Profilbild Rechtsanwalt Dr. Christopher Wekel
Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihre Mitgliedschaft bei Opodo Prime sofort kündigen und eine Rückerstattung bereits gezahlter Abogebühren bekommen. Möglich macht es ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Opodo Primes Abofalle aus dem Juni 2024. Ausgehend hiervon erläutern wir Ihnen der Reihe nach:

In einer praktischen Anleitung zeigen wir Ihnen außerdem drei einfache Schritte, um die Opodo Prime Mitgliedschaft schnellstmöglich zu beenden und die jährlichen Gebühren von 99,99€ zurückzubekommen (bei der Premium-Variante Opodo Prime Plus sind es sogar 119,99€).

Außerdem stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Sie die Kündigung und Rückforderung unkompliziert bei Opodo geltend machen können. Konkrete Fragen rund um Ihre Rechte zur Beendigung der Opodo Prime Mitgliedschaft beantworten wir darüber hinaus in unserem FAQ-Bereich.

Opodo Prime kündigen und Geld zurückerhalten in 3 Schritten

Für ein erfolgreiches Vorgehen bei der Kündigung Ihres Opodo Prime Abonnements und der Rückforderung gezahlter Abogebühren haben wir eine Anleitung zusammengestellt. Mit den folgenden drei Schritten kündigen Sie Ihr Opodo Prime Abonnement und erhalten Ihr Geld zurück:

3 Schritte um Opodo Prime zu kündigen und Erstattung zu erhalten

1. Voraussetzungen für Kündigung & Erstattung klären

Dank des BGH-Urteils vom 4. Juni 2024 können Sie Ihr Opodo Prime Abonnement fristlos beenden. Eine kurze Nachricht an Opodo reicht. Eine besondere Begründung ist nicht erforderlich. Gleichzeitig sollte man die Gelegenheit nutzen, um eine Rückerstattung der Abogebühren von 99,99€ bzw. 119,99€ einzufordern.

Der Bundesgerichtshof hat nämlich festgestellt, dass die meisten Opodo Prime Abonnements nach § 312j Abs. 4 BGB nicht wirksam zustande gekommen sind, da Opodo die Kunden beim Buchungsvorgang nicht ausreichend über die Zahlungspflicht informiert hat (X ZR 81/23). Dementsprechend fehlt es nicht bloß an der vertraglichen Basis für das Fortlaufen des Abonnements. Es bestand für Opodo auch keine rechtliche Grundlage dazu, die Mitgliedsbeiträge einzuziehen.

Für rechtswidrig erklärte das besagte BGH-Urteil (X ZR 81/23) Opodos Praxis, Prime Abos zusammen mit Reiseleistungen in derselben Buchungsmaske zu vermarkten, ohne dies hinreichend kenntlich zu machen. Bei vielen Buchungen wurde Opodo Prime als „GRATIS-Probeabo“ präsentiert. Derweil wurde nicht klar gemacht, dass nach der kostenlosen Probephase ohne aktive Kündigung automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement folgt. Wo das Abo beiläufig am Rande der Buchung einer Reise abgeschlossen wurde, erfüllt diese Darstellung nicht die gesetzlichen Anforderungen aus § 312j Abs. 4 BGB für eine wirksame kostenpflichtige Online-Bestellung. Kunden können dementsprechend verlangen, so gestellt zu werden, als hätten Sie den Vertrag nie geschlossen.

Selbst wenn das Abonnement schon länger läuft und Sie bereits mehrfach die Jahresgebühr gezahlt haben, steht es Ihnen grundsätzlich zu, die Prime Mitgliedschaft jederzeit zu beenden. Auch haben Sie Anspruch auf Rückerstattung aller bereits gezahlten Abogebühren.

Maßgeblich für diesen „Kündigungsjoker“ ist, dass bei der Buchung eine Doppelbestellung in einem Schritt erfolgte. Die rückwirkende Erstattungsmöglichkeit erfordert, dass Opodo in der Bestellmaske ausreichend klare Hinweise darauf versäumte, dass beispielsweise neben der Flugbuchung auch ein kostenpflichtiges Opodo Prime Abonnement abgeschlossen wurde.

Detaillierte Informationen zu den genauen Voraussetzungen für die Kündigung und Rückerstattung bei Opodo Prime finden Sie hier:

2. Höhe der Rückerstattung ermitteln

Die Grundregel für die Erstattung bei unwirksamen Opodo Prime Abonnements ist einfach: Sie haben Anspruch auf volle Rückzahlung der bereits geleisteten Jahresgebühren – 99,99 € für Opodo Prime bzw. 119,99 € für Opodo Prime Plus pro Jahr. Da das Abonnement nach der Rechtsprechung des BGH nicht wirksam zustande kam, hat Opodo diese Beträge ohne Rechtsgrund erhalten und muss sie zurückzahlen (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB).

Allerdings können verschiedene Faktoren die genaue Höhe Ihres Erstattungsanspruchs beeinflussen:

Beispielhaft nennen wir zwei wichtige Ausnahmen für die Berechnung Ihres Erstattungsanspruchs:

1. Verjährung bei langlaufenden Verträgen: Haben Sie das Abonnement bereits mehrere Jahre, können ältere Zahlungen möglicherweise verjährt sein. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

2. Wiederholte Nutzung des Prime-Rabatts: Wenn Sie die Vorteile des Opodo Prime Abonnements mehrfach in Anspruch genommen haben (z.B. durch wiederholte Rabatte bei Flugbuchungen), könnte Opodo argumentieren, dass eine teilweise Gegenleistung erbracht wurde. Der BGH hat in seinem Urteil allerdings festgestellt, dass der einmalige Preisvorteil bei der Flugbuchung, bei der das Abo abgeschlossen wurde, nicht vom Erstattungsanspruch abgezogen werden darf.

Genauere Informationen zur Berechnung des Erstattungsanspruchs finden Sie hier:

Um den genauen Betrag zu ermitteln, den Sie in Ihrem konkreten Fall zurückfordern können, nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Entschädigungsrechner:

Die Nutzung des Rechners ist unverbindlich und erfordert keine Preisgabe persönlicher Daten. Eine Beauftragung von Ersatz-Pilot ist für diese Prüfung nicht nötig.

3. Wege, um zu kündigen und Erstattung zu erhalten

Nach unseren Erfahrungen und Kundenberichten stellt sich Opodo auch nach dem eindeutigen BGH-Urteil auf den Standpunkt, als gäbe es diese Rechtsprechung nicht. Das Unternehmen erkennt von sich aus Kündigungen häufig nur zum Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit an und verweigert bis zu einem Gerichtsverfahren in den meisten Fällen die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.

Sie haben dennoch mehrere Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen:

Option 1: Selbständige Kündigung mit unserem Musterschreiben

Sie können Opodo dennoch eigenständig zur Kündigung und Rückerstattung auffordern – zum Beispiel mit unserem kostenlosen Musterschreiben. Allerdings sollten Sie sich keine allzu großen Hoffnungen machen, bereits ohne eine Klage eine Rückzahlung der Abogebühren zu erreichen. Die Erfolgsaussichten ohne Gerichtsprozess sind nach unseren Erfahrungen gering, da Opodo außergerichtliche Forderungen oft ignoriert oder ablehnt.

Option 2: Direkterstattung mit Ersatz-Pilot

Als Alternative bieten wir einen Direkterstattungsservice an. Dabei übernimmt Ersatz-Pilot die Kündigung für Sie und zahlt Ihnen unterm Strich 80% des Erstattungsbetrags bereits wenige Tage nach Antragstellung aus – ohne dass Sie sich selbst mit Opodo auseinandersetzen müssen. Die restlichen 20% des Erstattungsanspruchs entfallen auf unsere Bearbeitungsgebühr und die Mehrwertsteuer.

Daneben gibt es zudem noch weitere Alternativen, um seine Rechte gegen Opodo wahrzunehmen. Detaillierte Informationen zu allen Möglichkeiten, Ihre Erstattung durchzusetzen, finden Sie hier:

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, welcher Weg für Sie am besten geeignet ist, erhalten Sie in den folgenden Abschnitten alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, Erstattungsbeträgen und Durchsetzungsmöglichkeiten.

I. Voraussetzungen der Kündigung und Rückerstattung bei Opodo Prime

In diesem Abschnitt erläutern wir der Reihe nach:

1. das Wichtigste zur Kündigung von Opodo Prime im Überblick;

2. welche Voraussetzungen für die Kündigung gelten.

3. welche Voraussetzungen für die Rückerstattung der Opodo Prime Gebühren gegeben sein müssen.

4. welche alternative Möglichkeit Sie haben, frühzeitig per Widerruf das ungewollte Opodo Prime Abonnement zu beenden.

1. Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie Ihr Opodo Prime Abonnement kündigen und für gezahlte Gebühren Geld zurück erhalten möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen einhalten.

Voraussetzungen einer Kündigung und Erstattung bei Opodo Prime

Für die Kündigung gilt:

  • Nach dem BGH-Urteil vom 4. Juni 2024, X ZR 81/23, können Sie Ihr Opodo Prime Abonnement auch nach der Probephase fristlos kündigen, wenn es in einer intransparenten Bestellsituation zusammen mit der Buchung einer Reiseleistung abgeschlossen wurde.
  • Die Kündigung kann dann formlos erfolgen, zu Nachweiszwecken empfehlen wir jedoch eine E-Mail an customerservice-de@contact.opodo.com oder das Kontaktformular.
  • Stellen Sie in Ihrer Kündigung klar, dass Sie die Wirksamkeit des Vertrags nicht anerkennen, um nicht den Rückerstattungsanspruch zu gefährden. Für eine rechtssichere Formulierung, verwenden Sie gerne unser Musterschreiben.
  • Nur wenn Sie das Opodo Prime Abonnement auf einem anderen Weg abgeschlossen haben als dem vom Bundesgerichtshof behandelten, ist eine Kündigung jeweils nur zum Ende jedes vollen Jahrs der Prime Mitgliedschaft möglich. Es gilt dann nach Ziff. 4 der Prime AGB die reguläre Kündigungsfrist von einem Monat.

Zusätzlich haben Sie Anspruch auf vollständige Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren (99,99 € bzw. 119,99 € jährlich), wenn Sie

  • nicht wiederholt Prime-Vorteile genutzt haben, insbesondere keine Rabatte (ausgenommen ist die Erstbuchung).
  • das Abo zusammen mit der Buchung einer Reise online in einer unübersichtlichen Bestellsituation abgeschlossen haben. Wann eine solche nach Auffassung des Bundesgerichtshofs vorliegt, haben wir hier zusammengefasst.

Ob zur Zeit Ihrer Buchung die Bestellmaske von Opodo als hinreichend unübersichtlich anzusehen ist, können Sie kostenlos in unserem Entschädigungsrechner für Ihren Fall prüfen.

Ergibt sich, dass Sie Ihre Mitgliedschaft bei Opodo Prime fristlos kündigen und eine Erstattung bereits gezahlter Abogebühren verlangen dürfen, beachten Sie aber Folgendes: Opodo erkennt diese Rechtslage trotz des klaren BGH-Urteils häufig nicht an. Deswegen erläutern wir in einem weiteren Abschnitt, welche Wege zur Durchsetzung Ihrer Rechte Ihnen in der Opodo Prime Abofalle offenstehen.

Übrigens: Falls noch keine Abogebühren bei Ihnen abgebucht wurden, haben Sie außerdem noch eine Weitere Möglichkeit, sich von der Opodo Prime Mitgliedschaft zu lösen: In den 14 Tagen nach Abschluss des Abonnements haben Sie statt der Kündigung das gesetzliche Recht zum Widerruf. So vermeiden Sie von vornherein, dass Abogebühren anfallen.

2. Anforderungen, um Opodo Prime zu kündigen

Die schnelle Kündigung eines Opodo Prime Abonnements ist dank des BGH-Urteils deutlich einfacher geworden. Während andernfalls strenge Formalitäten und Fristen herrschen würden, gelten für Opodo Prime und Prime Plus aufgrund der gerichtlich festgestellten Unwirksamkeit des Vertragsschlusses vereinfachte Bedingungen.

Im Folgenden erfahren Sie,

  1. welche Kündigungsfrist gilt und
  2. welche Formvorschriften Sie bei der Kündigung beachten müssen.

a. Kündigungsfrist

Bei der Kündigung von Opodo Prime müssen wir zwischen zwei grundlegend verschiedenen Situationen unterscheiden: Einerseits der regulären Kündigung eines wirksam abgeschlossenen Abonnements und andererseits der Beendigung eines Abonnements, das laut BGH-Urteil gar nicht wirksam zustande gekommen ist.

