Profilbild Rechtsanwalt Dr. Christopher Wekel
Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

Dieser Artikel zeigt Ihnen, wann Sie bei Verspätungen von Emirates Anspruch auf Entschädigung haben. Sie erfahren, unter welchen Bedingungen Emirates 250 €, 400 € oder 600 € zahlen muss und wie Sie diese Beträge erfolgreich einfordern. Wir erläutern alle wichtigen Aspekte von den rechtlichen Grundlagen bis zu konkreten Handlungsempfehlungen. Unser Artikel widmet sich folgenden Themen:

Zu wie viel Entschädigung Sie in Ihrem konkreten Fall berechtigt sind, können Sie ansonsten am schnellsten in unserem kostenlosen Formular hierfür prüfen:

Einen ersten Überblick finden Sie außerdem in unserer kompakten Zusammenfassung. Ausführlich behandeln wir dann:

  1. wie Sie Ihre Ansprüche eigenständig durchsetzen können;
  2. wann sich die Hilfe von spezialisierten Fluggastportalen lohnt.

Vielleicht interessieren Sie neben der Entschädigung auch die zusätzlichen Ansprüche bei Verspätungen, zum Beispiel auf kostenfreie Hotelübernachtungen und Ticketerstattung. Dann empfehlen wir außerdem unseren gesonderten Artikel hierzu:

Haben Sie eine konkrete Frage zur Entschädigung für Ihren konkreten Emirates-Flug? In unserer FAQ-Sektion beantworten wir die häufigsten Fragen. Für individuelle Hilfe steht Ihnen auch unser Live-Chat zur Verfügung:

Emirates Entschädigung bei Flugverspätung im Überblick

Hier erfahren Sie, wie Sie bei Verspätungen auf Emirates Flügen schnell und effektiv zu Ihrer Entschädigung kommen. Diese drei Schritte führen Sie zum Ziel:

3 Schritte zum Einfordern von Entschädigung von Emirates bei Flugverspätung

1. Voraussetzungen für die Entschädigung von Emirates nach Flugverspätung

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen eine Entschädigung von Emirates zu, wenn

  • Sie am endgültigen Zielort Ihrer Reise eine Verspätung von mindestens drei Stunden haben. Dabei ist unerheblich, wie groß die Verspätung beim Start oder bei Zwischenstopps war.
  • Ihr Flug unter die europäischen Fluggastrechte fällt. Dies trifft nur auf Emirates-Flüge zu, die in der EU starten. Flüge der Fluggesellschaft aus Dubai oder anderen Nicht-EU-Ländern in die EU fallen nicht unter die Verordnung, da Emirates keine EU-Airline ist (Artikel 3 VO (EG) Nr. 261/2004).
  • Die Verspätung geht auf keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 der Fluggastrechte-Verordnung zurück. Darunter versteht man für gewöhnlich Fälle höherer Gewalt, in denen die Airline nicht verantwortlich ist.

Sind diese Hauptvoraussetzungen gegeben, stehen Ihre Chancen auf Entschädigung gut. Es gibt allerdings noch einige weitere Bedingungen, die aber meist automatisch erfüllt sind. Wichtig: Der Flug darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen, sonst ist der Anspruch verjährt.

Im Detail müssen für eine Entschädigung von Emirates diese weiteren Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie können eine bestätigte Buchung nachweisen.
  • Sie sind den verspäteten Flug tatsächlich angetreten.
  • Der Flug wurde zu öffentlich verfügbaren Konditionen gebucht.
  • Sie hatten einen eigenen Sitzplatz (gilt nicht für Kleinkinder).
  • Die Verspätung liegt maximal drei Jahre zurück.
  • Emirates ist zum Zeitpunkt der Anspruchsverfolgung zahlungsfähig.

Alle Details zu den weiteren Voraussetzungen finden Sie im Abschnitt zu den zusätzlichen Voraussetzungen.

2. Höhe der Entschädigung bei Verspätung berechnen

Bei verspäteten Emirates Flügen bestimmt die Länge der Flugstrecke die Höhe der Entschädigung. Nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen diese Beträge pro Person zu: 250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei Flügen bis 3.500 km und 600 € bei weiteren Strecken.

Bei Emirates fällt die mittlere Entschädigung zum Beispiel bei Flugverspätungen auf Strecken zwischen Deutschland und Dubai an. Auf verspäteten Flügen zu Fernzielen in Asien und Australien mit Umstieg in Dubai ist die Entschädigung von 600€ pro Passagier die Regel.

Es gibt jedoch auch hier einige Ausnahmen:

Beachten Sie diese drei wichtigen Ausnahmen:

  • Bei Flügen über 3.500 km zahlt Emirates nur 300 € statt 600 €, wenn die Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden liegt.
  • Bei Herabstufung in eine niedrigere Klasse haben Sie Anspruch auf eine Teilerstattung des Ticketpreises (50-75% je nach Streckenlänge).
  • Die Entschädigung kann um 50% gekürzt werden, wenn Emirates Ihnen eine alternative Beförderung anbietet, die Sie nur mit geringer Verspätung ans Ziel bringt.

Alle Einzelheiten zu diesen Sonderregeln erläutern wir im entsprechenden Abschnitt.

Alternativ können Sie auch automatisch fallbezogen prüfen, ob bei Ihrer konkreten Flugverspätung eine Ausnahme greift. Mit unserem Entschädigungsrechner ermitteln Sie kostenlos die genaue Höhe Ihres Anspruchs gegen Emirates:

3. Von Emirates Entschädigung erhalten

Die effektivste Strategie zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung hängt von den Besonderheiten Ihres Falls ab. Obwohl Emirates insgesamt als sehr zuverlässige, kundenfreundliche Airline gilt, zeigen Erfahrungsberichte, dass die Airline zumindest auf außergerichtliche Anspruchsstellung wegen Flugentschädigungen oft ablehnend oder gar nicht reagiert.

Bei eindeutigen Fällen, etwa bei technischen Defekten ohne äußere Ursachen, lohnt sich zumindest der Versuch einer direkten Anfrage. Dazu können Sie Emirates direkt über das Online-Formular unter www.emirates.com/feedback kontaktieren oder per E-Mail an customer.affairs@emirates.com. Nutzen Sie am besten unser Muster für ein pointiertes Aufforderungsschreiben:

Für weniger klare Fälle empfehlen sich andere Wege. Sie können sich an die SÖP wenden oder ein Fluggastportal einschalten. Während Ersatz-Pilot innerhalb von 1-3 Tagen auszahlt, zahlen andere Anbieter wie Flightright erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Emirates. Die Vor- und Nachteile all dieser Optionen erläutern wir ausführlich weiter unten.

Je nach Ihrer Situation bieten sich verschiedene Wege zur Durchsetzung:

  • Mit Rechtsschutzversicherung: Der Gang vor Gericht kann sich lohnen, wenn Ihre Selbstbeteiligung niedrig ist. Die anwaltliche Durchsetzung braucht zwar mehrere Monate und erfordert Abstimmung mit der Kanzlei, dafür erhalten Sie die volle Entschädigungssumme ohne Abzüge.
  • Ohne Rechtsschutzversicherung: Fluggastportale wie Ersatz-Pilot bieten eine schnellere Lösung. Diese arbeiten erfolgsorientiert und berechnen nur bei erfolgreicher Entschädigung eine Provision. Als Direktentschädiger gewährleistet Ersatz-Pilot eine besonders effiziente Abwicklung: Auszahlung in 1-3 Tagen mit einer Quote von 71-75% der Entschädigungssumme nach positiver Prüfung.
  • Andere Fluggastportale wie Flightright behalten höhere Provisionen ein und zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Emirates, was sich über Monate hinziehen kann.
  • Schlichtungsstelle: Emirates akzeptiert zwar die Verfahren vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), reagiert jedoch nicht immer auf deren Empfehlungen. Bedenken Sie, dass Schlichtungsempfehlungen Emirates nicht zur Zahlung verpflichten können.

Alle Details zu den verschiedenen Durchsetzungswegen finden Sie hier:

I. Wann Emirates bei Verspätungen Entschädigung zahlen muss

Dieser Abschnitt erläutert die Bedingungen, die für eine Entschädigung von Emirates erfüllt sein müssen. Wir präsentieren zunächst einleitend

1. die wichtigsten Informationen auf einen Blick

und behandeln dann die Voraussetzungen der Flugentschädigung im Einzelnen:

2. den Anwendungsbereich der Fluggastrechte-Verordnung;

3. das nötige Maß an Verspätung;

4. das Erfordernis, dass keine außergewöhnlichen Umstände der Grund gewesen sein dürfen;

5. weitere Anforderungen.

1. Das Wichtigste in Kürze

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht eine Entschädigung von Emirates unter diesen zentralen Bedingungen vor:

  1. Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor. Darunter fallen bei Emirates etwa extreme Wetterereignisse, Streiks des Bodenpersonals oder behördliche Einschränkungen. Normale technische Störungen gelten dagegen meist nicht als außergewöhnlich.
  2. Der Flug unterliegt der EU-Verordnung. Dies trifft nur auf Flüge zu, die in der EU starten. Da Emirates keine europäische Airline ist, sondern ihren Sitz in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) hat, fallen Flüge aus Nicht-EU-Ländern in die EU nicht unter die Verordnung (Art. 3 Abs. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004).
  3. Die Ankunft verzögert sich um mindestens 3 Stunden. Entscheidend ist der Moment, wenn sich die Flugzeugtüren am Endziel öffnen. Ob der Start verspätet war oder es Verzögerungen beim Umsteigen in Dubai gab, spielt keine Rolle.
Infografik zu den Vorgaben für eine Entschädigung von Emirates bei Flugverspätung

Es gibt noch einige weitere Voraussetzungen, die aber in den meisten Fällen automatisch erfüllt sind. Eine vollständige Liste finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

Mit unserem Entschädigungsrechner prüfen Sie schnell und unverbindlich, ob Ihr Emirates Flug die Bedingungen erfüllt. Die Prüfung ist kostenlos, kommt ohne Registrierung aus und verpflichtet Sie zu nichts:

Weitere Möglichkeiten zur Anspruchsprüfung

Sie können Ihren Fall auch bei anderen Anbietern prüfen lassen. EUclaim etwa bietet wie wir eine direkte Online-Prüfung ohne Anmeldung. Größere Anbieter wie Flightright oder Airhelp fordern zunächst persönliche Daten an. Hier lohnt sich vorab ein Vergleich der verschiedenen Dienstleister, bevor man sich die Mühe macht und ein Nutzerkonto anlegt.

