In der letzten Woche kam es nicht nur zu weiteren Annullierungen bei Ryanair, auch konnten wir Zahlungen an Beinahe-Passagiere des Lufthansa-Fluges LH015 am 21.9.2017 freigeben. Dessen Streichung berechtigt betroffene Fluggäste unserer Auffassung nach zur Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastrechteVO. Dies gilt gerade deswegen, weil der Ausfall auf einen technischen Defekt statt auf externe unbeherrschbare Gründe wie ein Unwetter zurückgeht. Ersatz-Pilot hat deshalb in dieser Woche erste Ersatz-Zahlungen an Reisende angewiesen, die den Flug LH015 am 21.9.2017 gebucht hatten.
Wer ebenso von dieser Annullierung betroffen ist, kann Flugnummer und -datum deshalb in unseren Entschädigungsrechner eingeben und eine Direktentschädigung beantragen. Dafür genügt es, die Fragen unseres Online-Formulars zu beantworten und eine Annullierungsmitteilung sowie eine Buchungsbestätigung hochzuladen. Dies dauert nur 5-10 Minuten. Zusätzliche Schritte sind nicht nötig; Kosten entstehen sowieso nicht. Wir hoffen, so zur unkomplizierten Kompensation der Unannehmlichkeiten beizutragen, die Fluggästen im Zusammenhang mit der Streichung von LH015 am 21.9.2017 widerfahren sind.