1. Kündigungsfristen nach den AGB von Opodo Prime

Wenn Sie ein Opodo Prime Abonnement direkt und separat (also nicht während einer Flugbuchung) abgeschlossen haben, gelten zunächst die in den AGB festgelegten Kündigungsfristen:

Laut Ziffer 4.1 der Opodo Prime AGB stehen Ihnen folgende Kündigungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Wenn Ihre Prime-Laufzeit bereits begonnen hat, können Sie das Abonnement nach dem ersten Jahr „ordentlich“ mit einer Frist von einem Monat kündigen (Ziffer 4.1.2). Nach den AGB müssen Sie also kündigen, bevor der zwölfte Monat eines Abonnementjahres anbricht. Haben Sie die Opodo Prime Mitgliedschaft zum Beispiel zum 1.6.2024 abgeschlossen, erlauben die vertraglichen Regelungen von Opodo eine Kündigung zum 31.05.2025. Um die Frist zu wahren, muss die Kündigung Opodo spätestens am 30.03.2025 zugehen.

Wichtig: Diese Regelungen sind unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht, das in den ersten 14 Tagen nach Vertragsabschluss gilt. Opodo beschreibt diese Phase deswegen auch als kostenlosen Probezeitraum. Mehr Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie unter Punkt 4.

2. Kündigungsfristen bei unwirksamen Abonnements (nach BGH-Urteil)

Das Bundesgerichtshof-Urteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) hat jedoch für die meisten Opodo Prime Abonnements eine völlig andere Rechtslage festgestellt:

Wenn Sie Opodo Prime zusammen mit der Buchung eines Fluges oder einer sonstigen Reiseleistung abgeschlossen haben und dabei die Zahlungspflicht nicht ausreichend deutlich erkennbar war, ist der Abonnementvertrag laut dem Bundesgerichtshof nicht wirksam zustande gekommen. In welchen konkreten Bestellsituationen das der Fall ist, erläutern wir in einem eigenen Abschnitt noch genauer.

Wichtig für die Kündigungsfristen ist zunächst, welche Folgen die unklare Bestellsituation mit einer Doppelbuchung von Reiseleistung und Prime auslöst. In einem solchen Fall nämlich

  • existiert streng genommen gar kein Vertrag, der gekündigt werden müsste.
  • können Sie das vermeintliche Abonnement dementsprechend mit sofortiger Wirkung beenden.
  • müssen Sie keine Kündigungsfristen einhalten.
  • haben Sie zudem Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

Opodo erkennt diese Rechtslage trotz des eindeutigen BGH-Urteils in der Praxis häufig nicht an und besteht weiterhin auf die Einhaltung der in den AGB genannten Kündigungsfristen. In solchen Fällen bildet jedoch der Kündigungsservice von Ersatz-Pilot eine praktische Alternative, um sicherzustellen, dass keine weiteren Abogebühren anfallen und bereits gezahlte Beträge erstattet werden.

b. Kündigungsform

Auch bei der Kündigungsform ist es wichtig, zwischen regulären und unwirksamen Abonnements zu unterscheiden. Die formalen Anforderungen variieren je nachdem nämlich erheblich.

1. Kündigungsform nach den AGB von Opodo Prime

In den AGB von Opodo Prime (Ziffer 4.1) werden zwei Wege zur Kündigung genannt:

  • über das Prime-Konto durch Auswahl der Kündigungsoption oder
  • telefonisch über die Prime-Hotline

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass darin keine Beschränkung auf diese beiden Varianten als die einzig zulässigen zu sehen ist. In der Praxis akzeptiert Opodo ebenso Kündigungen auf anderem Wege – zum Beispiel per E-Mail. Etwas anderes wäre rechtlich auch nicht haltbar. Denn nach § 309 Nr. 13 Buchstabe b BGB darf in AGB höchstens die Textform für Kündigungen vorgeschrieben werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Kommunikationskanäle wie Telefon oder Kundenportal ist unzulässig.

Dies bedeutet für Sie, dass folgende Kündigungswege ebenfalls formgerecht sind:

Zu empfehlen sind hiervon am ehesten die Kündigung per E-Mail oder mithilfe des Kontaktformulars. Hier sparen Sie sich das Porto und Ihre Nachricht geht Opodo am schnellsten elektronisch zu. Kündigen Sie dagegen per Post, riskieren Sie, eine Kündigungsfrist zu verpassen. Denn wegen einer längeren Postlaufzeit ist es möglich, dass der Brief verlorengeht oder erst verzögert am Sitz von Opodo in Madrid eintrifft.

Wichtiger Hinweis: Eine ungeschickt formulierte Kündigung kann Sie die Rückerstattung kosten

Wenn Sie per E-Mail oder Kontaktformular kündigen, sollten Sie unbedingt klarstellen, dass Sie mit der Kündigung nicht die Wirksamkeit des bisherigen Abonnements anerkennen. Denn in einer Kündigung ohne irgendeine nähere Konkretisierung liegt je nach rechtlicher Sichtweise das stillschweigende Eingeständnis, dass zuvor überhaupt ein wirksamer Vertrag lief, der gekündigt werden kann. Hiermit gefährdet man dementsprechend sein Recht auf Rückerstattung der Abogebühren. Denn selbst wenn man das Bestehen des Vertrages nachträglich anerkennt, entfällt gegebenenfalls der Anspruch auf eine Rückzahlung. Dieser ergibt sich nämlich daraus, dass das Abonnement von vornherein nie wirksam abgeschlossen und auch nicht nachträglich nach § 177 BGB genehmigt wurde.

Darum ist es zur Sicherung all Ihrer Rechte entscheidend, dass Sie bei Ihrer Kündigung deutlich machen, dass mit dieser nicht das Eingeständnis einhergeht, es habe vor Ihrer Kündigung ein wirksames Abonnementverhältnis gegeben. Bei einer Kündigung per Hotline oder Kundenportal-Button lässt sich diese wichtige Klarstellung jedoch kaum anbringen. Auch deswegen empfehlen wir eher die Kommunikation des Kündigungswunsches per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Für eine rechtssichere Formulierung empfehlen wir die Verwendung unseres Musterschreibens:

2. Kündigungsform bei unwirksamen Abonnements

Wenn Sie Ihr Opodo Prime Abonnement im Rahmen der Buchung eines Fluges oder einer anderen Reiseleistung abgeschlossen haben, gilt es nach dem Urteil des BGH vom 4.6.2024 (Az. X ZR 81/23) wahrscheinlich aber ohnehin als unwirksam. Wann Ihre konkrete Bestellsituation so behandelt wird, erläutern wir hier. In diesen Fällen behandeln deutsche Gerichte Ihre Prime Mitgliedschaft so, als sei diese gar nicht zustande gekommen.

Da in diesem Fall juristisch betrachtet nie ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, unterliegt die „Kündigung“ streng genommen keinen Formvorschriften. Denn genau genommen bräuchte es gar keiner Kündigung, um Rechtspflichten zum Erlöschen zu bringen, weil diese einen wirksamen Vertrag voraussetzen und ohne einen solchen gar nicht bestehen. Eine „Kündigung“ ist in solchen Fällen dementsprechend nur klarstellender Natur. Sie dient allein dazu festzustellen, dass kein Opodo Prime Abonnement (mehr) besteht und keine Abogebühren eingezogen werden dürfen.

Dennoch empfehlen wir aus Beweisgründen auch hier die Textform, also

Diese Kommunikationswege bieten Ihnen zusätzlich den Vorteil, dass Sie gleichzeitig die Rückerstattung bereits gezahlter Abogebühren verlangen können.

Eine praktische Alternative ist der kostenlose Kündigungsservice von Ersatz-Pilot. Unser Verbraucherportal bietet dabei nicht nur die Abwicklung der Kündigung an, sondern auch eine Direkterstattung von 80% der bereits gezahlten Abogebühren – und das innerhalb weniger Tage nach Antragstellung.

3. Anforderungen zur Rückerstattung von Prime Gebühren

Wenn Sie Opodo Prime kündigen möchten, lohnt es sich zu klären, ob Sie zugleich zur Rückerstattung bereits gezahlter Abogebühren berechtigt sind.

Der Anspruch hierauf stützt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 4.6.2024 auf § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB (Az. X ZR 81/23). Er hat drei wesentliche Voraussetzungen:

  1. Sie müssen den erstattbaren Betrag an Opodo geleistet haben und zwar
  2. ohne rechtlichen Grund, weil kein wirksamer Abonnement-Vertrag zustande gekommen ist.
  3. Es darf auch kein rechtlicher Grund für die Zahlung nachträglich hergestellt worden sein.

Für die Erstattung der Opodo Prime Gebühren übersetzen sich diese allgemeinen Vorgaben in folgende drei konkrete Anforderungen:

a. Abbuchung von Abogebühren: Opodo hat bereits mindestens einmal die jährlichen Abogebühren von Ihrem Konto abgebucht (99,99 € für Opodo Prime oder 119,99 € für Opodo Prime Plus). Mehr dazu unter a.

b. Unklare Bestellsituation: Sie haben Opodo Prime nicht direkt und bewusst abgeschlossen, sondern im Rahmen einer Flug- oder Reisebuchung, wobei die Zahlungspflicht für das Abonnement nicht eindeutig erkennbar war. Mehr dazu unter b.

c. Kein freiwilliges Festhalten am Abonnement: Sie haben das Abonnement weder ausdrücklich noch stillschweigend nachträglich gebilligt – z.B. durch wiederholte Nutzung der Prime Rabatte. Mehr dazu unter c.

Im Folgenden erläutern wir diese drei Voraussetzungen im Detail und zeigen auf, wie Sie prüfen können, ob in Ihrem Fall ein Erstattungsanspruch besteht.

a. Abbuchung von Abogebühren

Eine grundlegende Voraussetzung für Ihren Rückerstattungsanspruch ist, dass bereits Abogebühren von Ihrem Konto abgebucht wurden. Nach § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB kann nämlich nur das zurückgefordert werden, was tatsächlich geleistet worden ist.

In diesem Abschnitt erläutern wir diesbezüglich zur Orientierung

  • wann Opodo die Prime Gebühren einzieht und
  • wie Sie in Ihrem Fall prüfen können, ob es hierzu schon gekommen ist.
(1) Wann erfolgt die Abbuchung?

Gemäß den Opodo Prime AGB (Ziffer 5.1) gelten folgende Regeln für die Einziehung der Abogebühren:

Die Prime-Gebühr ist vor Beginn einer Prime-Laufzeit, bzw. bei unbestimmter Laufzeit jährlich fällig und zahlbar. WENN SIE NICHT VOR ABLAUF DES PROBEZEITRAUMS KÜNDIGEN, BEGINNT AUTOMATISCH DIE PRIME-LAUFZEIT. (…) SIE ERMÄCHTIGEN UNS (OHNE WEITERE BENACHRICHTIGUNG AN SIE, SOFERN DIES NICHT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN IST), DIE PRIME-GEBÜHR UNTER VERWENDUNG DER IN IHREM PRIME-KONTO REGISTRIERTEN ZAHLUNGSDATEN EINZUZIEHEN.“

In der Praxis bedeutet dies, dass Opodo in der Regel erstmals 15 Tage nach der Bestellung einer Reiseleistung und damit verbunden des Prime Abos die jährliche Abogebühr von Ihrem Konto abbucht – also genau nach Ablauf des kostenlosen Probezeitraums. Danach wiederholt sich die Abbuchung jeweils zum Jahrestag Ihres Abonnements.

(2) Wie prüfe ich, ob Gebühren abgebucht wurden?

Die einfachste Methode zur Überprüfung ist ein Blick auf Ihre Kontoauszüge. Schauen Sie nach Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „Opodo Prime“ oder ähnlichen Bezeichnungen. Opodo nutzt dafür automatisch das Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Reisebuchung angegeben hatten, in deren Zuge Sie auch das Prime-Abo mitbestellt haben. So hält es auch Ziffer 5.2 der Opdo Prime AGB fest:

„Wir werden die von Ihnen in Ihrem Prime-Konto angegebenen Zahlungsdaten verwenden, um die Prime-Gebühr einzuziehen.“

Lässt sich eine Abbuchung von Opodo nicht schon nach dem Verwendungszweck klar dem Prime-Abo zuordnen, verschafft Ihnen auch die Höhe des abgebuchten Betrages Orientierung:

Die jährlichen Abogebühren betragen:

  • 99,99 € für das Standard Opodo Prime Abonnement
  • 119,99 € für das Opodo Prime Plus Abonnement

Nur wenn tatsächlich solche Beträge von Ihrem Konto abgebucht wurden, können Sie diese zurückfordern. Falls Sie sich unsicher sind, ob und in welcher Höhe Gebühren abgebucht wurden, prüfen Sie Ihre Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen der letzten Jahre.

b. Abschluss von Opodo Prime bei Buchung einer Reiseleistung

Ein Erstattungsanspruch nach § 812 Absatz 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass die zurückverlangte Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte. Dies bedeutet, dass kein wirksamer Vertrag bestehen darf, der den Kunden zu seiner Zahlung verpflichtet.

Im Fall von Opodo Prime darf also kein gültiger Abonnement-Vertrag zustande gekommen sein, damit Sie Ihre gezahlten Gebühren zurückfordern können. Ob dies in Ihrem individuellen Fall zutrifft, können Sie entweder kostenlos in unserem Entschädigungsrechner prüfen oder anhand der vom BGH entwickelten Kriterien selbst einschätzen.

