Die nachstehenden AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Stand: 20.06.2024
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Ersatz-Pilot GmbH, Bahnhofstraße 39, 25421 Pinneberg, hiernach „Ersatz-Pilot“, und den Nutzer*innen ihrer Dienste (nachfolgend „Kunden“; zur besseren Lesbarkeit gebrauchen diese AGB Begriffe wie „Kunde“ im generischen Maskulinum). Zu den von den AGB betroffenen Kunden zählen vor allem solche, die mit Ersatz-Pilot Vertragsbeziehungen über ihre Online-Plattform www.ersatz-pilot.de aufnehmen (im Folgenden auch „Internetpräsenz“ oder „Webplattform“). Die geregelten rechtlichen Beziehungen betreffen insbesondere die Nutzung der Online-Plattform Ersatz-Pilot sowie jeglicher Produkte, Software und sonstiger Dienste der Internetseite, die dem Kunden auf oder durch die Internetseiten zur Verfügung gestellt werden (nachfolgend „Dienste“).
(2) Daneben werden die vorliegenden AGB Bestandteil eines zwischen Ersatz-Pilot und dem Kunden geschlossenen Forderungskaufvertrags sowie der entsprechenden Abtretungsvereinbarung, sofern der Kunde in ihre Geltung einwilligt.
Eine ununterbrochene und vollumfängliche Verfügbarkeit der Dienste kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Ersatz-Pilot ist daher nicht verpflichtet, die Webplattform und ihre Dienste dauerhaft ununterbrochen und fehlerhaft verfügbar zu halten. Störungen oder Wartungsarbeiten können die Nutzungsmöglichkeit einschränken oder zeitweise unterbrechen. Soweit Ersatz-Pilot Einfluss auf Unterbrechungen hat (z.B. bei Wartungsarbeiten), ist Ersatz-Pilot bemüht, solche Unterbrechungen möglichst kurz zu halten.
Diese AGB bezeichnen als Kunden sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Als Verbraucher bezeichnen diese AGB dabei wie von § 13 BGB definiert jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, finden entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung auf dessen rechtliche Beziehungen mit Ersatz-Pilot.
Ersatz-Pilot bietet Kunden auf der Internetpräsenz die Möglichkeit, ihre Ansprüche
1. auf Ausgleichsleistung auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-Verordnung),
2. auf Fahrpreisentschädigung auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/782 (Fahrgastrechte-Verordnung) sowie
3. auf anteilige Erstattung des Preises einer stornierten Zug- oder Flugbuchung (insbesondere nach §§ 648, 812 BGB)
(nachfolgend insgesamt „Forderungen“ und einzeln „die Forderung“) auf Basis ihrer wahrheitsgemäßen Angaben prüfen zu lassen und Ersatz-Pilot automatisch generierte Angebote zum Erwerb dieser Forderungen zu unterbreiten.
Sämtliche Angebote von Ersatz-Pilot richten sich ausschließlich an Kunden, deren Forderungen an einem deutschen Gerichtsstand geltend gemacht werden können. Dies setzt voraus, dass der Startort oder Zielort der Reise des Kunden in Deutschland liegt. Im Übrigen ist das Angebot von Ersatz-Pilot auf solche Fälle begrenzt, bei denen der Entschädigungsrechner auf der Webplattform die Anfrage eines Kunden nicht aus anderem Grund ablehnt.
Die Dienste und sonstigen Angebote von Ersatz-Pilot auf der Internetpräsenz sind unverbindlich und freibleibend. Ersatz-Pilot behält sich vor, die Webplattform sowie die auf ihr vorgehaltenen Dienste und sonstigen Angebote zu ändern oder einzustellen. Die Darstellungen der Leistungen von Ersatz-Pilot auf der Internetpräsenz, insbesondere der Entschädigungsrechner, bilden noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Auch die bloße Nutzung der Webplattform begründet noch keinen Anspruch darauf, mit Ersatz-Pilot einen Vertrag zu schließen.
Im Entschädigungsrechner kann der Kunde zunächst seine Reisedaten eingeben. Ersatz-Pilot prüft auf Basis seiner Daten, welche Direktzahlung im Gegenzug für die Forderung des Kunden im Zusammenhang mit einer Unregelmäßigkeit auf seiner Reise in Betracht kommt (zum Beispiel Stornierung oder Verspätung der Reise). Weder bei der Eingabe des Kunden noch bei der Angabe der möglichen Direktzahlung handelt es sich um eine verbindliche Willenserklärung. Der Entschädigungsrechner bildet keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, sondern dient Ersatz-Pilot dazu, in eigener Sache zu ermitteln, ob ein bestimmter Anspruch eines Nutzers der Webplattform für den Ankauf und die anschließende Durchsetzung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung in Betracht kommt.
