In diesem Artikel erklären wir, wann Ryanair Ihnen eine Entschädigung für Flugverspätungen zahlen muss. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie 250, 400 oder 600 € von Ryanair verlangen können und wie Sie diese Beträge am besten einfordern. Wir führen Sie der Reihe nach durch alle wesentlichen Punkte – von den rechtlichen Grundlagen bis zu konkreten Handlungsempfehlungen.
Einen schnellen Überblick finden Sie in unserer Kurzübersicht. Dort haben wir die wichtigsten Schritte von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung zusammengefasst. Im Einzelnen erfahren Sie außerdem:
Möchten Sie mehr über Ihre weiteren Rechte bei einer Flugverspätung erfahren? In unserem ausführlichen Ratgeber hierzu finden Sie alle Informationen:
Haben Sie eine konkrete Frage zu Ihrer Ryanair-Verspätung? Schauen Sie in unseren FAQ–Bereich mit häufig gestellten Fragen. Oder nutzen Sie unseren Live-Chat für direkte Unterstützung. Falls Sie interessiert, ob ein bestimmter Ryanair-Flug zur Entschädigung berechtigt, können Sie das übrigens direkt kostenlos in unserem Entschädigungsrecher prüfen:
In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie bei Verspätungen von Ryanair-Flügen schnell und effektiv eine Entschädigung bekommen. Mit den folgenden drei Schritten kommen Sie zügig zu Ihrer Flugentschädigung:
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen eine Entschädigung von Ryanair zu, wenn:
Sind diese zentralen Voraussetzungen erfüllt, stehen Ihre Chancen auf eine Entschädigung gut. Es gibt noch einige weitere Bedingungen, die aber meist automatisch erfüllt sind. Wichtig ist vor allem, dass die Verspätung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, da der Anspruch sonst verjährt ist.
Die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von Ryanair sind im Einzelnen folgende:
Genauere Informationen zu allen weiteren Anforderungen erhalten Sie im Abschnitt zu den zusätzlichen Voraussetzungen.
Bei verspäteten Ryanair-Flügen bestimmt die Länge der Flugstrecke die Höhe Ihrer Entschädigung. Da Ryanair hauptsächlich Kurz- und Mittelstrecken innerhalb Europas bedient, stehen Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung meist 250 € oder 400 € pro Person zu. Die Entschädigung beträgt:
In besonderen Fällen kann die Entschädigung von diesen Standardbeträgen abweichen:
1. Bei einer zusätzlichen Verspätung des Ersatzfluges nach Flugausfall können Sie beide Verspätungen geltend machen.
2. Für EU-Binnenflüge gilt eine Obergrenze von 400 €, auch bei Distanzen über 3.500km (z.B. auf die Kanaren).
3. Bei Verspätungen zwischen 3 und 4 Stunden zahlt Ryanair nur die Hälfte des regulären Betrags.
Genauere Erläuterungen zu diesen Ausnahmen finden Sie weiter unten im Artikel.
Den exakten Betrag für Ihren Fall können Sie schnell und einfach mit unserem Entschädigungsrechner ermitteln:
Welcher Weg zur Entschädigung für Sie am besten ist, hängt von den Umständen Ihrer Verspätung ab. Da Ryanair oft zögerlich bei Entschädigungszahlungen ist, sollten Sie die verschiedenen Möglichkeiten sorgfältig abwägen.
