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Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie Sie von Air France eine Entschädigung für Ihre Flugverspätung erhalten. Wir erklären Ihnen im Detail, unter welchen Bedingungen Ihnen zwischen 250 und 600 € zustehen und wie Sie diese Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Unser Leitfaden führt Sie von den rechtlichen Grundlagen bis zur praktischen Umsetzung und begleitet Sie auf jedem Schritt des Weges zu Ihrer Entschädigung.

Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie außerdem direkt prüfen, ob Ihr Air France-Flug entschädigungsfähig ist:

Eine kompakte Anleitung, wie Sie als Air France Kunde zur Flugentschädigung gelangen können, finden Sie zudem in unserem Überblick. Darüber hinaus liefern wir umfassende Informationen zu folgenden Themen:

  1. konkrete Empfehlungen zur selbständigen Geltendmachung Ihrer Ansprüche;
  2. Vorteile und Nachteile der Fluggastportale als Alternative;
  3. weitere Wege zur Anspruchsverfolgung wie Schlichtungsstellen und andere Anlaufpunkte.

Möchten Sie mehr über Ihre zusätzlichen Rechte bei einer Flugverspätung erfahren? In unserem ausführlichen Ratgeber finden Sie Informationen zu allen relevanten Fluggastrechten:

Bei speziellen Fragen zu Ihrer Air France-Verspätung schauen Sie gerne in unseren FAQ-Bereich mit Antworten auf die häufigsten Fragen. Sie können auch unseren Live-Chat für persönliche Unterstützung nutzen:

Übersicht zur Entschädigung bei Verspätungen mit Air France

In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie bei Verspätungen von Air France-Flügen effektiv und schnell zu Ihrer Entschädigung kommen. Die folgenden Informationen zeigen Ihnen die drei wesentlichen Schritte auf dem Weg zu Ihrer berechtigten Ausgleichszahlung:

Übersicht dazu, wie man von Air France Entschädigung nach Flugverspätung einfordern kann

1. Prüfung der Voraussetzungen der Flugentschädigung

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von Air France, wenn:

  • Sie an Ihrem endgültigen Zielort mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden ankommen. Die Verspätung beim Abflug oder bei Zwischenstopps ist für Ihren Anspruch nicht entscheidend.
  • Der Air France-Flug in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung fällt. Dies umfasst alle Flüge mit Start in der EU sowie Flüge von außerhalb der EU in die EU, wenn die Airline wie Air France ihren Sitz in der EU hat.
  • Keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die die Verspätung verursacht haben. Solche Umstände sind hauptsächlich Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von Air France liegen. Normale technische Defekte oder betriebliche Probleme der Fluggesellschaft gelten in der Regel nicht als außergewöhnlich – es sei denn, sie wurden durch externe Faktoren verursacht.

Wenn diese grundlegenden Bedingungen erfüllt sind, stehen Ihre Chancen auf eine Entschädigung gut. Es gibt einige weitere Voraussetzungen, die in den meisten Fällen jedoch automatisch erfüllt sind. Wichtig zu wissen: Bei Air France gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB für Entschädigungsansprüche.

Diese weiteren Voraussetzungen müssen für eine Entschädigung von Air France erfüllt sein:

  • Sie haben eine bestätigte Buchung für den betreffenden Air France-Flug.
  • Sie sind tatsächlich zum Flug erschienen und mit dem verspäteten Flug gereist.
  • Der Flug wurde zu regulären, öffentlich zugänglichen Konditionen gebucht.
  • Sie verfügten über einen eigenen Sitzplatz (was bei Babys auf dem Schoß der Eltern nicht der Fall ist).
  • Der verspätete Flug liegt nicht länger als drei Jahre zurück (gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist).
  • Air France ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung zahlungsfähig (was derzeit uneingeschränkt der Fall ist).

Ausführliche Informationen zu allen weiteren Bedingungen finden Sie im Abschnitt zu den zusätzlichen Voraussetzungen.

2. Höhe der Entschädigung für Verspätung ermitteln

Die Entschädigungshöhe bei Air France-Verspätungen richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Je nach Distanz können Sie zwischen 250 € und 600 € pro Reisenden erhalten. Alternativ bietet Air France auch höhere Reisegutscheine an, die allerdings nicht in Geld umwandelbar sind. Die genauen Beträge staffeln sich wie folgt:

Entschädigungshöhe bei Air France
  • 250 € erhalten Sie für Kurzstreckenflüge bis 1.500 km – beispielsweise für Verbindungen zwischen Paris und Berlin.
  • 400 € stehen Ihnen bei mittleren Distanzen zwischen 1.500 und 3.500 km zu, etwa bei Flügen von Paris nach Athen oder Algier.
  • 600 € bekommen Sie für Langstreckenflüge über 3.500 km, wie bei Transatlantikrouten nach New York oder Fernstrecken nach Tokio.

Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmen von dieser Grundregel.

Folgende Sonderregelungen können den Entschädigungsbetrag beeinflussen:

Air France bietet alternativ zur Geldzahlung höhere Reisegutscheine an: 350 € (statt 250 €), 500 € (statt 400 €) oder 800 € (statt 600 €). Diese Gutscheine können allerdings nur für künftige Flugbuchungen genutzt werden.

Bei Langstreckenflügen über 3.500 km reduziert sich die Entschädigung um 50%, wenn Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden erreichen.

Innerhalb der EU beträgt die maximale Entschädigung immer 400 € – selbst wenn die Flugstrecke über 3.500 km liegt.

Nach einem Flugausfall mit anschließend verspätetem Ersatzflug können sich die Ansprüche unter bestimmten Bedingungen addieren.

Ausführliche Erläuterungen zu diesen Sonderregelungen finden Sie im weiteren Verlauf des Artikels.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um die genaue Summe für Ihren individuellen Fall zu berechnen:

3. Air France Entschädigung erhalten

Die optimale Strategie zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Air France reagiert unterschiedlich auf Entschädigungsforderungen, weshalb ein durchdachtes Vorgehen wichtig ist.

Bei eindeutigen Fällen – beispielsweise einer erheblichen Verspätung durch technische Probleme – sollten Sie zunächst direkt bei Air France Ihren Anspruch geltend machen. Mit einem gut formulierten Forderungsschreiben verbessern Sie Ihre Erfolgsaussichten deutlich:

In komplexeren Situationen lehnt Air France Zahlungen häufig unter Berufung auf vermeintlich außergewöhnliche Umstände ab. Hier können alternative Wege zum Ziel führen: Sie haben die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle SÖP einzuschalten, rechtliche Schritte zu unternehmen oder ein Fluggastportal zu beauftragen. Bei Ersatz-Pilot beispielsweise erhalten Sie Ihre Entschädigung bereits nach 1-3 Tagen – ohne jegliches finanzielles Risiko.

Alternative Anbieter wie Flightright zahlen erst nach der erfolgreichen Durchsetzung gegenüber Air France, was mehrere Monate dauern kann. Erfahrungen zeigen, dass in manchen Fällen erst eine Klage die Airline zur Zahlung bewegt. Die Servicegebühren variieren zwischen den verschiedenen Anbietern erheblich, weshalb ein Vergleich empfehlenswert ist.

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie Ihre Ansprüche auch selbst vor Gericht durchsetzen. Der Vorteil: Bei erfolgreicher Klage erhalten Sie die volle Entschädigungssumme. Zugleich übernimmt Ihre Versicherung bei einer Niederlage die Prozesskosten – mit Ausnahme Ihres vereinbarten Selbstbehalts. Nachteil: Das gerichtliche Verfahren erstreckt sich typischerweise über mehrere Monate und erfordert Ihre aktive Beteiligung.

Für eine schnelle und unkomplizierte Lösung eignen sich Fluggastportale wie Ersatz-Pilot. Diese arbeiten ohne Vorauszahlung und berechnen ihre Provision ausschließlich im Erfolgsfall. Als Direktentschädiger überweist Ersatz-Pilot nach erfolgreicher Prüfung innerhalb von nur 1-3 Tagen zwischen 71-75% der Entschädigungssumme.

Andere Dienstleister wie Flightright berechnen oft höhere Gebühren und zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegenüber Air France. Dies kann einen langwierigen Prozess bedeuten, der sich über mehrere Monate hinzieht.

Mit der kostenlosen Schlichtungsstelle SÖP oder einer Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt stehen Ihnen weitere Optionen zur Verfügung. Passagiere berichten von unterschiedlichen Erfahrungen mit der SÖP – von erfolgreichen Schlichtungen bis zu langwierigen Verfahren. Zu beachten ist, dass diese Institutionen Air France nicht zur Zahlung zwingen können.

Eine ausführliche Analyse aller Durchsetzungswege finden Sie hier:

I. Voraussetzungen der Entschädigung für Air Frances Verspätung

Hier erfahren Sie im Detail, unter welchen Bedingungen Air France Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätungen zahlen muss. Die folgende Übersicht führt Sie durch alle wesentlichen Aspekte:

1. Unsere Übersicht zu den Kernvoraussetzungen gibt Ihnen einen ersten Überblick.

Anschließend betrachten wir die einzelnen Anforderungen für die Entschädigungspflicht von Air France genauer:

2. In welchen Fällen gilt die EU-Fluggastrechteverordnung bei Air France (Anwendungsbereich)?

3. Welche Mindestverspätung bei der Ankunft ist erforderlich?

4. Wann kann sich Air France auf außergewöhnliche Umstände berufen?

5. Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

1. Das Wichtigste zu den Voraussetzungen in Kürze

Die EU-Fluggastrechteverordnung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs definieren drei grundlegende Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Verspätungen von Airlines wie Air France:

  1. Es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Bei Naturkatastrophen, extremen Wetterbedingungen oder Streiks des Flughafenpersonals muss Air France in der Regel nicht zahlen. Hingegen berechtigen normale technische Defekte oder interne Betriebsprobleme die Airline nicht, die Entschädigung zu verweigern.
  2. Der Flug muss unter die EU-Verordnung fallen. Dies betrifft alle Flüge mit Abflug in der EU. Als europäische Fluggesellschaft mit Sitz in Frankreich ist Air France zudem auch bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern in die EU entschädigungspflichtig (nähere Details hier).
  3. Sie müssen Ihr Ziel mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden erreichen. Entscheidend ist dabei der Moment, in dem sich die erste Flugzeugtür am Zielort öffnet. Ob der Abflug verspätet war oder es Verzögerungen bei Zwischenstopps gab, spielt für den Anspruch keine Rolle (mehr dazu hier).
Infografik zu den Voraussetzungen der Fluggastrechte-Verordnung für Air Frances Entschädigung nach einer Flugverspätung

Darüber hinaus gibt es weitere ergänzende Voraussetzungen für eine Entschädigung von Air France, beispielsweise darf der Anspruch noch nicht verjährt sein. Diese stellen jedoch in der Praxis meist kein Hindernis dar.