Alternativ können Sie sich Ihre Chancen auf eine Rückerstattung aber auch danach herleiten, ob Ihre eigene Bestellsituation sich durch die Kriterien auszeichnete, aufgrund derer der BGH einen wirksamen Abschluss des Opodo Prime Abonnements verneint. Wir schauen uns an, welche Umstände das oberste deutsche Zivilgericht für relevant hält (dazu (1)). Anschließend klären wir, wie Sie herausfinden, ob Ihre Bestellsituation ähnlich ausfiel (dazu (2)).

(1) Anforderungen des BGH an die Bestellsituation

Der Bundesgerichtshof macht in seinem Grundsatzurteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) deutliche Vorgaben, wann ein Opodo Prime Abonnement als unwirksam anzusehen ist. Rechtsgrundlage ist dabei § 312j Absatz 3, 4 BGB. Diese Vorschriften verlangen, dass bei Online-Bestellungen mit Zahlungspflicht die Bestellsituation so gestaltet sein muss, dass die Bestellmaske dem Verbraucher klar vor Augen führen, zu welchen Zahlungen er sich verpflichtet, wenn er auf den Button klickt, um verbindlich zu bestellen. Nur wenn das gegeben ist, kommt ein Vertragsschluss im Internet wirksam zustande.

Der BGH verneint dies im Falle der Bestellung der Opodo Prime Mitgliedschaft, wenn sich die Bestellsituation durch folgende drei Aspekte kennzeichnet:

  1. Kombinierte Buchung von Reiseleistung und Abonnement: Das Opodo Prime Abonnement wurde nicht isoliert abgeschlossen, sondern zusammen mit einer Flugbuchung oder anderen Reiseleistung.
  2. Unklare Gestaltung der Bestellsituation: Der BGH bemängelte konkret, dass aus der Bildschirmmaske mit der Bestell-Schaltfläche nicht hinreichend deutlich hervorging, dass sich die Erklärung „Jetzt kaufen“ auch auf das Abonnement bezieht und nicht bloß auf die Reiseleistung.
  3. Fehlende Transparenz zur Zahlungspflicht bezogen auf die Opodo Prime Mitgliedschaft: In der vom BGH untersuchten Bestellmaske wurde das Abonnement als „GRATIS-Probeabo“ bezeichnet, ohne dass in unmittelbarer Nähe zur Bestell-Schaltfläche klar erkennbar war, dass nach dem Gratiszeitraum ohne Kündigung ein kostenpflichtiges Abonnement folgt.

Der BGH führte in den Entscheidungsgründen aus:

„Aus der Bestellmaske geht zwar hervor, dass mit dem Abschluss des Vertrages über die Flugreise ein Probe-Abonnement verbunden ist. Die in diesem Zusammenhang verwendete Formulierung ‚(…) GRATIS-Probeabo‘ lässt aber nicht hinreichend erkennen, dass es sich auch insoweit um eine kostenpflichtige Leistung handelt.“

Interessant ist darüber hinaus, dass der BGH eine Bestellmaske nur dann für hinreichend transparent bezüglich der Zahlungspflichten hält, wenn das Bestellformular sie im finalen Schritt vor dem Check-out noch einmal deutlich macht. Es genügt dem Gericht ausdrücklich nicht, dass Opodo weiter oben darauf hingewiesen hat, dass man für Opodo Prime nach dem Probezeitraum Geld bezahlen muss.

„Der in einer zuvor angezeigten Bildschirmmaske enthaltene Hinweis, dass für die Zeit nach Ablauf des Probemonats eine Abonnement-Gebühr anfällt, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, und der in der Bestellmaske enthaltene Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen reichen nicht aus, um die Bedeutung der Bestell-Schaltfläche hinreichend zu verdeutlichen.“

Entscheidend ist stattdessen, wie die Bestellmaske unmittelbar vor dem Button zur zahlungspflichtigen Bestellung ausgestaltet wurde. Ein Bestellformular genügt nur dann den Anforderungen des § 312j Absatz 3, 4 BGB, wenn dort die Tragweite des Klicks auf die Schaltfläche klargestellt wird. Der Bundesgerichtshof stellte insofern fest, dass im entschiedenen Fall diese finale Ansicht der Bestellmaske „keinen Hinweis auf eine Zahlungspflicht für das Abonnement“ enthielt. Zugleich hob das Gericht hervor, dass die Darstellung des Prime Abos unter Verwendung des Begriffs „GRATIS“ den Eindruck erwecken konnte, dass für ein anschließendes kostenpflichtiges Abonnement eine separate Erklärung nötig sei.

(2) Empfehlung zur Prüfung Ihres Einzelfalls

Wenn Sie sich nicht mehr genau an die Details Ihrer Bestellsituation erinnern können, empfehlen wir die Nutzung unseres Entschädigungsrechners. Anhand des Datums Ihrer Buchung können wir rekonstruieren, wie die Bestellmaske von Opodo zu diesem Zeitpunkt aussah. Auf dieser Basis liefern wir eine Einschätzung, ob diese mit der vom BGH als rechtswidrig eingestuften Variante vergleichbar ist.

Die Prüfung dauert nur wenige Minuten und ist kostenfrei. Sie bietet Ihnen Sicherheit bei der Bewertung Ihres Anspruchs und erspart Ihnen aufwändige eigene Recherchen. Um den Check durchzuführen, ist es nicht erforderlich, den Kündigungsservice und die Direkterstattung von Ersatz-Pilot zu beantragen.

c. Keine Buchung weiterer Reiseleistungen mit Opodo Prime

Die dritte zentrale Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB liegt darin, dass kein rechtlicher Grund für die Zahlung nachträglich entstanden sein darf. Denn selbst wenn der Opodo Prime Abonnementvertrag ursprünglich nicht wirksam zustande gekommen ist, kann diese Unwirksamkeit unter bestimmten Umständen nachträglich geheilt werden.

Wie muss man sich das vorstellen? Das zugrunde liegende Europarecht bestimmt, dass bei einer intransparenten Bestellsituation im Internet der Verbraucher an den Vertrag „nicht gebunden“ ist. Geregelt ist dies in Artikel 8 Absatz 2 der von § 312j Absatz 3, 4 BGB umgesetzten Verbraucherrechte-Richtlinie. Das bedeutet, dass der Verbraucher durch sein nachträgliches Verhalten den Vertragsschluss gleichwohl billigen und damit beispielsweise am Opodo Prime Abonnement festhalten kann (siehe etwa Busch, im Beck-Online-Grosskommentar, Stand 1.7.2023, § 312j BGB, Randziffern 47ff.).

Ohne in die Details zu gehen, lässt sich im Ergebnis sagen: Wenn der Verbraucher einen unwirksam online geschlossenen Vertrag trotzdem akzeptiert, bleibt er an ihn gebunden. Eine solche nachträgliche Billigung erfordert gleichwohl mehr als bloß die Duldung der Abbuchung der Abogebühren. Notwendig ist stattdessen ein aktives Verhalten, mit dem der Abonnent zum Ausdruck bringt, dass er mit dem Abonnement einverstanden ist.

Für ein solches Verhalten sind verschiedene Varianten denkbar. Bei Opodo Prime sind besonders zwei Szenarien relevant, die wir im Folgenden näher betrachten werden:

  1. Stillschweigende Billigung durch wiederholte Nutzung der Opodo Prime Rabatte bei späteren Reisebuchungen.
  2. Vermeintliche Genehmigung der bisherigen Laufzeit durch die „Kündigung“ des Abonnements.

Wir wollen beide Fälle besprechen:

(1) Stillschweigendes Festhalten am Vertrag durch Nutzung der Prime Rabatte

Ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung Ihres Erstattungsanspruchs ist die Frage, wann Sie durch Ihr Verhalten nach Abschluss des Opodo Prime Abonnements nachträglich zum Ausdruck bringen, dass Sie am Vertrag festhalten möchten. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen kann man einen zunächst unwirksamen Vertrag durch konkludentes Handeln genehmigen bzw. sich nachträglich einigen.

Wann liegt eine stillschweigende Genehmigung vor?

Eine stillschweigende Genehmigung kann vorliegen, wenn Sie aktiv und bewusst Vorteile aus dem Opodo Prime Abonnement gezogen haben, insbesondere durch:

  • Wiederholte Buchung exklusiver Angebote, die Opodo nur Prime Kunden einräumt;
  • Verwendung der exklusiven Prime Hotline des Kundenservices;
  • Anwendung von Rabatt- und Geschenkgutscheinen, die Opodo nur Prime Kunden bereitstellt.

Wer wiederholt die Früchte aus einem Vertrag zieht, bringt damit nämlich in der Regel sein Interesse zum Ausdruck, diesen Vertrag auch durchführen zu wollen. Dies könnte von Opodo als nachträgliche Billigung des Abonnementvertrags gewertet werden.

Wichtige Einschränkung: Erstmalige Rabattnutzung zählt nicht

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil vom 4. Juni 2024 (Az. X ZR 81/23) ausdrücklich klargestellt, dass die erstmalige Nutzung des Prime-Rabatts bei der ursprünglichen Buchung nicht als Billigung des Abonnementvertrags gewertet werden kann. Diese Rabattnutzung findet nämlich bereits vor dem eigentlichen Beginn des kostenpflichtigen Abonnements statt. Als nachträgliches Festhalten an diesem und Heilung seiner Unwirksamkeit lässt sie sich daher nicht werten.

Für den insoweit genutzten Prime-Vorteil darf Opodo auch keinen Wertersatz verlangen, der den Rückerstattungsanspruch reduzieren würde. Der BGH führte dazu aus:

Der Schutzzweck (der Transparenzvorgabe des § 312 Absatz 3, 4 BGB, Anmerkung der Verfasserin) würde unterlaufen, wenn ein Unternehmer, der vor Vertragsschluss nicht in der gebotenen Weise klargestellt hat, dass eine Leistung entgeltpflichtig ist, vom Verbraucher Wertersatz verlangen könnte, nachdem er die Leistung trotz nicht wirksamen Vertragsschlusses erbracht hat und der Verbraucher diese nicht herausgeben kann.

Das Gericht stellte damit klar, dass der Preisvorteil bei der Buchung, bei der das Abonnement abgeschlossen wurde, nicht angerechnet werden darf.

Praxisbeispiel: Wenn Sie am 1. März einen Flug über Opodo gebucht und dabei ungewollt das Prime-Abonnement abgeschlossen haben, dann zählt der dabei erhaltene Rabatt nicht als Billigung des Abonnements. Haben Sie jedoch später, etwa am 15. Juli, erneut über Opodo gebucht und dabei bewusst Ihren Prime-Status genutzt, um einen Rabatt zu erhalten, könnte dies als stillschweigendes Festhalten am Abonnement gewertet werden. Damit droht eine nachträgliche Heilung der anfänglichen Ungültigkeit, die die anfangs unzulässige Abbuchung der Abogebühren im Nachhinein legalisiert.

Es kommt also entscheidend darauf an, ob Sie nach der ersten Buchung noch weitere Male die Vorteile des Abonnements in Anspruch genommen haben.

(2) Stillschweigende Genehmigung durch Kündigung

Eine weitere Form der nachträglichen Billigung des Vertrages mit Opodo kann darin bestehen, dass Sie Ihr Opodo Prime Abonnement ungeschickt „kündigen„. Mit ungeschickt meinen wir, dass Sie ohne Einschränkungen von einer „Kündigung“ sprechen, obwohl wegen der intransparenten Bestellsituation streng genommen ja nie ein wirksamer Vertrag zustande kam, der sich kündigen lässt. Opodo könnte dann argumentieren, dass Sie durch die Kündigung das Bestehen eines Abonnementvertrags anerkannt und dessen Wirksamkeit damit stillschweigend anerkannt haben.

i. Grundsätzliche Problematik

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die auf die Beendigung eines bestehenden Vertrags abzielt. Wer kündigt, setzt logisch betrachtet die Existenz eines kündbaren Rechtsverhältnisses voraus. Daraus könnte abgeleitet werden, dass man mit der Kündigung zugleich das Bestehen eines gültigen Abonnements einräumt.

ii. Die rechtliche Bewertung

Diese Argumentation greift jedoch unseres Erachtens aus mehreren Gründen zu kurz, jedenfalls wenn Sie Ihre Kündigung ausreichend sprachlich präzisieren:

1. Vorsorgliche Kündigung: Eine Kündigung kann auch vorsorglich erklärt werden für den Fall, dass ein Vertrag bestehen sollte, jedoch ohne einzugestehen, dass dieser Fall vorliegt. Dies ist eine in der Rechtsanwendung anerkannte Konstruktion, die gerade nicht zur Anerkennung des Vertrags führt.

2. Rechtliche Beurteilung bleibt offen: Durch eine Kündigung wird nicht automatisch die rechtliche Wirksamkeit des gekündigten Vertrags bestätigt. Die Kündigung kann vielmehr als ein Akt verstanden werden, der alle rechtlichen Unsicherheiten beseitigen soll, ohne eine bestimmte Rechtsansicht zu bekunden. Man spricht insofern von einer bloß „deklaratorischen“ Kündigung, die also bloß klarstellende Wirkung hat, ohne selbst eine Rechtsfolge zu setzen.