Bei eindeutigen Fällen, etwa wenn die Verspätung auf einem gewöhnlichen technischen Problem am Flugzeug beruhte, können Sie Ryanair zunächst direkt kontaktieren. Ein gut formuliertes Mahnschreiben führt manchmal zum Erfolg:
Ist es weniger klar, ob die Ursache der Verspätung Ryanair vorwerfbar ist, zahlt Ryanair hingegen weniger bereitwillig eine Entschädigung. Hier empfehlen sich andere Wege. Sie können die Schlichtungsstelle SÖP oder einen Anwalt einschalten oder ein Fluggastportal beauftragen. Als ein solches zahlt Ersatz-Pilot Ihnen beispielsweise ohne Kostenrisiko die Entschädigung bereits nach 1-3 Tagen aus. Andere Anbieter wie Flightright kehren den Betrag erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Ryanair aus, was mehrere Monate dauern kann. Auch die Abzüge vom ausgezahlten Entschädigungsbetrag durch die Servicegebühren unterscheiden sich zwischen verschieden Fluggastportalen stark. Es lohnt sich darum vor Auftragserteilung ein Vergleich der zahlreichen Lösungen:
Mit einer Rechtsschutzversicherung ohne hohe Selbstbeteiligung können Sie Ihre Ansprüche auch selbstständig gerichtlich durchsetzen. Der Vorteil: Sie erhalten die volle Entschädigungssumme. Der Nachteil: Das Verfahren dauert mehrere Monate und Sie sind als Kläger selbst eingebunden. Wer eine schnellere und bequeme Lösung sucht, ist bei Fluggastportalen wie Ersatz-Pilot besser aufgehoben. Fluggastportale arbeiten ohne Vorkosten und behalten nur im Erfolgsfall eine Provision ein. Als Direktentschädiger überweist Ersatz-Pilot Ihnen nach positiver Prüfung innerhalb von 1-3 Tagen 71-75% der Entschädigungssumme.
Portale wie Flightright berechnen meistens höhere Provisionen und zahlen erst nach erfolgreicher Durchsetzung gegen Ryanair – was oft Monate dauert.
Die kostenlose Schlichtungsstelle SÖP oder eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt sind weitere Optionen. Allerdings können diese Ryanair nicht zur Zahlung verpflichten.
Eine ausführliche Gegenüberstellung aller Alternativen zur Durchsetzung finden Sie hier:
In diesem Abschnitt erläutern wir, wann Ryanair Ihnen eine Entschädigung für Ihre Flugverspätung zahlen muss. Wir führen Sie durch alle maßgeblichen Punkte:
1. Ein Überblick der wichtigsten Voraussetzungen hilft Ihnen, sich schnell zu orientieren.
Danach erklären wir die einzelnen Voraussetzungen im Detail:
2. Welche Ryanair-Flüge fallen unter die EU-Fluggastrechteverordnung (Anwendungsbereich)?
3. Ab welcher Verspätungsdauer besteht ein Anspruch?
4. Wann darf Ryanair die Zahlung wegen außergewöhnlicher Umstände ablehnen?
5. Welche weiteren Bedingungen müssen Sie beachten?
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung ergeben sich diese Hauptvoraussetzungen für eine Entschädigung von Ryanair:
Es gibt noch einige weitere Bedingungen, die aber meist automatisch erfüllt sind.
Mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner können Sie sofort und unverbindlich prüfen, ob Ihr Fall diese Voraussetzungen erfüllt:
Für eine zweite Meinung bieten auch Portale wie EUclaim kostenlose Online-Prüfungen ohne Registrierung. Andere Anbieter wie Flightright oder Airhelp fordern hingegen vorab Ihre Kontaktdaten, ehe sie Ihnen das Prüfergebnis zu Ihrem Flug anzeigen. Falls Sie für eine Ersteinschätzung auf ein Tool zurückgreifen wollen, dass vor der Einschätzung voraussetzt, personenbezogene Daten preiszugeben, sollten Sie erst klären, ob Sie den jeweiligen Anbieter wirklich später beauftragen möchten. Dazu lohnt ein vorheriger Vergleich der verschiedenen Fluggastportale.
Die Prüftools von ADAC und verschiedener Verbraucherzentralen wie der von Nordrhein-Westfalen sind ebenfalls kostenlos. Sie prüfen aber nicht alle Voraussetzungen umfassend. Besonders die wichtige Prüfung außergewöhnlicher Umstände findet hier maximal anhand der Eigeninformationen des Nutzers statt, ohne dass ein Abgleich mit externen Flugdatenbanken erfolgt.
Die EU-Fluggastrechteverordnung greift bei Ryanair-Flügen fast immer. Denn die Airline fliegt hauptsächlich auf Strecken innerhalb Europas. Als EU-Airline muss Ryanair bei allen Problemflügen entschädigen, bei denen entweder zumindest der Startflughafen oder der Zielflughafen in der EU liegt (Art. 3 Abs. 1 lit. a, b VO (EG) Nr. 261/2004).
