Nach Auskunft von Flugdatenbanken ergab sich für Flug EW7429 am 29.4.2018 eine kurzfristig Annullierung. Die Maschine sollte Passagiere vom Flughafen Nizza zum Flughafen Hamburg verbringen. Doch obwohl die Fluggesellschaft Eurowings als Organisatorin des Fluges Reisende reibungslos befördern sollte, landete der Flug nicht pünktlich. Stattdessen fiel er aus.
Wegen der Annullierung der Verbindung EW7429 am 29.4.2018 ergibt sich insofern für betroffene Flugreisende möglicherweise ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die ausführende Airline. Eine entsprechende Forderung ordnet nämlich die FluggastrechteVO an, wenn ein Flug gecancelt wird, sich mehr als drei Stunden verspätet oder ein Folgeflug wegen leichter Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Der Anspruch auf eine Ersatzpauschale fehlt nur ausnahmsweise, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt berufen kann. Ansonsten hängt die Entschädigungsberechtigung nur von wenigen individuellen Flugumständen einzelner Reisender ab.
Welchen Betroffenen ein Anspruch zusteht, ermittelt der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisch anhand der relevanten Angaben in wenigen Minuten. Fluggästen von EW7429 am 29.4.2018 gewähren wir bei positiver Prüfung im Gegenzug für ihre Fluggastrechte eine sofortige Ersatzzahlung in Höhe von 150-166 €.
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