Soweit der Kunde im Formular des Entschädigungsrechners Interesse an einer Veräußerung einer Forderung anmeldet, entwirft Ersatz-Pilot automatisch eine Entschädigungsvereinbarung zur entgeltlichen Übertragung der Forderung im Sinne der Ziffer 2.1 der AGB (nachfolgend „Entschädigungsvereinbarung“). Bei dieser handelt es sich um einen Forderungskaufvertrag. Der Inhalt des Vereinbarungsentwurfs basiert auf den im Entschädigungsrechner angegebenen Reisedaten, weiteren für die Geltendmachung der Forderung relevanten Angaben des Kunden und seinen persönlichen Daten (nachfolgend „Daten“). Der Entwurf der Entschädigungsvereinbarung wird dem Kunden auf der Internetpräsenz von Ersatz-Pilot bereits vor verbindlicher Antragstellung angezeigt, sobald er die vorgenannten Daten eingibt und sein Interesse an einem Verkauf der jeweiligen Forderung bekundet.
(1) Indem der Kunde im Entschädigungsrechner unter dem Entwurf der Entschädigungsvereinbarung auf den Button „Entschädigung jetzt beantragen“ bzw. „Erstattung jetzt beantragen“ klickt, gibt er gegenüber Ersatz-Pilot das Angebot ab, zu den im Entwurf der Entschädigungsvereinbarung niedergelegten Konditionen einen Vertrag mit Ersatz-Pilot zu schließen (nachfolgend „Entschädigungsantrag“). Zugleich erklärt er damit, zu den Bedingungen der Entschädigungsvereinbarung seine Forderung abzutreten (siehe Abtretungserklärung als Anlage 1 zur Entschädigungsvereinbarung). An seinen Entschädigungsantrag bindet sich der Kunde für sieben Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem er seinen Entschädigungsantrag stellt und die von Ersatz-Pilot angeforderten Daten und Unterlagen vollständig übermittelt hat.
(2) Bietet der Kunde mit seinem Entschädigungsantrag Ersatz-Pilot den Verkauf einer Forderung an, die im Zeitpunkt der Beantragung noch nicht entstanden ist, so versteht sich die Anlage 1 zur Entschädigungsvereinbarung als Erklärung der Vorausabtretung, das heißt der Abtretung der künftig entstehenden Forderung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die antragsgegenständliche Forderung ein Anspruch auf Flugpreiserstattung nach §§ 648, 812 BGB ist, der mit der Kündigung des Luftbeförderungsvertrages entsteht, welche erst nach dem Entschädigungsantrag erfolgt.
(1) Die während der Vertragsanbahnung vom Kunden abgefragten Daten sowie die vom Kunden übermittelten Angaben für die Vertragsentwürfe sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sie sind umgehend richtigzustellen, sollten sich Daten ändern oder als fehlerhaft erweisen, nachdem der Kunde Ersatz-Pilot anbietet, zu den Bedingungen des Entwurfs der Entschädigungsvereinbarung einen Vertrag zu schließen. Das betrifft insbesondere die Angaben zum anspruchsbegründenden Lebenssachverhalt, die Anschrift des Kunden, seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
(2) Ersatz-Pilot prüft eingehende Entschädigungsanträge innerhalb von drei Tagen nach Eingang auf ihre Annahmefähigkeit. Dabei bittet Ersatz-Pilot Kunden binnen dieser Frist per E-Mail um Nachreichung prüfungsrelevanter Reiseunterlagen, soweit solche nicht schon mit den Entschädigungsantrag übermittelt wurden. Sobald alle prüfungsrelevanten Reiseunterlagen vorliegen, bemüht sich Ersatz-Pilot, Kunden binnen drei Tagen mitzuteilen, ob ein Entschädigungsantrag angenommen wird oder nicht.
(1) Ersatz-Pilot ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, binnen sieben Tagen nach Erhalt des Entschädigungsantrags sowie der vollständigen Daten und Unterlagen des Kunden im Sinne von Ziffer 9.2 der AGB das Angebot anzunehmen und die Entschädigungsvereinbarung gemäß ihrem Entwurf zustande zu bringen. Annehmen kann Ersatz-Pilot das Angebot durch ausdrückliche Erklärung (z. B. per E-Mail).