Die Fluggastrechte-Verordnung gilt im Übrigen auch in der Schweiz und in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind Island, Liechtenstein und Norwegen.
Daneben verabschiedete das britische Parlament im Nachgang des EU-Withdrawal Acts von 2018 Gesetzgebung, die die Bestimmungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung spiegelbildlich bei Abflügen aus Großbritannien für anwendbar erklärt. Ryanair-Flüge zwischen diesen Ländern fallen also ebenfalls in den Anwendungsbereich der Fluggastrechte. Ein Flug mit Ryanair von London Stansted in ein Drittland begründet danach die gleichen Ansprüche wie eine Verbindung innerhalb der EU, zum Beispiel zwischen Hamburg und Mallorca.
Dieser Abschnitt erklärt:
a. die grundsätzlichen Entschädigungsvoraussetzungen bei der Länge der Verspätung;
b. was zu tun ist, wenn die Airline die Verspätung bestreitet;
c. die Besonderheiten bei Umsteigeverbindungen;
d. die Regeln bei Umleitungen auf andere Flughäfen.
Gemäß dem Sturgeon-Urteil des EuGH vom 19. November 2009 (C-402/07; C-432/07) muss die Verspätung am Zielort mindestens drei Stunden betragen, damit Anspruch auf Entschädigung besteht. Der Gerichtshof stellt solche erheblichen Verspätungen den Flugausfällen gleich, da sie ähnliche Unannehmlichkeiten verursachen. Bei geringeren Verzögerungen ergeben sich zwar zum Teil bereits andere Fluggastrechte wie solche auf kostenlose Verpflegung. Eine Entschädigung in Geld ist jedoch erst ab einer Ankunftsverspätung von mindestens 180 Minuten vorgesehen.
Maßgeblich ist zur Berechnung die Zeitdifferenz zwischen:
Bei der Berechnung zählt immer nur die Verspätung am endgültigen Zielort – egal ob Direkt- oder Umsteigeverbindung (EuGH, Urteil vom 20. Februar 2013, C-11/11). Auf Verspätungen am Startflughafen oder Umsteigeort kommt es dagegen nicht an.
Bei eindeutigen Verspätungen von weitaus mehr als drei Stunden gibt es selten Streit. Diese Fälle sind in Flugdatenbanken gut dokumentiert und deswegen verweigert Ryanair Entschädigungen erfahrungsgemäß zumindest nicht mit der Begründung, die Verzögerung reiche für einen Anspruch nicht aus.
Schwieriger wird es bei Verspätungen nahe der Drei-Stunden-Grenze. Hier behauptet Ryanair häufig, die maßgebliche Schwelle sei nicht erreicht.
Will man die Entschädigung trotzdem vor Gericht einklagen, ist man selbst in der Beweislast: Sie als Passagier oder wir als Fluggastportal an Ihrer Stelle müssen nachweisen, dass die Verspätung mindestens 180 Minuten betrug. Bei knappen Fällen kann das herausfordernd sein, etwa wenn Ryanair behauptet, die erste Tür wurde schon nach 179 Minuten geöffnet.
Nützliche Beweismittel sind in solchen Fällen:
Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Verspätung die „magische Schwelle“ von 180 Minuten überschritt, haben Sie außerdem die Möglichkeit, die tatsächliche Ankunftszeit Ihres Ryanair-Flugs schnell in unserem Entschädigungsrechner zu prüfen.
Falls sich dabei anhand unserer Datenbanken eine Verspätung von mehr als 180 Minuten ergibt, benötigen Sie keine weiteren Nachweise, wenn Sie unsere Direktentschädigung anfordern. Das bedeutet nämlich, dass wir bereits anhand vorhandener Belege die ausreichende Ankunftsverzögerung belegen können. Zum Beispiel anhand schon eingeholter Auskünfte der Flugsicherungsbehörde Eurocontrol.
Bei mehrteiligen Ryanair-Flügen zählt die Gesamtverspätung am Endziel. Verspätungen auf Teilstrecken sind nur relevant, wenn sie zu einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel führen. Beispiel: Bei einer Verbindung Dublin-London-Mailand ist die Ankunftszeit in Mailand entscheidend, nicht die Verspätung in London.