3. Keine Wahlmöglichkeit: Das deutsche Recht kennt keine „Wahlrecht“ des Verbrauchers, einen unwirksamen Vertrag entweder zu bestätigen oder für unwirksam zu erklären. Ein nach § 312j Abs. 4 BGB unwirksamer Vertrag bleibt unwirksam, unabhängig vom Verhalten des Verbrauchers – sofern keine echte Genehmigung durch bewusste Nutzung vorliegt.

iii. Praktische Handlungsempfehlung

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie bei einer Kündigung ausdrücklich klarstellen, dass Sie den Vertrag für unwirksam halten und die Kündigung nur vorsorglich erklären. Eine Formulierung könnte lauten:

„Ich bin der Auffassung, dass mein unter der Buchungsnummer … begründetes Opodo Prime Abonnement gemäß § 312j Abs. 3, 4 BGB unwirksam ist. Vorsorglich und ohne Anerkennung, dass je ein wirksamer Abonnementvertrag zwischen Ihnen und mir bestand, kündige ich das Abonnement hiermit fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“

Mit dieser Klarstellung verhindern Sie, dass Ihre Kündigung als Anerkenntnis des Vertrags missverstanden wird. Unser Musterschreiben enthält bereits eine solche Formulierung und beugt damit möglichen Einwänden von Opodo vor.

4. Alternative: Frühzeitiger Widerruf

Neben der Kündigung und der nachträglichen Rückforderung bereits gezahlter Gebühren gibt es für Verbraucher in den ersten Wochen eines Opodo Prime Abonnements eine weitere, oftmals einfachere Möglichkeit: den gesetzlichen Widerruf. Er beendet rückwirkend ebenfalls den Vertragsschluss und die Pflicht zur Entrichtung der Abogebühren. Diese Option ist besonders dann interessant, wenn Sie das Abonnement erst kürzlich abgeschlossen haben. Im Folgenden besprechen wir dazu

  • die rechtlichen Grundlagen des Widerrufsrechtes (dazu a.),
  • praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufs (dazu b.).

a. Rechtliche Grundlagen des Widerrufsrechts

Im Gegensatz zu Flug- und anderen Beförderungsleistungen besteht bei Abonnementverträgen wie Opodo Prime ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB. Dies ist ein wichtiger Unterschied zwischen den gemeinsam bestellten Reiseleistungen und der Prime Mitgliedschaft. Denn während Flugbuchungen vom Widerrufsrecht ausgenommen sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), gilt diese Ausnahme nicht für Mitgliedschaften und Abonnements.

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Bei Opodo Prime fällt diese Frist in der Regel mit dem kostenlosen Probezeitraum zusammen, der ebenfalls 14 Tage beträgt. Versäumen Sie die Widerrufsfrist, können Sie immer noch kündigen und die Rückerstattung verlangen (dazu mehr weiter oben). Aber der Widerruf ist in der Anfangsphase der einfachere Weg.

Hat Opodo Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsschluss (§ 356 Abs. 3 BGB). Dies kommt in der Praxis häufig vor, besonders wenn der Abonnementvertrag in einer unklaren Bestellsituation abgeschlossen wurde.

b. Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts

Wenn der Abschluss Ihres Opodo Prime Abonnements weniger als zwei Wochen zurückliegt, sollten Sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies bietet mehrere Vorteile:

  1. Vermeidung von Abogebühren: Der Widerruf verhindert, dass überhaupt Abogebühren fällig werden.
  2. Weniger Aufwand: Sie sparen sich den Prozess der nachträglichen Rückforderung bereits abgebuchter Beträge.
  3. Höhere Erfolgsaussichten: Ein fristgerechter Widerruf ist rechtlich einfacher durchzusetzen als eine spätere Rückforderung.

So gehen Sie vor:

  1. Formulieren Sie eine klare Widerrufserklärung, die folgende Elemente enthält:
    • Ihre Kundendaten und Buchungsnummer
    • Eine eindeutige Erklärung des Widerrufs des Opodo Prime Abonnements
    • Den ausdrücklichen Widerruf des erteilten Lastschriftmandats für künftige Abbuchungen
  2. Übermitteln Sie den Widerruf auf einem der folgenden Wege:
  3. Bewahren Sie einen Nachweis Ihres Widerrufs auf (z.B. eine Kopie der E-Mail oder eine Bildschirmaufnahme des ausgefüllten Kontaktformulars).

Der Widerruf ist eine besonders effektive Lösung für alle, die den ungewollten Abschluss des Opodo Prime Abonnements noch vor der ersten Abbuchung der Gebühren frühzeitig bemerken. Er sollte immer Ihre erste Wahl sein, wenn die vierzehntägige Frist noch nicht abgelaufen ist.

II. Höhe der Erstattung bei Kündigung von Opodo Prime

Haben Sie festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Kündigung und Erstattung für Ihre Opodo Prime Mitgliedschaft erfüllt sind, bleibt noch zu klären, wie viel genau Sie zurückverlangen können. Dieser Frage möchten wir in diesem Abschnitt nachgehen. Dazu erläutern wir zur Berechnung Ihres Erstattungsanspruchs der Reihe nach:

1. Das Wichtigste in Kürze

Nach dem Grundsatzurteil des BGH von 2024 haben Sie Anspruch auf vollständige Rückerstattung aller gezahlten Opodo Prime Abogebühren, sofern in Ihrem Fall die oben beschriebenen Voraussetzungen vorliegen und der Abonnementvertrag unwirksam ist. Dies ergibt sich aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Die Erstattungshöhe entspricht exakt der Summe der von Ihnen gezahlten Beträge. Aktuell betragen die jährlichen Abogebühren 99,99 € (Basisversion) bzw. 119,99 € (Prime Plus). Bis 2022 waren es 74,99 € bzw. 89,99 €.

Es gibt allerdings zwei wesentliche Einschränkungen Ihres Erstattungsanspruchs:

  • Die mehrfache Nutzung von Prime-Vorteilen nach der ersten Buchung kann Ihren Anspruch schmälern oder sogar ausschließen.
  • Die gesetzliche Verjährung von drei Jahren beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Gebühren gezahlt wurden. Vor 2022 gezahlte Mitgliedsbeiträge können daher nicht mehr zurückgefordert werden (Stand: 06.03.2025).

Prüfen Sie Ihren individuellen Erstattungsanspruch am einfachsten durch einen Blick auf Ihre Kontoauszüge oder nutzen Sie den Ersatz-Pilot Entschädigungsrechner.

Übrigens: Neben dem Erstattungsanspruch für Abogebühren können Sie weitere reiserechtliche Ansprüche haben, die unabhängig von Ihrer Prime-Mitgliedschaft bestehen. Diese betreffen:

2. Grundregel zur Berechnung der Erstattungshöhe

Bei der Kündigung von Opodo Prime stellt sich die Frage, wie viel Geld Sie zurückerhalten können. Die gute Nachricht: Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4.6.2024 haben Sie grundsätzlich Anspruch auf vollständige Rückerstattung aller gezahlten Abogebühren (Az. X ZR 81/23).

Der gesetzliche Anspruch auf Rückzahlung stützt sich dabei auf das Bereicherungsrecht (§ 812 Absatz 1 Satz 1 BGB). Die Vorschrift besagt, dass derjenige Betrag zurückzuzahlen ist, den jemand ohne rechtlichen Grund erhalten hat. Da der BGH den Opodo Prime Abonnementvertrag bei Abschluss in unübersichtlichen Bestellsituationen als unwirksam einstuft, fehlt Opodo der rechtliche Grund für das Einbehalten der Abogebühren. Einzelheiten dazu, wann diese Voraussetzung vorliegt, haben wir weiter oben bereits erörtert.

Die Anspruchsgrundlage enthält zugleich die Grundregel, wie hoch die Erstattung ausfällt, die man verlangen kann: Ihre Höhe entspricht exakt dem Betrag, den Sie über die Jahre für Opodo Prime gezahlt haben. Eine Überkompensation ist nicht vorgesehen – Sie bekommen genau die Summe zurück, die Opodo für die Prime Mitgliedschaft von Ihrem Konto abgebucht hat.

Nicht erfasst von der Erstattung sind dagegen die Zahlungen, die Sie für die über Opodo gebuchten Reiseleistungen gesondert gezahlt haben. Insbesondere wenn Sie die Reiseleistungen wahrgenommen haben, besteht hier keine Möglichkeit auf eine Erstattung. An der Wirksamkeit der von Opodo vermittelten Verträge mit Airlines und anderen Reisedienstleistern ändert die Unwirksamkeit des Prime Abonnements nämlich nichts. Haben Sie auch den mit Opodo gebuchten Flug nicht wahrgenommen, besteht aber möglicherweise ein gesonderter Anspruch auf Ticketerstattung.

Welche Beträge nach der eben beschriebenen Grundregel für das gekündigte Prime Abonnement zu erstatten sind, hängt wiederum von folgenden Faktoren ab:

  1. Dauer Ihrer Mitgliedschaft.
  2. Gewähltes Tarifmodell: Prime Basis oder Prime Plus.
  3. Zeitpunkt der Abbuchungen.

Gemäß Ziffer 5.2 der Opodo Prime AGB wird die Jahresgebühr jeweils zu Beginn jedes Mitgliedschaftsjahres im Voraus abgebucht. Wer also länger als ein Jahr Mitglied war, hat bereits mehrere Jahresbeiträge entrichten müssen und kann diese zusammen zurückverlangen.

Aktuell (Stand 06.03.2025) betragen die jährlichen Abogebühren:

  • Opodo Prime (Basisversion): 99,99 €;
  • Opodo Prime Plus: 119,99 €.

Bis 2022 galten niedrigere Tarife:

  • Opodo Prime (Basisversion): 74,99 €;
  • Opodo Prime Plus: 89,99 €.

Letztlich können Sie den erstattungsfähigen Gesamtbetrag dadurch ermitteln, indem Sie die Abbuchungen der Prime Abogebühren von Ihrem Konto aus der Zeit Ihrer Mitgliedschaft aufaddieren. Fehlen Ihnen hierzu teilweise Kontoauszüge, ist es nur relevant, wann Sie das Opodo Prime Abonnement eingegangen sind. Anhand dieses Datums können wir in unserem Entschädigungsrechner kostenlos die Gesamtsumme errechnen, die Ihnen für die Mitgliedschaft abgebucht worden sein müsste.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie bereits gekündigt haben, können Sie rückwirkend die gezahlten Abogebühren zurückfordern. Der einfachste Weg, Ihren genauen Anspruch zu ermitteln, ist ein Blick auf Ihre Kontoauszüge. Dort sehen Sie, welche Beträge wann abgebucht wurden.

Zum besseren Verständnis liefern wir noch einige

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Maria ist seit Februar 2022 Opodo Prime Mitglied (Basisversion). Sie kündigt das Opodo Prime Abo im März 2024. Bis dahin hat sie folgende Jahresbeträge gezahlt:

  • im Februar 2022: 74,99 €
  • im Februar 2023: 99,99 €
  • im Februar 2024: 99,99 €
  • Gesamterstattung: 274,97 €

Obwohl Maria bereits im Februar 2024 gekündigt hat, ist es ihr im Jahr 2025 immer noch möglich, die volle Rückerstattung der während der Vertragslaufzeit gezahlten Beträge zu verlangen. Wie das geht, erläutern wir im Abschnitt zur Durchsetzung der Erstattungsansprüche.

Beispiel 2: Thomas hat im August 2023 Opodo Prime Plus abgeschlossen und kündigt ebenfalls im März 2025. Er zahlt bis dahin

  • im August 2023: 119,99 € und dann noch einmal
  • im August 2024: 119,99 €.
  • Gesamterstattung: 239,98 €.

3. Ausnahmen

Auch wenn Sie grundsätzlich einen Anspruch auf vollständige Rückerstattung der Opodo Prime Gebühren haben, gibt es zwei wesentliche Einschränkungen, die Ihren Erstattungsanspruch schmälern oder sogar ausschließen können:

  1. Mehrfache Nutzung der Opodo Prime Mitgliedschaft – wer nach der ersten Buchung weitere Prime Rabatte in Anspruch nimmt, gefährdet seinen Erstattungsanspruch.
  2. Verjährung – zu langes Zuwarten bei der Einforderung einer Erstattung führt dazu, dass Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.

a. Mehrfache Nutzung der Opodo Prime Mitgliedschaft

Intuitiv dürfte es einleuchten, dass Sie sich nicht die vollen Abogebühren erstatten lassen können, wenn Sie gleichzeitig reichlich Gebrauch von den Vorteilen der Prime Mitgliedschaft machen. Für die Frage, ob und in welchem Umfang Sie trotz Nutzung von Prime-Rabatten eine Rückerstattung der Abogebühren verlangen können, sind allerdings drei Szenarien zu unterscheiden.

(1) Rabatt bei der ersten Buchung

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Der Preisvorteil, den Sie bei der ersten Buchung durch Opodo Prime erhalten haben, ist nicht vom Erstattungsanspruch abzuziehen. In seinem Grundsatzurteil führt das Gericht aus, dass es dem Schutzzweck des Verbraucherrechts widersprechen würde, wenn Opodo auf diesem Umweg doch noch das Recht auf Zahlung der Abogebühren durchsetzen könnte (BGH, Urteil vom 04.06.2024, X ZR 81/23).