Der einfachste und schnellste Weg, um zu überprüfen, ob Ihr Fall alle notwendigen Anforderungen erfüllt, ist eine kostenlose Prüfung mit unserem Entschädigungsrechner. Dies nimmt durchschnittlich nur drei Minuten in Anspruch und erfordert weder eine Registrierung noch die Angabe persönlicher Kontaktdaten.

Alternativen zur Anspruchsprüfung

Sie wünschen eine zweite Meinung? Verschiedene andere Fluggastportale bieten ebenfalls Unterstützung. EUclaim beispielsweise stellt eine kostenlose Online-Prüfung ohne vorherige Registrierung zur Verfügung.

Bei größeren Anbietern wie Flightright oder Airhelp müssen Sie dagegen zunächst persönliche Daten wie Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen, bevor Sie das Prüfergebnis einsehen können. Wenn Sie ein solches Tool nutzen möchten, sollten Sie vorher überlegen, ob Sie diesen Anbieter später mit der Durchsetzung beauftragen würden. Ein Vergleich der verschiedenen Fluggastportale kann bei dieser Entscheidung helfen.

Zusätzlich bieten der ADAC und einige Verbraucherzentralen, wie die in Nordrhein-Westfalen, kostenlose Formulare zur Überprüfung von Entschädigungsansprüchen an. Diese decken allerdings nicht alle relevanten Voraussetzungen vollständig ab. Insbesondere bei der Bewertung außergewöhnlicher Umstände basieren sie ausschließlich auf Ihren eigenen Angaben, ohne diese mit Wetter- und Flugdatenbanken abzugleichen. Besonders wenn Sie als Passagier die genaue Ursache Ihrer Verspätung mit Air France nicht kennen, sind die Ergebnisse solcher Prüfungsformulare daher nur bedingt aussagekräftig.

2. Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung

a. Grundsatz zum Geltungsbereich

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auf nahezu allen Air France-Flügen. Der Grund: Als Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union ist Air France immer dann zur Entschädigung verpflichtet, wenn der Abflug- oder Zielflughafen innerhalb der EU liegt (Art. 3 Abs. 1 lit. a, b VO (EG) Nr. 261/2004).

Dies gilt sowohl für sämtliche innereuropäischen Verbindungen als auch für internationale Strecken wie Paris-New York oder Paris-Tokio.

Die einzige Ausnahme besteht dort, wo mehrgliedrige Air France Flüge über das Drehkreuz Paris abgewickelt werden, aber sowohl der Zubringerflug außerhalb der EU startet als auch der Anschlussflug außerhalb der EU landet. Die Fluggastrechte-Verordnung betrachtet mehrgliedrige Flüge nämlich als eine Einheit und bei dieser Betrachtungsweise finden solche Flugverbindungen gänzlich außerhalb der EU statt, weil sie sowohl ihren Ausgangspunkt dort haben als auch ihr Endziel

b. Geltung in verschiedenen Ländern

Der Schutzbereich der Verordnung geht über die Grenzen der EU hinaus und schließt auch die Schweiz sowie die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ein – also Island, Norwegen und Liechtenstein. Ein Air France-Flug von oder nach Zürich oder Oslo genießt somit denselben rechtlichen Schutz wie eine Verbindung innerhalb der EU, etwa von Paris nach Berlin.

3. Erforderliche Ankunftsverspätung

Dieser Abschnitt klärt folgende Aspekte:

a. Ab welcher Verspätungsdauer haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

b. Was können Sie tun bei Streitigkeiten über die tatsächliche Verspätungsdauer?

c. Welche besonderen Regeln gelten bei Umsteigeverbindungen?

d. Wie wird die Verspätung berechnet, wenn alternative Flughäfen angeflogen werden?

a. Allgemeine Berechnungsformel

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem wegweisenden Sturgeon-Urteil vom 19. November 2009 (C-402/07; C-432/07) festgelegt: Eine Entschädigung steht Ihnen erst ab einer Verspätung von drei Stunden zu. Die Richter bewerteten längere Verzögerungen als ähnlich belastend wie komplette Flugausfälle. Zwar greifen bei kürzeren Verspätungen bereits andere Fluggastrechte wie die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken. Eine finanzielle Entschädigung erhalten Sie jedoch erst ab 180 Minuten Verspätung.

Für die Berechnung sind zwei Zeitpunkte maßgeblich:

  • Planmäßige Ankunft laut Ihrer Air France-Buchungsbestätigung
  • Tatsächliche Ankunft, definiert als Öffnen der ersten Flugzeugtür (EuGH, 4. September 2014, C-452/13)

Die Zeitdifferenz zwischen diesen beiden Punkten ergibt die relevante Ankunftsverspätung.

Entscheidend ist dabei ausschließlich die Verspätung an Ihrem endgültigen Zielort – unabhängig davon, ob Sie direkt oder mit Umsteigeverbindungen reisen (EuGH, Urteil vom 20. Februar 2013, C-11/11). Verzögerungen beim Abflug oder beim Umsteigen sind für Ihren Entschädigungsanspruch nicht relevant.

b. Wenn Air France die Verspätungsdauer bestreitet

Bei deutlichen Verspätungen von mehr als vier Stunden entstehen selten Streitigkeiten. Solch erhebliche Verzögerungen sind in Flugdatenbanken vollständig dokumentiert. Air France versucht in diesen Fällen normalerweise nicht, die Entschädigung mit dem Argument einer zu geringen Verspätung abzulehnen.

Kritischer wird es bei Verspätungen im Grenzbereich der drei Stunden. Nähert sich die Verzögerung dieser entscheidenden Schwelle, argumentiert Air France mitunter, dass die gesetzliche Mindestdauer nicht erreicht wurde.

In solchen Fällen tragen Sie als Fluggast die Beweislast: Sie oder das von Ihnen beauftragte Fluggastportal müssen nachweisen können, dass die Verspätung mindestens 180 Minuten betrug. Dies kann bei knappen Fällen schwierig sein – etwa wenn Air France behauptet, die Türen seien bereits nach 179 Minuten geöffnet worden.

Um die tatsächliche Verspätungsdauer zu dokumentieren, sind folgende Belege hilfreich:

  • Daten aus Flugdatenbanken wie Flightstats, Flightradar24 oder der Ersatz-Pilot Datenbank
  • Fotos der Anzeigetafeln am Flughafen mit der dokumentierten Ankunftszeit
  • Schriftliche Bestätigungen von Air France oder dem Flughafenpersonal
  • Zeugenaussagen von Mitreisenden (sofern diese bereit sind, ihre Angaben auch in einem gerichtlichen Verfahren zu bestätigen)

Sie sind unsicher, ob Ihre Verspätung die wichtige Schwelle von 180 Minuten überschritten hat? Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie die genaue Ankunftszeit Ihres Air France-Flugs sofort überprüfen:

Zeigt unser System eine Verspätung von mehr als 180 Minuten an, können Sie unsere Direktentschädigung ohne weitere Nachweise beantragen. In diesem Fall verfügen wir bereits über zuverlässige Belege für die Verzögerung, beispielsweise durch verifizierte Daten der europäischen Flugsicherung Eurocontrol oder bestätigte Informationen anderer Passagiere.

c. Besonderheiten bei Air France-Verbindungen mit Umsteigen

Air France operiert primär nach dem Hub-and-Spoke-Modell mit Paris-Charles de Gaulle (CDG) als zentralem Drehkreuz. Etwa 54% der Passagiere an diesem Flughafen sind Umsteiger. Daneben dient Paris-Orly (ORY) als zweites Drehkreuz, das vor allem für Direktverbindungen innerhalb Frankreichs genutzt wird.

Dieses Geschäftsmodell bedeutet für Sie als Passagier: Bei einer einheitlichen Buchung mehrerer Flüge über Air France ist die Airline für die gesamte Reisekette verantwortlich. Wenn Ihr erster Flug sich verspätet und Sie dadurch Ihren Anschlussflug verpassen, berechnet sich Ihr Entschädigungsanspruch anhand der Gesamtverspätung an Ihrem endgültigen Zielort (EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, C-11/11).

Air France kalkuliert für jede Verbindung Mindestumsteigezeiten, die Faktoren wie Terminalwechsel oder Sicherheitskontrollen berücksichtigen. Verpasst ein Passagier seinen Anschluss aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges, bemüht sich die Airline um alternative Beförderungsmöglichkeiten. Bei einer solchen Umbuchung kommt es für den Entschädigungsanspruch auf die Verspätung am ursprünglich gebuchten Endziel an.

Wichtig: Haben Sie die Flüge separat gebucht – etwa einen Air France-Flug und einen Anschlussflug einer anderen Airline in getrennten Buchungen – besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie durch die Verspätung des ersten Fluges den zweiten verpassen. Air France haftet dann nur für die Verspätung des eigenen Fluges.

Vorsicht bei Buchungen über Vermittlungsportale

Trotz des umfangreichen eigenen Streckennetzes von Air France können Sie auf Vermittlungsplattformen wie Opodo oder bei Online-Reisebüros häufig Angebote finden, die Air France-Flüge mit Verbindungen anderer Airlines kombinieren. Wichtig zu wissen: Bei solchen Angeboten handelt es sich oft um getrennte Einzelbuchungen. Das Portal bucht diese separat und stellt sie in der Bestätigung lediglich zusammengefasst dar.

