ist oft bei semi-flexiblen Tarifgruppen der Fall, wie der oben beschriebenen Economy Standard Buchungsklasse.
Lohnt sich eine Umbuchung, ist es stets möglich, diese direkt bei der Airline auf deren Webseite vorzunehmen – natürlich unter Einhaltung der jeweiligen Fristen und sonstigen Formalitäten, die Ihr Tarif vorschreibt. Das ist insofern von Vorteil, weil sie dadurch zusätzliche Bearbeitungsgebühren von Opodo vermeiden.
Opodo bietet aber alternativ auch einen eigenen Umbuchungsservice an, der – soweit verfügbar – auf der Opodo-Webseite unter dem Menüpunkt “Buchung verwalten”, “Manage booking” bzw. “Jetzt verwalten” zu finden ist. Allerdings stellt Opodo diesen Service nur dann bereit, wenn die Tarifbedingungen Ihrer Fluggesellschaft Umbuchungen Ihres Tickets und Änderungen überhaupt zulassen. Ein anderes Reisedatum oder eine andere Route unterliegen immer den Tarif- und Geschäftsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften. Kurz gesagt: Opodo kann Ihren Flug immer nur so ändern, wie Sie es bei einer Umbuchung direkt bei der Airline könnten.
Opodo übernimmt bei Nutzung des Umbuchungsservices den Antrag auf Änderungen an die Fluggesellschaft für Sie. Dafür müssen Sie auf der Opodo Webseite nur über den Menüpunkt “Buchung verwalten”, “Manage booking” bzw. “Jetzt verwalten” Ihre Buchung aufrufen oder sich in Ihrem Opodo-Konto anmelden. Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen der Opodo Chatbot oder das Hilfe-Center zur Verfügung. Anfragen zu einer Umbuchung können bei Opodo jedoch nicht per E-Mail bearbeitet werden!
Opodo prüft daraufhin Ihren Wunsch. Denn Änderungen unterliegen den Tarif- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Falls in Ihrem Tarif Änderungen erlaubt sind, werden Sie informiert. Aber: Die Fluggesellschaft wird von Ihnen die Preisdifferenz zwischen der alten und neuen Buchung verlangen. Und: Die Airlines erheben meist noch eine zusätzliche Umbuchungsgebühr. Diese wird auch nicht dadurch günstiger, dass Sie den Vermittler Opodo einschalten.
Im Gegenteil: Denn Opodo verlangt für seinen Umbuchungsservice eigene Gebühren. Laut Opodos AGB sind das aktuell bis zu 60 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person und Buchung. Die genaue Höhe erfährt man, wenn man die Umbuchungsoption im Menü zur Buchungsverwaltung auf Opodos Webseite aufruft.
Nur in wenigen Fällen verzichtet Opodo auf diesen Zuschlag. Ziffer 3.1.4 der AGB von Opodo erklärt, dass einige Flüge bei Buchung mit Opodo mit dem Hinweis “kostenlose Umbuchung“ gekennzeichnet sind. Dort erhebt Opodo keine Bearbeitungsgebühren. Bei solchen Tickets haben Sie (zumindest für das Zeitfenster der tariflichen Umbuchungsfristen) die Möglichkeit, kostenfrei Ihre Buchung zu ändern. Wenn dies im Menü zur Verwaltung einer Buchung nicht angezeigt wird, muss man mit Mehrkosten rechnen.
Mit welcher Rückerstattung können Sie rechnen? Wie hoch Ihre Erstattung ausfällt, hängt von der Fluggesellschaft und Ihrem gebuchten Tarif ab. Erstattungsansprüche können sich dabei aus zwei verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben:
1. ein Erstattungsanspruch nach den vertraglichen Bestimmungen Ihrer gebuchten Airline (tarifabhängig) und
2. Ihr gesetzlicher Erstattungsanspruch (gilt für jedes Ticket gleich).
Vor allem Billigairlines, wie Ryanair, zahlen für stornierte Flugtickets freiwillig meist nichts zurück; diese Tarife sehen keine Rückerstattung vor. Aber: Ihr gesetzlicher Mindestanspruch auf anteilige Rückerstattung aller im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren bleibt trotzdem bestehen!
In diesem Abschnitt erklären wir im Detail beide Arten Ihrer rechtlichen Ansprüche. Sie können aber auch direkt den Ihnen zustehenden Betrag selbst ausrechnen. Nutzen Sie dafür kostenlos und unverbindlich unseren Erstattungsrechner!
Die Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften sehen entweder keine, die komplette oder nur eine teilweise Rückerstattung vom Flugpreis vor. Ein Anspruch auf eine solche Rückerstattung kann sich dabei aus drei Gründen ergeben, und zwar
A. direkt aus Ihrer Buchungsklasse (z.B. bei flexiblen Tickets mit Stornierungsoption),
B. aus Kulanz bei Verhinderung aus persönlichen Gründen (z.B. im Krankheitsfall), oder
C. wegen eines Flugausfalls oder einer drastischen Verspätung, die die planmäßige Beförderung verhindert.
Sehen wir uns alle drei Optionen der Reihe nach an:
Bei billigen Tickets ohne Sondertarif, z.B. von Ryanair, erhalten Reisende vom Flugpreis für stornierte Tickets normalerweise nichts freiwillig zurück. Nicht einmal die teuersten Tarife gewähren bei Stornierung eine Rückerstattung des Flugpreises. Die Airline rechtfertigt das mit der knappen Preiskalkulation und ihrem Angebot von Flugtickets zum Schnäppchenpreis.
Bei teureren Tickets anderer Airlines mit inbegriffener Stornierungsoption sieht das aber anders aus. Hier verpflichtet sich die Airline vertraglich, Ihnen auf die Stornierung hin den Flugpreis zu erstatten. Die Höhe variiert je nach Anbieter und Buchungsklasse. Aber auch hier müssen Sie die jeweils geltenden Fristen und Formalien beachten, damit Ihr Erstattungsanspruch nicht entfällt.
Alle Details zu den tariflichen Erstattungen der einzelnen Fluggesellschaften finden Sie in unseren Artikeln zu Air France, easyJet, Eurowings, Iberia Airlines, KLM, Lufthansa, SAS, TAP, Turkish Airlines, Ryanair und Wizz Air.
Die meisten Airlines sind im Falle von schwerer Krankheit oder Tod des Reisenden kulant und erstatten die jeweiligen Ticketkosten. Bei Todesfällen im Familienkreis können Sie sich auf eine solche Kulanz aber bereits nicht mehr verlassen. Auch eine Corona-Infektion oder eine Erkältung wird sicherlich nicht ausreichen, um einen solchen Sonderfall für eine Erstattung in Betracht zu ziehen.
Aus diesem Grunde ist immer eine Reiserücktrittsversicherung angeraten. Vor allem, wenn Sie ein konkretes Risiko erkennen, dass Ihr Gesundheitszustand eine Reise verhindern könnte. Eine solche Reiseversicherung, die etwaige Kosten übernimmt, bietet Opodo bereits im Buchungsprozess an. Vielleicht ist eine Reiserücktrittsversicherung aber auch bereits in Ihrem Kreditkartenvertrag enthalten. Prüfen Sie das am besten vorab! Alternativ können Sie Tickets mit flexiblen Stornierungs- oder Umbuchungsoptionen wählen. Ihre Buchungsklasse und deren entsprechende Stornierungsoptionen ist in solchen Fällen wichtig.