Wie wir weiter oben erläutert haben, führt die Nutzung des Prime Rabatts bei der Buchung auch nicht zu einer Legalisierung des unwirksamen Abonnementvertrages. Denn als Kunde bringt man damit schon deswegen nicht nachträglich seinen Wunsch zum Festhalten an der Prime Mitgliedschaft zum Ausdruck, weil die vergünstigte Buchung der Reiseleistung zusammen mit dem Abo ja bereits vor dessen Laufzeit stattfindet.

Das bedeutet: Sie müssen sich den Rabatt, den Sie bei der Erstbuchung erhalten haben, nicht anrechnen lassen und haben Anspruch auf volle Erstattung der Abogebühren.

(2) Rabatte während der Probephase

Anders könnte es bereits bei Buchungen während der kostenlosen Probephase aussehen. Zwar ist darin noch kein endgültiges Festhalten am unwirksamen Abonnementvertrag zu sehen und damit keine nachträgliche Legitimation der entrichteten Prime Mitgliedsbeiträge. Denn schließlich entspricht es dem Grundgedanken einer Probezeit, dass die Nutzung des Produkts in dieser Zeit probeweise erfolgt und den Kunden eben noch nicht abschließend an das Produkt binden.

Wer nach der ersten Buchung, aber noch innerhalb der 15-tägigen Probezeit weitere Reiseleistungen mit Prime-Rabatt bucht, muss jedoch damit rechnen, dass Opodo nach § 818 Absatz 2 BGB einen Wertersatz für diese Vorteile fordert. Der BGH hat sich zu diesem speziellen Fall bisher nicht geäußert, weshalb eine Anrechnung der weiteren Rabatte rechtlich möglich erscheint.

(3) Nutzung nach der Probephase

Besonders kritisch wird es, wenn Sie nach Ablauf der kostenlosen Probephase weitere Buchungen mit Prime-Rabatt tätigen. Dies könnte als stillschweigendes Einverständnis mit dem Abonnementvertrag gewertet werden.

Im schlimmsten Fall wird die wiederholte Nutzung der Prime-Vorteile als nachträgliche Heilung des ursprünglich unwirksamen Vertrags angesehen. Wer nach der Probephase bewusst weitere Rabatte in Anspruch nimmt, riskiert damit, seinen Anspruch auf Rückerstattung der Abogebühren vollständig zu verlieren.

Näheres zur rechtlichen Bewertung einer mehrfachen Nutzung der Prime-Vorteile finden Sie im Abschnitt Anforderungen für die Rückerstattung.

b. Verjährung

Eine weitere wichtige Einschränkung ist die gesetzliche Verjährungsfrist. Nach Eintritt der Verjährung lässt sich ein Anspruch nicht mehr durchsetzen. Dabei verjähren Erstattungsansprüche gemäß § 195 BGB innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).

Das bedeutet konkret: Der Anspruch zur Erstattung von Abogebühren, die 2022 gezahlt wurden, verjährt zum 31.12.2025. Die entsprechende Forderung für Abogebühren aus 2023 verjährt zum 31.12.2026 und der Anspruch zur Rückzahlung solcher Prime Mitgliedsbeiträge für 2024 verjährt zum 31.12.2027.

Wer also Abogebühren zurückfordern möchte, sollte nicht zu lange damit warten. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann Opodo die Erstattung mit dem Hinweis auf die eingetretene Verjährung verweigern.

Am besten vermeidet man diese Gefahr, indem man gleich zusammen mit der Kündigung den eigenen Erstattungsanspruch für die bisher geleisteten Abogebühren geltend macht. Möglich ist das beispielsweise mit unserem Musterschreiben. Reagiert Opodo nicht, bietet Ersatz-Pilot alternativ eine Direkterstattung von 80% der zu viel gezahlten Mitgliedsbeiträge für Opodo Prime. Die Auszahlung erfolgt meist schon wenige Tage nach Beantragung über unser Online-Formular.

4. Zusätzliche Erstattungs- und Entschädigungsansprüche

Der Anspruch auf Erstattung der Opodo Prime Gebühren ist strikt zu trennen von weiteren reiserechtlichen Ansprüchen, die Sie möglicherweise haben. Bei Buchung einer Reiseleistung und gleichzeitigem Abschluss eines Prime-Abonnements über Opodo schließen Sie nämlich zwei unterschiedliche Verträge ab: zum einen den Abonnementvertrag mit Opodo Prime und zum anderen einen separaten Vertrag mit dem jeweiligen Reisedienstleister. Bei einer Flugbuchung ist Ihr Vertragspartner hinsichtlich der Beförderung zum Beispiel die jeweiligen Fluggesellschaft.

Opodo tritt bei der eigentlichen Reiseleistung lediglich als Vermittler auf. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 4.6.2024 ausdrücklich festgestellt, dass Beförderungsleistungen und Abovorteile unabhängig voneinander geschuldet werden (ReiseRFD 2024, 409, 412, Rz. 29ff.). Selbst wenn Sie Ihr Prime-Abonnement kündigen, bleibt der Beförderungsvertrag mit der Airline bestehen.

Bei Problemen mit Ihrer Reise können daher zusätzliche Ansprüche entstehen, die unabhängig von Ihrer Opodo Prime Mitgliedschaft bestehen:

a. Anspruch auf Erstattung bei Flugstornierung

Wenn Sie Ihren Flug stornieren oder die Airline den Flug annulliert, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der nicht verbrauchten Steuern und Gebühren. Diese machen oft einen erheblichen Teil des Ticketpreises aus und betragen auf Kurzstrecken häufig 30-40€ pro Flug und Person auf auf Langstrecken mehrere hundert Euro. Da diese Abgaben nur bei tatsächlicher Beförderung anfallen, muss die Fluggesellschaft sie zurückzahlen, wenn der Flug nicht angetreten wird. Dies gilt selbst dann, wenn Sie einen nicht erstattungsfähigen Tarif gebucht haben (so BGH mit Urteil vom 1.8.2023, X ZR 118/22).

Die Rückerstattung dieser Beträge ist unabhängig von Ihrer Opodo Prime Mitgliedschaft und kann auch nach deren Kündigung geltend gemacht werden.

b. Anspruch auf Flugentschädigung bei Verspätung oder Annullierung

Bei erheblichen Flugverspätungen (ab 3 Stunden), Annullierungen oder Nichtbeförderung steht Ihnen nach der Fluggastrechte-Verordnung eine pauschale Entschädigung zu (VO (EG) Nr. 261/2004) . Diese beträgt gemäß ihres Artikels 7 je nach Flugdistanz zwischen 250 € und 600 € pro Person und ist unabhängig vom Ticketpreis.

Die wesentlichen Voraussetzungen für diesen Anspruch sind:

  • Der Flug startet in der EU oder landet mit einer EU-Airline in der EU.
  • Die Verspätung beträgt mindestens 3 Stunden am Zielort.
  • Die Airline ist für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich (keine außergewöhnlichen Umstände).

Der Entschädigungsanspruch besteht völlig unabhängig von Ihrer Opodo Prime Mitgliedschaft und kann direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.

c. Sonstige Rechte als Reisender

Neben den finanziellen Entschädigungen haben Sie als Fluggast bei Unregelmäßigkeiten noch weitere Rechte, die über die reine Geldzahlung hinausgehen. Konkret haben Sie unter Umständen Anspruch auf

  • Betreuungsleistungen aus Artikel 9 Fluggastrechte-Verordnung: Bei längeren Verspätungen haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelübernachtungen samt Transfer
  • Gepäckentschädigung nach dem Montrealer-Übereinkommen: Bei Beschädigung, Verspätung oder Verlust Ihres Gepäcks können Sie ebenfalls für die erforderlichen Neukäufe eine Entschädigung erhalten.
  • kostenfreie Umbuchung aus Artikel 8 Fluggastrechte-Verordnung: Bei Annullierungen können Sie zwischen Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung wählen.

Diese Rechte bestehen unabhängig davon, ob Sie Opodo Prime mitbuchen oder kündigen. Die Ansprüche richten sich direkt gegen die Fluggesellschaft.

III. Wege zur Kündigung & Rückerstattung bei Opodo Prime

Sobald Sie wissen, dass Sie Opodo Prime kündigen möchten und einen Anspruch auf Rückerstattung haben, stellt sich die Frage nach dem besten Vorgehen. Dieser Abschnitt führt Sie durch die verschiedenen Möglichkeiten und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Kündigung erfolgreich durchsetzen und Ihr Geld zurückerhalten können.

Die Erfahrung zeigt, dass Opodo bei Kündigungen und Erstattungsforderungen häufig unkooperativ reagiert. Daher ist es wichtig, die verschiedenen Wege zur Durchsetzung zu kennen und zu vergleichen. Dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt

Danach gehen wir ins Detail und behandeln der Reihe nach die:

2. Kündigung auf eigene Faust

3. Tipps zur eigenständigen Durchsetzung

4. Direkterstattung mit Stornoservice von Ersatz-Pilot

5. Alternativen Vorgehensweisen

Grundsätzlich gilt: Egal ob Sie auf eigene Faust gegen Opodo vorgehen, einen Anwalt einschalten oder Ersatz-Pilots Kündigungsservice und die Direkterstattung nutzen – wir möchten Sie bestmöglich mit Informationen ausstatten, damit Sie sich erfolgreich aus der Opodo Prime Abofalle befreien und Ihre Mitgliedsbeiträge zurückerhalten.

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Wahl des besten Wegs zur Kündigung von Opodo Prime und zur Rückforderung Ihrer Abogebühren hängt vor allem von Ihrer Bereitschaft ab, Zeit und Aufwand zu investieren. Opodo erstattet zu Unrecht erhobene Mitgliedsbeiträge nach unserer Erfahrung praktisch nie freiwillig – selbst dort nicht, wo die Anspruchslage durch höchstrichterliche Urteile eindeutig geklärt ist.

Das Unternehmen reagiert auf berechtigte Rückerstattungsforderungen meist gar nicht oder lehnt diese pauschal ab. Diese Ausgangslage führt zu folgenden Handlungsempfehlungen:

Vorgehensweise zur Kündigung und Erstattung bei Opodo Prime

Sind Sie bereit, trotz niedriger außergerichtlicher Zahlungsbereitschaft von Opodo Zeit zu investieren und notfalls auch zu klagen, versuchen Sie zunächst eine eigenständige Durchsetzung. Rechnen Sie aber damit, dass Sie ohne rechtliche Unterstützung kaum Erfolg haben werden.

Die effizienteste Lösung für die meisten Opodo-Kunden besteht darin, sich direkt an einen Anwalt oder ein spezialisiertes Portal wie Ersatz-Pilot zu wenden. Dieses ist auf die Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen bei Opodo Prime spezialisiert.

Bevor Sie aktiv werden, empfiehlt sich in jedem Fall eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche:

Für den Fall einer eigenständigen Durchsetzung haben wir praktische Tipps zusammengestellt. Diese helfen Ihnen, typische Fehler zu vermeiden.

Gerade wenn Opodo bestreitet, dass Sie in eine Abofalle getappt sind, oder behauptet, Sie hätten das Abonnement bewusst abgeschlossen, lohnt sich eine genauere rechtliche Prüfung. Denn Opodo beruft sich häufig zu Unrecht auf angeblich wirksame Vertragsabschlüsse. Dies betrifft etwa:

  • die Behauptung, der Button-Text sei eindeutig gewesen;
  • die Aussage, Sie hätten alle Informationen über die Kostenpflichtigkeit erhalten;
  • den Verweis auf AGB, die Sie angeblich akzeptiert hätten;
  • die Behauptung, der Rabatt bei der Buchung rechtfertige die Abogebühren.

In solchen Fällen bieten sich Ihnen im Wesentlichen zwei realistische Optionen. Deren jeweilige Eckdaten stellen wir hier einmal gegenüber:

Beauftragung von Ersatz-Pilot als Verbraucherschutzportal (Details hier):

  • Minimaler eigener Zeitaufwand;
  • Keine Vorabkosten oder Prozessrisiken;
  • Schnelle Auszahlung wenige Tage nach Antragstellung;
  • Bei positiver Prüfung Auszahlung von 80% der unrechtmäßig erhobenen Abogebühren;
  • Die Bearbeitungsgebühr beschränkt sich auf die übrigen 20% des Erstattungsbetrages.

Eigenständige Klage (Details hier):

  • Aussicht auf die Erstattung der vollen überzahlten Mitgliedsbeiträge für Opodo Prime;
  • Erheblicher persönlicher Zeitaufwand;
  • Prozessrisiko von mehreren hundert Euro;
  • Verfahrensdauer oft über 6 Monate;
  • Anwaltliche Unterstützung zu empfehlen.

Von der Anrufung einer Schlichtungsstelle raten wir im Falle von Opodo ab. Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil und ignoriert erfahrungsgemäß deren Empfehlungen. Diese sind anders als Urteile auch nicht rechtlich bindend.