Die kostenlosen Prüftools des ADAC, des Bundesjustizministeriums und der Verbraucherzentrale NRW decken nur einen Teil der Voraussetzungen ab. Insbesondere fehlt jeweils die wichtige Prüfung auf außergewöhnliche Umstände anhand von Flug- und Wetterdaten. Wo ein Fluggast nicht schon selbst sichere Kenntnis von der genauen Ursache seiner Flugverspätung hat, bejahen die genannten Formulare den Entschädigungsanspruch kurzerhand. Dies macht ihre Einschätzungen deutlich weniger aussagekräftig als die spezialisierter Fluggastportale.

2. Welche Emirates Flüge fallen unter die EU-Fluggastrechteverordnung?

a. Grundregel zum Schutzbereich der Fluggastrechte

Die EU-Fluggastrechteverordnung greift bei Emirates deutlich seltener als bei europäischen Airlines wie Lufthansa und Ryanair. Der Grund: Emirates hat ihren Sitz außerhalb der EU und betreibt ihr Drehkreuz in Dubai. Daher gilt die Verordnung nur für Flüge, die in der EU starten (Art. 3 Abs. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004).

Flüge aus Dubai oder anderen Nicht-EU-Ländern in die EU fallen dagegen nicht unter die Verordnung. Dies betrifft etwa Verbindungen von Dubai nach Frankfurt oder von Dubai nach München. Mehr zur Anwendbarkeit der Verordnung erfahren Sie in unserem allgemeinen Artikel zu Flugverspätungen.

b. Geltung in verschiedenen Ländern

Die Verordnung gilt neben der EU auch in Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Länder), Großbritannien (durch den European Union Withdrawal Act 2018) und der Schweiz (durch Beschlüsse des Gemischten Luftverkehrsausschusses).

Für Emirates bedeutet das: Flüge aus diesen Ländern sind wie EU-Abflüge zu behandeln. Ein Start von Zürich oder London begründet also die gleichen Rechte wie ein Abflug aus Deutschland. Mehr zur Anwendung der Fluggastrechte in verschiedenen Länderkonstellationen lesen Sie hier.

c. Besonderheiten bei Umsteigeverbindungen

Bei mehrteiligen Flügen mit Emirates gilt: Beginnt die Reise in der EU, haben Sie auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung erst auf einem späteren Flugabschnitt außerhalb Europas eintritt (EuGH, Urteil vom 11.07.2019, C-502/18).

Ein wichtiger Sonderfall sind Flüge zwischen zwei Nicht-EU-Ländern mit Umstieg in der EU: Reist ein Passagier etwa von New York über Frankfurt nach Dubai, sieht die Rechtsprechung dies als Direktflug USA-VAE. Die EU-Fluggastrechte gelten dann nicht, da Start und Ziel außerhalb der EU liegen und der Flug als Einheit betrachtet wird.

Verspätet sich ein EU-Zubringerflug und verpassen Reisende dadurch einen Anschlussflug, haftet Emirates nur für Flüge aus der EU (EuGH, Urteil vom 31.05.2018, C-537/17). Ein Beispiel: Bei einem Start in Berlin über Dubai nach Sydney besteht ein Anspruch. Beginnt die Reise dagegen in Dubai, greift die Verordnung nicht. Weitere Umsteigekonstellationen erläutern wir hier.

Außerhalb der EU gibt es kaum vergleichbare Schutzrechte. Nur Kanada (seit 2020) und Indien haben ähnliche, wenn auch schwächere Regelungen. Die USA hingegen kennen keine pauschalen Verspätungsentschädigungen.

3. Wie lange muss die Verspätung sein?

In diesem Abschnitt erfahren Sie:

a. welche grundsätzlichen Regeln für die Verspätung gelten,
b. was Sie tun können, wenn Emirates eine erhebliche Verspätung bestreitet,
c. was bei Umsteigeverbindungen zu beachten ist,
d. und welche Regeln bei Umleitungen auf andere Flughäfen gelten.

a. Grundformel zur Berechnung der Ankunftsverspätung

Seit der wegweisenden Sturgeon-Entscheidung des EuGH vom 19. November 2009 (C-402/07; C-432/07) löst eine Verspätung von drei Stunden oder mehr am Zielort einen Entschädigungsanspruch aus. Der Gerichtshof stellte klar: Erhebliche Verspätungen beeinträchtigen Passagiere ähnlich stark wie Flugausfälle. Deshalb gilt Artikel 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch bei großen Verspätungen.

Entscheidend ist der Zeitunterschied zwischen der geplanten Ankunft und dem Öffnen der ersten Flugzeugtür am Zielort. Dies hat der EuGH am 4. September 2014 (C-452/13) ausdrücklich festgelegt.

So wird die Verspätung berechnet:

  • Geplante Ankunft: Die in Ihrer Emirates Buchungsbestätigung genannte Zeit
  • Tatsächliche Ankunft: Der Moment des ersten Türöffnens am Zielflughafen

Beachten Sie: Es zählt immer nur die Verspätung am endgültigen Zielort – egal ob Sie direkt fliegen oder umsteigen müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 2013, C-11/11).

b. Was tun, wenn Emirates die Verspätung bestreitet?

Bei deutlichen Verspätungen über drei Stunden gibt es meist keine Diskussionen. Emirates erkennt solche Fälle in der Regel an, da sie in Flugdatenbanken klar dokumentiert sind. Komplizierter wird es bei Verspätungen, die nahe an der Drei-Stunden-Grenze liegen. Hier argumentiert die Airline häufig, dass die entscheidende Schwelle nicht erreicht wurde.

Zur Beweislast: Sie als Passagier müssen nachweisen, dass die Verspätung mindestens 180 Minuten betrug. Das kann besonders bei knappen Zeitabständen schwierig sein. Emirates könnte etwa behaupten, die erste Tür sei schon nach 179 Minuten geöffnet worden. Ohne stichhaltige Belege riskieren Sie den Verlust Ihres Anspruchs.

Diese Beweise helfen Ihnen:
Für Emirates Passagiere bieten sich verschiedene Möglichkeiten, eine relevante Verspätung zu belegen:

  • Daten aus Flugtracking-Diensten wie Flightstats, Flightradar24 oder der Ersatz-Pilot Datenbank
  • Fotos der Ankunftszeit am Zielflughafen
  • Aussagen anderer Passagiere oder des Flughafenpersonals
  • Verspätungsbestätigungen von Emirates

Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie die tatsächliche Ankunftszeit Ihres Emirates Flugs schnell überprüfen:

c. Besonderheiten bei Umsteigeverbindungen mit Emirates

Bei mehrteiligen Emirates Flügen zählt stets die Verspätung am endgültigen Zielort. Verzögerungen auf Zwischenstrecken sind nur wichtig, wenn sie zu einer Gesamtverspätung von mindestens drei Stunden führen. Ein Beispiel: Bei einer Verbindung von Frankfurt über Dubai nach Sydney verpassen Sie wegen eines verspäteten Flugs nach Dubai den Anschluss. Entscheidend ist dann die Ankunftszeit in Sydney, nicht die Verspätung in Dubai.

Wichtig ist: Alle Flugabschnitte müssen in einer Buchung bei Emirates oder ihren Partnern gebucht sein. Nach dem EuGH-Urteil (C-502/18, 11. Juli 2019) spielt es keine Rolle, ob ein Teilflug von Emirates selbst oder einer Partnerairline durchgeführt wird. Sie können Emirates direkt in Anspruch nehmen, wenn diese den ersten, verspäteten Flug ausgeführt hat.

d. Was gilt bei Umleitungen auf andere Flughäfen?

Manchmal muss Emirates Flüge umleiten, etwa bei schlechtem Wetter, Nachtflugverboten oder wegen Kapazitätsengpässen der Flugsicherungsbehörden. Die Verspätung bemisst sich dann nicht nach der Landung am Ausweichflughafen, sondern nach der Ankunft am ursprünglich gebuchten Ziel. Stellt Emirates einen Bustransfer, zählt die Ankunftszeit am eigentlichen Zielflughafen. Dies folgt aus dem Urteil des EuGH vom 22. April 2021, Az. C-826/19.

Ein Beispiel: Ihr Flug von London nach Dubai landet wegen technischer Probleme am Flughafen Schardscha. Emirates organisiert einen Bus zur Weiterbeförderung nach Dubai. Maßgeblich ist dann der Zeitpunkt, zu dem der Bus in Dubai eintrifft.

4. Wann kann sich Emirates auf außergewöhnliche Umstände berufen?

Nicht jede Verspätung löst einen Entschädigungsanspruch aus. Emirates und andere Fluggesellschaften können sich von der Haftung befreien, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Diese rechtfertigen Verzögerungen, die selbst durch alle zumutbaren Maßnahmen nicht zu verhindern waren. Die rechtliche Grundlage dafür bildet Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

a. Definition außergewöhnlicher Umstände

Als außergewöhnliche Umstände gelten Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen. Dazu gehören etwa extreme Wetterbedingungen, Streiks des Flughafenpersonals oder unerwartete Flughafensperrungen. Solche Situationen kann auch Emirates mit ihrer Organisation nicht beherrschen. Die europäischen Gerichte haben jedoch präzise definiert, wann sich eine Airline darauf berufen darf.

