Wer einen SunExpress Flug stornieren möchte oder nicht antreten kann, steht oft vor der Frage: Wie sage ich meine Buchung ab und wie bekomme ich möglichst viel vom Flugpreis erstattet? In diesem umfassenden Leitfaden erläutern wir alle wichtigen Aspekte zur Stornierung Ihres SunExpress-Fluges und zu Ihren Erstattungsansprüchen. Der Reihe nach behandeln wir:
Dabei erklären wir Ihnen, wie Sie für jedes SunExpress-Ticket und zu jedem Stornierungszeitpunkt eine Rückerstattung erhalten: Denn außerhalb der tariflichen Stornierungsregeln haben Sie auch bei kurzfristigen Stornierungen und bei nicht erstattungsfähigen Tarifen wie SunLight gesetzliche Ansprüche auf Erstattung von durchschnittlich 30-40€ pro Flugstrecke und Person – ohne Abzüge. Diese Ansprüche bestehen unabhängig von tariflichen Einschränkungen und ohne Notwendigkeit einer Reiseversicherung.
Den schnellsten Weg zur Erstattung zeigt Ihnen unsere Kurzanleitung in drei Schritten. Spezifische Fragen zu SunExpress-Stornierungen beantworten wir darüber hinaus in unserem FAQ-Bereich.
Der Weg, um einen SunExpress-Flug zu stornieren und sich Ihr Geld zurückzuholen, lässt sich in drei klar definierte Schritte unterteilen. Folgen Sie dieser optimierten Vorgehensweise, um Ihren Erstattungsanspruch effizient durchzusetzen:
Um Ihren gesetzlichen Erstattungsanspruch zu bewahren, reicht es, wenn Sie den Flug einfach nicht antreten. Für ausreichend hält dies sogar der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. August 2023, Aktenzeichen X ZR 118/22. Sie müssen dann aber zumindest SunExpress nachträglich auffordern, eine Erstattung zu leisten, sofern Sie nicht den Erstattungsservice von Ersatz-Pilot nutzen (mehr zu beiden Varianten hier).
Ansonsten ist bei SunExpress eine aktive Vorab-Stornierung zumindest empfehlenswert, wenn Sie frühzeitig Flüge absagen möchten, um die vertragliche Erstattung in einem der teureren Tarife in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie dazu das Online-Portal „Meine Buchungen“ auf der SunExpress-Website, zugänglich mit Ihrem Nachnamen und der Buchungsreferenz. Alternativ erreichen Sie die Hotline der Airline unter +31 970 102 69797.
SunExpress bietet ein vierstufiges Tarifsystem mit unterschiedlichen Stornierungsbedingungen:
Zu beachten ist bei den tariflichen Erstattungen, dass außer bei frühzeitigen Stornierungen im SunComfort-Tarif auch die jeweils anteilige Erstattung immer nur auf den eigentlichen Flugpreis gezahlt wird. Für zugebuchte, nicht im Tarif inkludierte Leistungen wie Zusatzgepäck findet derweil keinerlei Erstattung statt.
Selbst wenn Sie aber einen Tarif ohne vertraglich vorgesehene freiwillige Flugpreiserstattung wie SunLight gebucht haben oder wenn Sie erst kurzfristig zum Beispiel am Tag Ihres Flugpreis stornieren oder einfach nicht mitreisen, besteht in jedem Tarif daneben der gesetzliche Anspruch auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren im Flugpreis. Dieser beläuft sich im Schnitt auf 30-40€ pro Flugstrecke und Passagier.
Zudem besteht bei frühzeitigem Wunsch, einen Flug nicht wie geplant anzutreten, teilweise in den teureren Tarifen noch eine andere praktische Alternative zur Flugstornierung: Im Tarif SunEco+ können Sie bis 7 Tage vor Abflug kostenlos umbuchen (nur Preisdifferenz zahlbar). Im Tarif SunComfort geht das sogar bis 3 Tage vorher. Daneben können Sie sich die gleiche Flexibilität in anderen Tarifen auch dadurch verschaffen, indem Sie das Zusatzpaket SunFlex 3 gegen Aufpreis zubuchen.
Eine tarifliche Erstattung bei Stornierungen unter 24 Stunden vor Abflug ist jedoch in allen Tarifen ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für eine kurzfristige kostenlose Umbuchung.
Grundsätzlich kommen zwei Erstattungsansprüche in Betracht: 1. den vertraglichen aus dem Tarif Ihres jeweiligen Flugtickets und 2. den aus dem Gesetz, genauer aus §§ 648 Satz 2, 812 Absatz 1 Satz 1, 2 BGB. Letzterer steht Ihnen in jedem Tarif für einen SunExpress-Flug zu, den Sie stornieren. Der erstgenannte dagegen besteht nur in den höheren Tarifen SunEco+ und SunComfort und ohne horrende Stornierungsgebühren lediglich bei frühzeitigen Stornierungen mindestens drei Tage vor Abflug.
Der tarifliche Erstattungsanspruch lohnt sich nur in den teureren Tarifen, namentlich SunEco+ und SunComfort und hier auch nur bei längerfristigen Stornierungen mindestens drei Tage im Voraus der Reise. Hier können Sie damit rechnen, einen Großteil ihres Flugpreises zurückzuerhalten.
Ansonsten sollten Sie sich aber den gesetzlichen Erstattungsanspruch nicht entgegen lassen. Denn egal welchen Tarif Sie gebucht haben und wann Sie stornieren: Bei jeder Stornierung haben Sie von Gesetzes wegen Anspruch auf Erstattung jener Steuern und Gebühren, die SunExpress durch Ihren Nichtantritt einspart. Für Flüge zwischen Deutschland und der Türkei – der Hauptstrecke von SunExpress – summieren sich diese auf etwa 30-40€ pro Strecke und Person. Dazu zählen unter anderem die deutsche Luftverkehrssteuer, Flughafengebühren und türkische Ausreiseabgaben.
Obwohl SunExpress die Erstattungskomponenten in Buchungsbestätigungen selten aufschlüsselt, umfassen die erstattungspflichtigen Gebühren unter anderem pro Passagier die:
Für jede Person, die nicht mitfliegt, erspart SunExpress diese Beträge und muss sie deswegen an den Besteller der Flugtickets zurückerstatten. So schreibt es das deutsche Recht in den §§ 648 Satz 2, 812 Absatz 1, Satz 1, 2 BGB vor.
Diese Beträge variieren je nach konkreter Flugstrecke und Abflughafen. Für eine präzise Berechnung Ihres individuellen Anspruchs können Sie unseren Erstattungsrechner nutzen:
Weitere detaillierte Informationen zu den verschiedenen Erstattungsansprüchen, den rechtlichen Grundlagen und ihrer Höhe haben wir in einem eigenen Abschnitt zusammengetragen:
Die Durchsetzung Ihres gesetzlichen Anspruchs auf Erstattung der Steuern und Gebühren gestaltet sich erfahrungsgemäß oft schwierig. SunExpress gewährt freiwillig häufig nur die in den Tarifbedingungen vorgesehenen Erstattungen – in SunLight und bei kurzfristigen Stornierungen also keine, in höheren Tarifen nur gestaffelte Teilerstattungen. Der gesetzliche Anspruch auf Rückzahlung ersparter Steuern und Gebühren wird dabei regelmäßig übersehen.
Um Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen, stehen Ihnen zwei effektive Wege offen: Entweder Sie machen Ihren Erstattungsanspruch auf eigene Faust gegen SunExpress geltend. Erfahrungsgemäß lässt es SunExpress jedoch häufig auf ein gerichtliches Verfahren ankommen, falls Sie nicht nur eine tarifliche Erstattung verlangen, sondern die Rückzahlung der Steuern und Gebühren, die Ihnen gesetzlich zustehen. Für eine erste außergerichtliche Aufforderung können Sie aber zumindest unsere kostenfreie Vorlage verwenden.
Oder nutzen Sie die stressfreie Alternative: Mit unserem Direkterstattungsservice erhalten Sie für Ihren Erstattungsanspruch innerhalb weniger Tage 80-83% des Ihnen zustehenden Betrags – ohne Risiko und ohne langwierige Auseinandersetzungen mit der Airline. Wir übernehmen den kompletten Durchsetzungsprozess für Sie. Die Prüfung Ihres Anspruchs ist kostenlos und unverbindlich.
In diesem Abschnitt erläutern wir der Reihe nach,
1. ob und wie Sie SunExpress Ihre Flugstornierung mitteilen müssen (dazu mehr unter 1.);
2. welche Stornierungsbedingungen gelten (dazu mehr unter 2.);
3. wann und wie Sie bei SunExpress alternativ eine Umbuchung vornehmen können (dazu mehr unter 3.).
4. welche beste Vorgehensweise für möglichst hohe Erstattungen wir empfehlen (dazu mehr unter 4.).
Wie sollte man SunExpress Bescheid sagen, wenn man einen Flug stornieren will? Das kommt darauf an, ob man sich einen Teil des Preises für die ungenutzten Flugtickets zurückholen möchte oder nicht. Es gibt deshalb im Grunde zwei Wege der Stornierung:
A. Einen passiven Weg, bei dem man kein Geld zurück bekommt.
B. Und einen aktiven Weg, bei dem man durch gezielte Schritte eine höhere Erstattung erlangen kann.
Wir erklären nacheinander beide. Danach gehen wir unter C. noch auf die Stornierung in Sonderfällen ein, zum Beispiel auf die Teil-Stornierung für einen von mehreren Reisenden oder bei einer Buchung über Vermittlungsportale.
Wenn Sie einen SunExpress-Flug nicht antreten möchten, ohne weitere Maßnahmen zu ergreifen, fallen zwar keine Strafgebühren an. Sie bekommen dann aber auch keine Erstattung Ihres Flugpreises vor SunExpress – weder ganz noch teilweise.