Gerade wenn Sie auf eigene Faust vorgehen möchten, legen wir Ihnen nahe, einmal kostenlos Ihre Erfolgsaussichten in unserem Online-Rechner zu kontrollieren:

2. Opodo Prime kündigen und Erstattung einfordern auf eigene Faust

Wer seine Rechte gegenüber Opodo selbstständig wahrnehmen möchte, sollte die Kündigung und Aufforderung zur Rückerstattung der Prime Mitgliedsbeiträge gut vorbereiten. In diesem Abschnitt erfahren Sie zunächst, wie Sie optimal vorgehen, um Ihr Opodo Prime Abonnement zu kündigen und Erstattungen zu erhalten. Anschließend geben wir Ihnen einen Einblick in die typischen Reaktionen von Opodo, mit denen Sie rechnen sollten.

a. Wege zur Kündigung

Bevor Sie konkrete Schritte zur Kündigung von Opodo Prime einleiten, sollten Sie vorab prüfen, ob Sie lediglich kündigen möchten oder ob Sie auch Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge haben. Diese Vorfrage hat Auswirkungen auf die zu wählende Vorgehensweise und auch auf die einzuhaltenden Kündigungsfristen.

Für eine rechtlich fundierte Einschätzung Ihrer Situation können Sie unseren Erstattungsrechner verwenden:

Wenn Sie sowohl kündigen als auch bereits gezahlte Beiträge zurückfordern möchten, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Kontaktaufnahme per E-Mail oder Kontaktformular: Diese schriftlichen Kommunikationswege sind eindeutig die beste Wahl. Sie ermöglichen Ihnen, Ihre Kündigung zu dokumentieren und gleichzeitig Ihre Rückerstattungsforderung präzise zu formulieren.
  2. Wichtig bei der Formulierung: Stellen Sie in Ihrem Schreiben unmissverständlich klar, dass Ihre Kündigung kein stillschweigendes Anerkenntnis darstellt, dass vorher ein (gültiger) Vertrag bestand, den Sie kündigen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kam bei Opodo Prime in vielen Fällen nie ein wirksamer Abonnementvertrag zustande, da die Button-Beschriftung und die Bestellsituation nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen (§ 312j BGB).
  3. Musterschreiben verwenden: Um eine rechtssichere Formulierung zu wählen, empfehlen wir die Verwendung unseres kostenlosen Musterschreibens. Dieses enthält alle rechtlich relevanten Punkte und erleichtert Ihnen die Durchsetzung Ihres Anspruchs.
  4. Frist setzen: Setzen Sie Opodo eine angemessene Frist (etwa 14 Tage) zur Rückzahlung der unrechtmäßig erhobenen Abogebühren.

Folgende alternative Wege zur Kündigung sind zwar möglich, aber nicht empfehlenswert, wenn Sie zusätzlich eine Rückerstattung anstreben:

  • Kündigung über die Hotline: Zwar können Sie theoretisch auch telefonisch kündigen, jedoch fehlt Ihnen dann ein Nachweis über die erfolgte Kündigung. Zudem ist es auf diesem Kommunikationsweg schwierig, gleichzeitig eine Rückerstattungsforderung zu stellen und zu dokumentieren.
  • Kündigungsbutton im Nutzerkonto: In Ihrem Opodo Prime Konto gibt es zwar die Möglichkeit zur Kündigung, jedoch bietet dieser Weg keine Gelegenheit, gleichzeitig eine Rückerstattungsforderung zu stellen. Zudem könnte die Nutzung dieser Funktion als Anerkenntnis eines bestehenden Vertrags gedeutet werden.

b. Erstattungsbereitschaft von Opodo

(1) Erfahrungsberichte von Kunden

Die Erfahrungen zahlreicher Kunden zeichnen ein eindeutiges Bild: Opodo reagiert auf Rückerstattungsforderungen für unrechtmäßig erhobene Prime-Mitgliedsbeiträge fast ausnahmslos ablehnend. In den meisten Fällen bestätigt das Unternehmen lediglich, dass künftig keine weiteren Abogebühren mehr anfallen, ignoriert jedoch die berechtigte Forderung nach Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

Typisch für die Kommunikation mit Opodo ist eine standardisierte Antwort, die den eigentlichen Erstattungsanspruch übergeht:

Beispielantwort von Opodo auf eine Rückerstattungsforderung für Prime-Mitgliedsbeiträge
(2) Standard-Einwendungen von Opodo

Wenn Opodo überhaupt auf Erstattungsforderungen eingeht, versucht das Unternehmen sie typischerweise mit folgenden Argumenten abzuwehren:

  • Die Mitgliedschaft sei bewusst und mit ausreichender Information über die Kostenpflichtigkeit abgeschlossen worden.
  • Der Button-Text zur verbindlichen Buchung und die Darstellung im Buchungsprozess hätten den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
  • Der gewährte Rabatt bei der Buchung kompensiere die Abogebühren.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien akzeptiert worden und man habe sich daran zu halten, dass danach Abogebühren für Opodo Prime anfallen, sobald der Probezeitraum endet.

Diese Argumente hat der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 04.06.2024 (X ZR 81/23) jedoch eindeutig zurückgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass der Abonnementvertrag gemäß § 312j Abs. 4 BGB nicht wirksam zustande gekommen ist und dass auch kein Wertersatz für den erhaltenen Rabatt angerechnet werden kann.

(3) Fazit

Uns ist bisher kein Fall bekannt, in dem Opodo die nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB geschuldete Rückerstattung der Prime Mitgliedsbeiträge bereits freiwillig ohne Gerichtsverfahren gewährt hätte. Die Erfahrungen zeigen klar: Opodo ist nur zur Zahlung bereit, wenn Kunden ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen – oder wenn ein spezialisierter Dienstleister wie Ersatz-Pilot das übernimmt. Da das Unternehmen keine Schlichtungsstelle anerkennt, führt selbst dieser sonst oft erfolgversprechende Weg nicht zum Ziel.

Wer seine berechtigte Erstattung erhalten möchte, hat zwei Optionen: Entweder den zeitaufwändigen Weg einer eigenen Klage gehen oder einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Die zweite Option bietet dabei den Vorteil, dass Sie sich um nichts kümmern müssen und bei Anbietern wie Ersatz-Pilot bereits nach wenigen Tagen Ihr Geld erhalten.

3. Tipps zur eigenständigen Durchsetzung

Wenn Sie trotz der geringen Erfolgsaussichten versuchen möchten, Ihre Ansprüche selbst gegen Opodo durchzusetzen, unterstützen wir Sie mit praktischen Hinweisen. Sie erfahren:

  • wann sich der Versuch einer eigenständigen Durchsetzung überhaupt anbietet;
  • welches der effektivste Weg ist, um Ihre Kündigung und Rückerstattungsforderung bei Opodo einzureichen;
  • welche kostenlosen Hilfsmittel Ihnen die Durchsetzung erleichtern können.

Bedenken Sie aber: Eine eigenständige Durchsetzung der Rückerstattungsansprüche wird bei Opodo meist nur mit anwaltlicher Unterstützung zum Erfolg führen.

a. Inwieweit lohnt sich die eigenständige Wahrnehmung seiner Rechte?

Angesichts der fehlenden außergerichtlichen Zahlungsbereitschaft von Opodo sollten Sie zwei Aspekte abwägen:

  1. Besteht in meinem Fall überhaupt ein Rückerstattungsanspruch für die Opodo Prime Mitgliedsbeiträge?
  2. Sind Sie bereit, den Weg einer Klage zu gehen?

Die erste Frage können Sie schnell und unverbindlich mit unserem Erstattungsrechner klären:

Die grundlegenden Voraussetzungen für einen Anspruch finden Sie auch in unserem verlinkten Überblick.

Zur zweiten Frage: Wie im Abschnitt zur Erstattungsbereitschaft erläutert, zahlt Opodo in aller Regel nicht freiwillig. Das bedeutet für Ihre Strategie:

Eine eigenständige Durchsetzung kommt nur in Betracht, wenn Sie:

  • Zeit und Geduld für einen längeren Rechtsstreit mitbringen, in dem Sie selbst Kläger sind.
  • das Prozessrisiko von mehreren hundert Euro tragen können oder rechtsschutzversichert sind.
  • bereit sind, einen Anwalt zu beauftragen und sich mit ihm zum Prozess gegen Opodo abzustimmen.

Wenig Entgegenkommen können Sie hingegen erwarten, wenn Sie es nur bei einer außergerichtlichen Aufforderung belassen wollen. Selbst bei eindeutigen Ansprüchen, etwa nach:

  • Abschluss des Abonnements zusammen mit einer Reisebuchung durch unklare Button-Beschriftung („Jetzt Ticket kaufen“),
  • fehlender Information über die Kostenpflichtigkeit von Opodo Prime in der Bestellmaske &
  • automatischer Verlängerung der Mitgliedschaft nach dem kostenlosen Probemonat

wird Opodo regelmäßig nur die Kündigung bestätigen, aber keine Rückzahlung anbieten.

Wem das nicht reicht und wer sich trotzdem den Aufwand einer eigenständigen Klage ersparen möchte, sollte in Betracht ziehen, gleich die Unterstützung eines Verbraucherschutzportals wie Ersatz-Pilot in Anspruch zu nehmen. Dies gilt besonders bei:

  • mehrfachen erfolglosen Kontaktversuchen;
  • ausbleibender oder ablehnender Reaktion von Opodo auf eine erste Aufforderung hin;
  • Unsicherheit bezüglich der rechtlichen Einordnung Ihres Falls.

b. Praktische Ratschläge zur Kontaktaufnahme mit Opodo

(1) Klarstellen: Kündigung gesteht keinen bisher wirksamen Vertrag ein

Bei der Formulierung Ihrer Kündigung ist es wichtig, nicht den Eindruck zu erwecken, Sie würden anerkennen, dass überhaupt ein wirksamer Vertrag bestand. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.06.2024 (X ZR 81/23) klargestellt, dass der Opodo Prime Vertrag in vielen Fällen von vornherein unwirksam war.

Formulieren Sie daher Ihre Kündigung etwa so: „Rein vorsorglich und ohne anzuerkennen, dass ein wirksamer Abonnementvertrag bestand, kündige ich die mir unter der Bezeichnung ‚Opodo Prime‘ angebotene Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.“

(2) Brief, Chat oder Hotline für Kündigung ungeeignet

Obwohl verschiedene Kommunikationswege für eine Kündigung theoretisch möglich sind, bringen einige erhebliche Nachteile mit sich. Von folgenden Wegen raten wir daher ab:

Die Kündigung per Brief ist mit hohem Aufwand verbunden und bietet Ihnen ohne Einschreiben mit Rückschein keinen zuverlässigen Nachweis des Zugangs. Es bleibt unklar, ob und wann Ihr Schreiben bei Opodo angekommen ist. Zudem verzögert der Postweg den gesamten Prozess unnötig.

Der Chat-Support von Opodo ermöglicht zwar eine schnelle Kommunikation, doch besteht häufig keine Möglichkeit, eine vollständige Kopie der Unterhaltung zu speichern oder zu exportieren. Die Beweissicherung gestaltet sich somit schwierig. Außerdem sind die Mitarbeiter im Chat oft nicht befugt, komplexere Anliegen wie Rückerstattungsforderungen zu bearbeiten.

Die telefonische Kündigung über die Opodo-Hotline bietet ebenfalls keinerlei schriftliche Dokumentation. Ohne Aufzeichnung des Gesprächs (die rechtlich problematisch sein kann) haben Sie keine Nachweismöglichkeit darüber, was genau besprochen wurde. Zudem reagieren Hotline-Mitarbeiter auf Rückerstattungsforderungen häufig ausweichend oder verweisen auf andere Abteilungen.

(3) Kündigung am besten per E-Mail oder Kontaktformular

Für die Kündigung von Opodo Prime und die gleichzeitige Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen empfehlen wir zwei Wege, die nachweisbar und effektiv sind:

Die Kommunikation per E-Mail an customerservice-de@contact.opodo.com ist besonders vorteilhaft, da sie einen klaren Nachweis Ihrer Kontaktaufnahme liefert. Sie können jederzeit nachvollziehen, wann genau Sie Ihre Kündigung abgeschickt haben. Zudem ermöglicht die E-Mail, Ihre Rückerstattungsansprüche ausführlich zu begründen und relevante Dokumente wie Zahlungsnachweise als Anhang beizufügen. Fordern Sie unbedingt eine Lesebestätigung an und speichern Sie sowohl Ihre E-Mail als auch eventuelle Antworten.

Alternativ bietet das Kontaktformular auf der Opodo-Website ähnliche Vorteile. Es leitet Ihre Anfrage direkt an die zuständige Abteilung weiter und generiert in der Regel eine automatische Eingangsbestätigung. Machen Sie vor dem Absenden am besten einen Screenshot Ihrer Eingabe, da Sie nach dem Versand nur eine Eingangsbestätigung mit einer Fallnummer erhalten, aber keinen Zugriff mehr auf den Inhalt Ihrer eigenen Nachricht haben.