Ein wichtiges Beispiel: Bei einem technischen Defekt am Flugzeug haftet grundsätzlich die Airline. Hier besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Anders verhält es sich bei Unwettern, die einen sicheren Flugbetrieb unmöglich machen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Ausschlussgründen finden Sie hier:

b. Typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände bei Emirates

In diesen Fällen entfällt die Entschädigungspflicht:
  • Extreme Wetterereignisse: Bei schweren Unwettern, Sandstürmen oder dichtem Nebel muss Emirates keine Entschädigung zahlen. Etwa 30% der Verspätungen werden durch ungünstige Wetterverhältnisse verursacht.
  • Sperrung von Flughäfen: Wenn etwa der Flughafen Dubai wegen einer Sicherheitsbedrohung geschlossen wird, trifft Emirates keine Schuld.
  • Streiks der Flugsicherung: Verspätungen durch Arbeitsniederlegungen von Fluglotsen gelten als unbeherrschbar für die Airline.
In diesen Fällen bleibt die Entschädigungspflicht bestehen:
  • Technische Probleme: Wenn ein Emirates Flugzeug wegen mangelhafter Wartung verspätet startet, müssen Passagiere entschädigt werden.
  • Krankes Flugpersonal: Auch plötzliche Personalengpässe muss Emirates organisatorisch bewältigen können.
  • Streiks der eigenen Belegschaft oder von Tochtergesellschaften berechtigen Emirates nicht, Entschädigungen zu verweigern.

Eine vollständige Übersicht aller anerkannten und nicht anerkannten außergewöhnlichen Umstände finden Sie hier:

c. Entschädigung sogar bei außergewöhnlichen Umständen

Auch wenn Emirates außergewöhnliche Umstände geltend macht, sind Entschädigungsansprüche nicht automatisch ausgeschlossen. Nach Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung muss die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Verspätung zu begrenzen. Beispiele für die zu ergreifenden Maßnahmen sind:

  • Umbuchungsmöglichkeiten: Emirates muss prüfen, ob Passagiere auf andere verfügbare Flüge umgebucht werden können, um lange Verspätungen zu vermeiden. Der EuGH hat 2020 diese Pflicht ausdrücklich bestätigt (Aktenzeichen C-74/19).
  • Einsatz von Ersatzmaschinen: Steht am Startflughafen zeitnah ein Reserveflugzeug zur Verfügung, muss Emirates dieses einsetzen. Das gilt besonders für Flüge ab größeren europäischen Flughäfen, wo die Airline regelmäßig Maschinen stationiert hat.

Unter diesen Umständen können Sie auch bei höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung haben. Weitere Informationen finden Sie hier:

5. Zusätzliche Bedingungen für die Entschädigung

Gute Nachricht für Emirates Passagiere: Sind die bereits genannten Hauptvoraussetzungen gegeben, greifen die weiteren rechtlichen Anforderungen nur selten als Ausschlussgrund.

Dennoch sollten Sie auch diese Zusatzbedingungen kennen. Denn in einzelnen Fällen kann der Anspruch an ihnen scheitern – selbst wenn Ihr Emirates Flug mehr als drei Stunden zu spät war. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

a. Bestätigte Buchung – Sie können nachweisen, dass Sie einen gültigen Flugschein hatten.

b. Erscheinen zum Check-in – Sie haben sich rechtzeitig am Flughafen eingefunden.

c. Regulärer Ticketpreis – Keine Buchung zu Sonderkonditionen.

d. Eigener Sitzplatz – Sie hatten Anspruch auf einen individuellen Sitz.

e. Rechtzeitige Geltendmachung – Keine Verjährung des Anspruchs.

f. Finanzielle Stabilität – Emirates ist nicht insolvent.

Ein wichtiger Hinweis für Dienstreisende und Pauschalurlauber: Die EU-Verordnung gilt auch in diesen Fällen. Der Entschädigungsanspruch steht dabei Ihnen als Passagier zu – nicht dem Arbeitgeber oder Reiseveranstalter. Dies ergibt sich aus Artikel 5 und 7 der Fluggastrechte-Verordnung.

Sie können die Entschädigung also selbst bei Emirates einfordern oder über ein Fluggastportal durchsetzen.

a. Bestätigte Buchung nachweisen

Entschädigungsansprüche gegen Emirates setzen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Fluggastrechteverordnung eine bestätigte Buchung voraus. Diese liegt vor, wenn Emirates Ihre Buchung durch einen Flugschein oder anderen Beleg akzeptiert hat.

Als Nachweis eignen sich:

  1. Die Buchungsbestätigung von Emirates oder dem Reisevermittler
  2. Die Bordkarte des verspäteten Flugs

Eines dieser Dokumente müssen Sie vorlegen können, wenn Sie Entschädigung fordern. Auch Fluggastportale benötigen diese Belege zur Anspruchsprüfung.

Die Buchungsbestätigung erhalten Sie standardmäßig per E-Mail nach der Buchung. Sie können sie später auch hier abrufen:

  • In Ihrem Emirates Kundenkonto
  • Über die Emirates App
  • Auf emirates.com mit Buchungscode und Namen
  • Beim Kundenservice (unter Angabe Ihrer Flugdaten)

Der Buchungsweg spielt keine Rolle – ob direkt bei Emirates oder über ein Reiseportal. Entscheidend ist nur die Bestätigung durch die Airline, erkennbar an der sechsstelligen alphanumerischen Buchungsreferenz, die in Ihrer Buchungsbestätigung nach dem Feld „BOOKING REFERENCE“ zu finden ist.

Die Bordkarte ist ein gleichwertiger Nachweis, da sie einen Check-in voraussetzt, der nur mit bestätigter Buchung möglich ist. Sie finden sie:

  • In der Check-in-Bestätigungs-Mail
  • Im digitalen Wallet (bei elektronischen Bordkarten)

Wichtig: Der Flug muss zu einem öffentlichen Tarif gebucht sein. Meilen-Tickets, Sonderangebote oder mit Gutschein bezahlte Flüge sind insoweit unproblematisch. Sie sind schließlich jedermann zugänglich. Nur Mitarbeitertarife sind ausgeschlossen.

b. Erscheinen zum verspäteten Flug

Für eine Verspätungsentschädigung müssen Sie den verzögerten Emirates Flug tatsächlich angetreten haben. Der Anspruch entfällt, wenn Sie selbstständig einen anderen Flug buchen oder die Reise nicht antreten. Der EuGH begründet dies schlüssig: Ohne Mitreise entstehen keine Unannehmlichkeiten, die eine Entschädigung rechtfertigen würden.

Bei mehrteiligen Flügen reicht es aus, wenn Sie den verspäteten Emirates Flug bis zum Umsteigeflughafen nutzen. Nach einem verpassten Anschluss müssen Sie nicht zwingend bis zum Endziel weiterfliegen.

Ein eigenständiger Alternativflug begründet dagegen keinen Entschädigungsanspruch. Auch wenn Sie sich selbst eine schnellere Verbindung suchen, steht Ihnen keine Verspätungsentschädigung zu. Denn diese dient dem Ausgleich tatsächlich erlebter Verzögerungen – und dafür müssen Sie nach der Rechtsprechung mindestens drei Stunden später als geplant ankommen.

c. Buchung zum regulären Tarif

Nach Artikel 3 der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Sie zu einem öffentlich zugänglichen Tarif gebucht haben. Diese Bedingung erfüllen die meisten Emirates Flüge von selbst.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei sehr kurzfristigen Buchungen oder spontanen Umbuchungen nötig. Emirates macht die Mitreise hier manchmal von freier Kapazität abhängig. Sichern Sie sich in solchen Fällen unbedingt vor Abflug einen Buchungsnachweis:

  • Fordern Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung vom Emirates Service an.
  • Oder speichern Sie zumindest den Buchungscode.

Nach dem Flug wird es schwieriger, die Buchung zu belegen, da Emirates den Online-Zugriff auf Buchungsdaten dann meist einschränkt.

Der Tarif muss öffentlich zugänglich sein. Eine Entschädigung ist ausgeschlossen bei:

  • kostenfreien Flügen und
  • nicht-öffentlichen Sondertarifen (beispielsweise Mitarbeiterpreisen).

Alle anderen Buchungen berechtigen zur Entschädigung – auch Sparpreise und mit Meilen bezahlte Tickets. Es kommt nur darauf an, dass der Tarif grundsätzlich jedem Fluggast offenstand. Emirates bestätigt ausdrücklich, dass Reisen im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder als Teil eines Urlaubspakets nicht als kostenlose Reisen im Sinne der Entschädigungsregeln gelten.

d. Anspruch auf eigenen Sitzplatz

Nach Artikel 3 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung benötigen Sie für eine Entschädigung einen eigenen Sitzplatz. Eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung ist dafür nicht erforderlich. Entscheidend ist nur, dass der Platz ausschließlich Ihnen zugewiesen ist.

Bei erwachsenen Emirates Fluggästen ist diese Voraussetzung praktisch immer gegeben. Anders verhält es sich bei Kleinkindern: Reisen sie ohne eigenen Sitz auf dem Schoß einer Begleitperson, haben sie keinen Entschädigungsanspruch. Minderjährige erhalten nur dann eine eigene Entschädigung, wenn für sie ein separater Sitzplatz gebucht wurde. Der BGH hat dies 2015 klar entschieden (Urteil vom 17.03.2015, X ZR 35/14).

Übrigens: Auch für Haustiere gibt es keine eigenständige Verspätungsentschädigung. Als anspruchsberechtigte Fluggäste gelten ausschließlich Menschen.

e. Rechtzeitige Geltendmachung vor Verjährung

Entschädigungsansprüche gegen Emirates müssen Sie innerhalb der Verjährungsfrist geltend machen. Nach § 195 BGB gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann Emirates die Verjährungseinrede erheben und Ihre Ansprüche sind verloren.

Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB nicht am Tag des Fluges, sondern erst am Ende des Kalenderjahres, in dem Sie geflogen sind. Ein Beispiel: Bei einem verspäteten Emirates Flug aus 2024 haben Sie bis zum 31.12.2027 Zeit für die Durchsetzung. Der genaue Flugtermin in 2024 spielt dabei keine Rolle.

Wichtig: Emirates hat in ihren AGB keine verkürzte Verjährungsfrist festgelegt. Es gilt also die volle gesetzliche Dreijahresfrist.