Demgegenüber lohnt es sich in jedem Fall, aktiv zu werden, weil Sie nur so von SunExpress die Ticketerstattung erhalten, die Ihnen für jedes ungenutzte Ticket zusteht:
Bei den günstigeren Tarifen wie SunLight (nur internationale Flüge) sehen die Tickets zwar grundsätzlich keine tarifliche Erstattung vor. Das Gleiche gilt nach den Tarifbestimmungen von SunExpress ebenso in allen anderen Tarifen bei kurzfristigen Stornierungen innerhalb der letzten 24 Stunden.
Daneben besteht gleichwohl in jedem Tarif und bei jedem Stornierungszeitpunkt und sogar bei bloßem Nichtantritt der Fluge stets der gesetzliche Rückerstattungsanspruch auf Auszahlung der Steuern und Gebühren im Flugpreis. Hierfür reicht es, wenn Sie einfach nicht mitfliegen; eine ausdrückliche Stornierung vorab ist nicht erforderlich. Derweil beträgt die gesetzliche Erstattung pro Flug und Passagier durchschnittlich 30-40 Euro (dazu gleich mehr unten). Diese erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie den Betrag entweder aktiv selbst von SunExpress einfordern oder den Direkterstattungsservice von Ersatz-Pilot nutzen.
Im SunEco+ Tarif und SunComfort Tarif sieht es etwas anders aus. Hier sind meist höhere tarifliche Erstattungen möglich, die SunExpress auch bereitwilliger gewährt. Dies geschieht allerdings ebenfalls nur, wenn Sie aktiv stornieren und dies rechtzeitig vor dem Abflug tun. Die genauen Bedingungen und Fristen erläutern wir im nächsten Abschnitt zu den Stornierungsbedingungen.
Um SunExpress Ihre Stornierungswünsche mitzuteilen, bietet die Airline verschiedene Kontaktwege an:
1. Online über „Meine Buchungen“: Die einfachste und empfohlene Methode ist die Stornierung über den Bereich „Meine Buchungen“ auf der SunExpress-Website. Nach Eingabe Ihrer Buchungsnummer und Ihres Nachnamens können Sie Ihre Buchung verwalten und dort eine Stornierung vornehmen. Dieser Weg funktioniert allerdings nur, wenn Sie direkt bei SunExpress gebucht haben und nicht über einen Drittanbieter.
2. Per E-Mail: Sie können SunExpress Ihren Stornierungswunsch oder Ihr Erstattungsverlangen auch per E-Mail an info@sunexpress.com mitteilen.
3. Telefonisch: Das Kundenservicecenter von SunExpress ist rund um die Uhr (24/7) erreichbar. Für Kunden aus Deutschland bzw. generell bei Anrufen aus EU-Ländern steht folgende Hotline zur Verfügung: +31 970 102 69797 (zum regulären Festnetztarif). Diese Option eignet sich besonders für dringende Fälle oder wenn Sie zusätzliche Fragen zu Ihrer Stornierung haben.
4. WhatsApp-Service: SunExpress bietet auch einen Kundenservice-Chat via WhatsApp an. Sie können die Nummer +90 232 444 0797 als Kontakt speichern und dem Kundenservice anschließend per WhatsApp eine Nachricht schicken. Dieser Service steht in deutscher, englischer und türkischer Sprache zur Verfügung (nur Textnachrichten, keine Sprachanrufe). Der WhatsApp-Service kann eine praktische Alternative sein, wenn Sie keine telefonische Beratung benötigen, aber dennoch direkt mit einem Mitarbeiter kommunizieren möchten.
Bei der Stornierung sollten Sie jeweils folgende Informationen bereithalten:
In diesem Abschnitt behandeln wir speziell, was für die Stornierung von Sunexpress-Flügen in folgenden Sonderfällen gilt:
Anders als viele andere Airlines trifft SunExpress keinerlei Spezialregelungen für den Fall, dass ein Passagier kurzfristig schwer erkrankt oder stirbt und deswegen eine Reise nicht wahrnehmen kann. Zu erwarten ist aber, dass sich SunExpress auch in solchen Fällen nicht besonders kulant zeigt.
Auch wer für diesen Fall nicht mit einem SunFlex-Tarif oder einer Reiserücktrittsversicherung vorgebeugt hat, hat aber zumindest den gesetzlichen Rückerstattungsanspruch in Höhe der Steuern und Gebühren im Flugpreis
Wenn Sie Ihren SunExpress-Flug über ein Reisebüro oder ein Online-Portal gebucht haben, besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich für die Stornierung an dieses zu wenden. Diese bieten nämlich häufig eigene Dienste an, um in Ihrem Auftrag bei der Airline Ihren Flug für Sie zu stornieren.
Dies ist jedoch nur eingeschränkt zu empfehlen: Bei Buchungen über Drittanbieter gelten oft deren eigene Stornierungsbedingungen, die von denen der Airline abweichen können. Häufig sind diese restriktiver und können zusätzliche Gebühren vorsehen, so etwa bei Opodo.
Daneben steht es Reisenden, die über Opodo gebucht haben, auch ebenso offen, Ihren Flug direkt bei SunExpress zu stornieren. Möglich ist hierzu der Aufruf Ihrer Buchung mit dem sechsstelligen Buchungscode und Ihrem Nachnamen auf der Webseite von SunExpress unter „Meine Buchungen„.
Abgesehen von den Regeln zur Ticketerstattung sind die Stornierungsbedingungen von SunExpress je nach gebuchtem Tarif unterschiedlich komplex. Anders als bei einigen Mitbewerbern wie Ryanair ist bei SunExpress die aktive Stornierung notwendig, insbesondere wenn Sie später eine Erstattung erhalten möchten. Ein einfaches Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung kann zudem dazu führen, dass ein bereits gebuchter Rückflug automatisch storniert wird.
Die Stornierungsbedingungen variieren deutlich je nach gewähltem Tarif. SunExpress bietet vier verschiedene Tarife an, die unterschiedliche Flexibilitätsgrade bieten:
1. SunLight (nur für internationale Flüge): Tickets in diesem günstigsten Tarif sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
2. SunValue: Auch diese Tickets sind tariflich nicht erstattungsfähig, aber mit hohen Abschlägen doch teilweise rückzahlbar.
3. SunEco+: Bietet mehr Flexibilität mit moderaten Erstattungsmöglichkeiten.
4. SunComfort: Der höchste Tarif mit den besten Erstattungskonditionen, inklusive der Möglichkeit einer vollständigen Erstattung bei frühzeitiger Stornierung.
Das Zeitfenster für Stornierungen mit tariflicher Erstattung ist bei SunExpress klar definiert. Die maximale Frist für eine Stornierung mit tariflicher Erstattung beträgt 24 Stunden vor Abflug. Danach ist keine tarifbedingte Rückerstattung mehr möglich.
Gleichzeitig ist SunExpress aber auch bei vorherigen Stornierungen nur bedingt bereit, den bereits gezahlten Flugpreis zurückzuerstatten. Wenn es nur nach den Tarifbedingungen von SunExpress geht, bedeutet eine Stornierung je nach Tarif:
Damit entsprechen die tariflichen Regelungen von SunExpress jedoch nicht immer den gesetzlichen Erstattungsansprüchen stornierender Flugreisender. Einen gewissen Teil des Ticketpreises muss die Airline nämlich trotzdem in jedem Stornierungsfall zurück zahlen, unabhängig vom gebuchten Tarif. Häufig sind es über 30 Euro pro Flugstrecke und Person. Das gilt grundsätzlich auch für günstige Tickets der Tarife SunLight und SunValue. Der genaue erstattbare Betrag hängt aber von der konkret gebuchten Flugverbindung ab. In einem weiter unten folgenden Abschnitt widmen wir uns deshalb noch näher der Frage, bis zu welcher Höhe genau man den Buchungspreis für stornierte SunExpress-Flüge zurückverlangen kann.
In diesem Abschnitt besprechen wir Möglichkeiten und Kosten von Umbuchungen bei SunExpress als Alternative zur Stornierung. Der Reihe nach erläutern wir:
a. wann und wie man SunExpress-Flüge umbuchen kann (Voraussetzungen der Umbuchung),
b. welche Gebühren die Umbuchung kostet &
c. inwiefern in Ausnahmefällen Sonderregeln gelten.
Möchte ein Reisender seinen Flug bloß verschieben und plant, ihn in nächster Zeit nachzuholen, ergibt sich als mögliche Alternative zu einem Nichtantritt mit anschließender anteiliger Erstattung die Umbuchung. Die Umbuchungsmöglichkeiten bei SunExpress sind tarifabhängig und zeitlich gestaffelt:
Bei SunComfort können Sie bis zu 3 Stunden vor Abflug ohne Gebühr umbuchen (SunFlex 3), danach fallen gestaffelte Gebühren an. Bei SunEco+ ist eine kostenfreie Umbuchung bis 7 Tage vor Abflug möglich (SunFlex 7). Die günstigeren Tarife SunValue und SunLight erlauben Umbuchungen nur gegen entsprechende Gebühren, wobei diese bei SunLight höher ausfallen.
Im Gegensatz zu manchen anderen Airlines wie Ryanair ist bei SunExpress keine Beschränkung bekannt, die eine Umbuchung auf bestimmte Länder begrenzen würde. Sie können Ihren Flug prinzipiell auch auf eine andere Strecke umbuchen, solange SunExpress diese Route bedient.