(2) Zur wirksamen Einigung führt es ansonsten auch, wenn Ersatz-Pilot ein Angebot erst über sieben Tage nach Erhalt des Antrags und der vollständigen Reiseunterlagen annimmt und der Kunde den Vertragsschluss nachträglich schriftlich bestätigt – etwa durch Übermittlung einer Fotokopie der unterschriebenen Bestätigung im Sinne von Ziffer 9.2 der AGB. Darüber hinaus kommt es zum Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung mit Inhalt nach Maßgabe des Entschädigungsantrages und dieser AGB unter Abänderung der Fälligkeit der Erstattung im Sinne von Ziffer 5.1 der AGB, wenn Ersatz-Pilot dem Kunden zu letzterer nach dessen Antragstellung einen individuellen Vorschlag unterbreitet und der Kunde diesen annimmt. Die Annahme erklärt der Kunde dabei, indem er die Fotokopie einer von ihm unterschriebenen Bestätigung im Sinne von Ziffer 9.2 der AGB zurücksendet.
(3) Nach der Annahme des Entschädigungsantrags erfragt Ersatz-Pilot vom Kunden dessen Kontoverbindung, um zur Vertragserfüllung die vereinbarte Zahlung der Erstattung im Sinne von Ziffer 5.1 der AGB durch Überweisung zu leisten. Sobald die Entschädigungsvereinbarung wirksam zustande kommt, erwirbt Ersatz-Pilot ferner gemäß Ziffer III der Entschädigungsvereinbarung bzw. ihres Entwurfs die kaufgegenständliche Forderung.
Erklärt ein Kunde im Zuge der Angebotsabgabe die Abtretung einer Forderung an Ersatz-Pilot, vollzieht sich die Abtretung mit Abschluss der Entschädigungsvereinbarung. Leistet der Schuldner zwischenzeitlich vor Abtretung auf die Forderung, hat der Kunde eine ihm für die Forderung bereits von Ersatz-Pilot gewährte Zahlung zurückzuerstatten.
Ersatz-Pilot geht davon aus, dass bei Ankauf seit über neunzig Tagen fällige Forderungen im Sinne der Ziffer 2.1 der AGB zahlungsgestört sind und dass ihr Ankauf und ihre Einziehung deshalb gemäß BMF-Schreiben vom 2.12.2015 keine umsatzsteuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit bilden. Soweit die Differenz zwischen Forderungskaufpreis und Forderungsnennwert hingegen der Umsatzbesteuerung unterliegt, versteht sich die Marge so, dass sie die Mehrwertsteuer für den steuerpflichtigen Umsatz Ersatz-Pilots bereits enthält. Die Summe einer etwaigen Mehrwertsteuer für umsatzsteuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeiten von Ersatz-Pilot entrichtet der Kunde damit in jedem Fall bereits durch Verkauf seiner Forderung zum vereinbarten Kaufpreis.
Bittet der Kunde über eine Checkbox bei Antragstellung im Entschädigungsrechner Ersatz-Pilot darum, seine Reise für ihn zu stornieren, bevollmächtigt er aufschiebend bedingt auf die Annahme seines Antrages Ersatz-Pilot damit, in seinem Namen den Beförderungsvertrag mit dem Beförderungsunternehmen für seine im Antrag eingegebene Reise zu kündigen. Ersatz-Pilot kontaktiert die Anspruchsgegnerin der vom Kunden übertragenen Forderung auch in diesem Fall nur und erst, nachdem dessen Antrag angenommen und ihm die zugesagte Zahlung überwiesen wurde. Die Vollmacht beschränkt sich darauf, den Beförderungsvertrag für die Strecken und Personen zu kündigen, die im Online-Formular benannt werden.
(1) Jeder Mitreisende des Kunden kann eine eigene Entschädigungsvereinbarung mit Ersatz-Pilot zustande bringen, indem er diese unter Gebrauch des Entschädigungsrechners im eigenen Namen abschließt. Der Ankauf von an den Kunden seinerseits abgetretenen Forderungen durch Mitreisende ist nicht vorgesehen.
(2) Der Kunde muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, um einen Entschädigungsantrag auf der Online-Plattform zu stellen. Er kann wahlweise einen Antrag für sich selbst oder in Vertretung eines anderen stellen. Für wen ein Kunde einen Antrag stellt, erklärt er durch Angabe der jeweiligen Personendaten des Forderungsinhabers, der Vertragspartei werden soll.