Haben Sie weder ein flexibles Ticket mit Sondertarif noch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, können Sie zwar nicht den ganzen Flugpreis zurückbekommen, einen Teil Ihres Geldes aber schon. Schließlich haben Sie bei Stornierungen immer noch einen gesetzlichen Mindestanspruch auf die anteilige Rückerstattung aller im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren (mehr dazu sogleich unter 2.).
Manchmal müssen Fluggesellschaften ihre Flugpläne ändern oder gar Flüge annullieren, sei es aus betrieblichen Gründen oder wegen höherer Gewalt, wie Sturm oder gar Überflutung von Flughäfen. Opodo oder Ihre Airline benachrichtigen Sie in einem solchen Fall in aller Regel per E-Mail oder SMS, wenn Sie bei Buchung oder Check-in auswählen, dass Sie Updates erhalten möchten.
Für Sie ergibt sich in einer solchen Situation ein Anspruch auf Erstattung des Flugpreises nach Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung, wenn Sie nicht mitreisen möchten. Den gleichen Anspruch haben Sie, wenn die voraussichtliche Ankunftszeit am Zielort über 5 Stunden nach Plan liegt. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen haben wir in unserem Artikel über die verschiedenen Fluggastrechte zusammengetragen.
Zumeist bemüht sich die Airline in solchen Fällen, Sie umzubuchen. Es ist in derartigen Situationen aber Ihr Recht, ganz von der Beförderung abzusehen und auf die Rückzahlung des gesamten Flugpreises zu bestehen.
Nutzen Sie für Ihren Antrag auf Erstattung gerne unser Musterschreiben:
Wie bereits erwähnt, auch bei “nicht stornierbaren Tickets” oder wenn Sie Ihren Flug einfach nicht antreten: Ihr gesetzlicher Erstattungsanspruch bleibt bestehen!
Viele Airlines bieten bei Stornierung freiwillig nur die Erstattung der staatlichen Luftverkehrssteuer an. Doch müssen sich Fluggäste bereits damit zufriedengeben? Oder können Sie möglicherweise weitere Ansprüche geltend machen?
In diesem Abschnitt geben wir Ihnen einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und welche Bestandteile der Ticketpreise Ihnen laut Gesetz erstattet werden müssen:
A. Die Grundlagen: Was muss Ihnen laut Gesetz erstattet werden?
B. Die Grenzen: Welche Bestandteile Ihres Flugpreises sind nicht erstattungsfähig?
C. Ein Fallbeispiel: Wie wird Ihre Erstattung berechnet?
D. Der Gegenwind: Wie versuchen Airlines Erstattungsansprüche zu beschränken?
Vor allem im Billigflugsegment besteht der Buchungspreis zum großen Teil aus Beträgen, die die Fluggesellschaft nur bei tatsächlicher Beförderung pro Passagier abführen muss. Das umfasst weit mehr als die reine Luftverkehrssteuer, die die meisten Fluglinien freiwillig zurückerstatten. Es handelt sich dabei nämlich um sämtliche Flugnebenkosten, die der Fluggesellschaft nur für tatsächlich an einem Flug teilnehmende Personen entstehen und die sie selbst als Steuern und Gebühren abführen müsste.
Dazu zählen beispielsweise Entgelte für Sicherheitskontrollen oder die Flughafengebühren. Die Summe dieser Steuern und Gebühren beläuft sich selbst auf innereuropäischen Flügen mit Startflughafen in Deutschland meist auf über 30 Euro pro Fluggast. Diesen Teil des Ticketpreises muss die Airline aber nur dann an Behörden und Flughäfen abgeben, wenn ein Passagier tatsächlich mitfliegt.
In Deutschland beträgt die Luftverkehrsabgabe seit Mai 2024 15,53 Euro pro Person für Flüge innerhalb der EU und 39,34 Euro für weiter entfernte Ziele wie in die Türkei oder Ägypten. Für Fernziele über 6.000 km werden sogar 70,83 Euro Luftverkehrssteuer fällig.
Hinzu kommen die Kosten für die Sicherheitskontrolle (in Deutschland beträgt die Luftsicherheitsgebühr je nach Startflughafen etwa 8 – 10 Euro pro kontrollierter Person). Für die Abfertigung der Passagiere berechnen auch die Flughäfen Gebühren. In Deutschland fallen je nach Flughafen ca. 10 – 20 Euro an – in Düsseldorf etwa 17 Euro, in Frankfurt 22 Euro und in München sogar 23,68 Euro (Stand: 04.12.2024). Die Fluggesellschaften müssen diese Beträge aber nur für jene Reisenden entrichten, die tatsächlich ihren Flug wahrnehmen und diese Dienste in Anspruch nehmen. Alle diese Beträge zahlt ein Reisender aber bereits bei der Buchung automatisch mit – egal, ob er oder sie letztlich mitfliegt und die Steuern und Gebühren von der Airline abzuführen sind.
Nutzen Reisende ihr gebuchtes Ticket nicht, spart die Fluggesellschaft also das Geld für die besagten Flugnebenkosten ein. Um sich nicht ungerechtfertigt zu bereichern, ist die Airline deshalb gemäß §§ 648, 812 BGB verpflichtet, diesen Anteil des Buchungspreises im Falle einer Stornierung an die Kunden zurückzuzahlen. Grund dafür ist die Entscheidung des Gesetzgebers, dass die Fluggesellschaft bei Stornierung einer Flugbuchung durch den Passagier finanziell nicht besser dastehen darf, als wenn sie einen Reisenden wie geplant befördert hätte. Übrigens: Aus dem gleichen Grund gilt ein ähnlicher gesetzlicher Erstattungsanspruch auch für stornierte Deutsche Bahn Tickets.
Die oben aufgelisteten Steuern und Gebühren werden auch eingespart, wenn ein Fluggast ohne Stornierung einfach nicht zum gebuchten Flug erscheint. Denn auch dann fallen diese besagten Steuern und Gebühren der Fluggesellschaft nicht zur Last.
Wie Sie Ihren Erstattungsanspruch durchsetzen können, erläutern wir im verlinkten Abschnitt des Artikels.
Den gesamten Flugpreis umfasst der gesetzliche Erstattungsanspruch allerdings nicht. Nicht zu erstatten sind z.B. diverse Nebenleistungen, die die Fluggesellschaft erbringt und die keinen nennenswerten Mehraufwand verursachen. Sprich, selbst wenn ein Reisender den Flug nicht antritt, spart die Airline keine Kosten. Dazu gehören u.a. die Gebühren für Priority-Boarding, für das Gepäck oder für Sitzplatzreservierungen. Die Höhe dieser Kosten übersteigt bei Weitem den damit verbundenen Aufwand, den die Airline bei einer Stornierung erspart. Stattdessen bemessen so genannte Low-Cost-Carrier wie easyJet, Eurowings, Ryanair oder Wizz Air die Preise für Zusatzleistungen deutlich höher, weil sie so den Basisflugpreis ohne Zuschläge für Gepäck, Sitzplatz usw. kleinrechnen und ihre Ticketpreise besonders günstig wirken lassen können.
Bei Gebühren für Leistungen, die schon vor der eigentlichen Reise erbracht werden, verhält es sich ähnlich. Dazu zählen zum Beispiel die Vermittlungsprovision von Reiseportalen wie Opodo und Bearbeitungsgebühren der Fluganbieter für die bloße Bestätigung der Buchung. Solche Kosten können durch die Stornierung nicht eingespart werden, da die Gegenleistung bereits zum Zeitpunkt der Buchung erfolgt ist.