Bei derartigen separaten Buchungen haftet Air France nur für Verspätungen auf ihrer eigenen Teilstrecke. Beispiel: Wenn sich Ihr Air France-Flug um zwei Stunden verspätet und Sie dadurch einen anschließenden Flug einer anderen Airline verpassen, der separat gebucht wurde, haben Sie keinen Entschädigungsanspruch.

So erkennen Sie getrennte Buchungen:

  • Sie müssen Ihr Gepäck am Umsteigeflughafen neu aufgeben
  • Sie müssen für jeden Flug separat einchecken
  • In Ihren Reiseunterlagen erscheinen unterschiedliche Buchungscodes für die einzelnen Flüge

Beispiel: Bei einer Verbindung Paris-New York-Cancún, bei der der erste Flug mit Air France und der zweite mit einer US-Airline als separate Buchung erfolgt, wird für einen Entschädigungsanspruch nur die Verspätung bis New York berücksichtigt. Auch die Höhe der Entschädigung richtet sich in solchen Fällen nur nach der Distanz der verspäteten Teilstrecke.

d. Besonderheiten bei Umleitungen

Wird Ihr Air France-Flug auf einen alternativen Flughafen umgeleitet, ist für die Berechnung der Verspätung der Zeitpunkt entscheidend, zu dem Sie Ihr ursprünglich geplantes Ziel erreichen (EuGH, Urteil vom 22. April 2021, Az. C-826/19).

An einem Beispiel verdeutlicht: Wird Ihr Air France-Flug nach Frankfurt aufgrund von Wetterproblemen nach Düsseldorf umgeleitet und stellt die Airline einen Shuttlebus zum ursprünglichen Zielflughafen bereit, zählt für die Berechnung der Verspätung die Ankunftszeit des Busses in Frankfurt.

Ähnlich verhält es sich bei Umleitungen von Flügen nach Paris-Charles de Gaulle zum Flughafen Paris-Orly. Sollte Air France keinen Transfer organisieren, ist für die Berechnung der Verspätung maßgeblich, wann Sie bei einer selbstorganisierten Weiterreise Ihr eigentliches Reiseziel erreichen (beispielsweise Ihr Hotel oder Ihre Wohnung).

4. Außergewöhnliche Umstände als Ausschlussgrund der Flugentschädigung

Die Entschädigungspflicht entfällt nach Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung, wenn Air France nachweist, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Doch welche Ereignisse fallen darunter?

a. Was sind außergewöhnliche Umstände?

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die sich der tatsächlichen Kontrolle von Air France entziehen. Man spricht hier von höherer Gewalt. Darunter fallen etwa extreme Wetterbedingungen, Streiks des Flughafenpersonals oder plötzliche Flughafenschließungen. In diesen Fällen kann die Airline die Entschädigungszahlung verweigern. Allerdings legen die europäischen Gerichte hier sehr strenge Kriterien an.

Ein wichtiger Fall aus der Praxis: Technische Störungen am Flugzeug befreien Air France normalerweise nicht von der Zahlungspflicht. Anders sieht es bei schweren Naturereignissen aus, die einen gefahrlosen Flugbetrieb ausschließen.

b. Typische Beispiele bei Air France

Fallgruppen außergewöhnlicher Umstände:

In den folgenden beispielhaften Fallgruppen muss Air France in der Regel keine Entschädigung zahlen:

Widrige Wetterverhältnisse: Bei schweren Unwettern, dichtem Nebel oder gefährlicher Vereisung entfällt die Zahlungspflicht.

Ungeplante Flughafenschließungen: Eine Bombendrohung oder gravierende Sicherheitsmängel am Airport befreien die Airline von der Entschädigungspflicht.

Externe Streiks: Arbeitsniederlegungen von Flugsicherung oder fremdem Bodenpersonal gelten als außergewöhnliche Umstände.

Gesundheitliche Notfälle: Muss ein Flug wegen eines erkrankten Fluggasts zwischenlanden, entfällt der Entschädigungsanspruch.

Schäden durch Vogelschlag: Der EuGH stuft erhebliche Beschädigungen durch Vogelkollisionen als außergewöhnlich ein.

Fallgruppen gewöhnlicher Umstände

Diese Verzögerungsgründe befreien Air France hingegen nicht von der Entschädigungspflicht:

  • Technische Störungen: Übliche Defekte wie Probleme mit den Triebwerken oder der Bordtechnik gehören zum normalen Betriebsrisiko. Wartungsaufgaben muss Air France beherrschen.
  • Fehlende Besatzung: Die Airline muss erkrankte Crew-Mitglieder ersetzen können. Eine Häufung von Krankmeldungen rechtfertigt keine Verweigerung der Zahlung.
  • Interne Streiks: Arbeitsniederlegungen des eigenen Personals – ob von Piloten oder Flugbegleitern – gelten als beherrschbar.
  • Ablaufstörungen: Verzögerungen durch überfüllte Check-in-Schalter, Probleme bei der Gepäckabfertigung oder fehlende Parkpositionen fallen in den Verantwortungsbereich von Air France.

Alle relevanten Fallgruppen finden Sie in dieser Übersicht:

c. Entschädigung trotz außergewöhnlicher Umstände

Auch bei außergewöhnlichen Umständen kann ein Entschädigungsanspruch bestehen. Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung verpflichtet Air France, alle vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um eine Verspätung zu begrenzen.

Erst wenn Air France folgende Maßnahmen erfolglos prüft, gelingt eine Entlastung und die Pflicht zur Entschädigung entfällt:

  1. Alternative Flughäfen: Bei Schließung des Zielflughafens ist zu untersuchen, ob ein nahegelegener Ausweichflughafen angeflogen werden kann. Von dort muss die Airline dann einen Transfer zum ursprünglichen Ziel organisieren.
  2. Reserve-Flugzeuge: An ihren wichtigsten Standorten wie Paris-Charles de Gaulle, wo Air France zahlreiche Maschinen stationiert hat, muss die Airline verfügbare Ersatzflugzeuge bereitstellen. Setzt die Airline keinen Reserve-Jet ein, ist sie nur von der Entschädigungspflicht befreit, wenn die verfügbaren Reserven schon anderweitig beansprucht wurden.
  3. Umbuchung auf andere Flüge: Die Airline ist verpflichtet, freie Plätze auf alternativen Verbindungen zu prüfen, um die Verspätung zu minimieren (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020, C-74/19). Dies gilt nicht nur für eigene Flüge, sondern auch für Verbindungen anderer Fluggesellschaften. Unterbleibt eine Umbuchung, entfällt der Entschädigungsanspruch nur, wenn es keine Ersatzflüge oder keine Tickets mehr gab.

Lässt Air France eine Alternative ungenutzt, obwohl sie zur Verfügung stand, muss die Airline Passagiere trotz der außergewöhnlichen Umstände entschädigen.

5. Weitere Anforderungen für Air Frances Entschädigung

Zunächst der erfreuliche Hinweis: Wenn die bisher erläuterten Hauptvoraussetzungen vorliegen, steht einer Entschädigung von Air France meist nichts im Weg. Die weiteren rechtlichen Erfordernisse sind normalerweise unproblematisch.

Trotzdem sollten Sie diese ergänzenden Bedingungen kennen. In speziellen Fällen können sie Ihren Anspruch verhindern – selbst bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden. Diese Voraussetzungen müssen vorliegen:

a. Sie verfügen über eine bestätigte Reservierung und können diese belegen.

b. Sie sind zum Flug erschienen.

c. Ihr Ticket wurde zu regulären Konditionen erworben.

d. Sie hatten Anspruch auf einen eigenständigen Sitzplatz.

e. Die Forderung ist nicht verjährt.

f. Air France ist weiter (wie bisher) wirtschaftlich stabil.

Keine zusätzliche Bedingung ist übrigens der private Reisezweck oder die Buchungsart: Die EU-Verordnung schützt sowohl Urlauber als auch Geschäftsreisende, egal ob Einzelflug oder Pauschalreise. Der Entschädigungsanspruch steht dabei immer dem Passagier persönlich zu – nicht dem Arbeitgeber oder Reiseveranstalter (Art. 5, 7 Fluggastrechte-Verordnung).

Sie können die Entschädigung also selbst einfordern oder ein Fluggastportal beauftragen – unabhängig davon, ob die Air France-Verspätung während einer Pauschal- oder Geschäftsreise auftrat.

a. Air France hat Flugbuchung bestätigt

Nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Sie eine bestätigte Buchung für den verspäteten Flug nachweisen. Die Buchung gilt als bestätigt, wenn Air France Ihnen einen Flugschein oder einen vergleichbaren Beleg ausgestellt hat. Das erkennen Sie auch bei Bestellung der Tickets über ein Reisebüro oder Vermittlungsportal daran, dass Air France der gebuchten Flugverbindung einen sechsstelligen Buchungscode zugewiesen hat. Dieser lässt sich bei einer verbindlichen Buchung den Reiseunterlagen entnehmen.

Folgende Dokumente dienen als Nachweis:

  1. Die Buchungsbestätigung von Air France oder einem Reiseportal
  2. Ihre Bordkarte des betroffenen Fluges

Mindestens eines dieser Dokumente benötigen Sie für eine Aufforderung der Airline oder aber einen Entschädigungsantrag bei Ersatz-Pilot oder einem anderen Fluggastportal.

Und so finden Sie Ihre Buchungsbestätigung:

  • Im Air France-Kundenkonto
  • In der Air France-App
  • Auf airfrance.de mit Buchungscode und Namen
  • Beim Kundenservice (unter Angabe von Namen und Flugdaten)

Der Buchungskanal ist dabei unerheblich – ob direkt bei Air France oder über ein Portal gebucht wurde. Entscheidend ist der sechsstellige Buchungscode oder die Ticketnummer in Ihren Unterlagen.