Wichtig: Die Flüge müssen in einer einzigen Buchung bei Ryanair gebucht sein. Getrennt gebuchte Flüge gelten als eigenständige Verbindungen. Bei der Airline sind erfahrungsgemäß durchgehende Umsteigeverbindungen eher selten. Ryanair setzt hauptsächlich auf Direktflüge zwischen zwei Städten. Nur an wenigen Flughäfen wie London Stansted testet Ryanair bisher echte Umsteigeverbindungen.
Besondere Vorsicht ist insofern geboten bei Buchungen über Vermittlungsportale wie Opodo und Online-Reisebüros (OTAs). Häufig werden dort zwar Ryanair-Umsteigeverbindungen in einem Vorgang angeboten, technisch sind es aber separate Einzelbuchungen. Diese platziert das Buchungsportal im Hintergrund der Bestellung gesondert und stellt diese in der Buchungsbestätigung dann bloß verklammert dar, ohne dass Ryanair die Umsteigeverbindung direkt so anbietet.
In diesem Fall haftet Ryanair bei Verspätungen nur für die jeweilige Teilstrecke. Es kommt dann darauf an, mit welcher Ankunftsverspätung der Flug am Zielort der Teilstrecke ankommt. Verspätet sich der erste gesondert gebuchte Flug zum Beispiel nur um zwei Stunden und verpasst der Fluggast deswegen seinen Anschluss, schuldet Ryanair keine Entschädigung.
Sie erkennen getrennte Buchungen an diesen Merkmalen:
Beispiel: Bei einem Flug Hamburg-Mailand-Bari mit Gepäckneuaufgabe in Mailand zählt nur die Verspätung bis Mailand für die Frage, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Bei Umleitungen auf Ausweichflughäfen gilt der Zeitpunkt der Ankunft am ursprünglich gebuchten Ziel. Landet ein Ryanair-Flug nach Berlin etwa in Leipzig und organisiert die Airline einen Bustransfer, zählt die Ankunftszeit des Busses in Berlin (EuGH, 22. April 2021, Az. C-826/19).
Ryanair schuldet eine Entschädigung gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Fluggastrechte-Verordnung in der Regel auch dann nicht, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter diesem abstrakten Begriff?
Als außergewöhnliche Umstände gelten dabei Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Ryanair liegen. Landläufig spricht man hierbei auch von Fällen höherer Gewalt. Dazu zählen etwa extreme Wetterlagen, Streiks des Flughafenpersonals oder unvorhergesehene Flughafensperrungen. In solchen Fällen kann sich die Airline ihrer Entschädigungspflicht entziehen. Die europäischen Gerichte haben jedoch strenge Maßstäbe entwickelt.
Wichtiges Beispiel: Ein technischer Defekt am Flugzeug begründet meist keinen außergewöhnlichen Umstand. Hier muss Ryanair in der Regel entschädigen. Anders verhält es sich bei schweren Unwettern, die einen sicheren Flugbetrieb unmöglich machen.
Folgende Umstände entlasten Ryanair beispielsweise von der Entschädigungspflicht, weil die Gerichte sie als außergewöhnlich ansehen:
Extreme Wetterereignisse: Bei schweren Stürmen, dichtem Nebel oder Blitzeis muss Ryanair meistens keine Entschädigung zahlen.
Unvorhergesehene Flughafensperrungen: Wenn ein Airport wegen einer Terrorwarnung oder Sicherheitspanne schließen muss, entfällt die Zahlungspflicht auch.
Streiks außerhalb des Ryanair-Konzerns: Arbeitsniederlegungen von Fluglotsen oder Bodenpersonal anderer Firmen befreien die Airline typischerweise von der Haftung.
Medizinische Notfälle: Wenn ein Flug wegen eines erkrankten Passagiers ungeplant landen muss, gilt dies ebenfalls als außergewöhnlicher Umstand.
Vogelschlag: Beschädigungen durch Vögel stuft der EuGH als außergewöhnlich ein, sofern sie über normale Abnutzung hinausgehen.
Zu den gewöhnlichen Ursachen einer Verspätung, die als beherrschbar gelten und eine Airline wie Ryanair nicht von der Entschädigungspflicht befreien, gehören:
Eine vollständige Übersicht aller relevanten Fallgruppen haben wir hier zusammengestellt:
Selbst wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen. Nach Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechte-Verordnung muss Ryanair alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Verspätung zu minimieren.