Eine Umbuchung bei SunExpress lässt sich am einfachsten auf folgende Weise vornehmen:
1. Online über „Meine Buchungen“: Rufen Sie die SunExpress-Website auf und klicken Sie auf den Bereich „Meine Buchungen“. Geben Sie Ihren Nachnamen und die Buchungsnummer ein, um Ihre Buchung aufzurufen. Wählen Sie die Option zur Umbuchung und folgen Sie den angezeigten Anweisungen, um Änderungen vorzunehmen.
2. Telefonisch: Kontaktieren Sie das SunExpress-Kundenservicecenter unter der Nummer +31 970 102 69797 (für Anrufe aus Deutschland/EU). Beachten Sie, dass telefonische Umbuchungen möglicherweise mit höheren Gebühren verbunden sind als Online-Umbuchungen.
3. Per WhatsApp: Nutzen Sie den WhatsApp-Service von SunExpress unter der Nummer +90 232 444 0797, um eine Umbuchung zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass dieser Service nur Textnachrichten unterstützt.
Es ist wichtig zu beachten, dass Umbuchungen nur möglich sind, solange Sie noch nicht eingecheckt haben. Haben Sie bereits eingecheckt, müssen Sie zuerst den Check-in stornieren, bevor eine Umbuchung vorgenommen werden kann.
Die Umbuchungsgebühren bei SunExpress sind tarifabhängig und nach dem Zeitpunkt der Umbuchung vor dem Abflug gestaffelt:
Für internationale Flüge:
SunComfort (teuerster Tarif):
SunEco+ (gehobener Tarif):
SunValue (Basis-Tarif):
SunLight (preiswertester Tarif):
Für innertürkische Flüge gelten abweichende Regeln. Hier bietet der SunEco+ Tarif ebenfalls kostenlose Umbuchungen, während bei SunValue und SunComfort Gebühren von 500 ₺ (mehr als 24 Stunden vor Abflug) bzw. 600 ₺ (innerhalb von 24 Stunden vor Abflug) zuzüglich möglicher Preisdifferenzen anfallen.
Anders als bei manchen Wettbewerbern bietet SunExpress mit den Tarifen SunEco+ und SunComfort also flexible Umbuchungsoptionen ohne zusätzliche Gebühren, wenn die Umbuchung rechtzeitig erfolgt. Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber Airlines wie Ryanair und Wizz Air, bei denen Umbuchungen in der Regel mit hohen Gebühren verbunden sind.
Ganz ohne Aufpreis ist die Umbuchung jedoch auch bei SunExpress selten. Denn bei allen Tarifen gilt, dass auch ohne Umbuchungsgebühr stets ein eventueller Preisunterschied zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Flug zu zahlen ist. Gerade bei kurzfristigen Umbuchungen kann dieser Preisunterschied erheblich sein. Umgekehrt erfolgt keine Erstattung, wenn der neue Flug günstiger ist als der ursprünglich gebuchte.
Im Übrigen gilt bei sämtlichen Buchungsänderungen: Je früher Sie eine Umbuchung vornehmen, desto günstiger ist sie in der Regel. Auch lohnt es sich, die verschiedenen Tarife vor der Buchung zu vergleichen, wenn Sie bereits absehen können, dass möglicherweise eine Umbuchung notwendig werden könnte. Die Wahl des SunEco+ oder SunComfort Tarifs kann sich schnell amortisieren, wenn später eine oder mehrere Umbuchungen erforderlich werden.
Neben den regulären Umbuchungsgebühren gibt es bei SunExpress einige Sonderregeln, die in bestimmten Situationen gelten können:
Krankheitsbedingte Änderungen: SunExpress bietet in Zusammenarbeit mit Europ Assistance eine Reiserücktritts-Versicherung an, die unter anderem Stornokosten bei unerwarteter Erkrankung abdeckt. Für die Inanspruchnahme ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die einzelnen formalen Anforderungen für die Kostendeckung der Stornierung oder Buchungsänderung durch die Versicherung richten sich nach den Vorgaben der ausgewählten Police. Ohne diese Versicherung besteht bei Krankheit hingegen kein automatischer Anspruch auf kostenfreie Umbuchung oder vollständige Erstattung.
Gruppenumbuchungen: Für Gruppenreisen ab 10 Personen gelten unter Umständen Sonderkonditionen für die Umbuchung. Inwiefern hier Vergünstigungen greifen, richtet sich konkret danach, was mit der Gruppenabteilung von SunExpress unter gruppen@sunexpress.com bei Buchung vereinbart wurde.
In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen die beste Schrittfolge, um bei Interesse an der Stornierung Ihres SunExpress-Fluges Ihre Rechte effizient wahrzunehmen und eine möglichst hohe Erstattung zu erhalten. So gehen Sie vor:
a. Vergleichen Sie Ihre Alternativen: Umbuchen oder Stornieren? Und wenn ja, wie? (dazu a.).
b. Stornieren Sie die SunExpress-Buchung auf dem richtigen Weg (dazu b.).
c. Sichern Sie sich die Ticketerstattung (dazu c.).
Zuerst sollten Sie für sich klären, ob Sie lieber stornieren und eine Teilerstattung verlangen oder ob Sie den Flug zu einem späteren Datum nachholen möchten. Falls letzteres der Fall ist, sollten Sie zunächst prüfen, wie teuer eine Umbuchung wäre.
Die Vor-Entscheidung hängt wesentlich von Ihrem gebuchten Tarif ab:
Ein konkretes Rechenbeispiel soll diese Abwägung verdeutlichen:
Nehmen wir an, Sie haben einen SunValue-Flug für 120€ gebucht und möchten nun einen anderen Termin wählen. Eine Umbuchung würde 50€ Gebühr plus mögliche Preisdifferenz kosten.
Bei einer Stornierung könnten Sie hingegen die gesetzliche Erstattung von etwa 30-40€ (für Steuern und Gebühren) geltend machen und dann einen neuen Flug buchen. Diese Variante kann günstiger sein, besonders wenn der neue Flugtermin noch günstig verfügbar ist.
Bei einem SunEco+ oder SunComfort Tarif wäre die Situation anders: Hier ist eine gebührenfreie Umbuchung (bei rechtzeitiger Anfrage) meist die bessere Wahl, da Sie nur eventuelle Preisdifferenzen zwischen dem alten und dem neuen Flug nachzahlen müssen.
Kommt für Sie eine Umbuchung nicht in Betracht, richtet sich die beste Strategie zum Stornieren ebenfalls danach, in welchem Tarif Sie gebucht haben.
1. Strategie für höhere Tarife mit frühzeitiger Stornierung:
Wenn Sie Tickets im SunComfort-Tarif bestellt haben und mehr als 30 Tage vor Abflug stornieren, erhalten Sie den vollen Ticketpreis zurück. Diese Option ist klar die beste, wenn Sie bereits so frühzeitig wissen, dass Sie die Reise absagen müssen. Meist lohnt sich ein ähnliches Vorgehen trotz 30% Abzügen des Flugpreises für Stornierungsgebühren auch noch im SunEco+ Tarif bei Stornierung über 30 Tage im Voraus sowie im SunComfort-Tarif über 6 Tage vor geplanter Abreise.
2. Strategie für günstige Tarife oder kurzfristige Stornierungen:
In den anderen Fällen (günstigere Tarife oder kurzfristigere Stornierungen) sollten Sie stattdessen Ihren Flug einfach nicht antreten und Ihren gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der ersparten Steuern und Gebühren geltend machen. Dieser liegt typischerweise bei 30-40€ pro Flugstrecke und Person.
Diese zweite Strategie ist besonders bei den Tarifen SunLight und SunValue sowie bei kurzfristigen Stornierungen im SunEco+ Tarif empfehlenswert, da hier die tariflichen Abschläge in diesen Konstellationen so hoch sind, dass der gesetzliche Erstattungsanspruch in der Regel günstiger ist.
Zudem hat dieser Ansatz noch einen weiteren günstigen Nebeneffekt: Sollte sich kurzfristig ergeben, dass Ihr Flug ohnehin ausfällt oder stark verspätet stattfindet, steht Ihnen in diesem Fall zusätzlich ein Anspruch auf die volle Ticketpreiserstattung zu. Dieser ergibt sich aus Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung und gewährt Passagieren ein Recht, den vollständigen Flugpreis zurückzuverlangen, wenn die jeweilige Airline bereits von sich ihren Flugplan nicht einhalten kann. Beruht dies sogar auf einem Verschulden der Airline selbst und ist beispielsweise das Flugzeug einfach defekt oder die Crew erkrankt, kommt darüber hinaus sogar noch ein Anspruch auf die pauschale Flugentschädigung gegen SunExpress in Betracht. Dieses Recht ergibt sich aus Artikel 7 der Fluggastrechte-Verordnung. Es besteht außer bei außergewöhnlichen Umständen als Ursache eines kurzfristigen Flugausfalls zusätzlich zum Erstattungsanspruch. Kompensieren soll es pauschal mit 250-600€ pro Passagier die mit einem Flugausfall verbundenen Unannehmlichkeiten.
Und selbst wenn Ihr Flug planmäßig stattfindet, haben Sie gegen SunExpress durch den bloßen Nichtantritt unvermindert Anspruch auf Erstattung der im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren. Durch ein Abwarten haben Sie also nichts zu verlieren.
Nachdem Sie Ihre Alternativen abgewogen haben, sollten Sie Ihre SunExpress-Buchung auf dem geeigneten Weg stornieren.
Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Erstattung, reicht es den Flug nicht anzutreten. Für die Stornierung im Falle der tariflichen Erstattung haben Sie dagegen folgende Möglichkeiten:
1. Online über „Meine Buchungen“:
Diese Methode ist am einfachsten und sollte bevorzugt werden, sofern Sie direkt bei SunExpress gebucht haben.