Die Bordkarte belegt die Buchung ebenfalls zuverlässig, da sie einen Check-in voraussetzt, der nur mit gültiger Buchung möglich ist. Sie finden sie:

  • In der Check-in-Bestätigungs-E-Mail
  • Im Smartphone-Wallet (bei digitalen Bordkarten)
  • Als Ausdruck vom Flughafen-Check-in

Besondere Vorsicht ist bei Last-Minute-Buchungen oder kurzfristigen Umbuchungen geboten. Air France kann die Beförderung hier von verfügbaren Plätzen abhängig machen. Sichern Sie sich daher vor dem Flug einen Buchungsnachweis:

  • Eine schriftliche Bestätigung des Kundenservice oder
  • Den sechsstelligen Buchungscode

Dies ist wichtig, da Air France den Zugriff auf Buchungsdaten nach einiger Zeit einschränkt.

Wichtig: Ihr Ticket muss zu öffentlich zugänglichen Konditionen gebucht sein. Dies gilt für alle regulären Buchungen über die Air France-Website und Reiseportale – auch bei Sonderangeboten oder Gutscheineinlösung. Nur Fluggäste mit internen Sonderkonditionen (etwa Mitarbeitertickets) haben keinen Entschädigungsanspruch.

b. Tatsächliches Erscheinen zum Air France-Flug

Um Entschädigung fordern zu können, müssen Sie den verspäteten Air France-Flug wirklich wahrgenommen haben. Der Europäische Gerichtshof betrachtet dies als notwendige Bedingung, da nur dann ein konkreter Nachteil durch die Verspätung entstehen kann.

Erfahren Sie vorab von der Verspätung und buchen eigenständig einen anderen Flug oder stornieren Ihre Reise, verlieren Sie den Anspruch. Auch wer eine schnellere Alternative findet und auf dieser in unter drei Stunden zum Endziel gelangt, kann keine Verspätungsentschädigung von Air France beanspruchen.

Als Netzwerk-Carrier bietet Air France viele Umsteigeverbindungen an. Bei einer einheitlichen Buchung müssen Sie auch bei Verspätungen den Anschlussflug wahrnehmen, sofern dies noch möglich ist. Entscheiden Sie sich hingegen, die Reise bereits am Umsteigeflughafen abzubrechen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung – es sei denn, die Gesamtverspätung am ursprünglichen Ziel hätte ohnehin mehr als drei Stunden betragen.

c. Öffentlich buchbarer Tarif bei Air France

Die EU-Fluggastrechteverordnung legt in Artikel 3 fest: Der Flug muss zu einem öffentlich verfügbaren Tarif gebucht sein, damit dem Reisenden Fluggastrechte zustehen. Bei normalen Buchungen über die Air France-Website, Online-Reiseportale wie Opodo oder Reisebüros erfüllen Sie diese Voraussetzung automatisch.

Nur in Ausnahmefällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Dies betrifft im Wesentlichen zwei Fallgruppen, nämlich:

  • Gratis-Flüge ohne jegliche Bezahlung
  • Flüge zu einem ermäßigten Mitarbeitertarif

Alle anderen Buchungsarten berechtigen Sie grundsätzlich bei Air France zur Entschädigung – auch Sonderangebote oder Flüge, die Sie mit Meilen oder Gutscheinen bezahlt haben. Entscheidend ist nur, dass Ihr Tarif grundsätzlich allen Kunden zur Buchung offenstand.

d. Eigener Sitzplatz bei Air France

Nach Artikel 3 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung benötigen Sie einen eigenen Sitzplatz, um eine Entschädigung zu erhalten. Eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung, die Air France gegen Aufpreis anbietet, ist dafür nicht notwendig. Es reicht der normale Sitzplatz aus, den Sie beim Check-in zugewiesen bekommen.

Diese Voraussetzung erfüllen erwachsene Passagiere automatisch. Babys und Kleinkinder dagegen, die ohne eigenes Ticket auf dem Schoß ihrer Begleitperson reisen, haben keinen separaten Entschädigungsanspruch. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil festgestellt (Urteil vom 17.03.2015, X ZR 35/14).

Auch für Haustiere in der Kabine besteht kein zusätzlicher Entschädigungsanspruch – selbst wenn Sie die Haustiergebühr von Air France bezahlt haben. Als berechtigte „Fluggäste“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung zählen nämlich nur Menschen.

e. Rechtzeitige Geltendmachung des Anspruchs

Ein Anspruch auf Entschädigung lässt sich gegen Air France nur dann erfolgreich geltend machen, solange er noch nicht verjährt ist. Nach französischem Recht haben Sie für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen Air France bis zu fünf Jahre Zeit. In der Praxis gelten jedoch je nach Flugstrecke mitunter auch die Verjährungsfristen des Abfluglandes, des Ziellandes oder des Landes, in dem die Klage eingereicht wird.

Für Flüge mit Start oder Ziel in Deutschland sowie für in Deutschland eingereichte Klagen gilt gemäß § 195 BGB eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der verspätete Flug stattfand.

Beispiel: Ein Anspruch auf Entschädigung für einen verspäteten Air France-Flug am 15. April 2025 verjährt nach deutschem Recht am 31. Dezember 2028.

Praxistipp: Warten Sie nicht zu lange mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Besonders wenn Sie ein Fluggastportal beauftragen möchten, sollten Sie frühzeitig aktiv werden. Die Prüfung des Falls und die Klageerhebung benötigen etwas Zeit. Erst der Eingang einer Klage bei Gericht hemmt die Verjährungsfrist (§ 204 Absatz 1 Nr. 1 BGB).

f. Finanzielle Stabilität von Air France

Die Zahlungsfähigkeit der Airline ist eine weitere praktische Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit von Entschädigungsansprüchen. Bei Air France besteht aktuell keine Sorge – die französische Fluggesellschaft gehört als Teil der Air France-KLM Gruppe zu den wirtschaftlich stabilen Airlines in Europa.

Der Vollständigkeit halber erwähnen wir dennoch die möglichen Szenarien bei unerwarteten Airline-Krisen, wie sie die Corona-Pandemie offenbart hat:

  1. Im Fall einer vollständigen Insolvenz können Fluggäste ihre Ansprüche nur noch zur Insolvenztabelle anmelden (§ 174 Abs. 1 InsO). Die Entschädigung reduziert sich dann meist auf einen Bruchteil.
  2. Bei einer Sanierung führt die Airline zwar den Flugbetrieb fort, aber bestehende Ansprüche werden oft erheblich gekürzt. Neue Entschädigungsansprüche nach der Restrukturierung bleiben davon unberührt.

Air France demonstriert jedoch eine robuste Geschäftsentwicklung. Nach den wirtschaftlichen Herausforderungen der Pandemie hat sich die Airline gut erholt und verfügt über eine solide Kapitalausstattung.

II. Höhe der Entschädigung bei Verspätung mit Air France

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Entschädigungssummen Ihnen bei einer Flugverspätung mit Air France zustehen, sofern die grundlegenden Voraussetzungen gegeben sind.

Diese Themen behandeln wir:

1. Zuerst fassen wir die wichtigsten Informationen zur Entschädigungshöhe kompakt zusammen.

2. Danach erläutern wir die Standardregeln zur Berechnung der Entschädigungshöhe bei Air France.

3. Zum Abschluss gehen wir auf besondere Konstellationen ein, in denen sich die Entschädigungshöhe anders berechnet.

Tabelle der Entschädigungsbeträge bei Flugverspätungen mit Air France

1. Kompakte Infos zur Entschädigungshöhe

Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung legt die Entschädigungsbeträge für Air France bei Verspätungen fest. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km — betrifft viele innerdeutsche und innereuropäische Verbindungen wie Paris-Berlin oder Paris-Rom.
  • 400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km — gilt für längere Strecken wie Paris-Athen oder Paris-Algier.
  • 600 € bei Interkontinentalflügen über 3.500 km — diese Kategorie umfasst Langstreckenverbindungen wie Paris-New York oder Paris-Tokio.

Als besondere Alternative bietet Air France auch höherwertige Reisegutscheine anstelle der Geldzahlung an:

  • 350 € Gutschein statt 250 € Barzahlung
  • 500 € Gutschein statt 400 € Barzahlung
  • 800 € Gutschein statt 600 € Barzahlung

Diese Gutscheine sind allerdings nicht erstattungsfähig und können nur für künftige Flüge mit Air France verwendet werden.

Von diesen Standardbeträgen gibt es wichtige Ausnahmen:

  • Bei Langstreckenflügen über 3.500 km kann sich die Entschädigung auf 300 € reduzieren, wenn die Ankunftsverspätung zwischen 3 und 4 Stunden liegt.
  • Die maximale Entschädigung für Flüge innerhalb der EU beträgt 400 €.
  • Bei Umsteigeverbindungen mit Air France zählt die Gesamtverspätung am endgültigen Zielort für die Berechnung.

Ihre genaue Entschädigungshöhe ermitteln Sie hier:

2. Grund-Tabelle zur Ermittlung der Entschädigungshöhe

Nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung muss Air France bei Verspätungen folgende Entschädigungen pro Person zahlen:

  • Bei Flügen bis 1.500 km (Kurzstrecke) stehen Ihnen 250 € Entschädigung zu (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004). Dies betrifft viele innereuropäische Air France-Verbindungen, etwa Paris-Berlin oder Paris-Rom.
  • Bei Flügen von 1.500 bis 3.500 km (Mittelstrecke) zahlt Air France 400 € Entschädigung (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004). Darunter fallen etwa Flüge von Paris nach Athen oder Nordafrika.
  • Bei Flügen ab 3.500 km (Langstrecke) werden 600 € fällig (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. c VO (EG) Nr. 261/2004). Diese Kategorie umfasst die zahlreichen Interkontinentalverbindungen von Air France, beispielsweise nach Nordamerika oder Asien.

Für die Berechnung zählt die direkte Luftlinie zwischen Start- und Zielflughafen nach der Großkreismethode. Bei Umsteigeverbindungen addiert man die einzelnen Teilstrecken nicht. Stattdessen gilt die direkte Entfernung vom ersten Abflugort zum letzten Zielort. Die genaue Distanz Ihrer Flugstrecke prüfen Sie kostenfrei hier:

Die Entschädigung steht jedem Passagier einzeln zu. Sie können den Anspruch auch für Mitreisende aus derselben Buchung geltend machen. Air France erlaubt solche Sammelanträge über ihr Online-Formular für Reklamationen.