Bei beiden Kommunikationswegen sollten Sie alle relevanten Informationen angeben: Ihre Kundennummer, den Namen, unter dem das Abonnement läuft, sowie Ihre Kontaktdaten. Eine klare Betreffzeile wie „Kündigung Opodo Prime und Rückforderung unrechtmäßiger Abogebühren“ sorgt dafür, dass Ihr Anliegen korrekt eingeordnet wird.

(4) Nutzung des Musterschreibens

Unser speziell entwickeltes Musterschreiben zur Kündigung von Opodo Prime und Rückforderung gezahlter Beiträge stellt sicher, dass Ihre Kommunikation rechtlich fundiert und zielführend ist. Es wurde auf Basis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erstellt und enthält alle notwendigen rechtlichen Argumente.

Das Schreiben formuliert zunächst die Kündigung ohne Anerkenntnis eines wirksamen Vertrags und macht deutlich, dass nach dem BGH-Urteil (X ZR 81/23) der Abonnementvertrag in der Regel als unwirksam anzusehen ist. Es bezieht sich konkret auf § 312j Abs. 3 und 4 BGB, wonach bei unzureichender Button-Beschriftung beim Online-Vertragsschluss kein wirksamer Vertrag zustande kommt.

Weiterhin enthält das Musterschreiben eine rechtlich präzise Geltendmachung der Rückerstattungsansprüche gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und widerlegt vorsorglich typische Gegenargumente von Opodo, etwa zur Anrechnung eines vermeintlichen Wertvorteils durch erhaltene Rabatte.

Das Dokument setzt zudem eine angemessene Zahlungsfrist von 14 Tagen und kündigt für den Fall der Nichtzahlung weitere rechtliche Schritte an. Durch die Verwendung dieses Schreibens stellen Sie sicher, dass Sie von Anfang an eine starke rechtliche Position einnehmen und keine wichtigen Aspekte vergessen.

(5) Aufwand für Erinnerungen sparen

Die Erfahrung mit Opodo zeigt, dass das Unternehmen auf erste Kontaktversuche häufig nicht oder nur mit Standardantworten reagiert. Um sich den erheblichen Aufwand wiederholter Kontaktversuche zu ersparen, empfehlen wir eine strategische Vorgehensweise.

Setzen Sie in Ihrem ersten Schreiben bereits eine klare und angemessene Frist von 14 Tagen für die Rückerstattung Ihrer Abogebühren. Diese Frist ist rechtlich ausreichend und signalisiert gleichzeitig Ihre Entschlossenheit. Formulieren Sie eindeutig, dass Sie nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten werden.

Dokumentieren Sie den Versand Ihres Schreibens sorgfältig, einschließlich Datum und Uhrzeit. Bei E-Mails kann eine Lesebestätigung hilfreich sein, auch wenn Opodo diese möglicherweise nicht bestätigt. Speichern Sie Kopien aller versendeten Nachrichten sowie der erhaltenen Antworten.

Statt sich auf einen langwierigen Schriftwechsel mit Opodo einzulassen, der erfahrungsgemäß selten zum Erfolg führt, sollten Sie parallel bereits die Alternative eines spezialisierten Dienstleisters wie Ersatz-Pilot in Betracht ziehen. Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne zufriedenstellende Reaktion seitens Opodo können Sie so ohne weiteren Zeitverlust den nächsten Schritt einleiten.

Bei besonders dringenden Fällen oder wenn hohe Beträge auf dem Spiel stehen, kann es sinnvoll sein, bereits in Ihrem ersten Schreiben anzukündigen, dass Sie sich bei ausbleibender Reaktion an einen spezialisierten Dienstleister oder einen Rechtsanwalt wenden werden. Dies erhöht den Druck auf Opodo, Ihr Anliegen ernsthaft zu prüfen.

c. Kostenlose Hilfsmittel

Wenn Sie sich für eine eigenständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Opodo entscheiden, unterstützen wir Sie mit kostenlosen Hilfsmitteln. Auch wenn die Aussichten einer erfolgreichen Durchsetzung Ihres Erstattungsanspruchs auf eigene Faust ohne Gerichtsprozess gegen Opodo niedrig scheinen, ersparen sie Ihnen im Mindesten einiges an Arbeitsaufwand.

Folgende Hilfsmittel stehen Ihnen zur freien Verfügung:

  1. Entschädigungsrechner zur schnellen Anspruchsprüfung;
  2. Musterschreiben für professionelle Kündigungs- und Rückforderungsschreiben.
(1) Entschädigungsrechner zum Prüfen des Erstattungsanspruchs

Mit unserem spezialisierten Entschädigungsrechner können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Rückerstattung von Opodo Prime Mitgliedsbeiträgen zusteht:

Dieses Tool ist auch dann hilfreich, wenn Sie Ersatz-Pilot nicht beauftragen und stattdessen lieber erst versuchen möchten, die Erstattung selbst von Opodo einzufordern. Der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot bietet dabei folgende Vorteile:

  • Keine Registrierung oder Anmeldung erforderlich.
  • Erste Einschätzung bereits ohne Mitteilung persönlicher Kontaktdaten.
  • Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere des BGH-Urteils vom 04.06.2024.
  • Automatische Berechnung der Höhe Ihrer Ansprüche auf Erstattung von Opodo Prime Gebühren.
  • Prüfung der Verjährungsfristen.
  • Bewertung, ob ein Erstattungsanspruch besteht und Ersatz-Pilot eine Direkterstattung leisten kann, in wenigen Minuten.

Der Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie den Zeitpunkt des Abschlusses von Opodo Prime, die Höhe und Anzahl der bereits geleisteten Zahlungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung, die Ihnen als Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen dient.

Zwar bieten auch andere Portale ähnliche Rechner an, deren Ergebnisse sind jedoch oft weniger aussagekräftig, da sie häufig nicht die spezifischen rechtlichen Besonderheiten der Opodo Prime Problematik berücksichtigen oder aus kaufmännischen Erwägungen tendenziell zu optimistische Erfolgsaussichten prognostizieren.

(2) Musterschreiben zur Kündigung und Erstattungsforderung

Um Ihre Kündigung und Rückerstattungsforderung gegenüber Opodo rechtssicher zu formulieren, stellen wir ein umfassendes Musterschreiben zur Verfügung:

Unser speziell für Opodo Prime entwickeltes Musterschreiben bietet folgende Vorteile:

  • Optimiert für den Versand per E-Mail oder über das Opodo-Kontaktformular
  • Präzise Formulierungen zu den rechtlichen Grundlagen unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung
  • Deutliche Unterscheidung zwischen Kündigung und Rückerstattungsforderung
  • Klare Fristsetzung und unmissverständliche Zahlungsaufforderung
  • Vorbeugung gegen typische Ablehnungsgründe von Opodo
  • Bewährt in der Auseinandersetzung mit dem Unternehmen

Das Schreiben konzentriert sich auf die wesentlichen rechtlichen Aspekte und enthält genau die Informationen, die für eine erfolgreiche Geltendmachung Ihrer Ansprüche notwendig sind. Es berücksichtigt insbesondere das wegweisende BGH-Urteil (X ZR 81/23), wonach bei unzureichender Button-Beschriftung kein wirksamer Vertrag zustande kommt und Opodo keine Anrechnung für eventuell gewährte Rabatte verlangen kann.

Die rechtliche Argumentation im Musterschreiben ist so gestaltet, dass sie für Opodo nachvollziehbar ist und gleichzeitig Ihre Position konsequent vertritt. Der deutliche Hinweis auf Ihre Bereitschaft zur gerichtlichen Durchsetzung erhöht den Druck auf das Unternehmen, Ihre berechtigten Ansprüche zu erfüllen.

Durch die Nutzung unseres Musterschreibens sparen Sie nicht nur Zeit, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Kommunikation mit Opodo von Anfang an auf einem soliden rechtlichen Fundament steht – eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

4. Anspruch durchsetzen mit Ersatz-Pilot

Wenn Sie sich den Aufwand einer eigenständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Opodo ersparen möchten, können Sie alternativ auch Ersatz-Pilot beauftragen. Als Verbraucherschutzportal übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie, kündigen auf Wunsch Ihr Opodo Prime Abonnement, zahlen Sie gegen eine Gebühr von 20% Ihres Erstattungsanspruchs direkt dafür aus und übernehmen die Auseinandersetzung mit Opodo.

a. Ablauf

Die grundsätzliche Funktionsweise bei der Unterstützung durch Ersatz-Pilot lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Kostenlose Prüfung Ihres Falls auf Erfolgsaussichten im Entschädigungsrechner
  • Direkt im Anschluss: Möglichkeit zur Beantragung einer Direkterstattung.
  • Bei positiver Prüfung schnelle Auszahlung Ihrer Erstattung in wenigen Tagen.
  • Übernahme der gesamten Kommunikation mit Opodo einschließlich der Kündigung.
  • Bei Bedarf gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.
  • Übernahme des vollen Prozesskostenrisikos.

Nach unserer Kenntnis bietet ist Ersatz-Pilot gegenwärtig das einzige Legal-Tech-Portal, das einen spezialisierten Service zur Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen bei Opodo Prime anbietet.

Zwar gibt es einige Anwaltskanzleien wie die Berliner Kanzlei URSUS, die ihre Unterstützung in diesem Bereich anbieten. Diese arbeiten jedoch nach dem klassischen anwaltlichen Geschäftsmodell: Sie leiten eine Rückerstattung nur und erst nach erfolgreicher Durchsetzung an Sie weiter und bieten keine Sofortauszahlung.

b. Konditionen von Ersatz-Pilot

Vergleich des Dienstes von Ersatz-Pilot, um Opodo Prime zu kündigen und Erstattung zu leisten

Ersatz-Pilot kennzeichnet sich als Direktentschädiger durch folgende Merkmale:

  • Ankauf Ihrer berechtigten Ansprüche auf Rückerstattung der Opodo Prime Mitgliedsbeiträge auf Ihren Online-Antrag hin.
  • Auszahlung innerhalb weniger Tage nach positiver Prüfung.
  • Garantierte Auszahlung in Höhe von 80% des Erstattungsanspruchs unterm Strich – ohne verdeckte Nebenkosten und unabhängig vom späteren Durchsetzungserfolg gegen Opodo.
  • Kündigungsservice: Ersatz-Pilot kümmert sich in Ihrem Namen auf Wunsch ohne Aufpreis um die Beendigung Ihres Opodo Prime Abonnements.
  • Vollständige Übernahme des Prozessrisikos, also keine Nachzahlungspflicht selbst wenn die Durchsetzung gegen Opodo scheitern sollte.

Im Gegensatz dazu würden traditionelle Inkasso-Dienstleister oder Rechtsanwälte:

  • erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Opodo auszahlen.
  • bei Gerichtsprozessen eine übliche Bearbeitungszeit von mehreren Monaten benötigen.
  • zwar ebenfalls das Prozessrisiko bei Misserfolg tragen (falls sie auf Erfolgsbasis arbeiten), Ihnen aber dennoch eine deutlich längere Wartezeit zumuten.

Gerade bei Opodo, das nach unserer Erfahrung regelmäßig erst auf Klage hin zahlt, bietet das Direktentschädiger-Modell von Ersatz-Pilot erhebliche Vorteile: Sie erhalten Ihr Geld zeitnah und müssen nicht den oft monatelangen Rechtsstreit abwarten. Die Provision von 20% (bereits in der Auszahlung von 80% des Anspruchswertes berücksichtigt) liegt dabei in einem angemessenen Rahmen angesichts der gebotenen Vorteile.

c. Vorteile

Die Beauftragung von Ersatz-Pilot bietet Ihnen folgende konkrete Vorteile:

  • Schneller Erfolg: Auszahlung bereits wenige Tage nach Antragstellung, nicht erst nach erfolgreicher Durchsetzung.
  • Kein Kostenrisiko: Keine Vorabkosten und keine Nachzahlungspflicht, selbst wenn die Durchsetzung des Anspruchs gegen Opodo scheitert.
  • Professionelle Bearbeitung: Nutzung rechtlicher Expertise und Erfahrung mit ähnlichen Fällen.
  • Aufwandsersparnis & stressfreier Ablauf: Keine langwierigen Verhandlungen oder Schriftwechsel mit Opodo. Keine Notwendigkeit, sich mit ablehnenden Antworten und Verzögerungstaktiken von Opodo auseinanderzusetzen.
  • Sicherheit: Garantierte Auszahlung in Höhe von 80% Ihres Anspruchs, unabhängig vom späteren Erfolg gegen Opodo.

Falls Sie sich für diesen komfortablen Weg entscheiden möchten, können Sie Ihren Anspruch hier prüfen lassen:

5. Alternative Vorgehensweisen

Neben der eigenständigen Durchsetzung und der Beauftragung von Ersatz-Pilot bleiben Ihnen im Wesentlichen zwei weitere Wege, um Ihre Ansprüche gegen Opodo geltend zu machen:

  1. durch eigenständige Klageerhebung vor Gericht.
  2. durch Beschwerde bei offiziellen Stellen.

