Jedes neue Produkt sollte sich die Frage nach seiner Daseinsberechtigung gefallen lassen – so auch Ersatz-Pilots Sofortentschädigung für Flüge. Gerade bei uns drängt sich diese Frage auf. Schließlich gibt es ja schon etliche Portale für Fluggäste im Allgemeinen und Anbieter von Sofortentschädigung für Flüge im Besonderen.
Wir haben uns trotzdem dazu entschieden, hierzu eine Alternative auf den Markt zu bringen. Warum? Weil wir schneller höhere Entschädigungen zahlen als die Konkurrenz. Wieso machen wir das und die anderen nicht? Weil wir glauben, dass die verschiedenen vorhandenen Angebote an der einen oder anderen Stelle hinter den Möglichkeiten zurückbleiben. Entweder zahlen sie zu spät oder zu wenig.
Zu spät zahlen nach unserer Meinung Inkasso-Dienste wie Flightright und Fairplane. Dabei sind sie nicht einmal günstiger als wir, sondern eher teurer.
Sie gehen kein Risiko ein, sondern überweisen ihren Kunden deren Entschädigung erst, wenn die Airline sie auch tatsächlich freigegeben hat. Wo ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Fluggastrechte nötig ist, vergehen bis zum Zahltag gerne einige Monate. Während dieser Zeit bleibt der Fluggast im Übrigen typischerweise eng ans Verfahren angebunden. Immerhin tritt er zumindest in Vollmachtsprozessen als Kläger auf, auch wenn er einen Anwalt mit dem Verfahren betraut. Hierfür verspricht beispielsweise Flightright dann zumindest pro Passagier auf einem betroffenen Langstreckenflug eine Entschädigung von 600 € abzüglich 20-30% Erfolgsprovision zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Immer wenn Flightright einen Anwalt einschalten muss, kommen noch einmal 14% zuzüglich 19% Mehrwertsteuer als so genannter Anwaltszuschlag oben drauf (Stand: 09.07.2024).
Im Falle des ausgefallenen Langstreckenflugs LH405 am 23. August 2019 behält sich Flightright beispielsweise 29% zzgl. Mwst. ein. Gemessen an unseren Stichproben dürften Provisionen oberhalb von 25% auch die Regel darstellen. Bei LH405 beispielsweise beläuft sich die Ersatzzahlung unterm Strich auf 392,94 €. Muss Flightright Klage erheben, zieht das Unternehmen auch noch den so genannten Anwaltszuschlag ab. Dadurch reduziert sich die Auszahlung auf gerade einmal noch etwa die Hälfte des eigentlichen Forderungswertes. Und zwar eben nicht als Sofortentschädigung, sondern bestenfalls nach Wochen und im Falle eines Gerichtsverfahrens erst nach Monaten.
Umgekehrt fällt die Sofortentschädigung für Flüge bei Anbietern wie EU-Flight, WirkaufendeinenFlug und Compensation2Go deutlich niedriger aus. Alle drei Dienstleister veranschlagen bei ihrer Sofortentschädigung für Flüge über 30 % der Entschädigungssumme als Provision (Stand: 09.07.2024). Bei EUflight zum Beispiel liegt die Provision inklusive Mehrwertsteuer bei ungefähr einem Drittel des Forderungswertes. Dem Kunden bleiben unterm Strich nur zwei Drittel seiner Forderung als Auszahlung.
Vor diesem Hintergrund haben wir es uns zum Ziel gesetzt, die schnelle Auszahlung der Sofortentschädigung für Flüge mit einer Höhe ähnlich derjenigen der Inkasso-Dienste zu verbinden. Widerfährt Passagieren auf einem Langstreckenflug eine anspruchsauslösende Flugunregelmäßigkeit, erhalten sie bei uns beispielsweise 450 €. Hierfür müssen von Ausfall, Verspätung oder Überbuchung betroffene Fluggäste lediglich unser Online-Formular im Entschädigungsrechner ausfüllen und einen Scan ihrer Buchungsbestätigung oder ihres Tickets hochladen. Dank Legal Tech erfassen wir damit bereits alle nötigen Angaben zur Prüfung ihres Falls. Weitere Kommunikation ist nicht nötig. Erkennt unserer Entschädigungsrechner, dass wir Kunden eine Sofortentschädigung für Flüge zahlen können, folgt auf seinen Antrag typischerweise unverzüglich unsere Bestätigung gepaart mit der Rückfrage, an welches Konto wir die Entschädigung auszahlen sollen.
Wir denken, dass dieses Angebot mehr noch als die übrigen Sofortentschädiger eine Daseinsberechtigung hat. Ein unter folgendem Link veröffentlichter Vergleich der Fluggastportale kommt übrigens zum gleichen Ergebnis.
Dieser Beitrag wurde zuletzt am 09.07.2024 aktualisiert.