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Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

Auf dieser Seite finden Kunden der spanischen Fluglinie Iberia alle wissenswerten Informationen rund um die Stornierung eines Fluges sowie zur Flugpreiserstattung. Diese steht Fluggästen für jedes nicht genutzte Ticket zu. Konkret finden sich nachfolgend Erläuterungen zu den folgenden Themenbereichen:

Im Artikel erklären wir unter anderem, wie Sie selbst für ungenutzte Iberia-Flugtickets im Economy Basic Tarif eine Erstattung erhalten können – auf Kurzstrecken pro Flug und Passagier von durchschnittlich 30€ und auf Langstrecken oft sogar von mehreren 100€. Hierzu führt unsere Checkliste Fluggäste Schritt für Schritt durch den Prozess der Flugstornierung bei Iberia bis hin zur anteiligen Erstattung des Ticketpreises.

Weiterhin offen gebliebene Fragen beantwortet ein FAQ am Ende des Artikels.

Wichtige Informationen zur Stornierung eines Fluges mit Iberia im Überblick

Die wichtigsten drei Schritte zur Stornierung und Ticketerstattung bei Iberia fasst die folgende Checkliste zusammen.

Übersicht Stornierung und Ticketerstattung Iberia

1. Stornierung des Iberia-Fluges

Iberia empfiehlt dringend, einen Flug ausdrücklich vor Abflug zu stornieren, wenn der Passagier nicht mitreisen kann. Ansonsten berechnet Iberia Säumniszuschläge, die die mögliche Flugpreiserstattung mindern. Ob und in welcher Höhe ein Fluggast dabei erstattungsberechtigt ist, hängt außerhalb der Gültigkeit der Corona-Sonderregelungen vom jeweils gebuchten Tarif ab.

Ist es einem Fluggast nicht möglich, seine Reise anzutreten, erfolgt die Stornierung am schnellsten und einfachsten online über die Homepage von Iberia. Nach dem Login auf der Internetseite mithilfe der fünf- oder sechsstelligen Buchungsreferenz auf der Unterseite „Buchungsdetails„, kann der Kunde in der Ansicht seiner Flugdaten stornieren, indem er den entsprechenden Button betätigt.

Alternativ ist bei Iberia auch eine telefonische Stornierung über die deutschsprachige Servicehotline möglich. Sie ist täglich von 9 bis 20 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: +49 (0) 69 500 738 74.

Wenn Sie Iberia-Buchungen nur teilweise absagen möchten, beachten Sie zudem: Bei der Stornierung einer Flugstrecke behandelt Iberia alle weiteren auf dem Flugschein aufgeführten Verbindungen automatisch als ebenfalls storniert. Darunter fallen beispielsweise auch Rückflüge.

Ausführlichere Informationen zum Stornieren und Umbuchen von Iberia-Flügen finden Sie im entsprechenden Abschnitt:

2. Berechnung des erstattungsfähigen Anteils

Nur einige hochpreisige Tarife von Iberia erlauben dem Reisenden nach seiner eigenen Stornierung eine vollständige oder weitreichende Gutschrift des Buchungspreises. Bei günstigeren Buchungsklassen gewährt Iberia hingegen nicht schon vertraglich einen Anspruch auf eine Rückerstattung.

Doch der gesetzliche Anspruch auf Rückerstattung der im Flugpreis inbegriffenen Steuern und Gebühren bleibt davon unberührt. Auch wenn Iberia ihn nicht erwähnt, kann ihn der Passagier dennoch geltend machen. Dabei geht es  etwa für Flüge nach Madrid mit einem deutschen Abflughafen um Beträge von mehr als 30 Euro pro Person. Auf Interkontinentalverbindungen summieren sich die im Flugpreis enthaltenen stets zu erstattenden Positionen oftmals sogar auf mehrere 100 Euro.

Häufig listet bereits die Buchungsbestätigung oder Ticketrechnung die einzelnen Positionen auf, aus denen sich der Gesamtpreis für Iberia-Flüge zusammensetzt. Anhand dieser Angaben ermittelt der Fluggast seine Anspruchshöhe. Fehlen jene Angaben oder sind unvollständig, hilft der kostenfreie Online-Rechner von Ersatz-Pilot weiter. Wir berechnen anhand weniger Angaben automatisch und unverbindlich den individuell erstattungsfähigen Betrag.