(3) Hat ein Kunde seine entschädigungsberechtigende Bahn- oder Flugreise zusammen mit mitreisenden minderjährigen Kindern angetreten und verfügen diese deswegen ebenfalls über einen eigenen Entschädigungsanspruch gegen das Beförderungsunternehmen, so kann der Kunde den Entschädigungsvertrag in gesetzlicher Vertretung seiner minderjährigen Kinder abschließen, indem er über die Online-Plattform mit Ersatz-Pilot eine gesonderte Vereinbarung unter Angabe ihrer Personendaten abschließt. Zusätzlich hat der Kunde auf Nachfrage Ersatz-Pilots seine Erziehungsberechtigung schriftlich zu versichern.
(4) Mit dessen Einverständnis kann ein Kunde ansonsten auch für einen Mitreisenden einen Antrag stellen. Der Kunde verpflichtet sich, Ersatz-Pilot nach Angebotsabgabe auf Nachfrage eine handschriftlich unterzeichnete Dokumentation des Einverständnisses des Forderungsinhabers vorzulegen.
Geschäftspartnern von Ersatz-Pilot, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Ersatz-Pilot wie folgt belehrt:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, also dem Tag, an dem wir Ihren Antrag annehmen (siehe auch Ziffer 3.2 AGB).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Ersatz-Pilot GmbH
Bahnhofstraße 39
25421 Pinneberg
info@ersatz-pilot.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (siehe unten) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Forderungen und Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzugewähren, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für eine Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen Entgelte für unsere Rückgewährung von Forderungen und Zahlungen an Sie berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Ersatz-Pilot GmbH
Bahnhofstraße 39
25421 Pinneberg
info@ersatz-pilot.de
Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum:
Ende der Widerrufsbelehrung
(1) Der Kunde erhält im Gegenzug für die Veräußerung seiner Forderung an Ersatz-Pilot die in der Entschädigungsvereinbarung festgelegte, einmalige Direktzahlung („Erstattung“). Besteht ein Widerrufsrecht, wird die Erstattung mit Ablauf der Widerrufsfrist fällig. Die Erstattung ist frühestens binnen vier Tagen zu leisten, nachdem der Vertrag geschlossen und die von Ersatz-Pilot erbetenen Bestätigungen und Nachweise im Sinne von Ziffer 9.2 der AGB vollständig eingereicht wurden.
(2) Den Parteien bleibt es unbenommen, durch individuelle Vereinbarung eine abweichende Regelung zur Fälligkeit zu treffen.
Besitzt der Kunde ein Konto im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) oder ein PayPal-Konto, weist Ersatz-Pilot die Erstattung auf dieses Konto per Überweisung an. Durch die Gutschrift der vereinbarten Höhe auf diesem Konto infolge der Überweisung erlischt der Anspruch auf die Erstattung. Soweit der Kunde Ersatz-Pilot eine unzutreffende oder unvollständige Bankverbindung mitteilt und es dadurch zu einer Überweisung auf ein abweichendes Konto kommt, über das der Kunde nicht verfügen darf, besteht gegenüber Ersatz-Pilot kein Anspruch auf eine nochmalige Auszahlung der Erstattung.
(1) Erhält der Kunde nach Zustandekommen der Entschädigungsvereinbarung und Abtretung seiner Forderung eine Kompensation wie z.B. einen Fluggutschein im Zusammenhang mit der Forderung, ist der Kunde dazu verpflichtet, Ersatz-Pilot hierüber unverzüglich in Textform zu informieren sowie die erfolgte Abtretung dem Anspruchsgegner der Forderung ebenso unverzüglich anzuzeigen. Die vorgenannte Informationspflicht gilt auch für den Fall, dass der Anspruchsgegner wegen einer möglichen Entschädigung oder Erstattung an den Kunden herantritt.
(2) Beiden Parteien steht bei Erhalt einer Kompensation durch den Kunden nach Absatz 1 das Recht zu, von der Entschädigungsvereinbarung zurückzutreten. Die erhaltene Erstattung ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts an Ersatz-Pilot Zug-um-Zug gegen Rückabtretung der Forderung auszukehren. Zu erklären ist der Rücktritt in Textform binnen einer Frist von 14 Tagen. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde gegenüber Ersatz-Pilot anzeigt, dass er eine Kompensation erhalten hat.