2. Telefonisch über das Kundenservicecenter:
Diese Option empfiehlt sich besonders für dringende Fälle oder wenn Sie Schwierigkeiten mit der Online-Stornierung haben.
3. Per WhatsApp:
Bei der Stornierung sollten Sie unbedingt eine Bestätigung anfordern und diese für Ihre Unterlagen aufbewahren. Eine formale Stornierung könnte beispielsweise so aussehen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit storniere ich meine Buchung mit der Buchungsnummer [IHRE BUCHUNGSNUMMER] für den SunExpress-Flug XQ… am [DATUM]. Meine Stornierung betrifft die Beförderung von [PASSAGIERNAMEN] auf der besagten Flugverbindung.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Stornierung und senden Sie mir eine Stornierungsbestätigung zu.
Mit freundlichen Grüßen
[IHR NAME]“
Nach erfolgreicher Stornierung sollten Sie sich um die Erstattung kümmern. Wie zuvor erläutert, gibt es zwei Arten von Erstattungen:
1. Tarifliche Erstattung (nur bei höheren Tarifen und frühzeitiger Stornierung relevant):
Diese erfolgt in der Regel automatisch nach der Stornierung über den gleichen Zahlungsweg, den Sie bei der Buchung verwendet haben. Sollte die Erstattung ausbleiben, kontaktieren Sie am besten den SunExpress-Kundenservice auf einem der oben beschriebenen Kontaktwege
2. Gesetzliche Erstattung der Steuern und Gebühren (relevant in allen anderen Fällen):
Diese müssen Sie aktiv einfordern, da SunExpress sie nicht automatisch auszahlt. Hierfür haben Sie folgende Möglichkeiten:
Die Nutzung eines Erstattungsdienstes kann besonders sinnvoll sein, da die direkte Durchsetzung oft schwierig und zeitaufwändig ist. SunExpress ist, ähnlich wie andere Airlines, häufig zurückhaltend bei der freiwilligen Auszahlung gesetzlicher Erstattungsansprüche.
Eine ausführliche Gegenüberstellung der verschiedenen Durchsetzungswege finden Sie im III. Abschnitt unseres Artikels.
Findet ein Flug mit SunExpress statt und nimmt ein Passagier diesen nicht wahr, sieht das Unternehmen je nach Tarif unterschiedliche Erstattungsmöglichkeiten vor (dazu 1.). Von seinem Flugpreis für stornierte Tickets erhält ein Reisender freiwillig von SunExpress in der Regel nur dann etwas zurück, wenn er einen höheren Tarif gebucht und frühzeitig storniert hat. In den günstigeren Tarifen oder bei kurzfristigen Stornierungen bietet die Airline kaum tarifliche Erstattungen an. Als Rechtfertigungsgrund nennen Airlines wie SunExpress meist die knappe Preiskalkulation zum Vorteil des Kunden.
Auch außerhalb solcher Sonderfälle haben Fluggäste bei Stornierungen einen gesetzlichen Mindestanspruch auf anteilige Rückerstattung aller im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren (mehr dazu sogleich unter 2.).
Kulanzweise Erstattungsregeln in Härtefällen wie bei schwerer Krankheit gibt es bei SunExpress im Übrigen nicht; hier helfen nur Reiserücktrittsversicherungen (mehr dazu unter 3.).
Bei SunExpress hängt die Möglichkeit einer tariflichen Erstattung stark vom gebuchten Tarif und dem Zeitpunkt der Stornierung ab. Die Airline bietet vier unterschiedliche Tarife an, die verschiedene Erstattungsoptionen beinhalten:
SunComfort (teuerster Tarif):
SunEco+ (gehobener Tarif):
SunValue (Basis-Tarif):
SunLight (günstigster Tarif):
Hier ist keinerlei tarifliche Erstattung möglich, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Gleichwohl steht Passagieren von SunExpress auch hier weiterhin der gesetzliche Erstattungsanspruch in Höhe der Steuern und Gebühren zu.
Wichtig: Bei SunExpress müssen Stornierungen immer aktiv mindestens 24 Stunden vor Abflug vorgenommen werden. Ein einfaches Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung führt stets zum Verlust der tariflichen Erstattungsmöglichkeit.
Die beschriebenen tariflichen Erstattungsmöglichkeiten erscheinen dennoch auf den ersten Blick deutlich vorteilhafter als bei anderen Billigfliegern. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Abschläge so hoch sind, dass man in den meisten Fällen weniger zurückbekommt als über den gesetzlichen Erstattungsanspruch. Dies gilt insbesondere für die Tarife SunValue und SunLight sowie für kurzfristige Stornierungen in allen Tarifklassen. Nur bei einer sehr frühzeitigen Stornierung (mehr als 3 Tage vor Abflug, besser sogar über 6 oder 30 Tage im Voraus) im SunComfort-Tarif kann die tarifliche Erstattung vorteilhafter sein.
Fazit: Die tarifliche Erstattung bei SunExpress lohnt sich gegenüber dem gesetzlichen Rückzahlungsanspruch nur in wenigen Fällen – vor allem bei frühzeitiger Stornierung im SunComfort-Tarif. Bei kurzfristigen Stornierungen sowie bei Buchungen in günstigeren Tarifen generell sollte man auf den gesetzlichen Erstattungsanspruch setzen. Diesen erläutern wir im nächsten Abschnitt.
Abseits der tariflichen Erstattungsoptionen, die wie beschrieben oft unbefriedigend sind, haben Flugreisende einen gesetzlichen Anspruch auf die anteilige Erstattung ihres Flugpreises. Dieser Anspruch gilt bei SunExpress ebenso wie bei anderen Fluggesellschaften – unabhängig vom gebuchten Tarif und dem Zeitpunkt der Stornierung. Selbst wenn Sie einen SunLight-Tarif gebucht haben oder weniger als 24 Stunden vor Abflug stornieren, steht Ihnen dieser gesetzliche Mindestanspruch zu.
Im Gegensatz zu Airlines wie Ryanair, die eine Verwaltungsgebühr von 20€ pro Person und Flug bei der Erstattung von Steuern und Gebühren verlangen, verlangt SunExpress auch keine pauschale Bearbeitungsgebühr, die den Erstattungsbetrag übersteigen und so eine Rückzahlung faktisch verhindern würde. Dennoch ist es wichtig zu wissen, woraus sich dieser gesetzliche Anspruch ergibt und wie hoch er ausfällt:
Bei Flügen, speziell im Bereich der Ferienfluggesellschaften wie SunExpress, setzt sich der Buchungspreis zu einem erheblichen Teil aus Beträgen zusammen, die die Airline nur bei tatsächlicher Beförderung als Steuern und Gebühren pro Passagier abführen muss. Es handelt sich um sämtliche Flugnebenkosten, die einem Luftfahrtunternehmen nur für tatsächlich an einem Flug teilnehmende Personen entstehen.
Diese Kosten umfassen insbesondere:
Diese Beträge sind Teil des Ticketpreises, den jeder Passagier bei der Buchung bezahlt – unabhängig davon, ob er später tatsächlich mitfliegt. Tritt ein Reisender seinen Flug nicht an, muss SunExpress diese Gebühren jedoch nicht an die jeweiligen Behörden und Flughäfen abführen.
Aus diesem Umstand ergibt sich der gesetzliche Erstattungsanspruch: Um eine ungerechtfertigte Bereicherung zu vermeiden, ist SunExpress gemäß §§ 648, 812 BGB verpflichtet, diese ersparten Kosten an den stornierenden Kunden zurückzuzahlen. Hinter dieser Regelung steht der Grundsatz, dass die Fluggesellschaft bei einer Stornierung finanziell nicht besser dastehen darf, als wenn sie den Passagier wie geplant befördert hätte.
Wichtig zu beachten ist: Dieser gesetzliche Anspruch besteht auch dann, wenn ein Fluggast ohne formale Stornierung einfach nicht zum Flug erscheint.
Der gesetzliche Erstattungsanspruch basiert auf zwei wesentlichen Grundlagen:
1. § 648 BGB (Kündigung durch den Besteller): Nach dieser Vorschrift hat der Besteller (hier: der Fluggast) das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Der Unternehmer (hier: die Fluggesellschaft) kann zwar die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart.
2. § 812 BGB (Herausgabeanspruch): Diese Regelung betrifft die ungerechtfertigte Bereicherung. Wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist zur Herausgabe verpflichtet. Das bedeutet: Wenn SunExpress durch die Nicht-Beförderung eines Passagiers Steuern und Gebühren einspart, die der Passagier bereits bezahlt hat, muss die Airline diese Beträge zurückerstatten.
Diverse Gerichtsurteile in Deutschland haben bestätigt, dass dieser Anspruch selbst dann besteht, wenn Airlines wie Sunexpress versuchen, ihn durch AGB-Klauseln einzuschränken oder auszuschließen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ferner klargestellt, dass auch bei einer faktischen Stornierung durch Nichtantritt des Fluges ein Anspruch auf Erstattung der nicht verbrauchten Steuern und Gebühren besteht (BGH, Urteil vom 01.08.2023, X ZR 118/22).
Der gesetzliche Erstattungsanspruch umfasst gleichwohl nicht den gesamten Flugpreis. Bestimmte Bestandteile des Ticketpreises müssen von SunExpress nicht zurückerstattet werden. Zum Teil liegt dies daran, dass sie unabhängig vom Antritt des Fluges verbraucht werden. Zum Teil besteht der Grund darin, dass die Airline ihre Rückerstattung über ihre AGB ausschließt. Die Wirksamkeit solcher Beschränkungen hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. August 2023 bestätigt (Aktenzeichen X ZR 118/22).