Weitere Erläuterungen zur Höhe des Erstattungsanspruchs für stornierte Iberia-Buchungen haben wir außerdem in einem eigenen Abschnitt zusammengestellt:

3. Varianten zur Anspruchsdurchsetzung

Iberia zahlt freiwillig lediglich dann eine Erstattung, wenn der gebuchte Tarif des Passagiers diese vorsieht. Eine Rückzahlung der Steuern und Gebühren ist nicht vorgesehen. Damit geht die Fluglinie das Risiko ein, gesetzliche Verpflichtungen zu unterschreiten. Der Fluggast muss die Ticketerstattung deshalb eigenständig anfordern – z.B. per E-Mail mit unserem Musterschreiben. Dies allein reicht jedoch meist noch nicht, damit Iberia zahlt.

Häufig muss der Fluggast danach noch ein Gerichtsverfahren anstrengen, um sein Geld zu bekommen. Dazu kann er sich wahlweise Unterstützung durch einen Anwalt suchen oder die nötigen Schritte selbst unternehmen. In beiden Fällen trägt der Passagier ein finanzielles Risiko und muss Zeit und Arbeitsaufwand investieren.

Das Fluggastportal Ersatz-Pilot bietet eine sichere und komfortable Alternative und führt Reisende ohne Risiken zu ihrer Erstattung. Ersatz-Pilot leistet in 1-3 Tagen Direktzahlungen in Höhe der im Ticketpreis inkludierten Steuern und Gebühren abzüglich einer überschaubaren Provision von 17-20%.

Um zu prüfen, ob wir Ihnen für Ihren Flug ein Angebot unterbreiten können, verwenden Sie am besten unseren kostenlosen Online-Rechner. Geben Sie dazu einfach unten die Daten des Fluges an, den Sie storniert haben oder stornieren möchten.

Wenn Sie mehr zu den Möglichkeiten der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen wegen stornierten Iberia-Tickets erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen im entsprechenden Abschnitt:

I. Wege zur Stornierung bei Iberia

Nachstehend informieren wir zunächst über die Vorgehensweise zur Mitteilung der Stornierung eines Iberia-Fluges (1.).

Sodann erläutern wir ausführlich die geltenden Stornierungskonditionen der Airline (2.).

Der dritte Unterabschnitt setzt sich mit den Bedingungen für eine Umbuchung auseinander und ob sie eine lohnende Alternative zu einer Flugstornierung darstellt (3.).

1. Auf welchem Weg storniert man einen Iberia Flug?

Iberia ermöglicht es Passagieren, die meisten Flugänderungen schnell und einfach online über die Homepage durchzuführen. Zuvor können Kunden ihre Stornierungsbedingungen auf ihrer Buchungsbestätigung oder online im Reiter „Buchung bearbeiten“ einsehen.

Sobald das E-Ticket von Iberia.com ausgestellt wurde, ist eine Flugstornierung online möglich. Dazu erfolgt die Einwahl auf der Internetseite von Iberia mittels des fünf- oder sechsstelligen Buchungscodes und des Nachnamens. Den Buchungscode, auch manchmal als Buchungsreferenz bezeichnet, finden Fluggäste ebenfalls auf der Buchungsbestätigung ihres Tickets. Besitzt der Passagier ein eigenes Nutzerkonto bei Iberia, erfolgt die Einwahl darüber mit den persönlichen Login-Daten.

Nach Einwahl auf der Unterseite „Buchungsdetails“ lässt sich der Flug absagen. Ist der Flug erstattungsberechtigt, besteht laut Iberia die Möglichkeit, den Antrag im Anschluss an die Stornierung online zu stellen. Allerdings berichten Nutzer von Problemen an dieser Stelle, da Schaltflächen teilweise nicht funktionsfähig oder Antragsformulare nicht auffindbar sind.

Iberia bietet alternativ auch die Möglichkeit einer telefonischen Stornierung über die Servicehotline. Der deutschsprachige Kundenservice ist täglich von 09-20 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: +49 (0) 69 500 738 74. Eine persönliche Stornierung in einem Kundencenter ist ebenfalls möglich. Die Airline weist Passagiere darauf hin, einen Flug unbedingt per Internet, telefonisch oder persönlich zu stornieren. Ansonsten kann unter Umständen ein Säumniszuschlag fällig werden (siehe Allgemeine Beförderungsbedingungen Iberia).

Bitte achten Sie darauf: Erfolgte die Flugbuchung über einen Drittanbieter, beispielsweise über ein Reisebüro oder ein Buchungsportal, ist zwar meist nicht notwendig, dass dieses bei Stornierungen oder Flugänderungen informiert wird. Möglich ist auch hier für gewöhnlich eine direkte Klärung über die Webseite von Iberia. Allerdings bieten verschiedene Buchungsportale an, in bestimmten Tarifen die Stornierung für den Reisenden zu übernehmen. Beispielhaft beschrieben haben wir diese Stornovariante für die Vermittlungsplattform Opodo im verlinkten Artikel. Hierbei gelten allerdings die ergänzenden Stornierungsbedingungen des Anbieters, die von denen der Airline abweichen können. Die Ticketrechnung oder Buchungsbestätigung gibt meist Auskunft über die jeweiligen Konditionen, oft wird auch ein Stornierungslink mit versendet.