(1) Für den Fall, dass Ersatz-Pilot mit der Durchsetzung der von ihr erworbenen Forderung keinen Erfolg hat, ist der Kunde nicht verpflichtet, die bereits erhaltene Kaufpreiszahlung zurückzugewähren. Dies gilt ausnahmsweise nicht für Forderungen, die allein aufgrund unvollständiger oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben des Kunden (Ziffer 3.2.c der AGB) nicht durchsetzbar sind oder erst gar nicht entstehen konnten. Ersatz-Pilot kann für diesen Fall nach vorheriger Fristsetzung zurücktreten und die geleistete Kaufpreiszahlung Zug um Zug gegen Rückübertragung der (etwaigen) Forderung zurückverlangen. Die Geltendmachung etwaigen Schadensersatzes daneben bleibt hiervon unberührt.
(2) Ersatz-Pilot behält sich insoweit auch vor, weitergehende Schäden ersetzt zu verlangen, die darauf zurückzuführen sind, dass eine entsprechende Klage ganz oder teilweise abgewiesen wird oder mangels hinreichender Erfolgsaussichten zurückgenommen werden muss. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass Ersatz-Pilot kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Ersatz-Pilot anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Ersatz-Pilot bei der Durchsetzung der an Ersatz-Pilot veräußerten Forderung im zumutbaren Umfang zu unterstützen.
(2) Der Kunde ist insoweit insbesondere verpflichtet,
1. Ersatz-Pilot den der Forderung zugrunde liegenden Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen (siehe ergänzend Ziffer 3.2.c der AGB);
2. gelegentliche Rückfragen zu den Umständen der Entstehung der Forderung und etwaigen Zahlungen der Airline an ihn binnen zwei Wochen zu beantworten, wenn Ersatz-Pilot solche per E-Mail an ihn richtet.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, im Bedarfsfall gegenüber Ersatz-Pilot oder dem Anspruchsgegner der Forderung schriftlich zu bestätigen, dass eine Entschädigungsvereinbarung zustande gekommen ist und eine Abtretung der Forderung von ihm an Ersatz-Pilot stattgefunden hat. Benötigt Ersatz-Pilot eine solche von ihm unterschriebene Abtretungsbestätigung im Falle der gerichtlichen Durchsetzung einer Forderung, ist der Kunde verpflichtet, sie auf Anfrage von Ersatz-Pilot binnen einer Woche im Original auf dem Postweg an Ersatz-Pilot zu übersenden.
(2) Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, Ersatz-Pilot die zur Durchsetzung der vertragsgegenständlichen Forderung relevanten Unterlagen und Dokumente zu überlassen (vergleiche Ziffer 3.2.c der AGB). Dies umfasst auch eine Ausweiskopie als Identitätsnachweis, sofern Ersatz-Pilot diese benötigt und in Textform anfragt. Der Kunde ist ausdrücklich berechtigt, Angaben auf der bereitgestellten Ausweiskopie außer seinem Namen und seiner Unterschrift zu schwärzen.
(3) Außerdem bevollmächtigt der Kunde Ersatz-Pilot, als sein Stellvertreter von ihm bereitgestellte Bestätigungen im Sinne von Absatz 1 und Ausweiskopien im Sinne von Absatz 2 im Zuge der Durchsetzung der Forderung der Anspruchsgegnerin und den zuständigen Gerichten vorzulegen. Der Kunde gestattet es Ersatz-Pilot ferner, einem im Gerichtsverfahren bestellten anwaltlichen Vertreter hierzu eine Untervollmacht zu erteilen. Ferner beauftragt der Kunde Ersatz-Pilot, als sein Bote die Abtretung sowie Vollmachten nach diesem Absatz 3 und der Ziffer 3.2.g der AGB der Anspruchsgegnerin der übertragenen Forderung anzuzeigen.
Ferner erklärt sich der Kunde mit Vertragsschluss bereit, gegen Vorabzahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung als Zeuge in der mündlichen Verhandlung eines Gerichtsverfahrens zur Durchsetzung der Forderung zur Verfügung zu stehen. Diese Verpflichtung findet nur Anwendung, wenn sich die Forderung gerichtlich nicht auch ohne die Benennung des Kunden als Zeugen durchsetzen lässt. Es wird vermutet, dass eine angemessene Aufwandsentschädigung den Kosten der An- und Abreise sowie einem Tagesgeld von 50€ entspricht, wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, die Angemessenheit eines höheren Betrages glaubhaft zu machen.