Zu den nicht erstattungsfähigen Bestandteilen zählen insbesondere:
1. Zusatzleistungen und deren Gebühren:
2. Bearbeitungsgebühren und bereits erbrachte Leistungen:
3. Der eigentliche Transportpreis:
Die Kernleistung der Beförderung selbst muss nicht erstattet werden. SunExpress darf den Teil des Ticketpreises außer den Steuern und Gebühren behalten, der ihre eigene reine Transportleistung vergütet.
Bei SunExpress ist zu beachten, dass je nach Tarif unterschiedliche Leistungen bereits im Grundpreis enthalten sind. So umfasst beispielsweise der SunComfort-Tarif bereits eine Sitzplatzreservierung und mehr Freigepäck, während der SunLight-Tarif kein Freigepäck beinhaltet. Diese Unterschiede wirken sich letztlich auch auf die Höhe des erstattungsfähigen Betrags aus, da im Falle einer Stornierung nur die tatsächlich ersparten Steuern und Gebühren zurückgezahlt werden müssen.
Um den gesetzlichen Erstattungsanspruch bei einer SunExpress-Flugstornierung zu veranschaulichen, betrachten wir ein konkretes Beispiel:
Nehmen wir an, Sie haben einen Hin- und Rückflug von Frankfurt (FRA) nach Antalya (AYT) für zwei Personen im SunValue-Tarif gebucht. Der Gesamtpreis der Buchung betrug 450 € (225 € pro Person).
Bei einer Stornierung haben Sie Anspruch auf die Erstattung folgender Beträge pro Person:
Für den Hinflug (Frankfurt-Antalya):
– Luftverkehrssteuer (Deutschland): 15,53 €
– Flughafengebühr Frankfurt: ca. 19,00 €
– Sicherheitsgebühr Frankfurt: ca. 10,00 €
– Weitere Gebühren (PRM, Lärmzuschlag etc.): ca. 2,50 €
Summe Hinflug: ca. 47,00 €
Für den Rückflug (Antalya-Frankfurt):
– Flughafensteuer Türkei: ca. 15,00 €
– Flughafengebühr Antalya: ca. 12,00 €
– Weitere Gebühren: ca. 3,00 €
Summe Rückflug: ca. 30,00 €
Somit ergibt sich ein erstattungsfähiger Betrag von ca. 77,00 € pro Person. Bei zwei Personen wären das insgesamt ca. 154,00 €.
Diese Berechnung ist ein Näherungswert, da die genauen Gebühren je nach konkretem Flugdatum und -zeit variieren können. Auch verändert sich besonders die Höhe der Luftverkehrssteuer gelegentlich durch gesetzliche Anpassungen.
Wie das Beispiel zeigt, ist die gesetzliche Erstattung selbst dort oft vorteilhafter als die tarifliche, wo Ihr Buchungspaket überhaupt eine Erstattungsmöglichkeit vorsieht. Denn die tarifliche Erstattung für SunValue-Tickets beträgt beispielsweise nur 20% des Flugpreises (bei Stornierung 6 Tage vor Abflug) bzw. noch weniger bei kurzfristigerer Stornierung. Das wären hier lediglich 90€. Verglichen damit ist der gesetzliche Erstattungsanspruch in diesem Fall deutlich vorteilhafter.
Um diesen Vergleich noch einmal zu verdeutlichen:
Bei einer Buchung von 450 € für zwei Personen (225 € pro Person) im SunValue-Tarif würden Sie bei tariflicher Erstattung maximal folgende Beträge zurückerhalten:
Dagegen beträgt der gesetzliche Erstattungsanspruch für die ersparten Steuern und Gebühren konstant etwa 77,00 € pro Person – unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
Dies zeigt: Nur bei einer sehr frühzeitigen Stornierung (mehr als 30 Tage vor Abflug) wäre die tarifliche Erstattung im SunValue-Tarif günstiger. In allen anderen Fällen sollten Sie auf den gesetzlichen Erstattungsanspruch setzen.
Lediglich bei einer Buchung im teuren SunComfort-Tarif und einer sehr frühzeitigen Stornierung sieht die Rechnung wieder anders aus, da hier bei einer Stornierung mehr als 30 Tage vor Abflug eine vollständige Erstattung möglich ist.
Die genaue Höhe Ihres persönlichen Erstattungsanspruchs können Sie kostenlos und unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner ermitteln:
Sollte SunExpress Ihren berechtigten Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren nicht anerkennen, haben Sie übrigens trotzdem verschiedene Möglichkeiten, diesen durchzusetzen. Näheres hierzu erläutern wir im III. Abschnitt dieses Artikels.
In bestimmten Ausnahmesituationen können bei SunExpress besondere Erstattungsregelungen greifen, die über die tariflichen und gesetzlichen Standardansprüche hinausgehen. Dies betrifft vor allem Fälle von Krankheit, Tod oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Reise unmöglich machen.
SunExpress bietet in Zusammenarbeit mit Europ Assistance eine Reiserücktritts-Versicherung an, die unter anderem Stornokosten bei unerwarteter schwerer Erkrankung abdeckt. Diese Versicherung stellt jedoch keine automatische Kulanzregelung der Airline dar, sondern ist ein optionaler Zusatzschutz, der bei der Buchung abgeschlossen werden kann.
Im Gegensatz zu einigen anderen Fluggesellschaften verfügt SunExpress über keine expliziten Kulanzregelungen für Krankheitsfälle, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert wären. Die Airline behält sich stattdessen vor, in besonders gravierenden Fällen im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Ausnahme gewährt wird.
Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung Ihren SunExpress-Flug nicht antreten können, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
1. Nutzung der Reiserücktrittsversicherung: Falls Sie diese bei der Buchung abgeschlossen haben, können Sie einen Erstattungsantrag stellen. Hierfür benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Attest, das die unerwartete schwere Erkrankung bestätigt.
2. Antrag auf Kulanz bei SunExpress: In besonders schwerwiegenden Fällen können Sie einen Antrag auf kulanzweise Erstattung direkt bei der Airline stellen. Hierzu sollten Sie Ihre Situation ausführlich schildern und entsprechende Nachweise beifügen. Eine Garantie auf Erfolg gibt es jedoch nicht, da die Entscheidung im Ermessen von SunExpress liegt. Im Gegensatz zu einigen anderen Airlines, die bei Todesfällen im nahen familiären Umfeld klare Erstattungsrichtlinien haben, sind die Regelungen bei SunExpress weniger transparent und werden im Einzelfall geprüft.
3. Geltendmachung des gesetzlichen Mindestanspruchs: Unabhängig vom Grund der Stornierung haben Sie immer Anspruch auf die Erstattung der nicht angefallenen Steuern und Gebühren, wie im vorherigen Abschnitt erläutert.
Wichtig: Im Krankheitsfall sollten Sie SunExpress so früh wie möglich informieren, idealerweise vor dem geplanten Abflug. Eine nachträgliche Erstattungsanfrage kann die Erfolgsaussichten deutlich verringern.
Wie die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie gezeigt haben, können außergewöhnliche Umstände wie weltweite Gesundheitskrisen erhebliche Auswirkungen auf den Flugverkehr haben. Auch nach der COVID-19-Pandemie können für bestimmte Länder temporäre Einreisebeschränkungen oder Sicherheitswarnungen bestehen.
Die Handhabung solcher Situationen durch SunExpress folgt grundsätzlich einem ähnlichen Muster wie bei anderen Fluggesellschaften, weil die Schutzrechte der Passagiere europarechtlich zwingend vorgeschrieben sind:
In diesem Fall ergeben sich verschiedene Ansprüche nach Artikel 8 EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004). Ein von SunExpress annullierter Flug berechtigt Passagiere zur Wahl aus einer der folgenden Optionen:
1. Vollständige Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen.
2. Umbuchung auf einen alternativen Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
3. Umbuchung auf einen späteren Wunschtermin, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Führt SunExpress einen Flug planmäßig durch, obwohl für das Zielland Einreisebeschränkungen bestehen, haben Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder Umbuchung aus diesen Gründen. Das Risiko von Einreisebeschränkungen oder Quarantänepflichten liegt grundsätzlich beim Passagier, nicht bei der Airline.
In solchen Fällen können Passagiere:
1. Die tariflichen Erstattungs- und Umbuchungsmöglichkeiten nutzen, die je nach gebuchtem Tarif variieren (SunComfort und SunEco+ bieten hier mehr Flexibilität)
2. Den gesetzlichen Erstattungsanspruch für nicht angefallene Steuern und Gebühren geltend machen, wenn sie den Flug nicht antreten
Während der Corona-Pandemie boten viele Airlines, darunter vermutlich auch SunExpress, zeitweise Sonderkonditionen für Umbuchungen an. Aktuell (Stand: 14.04.2025) sind jedoch keine vergleichbaren Sonderregelungen bekannt.
Für individuelle Fälle, wie beispielsweise eine COVID-19-Erkrankung, gelten die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Regelungen für Krankheitsfälle.
Die Entschädigung nach Artikel 7 der Fluggastrechte-Verordnung (250-600€) entfällt allerdings in der Regel bei außergewöhnlichen Umständen wie Pandemien oder behördlichen Flugverboten, da diese außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Flugentschädigung gegen SunExpress haben wir in einem gesonderten Artikel dargestellt.
Bei einer Annullierung benachrichtigt SunExpress betroffene Kunden übrigens in der Regel per E-Mail oder SMS. Dennoch ist es ratsam, den aktuellen Status Ihres Fluges regelmäßig über die SunExpress-Website oder -App zu überprüfen, besonders wenn Reisebeschränkungen für Ihr Zielland bestehen.