2. Stornierungsbedingungen eines Fluges mit Iberia

Gelten die vorübergehenden Corona-Sonderkonditionen für Stornierung und Erstattung eines Iberia-Fluges nicht für die eigene Verbindung, orientieren sich die Regelungen dazu am jeweils gebuchten Tickettarif. Iberia ruft für Kurz-, Mittel- und Langstrecke ähnliche Regelungen auf, die Unterschiede liegen innerhalb der Buchungstarife.

Für alle Stornierungen und weitere Buchungsänderungen gilt, dass sie maximal bis zu drei Stunden vor Abflug vorgenommen werden können. Dies kann möglicherweise missverstanden werden, da in manchen Tarifbeschreibungen aufgeführt ist, ein Flug sei bis zum Abflug stornierbar oder umbuchungsfähig.

Für Stornierung und Erstattung gelten in den verschiedenen Buchungsklassen folgende Regelungen:

Bei Tickets der Economy Basic und Economy Optimal Tarife ist in Iberias Beförderungsbedingungen keine Erstattungsmöglichkeit vorgesehen. Kunden können und sollten ihren Flug dennoch stornieren, um keinen Säumniszuschlag zahlen zu müssen. Nicht gekürzt wird hierdurch jedoch ihr gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren. Iberia weist zwar weder auf der Internetseite noch in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen darauf hin, dass sie diese freiwillig zurückzahlt. Dennoch steht einem Passagier diese Zahlung zu.

Kunden, die ein Economy Comfort Ticket erworben haben, erhalten eine Rückerstattung von 80% des Flugpreises pro Strecke in Form eines Gutscheins, wenn sie ihren Flug bis zu 15 Tage vor Abreise stornieren.

Für Flugscheine des Business Promotional Tarifs sieht Iberia vertraglich keine Rückzahlung des Flugpreises vor.

Dagegen erstattet die Airline den Preis für Flugscheine der Business Flexible Kategorie in vollem Umfang erstattet werden, wenn der Kunde bis zu drei Stunden vor Abflug storniert. Verzichtet der Passagier auf die Stornierung und erscheint einfach nicht zum Flug (No-Show), erhält er ebenfalls eine Erstattung, allerdings abzüglich einer Säumnisgebühr von 75€ pro Person und Flug.

Storniert ein Fluggast seine Verbindung, gilt die Stornierung automatisch für alle auf dem Flugschein verzeichneten Flüge, also gegebenenfalls auch für einen Anschluss- oder Rückflug.

3. Umbuchungskonditionen eines Fluges mit Iberia

Möchte ein Passagier seinen Flug mit Iberia lediglich verschieben und nach kurzer Zeit nachholen, könnte die Umbuchung eine sinnvolle Alternative zur Stornierung darstellen. Außerhalb der aktuellen Regelungen zur Corona-Pandemie gelten für die Umbuchung die Konditionen des jeweils gebuchten Tarifs.

Für die Economy Basic und Economy Optimal Tarife sind Umbuchungen ausgeschlossen. In der Economy Comfort Klasse ist die erste Umbuchung bis 15 Tage vor Abflug kostenfrei möglich. Weitere Umbuchungen können bis maximal drei Stunden vor Abflug geschehen und sind mit 45€ pro Person und Flug gebührenpflichtig. Erscheint ein Passagier nicht zum Flug (No-Show), ist eine nachträgliche Umbuchung nicht mehr gestattet. Im Business Promotional Tarif ist keine Umbuchungsmöglichkeit vorgesehen, während Business Flexible Kunden bis maximal drei Stunden vor Flugbeginn kostenfrei umbuchen können. Auch bei einer sogenannten No-Show ist eine nachträgliche Umbuchung erlaubt, allerdings gegen eine Umbuchungsgebühr von 50€ pro Person und Flug.

Umbuchungen können sowohl für Reisedaten und Uhrzeiten als auch für das Reiseziel vorgenommen werden. Allerdings ist die Übertragung des Fluges auf eine andere Person ausgeschlossen.

Passagiere buchen unkompliziert online um, sobald sie das E-Ticket von Iberia.com erhalten haben. Mit Hilfe des Buchungscodes und des Nachnamens erfolgt der Login auf der Homepage der Fluglinie unter „Buchungsdetails„. Anschließend sind Änderungen einfach auf der Unterseite zur Bearbeitung der Buchung durchführbar.