Bei den meisten Airlines finden Sie die genaue Höhe der Steuern und Gebühren und damit auch Ihres gesetzlichen Erstattungsanspruchs in der Buchungsbestätigung. Darüber hinaus erhalten Sie von Opodo eine Rechnung für die Vermittlung Ihres Flugs. Hier eine beispielhafte Abrechnung Opodos für die Vermittlung eines Fluges mit Wizz Air:
Mit einer solchen Rechnung zur reinen Vermittlung ohne Einzelaufstellung der weiteren Posten kann man leider wenig anfangen. Zudem folgt Opodo in seiner Abrechnungspraxis den Rechnungslegungsvorschriften des Vereinigten Königreichs. Möglicherweise wird deshalb die Rechnung nicht immer automatisch nach der Buchung erteilt, sondern muss aktiv angefordert werden. Informationen, um Ihre Rechnung bei Opodo anzufordern, finden Sie hier. Bei reinen Flugbuchungen können Sie der Abrechnung von Opodo häufig zumindest die Summe an Steuern und Gebühren pro Fluggast entnehmen.
Die EU-Verordnung Nr. 1008/2008 schreibt in Artikel 23 nämlich vor, dass neben dem Gesamtpreis auch die Einzelpositionen für Steuern und Gebühren des Fluges offenzulegen sind. Bei manchen Direktbuchungen, z.B. bei Ryanair und Wizz Air, fehlen diese Angaben in der Buchungsbestätigung aber oft – anders als etwa bei Lufthansa, Iberia oder Eurowings. Folgendes Beispiel zeigt, dass in den Reiseunterlagen von Ryanair oft nur der Gesamtpreis der Buchung steht, ohne aber die einzelnen Posten zu nennen:
In diesen Fällen gibt auch Opodos Ticketrechnung keinen detaillierten Aufschluss, weil diese nur die Daten von der Fluggesellschaft übernimmt. Liefert diese keine Angaben, listet auch Opodo keine Informationen zu den Steuern und Gebühren.
Aber auch wenn die Reiseunterlagen keinen Aufschluss über den Anteil an Steuern und Gebühren im Ticketpreis eines stornierten Fluges geben, können Sie den Betrag selbstständig berechnen. In unserem folgenden Artikel finden Sie weitere Details über die Höhe an verschiedenen Steuern und Gebühren, die pro Flug anfallen können.
Alternativ können Sie mit unserem kostenlosen Online-Rechner den erstattungsfähigen Betrag für einen bestimmten Flug selbst ermitteln. Anhand Ihrer Reisedaten ermittelt unsere Web-App automatisch und unverbindlich die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren, für die ein Anspruch auf Erstattung besteht. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen direkt online angezeigt. Eine vorherige Beauftragung von Ersatz-Pilot oder die Eingabe von Personen- oder Kontaktdaten ist dafür nicht erforderlich.
Laut den AGB von Opodo liegen Rückerstattungen, Tarifbestimmungen und alle damit verbundenen Verpflichtungen und Haftungen bei der jeweiligen Fluggesellschaft und nicht bei Opodo selbst.
Einige Airlines, wie Ryanair oder easyJet, versuchen mit diversen Klauseln in ihren AGB, den besagten gesetzlichen Erstattungsanspruch auszuhöhlen. Inzwischen haben aber etliche deutsche Gerichte entschieden, dass z.B. solche vertraglichen Beschränkungen zur Erstattung der Steuern und Gebühren bei Stornierung in den AGB der Fluggesellschaften unwirksam sind:
– Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.08.2023, Aktenzeichen X ZR 118/22;
– Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 29.01.2021, Aktenzeichen 9 U 184/20;
– Landgericht Köln, Urteil vom 17.07.2020, Aktenzeichen 25 O 212/19;
– Amtsgericht Erding, Urteil vom 24.06.2020, Aktenzeichen 9 C 6697/19.
Insbesondere hohe Bearbeitungsgebühren bei einer Stornierung von 20 Euro und mehr pro Person und Flug, wie bei Ryanair und Wizz Air üblich, gelten laut Rechtsprechung als unzulässig. Gerichte bestätigen, dass Kunden der gesetzliche Mindestanspruch auf Rückzahlung von unverbrauchten Steuern und Gebühren in vollem Umfang zusteht. Manche Airlines rechnen aber scheinbar ganz bewusst damit, dass Fluggäste in Unkenntnis ihrer Rechte die von der Airline gestellten Bedingungen akzeptieren und auf die ihnen zustehende Rückerstattung verzichten.
Die Airlines passen ihre AGB regelmäßig an, wohl auch, um rechtliche Schlupflöcher zu finden. So haben beispielsweise Ryanair, easyJet und Wizz Air in den letzten Jahren ihre AGB grundlegend überarbeitet und neue Beschränkungen aufgenommen, nachdem deutsche Gerichte zuvor ältere Bestimmungen für unwirksam erklärt hatten. Es liegen aber bereits zu den neuen Klauseln diverse Gerichtsurteile vor, die die Unwirksamkeit der neuen Regelungen bestätigen, unter anderem von den Amtsgerichten Nürnberg, Frankfurt am Main, Hamburg, Bremen, Memmingen, Simmern, Bühl und Königs Wusterhausen (Flughafen BER) (Stand: 04.12.2024).
Teilweise erreichten die von uns geführten Verfahren zur Prüfung von Airline-AGB sogar schon das oberste deutsche Zivilgericht. So urteilte der Bundesgerichtshof in einer von Ersatz-Pilot herbeigeführten Grundsatzentscheidung am 01.08.2023 über diverse AGB-Klauseln von Ryanair zu unseren Gunsten (Aktenzeichen 118/22; hier können Sie die Presseberichterstattung zu dem von uns erstrittenen BGH-Urteil nachlesen). Auch bei ähnlichen Fällen bei anderen Airlines setzt sich diese kundenfreundliche Rechtsprechung fort.
Buchung ändern? Stornieren? Geld zurück verlangen? Unsere Infografik stellt alle Möglichkeiten gegenüber die Sie haben, wenn Sie einen Flug nicht wahrnehmen wollen, aber Ihre Fluggastrechte geltend machen möchten:
Ist einmal geklärt, in welcher Höhe Steuern und Gebühren grundsätzlich für Ihren Flug erstattungsfähig sind, bleibt nur noch die Frage, auf welchem Weg man am ehesten eine vollständige Rückzahlung dieses Betrages erwirkt. Welche Möglichkeiten stehen Passagieren zur Durchsetzung ihres Anspruchs zur Verfügung? Denkbar sind drei Optionen:
1. eine Durchsetzung auf eigene Faust (dazu mehr unter 1.);
2. die Durchsetzung mit Hilfe eines Anwalts (dazu mehr unter 2.);
3. die Durchsetzung Ihres Erstattungsanspruchs mittels eines Fluggastportals wie Ersatz-Pilot (dazu mehr unter 3.).
Am Ende des Abschnitts stellen wir die drei Varianten und ihre Erfolgschancen in einem Beispielfall gegenüber (siehe Punkt 4.).
Um Ihre Erstattung einzufordern, können Sie sich natürlich selbst an Ihre Fluggesellschaft wenden, sobald Sie storniert oder Ihren Flug nicht angetreten haben. Manche Airlines bieten auf ihren Webseiten eigens dafür Formulare an. Das ist insbesondere dann ein guter Weg, wenn Sie Ihre ungenutzten Tickets in einem Tarif gebucht haben, der bereits regulär die (fast) vollständige Rückzahlung des Flugpreises vorsieht.