Eine interessante Alternative: Air France bietet statt der Barzahlung auch höherwertige Reisegutscheine an. Diese Gutscheine können für zukünftige Flüge mit Air France genutzt werden, sind aber nicht in Bar auszahlbar. Die Werte liegen deutlich über den gesetzlichen Barerstattungsbeträgen: 350 € (statt 250 €), 500 € (statt 400 €) oder 800 € (statt 600 €).

3. Ausnahmen und Spezialfälle

Die Standardbeträge aus Artikel 7 Absatz 1 der EU-Fluggastrechteverordnung gelten nicht immer. Es gibt mehrere Ausnahmen, die Ihre Entschädigung von Air France erhöhen oder verringern können.

Drei Fälle sind besonders wichtig: Einer davon kann zu einer doppelten Entschädigung führen. Die anderen beiden reduzieren den Betrag. Hier die Details:

a. Mögliche Verdoppelung der Entschädigung

Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs können Sie zwei Entschädigungen verlangen, wenn Air France zuerst Ihren Flug streicht und sich dann auch der Ersatzflug erheblich verspätet (EuGH, Urteil vom 12.03.2020, Az. C-832/18).

Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Air France hat den ursprünglichen Flug vollständig gestrichen
  2. Die Airline hat Sie verbindlich auf einen anderen Flug umgebucht

Eine echte Streichung liegt vor, wenn:

  • Air France den Status als „cancelled“ oder „gestrichen“ angibt oder
  • Sie eine Umbuchungsbestätigung mit einer neuen Flugnummer erhalten

Eine reine Verschiebung Ihres gebuchten Flugs mit gleicher Flugnummer reicht nicht aus. Entscheidend für die zweite Entschädigung: Air France muss Sie fest auf einen konkreten Ersatzflug umbuchen und dies verbindlich bestätigen.

Eine Standby-Bordkarte genügt dafür nicht. Sie brauchen eine schriftliche Umbuchungsbestätigung mit konkreten neuen Flugzeiten. Nur dann können Sie bei erneuter Verspätung eine zweite Entschädigung beanspruchen.

b. Reduzierte Entschädigung bei Langstrecken

Eine wichtige Ausnahme bei Air France betrifft Langstreckenflüge über 3.500 km. Liegt die Ankunftsverspätung zwischen drei und vier Stunden, zahlt Air France nur 50% der Standardentschädigung — also 300 € statt 600 € (Art. 7 Abs. 2 lit. c VO (EG) Nr. 261/2004).

Diese Regelung ist besonders relevant bei Verbindungen von Paris nach Nordamerika, Asien oder Südamerika. Erst ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Zielort steht Ihnen die volle Entschädigung von 600 € zu.

Die 50%-Reduzierung gilt für Kurzstrecken (bis 1.500 km) und Mittelstrecken (1.500-3.500 km) ebenso, greift hier aber nur bei Verspätungen von weniger als zwei bzw. drei Stunden. Da der Entschädigungsanspruch ohnehin erst ab drei Stunden Verspätung entsteht, hat diese Regel für kürzere Flüge praktisch keine Bedeutung.

c. EU-Sonderregel für innereuropäische Langstrecken

Eine weitere Ausnahme gilt für längere Air France-Flüge innerhalb Europas. Auch wenn die Flugstrecke über 3.500 km liegt, beträgt die maximale Entschädigung nur 400 € (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004). Der höhere Satz von 600 € für Langstrecken kommt nach dieser Vorschrift ausschließlich bei Interkontinentalflügen zur Anwendung.

Die mittlere Entschädigungshöhe gilt also auch für längere innereuropäische Verbindungen. Der Gesetzgeber rechtfertigt diese niedrigere Entschädigung damit, dass Passagiere bei Verspätungen innerhalb der EU weniger Schwierigkeiten mit Einreisevorschriften haben als bei interkontinentalen Reisen.

Wie ist das Gesamtbild einzuschätzen?

Basierend auf den verfügbaren Rückmeldungen von Passagieren zeigt sich bei Air France ein gemischtes Bild bei der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen. In der Tendenz werden Ansprüche zunächst eher zurückhaltend bearbeitet, wobei die Airline bei eindeutigen Fällen nach mehrfacher Nachfrage durchaus zahlt.

Insgesamt sollten Sie sich auf einen möglicherweise längeren Prozess einstellen, wenn Sie Ihre Ansprüche direkt bei Air France geltend machen. Für eine erfolgreiche Durchsetzung empfehlen wir:

  • eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Belege;
  • ein formelles Anschreiben mit konkretem Bezug auf die EU-Verordnung 261/2004;
  • Beharrlichkeit bei der Nachverfolgung Ihres Antrags.

Wollen Sie sich diesen Aufwand ersparen, bietet sich die Unterstützung durch ein Fluggastportal an. Diese übernehmen den gesamten Prozess für Sie.

III. Wie Sie eine Entschädigung von Air France erhalten

In diesem Abschnitt zeigen wir, wie Sie bei Verspätungen auf Air France-Flügen eine Entschädigung erhalten können. Wir vergleichen verschiedene Wege und zeigen, welche Methode die besten Erfolgsaussichten bietet.

Dazu betrachten wir zunächst:

1. die wichtigsten Fakten zum Einfordern der Entschädigung im Überblick.

Anschließend erörtern wir:

2. wie es um die Zahlungsmoral der Air France bestellt ist;

3. welche Tipps zur eigenständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche es gibt;

4. wann sich die Unterstützung durch ein Fluggastportal lohnt.

5. welche weiteren Alternativen wie Schlichtungsstellen für Sie in Frage kommen.

1. Das Wichtigste in Kürze

Ihre Erfolgsaussichten auf eine Entschädigung hängen maßgeblich von der Ursache der Verspätung ab. Welche unterschiedlichen Vorgehensweisen in verschiedenen Szenarien ratsam sind, lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Wege zur Durchsetzung des Anspruchs auf Entschädigung gegen Air France wegen Flugverspätung

a. Gute Chancen auf eine Zahlung

Bei klar erkennbaren internen Problemen von Air France bestehen gewissen Chancen auf eine freiwillige Zahlung durch die Fluggesellschaft. Dies gilt erfahrungsgemäß am ehesten bei Verspätungen durch:

  • reguläre technische Defekte am Flugzeug ohne äußere Einwirkung (etwa eine Störung der Bordelektronik),
  • personelle Engpässe im normalen Flugbetrieb (beispielsweise krankes Kabinenpersonal).

Die Aussichten verbessern sich zusätzlich, wenn die Ankunftsverspätung deutlich über 4 Stunden liegt. In solchen eindeutigen Fällen können Sie mitunter selbst erfolgreich eine Entschädigung einfordern.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Fall dazugehört? Unser Entschädigungsrechner analysiert Ihre Situation kostenlos:

Bei klaren Fällen reicht meist eine sachliche Nachricht über das Kontaktformular von Air France. Nutzen Sie dafür gerne unser Musterschreiben als Orientierung.

b. Schwierigere Durchsetzung

Komplizierter wird es in Fällen, in denen weniger eindeutig ist, dass die Verzögerungsursache in den Verantwortungsbereich von Air France fällt. Das gilt etwa bei Verspätungen durch:

  • unklare oder mehrere zusammenwirkende Gründe;
  • Wetterprobleme;
  • Streiks an Flughäfen;
  • technische Probleme unklarer Herkunft oder mit möglicher Fremdeinwirkung;
  • Verschiebungen der Startzeiten ohne Begründung.

Hier empfehlen wir:

  1. eine erste Prüfung mit unserem Entschädigungsrechner;
  2. je nach Erfolgsaussichten eine sorgfältige Abwägung der Durchsetzungswege.

2. Wie zahlungsbereit Air France auf Entschädigungsforderungen reagiert

Die Zahlungsbereitschaft von Air France bei Entschädigungsansprüchen zeigt nach Auswertung zahlreicher Kundenerfahrungen ein gemischtes Bild (Stand: 28.03.2025). Die Airline reagiert je nach Situation unterschiedlich, wobei Passagiere sowohl von positiven als auch negativen Erfahrungen berichten:

  • Bei eindeutigen, erheblichen Verspätungen (über 6 Stunden) erfolgt teilweise eine schnelle und großzügige Entschädigung, manchmal schon innerhalb eines Tages;
  • Bei Verspätungen im Grenzbereich (etwa 3 Stunden) oder bei Anschlussflügen lehnt Air France Anträge häufiger ab, selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt scheinen;
  • Bei Gepäckproblemen berichten Kunden von verzögerter Kommunikation und unvollständigen Erstattungen;
  • Die Antragsbearbeitung wird oft als komplex und langwierig empfunden, mit wechselnder Reaktionsgeschwindigkeit des Kundendienstes.

Beispielhafte Kundenerfahrungen

Das uneinheitliche Zahlungsverhalten von Air France bei Entschädigungsansprüchen schlägt sich in den öffentlichen Kundenbewertungen nieder. Einige Beispiele verdeutlichen die Bandbreite der Erfahrungen:

Am 22. Dezember 2024 berichtete ein Kunde über seine Erfahrung mit Air France bezüglich einer Entschädigungsforderung. Der Kunde erlebte eine Verspätung bei einem Air France-Flug, wodurch er seinen Anschlussflug (ebenfalls mit Air France) verpasste und mit mehr als vier Stunden Verspätung an seinem Ziel ankam. Daraufhin forderte er die gemäß europäischer Verordnung vorgesehene finanzielle Entschädigung. Air France lehnte diese jedoch ab. Der Kunde wandte sich an den Mediator, der seine Forderung als berechtigt einstufte und Air France anwies, die geforderte Entschädigung gemäß den europäischen Vorschriften zu zahlen. Bis zum Zeitpunkt der Bewertung weigerte sich Air France weiterhin, die Entschädigung zu zahlen und legte keine Beweise für ihre angebliche fehlende Verantwortung vor. Über den Messenger-Dienst wurde dem Kunden eine E-Mail-Antwort versprochen, doch seit mehreren Monaten erhält er stets die gleiche Nachricht. Der Kunde stellt die kritische Frage, wie Air France es sich erlauben kann, die Empfehlungen des Verkehrsmediators zu ignorieren.