Ist einmal geklärt, in welcher Höhe Steuern und Gebühren grundsätzlich für Ihren SunExpress-Flug erstattungsfähig sind, bleibt die Folgefrage, auf welchem Weg Sie am ehesten eine vollständige Rückzahlung dieses Betrages erwirken können. Welche Möglichkeiten stehen Ihnen als Passagier zur Durchsetzung des Anspruchs zur Verfügung? Denkbar sind drei Optionen:
1. eine Durchsetzung auf eigene Faust (dazu mehr unter 1.);
2. eine Rechtsverfolgung durch einen Anwalt (dazu mehr unter 2.);
3. die Verwertung Ihres Erstattungsanspruchs gegen die Direktzahlung eines Fluggastportals wie Ersatz-Pilot (dazu mehr unter 3.).
Nach Erläuterung der einzelnen drei Varianten stellen wir sie am Ende des Abschnitts in einem Beispielfall gegenüber (dazu mehr unter 4.).
Um Ihre Erstattung einzufordern, können Sie sich zunächst selbst an SunExpress wenden, sobald Sie storniert oder Ihren Flug nicht angetreten haben. Anders als bei einigen anderen Airlines gibt es bei SunExpress keinen Hinweis auf eine pauschale Bearbeitungsgebühr, die den Erstattungsbetrag übersteigen und so eine Rückzahlung faktisch verhindern würde.
Bei SunExpress stehen Ihnen für die Erstattungsanforderung folgende Wege zur Verfügung:
1. Online über „Meine Buchungen“ oder über das Kontaktformular auf der SunExpress-Website,
2. per E-Mail an info@sunexpress.com,
3. per WhatsApp unter der Nummer +90 232 444 0797
Für eine formelle Aufforderung zur Rückzahlung aller Steuern und Gebühren im Ticketpreis empfehlen wir Ihnen, einen schriftlichen Antrag per E-Mail zu stellen. Alternativ nutzen Sie am besten den WhatsApp-Service. Für diesen Zweck können Sie sich unten ein kostenloses Musterschreiben erstellen lassen, dessen Text Sie als E-Mail, als WhatsApp-Nachricht oder als Brief an SunExpress senden können.
Auch bei einer professionellen schriftlichen Aufforderung kann es bei Fluggesellschaften wie SunExpress zu Schwierigkeiten kommen. Nach unserer Erfahrung reagiert die Airline zurückhaltend auf die Anforderungen der gesetzlichen Erstattung der Steuern und Gebühren und verweisen zunächst auf ihre tariflichen Bedingungen, die oft weniger vorteilhaft sind als der gesetzliche Anspruch.
Seien Sie daher auf folgende mögliche Reaktionen vorbereitet:
Regelmäßig wird es deswegen erforderlich, Klage zu erheben oder einen Anwalt einzuschalten, sofern sie keine Direkterstattung über ein Fluggastportal wie Ersatz-Pilot nutzen möchten.
Sollte SunExpress Ihre Erstattungsanforderung ablehnen oder ignorieren, besteht die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Hierfür stehen Ihnen prinzipiell zwei Wege zur Verfügung: das Mahnverfahren und die Klage.
Mahnverfahren: Nach unseren Erfahrungen mit Airlines wie SunExpress sind Mahnverfahren nicht unbedingt zu empfehlen, da sie häufig dem Mahnbescheid widersprechen. Dadurch wird das Mahnverfahren ohnehin in einen regulären Zivilprozess umgeleitet, nur dass dieser mit Verzögerung beginnt (§ 696 Absatz 1 Zivilprozessordnung).
Klage: Wer eine außergerichtliche Ablehnung nicht hinnehmen und auch unseren Dienst nicht nutzen möchte, dem bleibt die Möglichkeit einer Klage. Dies ist in aller Regel auch ohne Anwalt möglich, da der zu erstattende Betrag meist unter 5.000 € liegt und dadurch die Amtsgerichte zuständig sind (§ 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz). Bei diesen Gerichten herrscht keine Anwaltspflicht (§§ 78 Absatz 1, 79 Abs. 1 Zivilprozessordnung).
Vor Klageerhebung sollten Sie jedoch zunächst unbedingt ihr Aufforderungsschreiben an SunExpress senden und eine zweiwöchige Beantwortungsfrist verstreichen lassen. Hierfür stellen wir eine kostenlose Vorlage bereit:
Andernfalls kann es dazu kommen, dass Sie selbst im Erfolgsfall die Prozesskosten tragen müssen. Die Airline könnte dann nämlich behaupten, es hätte auch ohne Klage Zahlungsbereitschaft bestanden und Sie hätten mit dem Prozess nur unnötige Kosten verursacht (siehe § 93 Zivilprozessordnung).
Ein gerichtliches Vorgehen auf eigene Faust sollte angesichts des üblicherweise überschaubaren Streitwerts gut abgewogen werden. Gemessen am Erstattungsbetrag bedeutet ein Gerichtsverfahren auf eigene Faust in jedem Fall unverhältnismäßige Mühen und Prozesskostenrisiken. Auch wenn Sie Ihre Forderungen ohne Anwalt geltend machen, müssen Sie einen Gerichtskostenvorschuss von mindestens 114€ zahlen. Diesen muss SunExpress nur erstatten, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen. Scheitern Sie mit Ihrer Klage, sind Sie hingegen verpflichtet, sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten der Gegenseite zu zahlen. Dann kann schnell eine Summe von mehreren hundert Euro für die gesamten Prozesskosten zusammenkommen.
Mit Hilfe anwaltlicher Unterstützung steht der Passagier der Airline nicht mehr allein gegenüber. Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes reduziert die eigenen Mühen und erhöht die Erfolgsaussichten vor Gericht, da ein Rechtsanwalt das Verfahren in aller Regel professioneller betreibt als ein Nichtjurist.
Trotzdem ist Ihr anwaltlicher Vertreter auf Ihre Mitwirkung während des Verfahrens angewiesen, weil er den Sachverhalt natürlich nicht von vornherein kennt. Statt mit der Airline korrespondieren und telefonieren Sie also bei dieser Variante bis zu einem gewissen Grad mit Ihrem Anwalt und versorgen ihn mit Reiseunterlagen und sonstigen Nachweisen. Auch bei dieser Form der Rechtsverfolgung müssen Sie also mit einem gewissen Eigenaufwand rechnen.
Dem Grunde nach besteht bei Beauftragung eines Anwaltes ferner ein Kostenrisiko ähnlich wie bei der eigenständigen Durchsetzung. Bloß addieren sich zusätzlich die Ausgaben für den eigenen Anwalt hinzu, für die der stornierende SunExpress-Kunde in Vorleistung treten müsste. Auch diese muss die Fluggesellschaft nur übernehmen, wenn man als Reisender den Rechtsstreit gewinnt (§ 91 Absatz 2 Zivilprozessordnung).
Das Kostenrisiko erklärt sich ganz konkret folgendermaßen: Im Streit um die Erstattung von Steuern und Gebühren lässt SunExpress es häufig auf ein Gerichtsverfahren ankommen.
Im Gerichtsverfahren beruft die Airline sich häufig auf ihre Tarifbedingungen und AGB-Klauseln, die den gesetzlichen Erstattungsanspruch einschränken sollen. Obwohl deutsche Gerichte solche Klauseln mittlerweile in zahlreichen Urteilen für unwirksam erklärt haben, bedeutet das nicht, dass jede Fluggesellschaft von vornherein auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichtet.
Der Bundesgerichtshof stellte in einer Grundsatzentscheidung vom 01.08.2023 (Aktenzeichen X ZR 118/22) klar, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, die den gesetzlichen Erstattungsanspruch bei Flugstornierungen für ersparte Steuern und Gebühren ausschließen. Auch wenn dieses Urteil konkret Ryanair betraf, sind die Grundsätze auf andere Airlines wie SunExpress übertragbar.
Wer als Rechtsanwalt nicht regelmäßig derartige Rechtsstreitigkeiten führt, kann mitunter Schwierigkeiten haben, den Überblick über die aktuellen Entscheidungen zu behalten. Dies kann sich unmittelbar auf die Erfolgschancen im Prozess auswirken. Die Erfahrung zeigt, dass die anwaltlichen Vertreter von SunExpress in Rechtsstreitigkeiten wegen einer Ticketerstattung typischerweise umfangreiche Schriftsätze voller Einwände einreichen. Diese lassen sich zwar mit beharrlicher Gegenargumentation entkräften, doch ohne den entsprechenden Aufwand gelingt es nicht immer, den zuständigen Richter zu überzeugen.
Für Anwaltskosten bei einer Forderung von beispielsweise 150 Euro müssen Sie mit anwaltlichen Honoraren von etwa 80-150 Euro rechnen, wenn der Fall außergerichtlich erledigt wird und Ihr Rechtsanwalt nur die Mindestsätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnet. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, steigen die Anwaltshonorare weiter. Diese Kostenposition relativiert den Wert des Erstattungsanspruchs erheblich.
Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann seine Verfahrenskosten zwar immerhin decken lassen. Allerdings enthalten fast alle Tarife eine Selbstbeteiligung. Auch rechtsschutzversicherte Betroffene träfe das Prozesskostenrisiko somit zumindest teilweise. Bis zu einer bestimmten Höhe müssten auch sie im Unterliegensfall die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
Angesichts dieser Kostensituation ist es für viele Fluggäste sinnvoll, Alternativen zur anwaltlichen Vertretung in Betracht zu ziehen – besonders dann, wenn kein Rechtsschutz besteht oder die Selbstbeteiligung hoch angesetzt ist.
Bei beiden eben genannten Varianten verbleibt neben dem Kostenrisiko bis zum Schluss die Ungewissheit, ob man als Passagier am Ende seine Erstattung in der vollen beanspruchbaren Höhe erhält.