Anders verhält es sich in Buchungsklassen, in denen Ihnen nur der gesetzliche Erstattungsanspruch zusteht oder dieser höher ist als die freiwillige tarifliche Rückzahlung der Airline. Häufig können Sie in solchen Fällen nur den Teil Ihres gesetzlichen Erstattungsanspruchs über deren Online-Formular geltend machen, den die Airline Ihnen nach Ihrem Tarif zubilligt. Zudem übersteigt die Bearbeitungsgebühr der Billigairlines oft die Höhe der ersparten Steuern, sodass die Airline freiwillig am Ende gar nichts auszahlt.
Eine Aufforderung zur Rückzahlung aller Steuern und Gebühren im Ticketpreis ist aber auch möglich, indem Sie eine E-Mail an Ihre Airline schicken. Dazu können Sie sich für Ihren konkreten Fall ein kostenloses Musterschreiben von uns erstellen lassen.
Bei großen, traditionellen Fluglinien wie Lufthansa, kann eine solche Aufforderung bereits genügen und Erfolg versprechen. Insbesondere bei den Billigfliegern kommt es aber auch bei einer professionellen schriftlichen Aufforderung regelmäßig zu Schwierigkeiten. Ryanair stellt unter Ziffer 4.2 der AGB zum Beispiel eindeutig klar, dass die Airline von den Flugnebenkosten allenfalls die Steuern und auch diese nur bei einem Teil der Flüge und nur gegen eine Bearbeitungsgebühr freiwillig erstattet.
Fazit: Eine einfache, selbstständige Anforderung per Brief für die Rückerstattung bei der Airline reicht oft nicht aus, vor allem bei günstigen Tickets der Billigairlines.
Jedem Fluggast steht das Recht zu, in tiefere Auseinandersetzungen mit der Airline einzusteigen – per Mahnverfahren oder Klage. Mahnverfahren sind nach unseren Erfahrungen jedoch nicht zu empfehlen, da die Fluggesellschaften dem Mahnbescheid fast immer einfach widersprechen. Dadurch wird das Mahnverfahren ohnehin in einen regulären Zivilprozess umgeleitet (§ 696 Absatz 1 der Zivilprozessordnung).
Wer die außergerichtliche Ablehnung nicht hinnehmen, aber auch den Dienst von Ersatz-Pilot nicht nutzen möchte, dem bleibt nur übrig, selbst gegen die Airline zu klagen. Möglich ist das normalerweise sogar ohne eigenen Rechtsbeistand, weil der zu erstattende Betrag meist unter 5.000 Euro liegt und damit die Amtsgerichte zuständig sind (§ 23 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Dort herrscht keine Anwaltspflicht (§§ 78 Absatz 1, 79 Abs. 1 der Zivilprozessordnung).
Vor Klageerhebung sollten Reisende jedoch immer zunächst ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben an die Airline schicken. Andernfalls kann es dazu kommen, dass Sie auch im Erfolgsfall die Prozesskosten selbst tragen müssen. Die Airline könnte dann nämlich behaupten, es hätte auch ohne Klage eine Zahlungsbereitschaft bestanden und der Kläger bzw. die Klägerin habe mit dem Prozess nur unnötige Kosten verursacht. In solchen Fällen ist die Klage nach deutschem Recht zwar begründet, aber grundlos, sodass § 93 Absatz 1 Zivilprozessordnung trotzdem der Klägerseite die Prozesskosten auferlegt.
Davon abgesehen gibt es für eine Einforderung vor Gericht aber keine grundlegenden Hürden. Eine häufige Sorge sind z.B. langfristige Benachteiligung durch die Airlines nach einer solchen Klageerhebung. Wir können Sie beruhigen. Selbst das Team von Ersatz-Pilot fliegt weiterhin regelmäßig und völlig problemlos mit easyJet, Ryanair, Lufthansa und Co., obwohl wir jährlich tausende Ansprüche gegen diese Unternehmen durchsetzen.
Bitte bedenken Sie: Ein Gerichtsverfahren auf eigene Faust birgt immer Mühen, viele Nerven und natürlich gewisse Prozesskostenrisiken. Dies ist, gemessen am Streitwert, oft nicht angemessen. Auch wenn man seine eigenen Forderungen ohne Anwalt geltend macht, muss man nämlich einen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Dieser liegt bei mindestens 114 Euro.
Diese Kosten muss die Fluggesellschaft jedoch nur dann erstatten, wenn der Fluggast den Rechtsstreit gewinnt. Scheitern Sie aber mit Ihrer Klage, wären Sie verpflichtet, sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten der Gegenseite zu zahlen. Da kommt schnell eine Summe von mehreren hundert Euro für die gesamten Prozesskosten zusammen.
Und: Die meisten Airlines werden vor Gericht von erfahrenen Anwaltskanzleien vertreten. Selbst bei klarer Rechtslage kontern diese auf Klagen häufig mit Schriftsätzen, die Dutzende Seiten schwer sind. Das zwingt Klägerinnen und Kläger, sich mit den Einwänden auseinanderzusetzen und ausführlich zu argumentieren, wieso die Argumentation der Gegenseite nicht gültig ist. Diesen Weg alleine, ohne Erfahrung oder Rechtsbeistand zu gehen, sollte wohl überlegt sein! Wir von Ersatz-Pilot können eigentlich nur davon abraten – Aufwand und Risiko überwiegen deutlich gegenüber einem verminderten Erstattungsbetrag und die Bearbeitungsgebühr eines Dienstes wie Ersatz-Pilot.
Einen Vorteil haben allenfalls Betroffene, die rechtsschutzversichert sind. In diesem Fall verhindert die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung, dass Sie auf den Prozesskosten sitzen bleiben, sollten Sie vor Gericht verlieren. Das gilt aber nur, wenn in Ihrer Versicherungspolice kein Selbstbehalt vorgesehen ist. Ist ein solcher vorgeschrieben, liegt das Prozesskostenrisiko in vollem Umfang unverändert bei Ihnen.
Mit Hilfe anwaltlicher Unterstützung stehen Passagiere der Airline nicht allein gegenüber. Die Nutzung eines Rechtsbeistandes reduziert die eigenen Mühen und erhöht die Erfolgsaussichten vor Gericht, da ein Rechtsanwalt das Verfahren in aller Regel professioneller betreibt als ein Nichtjurist.
Trotzdem ist Ihr anwaltlicher Vertreter natürlich auf Ihre Mitwirkung im Verfahren angewiesen. Statt mit der Airline, korrespondieren und telefonieren Sie also bei dieser Variante mit Ihrer Anwaltskanzlei und versorgen sie mit Reiseunterlagen und sonstigen Nachweisen. Auch bei dieser Form der Rechtsverfolgung müssen Sie also mit einem gewissen Eigenaufwand rechnen.
Zudem besteht bei der Beauftragung eines Anwaltes ein Kostenrisiko, ähnlich wie bei der eigenständigen Durchsetzung. Aber hier kommen noch zusätzlich die Ausgaben für den Rechtsbeistand hinzu, für die Sie in Vorleistung treten müssten. Die Anwaltskosten muss die Fluggesellschaft nur übernehmen, wenn man als Reisender den Rechtsstreit gewinnt (§ 91 Absatz 2 der Zivilprozessordnung).