Am 5. August 2024 teilte ein Kunde seine negative Erfahrung mit Air France mit. Der Kunde hatte ein Premium-Economy-Ticket für eine Hin- und Rückflug von Mailand (Italien) nach Pointe Noire (Kongo) gekauft. Während der Hinflug ohne Probleme verlief, wurde der Kunde auf dem Rückflug ohne Vorwarnung in die Economy-Klasse herabgestuft, da die Premium Economy überbucht war. Der Kunde äußert sein Unverständnis darüber, wie eine Überbuchung überhaupt möglich sei, da der Ticketverkauf computergestützt erfolge. Besonders verärgert ist der Kunde darüber, dass er zum Zeitpunkt der Bewertung immer noch auf eine Entschädigung für die Herabstufung wartet.

Ein anderer Fall vom November 2024 zeigt zugleich, dass Air France mitunter durchaus unkompliziert und freiwillig Flugentschädigungen leistet: „Wir wurden angemessen kompensiert, da es an der Fluggesellschaft in unserem Fall lag“, berichtet ein Reisender, dessen Rückflug abgesagt wurde und der anschließend mit 36 Stunden Verspätung unterwegs war. Trotz dieser erheblichen Verzögerung und vorübergehend vermisster Koffer lobt der Kunde die hilfsbereite und freundliche Haltung der Airline (Erfahrungsbericht vom 22. November 2024).

Besonders positiv verlief der Fall eines Passagiers vom Januar 2023, der nach einem Rückflug von Kuba mit 6 Stunden Verspätung einen Entschädigungsantrag stellte. Wie er auf Trustpilot berichtet, erhielt er bereits nach einem Tag einen Gutschein von 800 Euro. „Ich schilderte kurz den Vorgang und bekam nach einem Tag einen Gutschein von 800 Euro“, schreibt der Kunde (Erfahrungsbericht vom 09. Januar 2023).

Gegensätzliche Erfahrungen machte ein Fluggast im August 2024. Nach einer über dreistündigen Verspätung des Fluges von Lissabon nach Paris CDG erhielt der Reisende weder Verpflegung noch Informationen während der Wartezeit. Eine spätere Beschwerde wies Air France mit der Begründung zurück, dass der Anschlussflug pünktlich stattfand (Erfahrungsbericht vom 06. August 2024).

Besonders problematisch gestaltete sich ein Fall vom Mai 2024, bei dem das Gepäck eines Passagiers nach mehreren verspäteten Flügen verloren ging. Nach anfänglicher Kommunikation und dem Versprechen einer Rückerstattung von 99 CHF stellte Air France die Kommunikation ein. 19 Tage nach dem Vorfall hatte der Kunde weder sein Gepäck zurückerhalten noch eine vollständige Entschädigung bekommen. „Heute ist genau 19 Tagen vergangen, kein Gepäck gefunden“, berichtet der frustrierte Reisende (Erfahrungsbericht vom 25. Mai 2024).

Ein weiterer Fluggast berichtete im Dezember 2022 von mangelnder Kulanz bei einem technischen Fehler in der Buchungsbestätigung. „Trotz Aussage vom Kundenservice, dass es sich um einen technischen Defekt handelte, keinerlei Entgegenkommen. Flüge mussten auf eigene Kosten für mehr Geld als Originalflugpreis umgebucht werden“, beklagt der langjährige Kunde (Erfahrungsbericht vom 27. Dezember 2022).

Wie ist das Gesamtbild einzuschätzen?

Die veröffentlichten Erfahrungsberichte zeichnen ein gemischtes Bild von Air France. Die Airline ist in manchen Fällen durchaus bereit, schnell und angemessen zu entschädigen – besonders bei erheblichen und eindeutigen Verspätungen. In anderen Situationen zeigt sich jedoch ein eher restriktives Verhalten bei der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen.

Als Muster lässt sich erkennen: Bei gravierenden Verspätungen über sechs Stunden reagiert Air France tendenziell kulanter. Bei Verspätungen im Grenzbereich um drei Stunden oder bei komplexeren Fällen mit Anschlussflügen verweist die Airline häufiger auf Ausnahmetatbestände oder verweigert die Zahlung.

Insgesamt deuten die Berichte darauf hin, dass Air France nicht durchgängig zeitnah oder vollständig Entschädigungen bearbeitet, ohne dass Passagiere zusätzlichen Druck ausüben. Die Airline scheint in vielen Fällen erst nach mehrfacher Aufforderung oder der Einschaltung von Vermittlern wie der französischen Schlichtungsstelle MTV (Médiation Tourisme et Voyage) zu zahlen.

In der Praxis bedeutet dies: Bei eindeutigen Fällen wie erheblichen Verspätungen durch reguläre technische Probleme zahlt Air France eher, wenn Passagiere ihre Rechte kennen und beharrlich auf deren Durchsetzung bestehen. In Grenzfällen – etwa bei Verspätungen knapp über drei Stunden oder bei Wetterproblemen mit unklarer Zuordnung – lehnt die Airline Forderungen häufiger ab.

3. So verfolgen Sie Ihre Ansprüche selbst

Wenn Sie Ihre Entschädigung eigenständig von Air France einfordern möchten, helfen Ihnen unsere praktischen Durchsetzungstipps. Wir zeigen Ihnen:

  • wann sich der direkte Weg zur Airline für Sie lohnt;
  • wie Sie Ihre Forderung am besten einreichen;
  • welche kostenlosen Hilfsmittel Ihnen die Durchsetzung erleichtern.

a. Lohnt sich die eigenständige Durchsetzung?

Bevor Sie Zeit in die selbständige Anspruchsverfolgung investieren, klären Sie zwei zentrale Fragen:

  1. Haben Sie überhaupt Anspruch auf Entschädigung?
  2. Wie realistisch ist eine freiwillige Zahlung durch Air France?

Die erste Frage beantworten Sie schnell mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner — direkt online und ganz ohne Registrierung:

Sie können alternativ auch manuell nachprüfen, ob die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Zur zweiten Frage: Wie wir beim Zahlungsverhalten von Air France gesehen haben, zeigt sich die Airline bei der ersten Anfrage oft zurückhaltend. Das bedeutet:

Die eigenständige Durchsetzung bietet sich an bei:

  • offensichtlichen technischen Defekten ohne äußere Ursachen;
  • gravierenden Verzögerungen von über 4-5 Stunden;
  • Flugausfällen wegen internen Personalprobleme oder Streiks des Air France-Personals.

Eher abzuraten ist davon bei:

  • unklaren Verspätungsursachen;
  • möglichen Wetterproblemen;
  • Verspätungen im Grenzbereich von nur etwas mehr als 3 Stunden.

In diesen weniger eindeutigen Fällen drohen:

  • hoher Zeitaufwand für den Schriftverkehr;
  • zermürbende Korrespondenz mit dem Kundenservice von Air France;
  • das Risiko, dass Air France es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt;
  • unsichere Erfolgsaussichten trotz aller Bemühungen.

Ein Fluggastportal zu beauftragen kann dann die bessere Alternative sein.

b. Die effektivsten Wege zur eigenständigen Durchsetzung

Wie können Sie Ihre Entschädigung von Air France am erfolgreichsten selbst einfordern? Aus den Erfahrungen vieler Passagiere und unserer langjährigen Expertise haben sich diese sechs Grundregeln bewährt:

  1. Vermeiden Sie Briefpost, Chat und Telefon.
  2. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme Air Frances Online-Reklamationsformular.
  3. Setzen Sie E-Mail als Alternative ein.
  4. Verwenden Sie ein professionelles Aufforderungsschreiben.
  5. Bleiben Sie beim selben Kommunikationsweg.
  6. Prüfen Sie nach erfolgloser Mahnung andere Optionen.

Lassen Sie uns diese Schritte im Detail betrachten:

(i.) Warum Briefpost, Telefon und Chat nicht zu empfehlen sind

Ein Brief mag zwar seriös wirken, verzögert aber die Bearbeitung Ihrer Entschädigung nur unnötig:

  • Der Kundenservice von Air France arbeitet mit digitalen Ticketsystemen für Reklamationen.
  • Postalische Anfragen müssen erst eingescannt und in das System eingepflegt werden.
  • Es drohen Verzögerungen und möglicherweise falsche Zuordnungen Ihres Anliegens.

Auch telefonische Anfragen und Live-Chats führen selten zum Erfolg. Die Mitarbeiter im Kundendienst können in der Regel keine Entschädigungszusagen machen und verweisen meist auf das Online-Formular.

(ii.) Online-Reklamationsformular als von Air France empfohlener Weg

Das spezialisierte Online-Reklamationsformular auf der Air France Website ist der offizielle und effektivste Weg, um Ihre Entschädigung zu beantragen. Die Vorteile:

  • strukturierte Erfassung aller relevanten Informationen;
  • direkte Zuordnung zu Ihrer Buchung im System;
  • automatische Vergabe einer Vorgangsnummer zur Nachverfolgung;
  • zielgerichtete Weiterleitung an die zuständige Fachabteilung.

Air France empfiehlt diesen Weg selbst als schnellste Option zur Bearbeitung von Entschädigungsanträgen. Nach Einreichung können Sie den Status Ihres Antrags über die Claim-Tracking-Funktion verfolgen.

(iii.) E-Mail als Alternative

Funktioniert das Online-Formular nicht oder erhalten Sie keine Reaktion, können Sie Ihre Forderung alternativ per E-Mail an mail.information.germany@airfrance.fr richten (für Kunden in Deutschland).

Für die E-Mail empfehlen wir:

  • einen aussagekräftigen Betreff mit Flugnummer, Datum und Buchungscode;
  • die Buchungsbestätigung und Bordkarte als Anhang;
  • eine klare und sachliche Darstellung der Verspätung und Ihrer Anspruchsgrundlage.