Beispiele für zumutbare Maßnahmen:
1. Umleitung: Bei Sperrung des Zielflughafens muss Ryanair prüfen, ob eine Umleitung zu nahe gelegenen Ausweichflughäfen und die Weiterbeförderung von dort mit Bussen oder mit dem Zug möglich ist.
2. Ersatzflugzeuge: An größeren Drehkreuzen von Ryanair wie London-Stansted oder Dublin, wo die Airline viele Maschinen stationiert hat, muss sie verfügbare Reserveflugzeuge einsetzen.
3. Alternative Beförderung auf anderen Linienflügen: Ryanair muss prüfen, ob Passagiere auf andere verfügbare Flüge umgebucht werden können, um die Verspätung zu reduzieren (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020, C-74/19). Zu prüfen sind nicht bloß eigene Linienflüge, sondern ebenso die Umbuchung auf Flugverbindungen anderer Airlines.
Besteht ein solcher Ausweichplan, aber Ryanair nutzt ihn nicht, bleibt der Entschädigungsanspruch bestehen – trotz der ursprünglich außergewöhnlichen Umstände.
Die gute Nachricht zuerst: Sind die zuvor besprochenen Hauptvoraussetzungen erfüllt, qualifizieren Sie sich meist für eine Entschädigung von Ryanair. Die weiteren rechtlichen Anforderungen sind in der Praxis selten ein Problem.
Dennoch sollten Sie diese zusätzlichen Bedingungen kennen. In bestimmten Fällen können sie einen Anspruch ausschließen – auch wenn Ihr Ryanair-Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte. Folgende Punkte müssen erfüllt sein:
a. Sie haben eine bestätigte Buchung und können diese nachweisen.
b. Sie haben den Flug angetreten und sind nicht einfach zu Hause geblieben.
c. Sie haben zu einem öffentlichen Tarif gebucht.
d. Ihnen stand ein eigener Sitzplatz zu.
e. Der Anspruch ist noch nicht verjährt.
f. Ryanair ist weiterhin zahlungsfähig.
Keine Zusatzvoraussetzung ist hingegen, dass Sie Ihre Flüge nicht im Paket oder als Verbraucher privat gebucht haben: Die EU-Verordnung gewährt ihre Fluggastrechte auch Geschäftsreisenden und Pauschalurlaubern. Der Entschädigungsanspruch steht dabei Ihnen persönlich zu – nicht Ihrem Arbeitgeber oder dem Reiseveranstalter (Art. 5, 7 Fluggastrechte-Verordnung).
Sie können die Entschädigung also persönlich einfordern oder ein Fluggastportal damit beauftragen – selbst wenn die Verspätung mit Ryanair auf einer Pauschal- oder Dienstreise auftrat.
Nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Fluggastrechteverordnung benötigen Sie eine bestätigte Buchung für den verspäteten Flug. Eine Buchung liegt vor, wenn Ryanair Ihnen diese durch einen Flugschein oder anderen Beleg bestätigt hat.
Als Nachweis dienen:
Mindestens eines dieser Dokumente müssen Sie bei der Beantragung vorlegen.
Die Buchungsbestätigung lässt sich einsehen:
Der Buchungsweg spielt keine Rolle – egal ob direkt bei Ryanair oder über ein Portal gebucht. Entscheidend ist der sechsstellige Buchungscode oder die Ticketnummer in den Unterlagen.
Ihre Bordkarte ist ein ähnlich guter Nachweis für die bestätigte Buchung, da sie einen Check-in voraussetzt, der nur aufgrund einer Buchung stattfinden kann. Sie finden das Ticket:
Besonders aufpassen sollten Sie allerdings bei Last-Minute-Buchungen oder kurzfristigen Umbuchungen. Ryanair stellt die Beförderung dann manchmal unter den Vorbehalt verfügbarer Plätze. Sichern Sie sich vor Abflug daher unbedingt einen Buchungsnachweis:
Dies ist wichtig, da Ryanair nach dem Flug den Zugriff auf die Buchungsdaten nach einer gewissen Zeit einschränkt.