Das Kostenrisiko erklärt sich ganz konkret folgendermaßen. Im Streit um die Erstattung von Steuern und Gebühren lassen es viele Fluggesellschaften fast immer auf ein Gerichtsverfahren ankommen, insbesondere Ryanair und Co. Vor Gericht beruft sich die Airline dabei typischerweise auf diverse Bestimmungen ihrer AGB, die Ihren Erstattungsanspruch beschränken sollen. Dazu gehören z.B. die Rechtswahlklausel, Bearbeitungsgebühren oder der Kündigungsausschluss. Zwar erklärt u.a. der Bundesgerichtshof diese Regelungen für unwirksam (siehe Urteil vom 01.08.2023, Aktenzeichen X ZR 118/22), aber viele Airlines gehen diesen Weg weiterhin, um Erstattungsansprüche abzuwehren. Im Folgenden stellen wir einige dieser Klauseln aus AGBs vor:
Eine Rechtswahlklausel regelt, welches Recht gelten soll. Für Verträge mit Opodo gilt laut Ziffer 5.1 der AGB des Vermittlungsportals deutsches Recht. Falls Sie aber Ihren Wohnsitz in einem anderen Land der EU haben (inkl. Großbritannien und Schweiz), können Sie sich zudem auf das jeweilige Verbraucherrecht Ihres Landes berufen. Das gilt aber nur für den mit Opodo geschlossenen Vermittlungsvertrag, nicht für den Beförderungsvertrag. Denn den schließen Sie nicht mit Opodo, sondern mit Ihrer Fluggesellschaft.
Die Airlines wiederum treffen in ihren AGB in der Regel jeweils eine eigene Wahl des anwendbaren Rechts. Fast immer zugunsten des Rechts des Landes, in dem eine bestimmte Airline ihren Sitz hat. Ryanair gibt zum Beispiel vor, dass irisches Recht gelten soll (Art. 2.4.1 und 2.4.2 der AGB). Wizz Air wählt ungarisches Recht, easyJet englisches, Iberia spanisches und so weiter. In den meisten dieser Rechtsordnungen haben die nationalen Gerichte es bisher bestenfalls offengelassen, ob ein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht. Klar geregelt ist dieser lediglich im deutschen und im österreichischen Recht. Wenig überraschend verneinen Ryanair, Wizz Air und Co. demgegenüber, dass ein Anspruch auch nach ihrer bevorzugten Rechtsordnung besteht. Für Fluggäste wäre die jeweilige Wahl eines ausländischen Rechts dementsprechend nachteilhaft.
Etliche Rechtswahlklauseln wurden jedoch von deutschen Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt. Diverse Fluggesellschaften beziehen sich in Prozessen aber gern weiterhin darauf.
Für alle Klagen gegen Opodo gilt die Gerichtsbarkeit der Gerichte von Hamburg, Deutschland. Dies betrifft aber nicht das Rechtsverhältnis zu den Fluggesellschaften, in dem sich bei Flugstornierungen der Erstattungsanspruch ergibt. Was den Beförderungsvertrag und damit auch Streitigkeit wegen der Erstattung des Flugpreises angeht, bestehen Airlines hingegen darauf, dass Ansprüche nur vor Gerichten am Sitz ihres Unternehmens geltend zu machen sind. Bei fast allen Airlines außer Lufthansa, Eurowings und TUI erzwingt das de facto eine Klage im Ausland. Damit gehen erhebliche Hürden einher.
Laut Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 12.5.2020, Aktenzeichen X ZR 10/19, und des Europäischen Gerichtshofs vom 18.11.2020, Aktenzeichen C-519/19, sind trotz solcher Bestimmungen jedoch stets auch die Gerichte am Ort des Start- und Zielflughafens für Klagen wegen Erstattungsansprüchen zuständig. Dies bestätigen auch zahlreiche Entscheidungen von Landgerichten.
Ryanairs AGB zum Beispiel enthalten zudem in Art. 4.2.1 Absatz 2 eine Regelung, welche die Rückerstattung von Gebühren und teilweise auch von Steuern pauschal ausschließt. Eine ähnliche Bestimmung findet sich beispielsweise auch in den AGB von Pegasus und easyJet.
Nach der aktuellen Rechtsprechung ist aber eine Erstattung sowohl der Steuern als auch der Gebühren vorgesehen (siehe Bundesgerichtshof, Urteile vom 01.08.2023, Aktenzeichen X ZR 118/22 und 119/22; Landgericht Landshut, Beschluss vom 24.04.2024, Aktenzeichen 12 S 2969/23 e; Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 15.04.2024, Aktenzeichen 4 C 4347/23 (2) – BeckRS 2024-10342)). Denn: Eine Begrenzung dieses gesetzlichen Anspruchs führt zu einer unangemessenen Benachteiligung von Flugreisenden und ist deswegen nach § 307 BGB unwirksam.
Diverse Fluggesellschaften verlangen selbst bei Anfragen auf Erstattung für geringe Teilbeträge noch eine stattliche Bearbeitungspauschale: Mal heißt sie „Verwaltungsgebühr“ (Ryanair, Ziffer 4.2.1 der AGB), mal “Sitzfreigabegebühr” (Wizz Air, Tarifbestimmungen zu Rückerstattungen und Entschädigung). Gemeint ist immer das Gleiche: Solche Gebühren dienen als drastische Abzüge, um einen etwaigen Erstattungsanspruch auf null zusammen zu kürzen. Allein für die Bearbeitung einer Erstattungsanfrage fallen bei Ryanair oft 20 Euro und mehr pro Person und Flug an. Bei Wizz Air sind es sogar 60 – 100 Euro.
Solch hohe Bearbeitungsgebühren sind nach deutschem Recht jedoch ebenfalls nicht wirksam (siehe zum Beispiel Kammergericht, Urteil vom 12.08.2014, Aktenzeichen 5 U 2/12; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. April 2016, Aktenzeichen I ZR 220/14).
Manche Airlines schreiben in ihren AGB: Erstattungsansprüche können nur binnen eines Monats nach Flugdatum geltend gemacht werden und zwar nur schriftlich – also per Brief mit Ihrer Unterschrift (vgl. § 126 BGB). Eine solche Regelung ist gleichwohl nach § 309 Nr. 13 BGB unwirksam (siehe beispielhaft Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 29. Januar 2021, Aktenzeichen I-9 U 184/20). Auch mit § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist die fragliche AGB-Klausel unvereinbar (Landgericht Frankfurt am Main, Teilurteil vom 03.07.2020, Aktenzeichen 2-24 O 100/19).
Bisher haben die deutschen Gerichte konsequent Bemühungen dieser Art kassiert, mit denen Airlines versuchen, sich dem gesetzlichen Erstattungsanspruch im Stornierungsfall zu entziehen. Allerdings ändern viele Fluggesellschaften ihre AGB regelmäßig. Deshalb ist die Justiz immer wieder von Neuem gefragt, die aktuelle Fassung einer Inhaltskontrolle zu unterziehen und im Einzelfall zu beurteilen, ob veränderte Klauseln in AGB wiederum unwirksam sind. Wer nicht laufend derartige Rechtsstreite führt, hat mitunter Schwierigkeiten, hier den Überblick zu behalten. Das aber wirkt sich unmittelbar auf die Erfolgschancen im Prozess aus. Denn die Rechtsanwälte der Fluggesellschaften erwidern auf eine Klage typischerweise mit wuchtigen Schriftsätzen voller Einwände. Diese lassen sich zwar oftmals mit entsprechender Gegenargumentation entkräften. Ohne den entsprechenden Aufwand gelingt es aus unserer Erfahrung aber nicht unbedingt, die jeweils zuständigen Richterinnen und Richter zu überzeugen.
Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann seine Verfahrenskosten immerhin decken lassen. Allerdings enthalten fast alle Tarife eine Selbstbeteiligung. Bei einer Niederlage vor Gericht müssten auch Versicherte die Anwalts- und Gerichtskosten teilweise mittragen.