Die E-Mail sollte zudem:

  • ein angemessenes Zahlungsziel nennen (14-21 Tage sind üblich);
  • den genauen Entschädigungsbetrag aufführen;
  • Ihre Bankverbindung für die Überweisung enthalten.
(iv.) Mit professionellem Musterschreiben zum Erfolg

Ein durchdachtes Mahnschreiben an Air France erhöht Ihre Chancen auf Entschädigung. Nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben als Basis — Sie können es mit wenigen Klicks auf Ihren Fall anpassen:

Unser Musterbrief bietet folgende Vorzüge:

  • fundierte rechtliche Argumentation mit Bezug auf die einschlägigen Regelungen der europäischen Fluggastrechte-Verordnung;
  • strukturierte Darstellung Ihres Verspätungsfalls;
  • professionelle Formulierungen, die Ihre Seriosität unterstreichen;
  • schnelle Anpassung auf Ihren konkreten Fall über unseren Online-Generator.
(v.) Bleiben Sie bei einem Kommunikationsweg

Nach einigen Tagen ohne Antwort mag ein Anruf oder Chat verlockend erscheinen, um bei Air France „nachzuhaken“. Doch diese vermeintlichen Abkürzungen führen selten zum Ziel.

Die häufigsten Probleme dabei:

  • Endlos-Warteschleifen in der Telefonhotline;
  • fehlende Befugnisse der Servicemitarbeiter am Telefon zur Entscheidung über Entschädigungen;
  • fehlende Verbindlichkeit mündlicher Zusagen, das Anliegen weiterzugeben.

Besser: Bleiben Sie bei Ihrem ursprünglichen Kommunikationsweg (Online-Formular oder E-Mail). Verweisen Sie in Ihrer Nachfrage auf die Vorgangsnummer Ihrer ersten Anfrage. So landet Ihre Erinnerung direkt beim zuständigen Sachbearbeiter und Sie haben einen lückenlosen Nachweis Ihrer Bemühungen.

(vi.) Nach erfolgloser Mahnung Herangehensweise ändern

Reagiert Air France auf Ihre Mahnung nicht oder nur mit Standardfloskeln? Dann verschwenden Sie keine weitere Zeit mit endlosen Erinnerungen. Ein fortgesetzter E-Mail-Austausch bringt Sie hier kaum weiter.

Stattdessen bieten sich drei wirksamere Alternativen an:

  1. der Gang zum Anwalt,
  2. die Beauftragung eines Fluggastportals oder
  3. ein Schlichtungsverfahren beim Médiation Tourisme et Voyage (MTV).

c. Diese kostenlosen Tools unterstützen dabei, von Air France entschädigt zu werden

Zwei besonders nützliche Online-Werkzeuge erleichtern Ihnen die eigenständige Durchsetzung gegenüber Air France:

  1. ein Entschädigungsrechner, um herauszufinden, ob Ihnen ein Entschädigungsanspruch zusteht;
  2. ein individualisierbares Musterschreiben als Basis für Ihre Aufforderung gegenüber der Airline.

Beide Hilfsmittel betrachten wir in den nächsten Abschnitten genauer.

(i.) Prüfen Sie Ihren Anspruch online

Ein Entschädigungsrechner hilft Ihnen, schnell und kostenfrei herauszufinden, ob Ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht. Mittlerweile bieten viele Fluggaste einen solchen Online-Check an. Unser eigenes Tool können Sie direkt hier nutzen:

Unser Rechner kombiniert Benutzerfreundlichkeit mit einer tiefgehenden rechtlichen Analyse. Anders als bei vielen Konkurrenzprodukten, etwa von Airhelp oder Flightright, benötigen Sie bei uns keine Registrierung. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ohne persönliche Daten preiszugeben. Im Hintergrund gleicht der Rechner Ihre Angaben automatisch mit Flugdatenbanken ab und prüft systematisch auf außergewöhnliche Umstände.

Zwar stellen auch ADAC und Verbraucherzentralen Online-Rechner bereit. Diese weisen jedoch entscheidende Schwächen auf. Sie prüfen die Verspätungsursachen nur oberflächlich anhand der Nutzerangaben – problematisch, wenn Passagiere den genauen Grund gar nicht kennen. Ohne automatische Flugdatenabfrage müssen sich diese Rechner bei der Ankunftsverspätung allein auf die Eingaben der Nutzer verlassen.

Besonders bei technischen Problemen als Verspätungsursache zeigen sich die Grenzen vereinfachter Rechner. Sie unterscheiden meist nur schematisch zwischen beherrschbaren und unbeherrschbaren Umständen. Die rechtlich wichtige Differenzierung etwa zwischen Beschädigungen durch Fremdkörper (meist außergewöhnlicher Umstand) und normalem Verschleiß (gewöhnlicher Umstand) bleibt dabei auf der Strecke. Damit droht eine verzerrte Einschätzung des Entschädigungsanspruchs gegen Air France.

(ii.) Musterschreiben für Ihre Forderung

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Air France bieten wir Ihnen ein bewährtes Musterschreiben:

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Minuten ein professionelles Anschreiben. Unser Musterbrief überzeugt durch:

  • praxiserprobte Formulierungen für E-Mail und Online-Reklamationsformular
  • juristisch fundierte Argumentation mit Bezug auf die EU-Verordnung 261/2004
  • Konzentration auf die wichtigsten Flugdaten
  • klare, sachliche Tonalität

Ein besonderer Vorteil: Das Schreiben beschränkt sich auf die wesentlichen Angaben – allen voran Ihre Buchungsnummer. Mit dieser kann Air France alle relevanten Details direkt im System abrufen. Sie ersparen sich das mühsame Zusammensuchen weiterer Unterlagen.

Das Musterschreiben ist speziell auf die Besonderheiten von Air France abgestimmt. Es berücksichtigt die typischen Ablehnungsgründe der Airline und enthält bereits passende Gegenargumente.

4. Wie Fluggastportale Sie unterstützen können

Statt selbst den Papierkrieg mit der Airline zu führen, können Sie Ihre Entschädigungsansprüche gegen Air France auch von Fluggast-Experten durchsetzen lassen. Spezialisierte Fluggastportale übernehmen dann die komplette Durchsetzung für Sie, ohne dass Sie ein Kostenrisiko tragen.

Die Arbeitsweise von Ersatz-Pilot und über 20 anderen deutschen Anbieter folgt dabei einem ähnlichen Grundmuster: Sie prüfen Ihren Fall zunächst kostenlos auf Erfolgsaussichten. Anschließend übernehmen sie die gesamte Kommunikation mit der Airline und setzen Ihre Ansprüche notfalls auch vor Gericht durch. Das Kostenrisiko tragen dabei die Portale. Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision, das heißt nur wenn das Fluggastportal Ihnen eine Entschädigung auszahlt wird davon eine Service-Gebühr abgezogen. Sonst fallen keine Kosten an.

Allerdings unterscheiden sich die Anbieter erheblich in ihrer Preisgestaltung, den Auszahlungsfristen und der Kundenzufriedenheit. Für Ihre Entscheidung ist besonders ein Aspekt wichtig: Es gibt zwei grundsätzlich verschiedene Geschäftsmodelle:

Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot:

  • kaufen berechtigte Ansprüche direkt auf
  • zahlen innerhalb weniger Tage nach positiver Prüfung
  • verzichten auf Rückforderung bei gescheiterter Durchsetzung
  • berechnen dafür eine etwas höhere Provision

Inkasso-Portale wie Flightright arbeiten nach einem anderen Prinzip:

  • zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung bei der Airline
  • benötigen oft mehrere Monate, besonders wenn geklagt werden muss
  • tragen dafür das komplette Kostenrisiko
  • berechnen meist eine etwas niedrigere Provision

Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fakten zu den verschiedenen Anbietern zusammengestellt. In unserem Vergleich der wichtigsten Fluggastportale finden Sie eine wertungsfreie Gegenüberstellung von:

  • Provisionen und Gebühren;
  • üblichen Wartezeiten bis zur Auszahlung und
  • öffentlichen Kundenbewertungen

der einzelnen Anbieter. Zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegen Air France liegt die typische Provision solcher Dienstleister zwischen 25% und 50% der Entschädigungssumme. Sie schwankt damit erheblich von Unternehmen zu Unternehmen. Die Provision bei Ersatz-Pilot beträgt zum Beispiel nur 25-29%, bei Flightright und Airhelp zahlt man hingegen häufig etwa 50% des Entschädigungsbetrags als Bearbeitungsgebühr.

Die Provision reduziert entsprechend die Netto-Entschädigung für den Passagier, erspart dafür aber gleichzeitig Aufwand mit der Durchsetzung und verhilft schnell und bequem zur Flugentschädigung.

Für einen weitergehenden Vergleich der verfügbaren Angebote der Fluggastportale empfehlen wir einen Blick auf die Ergebnisse unabhängiger Tests durch:

  • den Ratgeber Finanztip,
  • die Stiftung Warentest auf test.de (kostenpflichtiger Artikel) und
  • das Verbraucherportal Qamqam.

Aufschlussreich sind daneben die Kundenbewertungen der einzelnen Anbieter auf Trustpilot.

5. Alternative Wege zur Durchsetzung

Wenn weder die eigenständige Durchsetzung noch ein Fluggastportal für Sie in Frage kommen, stehen Ihnen drei weitere Möglichkeiten offen, um Ihre Entschädigung von Air France zu erhalten:

  1. die Beauftragung eines Anwalts für den Rechtsweg;
  2. ein kostenfreies Schlichtungsverfahren;
  3. eine Beschwerde bei den Luftfahrtbehörden.

Schauen wir uns die Vor- und Nachteile dieser Alternativen genauer an:

a. Mit anwaltlicher Hilfe vor Gericht

Reagiert Air France auf keine Ihrer Aufforderungen, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Der Vorteil gegenüber einem Fluggastportal: Bei einem Sieg erhalten Sie die volle Entschädigungssumme, da keine Servicegebühr anfällt. Die Airline muss dann auch Ihre Anwaltskosten übernehmen.

