Laut den vermeldeten Flugdaten erlitt der Flug TP1274 am 3.11.2017 eine nicht unwesentliche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Passagiere vom Flughafen Lissabon zum Flughafen Wien befördern. Doch obwohl TAP Portugal als zuständige Airline für eine reibungslose Durchführung einstehen sollte, erreichte der Flug sein Ziel nicht pünktlich.
Aufgrund der Verspätung des Fluges TP1274 am 3.11.2017 besteht daher für die betroffenen Fluggäste möglicherweise ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die verantwortliche Airline. Eine solche Kompensation ordnet nämlich die FluggastrechteVO an, wenn ein Flug annulliert wird, sich mehr als drei Stunden verzögert bzw. ein Folgeflug aufgrund der Unpünktlichkeit verpasst wird. Ein Anspruch auf die Ersatzpauschale entfällt nur ausnahmsweise, sofern sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Darüber hinaus hängt die Entschädigungsberechtigung nur von einigen individuellen Flugumständen des einzelnen Reisenden ab.
Welchen Betroffenen eine Forderung entstanden ist, sichtet Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner vollautomatisiert anhand einiger Angaben. Fluggästen des Fluges TP1274 am 3.11.2017 bieten wir bei positiver Prüfung für ihre Fluggastrechte eine Direktzahlung von 274 €.
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