Egal ob Sie alleine oder mit Hilfe von Anwälten Ihren Ersatzanspruch gerichtlich durchsetzen – bei beiden Varianten bleibt ein Kostenrisiko. Leider auch die Ungewissheit, ob Sie am Ende Ihre Erstattung in der vollen beanspruchbaren Höhe erhalten.
Unser Fluggastportal bietet eine Alternative. Eine bequeme, sichere und effiziente Option, um Ihr Geld für einen stornierten Flug zurückzuerhalten. Und so funktioniert’s: Wir kaufen Betroffenen ihre Forderungen auf eine anteilige Rückerstattung des Ticketpreises ab und setzen diese auf eigene Kosten und eigenes Risiko durch. Für jeden Erstattungsanspruch leisten wir Direktzahlungen von 80 – 83 Prozent des Betrages, der Ihnen für stornierte Opodo Flüge zusteht. Verdeckte Nebenkosten oder nachträgliche Gebühren gibt es bei uns nicht.
Andere bekannte Fluggastportale wie Flightright und Airhelp helfen dagegen nur, wenn die Airline selbst einen Flug storniert beziehungsweise ausfallen lässt. Sie bieten aber bisher keinen eigenen Erstattungsservice, wenn Sie als Fluggast stornieren oder einfach nicht mitfliegen.
Im Vergleich zu anderen Fluggastportalen leisten wir laut Testberichten im Übrigen die höchsten Auszahlungsbeträge. Damit sind wir auf dem Markt zurzeit der größte und günstigste deutsche Anbieter für direkte Ticketerstattungen in Fällen, bei denen Reisende ihre Flüge selbst stornieren.
Wir freuen uns außerdem sehr über unsere positive Beurteilung im Bewertungssystem von Finanztip. Auch das Feedback unserer Kundinnen und Kunden auf Trustpilot macht uns sehr stolz: 97 Prozent vergeben 5 von 5 Sternen.
Unser Service mit Soforterstattungen erspart unseren Kundinnen und Kunden ein unverhältnismäßiges Kostenrisiko bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand. Zusatzkosten wie Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare entfallen. Stattdessen erhalten unsere Nutzer sofort eine anteilige Rückerstattung abzüglich einer Provision von 17 – 20 % inklusive Mehrwertsteuer, wenn die Online-Prüfung des Falles positiv ausfällt. Und vor allem: Die Gutschrift erfolgt bereits 1 – 3 Tage nach Antragstellung.
Zudem können wir Sie beruhigen: Nutzer unseres Erstattungsdienstes riskieren keine Benachteiligung durch die Airline. Nach unserer Kenntnis gibt es keine „schwarze Liste“ mit Kundinnen und Kunden von Ersatz-Pilot. Auch kennen wir keinen Fall, in dem eine Airline die Beförderung oder Buchung für einen zukünftigen Flug erschwert hat. Und das trotz unserer intensiven juristischen Auseinandersetzungen mit diversen Fluggesellschaften seit 2017. Selbst die Mitarbeiter von Ersatz-Pilot reisen weiterhin ungestört und ohne Probleme auf Flügen aller Airlines.
Bitte beachten Sie, dass unser Service für Direkterstattungen bislang nur für Flugreisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und Österreich verfügbar ist. Grund dafür ist, dass bisher keine Gewissheit herrscht, ob sich ein gesetzlicher Erstattungsanspruch von Steuern und Gebühren auch aus anderen Rechtsordnungen ergibt. Gerichtlich bestätigen ließ sich das entsprechende Fluggastrecht bisher nur in Deutschland und Österreich. Zugleich gilt für Flugreisende, die weder in Deutschland noch in Österreich leben, entweder das Recht ihres Wohnsitzlandes oder das nationale Recht am Sitz der Airline. Dies ergibt sich aus Artikel 5 Absatz 2 der europäischen Rom-I-Verordnung. Wir bedauern dies und bitten um Verständnis, dass wir Kunden mit Wohnanschrift außerhalb Deutschlands und Österreichs aktuell noch keine Direkterstattungen wegen Flugstornierungen anbieten können.
Allerdings führen wir bereits diverse Pilotverfahren, um zu klären, ob ein vergleichbarer Erstattungsanspruch auch Flugreisenden mit Wohnort außerhalb Deutschlands und Österreichs zusteht. Lässt sich dies in den laufenden Gerichtsverfahren feststellen, werden wir unseren Erstattungsservice kontinuierlich für Reisende mit Wohnsitz im Ausland erweitern.
In diesem Abschnitt rechnen wir in einem Beispielfall für Sie durch, wie viel Erstattung Sie bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf den folgenden drei Wegen erhalten:
A: Stornieren über den Stornoservice von Opodo
B: Stornierung und Erstattungsantrag direkt bei der Airline
C: Stornierung und Ticketerstattung mit Hilfe von Ersatz-Pilot
Die Alternativen stellen wir exemplarisch für Wizz Air Flüge gegenüber, die bei Opodo gebucht wurden.
Das soll Ihnen einen praktischen Eindruck vermitteln, wie viel Sie von Ihrem Ticketpreis bei Stornierung typischer Low-Cost-Flüge in etwa zurückverlangen können. Ein weiteres Beispiel zum Einfordern der Ticketerstattung bei Ryanair finden Sie als Video unter dem Link. Möchten Sie Ihren Erstattungsbetrag für eine andere Flugverbindung prüfen, hilft Ihnen unser Entschädigungsrechner kostenlos und unverbindlich.
Wir betrachten an dieser Stelle exemplarisch den Flug W6 1676 mit Wizz Air von Hamburg nach Danzig vom 11. Juni 2024. Der Gesamtpreis für die Flugtickets bemisst sich nach den einzelnen Tarifen laut Abfrage am 15.05.2024 folgendermaßen:
a. „Basic“: 19,99 Euro pro Passagier, d.h. 39,98 Euro für zwei Personen;
b. „Wizz Go“: 60,49 Euro pro Passagier, d.h. 120,98 Euro für zwei Personen;
c. „Wizz Plus“: 77,19 Euro pro Passagier, d.h. 154,38 Euro für zwei Personen.
Für unsere Gegenüberstellung unterstellen wir aus Einfachheitsgründen, dass nur der Hinflug für zwei Personen gebucht wurde.
Wenn der Flug über Opodo gebucht wurde, mag man zuerst auf die Idee kommen, Opodos Stornierungsservice zu verwenden, um eine Erstattung zu erlangen. Doch leider steht diese im Falle einer Buchung von Flügen mit Wizz Air gar nicht zur Verfügung, weil es sich um eine Billigfluggesellschaft handelt. Die Einzelheiten zu den Stornierungsbedingungen von Opodo haben wir weiter oben im verlinkten Abschnitt genauer erläutert.
Auch ansonsten kommt eine Ticketerstattung über Opodo nur bei bestimmten Tarifen in Betracht und kostet zudem regelmäßig erhebliche Bearbeitungsgebühren von bis zu 60 Euro pro Flug und Buchung. Diese ersetzen die Stornierungsgebühren der Airline im Übrigen nicht, sondern treten hinzu und vergüten bloß, dass Opodo die Airline kontaktiert und das Stornieren für Sie übernimmt.
Aus diesem Grund scheidet diese Variante aus und wir besprechen sie nicht näher.
Die betroffenen Passagiere treten ihre Flugreise nicht an und stornieren 21 Tage vor Flugantritt auf dem Wizz Air Onlineportal. Die Stornogebühren betragen pro Person und Flug 65 Euro, also insgesamt 130 Euro.