Das Kundencenter führt telefonisch ebenfalls Umbuchungen durch, wenn der Vorgang online nicht möglich ist, oder der Kunde keinen Zugriff auf das Internet hat. Hierfür steht die deutsche Hotline täglich von 9 bis 20 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung: +49 (0) 69 500 738 74. Auch die Iberia-Serviceschalter an den Flughäfen können für Umbuchungen aufgesucht werden.

II. Informationen zur Höhe der Erstattung bei Stornierung eines Iberia-Fluges

Infografik - erstattungsfaehige Teile des Buchungspreises für Flüge von Iberia

Der nun folgende Teil des Artikels thematisiert die Erstattung, die Fluggäste von Iberia bei einer Stornierung aus persönlichen Gründen einfordern können.

Dabei geht es zunächst um jenen Betrag, den die Airline freiwillig nach Antragstellung an ihre Passagiere zurückzahlt, wenn sie einen Flug stornieren (1.).

Des Weiteren erörtern wir den gesetzlichen Anspruch eines jeden Fluggasts auf die Rückerstattung der Steuern und Gebühren, die im Ticketpreis inbegriffen sind sowie darum, wie sich die Höhe dieses Anspruchs schnell und einfach ermitteln lässt (3.).

Zuletzt klärt der folgende Abschnitt darüber auf, mit welchen Besonderheiten die Fluggesellschaft im Krankheits- oder gar Todesfall eines Passagiers oder eines nahen Angehörigen reagiert (2.).

1. Wann zahlt Iberia den Flugpreis freiwillig zurück?

Nimmt der Passagier selbst eine Stornierung vor, obwohl der Flug planmäßig stattfindet, zahlt Iberia nur in wenigen Fällen den Reisepreis anteilig oder vollständig zurück. Ob und in welchem Umfang Erstattungen geleistet werden, entscheidet der gebuchte Tarif. Für die verschiedenen Buchungskategorien bei Iberia gelten folgende Regelungen:

  • Economy Basic, Economy Optimal und Business Promotional: Eine Erstattung ist vertraglich nicht vorgesehen. Das gesetzliche Recht auf die Rückzahlung von Steuern und Gebühren besteht zwar gleichwohl. Allerdings leistet Iberia darauf nach unserer Erfahrung nicht freiwillig.
  • Economy Comfort: Eine Erstattung von 80% der Kosten pro Strecke kann als Gutschein beantragt werden, wenn spätestens 15 Tage vor Abreise storniert wird.
  • Business Flexible: Rückerstattungen sind bis zum Abflug vollumfänglich ohne Zusatzkosten möglich. Bei einem bloßen „No-Show“, also dem Nichtantritt der Reise ohne Vorankündigung, erfolgt die Erstattung abzüglich einer Gebühr von 75€.

Unerwähnt lässt Iberia im Übrigen den Rechtsanspruch auf Erstattung der im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren aus §§ 648, 812 BGB. Ungeachtet dessen gilt dieser im Anwendungsbereich des deutschen Rechts kraft Gesetzes und wird im folgenden dritten Abschnitt im Detail thematisiert.

Der Weg zum Antrag auf Erstattung erweist sich für Iberia-Passagiere allerdings als schwierig. Auf der Homepage führt der Link zum Antrag zu einer FAQ-Seite, die allerdings nicht auf den Erstattungsantrag eingeht (Stand: 23.05.2024). Eine Alternative bildet eine Nachricht an folgende Mailadresse: customercontactde@iberia.com. Auch hier erfolgte in etlichen uns bekannten Fällen jedoch keine Rückmeldung auf das Anliegen des Kunden.

2. Gesetzlicher Erstattungsanspruch des Buchenden bei Flugstornierung

In den Konditionen von Iberia ist eine vollständige oder auch nur anteilige Erstattung des Flugpreises in den günstigeren Tarifen nicht vorgesehen. Der gesetzliche Anspruch eines jeden Passagiers auf Rückerstattung der im Ticketpreis inbegriffenen Steuern und Gebühren besteht jedoch unabhängig davon. Jener ergibt sich aus §§ 812, 648 BGB und gilt auch, wenn die Fluggesellschaft in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen andere Regelungen festlegt oder sich überhaupt nicht dazu äußert.

Iberia erwähnt das Recht auf Erstattung von Steuern und Gebühren nicht. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen suggerieren insofern, es gebe außerhalb der hochpreisigen Buchungsklassen keinen Rückzahlungsanspruch bei Stornierung. Dies bleibt jedoch hinter den gesetzlichen Verpflichtungen zurück. Letztere sehen bei Flügen aus und nach Deutschland vor, dass Flugnebenkosten wie Luftverkehrsabgaben, Flughafengebühren sowie Kopfpauschalen für die Sicherheitskontrollen in jedem Fall zurückzugewähren sind, selbst wenn der Reisende von sich aus nicht zum Flug erscheint.