Ein praktischer Tipp: Wenn Sie ein Fluggastportal einschalten möchten, warten Sie nicht bis kurz vor Fristende. Die Portale brauchen meist mehrere Wochen, um Ihre Ansprüche zu prüfen und nötigenfalls ein Gerichtsverfahren einzuleiten, das die Verjährungsfrist pausiert.

f. Finanzielle Stabilität der Airline

Eine formale Voraussetzung für die Entschädigung ist die Zahlungsfähigkeit der Fluggesellschaft. Selbst ein berechtigter Anspruch lässt sich nicht durchsetzen, wenn die Airline wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht zahlen kann.

Bei Emirates bestehen aktuell keine Zweifel an der finanziellen Stabilität. Wir erwähnen diesen Punkt deswegen nur der Vollständigkeit halber. Schließlich hat die Corona-Pandemie vor wenigen Jahren gezeigt, wie schnell sich die Zahlungsfähigkeit auch gesunder Airlines verschlechtern kann.

Potenziell können diesbezüglich zwei Szenarien problematisch werden:

  1. Eine vollständige Insolvenz: Fluggäste können ihre Forderungen dann nur noch zur Insolvenztabelle anmelden (§ 174 Absatz 1 Insolvenzordnung). Meist erhalten sie nach Jahren nur einen Bruchteil ihrer Ansprüche. Dies war etwa bei Air Berlin oder Air Malta der Fall.
  2. Ein Sanierungsverfahren: Die Airline fliegt zwar weiter, aber ein Schuldenschnitt gehört oft zur Rettung. Fluggäste müssen dann häufig auf einen Großteil ihrer Entschädigungsansprüche verzichten. Bei Condor wurden im Sanierungsverfahren beispielsweise 99% der Entschädigungspflichten gestrichen.

Wichtig: Nach erfolgreicher Sanierung sind neue Entschädigungsansprüche vom früheren Schuldenschnitt nicht betroffen. Diese können normal durchgesetzt werden.

II. Höhe der Entschädigung bei Verspätung mit Emirates

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Entschädigungshöhe Emirates bei Verspätungen zahlen muss, sofern Ihr Fall die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt.

Die folgenden Aspekte werden Schritt für Schritt erklärt:

  1. Als Einstieg zeigen wir Ihnen die zentralen Punkte zu den möglichen Entschädigungsbeträgen.
  2. Danach erklären wir die Grundregeln zur Berechnung der Entschädigung bei Emirates.
  3. Zum Schluss erläutern wir Sonderfälle und Ausnahmen, die zu einer anderen Entschädigungshöhe führen können.

1. Das Wichtigste zur Entschädigungshöhe in Kürze

Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Entschädigungshöhe, die Emirates bei Verspätungen zahlen muss. Die Beträge richten sich nach der Länge der Flugstrecke:

  • 250 € erhalten Sie bei Flügen bis 1.500 km – dies betrifft kürzere Flüge von oder nach Dubai innerhalb der Nahostregion.
  • 400 € stehen Ihnen bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km zu – diese Entschädigung gilt für zahlreiche Emirates-Verbindungen von Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate oder zu Zielen im Nahen Osten.
  • 600 € bekommen Sie bei Flügen ab 3.500 km Distanz – diese Summe betrifft die meisten Langstreckenflüge wie Frankfurt-Dubai-Sydney oder München-Dubai-Bangkok.
Höhe der Entschädigung nach Artikel 7 Fluggastrechte-Verordnung bei Flugverspätung mit Emirates

Von diesen Grundbeträgen gibt es jedoch einige wichtige Ausnahmen speziell bei Emirates:

  • Bei Langstreckenflügen über 3.500 km zahlt Emirates nur 300 € statt 600 €, wenn die Verspätung zwischen drei und vier Stunden beträgt. Bei Flügen über 3.500 km greift bei Emirates die volle Entschädigung von 600 € erst bei einer Verspätung ab vier Stunden.
  • Die Entschädigung kann sich verdoppeln werden, wenn Ihr ursprünglicher Emirates-Flug ausfällt und der Ersatzflug sich dann verspätet.
  • Falls Sie aufgrund einer Verspätung oder aus anderen Gründen in eine niedrigere Klasse herabgestuft werden, haben Sie zusätzlich Anspruch auf Erstattung von 50% des Flugpreises (bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km) oder 75% (bei Flügen über 3.500 km).

Die genaue Höhe Ihrer möglichen Entschädigung können Sie hier ermitteln:

2. Grundregel zur Berechnung der Entschädigungshöhe

Die Entschädigungshöhe für Verspätungen bei Emirates-Flügen ist in Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung klar geregelt. Pro Person gelten folgende Beträge:

  • Bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 km beläuft sich die Entschädigung auf 250 € (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004)
  • Bei Mittelstreckenflügen von 1.500 bis 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € zu (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004)
  • Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km beträgt die Entschädigung 600 € (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. c VO (EG) Nr. 261/2004)

Für die Entfernungsberechnung zählt die Luftlinie zwischen Start- und Zielflughafen. Bei Umsteigeverbindungen addiert Emirates nicht die einzelnen Teilstrecken. Stattdessen wird die direkte Entfernung zwischen dem ersten Abflugort und dem letzten Zielflughafen gemessen. Die exakte Distanz Ihrer Flugstrecke können Sie hier ermitteln:

Jeder Fluggast hat einen eigenen Anspruch auf diese Entschädigung. Sie können die Entschädigung auch für Ihre Mitreisenden aus derselben Buchung beantragen. Emirates lässt solche Sammelanträge grundsätzlich zu.

Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche können Sie das Kontaktformular auf der Emirates-Website nutzen oder alternativ eine E-Mail an customer.affairs@emirates.com senden. Halten Sie dabei Ihre Buchungsreferenz (eine sechsstellige alphanumerische Kombination, die nach „BOOKING REFERENCE“ in Ihrer Buchungsbestätigung steht) und Ihre Ticketnummer bereit.

3. Ausnahmen und Sonderfälle

Die Entschädigungshöhe bei Emirates richtet sich nicht immer nur nach der beschriebenen Grundregel aus Artikel 7 Absatz 1 der EU-Fluggastrechteverordnung. Es gibt drei wichtige Ausnahmen, die Emirates ausdrücklich in ihren Passagierhinweisen bestätigt:

a. Ankunftsverspätung bei Langstreckenflügen

Bei Langstreckenflügen ab 3.500 km reduziert Emirates die Entschädigung auf 300 €, wenn die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004). Die volle Entschädigung von 600 € wird bei solchen Flügen erst ab einer Verspätung von mindestens vier Stunden fällig. Diese Abstufung hat große praktische Bedeutung: Die Airline versucht bei Langstreckenflügen häufig, die Verspätung knapp unter vier Stunden zu halten. So zahlt sie nur die Hälfte der regulären Entschädigung.

b. Verdoppelte Entschädigung bei Annullierung und anschließender Verspätung

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Sie Anspruch auf eine doppelte Entschädigung, wenn Emirates einen Flug streicht und sich dann auch noch der Ersatzflug um mehr als drei Stunden verspätet (EuGH, Urteil vom 12.03.2020, Az. C-832/18).

Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der erste Flug muss tatsächlich ausfallen.
  2. Emirates muss Sie verbindlich umbuchen.

Ein echter Flugausfall liegt vor, wenn Emirates den ursprünglichen Flug komplett streicht. Sie erkennen dies daran, dass:

  • die Airline den Flug als „ausgefallen“, „gestrichen“ oder „cancelled“ kennzeichnet und
  • Sie einen Ersatzflug mit einer anderen Flugnummer erhalten.

Wird der Flug lediglich auf den nächsten Tag verschoben und behält dabei seine Flugnummer, gilt dies nur als Verspätung.

Entscheidend für die doppelte Entschädigung ist außerdem: Emirates muss Sie fest auf den Ersatzflug umbuchen. Eine Standby-Bordkarte genügt nicht. Sie benötigen eine schriftliche Umbuchungsbestätigung mit den neuen Flugzeiten. Nur dann können Sie bei erneuter Verspätung eine zweite Entschädigung fordern.

c. Entschädigung bei Herabstufung

Ein weiterer besonderer Fall liegt vor, wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder anderer Umstände (z.B. Flugzeugwechsel mit kleinerer Kabine) zudem in einer niedrigeren Klasse befördert werden als gebucht. Das kommt zum Beispiel vor, wenn die ursprünglich eingeplante Maschine wegen eines technischen Defekts nicht zur Verfügung steht und das verspätete Ersatzflugzeug weniger Business Class Sitze hat als das eigentlich vorgesehene. In diesem Fall haben Sie zusätzlich zum Recht auf Entschädigung einen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des Ticketpreises. Dieser ergibt sich aus Artikel 10 Absatz 2 Fluggastrechte-Verordnung. Hier sind die Erstattungssätze folgt festgelegt:

  • 50% des Ticketpreises für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 75% des Ticketpreises für Flüge über 3.500 km

Die Erstattung bezieht sich dabei nur auf den Teil der Reise, bei dem die Herabstufung erfolgte. Gerade bei Emirates-Flügen mit ihren hochwertigen Premium-Kabinen ist dieser Anspruch zumindest für Reisende der Business und First Class finanziell oft bedeutender als die pauschale Verspätungsentschädigung.

III. Varianten, um von Emirates Entschädigung zu erhalten

Dieser Abschnitt erklärt die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie nach einer Verspätung bei Emirates eine Entschädigung bekommen können. Wir analysieren die unterschiedlichen Optionen und bewerten, welche davon die höchsten Erfolgschancen bietet.

Zunächst erhalten Sie:

  1. einen schnellen Überblick über die wichtigsten Fakten zur Entschädigungsforderung.

Im weiteren Verlauf erfahren Sie:

  1. wie es um die Bereitschaft von Emirates zur Zahlung von Entschädigungen steht;
  2. welche konkreten Schritte Sie bei der eigenständigen Anspruchsverfolgung beachten sollten;
  3. wann Ihnen die Einschaltung eines spezialisierten Fluggastportals Vorteile bringt;
  4. welche sonstigen Wege wie etwa Schlichtungsstellen für Sie noch in Betracht kommen.