Eine Schlichtung ist bei Opodo hingegen nicht erfolgversprechend, da das Unternehmen auf seiner Website ausdrücklich darauf hinweist, dass es nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilnimmt.

a. Eigene Klage

Ob Sie sich dazu entscheiden, selbst gegen Opodo zu klagen, sollten Sie vor allem davon abhängig machen, ob Ihnen der Aufwand den Teil der Erstattung wert ist, den ein Dienstleister wie Ersatz-Pilot als Provision einbehält. Die eigenen Mühen sind selbst bei Beauftragung eines Rechtsanwalts durchaus höher, als wenn Sie lediglich einige Minuten für die Antragstellung bei Ersatz-Pilot aufwenden.

Üblicherweise müssen Sie bei einer eigenständigen Klage mindestens:

  • einen geeigneten verbraucherrechtlich versierten Anwalt auswählen,
  • alle relevanten Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise zusammenstellen,
  • Ihren Fall detailliert schildern und eine Vollmacht unterzeichnen,
  • mehrere Monate Verfahrensdauer in Kauf nehmen.

Bei Beträgen unter 600 € besteht zwar theoretisch die Möglichkeit, selbstständig Klage zu erheben, ohne eine Anwaltskanzlei einzuschalten. So sparen Sie sich das Honorar Ihres Anwalts. Der eigene Aufwand wird dadurch aber deutlich größer, und Sie müssen sich mit den prozessualen Formalitäten auseinandersetzen.

Relevant für die Wahl der bevorzugten Vorgehensweise ist daneben die wirtschaftliche Dimension des Rechtsstreits. Wenn Sie den Klageweg beschreiten möchten, richtet sich das Kostenrisiko nach Ihrem Versicherungsstatus. Hierzu stellen wir einmal die jeweiligen Eckdaten gegenüber.

Mit Rechtsschutzversicherung:

  • Geringes finanzielles Risiko dank Kostenübernahme des Versicherers.
  • Vorherige Deckungsprüfung durch Anwalt (die Kanzlei kümmert sich um die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung).
  • Sie müssen nur die Selbstbeteiligung verauslagen, deren Höhe sich nach Ihrer Versicherungspolice richtet.
  • Im Erfolgsfall wird auch der Selbstbehalt erstattet.

Ohne Rechtsschutzversicherung:

  • Gerichtskosten müssen Sie bei einem typischen Streitwert von 100-300 € (je nach Laufzeit des Opodo Prime Abonnements) in Höhe von etwa 114 € auslegen.
  • Eigene Anwaltskosten von ca. 100-150 € inkl. MwSt. müssen Sie ebenfalls vorstrecken.
  • Diese Kosten erstattet Opodo nur, wenn Sie den Prozess gewinnen.
  • Bei Prozessverlust tragen Sie zusätzlich die gegnerischen Anwaltskosten (§ 91 Abs. 1 ZPO).

Wägen Sie daher sorgfältig ab, ob sich der zeitliche und finanzielle Aufwand einer eigenen Klage für Sie lohnt, oder ob die schnelle und sichere Lösung über Ersatz-Pilot mit einer 20%igen Provision nicht die wirtschaftlich sinnvollere Option darstellt.

b. Sonstige Beschwerdemöglichkeiten

Als ergänzende Maßnahme ist es denkbar, zusätzlichen Druck über öffentliche Stellen und Plattformen ausüben. Dieses Vorgehen ersetzt zwar nicht die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, mag aber einen Versuch für diejenigen wert sein, die weder selbst klagen noch einen Dienstleister wie Ersatz-Pilot nutzen möchten.

(1) Beschwerde bei offiziellen Stellen

Da Opodo seinen Firmensitz in Spanien hat, müsste eine förmliche Beschwerde an die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde gerichtet werden. Wegen des Sitzes Opodos in Madrid dürfte die Dirección General de Comercio, Consumo y Servicios de la Comunidad de Madrid zuständig sein. Diese einzuschalten, gestaltet sich in der Praxis jedoch als sehr umständlich:

  • Die Amtssprache der Behörde ist Spanisch.
  • Der Verwaltungsprozess kann langwierig sein. Die Verfahrensdauer lässt sich kaum abschätzen, weil man die aktuellen personellen Kapazitäten und die Auslastung der Behörde von außen nicht ersehen kann.
  • Die Einflussmöglichkeiten auf Ihr individuelles Problem sind begrenzt.
  • Es ist unklar, auf Basis welcher Ermächtigungsgrundlage nach spanischem Recht die dortige Gewerbeaufsicht Unternehmen wie Opodo maßregeln kann, wenn diese unwirksame AGB verwenden oder Rechtspflichten gegenüber Kunden nicht einhalten.
  • Es besteht keine Garantie, dass die Behörde tatsächlich einschreitet.

Alternativ können Sie eine Beschwerde an folgende Stellen richten:

  • Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
  • Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
  • Portal „Fit for Travel“ des Auswärtigen Amtes.

Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass diese Stellen zwar Verbraucherbeschwerden sammeln und bündeln, jedoch keine direkte Durchsetzungsmacht für Ihren individuellen Fall haben. Sie können lediglich durch Sammelbeschwerdeverfahren langfristig auf eine Verhaltensänderung von Unternehmen wie Opodo hinwirken.

(2) Öffentliche Kritik

Daneben steht Ihnen stets die Möglichkeit offen, Ihre Kritik über Opodo und die Schwierigkeiten bei der Kündigung von Opodo Prime sowie der Rückerstattung von Abogebühren auf Bewertungsportalen wie Trustpilot oder in den sozialen Medien zu veröffentlichen.

Opodo reagiert auf öffentliche Kritik allerdings verhalten:

  • Bewertungen auf Trustpilot werden selten beantwortet und führen dementsprechend kaum zu konkreten Lösungen.
  • Es ist nicht erkennbar, dass nach öffentlicher Kritik konkrete Erstattungen angeboten werden.

Falls Sie dennoch öffentliche Kritik in sozialen Medien üben möchten, beachten Sie:

  • Bleiben Sie sachlich und bei den Fakten.
  • Vermeiden Sie überzogene Darstellungen.
  • Verzichten Sie auf beleidigende Äußerungen.
  • Nennen Sie konkrete Daten und Fakten zu Ihrem Fall.
  • Erwähnen Sie vorherige erfolglose Kontaktversuche.

Andernfalls riskieren Sie die Löschung Ihrer Beiträge oder sogar rechtliche Konsequenzen.

IV. Musterschreiben, um Opodo Prime zu kündigen & Geld zurück zu verlangen

Mit unserem kostenlosen Musterschreiben können Sie Ihre Opodo Prime Mitgliedschaft kündigen und gleichzeitig die Rückerstattung bereits gezahlter Abogebühren einfordern. Das Schreiben legt die aktuelle Rechtslage nach dem BGH-Urteil (X ZR 81/23) vom 4. Juni 2024 zugrunde und enthält alle rechtlich relevanten Argumente.

Bevor Sie das Musterschreiben nutzen, empfehlen wir, mit unserem Entschädigungsrechner zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Erstattungsanspruch in Ihrem konkreten Fall besteht. Dies hilft Ihnen auch, bei einer möglichen Ablehnung durch Opodo besser einschätzen zu können, ob diese berechtigt ist oder nicht.

Über das folgende Formular können Sie sich kostenlos und unverbindlich ein individualisiertes Schreiben generieren lassen. Nach dem Ausfüllen erhalten Sie eine E-Mail mit dem fertigen Musterschreiben sowie mit den Kontaktdaten von Opodo und Hinweisen zur weiteren Vorgehensweise.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Füllen Sie alle Felder aus, um ein vollständig auf Ihren Fall zugeschnittenes Schreiben zu erhalten.
  2. Lassen Sie die Felder leer, wenn Sie die Vorlage lieber selbst anpassen möchten – wir senden Ihnen dann eine leere Mustervorlage zu.

V. Fragen und Antworten zur Kündigung & Erstattung bei Opodo Prime

Wann ist es nicht mehr möglich, Opodo Prime zu kündigen?

Sie können Opodo Prime jederzeit fristlos kündigen, wenn Sie bei der Bestellung in Opodos Abo-Falle getappt sind. Auch besteht dann die Möglichkeit, Geld für die Abogebühren zurückzuerhalten. Mehr dazu hier. Ansonsten gelten nach Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist die Kündigungsbestimmungen aus Opodos AGB. Dann kann erst zum Ende des ersten Jahres gekündigt werden.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft bei Opodo Prime kündigen?

Am effektivsten kündigen Sie Opodo Prime mit Ersatz-Pilots kostenlosem Storno-Service oder per E-Mail an customerservice-de@contact.opodo.com oder über das Kontaktformular auf der Opodo-Website. Verwenden Sie unser Musterschreiben und fordern Sie gleichzeitig die Erstattung unrechtmäßig abgebuchter Beträge. Telefonische Kündigungen sind nicht zu empfehlen. Weitere Details unter Wege zur Kündigung.

Kann man Opodo Prime online kündigen?

Ja, Sie können Opodo Prime online über das Kontaktformular auf der Opodo-Website kündigen – oder über Ersatz-Pilots kostenlosen Kündigungsservice. Dies ist neben der Kündigung per E-Mail der empfohlene Weg. Wenn Sie persönlich kündigen, achten Sie darauf, eine Lesebestätigung anzufordern und die Kündigung zu dokumentieren. Mehr dazu unter Praktische Ratschläge zur Kontaktaufnahme.

Wie komme ich aus der Opodo-Prime Abofalle?

Kündigen Sie schriftlich per E-Mail oder Kontaktformular und fordern Sie gleichzeitig die Rückerstattung aller Abogebühren. Berufen Sie sich auf das BGH-Urteil vom 04.06.2024 (X ZR 81/23). Eine komfortablere Alternative bietet Ersatz-Pilots Erstattungsservice – auch wenn Opodo Ihre Forderung ablehnt. Ausführliche Informationen unter Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wie bekomme ich nach der Kündigung von Opodo Prime Geld zurück?

Fordern Sie in Ihrem Kündigungsschreiben direkt die Rückerstattung aller abgebuchten Beträge. Unser Musterschreiben enthält alle nötigen Formulierungen. Alternativ bietet Ersatz-Pilot Ihnen eine Direkterstattung von 80% Ihrer Abo-Gebühren, ohne dass Sie sich selbst mit Opodo auseinandersetzen müssen. Details unter Erstattungsbereitschaft von Opodo.

Kann ich Opodo Prime kündigen per E-Mail?

Ja, die Kündigung per E-Mail an customerservice-de@contact.opodo.com ist eine der empfohlenen Methoden. Achten Sie auf eine eindeutige Betreffzeile wie „Kündigung Opodo Prime“ unter Nennung Ihrer Vertragsdaten. Tipp: Nutzen Sie unsere Mustervorlage – auch damit Sie nicht versehentlich mit der Kündigung eingestehen, dass vorher ein wirksamer Vertrag bestand. Mehr Informationen unter Wege zur Kündigung.

Welche Erfahrungen machen Kunden beim Versuch, Opodo Prime zu kündigen?

Viele Kunden berichten von Schwierigkeiten bei der Kündigung und Rückerstattung. Opodo reagiert häufig verzögert oder gar nicht auf Anfragen und lehnt Erstattungen oft ab. Selbst nach dem BGH-Urteil vom 4.6.2024 hat sich die Erstattungsbereitschaft von Opodo kaum gebessert. Hilfe verspricht aber Ersatz-Pilots Erstattungsservice. Mehr zu Kundenerfahrungen unter Erfahrungsberichte von Kunden.

Muss ich Opodo Prime vor dem Flug kündigen?

Nein, Sie können Opodo Prime unabhängig von Ihrer Reisezeit kündigen und Abogebühren zurückverlangen. Die Kündigung hat keinen Einfluss auf bereits gebuchte Flüge. Allerdings sollten Sie beachten, dass bei mehrfacher Nutzung der Preisvorteile von Opodo Prime die Rückerstattungsmöglichkeiten eingeschränkt sein können. Mehr dazu unter Anforderungen, um Opodo Prime zu kündigen.

Über welchen Kontakt kann ich meine Mitgliedschaft bei Opodo Prime kündigen?

Die empfohlenen Kontaktwege sind: 1. E-Mail: customerservice-de@contact.opodo.com 2. Kontaktformular auf der Opodo-Website. 3. Ersatz-Pilots kostenlosen Kündigungsservice nutzen. Detaillierte Kontaktinformationen finden Sie unter Praktische Ratschläge zur Kontaktaufnahme.

Über die Autorin

Dieser Beitrag wurde erstellt von Laura Held am 06.03.2025. Laura Held studierte BWL, schloss ihr Master-Studium im Jahr 2020 ab und verstärkt seit März 2021 das Team von Ersatz-Pilot. Die Online-Redaktion unseres Fluggastportals unterstützt sie gelegentlich mit Artikeln zu reisebezogenen Themen.

Dr. Christopher Wekel hat die sachliche Richtigkeit der (juristischen) Angaben in dem Artikel geprüft und hat diese für einwandfrei befunden. Er ist Rechtsanwalt der Hamburger Kanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte und berät Ersatz-Pilot in reiserechtlichen Fragen. In dieser Eigenschaft verfasst er unter anderem Gutachten zu Fluggast- und Fahrgastrechten und wertet die einschlägige Rechtsprechung aus.