Die Ansprüche zwischen Ersatz-Pilot und seinen Kunden in Haftungsfällen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern und soweit der Inhalt dieser AGB oder einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung nichts Abweichendes regelt. Ersatz-Pilot bleibt in jedem Fall das Recht unbenommen, Schadensersatzansprüche nach den schuldrechtlichen und deliktsrechtlichen Vorschriften des BGB geltend zu machen, wenn ein Kunde dem Unternehmen schuldhaft einen Schaden zufügt.
Ersatz-Pilot erhebt im Rahmen des Abschlusses und der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Ersatz-Pilot beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der EU-DSGVO, des BDSG und TMG. Ohne Einwilligung des Kunden wird Ersatz-Pilot Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden wird Ersatz-Pilot Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf www.ersatz-pilot.de auf der Unterseite der Datenschutzbestimmungen jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.
Bestandteil jedes Vertrages zwischen Ersatz-Pilot und einem Kunden werden diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern der Kunde ihre Geltung akzeptiert. Der Kunde akzeptiert die Geltung dieser AGB insbesondere, indem er vor Antragstellung gemäß Ziffer 3.2 Buchstabe b dieser AGB über die Webseite von Ersatz-Pilot einen Haken neben einem Auswahlfeld zum Akzeptieren der AGB setzt.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Wird ein Vertrag mit Ersatz-Pilot geschlossen, speichert Ersatz-Pilot den Vertragstext. Die Speicherung erfolgt jedoch nur bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; der Kunde hat deshalb selbst für einen (zusätzlichen) Ausdruck oder eine gesonderte Speicherung seiner Unterlagen zu sorgen. Die vorliegenden AGB kann der Kunde mit der Druckfunktion seines Internetbrowsers ausdrucken oder über die Funktion „Seite speichern“ auf seinem Endgerät speichern, wenn dieses dazu technisch in der Lage ist. Stellt der Kunde einen Entschädigungsantrag über die Webplattform von Ersatz-Pilot erhält er darüber hinaus nach dessen verbindlicher Übermittlung unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail. Dieser beigefügt ist die speicherungsfähige PDF-Fassung der Entschädigungsvereinbarung, deren Abschluss der Kunde beantragt hat.
Ersatz-Pilot darf Ansprüche und sonstige Rechte aus Verträgen mit Kunden ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass der Kunde zustimmen muss.
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen, die im Zusammenhang mit Verträgen mit Ersatz-Pilot entstehen, welche unter Verwendung unserer Online-Dienste zustande kommen. Ersatz-Pilot erklärt die freiwillige Bereitschaft, an Online-Streitbeilegungen teilzunehmen, die ein Kunde über diese Plattform einleitet.
(2) Der Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e. V. ist eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle anerkannte Schlichtungsstelle. Verbraucher haben über die Webseite dieser Schlichtungsstelle die Möglichkeit, einen Streitfall im Zusammenhang mit Verträgen mit Ersatz-Pilot einzureichen. Ersatz-Pilot erklärt die freiwillige Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen, die ein Kunde bei derselben einleitet.
(1) Den Parteien ist es nur gestattet, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages persönlich zu vereinbaren oder sich dabei durch ihre gesetzlichen Vertreter oder einen bevollmächtigten Rechtsanwalt oder Familienangehörigen vertreten zu lassen. Eine Vertretung durch eine andere Person wird ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Vertretung bei der Einigung über Anpassungen dieser Regelung der Vertretungsbefugnis. Bei einer Auswechslung einer Vertragspartei durch eine Gesellschaft ist ausschließlich deren gesetzlicher Vertreter oder ein bevollmächtigter Rechtsanwalt befugt, im Namen seiner Organisation Vertragsänderungen zuzustimmen.
(2) Bei Vertragsschluss bestehen zwischen den Parteien keinerlei Nebenabreden zu diesem Vertrag. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen einschließlich Vereinbarungen zur Aufhebung des Formerfordernisses mindestens der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt ebenso im Falle einer Regelungslücke.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 13.09.2023 bis 19.06.2024 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 01.06.2023 bis 12.09.2023 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 23. November 2022 bis 31.05.2023 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 19. November 2020 bis 22. November 2022 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 09. Dezember 2019 bis 18. November 2020 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 24. August 2019 bis 8. Dezember 2019 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 29. Oktober bis 23. August 2019 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.
Die zuvor für Vertragsschlüsse in der Zeit vom 10. April bis 28. Oktober 2018 gültigen AGB von Ersatz-Pilot einschließlich Widerrufsbelehrung (unter Ziffer 4) finden Sie hier auch zum Download als PDF.