1. Das Wichtigste zur Durchsetzung der Entschädigung von Emirates in Kürze

Die Wahl des besten Wegs zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung hängt vor allem von Ihrer Bereitschaft ab, Zeit und Aufwand zu investieren. Laut verfügbaren Bewertungen wird Emirates zwar des Öfteren als „zuverlässig“ bei der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen eingestuft. Allerdings ist die Airline, wie viele andere Fluggesellschaften auch, mitunter nicht ohne Weiteres zahlungsbereit, besonders wenn außergewöhnliche Umstände nicht ganz ausgeschlossen sind.

Diese Ausgangslage führt zu folgenden Handlungsempfehlungen:

Handlungsempfehlungen zur Durchsetzung der Flugentschädigung bei Flugverspätung mit Emirates

Sind Sie bereit, etwas Zeit zu investieren und notfalls auch zur Schlichtungsstelle oder vor Gericht zu gehen, versuchen Sie zunächst eine eigenständige Durchsetzung. Der direkte Kontakt mit Emirates erfolgt am besten über das Formular auf der Emirates Website unter www.emirates.com/feedback oder per E-Mail an customer.affairs@emirates.com. Bei eindeutigen Fällen, etwa bei technischen Defekten ohne äußere Ursachen, lohnt sich zumindest der Versuch einer direkten Anfrage. Mit einem aussagekräftigen Schreiben können Sie eventuell Ihren Anspruch durchsetzen, sollten jedoch mit einem gewissen Widerstand rechnen.

Die effizienteste Lösung für die meisten Passagiere von Emirates besteht darin, sich direkt an ein Fluggastportal zu wenden. Diese sind auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Fluggesellschaften spezialisiert und übernehmen den gesamten Kommunikationsprozess. Da Fluggastportale regelmäßig mit Emirates zu tun haben, kennen sie die typischen Argumentationsmuster der Airline und können diese gezielt entkräften. Sie tragen zudem das Risiko im Fall einer Ablehnung des Anspruchs.

Bevor Sie aktiv werden, empfiehlt sich in jedem Fall eine kostenlose Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten:

Für den Fall einer eigenständigen Durchsetzung haben wir praktische Tipps zusammengestellt. Diese helfen Ihnen, typische Fehler zu vermeiden.

Gerade wenn die Verspätungsursache jedoch unklar ist oder außergewöhnliche Umstände vorliegen könnten, lohnt sich dagegen eine genauere Prüfung. Denn Emirates beruft sich, wie viele Airlines, regelmäßig auf außergewöhnliche Umstände als Ausschlussgrund für die Entschädigung. Dies betrifft etwa Wetterbedingungen, auch wenn diese für sich genommen weitaus seltener eine pünktliche Ankunft verhindern, wie sie von Fluggesellschaften als Entschuldigung benannt werden. Auch Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals sowie ungeplante Sicherheitsrisiken an Flughäfen werden häufig als Gründe angeführt, um die Zahlung zu verweigern. Hierbei ist eine genaue Prüfung erforderlich, ob tatsächlich ein anerkannter Ausschlussgrund vorliegt.

In solchen Fällen bieten sich Ihnen im Wesentlichen zwei realistische Optionen:

Die erste Möglichkeit ist dann die Beauftragung eines Fluggastportals. Diese Variante zeichnet sich durch minimalen eigenen Zeitaufwand aus. Sie müssen sich nicht mit komplexen rechtlichen Fragen befassen oder langwierige Korrespondenz mit Emirates führen. Es entstehen keine Vorabkosten oder Prozessrisiken für Sie, da die Portale auf eigenes Risiko arbeiten. Bei manchen Anbietern wie Ersatz-Pilot ist eine schnelle Auszahlung bereits nach wenigen Tagen möglich, während Sie bei anderen Anbietern erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Emirates Ihr Geld erhalten. Im Erfolgsfall erhalten Sie die Entschädigung abzüglich einer Provision, die je nach Anbieter zwischen 25 und 50% (inkl. MwSt.) liegt (bei Ersatz-Pilot 25-29%). Weitere Details zu dieser Option finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

Die zweite Option ist die eigenständige außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsverfolgung. Dieser Weg bietet Ihnen Aussicht auf die volle Entschädigungssumme ohne Abzüge. Er erfordert jedoch persönlichen Zeitaufwand für die Kommunikation mit Emirates und ein gewisses Durchhaltevermögen. Sie müssen ein formelles Anschreiben verfassen und gegebenenfalls auf ablehnende Antworten reagieren. Bei einer endgültigen Ablehnung müssen Sie entscheiden, ob Sie einen langwierigeren Prozess eines Gerichtsverfahrens in Kauf nehmen möchten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Online-Formular auf der Emirates-Website oder per E-Mail an customer.affairs@emirates.com. In Ihrem Schreiben sollten Sie die rechtliche Grundlage Ihres Anspruchs darlegen und eine angemessene Frist zur Zahlung setzen.

Eine dritte, ergänzende Möglichkeit ist die Einschaltung einer Schlichtungsstelle. Emirates akzeptiert die Verfahren vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP, inzwischen umbenannt in Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V.). Erfahrungsberichte zeigen jedoch, dass die Airline zum Teil nicht auf deren Empfehlungen reagiert, da diese rechtlich nicht bindend sind. Daher sollten Sie diese Option als ergänzend, aber nicht als primären Weg betrachten. Ein Schlichtungsverfahren kann dennoch für nicht rechtsschutzversicherte Fluggäste sinnvoll sein, bevor Sie sich für einen kostspieligeren Rechtsweg entscheiden.

Gerade wenn Sie auf eigene Faust vorgehen möchten, legen wir Ihnen nahe, einmal kostenlos Ihre Erfolgsaussichten in unserem Online-Rechner zu kontrollieren:

2. Zahlungsverhalten von Emirates

Das Zahlungsverhalten von Emirates bei Entschädigungsansprüchen erweist sich laut Kundenerfahrungen als eher durchwachsen (Stand: 05.04.2025). Während die Airline in manchen Quellen als „zuverlässig“ eingestuft wird, zeigen aktuelle Kundenbewertungen ein differenzierteres Bild.

Die Bereitschaft von Emirates, gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungen zu zahlen, hängt stark vom Einzelfall ab. Bei eindeutigen technischen Problemen ohne äußere Ursachen zahlt die Airline nach mehrfacher Kontaktaufnahme manchmal die vorgeschriebenen Beträge. In vielen Fällen versucht Emirates jedoch, Entschädigungszahlungen zu vermeiden oder alternative Kompensationen anzubieten.

a. Typische Reaktionsmuster bei Entschädigungsforderungen

Aus den vorliegenden Erfahrungsberichten von Passagieren lassen sich folgende Muster im Umgang mit Entschädigungsforderungen erkennen:

Bei direkten Anfragen reagiert Emirates häufig zunächst abwartend. In einigen Fällen berichten Kunden von monatelangen Wartezeiten ohne substanzielle Reaktion, wie im Fall eines Kunden, der nach einer erheblichen Verspätung im Mai 2024 erst Ende Juli eine Antwort erhielt – und diese bestand in einer pauschalen Ablehnung mit Verweis auf angebliche Wetterprobleme.

Wenn sich Passagiere mit klaren Ansprüchen hartnäckig zeigen, bietet Emirates manchmal alternative Entschädigungsformen an, insbesondere Skywards-Meilen. So wurde in einem dokumentierten Fall nach einer substanziellen Verspätung ein Angebot von 25.000 Meilen pro Person gemacht, anstatt der gesetzlichen Geldentschädigung.

Bei Ablehnung von Ansprüchen beruft sich Emirates regelmäßig reflexhaft auf „außergewöhnliche Umstände“ als Ausschlussgrund, selbst wenn diese Begründung rechtlich fragwürdig erscheint und der Tatsachenlage widerspricht. In einem Fall wurden Regenschauer in Dubai als „Unwetter“ und damit als außergewöhnlicher Umstand deklariert, obwohl es sich um normale Wetterbedingungen handelte.

b. Einige Erfahrungsberichte zum Einfordern der Flugentschädigung von Emirates

Um festzustellen, wie es um die Zahlungsmoral von Emirates bestellt ist, haben wir Kundenbewertungen auf Trustpilot analysiert. Hier fassen wir einige exemplarische Fälle zusammen:

Negative Erfahrungen beschreibt ein Bericht vom 19. März 2025. Nach einer 4-stündigen Verspätung aufgrund technischer Probleme mit den Treibstoffinjektoren verpasste eine Familie ihren Anschlussflug in Dubai. Der Kunde schildert: „Emirates arrangierte einen Ersatzflug für etwa 18 Stunden später und brachte uns in ein Hotel. Allerdings wurden wir zu einem Hotel gebracht, das uns nicht erwartet hatte und uns daher nicht aufnehmen wollte. Kein Emirates-Personal war verfügbar, um zu helfen, und sie ließen uns fast drei Stunden ohne Kommunikation in der Lobby sitzen!“ Besonders frustrierend war, dass Emirates-Vertreter trotz einer Zahlung von 2.500£ für die Flüge nicht direkt mit dem Kunden sprechen wollten. Eine eingereichte Beschwerde blieb unbeantwortet (Quelle).

Ein weiterer aufschlussreicher Fall vom 28. Juli 2024 beschreibt die monatelange Wartezeit auf eine Antwort. Bei einem Flug im Mai 2024 mit einer Gesamtverspätung von 5 Stunden am Zielort meldete die Kundin den Vorfall noch am selben Tag. Sie berichtet: „Am 24.7.24 hat sich dann Emirates nach vielen Nachfragen durch uns und das Reisebüro endlich gemeldet mit einer Ablehnung für eine Entschädigung und sich auf Artikel bezogen sie können nichts machen bei Unwetter.“ Als die Kundin darauf hinweisen wollte, dass es sich lediglich um normalen Regen und nicht um ein Unwetter handelte, stellte sie fest: „Die Mail konnte aber nicht zugestellt werden. Die Mailadresse ist nicht zustellbar!“ (Quelle).