Bei einer Buchung mit dem Tarif „Basic“ wäre eine Stornierung wirtschaftlich unsinnig, weil die Reisenden über 80 Euro mehr Stornierungsgebühren zahlen müssten, als sie für die Ticketerstattung zurückbekommen würden.
Im Tarif „Wizz Go“ würden die Stornierungsgebühren ebenfalls die Gutschrift der Reisepreiserstattung übersteigen. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Reiseantritt bleibt aber erst recht nichts mehr übrig: Hier müssten die Reisenden für die Stornierung effektiv draufzahlen. Denn bei späteren Stornierungen, bis drei Stunden vor dem geplanten Abflug, fallen sogar 85 Euro pro Person und Flug an.
Der Tarif „Wizz Plus“ verspricht immerhin eine Erstattung der vollen 154,38 Euro, zumindest wenn online storniert wird. Denn bei „Wizz Flex“-Sonderkonditionen fallen keine Bearbeitungsgebühren an. Die Gutschrift erfolgt aber nicht in bar, sondern als Wizz Credit im Benutzerkonto. Ähnlich einem Gutschein, ist das Guthaben für eine Neubuchung unter den Wizz-Flex-Tarifbestimmungen binnen 90 Tagen nach Stornierung einsetzbar. Diese Variante lohnt sich daher nur für Kundinnen und Kunden, die regelmäßig Flüge bei Wizz Air buchen.
In den ersten beiden Tarifen erhalten die Passagiere also unterm Strich keine Rückzahlung von der Fluggesellschaft:
= 0 Euro Rückerstattung des Ticketpreises.
Im Tarif „Wizz Plus” wäre die Erstattung:
= ein 90 Tage lang gültiger Gutschein in Höhe der Rückerstattung.
Entscheiden Sie sich gegen eine direkte Klärung mit der Airline oder verweigert diese Ihnen eine Erstattung, haben Sie immer die Möglichkeit, für Ihre Rückforderung der Steuern und Gebühren eine Direkterstattung bei Ersatz-Pilot zu beantragen.
Um den Erstattungsbetrag zu ermitteln, addiert Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner nach Eingabe der Flugdaten zunächst automatisch alle Steuern und vor allem auch die erstattungsfähigen Gebühren. Dieser Schritt ist kostenlos und unverbindlich. Im Beispielfall ergeben sich pro Passagier folgende Steuern und Gebühren:
————————————–
Summe: 34,71 Euro
Es ergibt sich demnach ein erstattungsfähiger Betrag von 34,71 Euro pro Person für diesen Flug, sofern dies den gezahlten Ticketpreis übersteigt. Davon zieht Ersatz-Pilot 20 Prozent Provision ab, also einen Betrag von 6,94 Euro. Es bleiben 27,77 Euro pro Person übrig, die ausgezahlt werden können.
Bei Nutzung von Ersatz-Pilot erhalten die beiden stornierenden Reisenden:
= 55,54 Euro sofort und ohne Risiko
Liegt der Gesamtflugpreis unter der Summe der anfallenden Steuern und Gebühren, kann natürlich nicht mehr erstattet werden als der Flugpreis. Im Beispielfall betrifft dies die Verbindung bei Buchung des Tarifs „Basic“. Da nie mehr als der gezahlte Flugpreis erstattungsfähig ist und Ersatz-Pilot hierauf seine Provision von 20 % berechnet, könnte Ersatz-Pilot in diesem Fall 31,98 Euro pro Person direkt erstatten. Wizz Air würde von sich aus höhere Stornierungsgebühren berechnen, als der ursprüngliche Flugpreis von 39,98 Euro betrug und somit freiwillig wohl nichts auszahlen.
Ersatz-Pilots Direkterstattung erscheint gerade bei der Stornierung günstiger Wizz Air Flüge häufig sinnvoller, als sich mit dem niedrigeren Rückzahlungsangebot der Airline zufriedenzugeben.
Natürlich können Fluggäste versuchen, auf eigene Faust die volle Erstattungshöhe von der Airline zurückzubekommen, in diesem konkreten Fall den Betrag von 34,71 Euro pro Person und Flug. Dafür müsste man aber das Risiko der Prozesskosten tragen und hätte selbst den Aufwand eines mehrmonatigen Rechtsstreits, der in aller Regel vor Gericht ausgetragen werden muss. Ob die mögliche Erstattungssumme diesen Aufwand und das Kostenrisiko wert sind, muss jeder selbst beurteilen.
Weitere Beispielrechnungen für die Rückerstattung bei anderen Airlines, finden Sie hier:
Über unser Formular können Sie kostenlos und unverbindlich ein Musterschreiben generieren, um bei Opodo gebuchte Flüge zu stornieren und die Airline zur Zahlung der Ticketerstattung an Sie aufzufordern. Sie erhalten nach dem Ausfüllen eine E-Mail mit den Kontaktdaten der Airline und weitere Erläuterungen zur Verwendung des Musterbriefs. Anhand Ihrer Eingaben unten im Online-Formular passen wir das Schreiben bereits automatisch auf Ihren Fall an. Wir senden Ihnen per E-Mail einen individualisierten Entwurf für Ihr Schreiben an die Airline. Wenn Sie die Vorlage lieber eigenständig befüllen möchten, können Sie die nicht notwendigen Eingabefelder übrigens auch unausgefüllt lassen und wir senden Ihnen eine leere Vorlage zum Einfordern der Erstattung zu.
Noch ein Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, wie hoch die erstattungsfähigen Steuern und Gebühren bei Ihrem stornierten Flug ausfallen, können Sie deren Höhe über unseren Entschädigungsrechner kostenlos ermitteln.
In diesem Abschnitt geben wir kurze bündige Antworten auf häufige Fragen zum Thema der Stornierung und Ticketerstattung bei Opodo Flügen.
Sie können Ihren Opodo-Flug stornieren und haben bei jedem Ticket zumindest Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren im Flugpreis. Dazu reicht es, wenn Sie nicht mitfliegen. Eine Benachrichtigung Opodos bzw. der jeweiligen Airline ist nicht erforderlich, da eine Stornierung nach deutschem Recht bereits dadurch zum Ausdruck gebracht werden kann, dass man einen Flug einfach nicht antritt. Dies bestätigte sogar der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.08.2023 (Aktenzeichen X ZR 118/22). Sie können aber auch über Opodos Webseite unter “Jetzt verwalten” bzw. „Buchung verwalten“ Ihre Flüge selbst umbuchen oder stornieren.
In der Regel erhebt Opodo eine Verwaltungsgebühr von bis zu 60 Euro für den Stornierungsservice – pro Person und Buchung. Storniert man direkt bei der Airline, spart man diese Gebühren. Bei den meisten Airlines führt aber eine Flugstornierung dazu, dass nicht mehr der vollständige Flugpreis zurückerstattet wird. Es besteht aber zumindest ein gesetzlicher Anspruch auf die Rückerstattung der Steuern und Gebühren, die die Airline dadurch erspart, dass ein Passagier sein Ticket nicht nutzt und nicht mitfliegt. Wie hoch der Erstattungsanspruch im Einzelfall ausfällt, ermittelt unser Entschädigungsrechner für Sie kostenlos.
Diesen Betrag muss die Fluggesellschaft ohne Kostenabzüge zurückerstatten. Anderslautende Beschränkungen dieses Anspruchs sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. August 2023, Aktenzeichen X ZR 118/22, unwirksam.