Eine bequeme, sichere und effiziente Alternative, um Geld für einen stornierten SunExpress-Flug zurückzuerhalten, bietet unser Fluggastportal Ersatz-Pilot. Wir kaufen Betroffenen ihre Forderungen auf anteilige Rückerstattung des Ticketpreises ab und setzen sie auf eigene Kosten durch. Für jeden Erstattungsanspruch leisten wir Reisenden Direktzahlungen von 80-83% des Betrages, der ihnen jeweils als SunExpress-Kunde zusteht. Verdeckte Nebenkosten oder nachträgliche Gebühren gibt es nicht. Für die genannten Konditionen erhalten wir übrigens regelmäßig Bestnoten in Tests von Vergleichsportalen. Das Feedback unserer Kunden auf Trustpilot bestätigt diese positive Einschätzung.
Damit sind wir auf dem Markt zurzeit der größte Anbieter für direkte Ticketerstattungen in Fällen, in denen ein Reisender seinen Flug selbst storniert. Andere bekannte Fluggastportale wie Flightright und Airhelp helfen dagegen mit Ticketerstattungen nur, wenn die Airline einen Flug annulliert. Rightnow wiederum (ehemals Geld-für-Flug), der größte andere Anbieter für die Erstattung von Steuern und Gebühren, bietet den eigenen Dienst hierfür seit 2022 unseres Wissens nach nicht mehr an und musste 2025 sogar Insolvenz anmelden. Im Vergleich zu anderen Fluggastportalen mit einem ähnlichen Dienst wie unserem berechnen wir laut Testberichten im Übrigen die geringste Provision und leisten die höchsten Auszahlungsbeträge.
Unsere Soforterstattungen ersparen Nutzern unseres Dienstes ein unverhältnismäßiges Kostenrisiko der Durchsetzung und einen eigenen Zeit- und Arbeitsaufwand. Zusatzkosten wie Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare entfallen. Stattdessen erhält der stornierende SunExpress-Kunde sofort seine anteilige Rückerstattung abzüglich einer überschaubaren und fest definierten Provision von 17-20% inklusive Mehrwertsteuer, wenn die Online-Prüfung seines Falles positiv ausfällt. Die Gutschrift beim Betroffenen erfolgt bereits 1-3 Tage nach Antragstellung.
So funktioniert unser Service im Detail:
1. Unverbindliche Berechnung: Mit unserem Entschädigungsrechner ermitteln Sie kostenlos die Höhe Ihres Erstattungsanspruchs für Ihren stornierten SunExpress-Flug.
2. Antrag stellen: Sind Sie mit der berechneten Erstattungssumme einverstanden, können Sie mit wenigen Klicks einen Antrag auf Direkterstattung stellen.
3. Schnelle Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie innerhalb von 1-3 Tagen Ihre Auszahlung in Höhe von 80-83% des ermittelten Erstattungsbetrags.
4. Wir übernehmen den Rest: Wir kümmern uns anschließend auf eigene Kosten und eigenes Risiko um die Durchsetzung gegenüber SunExpress.
Im Gegensatz zu den anderen Durchsetzungswegen (Selbstvertretung oder Anwalt) bietet unser Service somit einen garantierten Auszahlungsbetrag ohne Nachzahlungen oder versteckte Kosten – und das in kürzester Zeit.
Bei alledem riskieren Nutzer unseres Erstattungsdienstes keine Benachteiligung durch die Airline. Nach unserer Kenntnis führen Fluggesellschaften wie SunExpress keine „schwarzen Listen“ mit Kunden von Fluggastportalen. Auch kennen wir keinen Fall, in dem einem Nutzer die Beförderung auf einem Flug aufgrund der Inanspruchnahme von Fluggastrechten erschwert wurde. Selbst die Mitarbeiter von Ersatz-Pilot reisen weiterhin ungestört und ohne Probleme auf Flügen verschiedener Airlines, mit denen wir im Rechtsstreit stehen.
Beachten Sie, dass unser Service der Direkterstattungen leider bislang nur für Flugreisende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und Österreich verfügbar ist. Grund hierfür ist, dass bisher keine Gewissheit herrscht, ob ein gesetzlicher Erstattungsanspruch bezüglich Steuern und Gebühren sich auch aus anderen Rechtsordnungen ergibt als der deutschen und der österreichischen.
Zugleich findet auf Flugreisende, die weder in Deutschland noch in Österreich leben, je nach Flugstrecke entweder das Recht ihres Wohnsitzlandes Anwendung oder das nationale Recht, das am Sitz der Airline gilt (im Falle von SunExpress türkisches Recht). Wir bedauern dies und bitten um Verständnis, dass wir Kunden mit Wohnanschrift außerhalb Deutschlands und Österreichs bisher noch keine Direkterstattungen wegen Flugstornierungen anbieten können.
Allerdings führen wir aktuell diverse Pilotverfahren, um zu klären, ob ein vergleichbarer Erstattungsanspruch auch Flugreisenden mit Wohnort außerhalb Deutschlands und Österreichs zusteht. Lässt sich dies in den probeweise laufenden Gerichtsverfahren feststellen, werden wir unseren Erstattungsservice kontinuierlich für Reisende mit gewöhnlichem Lebensaufenthalt im Ausland erweitern.
In diesem Abschnitt rechnen wir beispielhaft für Sie durch, wie hoch die erstattungsfähigen Anteile bei den einzelnen Varianten zur Durchsetzung des Anspruchs ausfallen. Dies soll Ihnen einen praktischen Eindruck vermitteln, wie viel von Ihrem Ticketpreis Sie bei Stornierung typischer SunExpress-Flüge zurückverlangen können. Möchten Sie den Erstattungsbetrag für eine andere Flugverbindung prüfen, hilft Ihnen unser Erstattungsrechner kostenlos und unverbindlich.
Wir betrachten an dieser Stelle exemplarisch den SunExpress-Flug vom Flughafen Frankfurt (FRA) nach Antalya (AYT) am 15.06.2025 sowie den Rückflug am 22.06.2025. Der Gesamtpreis der Flugtickets für zwei Passagiere im SunLight-Tarif betrug bei unserer Probebuchung 395,80€ (197,90€ pro Person). Nehmen wir weiter an, dass hiervon jeweils 80€ pro Strecke an Zusatzgebühren für ein zusätzliches Handgepäckstück bezahlt wurden. Dies entspricht den normalen Sätzen bei SunExpress (Stand: 14.04.2025). Der eigentliche Basispreis des „nackten“ Tarifs ohne Zusatzleistungen beläuft sich dementsprechend auf 117,90€ pro Person beziehungsweise 235,80€ insgesamt.
Sie treten Ihre Flugreise mit SunExpress nicht an und stellen über das Online-Portal „Meine Buchungen“ auf der Homepage der Airline den Antrag auf Rückzahlung des im Ticketpreis enthaltenen Betrages:
Laut den Tarifinformationen von SunExpress sind Tickets im SunValue-Tarif „nicht erstattungsfähig“. Die folgende Tabelle zeigt die offiziellen Stornierungsbedingungen für internationale Flüge:
Zeitpunkt der Stornierung | SunLight | SunEco+ | SunComfort |
---|---|---|---|
> 30 Tage vor Abflug | Nicht möglich | 30%* | 0%* |
29-7 Tage vor Abflug | Nicht möglich | 50%* | 30%* |
6 Tage – 72 Stunden vor Abflug | Nicht möglich | 70%* | 50%* |
72 – 24 Stunden vor Abflug | Nicht möglich | 80%* | 70%* |
* Prozentsatz des Flugpreises, der als Stornogebühr einbehalten wird. Erstattet wird der restliche Flugpreis ohne Kosten für die Zubuchung von Nebenleistungen.
Wie Sie sehen, bietet SunExpress im SunLight-Tarif keinerlei Möglichkeit zur Stornierung mit Rückerstattung, unabhängig von deren Zeitpunkt. Selbst in höheren Tarifen werden hohe Stornogebühren berechnet, die den gesetzlichen Anspruch auf Rückzahlung aller ersparten Steuern und Gebühren deutlich unterschreiten.
Ohne Anspruch aus den Tarifbedingungen erhalten Sie bei einer Stornierung von SunExpress freiwillig keine Rückzahlung. Diese tariflichen Bedingungen unterschreiten den gesetzlichen Erstattungsanspruch auf Rückzahlung aller ersparten Steuern und Gebühren deutlich. Daher erhalten Sie unterm Strich bei dieser Variante:
= 0€ Rückerstattung des Ticketpreises
Ebenso beliefe sich die tarifliche Rückerstattung auf null Euro, wenn Sie in jedem anderen Tarif erst in den letzten 24 Stunden vor Abflug stornieren oder einfach Ihren Flug mit SunExpress verpassen.
Selbst bei Stornierungen über 24 Stunden vor Abreise würden Sie im SunEco+ Tarif nur 47,18€ zurückerhalten und im SunComfort-Tarif ebenfalls bloß 70,74€ – jeweils deutlich weniger als die Steuern und Gebühren, auf deren Erstattung Sie einen gesetzlichen Anspruch haben (siehe unten).
Auch bei Stornierungen über drei Tage vor Abreise beläuft sich die tarifliche Erstattung im SunEco+ Tarif auf bloße 70,74€. Im SunComfort-Tarif wären es hier 117,90€ und damit ungefähr so viel wie die von Gesetzes wegen erstattbaren Steuern und Gebühren.
Erst bei Stornierungen über 6 Tage vor Abreise würde Ihnen die tarifliche Erstattung mehr Geld zurückholen als die gesetzliche.
Entscheiden Sie sich gegen eine direkte Klärung mit der Airline oder verweigert SunExpress Ihnen eine Erstattung, haben Sie die Möglichkeit, für Ihre Rückforderung der Steuern und Gebühren stattdessen eine Direkterstattung bei Ersatz-Pilot zu beantragen.