Instruktiv sind auch solche Kundenerfahrungen, bei denen zwar kein Entschädigungsanspruch nach der Fluggastrechte-Verordnung gilt, aber insgesamt die dürftige Kundenbetreuung der Airline erkennbar wird: Ein exemplarischer Bericht vom 26. August 2024 betrifft beispielsweise einen Flug von Dubai nach Düsseldorf mit einer Verspätung von neun Stunden. Der Passagier berichtet: „Vor Ort am Gate wurde nichts unternommen, um den Passagieren zu helfen oder sie über die Gründe für die Verspätung zu informieren. Das Bodenpersonal saß einfach an ihren Plätzen und tat rein gar nichts, um die Lage zu entschärfen. Erst nach massivem Nachdruck durch die Passagiere wurde uns ein Gutschein für ein Essen gewährt.“ Besonders enttäuschend für den Kunden war die Erkenntnis, dass bei Flügen aus Dubai keine EU-Entschädigungsregeln greifen (Quelle).

Besonders deutlich wird die Problematik bei Flügen, die nicht unter die EU-Verordnung fallen, in einem Bericht vom 24. Mai 2024. Bei einer 26-stündigen Verspätung auf der Strecke CRK-FCO (Clark International Airport auf den Philippinen nach Rom) verweigerte Emirates jegliche Kompensation: „Da Emirates keinen Sitz in Europa hat, auch wenn es europäische Ziele anfliegt, gibt es in keinem Fall Entschädigungen, die auf Nachfrage auch vollumfänglich abgelehnt wurden. […] kein Essen, keine Getränke, kein Hotel, keine Vorortinformationen, mein Verlust durch Neubuchungen als Folge der Verspätungen waren 403 Euro und da ist noch keinerlei Verspätungsentschädigung dabei.“ (Quelle).

Es gibt allerdings auch vereinzelte positive Erfahrungen. Ein Bericht vom 13. März 2021 beschreibt eine erfolgreiche Rückerstattung für annullierte Flüge während der Corona-Pandemie: „Wir haben im Januar 2020 Flüge nach Ostasien für Juni 2020 gebucht. Aufgrund von Corona wurden diese im März 2020 annulliert. […] haben wir daher den Rückerstattungsantrag ohne große Hoffnung erneut ausgefüllt und siehe da: der Antrag wurde genehmigt und der Gesamtbetrag wird in den nächsten 2-3 Wochen zurück gebucht! Das Geld ist nun da!“ Der Kunde empfiehlt besonders die Kommunikation über Social Media: „Schnelle Antwort und Service über Facebook war auch sehr hilfreich. Man erhält relativ prompt eine Antwort dort.“ (Quelle).

c. Kommunikationsverhalten bei Beschwerden

Die Kommunikation von Emirates bei Beschwerden und Entschädigungsforderungen wird von vielen Kunden als unbefriedigend empfunden. Typische Kritikpunkte umfassen:

Lange Bearbeitungszeiten: Mehrere Kunden berichten von Wartezeiten von mehreren Monaten auf eine substanzielle Antwort. In einem Fall benötigte Emirates fast drei Monate, um auf eine Entschädigungsforderung zu reagieren.

Schwer erreichbarer Kundenservice: Ein Reisender berichtete von einem Vorfall im Februar 2025, bei dem die Airline-Mitarbeiter sich weigerten, mit ihm zu sprechen, obwohl er und seine Familie aufgrund eines verpassten Anschlussfluges und der Fehlbuchung einer Übernachtungsgelegenheit durch Emirates in einer schwierigen Situation waren.

Technische Hindernisse in der Kommunikation: Ein Kunde berichtete im Juli 2024 beispielsweise, dass nach monatelanger Wartezeit auf eine Antwort die Rückantwort-E-Mail-Adresse von Emirates nicht erreichbar war, was eine weitere Klärung unmöglich machte.

d. Unser Fazit zum Zahlungsverhalten

Basierend auf den vorliegenden Erfahrungsberichten zeigt Emirates ein eher zurückhaltendes Zahlungsverhalten bei Entschädigungsforderungen, auch wenn die Airline landläufig als zuverlässig und kundenorientiert gilt. Passagiere sollten sich auf einen längeren Kommunikationsprozess einstellen und hartnäckig bleiben, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen möchten.

Bei eindeutigen Ansprüchen nach EU-Recht für Flüge, die in der EU starten, bestehen zwar durchaus Chancen auf Entschädigung, wobei Emirates tendenziell zunächst mit Ablehnungen oder alternativen Angeboten reagiert. Bei Flügen, die außerhalb der EU starten, ist die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen hingegen deutlich schwieriger, da hier die EU-Verordnung 261/2004 nicht greift.

Für eine effiziente Durchsetzung berechtigter Ansprüche empfehlen wir daher, frühzeitig zu prüfen, ob überhaupt ein Entschädigungsanspruch besteht. Auch sollten Sie für sich klären, ob eine Einschaltung spezialisierter Fluggastportale oder der Schlichtungsstelle für Sie in Frage kommt, je nachdem wie viel Aufwand sie in die Durchsetzung ihrer Rechte investieren möchten. So vermeiden Sie eine langwierige Korrespondenz mit ungewissem Ausgang.

3. Tipps zur eigenständigen Durchsetzung

Wenn Sie Ihre Ansprüche selbst gegen Emirates durchsetzen möchten, unterstützen wir Sie mit praktischen Hinweisen. Sie erfahren:

  • wann sich der Versuch einer eigenständigen Durchsetzung überhaupt anbietet;
  • welches der effektivste Weg ist, um Ihre Forderung bei Emirates einzureichen;
  • welche kostenlosen Hilfsmittel Ihnen die Durchsetzung erleichtern können.

a. Wann lohnt sich die eigenständige Durchsetzung bei Emirates?

Angesichts der eingeschränkten Zahlungsbereitschaft von Emirates sollten Sie zuallererst zwei Aspekte abwägen:

  1. Besteht in meinem Fall überhaupt ein Entschädigungsanspruch?
  2. Bin ich bereit, Zeit in die Korrespondenz mit Emirates zu investieren?

Die erste Frage können Sie schnell und kostenlos mit unserem Entschädigungsrechner klären:

Die grundlegenden Voraussetzungen für einen Anspruch finden Sie auch in unserem verlinkten Überblick.

Zur zweiten Frage: Nach vorliegenden Erfahrungsberichten zahlt Emirates Entschädigungen, wenn eindeutige Ansprüche vorliegen. Bei unklaren Fällen versucht die Airline jedoch, die Zahlung zu vermeiden oder bietet zunächst alternative Entschädigungsformen wie Skywards-Meilen an. Das bedeutet für Ihre Strategie:

Eine eigenständige Durchsetzung kommt besonders in Betracht, wenn die Verspätungsursache klar zu Lasten von Emirates geht, etwa bei bekannten technischen Defekten ohne äußere Ursachen. In solchen Fällen ist die Erfolgsaussicht bei direkter Kommunikation mit Emirates relativ gut. Sie müssen jedoch bereit sein, mehrfach nachzuhaken, und Ihre Ansprüche juristisch fundiert begründen. Das Erstellen eines gut formulierten Anschreibens, in dem Sie die relevanten EU-Verordnungen zitieren, ist dabei essentiell. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen und gegebenenfalls mehreren Kontaktversuchen.

Weniger aussichtsreich ist die eigenständige Durchsetzung hingegen, wenn Emirates sich auf außergewöhnliche Umstände beruft oder die Verspätungsursache unklar ist. In solchen Fällen weigert sich die Airline oft, Entschädigungszahlungen zu leisten, und bietet stattdessen Kompensationen wie Skywards-Meilen an. Berichten zufolge wurden beispielsweise 25.000 Meilen pro Person nach erheblichen Verspätungen offeriert. Sie sollten abwägen, ob ein solches Angebot für Sie akzeptabel ist oder ob Sie auf einer finanziellen Entschädigung bestehen möchten.

Wem der Aufwand einer eigenständigen Durchsetzung zu hoch erscheint oder wer keine Zeit in mehrfache Kontaktversuche investieren möchte, sollte gleich die Unterstützung eines Fluggastportals in Anspruch nehmen. Dies gilt besonders bei unklaren Verspätungsursachen, bei denen die Airline häufig versucht, auf höhere Gewalt zu verweisen; angeblichen außergewöhnlichen Umständen, deren rechtliche Bewertung Fachwissen erfordert; Codeshare-Flügen mit Emirates-Partnern wie Qantas, bei denen die Zuständigkeiten komplexer sein können; und bei ausbleibender oder ablehnender Reaktion von Emirates auf eine erste Aufforderung.

Wer es trotzdem erst einmal selbst probieren möchte, dem raten wir für die außergerichtliche Aufforderung Folgendes:

b. Der effizienteste Weg zur Kontaktaufnahme mit Emirates

Wenn Sie sich für eine eigenständige Durchsetzung entscheiden, sollten Sie einige wichtige Regeln beachten:

  1. Postalische Korrespondenz mit der Airline vermeiden.
  2. Das Online-Formular von Emirates als ersten Kontaktweg wählen.
  3. Die E-Mail-Kommunikation mit dem Kundendienst als Alternative nutzen.
  4. Ein präzises Musterschreiben verwenden.
  5. Bei Nachfragen im gewählten Kommunikationskanal bleiben.
  6. Nach der zweiten erfolglosen Erinnerung andere Optionen prüfen.

Sehen wir uns hierzu jeweils die Details an:

Das Online-Formular von Emirates ist der direkteste Weg für Ihre Entschädigungsforderung. Sie finden dieses Formular auf der Emirates-Website unter www.emirates.com/feedback. Bei der Nutzung des Formulars sollten Sie beachten: Wählen Sie zum Starten der Anfrage als Kategorie Ihres Anliegens „Flugunterbrechung“ und sodann die Art der vorgefallenen Flugunregelmäßigkeit. Füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus und geben Sie Ihre Buchungsreferenz, Flugnummer und das genaue Datum an. Laden Sie relevante Dokumente wie Ihre Buchungsbestätigung direkt hoch. Schildern Sie den Sachverhalt präzise und nennen Sie die EU-Verordnung 261/2004 als Rechtsgrundlage Ihres Anspruchs.