In der Regel erhebt Opodo eine Verwaltungsgebühr von bis zu 60 Euro, um in Ihrem Auftrag eine Opodo Reise zu stornieren – pro Person und Buchung. Dazu kommen Verwaltungsgebühren der Fluggesellschaften selbst: Allein für die Bearbeitung einer Erstattungsanfrage können das Summen von bis zu 80 Euro und mehr pro Person und Flug sein.
Solche Bearbeitungsgebühren sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. August 2023, Aktenzeichen X ZR 118/22, aber ungültig. Wer einen Flug nicht antritt (egal ob von Opodo vermittelt oder nicht), hat Anspruch auf die vollständige Rückerstattung aller Steuern und Gebühren im Ticketpreis ohne Abzüge. Die genaue Höhe können Sie kostenfrei in unserem Entschädigungsrechner ermitteln.
Buchungsänderungen sollen laut Opodo über das Benutzerkonto unter “Meine Reisen” erfolgen, das im Zuge der Ticketbuchung automatisch auf der Opodo Webseite angelegt wurde. Klicken Sie dafür im Menü auf “Buchung verwalten”. Opodo prüft daraufhin bei Ihrer Airline, ob Ihr gebuchter Tarif eine Flugumbuchung zulässt und informiert Sie entsprechend.
Alternativ ist es möglich, die Buchung auch direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft mit Ihrem Buchungscode aufzurufen. Nach dem Login mit Ihren Benutzerdaten können Sie die Flugdaten ändern, falls Ihr Tarif dies erlaubt. Einzelheiten und weitere Wege zur Umbuchung von Opodo Flügen erläutern wir im verlinkten Abschnitt.
Die Opodo Hotline hat die Nummer +49 69 86798205. Auch unter +49 89 23 12 96 68
können Sie Opodo erreichen. Der telefonische Opodo Kundendienst ist von Montag bis Sonntag zwischen 9:00 und 20:00 Uhr erreichbar. Da Opodo aber nur Vermittler von Flugbuchungen ist, kann man über die Hotline nicht alle Anliegen z.B. zur Buchungsänderung klären. Wie man am einfachsten Opodo Flüge umbuchen oder stornieren kann, beschreiben wir im verlinkten Abschnitt unseres Artikels.
Um einen Opodo Flug umzubuchen, melden Sie sich auf der Webseite mit Ihrer E-Mail oder Buchungsnummer unter dem Menüpunkt “Buchung verwalten” oder “Jetzt verwalten” an. Rufen Sie Ihre Flugdaten auf und prüfen Sie, ob Sie Flugdatum, Uhrzeit und Strecke Ihres gebuchten Fluges ändern können. Bitte beachten Sie, dass Umbuchungen bei Opodo in der Regel gebührenpflichtig sind.
Die genauen Bedingungen und Fristen unterscheiden sich je nach Ihrem gebuchten Tarif und der Airline. Billigtickets können Sie bei Opodo meist gar nicht umbuchen. Auch bei der Umbuchung von flexiblen Tickets gelten bestimmte Fristen, Gebührensätze und sonstige Vorgaben der Fluggesellschaften.
Die Höhe der Umbuchungsgebühren variiert stark, je nach Airline und Buchungsklasse. Mehr Informationen finden Sie in unserem Text im Abschnitt Konditionen zur Umbuchung bei Opodo, sowie airline-spezifisch in folgenden Artikeln: Air France, easyJet, Eurowings, Iberia Airlines, KLM, Lufthansa, SAS, TAP, Turkish Airlines, Ryanair und Wizz Air.
Streicht Ihre Airline einen Flug aufgrund einer Reisewarnung, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Flugpreises.
Zumeist bemüht sich die Airline in solchen Fällen, Sie kostenlos umzubuchen und auch Reisegutscheine werden häufig angeboten. Es ist in derartigen Situationen aber Ihr Recht, ganz von der Beförderung abzusehen und auf die Rückzahlung des gesamten Flugpreises zu bestehen. Findet der Flug trotz internationaler Reisewarnung jedoch planmäßig statt, ist eine kostenlose Stornierung bei den meisten Airlines nicht möglich. Nähere Ausführungen zu alternativen Möglichkeiten einer Erstattung des Ticketpreises finden sich in unserem Artikel.
Opodo empfiehlt Fluggästen grundsätzlich den Abschluss einer Reiseversicherung, um sich vor Zusatzkosten bei einer kurzfristig erforderlichen Umbuchung und anderen Reiserisiken zu schützen. Eine Reiserücktrittsversicherung lässt sich bereits im Online-Formular zur Buchung auf der Webseite von Opodo abschließen. Anbieter ist hier ELVIA, die Reiseversicherung von Allianz Global Assistance. Der Versicherungsschutz kann direkt bei Buchung der Tickets mit verschiedenen Konditionen abgeschlossen werden. Es ist aber auch möglich, nach der Buchung, gesondert bei einem anderen Versicherer, eine solche Police abzuschließen.
Opodo bietet diverse Kontaktmöglichkeiten an. Allgemeine Fragen werden z.B. auf der Webseite im Bereich Kundenservice oder im Supportbereich beantwortet. Unter „Jetzt verwalten“ bzw. “Buchung verwalten” und in der Opodo-App steht Ihnen ein Chat und ein Hilfebereich zur Verfügung. Sie können Opodo auch direkt kontaktieren, per E-Mail oder per Telefon: 089 23 12 96 68.
Ebenso verfügt jede Airline über eigene Kommunikationskanäle, auf denen sie z.B. Stornierungen entgegennimmt. Am einfachsten geht das auf der jeweiligen Webseite der Fluglinie, die über Opodo gebucht wurde. Mit Buchungsnummer und Nachnamen kann man seine Buchungen direkt auf den Webseiten der Airlines verwalten. Weitere Infos finden Sie dazu im Artikel.
Ob Sie Ihr Flugticket im Krankheitsfall stornieren können, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Airline ab. Manche sind im Falle von schwerer Krankheit oder Tod des Reisenden kulant und erstatten die jeweiligen Ticketkosten, Billigflieger jedoch meist nicht. Auch bei Todesfällen im Familienkreis können Sie sich auf eine solche Kulanz bereits nicht mehr verlassen. Mit einer Reiseversicherung sind Sie im Krankheitsfall abgesichert.
Aber: Auch ohne Versicherung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Rückzahlung der Steuern und Gebühren im Flugpreis. Wie man diesen geltend macht, wenn man wegen Krankheit nicht mitgeflogen ist, erläutern wir in unserem Artikel. Auch erklären wir, wie man die Höhe des Erstattungsanspruchs in solchen Fällen herausfindet und den genauen Prozess, um sein Geld zurückzubekommen.
Verfasst wurde der Beitrag von Laura Held am 11.07.2024, zuletzt aktualisiert am 04.12.2024. Seit 2020 ist sie Mitarbeiterin von Ersatz-Pilot. Im Zuge dessen unterstützt sie regelmäßig die Online-Redaktion des Fluggastportals mit Beiträgen. Ihre Flüge bucht sie regelmäßig mit Vermittlungsportalen wie Opodo. Dadurch kennt sie aus eigener Erfahrung die Tücken dabei, entsprechende Buchungen zu ändern.
Dr. Christopher Wekel hat die Richtigkeit der im Artikel enthaltenen Darstellung der Rechtslage geprüft und bestätigt. Er ist als Rechtsanwalt für die Hamburger Kanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte tätig und begleitet Ersatz-Pilot in reiserechtlichen Fragen. In dieser Eigenschaft analysiert er für das Fluggastportal regelmäßig die aktuelle Rechtsprechung zu Fluggastrechten. Zudem erstellt er Gutachten zu diesem Themenbereich.