Dies ergibt sich daraus, dass die Fluggesellschaft die zuvor mit dem Buchungspreis eingezogenen Steuern und Gebühren lediglich dann abführen muss, wenn ein Passagier tatsächlich mitfliegt. Ist dies nicht der Fall, entsteht ein Überschuss, der an den Kunden zurückgezahlt werden muss. Ansonsten kommt es zu einer verbotenen Übervorteilung der Airline.

Aufschluss über die genaue Anspruchshöhe liefert bei Iberia-Flügen für gewöhnlich die Buchungsbestätigung oder Ticketrechnung. Die betreffenden Einzelpositionen sind zumeist neben oder vor dem Gesamtpreis aufgeschlüsselt. Ferner weist Iberia zumindest bei Direktbuchungen die einzelnen Positionen im E-Ticket aus und ermöglicht auf diese Weise eine einfache Ermittlung des zu erhaltenden Betrages (siehe Beispieldokument mit Steuern und Gebühren auf Seite 2).
Auszug aus Iberia E-Ticket mit Steuern und Gebühren

Sollten die Angaben fehlen oder unvollständig sein, müssen Fluggäste allerdings nicht auf ihr Recht verzichten. Der kostenlose Online-Rechner von Ersatz-Pilot ermittelt nach wenigen Eingaben ins Prüfungsmodul schnell und unverbindlich die Anspruchshöhe. Dieser Service ist jederzeit gratis und verpflichtet nicht zu einer Beauftragung von Ersatz-Pilot bei der Durchsetzung des Anspruchs.

3. Erstattungsregelungen im Krankheits- oder Todesfall

Erkrankt ein Fluggast vor Beginn seiner Reise schwer, sodass er seinen Flug nicht antreten kann oder ereignet sich sogar ein Todesfall, zeigt sich Iberia kaum kulant. Es gelten in diesem Fall noch immer die jeweiligen Tarifbedingungen der gebuchten Ticketkategorie.

Im Gegensatz zu anderen Airlines, liefern die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Iberia keine Informationen darüber, welche Regelungen für einen Krankheitsfall gelten, der sich auf der Reise ereignet. Normalerweise treffen Fluggesellschaften an dieser Stelle Kulanzentscheidungen, indem sie die Tickets des Betroffenen und seiner nahen Begleiter ändern, bis der Passagier seine Reisefähigkeit wiedererlangt hat. Da Iberia für diesen Fall keine Regelungen festlegt, gelten auch hier weiterhin die Tarifbedingungen. Dies gilt auch, wenn ein Passagier während der Reise verstirbt. Für diese Möglichkeit nennen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airline ebenfalls keine Handlungsimplikationen.

Lediglich für Todesfälle im nahen Angehörigenkreis verfügt Iberia über eine Kulanzregelung. Verstirbt ein Verwandter ersten Grades des Ticketbesitzers (Eltern, Kinder, Ehegatte, Schwiegereltern), gewährt die Airline eine vollständige Erstattung des Ticketpreises. Voraussetzung dafür sind sowohl die Vorlage eines Totenscheins als auch eine Kopie des Stammbuchs. Die Bearbeitung des dafür notwendigen Antrags erfolgt telefonisch. Betroffene kontaktieren die Iberia Servicehotline unter folgender Rufnummer: +49 (0) 69 500 738 74. Erfolgte die Buchung über ein Reisebüro oder einen anderen Drittanbieter, sollte sich der Fluggast dorthin wenden.

III. Durchsetzung des Anspruchs gegenüber Iberia

Varianten zur Durchsetzung von Erstattungsforderungen gegen Iberia

Nach Ermittlung der individuellen Anspruchshöhe folgt die Frage, wie Passagiere ihr Geld nun möglichst risiko- und aufwandsfrei und gleichzeitig in vollständiger Höhe zurückerhalten.

Im letzten Abschnitt des Artikels geht es deshalb um die drei verschiedenen Varianten der Anspruchsdurchsetzung, ihren Ablauf und ihre Vor- und Nachteile:

1. Zum einen besteht die Möglichkeit, auf eigene Faust den Kontakt zur Airline zu suchen und eine Erstattung zu beantragen (siehe 1. unten).
2. Zum anderen wählen Passagiere häufig die Durchsetzung mit Hilfe eines Anwalts (siehe 2.).
3. Ersatz-Pilot bietet mit seinem Online-Dienst für Direkterstattungen eine Alternative, um zeitnah und sicher zu einer Rückzahlung zu gelangen (siehe 3.).