Beachten Sie: Der Tarif Ihres Tickets muss öffentlich zugänglich gewesen sein. Das trifft auf alle regulären Buchungen über die Ryanair Webseite und Buchungsportale zu – auch wenn Sie Aktionspreise genutzt oder mit einem Gutschein bezahlt haben. Nur wer beispielsweise als Ryanair-Mitarbeiter zu Sonderkonditionen fliegt, die normale Kunden nicht erhalten, kann keine Entschädigung verlangen.
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie den verspäteten Ryanair-Flug tatsächlich angetreten haben. Der Europäische Gerichtshof sieht das als zwingende Voraussetzung an, weil nur dann reale Unannehmlichkeiten durch die Verspätung entstehen können.
Wenn Sie nach Bekanntwerden einer Verspätung selbstständig einen anderen Flug buchen oder Ihre Reise absagen, entfällt der Anspruch. Selbst wer eine schnellere Alternative findet, erhält keine Verspätungsentschädigung von Ryanair.
Übrigens: Bei den seltenen Fällen von Ryanair-Umsteigeverbindungen reicht es aus, wenn Sie den verspäteten ersten Flug antreten. Verpassen Sie dann am Umsteigeflughafen den Anschluss, müssen Sie die Reise nicht zwingend fortsetzen, um Ihren Entschädigungsanspruch zu behalten.
Artikel 3 der EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor: Der Flug muss zu einem öffentlich zugänglichen Tarif gebucht sein. Bei regulären Buchungen auf der Ryanair-Webseite oder Buchungsportale oder Reisebüros ist das in der Regel kein Problem.
Von der Entschädigung ausgeschlossen sind Sie nur in zwei Fällen:
Alle anderen Buchungen berechtigen zur Entschädigung – auch Aktionspreise oder mit Gutscheinen bezahlte Tickets. Entscheidend ist, dass der Tarif grundsätzlich jedem zur Verfügung stand.
Für eine Entschädigung müssen Sie laut Artikel 3 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung einen eigenen Sitzplatz haben. Eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung, die Ryanair standardmäßig anbietet, ist dafür nicht erforderlich. Es genügt der reguläre Sitzplatz, den Sie beim Check-in zugeteilt bekommen.
Bei erwachsenen Fluggästen ist diese Voraussetzung automatisch erfüllt. Kleinkinder hingegen, die ohne eigenes Ticket auf dem Schoß ihrer Eltern reisen, haben keinen Anspruch auf eine separate Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof 2015 eindeutig geklärt (Urteil vom 17.03.2015, X ZR 35/14).
Auch Haustiere in der Kabine zählen nicht als berechtigte Fluggäste – für sie gibt es keine zusätzliche Entschädigung, auch wenn Sie eine Gebühr für die Mitnahme gezahlt haben.
Beachten Sie die gesetzlichen Fristen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ryanair. Das BGB sieht in § 195 eine reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Nach Ablauf dieser Zeit kann Ryanair die Zahlung mit Verweis auf die Verjährung verweigern.
Die Frist startet nicht direkt am Tag des verspäteten Fluges. Nach § 199 BGB beginnt sie erst am 31. Dezember des Flugjahres. Beispiel: Ein verspäteter Ryanair-Flug im Jahr 2024 – egal ob im Januar oder Dezember – verjährt am 31.12.2027.
Ein wichtiger Unterschied zu anderen Airlines: Ryanair hat in den AGB keine verkürzte Verjährungsfrist festgelegt. Es bleibt bei den vollen drei Jahren des Gesetzes.
Praxistipp: Planen Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche rechtzeitig. Besonders wenn Sie ein Fluggastportal einschalten möchten, sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Die Prüfung und gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung braucht Zeit.
Eine formale Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit von Entschädigungsansprüchen ist die Zahlungsfähigkeit der Airline. Bei Ryanair ist dies aktuell kein Thema – die irische Fluggesellschaft zählt zu den profitabelsten Airlines Europas und steht wirtschaftlich auf sehr soliden Beinen.
Wir erwähnen diesen Punkt nur der Vollständigkeit halber: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass auch große Airlines ungeahnt in Turbulenzen geraten können. In solchen Fällen gibt es zwei mögliche Szenarien:
Bei Ryanair gibt es derzeit keinerlei Anzeichen für wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Airline erwirtschaftet kontinuierlich hohe Gewinne und verfügt über erhebliche Barreserven.