Um den Erstattungsbetrag zu ermitteln, addiert Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner nach Eingabe der Flugdaten zunächst automatisch alle erstattungsfähigen Steuern und Gebühren. Dieser Schritt ist kostenlos und unverbindlich.
Bei Flügen von Deutschland in die Türkei und zurück fallen unter anderem folgende erstattungsfähige Positionen an:
Für einen typischen Flug zwischen Deutschland und der Türkei beträgt der erstattungsfähige Anteil pro Person und Strecke etwa 30€, also insgesamt rund 60€ für Hin- und Rückflug.
In unserem Beispielfall ergibt die Berechnung einen erstattungsfähigen Gesamtbetrag von etwa 120€ für beide Passagiere zusammen. Davon zieht Ersatz-Pilot eine Provision von 20% inklusive Mehrwertsteuer ab, also einen Betrag von 24€. Daneben berechnet Ersatz-Pilot keine versteckten Zusatzgebühren. Ausgezahlt wird dem stornierenden SunExpress-Passagier unterm Strich eine Erstattung von ungefähr
= 96€ sofort und ohne Risiko.
Diese Rückerstattung lohnt sich erkennbar eher, als sich mit den (fehlenden) tariflichen Rückerstattungsmöglichkeiten zufrieden zu geben, die SunExpress freiwillig in Aussicht stellt.
Übrigens: Wenn der Betroffene sich im Beispielfall entschließen würde, seinen Anspruch selbst durchzusetzen, könnte er zwar potenziell den gesamten erstattungsfähigen Betrag von 120€ abzugsfrei vereinnahmen. Dafür müsste er die Forderung aber auf eigene Faust gegen die Fluggesellschaft durchsetzen, würde das Risiko von Prozesskosten tragen und hätte selbst den Aufwand eines mehrmonatigen Rechtsstreits, der in aller Regel vor Gericht ausgetragen werden muss. Ob einem die Chance auf weitere ca. 24€ dies wert ist, muss jeder für sich beurteilen.
Über das folgende Formular können Sie sich kostenlos und unverbindlich ein Schreiben generieren lassen, um bei SunExpress Flüge zu stornieren und die Airline zur Zahlung der Ticketerstattung an Sie aufzufordern. Sie erhalten nach dem Ausfüllen eine E-Mail mit den Kontaktdaten der Airline und Erläuterungen zur Verwendung des Musters. Anhand Ihrer Eingaben unten im Online-Formular passen wir das Muster bereits automatisch auf Ihren Fall an. Sie erhalten dann per E-Mail einen individualisierten Entwurf für das Schreiben an die Airline. Wenn Sie die Vorlage lieber eigenständig befüllen möchten, können Sie die Eingabefelder auch unausgefüllt lassen. Dann senden wir Ihnen eine leere Vorlage zu, wenn Sie das Formular abschicken.
Außerdem geben wir Ihnen noch einen Tipp zum Ausfüllen, wenn Sie sich unsicher sind, wie hoch die erstattungsfähigen Steuern und Gebühren bei Ihrem stornierten Flug ausfallen. In solchen Fällen lässt sich deren Höhe über unseren Entschädigungsrechner kostenlos ermitteln.
Sie können Ihren SunExpress-Flug in die Türkei am einfachsten über das Online-Portal „Meine Buchungen“ auf der SunExpress-Website stornieren. Geben Sie dazu Ihren Nachnamen und Ihre Buchungsreferenznummer ein. Alternativ können Sie den SunExpress-Kundenservice unter der Hotline +31 970 102 69797 (für Anrufer aus Deutschland/EU) kontaktieren. Bei Buchungen über Drittanbieter wie Reisebüros oder Online-Portale müssen Sie Ihre Stornierung direkt über den jeweiligen Vermittler vornehmen. Weitere Informationen zur Stornierung finden Sie in unserem Abschnitt zum Stornierungsvorgang.
Die Rückerstattung bei SunExpress hängt vom gebuchten Tarif ab. In den Tarifen SunLight und SunValue sind Tickets laut Tarifbedingungen nicht erstattungsfähig. Bei höherwertigen Tarifen wie SunEco+ erhalten Sie je nach Zeitpunkt der Stornierung 30-80% zurück, bei SunComfort sogar eine volle Erstattung, wenn Sie mehr als 30 Tage vor Abflug stornieren. Unabhängig davon haben Sie aber einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren, die SunExpress durch Ihren Nichtantritt einspart. Details zu den erstattungsfähigen Beträgen haben wir im Abschnitt zur Höhe der Erstattung zusammengestellt.
SunExpress hat keine speziellen Kulanzregelungen für Krankheitsfälle in seinen AGB verankert. Die regulären Stornierungs- und Erstattungsregeln Ihres Tarifs gelten auch im Krankheitsfall. Im SunValue-Tarif ist eine Stornierung mit Erstattung daher nicht möglich, in höheren Tarifen nur mit hohen Abschlägen. Dennoch haben Sie stets einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren. Wie Sie Ihre Erstattung auch im Krankheitsfall durchsetzen können, erläutern wir im verlinkten Abschnitt.
Ja, SunExpress betreibt ein rund um die Uhr (24/7) erreichbares Kundenservicecenter. Die Hotline für Kunden aus Deutschland und der EU lautet +31 970 102 69797. Alternativ bietet SunExpress auch einen Kundenservice-Chat über WhatsApp unter der Nummer +90 232 444 0797 an. Für eine Stornierung empfiehlt die Airline jedoch primär die Nutzung des Online-Portals „Meine Buchungen“ auf ihrer Website. Mehr zu den Kontaktwegen für die Stornierung finden Sie hier.
Eine vertragliche Erstattung ist bei Stornierung von SunExpress-Flügen in den letzten 24 Stunden vor Abflug in keinem Tarif möglich. Selbst im höchstwertigen SunComfort-Tarif sind Stornierungen nur bis 24 Stunden vor Abflug mit einer 70%igen Stornogebühr vorgesehen. Sie können den Flug jedoch einfach nicht antreten und haben dennoch Anspruch auf die gesetzliche Erstattung der ersparten Steuern und Gebühren, die SunExpress durch Ihren Nichtantritt einspart. Details zu den zeitlichen Stornierungsbedingungen haben wir im verlinkten Abschnitt zusammengefasst.
SunExpress schuldet nach EU-Recht (Verordnung EG 261/2004) eine Entschädigung von 250-600€ pro Passagier, wenn ein Flug mehr als 3 Stunden verspätet ankommt, annulliert wird oder bei Nichtbeförderung (Überbuchung). Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250€ bei Flügen bis 1.500 km, 400€ bei Flügen bis 3.500 km, 600€ bei längeren Flügen. Keine Entschädigung ist fällig, wenn außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streiks die Ursache waren. Wir empfehlen, Ihre Ansprüche unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner zu prüfen.
Sie können Ihren SunExpress-Flug über das Online-Portal „Meine Buchungen“ auf der SunExpress-Website umbuchen. Dazu geben Sie Ihren Nachnamen und die Buchungsreferenznummer ein. Die Umbuchungsgebühren variieren je nach Tarif und Zeitpunkt: Im SunValue-Tarif fallen 25-100€ plus Preisdifferenz an, bei SunEco+ können Sie bis 7 Tage vor Abflug kostenfrei umbuchen, bei SunComfort sogar bis 3 Tage vor Abflug. Beachten Sie, dass eine Umbuchung nur möglich ist, wenn Sie noch nicht eingecheckt haben. Details zu den Umbuchungsmöglichkeiten als Alternative zur Stornierung finden Sie im verlinkten Abschnitt.
Mit SunEco+ können Sie Ihren Flug jederzeit bis 24 Stunden vor Abflug stornieren, allerdings mit unterschiedlich hohen Erstattungsbeträgen: Mehr als 30 Tage vor Abflug erhalten Sie 70% des Ticketpreises zurück, 29-7 Tage vorher 50%, 6 Tage bis 72 Stunden vorher 30% und zwischen 72-24 Stunden vor Abflug nur noch 20%. Eine Stornierung weniger als 24 Stunden vor Abflug ist nicht möglich. Bei internationalen Flügen von und nach Antalya, Bodrum und Dalaman gelten diese Bedingungen. Einen Vergleich der erstattbaren Beträge nach Tarif und Zeitpunkt finden Sie in diesem Artikel.
Die Kosten (Stornogebühren) bei SunExpress variieren je nach Tarif und Zeitpunkt der Stornierung. SunLight-Tickets sind generell nicht erstattungsfähig (100% Kosten). Bei SunValue und SunEco+ werden je nach Zeitpunkt 30-80% des Flugpreises als Stornogebühr einbehalten. Im SunComfort-Tarif ist eine kostenlose Stornierung mehr als 30 Tage vor Abflug möglich, danach fallen gestaffelte Gebühren von 30-70% an. Weniger als 24 Stunden vor Abflug ist in keinem Tarif eine Stornierung mit Erstattung möglich. Ein anschauliches Beispiel zu den Stornierungskosten haben wir in unserem Berechnungsbeispiel zusammengestellt.
Die obige Übersicht zu Flugstornierungen bei SunExpress wurde von Laura Held am 14.4.2025 verfasst. Nach ihrem BWL-Studium in Hamburg und dem Masterabschluss 2020 wurde Laura Held im März 2021 Teil des Ersatz-Pilot-Teams. Sie bereichert die Web-Redaktion unseres Fluggastportals regelmäßig mit der Aufbereitung reisebezogener Themen. Dazu zählen auch die Stornierungsbedingungen verschiedener Fluggesellschaften.
Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Christopher Wekel übernahm die juristische Kontrolle der Darstellung im Artikel auf Richtigkeit.