1. Eigenständige Durchsetzung gegenüber Iberia

Ob und in welchem Umfang Iberia eine Erstattung nach einer Flugstornierung leistet, hängt maßgeblich von den Erstattungs- und Stornierungskonditionen des gewählten Tarifs ab. Bei einer vollständigen oder teilweisen Erstattungsberechtigung kann der Fluggast seine Erstattung im Anschluss an die Stornierung online oder telefonisch beantragen.

Ist ein Tarif hingegen nicht erstattungsfähig und möchte der Airline-Kunde die Rückzahlung seiner Steuern und Gebühren beantragen, zeigt sich Iberia wenig kooperativ. Die Fluglinie stellt dafür kein eigenes Online-Formular zur Verfügung. Fluggäste können sich jedoch per E-Mail an die Fluglinie wenden – zum Beispiel per E-Mail mit unserem kostenlosen Mustertext an die Kontaktadresse von Iberia; erfahrungsgemäß erhält man allerdings nur sehr selten eine Antwort.

Ohne weiterführenden Aufwand bearbeitet Iberia das Anliegen des Reisenden aller Wahrscheinlichkeit nicht. Daher sollte man sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass die eigenständige Verfolgung des Erstattungsanspruchs unter Umständen arbeits- und zeitaufwändigen Schriftverkehr oder sogar ein Gerichtsverfahren bedeutet, wenn die Fluglinie sich einer Zahlung verweigert.

Besteht die Notwendigkeit eines Gerichtsverfahrens, um die Forderung einzuklagen, darf der Fluggast ohne anwaltliche Unterstützung vor dem Amtsgericht auftreten, da der Streitwert im Normalfall 5000€ nicht überschreitet (§ 23 Nr. 1 GVG; §§ 78 Absatz 1, 79 Absatz 1 ZPO). Der Verzicht auf Rechtsbeistand senkt zwar das finanzielle Risiko, beseitigt es aber nicht vollständig. Zumindest ein Gerichtskostenvorschuss von mindestens 114€ muss zunächst selbst getragen werden (§ 12 Absatz 1 GKG). Außerdem muss der Kläger im Unterliegensfall die Anwaltskosten der Gegenseite ebenfalls vollständig übernehmen.

Unsere Empfehlung lautet daher, zunächst einen Erstattungsantrag an die Airline zu stellen. Erfolgt keine Reaktion, sollte der Fluggast nach einem alternativen Weg der Rechtsverfolgung suchen, beispielsweise über unser Fluggastportal Ersatz-Pilot.

2. Rechtsverfolgung gegenüber Iberia mit Hilfe eines Anwalts

Leistet Iberia auf die schriftliche Aufforderung hin keine Zahlung, besteht für den Fluggast die Option, einen Anwalt mit der Forderungsdurchsetzung zu beauftragen. Dies erspart den aufwändigen Schriftverkehr mit der Airline sowie die persönliche Anwesenheit in der Gerichtsverhandlung, sollte es zu einem Verfahren kommen. Nachteilig ist die Erhöhung des Kostenrisikos um das jeweilige Honorar des Anwalts. Im Erfolgsfall wird dies zwar durch die Gegenseite getragen, allerdings besteht immer die Möglichkeit eines Unterliegens. In diesem Fall muss der Airline-Kunde für alle entstehenden eigenen Kosten, Gerichtskosten sowie Anwaltshonorare der Gegenseite selbst aufkommen (§ 91 Absatz 2 ZPO).

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt zwar die Verfahrenskosten, bei den meisten Versicherungsverträgen ist aber eine Selbstbeteiligung in gewisser Höhe enthalten. Außerdem muss zunächst die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorliegen, ehe der Anwalt tätig werden kann. Dies sorgt für einen weiteren Zeitverzug.

3. Anspruchsdurchsetzung mit dem Fluggastportal Ersatz-Pilot

Die beiden oben erläuterten Optionen belasten den Iberia-Passagier zum einen mit einem Kostenrisiko, zum anderen mit einem gewissen eigenen Arbeits- und Zeitaufwand. Zudem bleibt bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts unklar, ob der Fluggast seinen Anspruch tatsächlich vollständig erhält.

Ersatz-Pilot kennt diese Probleme und sorgt für eine sichere, bequeme Alternative. Schnell und ohne Risiken setzen wir den Anspruch für unseren Kunden durch und unterscheiden uns damit in unserem Angebot von bekannten Mitbewerbern wie Flightright oder FairPlane. Jene kümmern sich um die Erstattung bei Flugverspätungen und Ausfällen, während Ersatz-Pilot auch dann tätig wird, wenn der Passagier selbst storniert.