In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Entschädigungssummen Ryanair bei Flugverspätungen zahlen muss, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir behandeln diese Aspekte:
1. Zunächst finden Sie die wichtigsten Fakten im Überblick, übersichtlich zusammengefasst.
2. Anschließend erklären wir die grundlegenden Berechnungsregeln für Entschädigungen bei Ryanair-Flügen.
3. Zum Schluss beleuchten wir Sonderfälle und Ausnahmen, bei denen abweichende Entschädigungsbeträge gelten.
Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt in Artikel 7, welche Entschädigungsbeträge Ryanair bei Verspätungen zahlen muss. Die Höhe hängt von der Länge der Flugstrecke ab:
Von dieser Grundregel gibt es aber einige wichtige Ausnahmen:
Für eine genaue Berechnung Ihrer konkreten Entschädigungshöhe nutzen Sie am besten unseren Entschädigungsrechner:
Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung bestimmt, wie viel Entschädigung Ryanair bei Verspätungen pro Person zahlen muss. Der Entschädigungsbetrag steigt mit der Länge der Flugstrecke:
Für die Streckenberechnung zählt die Luftlinie zwischen Abflug- und Zielflughafen. Bei Umsteigeverbindungen addiert man nach der Rechtsprechung zur Fluggastrechte-Verordnung nicht die einzelnen Teilstrecken. Stattdessen misst man die direkte Entfernung zwischen dem ersten Startflughafen und dem letzten Zielflughafen. Die exakte Entfernung Ihrer Flugstrecke können Sie kostenlos in unserem Entschädigungsrechner prüfen, indem Sie einfach die Flugnummer oder Start- und Zielflughafen eingeben:
Die Entschädigung steht dabei jedem Fluggast einzeln zu. Ein Passagier darf den Anspruch auch für seine Mitreisenden aus der gleichen Buchung geltend machen. Ryanair akzeptiert solche Sammelanträge. Die Airline zahlt nach unserer Erfahrung allerdings selbst bei berechtigten Ansprüchen oft erst nach mehrmaliger Aufforderung und teilweise gar nicht.
Die Entschädigungshöhe bei Ryanair richtet sich nicht immer nur nach der Grundregel aus Artikel 7 Absatz 1 der EU-Fluggastrechteverordnung. Es gibt mehrere wichtige Sonderfälle, die den Betrag entweder erhöhen oder senken können.
Besonders relevant sind drei Konstellationen: Eine davon kann die Entschädigung sogar verdoppeln. Die anderen beiden führen zu geringeren Zahlungen. Hier die Details:
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Passagiere zwei Entschädigungen verlangen, wenn Ryanair erst einen Flug streicht und sich dann auch der Ersatzflug stark verspätet (EuGH, Urteil vom 12.03.2020, Az. C-832/18).
Dafür müssen Sie nachweisen können:
Eine echte Streichung des ersten Flugs erkennen Sie an diesen Merkmalen:
Eine bloße Verlegung Ihres eigentlichen Flugs auf einen späteren Zeitpunkt unter Beibehaltung der Flugnummer reicht nicht aus. Wichtig für die zweite Entschädigung: Ryanair muss Sie fest auf den Ersatzflug umbuchen.
Eine Standby-Bordkarte genügt hierfür nicht. Sie benötigen eine schriftliche Umbuchungsbestätigung mit konkreten neuen Flugzeiten. Nur dann können Sie bei erneuter Verspätung eine zweite Entschädigung fordern.
Bietet Ryanair einen Ersatzflug an, der das Reiseziel nur mit geringer Verspätung erreicht, reduziert sich die Entschädigung um 50% (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004). Diese Kürzung gilt grundsätzlich für alle Streckenlängen. Sie ist jedoch bei Verspätungen mit Ryanair kaum relevant, sondern nur bei Flugausfällen.
Das liegt an folgendem Umstand: Die Kürzung greift zwar bei Langstreckenflügen schon, wenn die Verspätung zwar über drei Stunden beträgt, aber weniger als vier. So ergibt es sich aus Artikel 7 Abs. 2 Buchstabe c) Fluggastrechte-Verordnung. Für Flugverbindungen von Ryanair ist das aber kaum relevant, weil die Airline fast keine Interkontinentalflüge durchführt.