Allerdings tragen Sie als Kläger das Prozessrisiko selbst. Die Höhe des Risikos hängt von Ihrem Versicherungsschutz ab:

Mit Rechtsschutzversicherung:

  • Grundsätzlich trägt die Versicherung die Kosten Ihres Anwalts und übernimmt die Gerichtskosten.
  • Sie zahlen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung; diese wird jedoch erstattet, wenn das Gericht der Klage stattgibt.
  • Auch bei einer Niederlage hält Sie der Versicherer abgesehen hiervon von den Prozesskosten frei – einschließlich der gegnerischen Anwaltsgebühren

Ohne Rechtsschutzversicherung:

  • Sie müssen Gerichts- und Anwaltskosten selbst vorstrecken.
  • Bei einem Streitwert von 400 € fallen etwa 200-300 € Vorauszahlungen an (Gerichtsgebühren: 114 €, Honorar des eigenen Anwaltes: 76-143 € plus Mehrwertsteuer)
  • Im Erfolgsfall muss Air France diese Auslagen erstatten.
  • Bei Niederlage bleiben Sie auf allen Kosten sitzen und müssen zusätzlich den gegnerischen Anwalt bezahlen (§ 91 Zivilprozessordnung).

b. Schlichtungsverfahren als Alternative

Eine kostenfreie und risikoarme Alternative zum Gerichtsweg bietet das Schlichtungsverfahren. Bei Air France-Flügen ist das Médiation Tourisme et Voyage (MTV) die zuständige Schlichtungsstelle in Frankreich. Daneben können Sie auch die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (früher SÖP) in Deutschland nutzen. Die Vorteile überzeugen:

  • komplett kostenfrei für Sie.
  • kein Anwalt notwendig.
  • unkomplizierte Online-Antragstellung.
  • verbraucherfreundliche Entscheidungspraxis.

Besonders die französische Schlichtungsstelle MTV weist eine hohe Erfolgsquote auf – laut Berichten werden bis zu 96% der Fälle einvernehmlich gelöst. Allerdings sollten Sie wissen: Die Schlichtungsvorschläge sind rechtlich nicht bindend. Anders als bei einem Gerichtsurteil kann Air France die Zahlung trotz positiver Schlichtungsentscheidung verweigern.

Bevor Sie eine Schlichtungsstelle einschalten können, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen sich zuvor direkt an Air France gewandt haben.
  • Seit Ihrer Forderung müssen mindestens 2 Monate vergangen sein.
  • Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Flug gestellt werden.
  • Parallel darf kein Gerichtsverfahren laufen.

c. Beschwerdemöglichkeiten

Ergänzend zu den bereits genannten Wegen können Sie im Übrigen über behördliche Kanäle oder in den sozialen Netzen zusätzlichen Druck aufbauen:

(i.) Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) überwacht als zuständige Behörde auch die Aktivitäten von Air France in Deutschland. Eine Beschwerde dort kann sinnvoll sein, hat aber klare Grenzen:

  • Wenn Airlines berechtigte Entschädigungen verweigern, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
  • Das LBA kann in solchen Fällen ein Bußgeldverfahren gegen Air France einleiten.
  • Ihren konkreten Entschädigungsanspruch kann die Behörde jedoch nicht durchsetzen.
  • Die Beschwerde dient somit nur als ergänzendes Druckmittel.
(ii.) Feedback in der Öffentlichkeit

Sie können Ihre Erfahrungen zudem auf Bewertungsportalen wie Trustpilot und in sozialen Medien teilen, wenn Air France die Entschädigung verweigert. Allerdings zeigt die Erfahrung: Die Airline reagiert auf öffentliche Kritik unterschiedlich.

  • Einträge auf Bewertungsplattformen werden manchmal, aber nicht immer beantwortet.
  • Beschwerden in sozialen Medien können in manchen Fällen zu einer Reaktion führen.
  • Die Aussicht auf Entschädigung verbessert sich dadurch aber nur in Einzelfällen.

Falls Sie dennoch öffentlich Kritik üben möchten, beachten Sie einige wichtige Regeln:

  • beschränken Sie sich auf nachweisbare Fakten.
  • formulieren Sie sachlich und angemessen.
  • verzichten Sie auf Übertreibungen oder persönliche Angriffe.

Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann dazu führen, dass Plattformen Ihre Beiträge löschen, Ihr Konto verwarnen oder sogar sperren. Das hilft niemandem und lenkt nur von Ihrem berechtigten Anliegen ab.

IV. Das optimale Musterschreiben für Ihre Entschädigung von Air France

Nutzen Sie unseren kostenlosen Generator für ein professionelles Anschreiben an Air France. Nach einer kurzen Eingabe Ihrer Flugdaten erhalten Sie per E-Mail einen individuell auf Ihren Fall zugeschnittenen Brief mit allen wichtigen Informationen und den richtigen Kontaktdaten.

Wir erstellen das Schreiben für Sie direkt für das Air France-Reklamationsformular und zwar auf Deutsch, weil der Air France-Kundendienst nach unserer Wahrnehmung deutsche Aufforderungen genauso effizient bearbeitet wie französische.

Sie haben dabei zwei Optionen:

  • sofort alle Daten eingeben für ein komplett personalisiertes Schreiben oder
  • eine Blankoversion anfordern und Details später selbst ergänzen.

Außerdem noch eine Empfehlung: Prüfen Sie vor dem Versand des Musterbriefs mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner Ihre Ansprüche. Die anonyme Analyse braucht nur wenige Minuten und gibt Ihnen mehr Klarheit dazu, ob Ihnen eine Flugentschädigung von Air France zusteht:

Hier nun unser Musterschreiben-Generator:

V. Häufige Fragen und kurze Antworten zur Entschädigung auf verspäteten Air France-Flügen

Unter welcher Adresse kann ich bei Air France nach Flugverspätung Entschädigung verlangen?

Am effektivsten reichen Sie Ihre Entschädigungsforderung über das offizielle Reklamationsformular auf der Air France-Website ein. Alternativ können Sie eine E-Mail an mail.information.germany@airfrance.fr senden oder sich schriftlich an Air France Direktion für Deutschland, De-Saint-Exupéry Straße 10, 60549 Frankfurt am Main wenden. Mehr zu Kontaktwegen 

Welche Erfahrung machen Kunden von Air France beim Einfordern einer Entschädigung?

Erfahrungsberichte zeigen ein gemischtes Bild: Manche Kunden berichten von Verzögerungen und anfänglichen Ablehnungen, andere erhalten ihre Entschädigung nach einigen Nachfragen. Seit 2024 muss Air France Anträge innerhalb von 14 Tagen bearbeiten. Mehr zum Zahlungsverhalten 

Wo finde ich bei Air France das Formular für die Entschädigung nach Verspätung?

Das Entschädigungsformular finden Sie auf der Air France-Website unter dem Menüpunkt „Kontakt“ und dann „Reklamation einreichen“. Alternativ können Sie den Status einer bereits eingereichten Forderung über die Claim-Tracking-Funktion verfolgen. Mehr zum Online-Formular 

Wann schuldet Air France Entschädigung bei Flugausfall?

Air France schuldet bei Flugausfällen eine Entschädigung, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurden und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500-3.500 km) oder 600 € (über 3.500 km). Mehr zur Entschädigungshöhe 

Air France zahlt keine Entschädigung, was soll ich tun?

Wenn Air France die Zahlung verweigert, haben Sie mehrere Optionen: Sie können ein Fluggastportal beauftragen, die französische Schlichtungsstelle MTV oder die deutsche SÖP einschalten, einen Anwalt konsultieren oder Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen. Mehr zu Alternativen 

Wann schuldet Air France Entschädigung nach Flugverspätung?

Air France muss eine Entschädigung zahlen, wenn Sie Ihr Ziel mit mindestens 3 Stunden Verspätung erreichen, der Flug unter die EU-Verordnung fällt und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke. Mehr zu den Voraussetzungen 

Wann schuldet Air France Entschädigung für Gepäck-Verlust oder -beschädigung?

Bei Gepäckverlust oder -beschädigung haftet Air France nach dem Montrealer Übereinkommen mit bis zu 1.288 Sonderziehungsrechten (ca. 1.500 €) pro Passagier. Sie müssen den Schaden unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich melden. Bei Verlust beträgt die Frist 21 Tage ab geplantem Erhalt des Gepäcks.

Kann ich von Air France Entschädigung verlangen, wenn ich meinen Anschlussflug verpasst habe?

Ja, wenn die Flüge in einer einheitlichen Buchung gebucht wurden und die Gesamtverspätung am Endziel mindestens 3 Stunden beträgt. Bei separaten Buchungen besteht nur ein Anspruch, wenn der erste Flug selbst über 3 Stunden verspätet war. Mehr zu Anschlussflügen 

Unter welchem Kontakt erreiche ich Air France bei Flugverspätung?

Bei akuten Verspätungen wenden Sie sich direkt an das Air France-Personal am Flughafen. Für Entschädigungsansprüche nutzen Sie das Online-Formular auf der Air France-Website. Alternativ können Sie Air France Deutschland unter mail.information.germany@airfrance.fr oder über soziale Medien wie WhatsApp und Messenger kontaktieren. Mehr zu Kontaktmöglichkeiten 

Zur Verfasserin des Artikels

Die vorliegende Zusammenfassung dazu, wie man bei Vueling Flüge storniert, wurde am 28.03.2025 veröffentlicht und von Laura Held ausgearbeitet. Sie studierte in Hamburg BWL, erwarb 2020 ihren Master-Abschluss und ist seit März 2021 für Ersatz-Pilot tätig. Im Zuge dessen steuert sie unter anderem Artikel zur Web-Redaktion unseres Fluggastportals bei, die sich mit verbraucherrechtlichen Belangen auseinandersetzen.

Die juristische Kontrolle der Inhalte des Artikels übernahm Dr. Christopher Wekel, Rechtsanwalt der Hamburger Kanzlei Pale Bridge.