Nach einem positiven Ergebnis der Fallprüfung leisten wir eine Sofortüberweisung an unsere Kunden. Innerhalb von 1-3 Tagen erhalten sie ihre gesetzlich beanspruchbare Erstattungssumme abzüglich einer überschaubaren und zuvor festgelegten Provision von 17-20%. Für die Fallprüfung genügen wenige Minuten und ein paar Eingaben in das kostenfreie Online-Formular. Ersatz-Pilot übernimmt die vollständige Durchsetzung des Anspruchs gegenüber der Airline, für den Passagier entsteht keinerlei Mehraufwand. Versteckte Kosten oder Risiken gibt es nicht.

IV. Corona-Sonderregelungen bei Iberia bezüglich Stornierung, Erstattung und Umbuchung

Corona Sonderkonditionen Iberia Infografik

Die Corona-Pandemie sorgt bei Passagieren durch Reisewarnungen und stetig im Wandel begriffene Einreisebestimmungen für Unsicherheit und erschwert eine längerfristige Reiseplanung. Die Fluglinie Iberia reagierte darauf 2021 mit ihrem Angebot „Sicher und flexibel fliegen“:

Iberia Flexibilitaet Optionen Corona 2021

Allerdings hat die Fluggesellschaft die Sonderkonditionen inzwischen eingestellt und die Informationen dazu von ihrer Webseite genommen (Stand: 23.05.2024). Mittlerweile ist nicht mehr davon auszugehen, dass die Regelung bei neueren Buchungen überhaupt noch flächendeckend gilt. Im Zweifel richtet sich dies danach, welche Umbuchungsmöglichkeiten Iberia in den Buchungsinformationen bei einer konkreten Ticketbestellung angibt. Unterdessen beziehen sich die Konditionen nach unserer Einschätzung dementsprechend nur auf die bereits in den Jahren 2021 und 2022 gebuchten Flüge sowie auf jede später getätigte Neubuchung, die weiterhin darauf Bezug nimmt.

Im Geltungsbereich der Sonderkonditionen ist es Reisenden möglich, das Flugdatum kostenfrei zu ändern oder eine vollständige Rückerstattung ihres Reisepreises als Gutschein zu beziehen, wenn ihr Flug innerhalb von 15 Tagen vor Abflug von einem oder mehreren der folgenden Umstände betroffen ist:

  • Es werden Einreisesperren am Zielort verhängt.
  • Die Reisenden sind von einem verhängten obligatorischen Lockdown betroffen oder es gelten Quarantänemaßnahmen oder Ausgangssperren am Ursprungsort, die ein Verreisen unmöglich machen (z.B. Lockdown, Ausgangssperre, positiver Test von Mitbewohnern etc.)
  • Der Passagier erhält selbst einen positiven Test auf Covid-19.
  • Ein Impftermin des Reisenden fällt mit den Daten des Fluges zusammen.
  • Es besteht ein Lockdown oder eine Quarantänepflicht am Zielort, der nicht mit einem negativen Covid-19-Test umgangen werden kann.

Im Falle einer Einreisesperre oder eines Lockdowns am Zielort beantragt der Fluggast seine Flugänderung oder einen Voucher online über die Homepage von Iberia. Dies muss vor Schließung des Check-ins für den Flug, der aus diesen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, geschehen.

Erhält der Passagier selbst ein positives Corona-Testergebnis oder liegt sein Impftermin auf seinem ursprünglich geplanten Flugdatum, wendet er sich per Mail an folgende, eigens von Iberia für diese Fälle eingerichtete Mailadresse: salud@iberia.es. Die Betreffzeile der Mail sollte wie folgt lauten: „Gesundheit + Buchungsnummer + gewählte Option Umbuchung oder Gutschein“. Außerdem benötigt die Airline einen Nachweis über den Grund der Reiseverhinderung. Dazu sind drei Dokumente gültig, ein ärztliches Attest, der Nachweis oder die Bescheinigung einer Behörde oder eine eidesstattliche Erklärung mit Ort, Datum und Unterschrift. Aus ihr muss zweifelsfrei hervorgehen, warum eine Reise unmöglich ist.

Iberia lässt Kunden aus zwei verschiedenen Optionen wählen. Die erste ist die Rückerstattung des Buchungsbetrages in Form eines Gutscheins. Dieser ist bis zu 14 Monate nach Ausstellung verwendbar und kann für alle beliebigen Flüge und Produkte von Iberia eingesetzt werden. Passagiere dürfen ihn auch dann beantragen, wenn das ursprüngliche Ticket keine Option zur Erstattung und Umbuchung enthält. Zweitens besteht die Möglichkeit der gebührenfreien Umbuchung auf ein anderes Flugdatum.