Alternativ können Sie Ihre Forderung per E-Mail an customer.affairs@emirates.com senden. Für eine effektive Kommunikation sollten Sie folgende Punkte beachten: Wählen Sie einen präzisen Betreff (z.B. „Compensation Claim Regarding Flight EK87 on 01.01.2025 – Booking Reference: A1B2C3“). Platzieren Sie Ihren Buchungscode und Ihre Flugnummer deutlich sichtbar. Fügen Sie zur konkreten Bezugnahme auf Ihre Reisedaten Bordkarten oder Buchungsbestätigung bei. Setzen Sie eine 14-tägige Zahlungsfrist. Nutzen Sie als Zeitersparnis unser Musterschreiben als Grundlage.

Unabhängig vom gewählten Weg: Berichten zufolge reagiert Emirates meist innerhalb weniger Wochen auf Entschädigungsforderungen, sofern die Airline entschädigungswillig ist. Bei ausbleibender Antwort sollten Sie nach etwa drei Wochen eine freundliche Erinnerung senden.

Um Ihre Forderung professionell zu formulieren, empfehlen wir die Verwendung unseres kostenlosen Musterschreibens:

Die Vorteile unseres Musterschreibens lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen: Es enthält rechtlich präzise Formulierungen mit Verweis auf die EU-Verordnung Nr. 261/2004 als Anspruchsgrundlage. Es bietet eine strukturierte Darstellung aller entscheidungsrelevanten Fakten. Das Schreiben ist auf Englisch verfasst, da dies die bevorzugte Korrespondenzsprache des Emirates-Kundendienstes ist. Sie können es schnell an Ihren Fall anpassen, indem Sie die entsprechenden Daten einfügen. Die professionelle Gestaltung signalisiert Emirates, dass Sie Ihre Rechte kennen und entschlossen sind, diese durchzusetzen.

Wenn Emirates nicht reagiert, setzen Sie Ihre Kommunikation am besten im ursprünglich gewählten Kanal fort. Dies ermöglicht eine klare Zuordnung zu Ihrem Fall. Über das Feedback-Formular auf der Emirates-Website können Sie direkt auf Ihren bestehenden Vorgang Bezug nehmen. Bei E-Mail-Kommunikation nutzen Sie den bestehenden E-Mail-Verlauf und antworten Sie auf die letzte Nachricht.

Der Griff zum Telefon führt hingegen meist nicht weiter. Servicemitarbeiter der Emirates-Hotline haben in der Regel keine Entscheidungsbefugnis bei Entschädigungen. Zusagen zur Weiterleitung von Anfragen verlaufen oft im Sand. Mündliche Aussagen in Telefongesprächen lassen sich später schwer nachweisen. Bleiben Sie stattdessen konsequent in Ihrer schriftlichen Kommunikation. So dokumentieren Sie zugleich Ihre Bemühungen für eine mögliche spätere Auseinandersetzung.

Bleibt Emirates auch nach der zweiten Nachfrage untätig oder bietet nur Skywards-Meilen statt der gesetzlichen Entschädigung an, sollten Sie Ihre Strategie überdenken. Eine fortgesetzte Korrespondenz mit der Airline führt dann meist nicht zum Erfolg.

Stattdessen bleiben Ihnen zwei erfolgversprechende Optionen: Die Beauftragung eines Fluggastportals, das Ihren Anspruch professionell durchsetzt, oder das Einleiten eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).

c. Kostenlose Hilfsmittel zur eigenständigen Durchsetzung gegen Emirates

Wenn Sie sich für eine eigenständige Durchsetzung entscheiden, unterstützen Sie diese kostenlosen Online-Tools:

  1. Entschädigungsrechner zur ersten Anspruchsprüfung
  2. Musterschreiben-Generator für professionelle Forderungen

Mit unserem Entschädigungsrechner prüfen Sie kostenlos, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht:

Das hilft Ihnen auch dann, wenn Sie Ersatz-Pilot nicht beauftragen und stattdessen lieber erst versuchen möchten, die Entschädigung selbst von Emirates einzufordern. Die Vorteile des Entschädigungsrechners von Ersatz-Pilot lassen sich dabei folgendermaßen zusammenfassen: Sie benötigen keine Registrierung und erhalten eine erste Einschätzung bereits ohne Mitteilung von Kontakt- oder Personendaten. Der Rechner gleicht Ihre Angaben automatisch mit unserer Flugdatenbank ab und prüft im Hintergrund auf außergewöhnliche Umstände. So erhalten Sie direkt eine kostenlose Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten.

Zwar bieten auch andere Portale Entschädigungsrechner an. Deren Ergebnisse sind aber oft weniger aussagekräftig, da sie vielfach die tatsächlichen Verspätungsursachen nur anhand der Selbstauskunft der Nutzer und nicht anhand weiterer Datenquellen prüfen. Zudem führen viele keine Flugdatenbank-Abfrage durch und sind deswegen auf manuelle Eingaben angewiesen.

Um Ihre Entschädigungsforderung bei Emirates schriftlich zu verfassen, stellen wir ein kostenfreies Musterschreiben zur Verfügung:

Unser englischsprachiges Musterschreiben ist zum Einfügen des Textes in das Online-Formular und für den E-Mail-Versand an Emirates optimiert. Es enthält präzise Formulierungen zu den Rechtsgrundlagen in der EU-Verordnung Nr. 261/2004 und fokussiert sich auf die entscheidungsrelevanten Informationen. Das Schreiben setzt eine klare Fristsetzung und Zahlungsaufforderung. Die Konzentration der Sachverhaltsdarstellung auf die wesentlichen Daten erleichtert Ihnen die Arbeit deutlich: Das Schreiben enthält genau die Informationen, die Emirates zur Bearbeitung braucht – insbesondere den Buchungscode (PNR). Damit kann die Airline alle weiteren Details direkt in ihrem System abrufen.

Das Musterschreiben berücksichtigt darüber hinaus die Besonderheiten bei Emirates, damit eine Entschädigung nicht an Kommunikationshindernissen scheitert: Abgefasst ist das Muster in englischer Sprache für die verständliche Kommunikation mit dem internationalen Kundendienst-Team von Emirates. Es enthält einen deutlichen Hinweis auf die Bereitschaft zur gerichtlichen Durchsetzung, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte.

4. Anspruch durchsetzen mit einem Fluggastportal

Wenn Sie sich den Aufwand einer eigenständigen Durchsetzung ersparen möchten, können Sie ein Fluggastportal beauftragen. Diese spezialisierten Dienstleister übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

Die grundsätzliche Funktionsweise ist bei allen Portalen ähnlich. Sie prüfen Ihren Fall kostenlos auf Erfolgsaussichten, übernehmen die gesamte Kommunikation mit Emirates, setzen Ansprüche wenn nötig gerichtlich durch, tragen hierbei das volle Prozesskostenrisiko und behalten nur im Erfolgsfall eine Provision ein und zahlen den Rest der Entschädigung an den Kunden aus.

Bei der konkreten Ausgestaltung gibt es jedoch wichtige Unterschiede. Grundsätzlich existieren zwei verschiedene Geschäftsmodelle:

1. Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot zeichnen sich durch folgende Charakteristika aus: Sie kaufen Kunden berechtigte Ansprüche auf Flugentschädigung direkt ab. Sie zahlen innerhalb weniger Tage nach positiver Prüfung. Sie garantieren die Auszahlung unabhängig vom Durchsetzungserfolg gegen Fluggesellschaften wie Emirates.

2. Inkasso-Portale wie Airhelp und FairPlane verfolgen stattdessen folgenden Ansatz: Sie zahlen nur und erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Luftfahrtunternehmen wie Emirates. Dies führt gerade bei Gerichtsprozessen zu einer üblichen Bearbeitungszeit von mehreren Monaten. Auch solche Fluggastportale tragen das Prozessrisiko bei Misserfolg.

Gerade bei Emirates mit ihrer zurückhaltenden Zahlungsbereitschaft bei außergerichtlicher Anspruchstellung bietet das Sofortentschädiger-Modell erhebliche Vorteile: Sie erhalten Ihr Geld zeitnah und müssen nicht den oft monatelangen Rechtsstreit abwarten. Dabei verlangt Ersatz-Pilot eine Provision, die unterhalb derjenigen von Inkasso-Portalen liegt.

Einen detaillierten Vergleich der verschiedenen Anbieter mit Informationen zu Provisionen, Bearbeitungszeiten und Kundenbewertungen finden Sie in unserer ausführlichen Marktübersicht.

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Bewertungen unabhängiger Testportale wie test.de, Finanztip, Qamqam oder die Erfahrungsberichte auf Trustpilot zu konsultieren.

5. Sonstige Möglichkeiten zur Durchsetzung von Entschädigungen gegen Emirates

Neben der eigenständigen Durchsetzung und der Beauftragung eines Fluggastportals bleiben Ihnen im Wesentlichen zwei weitere Wege: die eigenständige Klageerhebung vor Gericht und eine Beschwerde bei offiziellen Stellen. Beide Varianten besprechen wir in eigenen Abschnitten weiter unten.

Eine Schlichtung ist bei Emirates auch möglich, da die Airline die Verfahren vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP, inzwischen umbenannt in Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V.) akzeptiert. Erfahrungsberichte zeigen jedoch, dass Emirates nicht immer auf deren Empfehlungen reagiert, da diese rechtlich nicht bindend sind.

a. Eigenständige Klageerhebung

Ob Sie sich dazu entscheiden, selbst gegen Emirates zu klagen, sollten Sie vor allem davon abhängig machen, ob Ihnen der Aufwand den Teil der Entschädigung wert ist, den Fluggastportale als Provision einbehalten. Denn die eigenen Mühen sind selbst bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes durchaus höher, als wenn Sie bloß einige Minuten lang die Online-Maske eines Fluggastportals wie die von Ersatz-Pilot ausfüllen, um ihr Geld zu erhalten. Üblicherweise müssen Sie mindestens einen geeigneten reiserechtlich versierten Anwalt auswählen, ihm alle relevanten Reiseunterlagen zusammenstellen, ihm Ihren Fall schildern und eine Vollmacht unterzeichnen. Manche Gerichte ordnen darüber hinaus das persönliche Erscheinen der Parteien an.