 

 

Mahnschreiben zum Anfordern einer Erstattung

Mit dem nachstehendem Formular können Sie ohne Kosten ein Musterschreiben erzeugen, um bei Iberia Ihre Buchung zu stornieren und die Zahlung der Ticketerstattung anzufordern. Nach dem Ausfüllen erhalten Sie eine E-Mail mit Erläuterungen zur Nutzung des Mustertextes und zu den Kontaktdaten der Fluggesellschaft. Sie können die Felder hier im Online-Formular auch leer lassen und sich einfach eine Vorlage zuschicken lassen. Dann sollten Sie aber vor dem Versand noch Ihre individuellen Flugdaten eintragen, damit das Schreiben an Iberia konkret genug den zu stornierenden Flug bezeichnet.

Dann noch eine kleine Ausfüllhilfe: Finden Sie die Höhe der Steuern und Gebühren nicht in der Ticketrechnung zu Ihrem stornierten Flug? Dann können Sie diese übrigens auch über unseren Erstattungsrechner gratis berechnen lassen.

Antworten auf häufige Fragen zur Stornierung von Iberia-Flügen

Iberia spricht Kunden die Empfehlung aus, Flugänderungen möglichst online durchzuführen und zu verwalten. Selbstverständlich ist die Airline auch telefonisch erreichbar. Der deutschsprachige Kundenservice steht Passagieren täglich von 9 bis 20 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung: +49 (0) 69 500 738 74. Detaillierte Informationen zu Umbuchung und Stornierung bei Iberia finden Sie im Abschnitt Auf welchem Weg storniert man einen Iberia Flug? sowie unter Umbuchungskonditionen eines Fluges mit Iberia.

Passagiere nehmen Umbuchungen am besten schnell und komfortabel online über die Homepage von Iberia vor. Dies ist möglich, sobald sie das E-Ticket von der Fluglinie erhalten haben. Mittels des Buchungscodes sowie ihres Nachnamens erfolgt der Login, Buchungen lassen sich unter dem Reiter Buchungsdetails bearbeiten. Außerdem nimmt auch der telefonische Kundendienst Umbuchungen vor, wenn dem Fluggast ein Zugang zum Internet oder dessen Nutzung nicht möglich ist. Die deutsche Servicehotline ist täglich von 9 bis 20 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: +49 (0) 69 500 738 74. Die Flugschalter von Iberia an allen deutschen Flughäfen führen ebenfalls Umbuchungen durch. Der Abschnitt -Umbuchungskonditionen eines Fluges mit Iberia- dieses Artikels liefert weitere Details zu den Umbuchungskonditionen der einzelnen Tarife.

Fliegt ein Iberia Flug planmäßig, gelten generell die Stornierungsbedingungen des jeweils gebuchten Tickettarifs. Jedoch sehen bei Iberia nur wenige Tarife eine solche Erstattung vor. Insbesondere in den günstigen Ticketklassen ist eine Erstattungszahlung vertraglich nicht geregelt. Die Buchungsbestätigung informiert über das Arrangement in der individuell gewählten Buchungsklasse. Eine Tarifübersicht und Details zu deren einzelnen Stornierungsregelungen enthält der Artikel unter der Rubrik Stornierungsbedingungen eines Fluges mit Iberia. Die während der Corona-Pandemie geltenden Sonderkonditionen sind derweil nicht mehr maßgeblich, weil sie ausgelaufen sind (Stand: 23.05.2024).

Um Kunden weiterhin eine möglichst flexible Reiseplanung zu ermöglichen, gewährte auch Iberia einige Corona-Sonderkonditionen. Sie gelten für Buchungen seit 2023 aber nicht mehr (Stand: 23.05.2024). Weitere Informationen zu den Corona-Sonderregelungen sowie deren Bedingungen sind unter der vierten Rubrik unseres Artikels zu finden.

Die meisten Buchungsänderungen erledigen Iberia Passagiere schnell und unkompliziert online über die Homepage unter der Rubrik Buchungsdetails. Im Anschluss an den Login mit Hilfe des Buchungscodes sowie des Nachnamens können sie dort beispielsweise ihre Verbindung stornieren oder Flugzeiten anpassen. Natürlich steht den Kunden der Airline alternativ die deutschsprachige Servicehotline für alle Belange bezüglich der Buchung täglich von 9 bis 20 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung: +49 (0) 69 500 738 74.

Über den Autor

Der vorstehende Artikel wurde von Herrn Julian Voss am 26.07.2021 verfasst und zuletzt am 23.05.2024 aktualisiert. Herr Voss ist Gründer und Geschäftsführer von Ersatz-Pilot.