Auch besteht wegen des niedrigen Streitwertes die Möglichkeit, selbstständig Klage zu erheben, ohne eine Kanzlei einzuschalten. So sparen Sie sich das Honorar Ihres Anwalts. Der eigene Aufwand wird dadurch aber tendenziell größer.

Relevant für die Wahl der bevorzugten Vorgehensweise ist daneben die wirtschaftliche Dimension des Rechtsstreits. Hier gilt es, die Chancen auf eine vollständige Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs abzuwägen mit dem Risiko, bei einer Niederlage auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. Wenn Sie den Klageweg beschreiten möchten, richtet sich das Kostenrisiko nach Ihrem Versicherungsstatus. Hier ist wie folgt zu unterscheiden.

Mit Rechtsschutzversicherung:

Geringes finanzielles Risiko dank Kostenübernahme des Versicherers. Damit sie sichergehen, dass Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, erfolgt stets vor Beauftragung des Anwalts eine vorherige Deckungsprüfung durch diesen. Dabei kümmert sich in der Regel dessen Kanzlei um die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung.

Sie müssen ihrerseits nur die Selbstbeteiligung verauslagen. Deren Höhe richtet sich nach Ihrer Versicherungspolice. Im Erfolgsfall wird auch der Selbstbehalt erstattet.

Ohne Rechtsschutzversicherung:

Die Gerichtskosten von etwa 114 € müssen Sie bei 400 € Streitwert auslegen. Nur im Erfolgsfall erhalten Sie den Betrag nach Verurteilung von Emirates zurück. Anwaltskosten von ca. 100-150 € inkl. MwSt. müssen Sie ebenfalls vorstrecken – zumindest wenn Sie einen Anwalt beauftragen. Diese muss die Airline ebenfalls nur erstatten, wenn Sie den Prozess gewinnen. Bei Prozessverlust besteht zusätzlich die Pflicht zur Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten (§ 91 Abs. 1 ZPO).

Ausführliche Informationen, was zu beachten ist, wenn Sie eigenständig Ihre Flugentschädigung einklagen, haben wir hier zusammengestellt:

b. Beschwerden in der Öffentlichkeit

Als ergänzende Option können Sie zusätzlichen Druck über öffentliche Stellen aufbauen. Dazu zählen Behörden, aber auch Social Media:

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) überwacht als Aufsichtsbehörde auch Emirates auf Flugstrecken aus und nach Deutschland. Für gesetzeswidriges Verhalten kann die Behörde die Fluggesellschaft disziplinieren. Hierfür nimmt sie Hinweise durch Verbraucher entgegen. Bei solch einer Beschwerde sollten Sie Folgendes beachten: Verweigerung berechtigter Entschädigungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das LBA kann dafür Bußgelder gegen Emirates verhängen (muss es aber nicht).

Aber: Das LBA setzt in keinem Fall Ihre individuellen Ansprüche durch. Hier sind sie auf den Weg zu den Zivilgerichten verwiesen.

Alles in allem führt das dazu, dass Beschwerden deswegen meist nur geringen Handlungsdruck auf Emirates ausüben, um Ihnen letztlich die Flugentschädigung zu gewähren. Hier bleibt eine Zivilklage oft der einzige Weg.

Daneben steht Ihnen stets die Möglichkeit offen, Ihre Kritik über Emirates wegen Ihrer Verspätung und ausbleibender Entschädigung auf Bewertungsportalen wie Trustpilot oder in den sozialen Medien zu veröffentlichen. Beachten Sie aber, dass Emirates erfahrungsgemäß nur sehr selten auf entsprechende Postings reagiert und eine ansonsten verweigerte Entschädigung doch ohne Gerichtsverfahren gewährt.

Falls Sie öffentliche Kritik in sozialen Medien üben möchten, beachten Sie: Bleiben Sie sachlich und bei den Fakten. Vermeiden Sie überzogene Darstellungen. Verzichten Sie auf beleidigende Äußerungen.

Andernfalls riskieren Sie die Löschung Ihrer Beiträge oder sogar rechtliche Konsequenzen.

IV. Musterbrief für Emirates Entschädigung

Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie ein professionelles Musterschreiben für Ihre Entschädigungsforderung bei Emirates. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie per E-Mail ein auf Ihren Fall zugeschnittenes Schreiben mit allen nötigen Anlagen.

Wir generieren das Musterschreiben automatisch zweisprachig auf Englisch. Dies ist wichtig, da Emirates hauptsächlich in dieser Sprache kommuniziert und darauf nach unserer Erfahrung eher reagiert als auf deutsche Aufforderungen.

Sie haben zwei Möglichkeiten zur Nutzung:

  • Direkte Eingabe Ihrer Daten für ein fertig personalisiertes Schreiben.
  • Abruf einer Blankovorlage zum späteren selbständigen Ausfüllen. Lassen Sie hierfür die Eingabefelder einfach leer.

Wichtiger Hinweis: Prüfen Sie vor dem Versand des Musterbriefs mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner, ob Sie überhaupt anspruchsberechtigt sind. Die anonyme Prüfung dauert nur wenige Minuten.

Das Musterschreiben enthält alle rechtlich relevanten Punkte für eine schlüssige Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs. Zudem ist es auf die Besonderheiten bei Emirates abgestimmt. Es stellt insbesondere klar, dass Sie ausschließlich die gesetzliche Entschädigung akzeptieren und keine Skywards-Meilen oder Gutscheine.

V. Fragen und Antworten zur Entschädigung von Emirates

Über welches Formular kann ich bei Emirates nach Flugverspätung Entschädigung verlangen? 

Nutzen Sie das Online-Formular unter www.emirates.com/feedback und wählen Sie die Kategorie „Flugunterbrechung“. Alternativ können Sie eine E-Mail an customer.affairs@emirates.com senden. Bei Ablehnung lohnt sich oft die Einschaltung eines Fluggastportals wie Ersatz-Pilot. Mehr zur Antragstellung

Welche Erfahrung machen Kunden von Emirates beim Einfordern einer Entschädigung? 

Kundenerfahrungen zeigen ein gemischtes Bild. Bei eindeutigen Ansprüchen zahlt Emirates manchmal, häufig erst nach mehrfacher Nachfrage. Oftmals werden zunächst Skywards-Meilen statt Geld angeboten oder außergewöhnliche Umstände vorgeschützt. Erfahrungsberichte belegen Wartezeiten von mehreren Monaten auf Antworten. Mehr zum Zahlungsverhalten

Wann schuldet Emirates Entschädigung für Flugausfälle? 

Bei Flugannullierungen bis 14 Tage vor Abflug zahlt Emirates Entschädigung, wenn der Flug in der EU startete und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen. Die Höhe beträgt je nach Strecke 250-600 €. Wichtig: Bei Flügen aus Dubai greift die EU-Verordnung nicht, da Emirates keine EU-Airline ist. Mehr zu den Voraussetzungen

Wo kann ich bei Emirates Entschädigung beantragen? 

Reichen Sie Ihre Forderung über das Formular auf www.emirates.com/feedback ein oder senden Sie eine E-Mail an customer.affairs@emirates.com mit Ihrer Buchungsreferenz und den Flugdaten. Nutzen Sie unser Musterschreiben für eine präzise Formulierung Ihres Anspruchs. Mehr zur Antragstellung

Wie bekomme ich Entschädigung, wenn mein Emirates-Flug gecancelt wird? 

Bei Annullierungen bis 14 Tage vor Abflug steht Ihnen eine Entschädigung von 250-600 € zu, sofern der Flug in der EU startete. Nutzen Sie das Emirates-Feedback-Formular oder beauftragen Sie ein Fluggastportal. Die Höhe hängt von der Flugstrecke und der Verspätung des angebotenen Ersatzflugs ab. Mehr zu Durchsetzungswegen

Über welches Formular bekomme ich Entschädigung, wenn Emirates mein Gepäck beschädigt? 

Bei Gepäckschäden müssen Sie innerhalb von 7 Tagen einen Property Irregularity Report (PIR) beim Emirates Baggage Service einreichen und dann das Formular für Gepäckschäden ausfüllen. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und bewahren Sie Kaufbelege für beschädigte Gegenstände auf. Mehr zu Antragsformularen

Muss Emirates Entschädigung zahlen, wenn ich wegen Verspätung meinen Anschlussflug verpasse? 

Ja, wenn beide Flüge in einer Buchung erfasst wurden und der erste Flug aus der EU startete. Entscheidend ist die Gesamtverspätung am Endziel. Beträgt diese mehr als 3 Stunden, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Bei getrennten Buchungen oder Flügen, die außerhalb der EU starten, besteht kein Anspruch. Mehr zu Anschlussflügen

Unter welchem Kontakt kann ich bei Emirates eine Rückerstattung anfordern? 

Für Erstattungen nutzen Sie das Rückerstattungsformular auf der Emirates-Website (nur auf Englisch verfügbar). Bei Flügen mit mehr als 5 Stunden Verspätung können Sie eine volle Erstattung verlangen. Die Bearbeitung erfolgt meistens innerhalb von 7 Tagen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Mehr zur Rückerstattung

Publikationsdaten

Die obige Übersicht zu Flugstornierungen bei Turkish Airlines wurde von Laura Held am 5.4.2025 verfasst. Nach ihrem BWL-Studium in Hamburg und dem Masterabschluss 2020 wurde Laura Held im März 2021 Teil des Ersatz-Pilot-Teams. Sie bereichert die Web-Redaktion unseres Fluggastportals mit der Aufbereitung reisebezogener Themen, darunter auch die Stornierungsbedingungen verschiedener Fluggesellschaften.

Dr. Christopher Wekel, Rechtsanwalt der Kanzlei Pale Bridge aus Hamburg, überprüfte die Darstellung im Artikel auf ihre rechtliche Korrektheit.