Demgegenüber greifen die Kürzungen nach der Vorschrift bei Kurzstreckenflügen nur, wenn der Ersatzflug das Endziel weniger als zwei Stunden später als geplant erreicht. Bei Mittelstreckenflügen halbiert sich die Entschädigung nur, wenn der Ersatzflug das Endziel weniger als drei Stunden später als geplant erreicht.
Ist die Art der Flugunregelmäßigkeit wie bei Ryanair meistens eine Verspätung, besteht in solchen Fällen sowieso per Definition gar kein Anspruch auf eine Entschädigung. Denn dieser erfordert ohnehin eine mindestens dreistündige Ankunftsverspätung. Stattdessen sind diese Kürzungsregeln nur relevant, wenn das Flugproblem eine Annullierung ist. Diese berechtigt nämlich grundsätzlich unabhängig von der Ankunftsverspätung zur Entschädigung – es sei denn der Ersatzflug erreicht das Endziel mit verhältnismäßig wenig Verspätung. Diese Konstellationen hat die Regelung zur Halbierung der Entschädigung im Blick.
Eine weitere Ausnahme betrifft Ryanair-Flüge zu den Kanarischen Inseln und anderen Langstreckenzielen innerhalb Europas. Selbst bei Strecken über 3.500 km muss die Airline hier maximal 400 € zahlen (Art. 7 Abs. 1 S. 1 lit. b VO (EG) Nr. 261/2004). Denn der höhere Entschädigungssatz für Langstreckenflüge gilt nach dieser Norm nur für Interkontinentalflüge.
Demgegenüber gilt der Mittelstrecken-Entschädigungsbetrag gilt auch für längere Flüge innerhalb der EU. Der Gesetzgeber begründet die niedrigere Entschädigung damit, dass Reisende bei Verspätungen innerhalb Europas weniger Probleme mit Einreisebestimmungen haben als bei interkontinentalen Flügen.
Sie haben einen Entschädigungsanspruch gegen Ryanair wegen einer Flugverspätung? Dann stellt sich die Frage nach dem besten Weg, um die Zahlung zu erhalten. Wir vergleichen die verschiedenen Möglichkeiten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.
Der Abschnitt behandelt folgende Themen:
Danach erfahren Sie:
Die Aussicht auf Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs hängt stark von der konkreten Verspätungsursache ab. Wir möchten dies mit folgender Infografik veranschaulichen:
Bei „eindeutigen „klaren“ Fällen, die erkennbar auf internen Problemen von Ryanair beruhen, bestehen gute Chancen auf eine freiwillige Zahlung.
Dies gilt besonders bei Verspätungen aufgrund von:
Die Erfolgsaussichten steigen zusätzlich, wenn die Ankunftsverspätung deutlich mehr als 4 Stunden beträgt. Denn je größer die Wartezeit, desto eher ist es denkbar, dass Ryanair zumindest mit zumutbaren Maßnahmen wie einer Umbuchung eine schnellere Beförderung hätte erreichen können und müssen.
Ist in Ihrem Fall die Verzögerung so drastisch und ist die Ursache offensichtlich Ryanair vorwerfbar, können Sie oft mit überschaubarem Aufwand selbst eine Entschädigung erreichen.
Sind Sie dagegen unsicher, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt? Unser kostenloser Entschädigungsrechner prüft anhand unserer Flugdatenbanken die Umstände Ihrer Verspätung automatisch und gibt Ihnen schnell Klarheit:
Bei eindeutigen Fällen genügt häufig eine sachliche Nachricht über das Online-Formular von Ryanair oder per E-Mail an den Kundenservice. Beschreiben Sie darin präzise den Vorfall und Ihr rechtliches Anliegen.
Um Zeit bei der Formulierung zu sparen, können Sie unser Musterschreiben als Vorlage nutzen.
Schwieriger gestaltet sich die Durchsetzung bei weniger eindeutigen Fällen. Hierzu gehören Verspätungen durch:
In diesen Fällen empfehlen wir:
Bestätigt sich Ihr Anspruch grundsätzlich, stehen Ihnen drei Hauptwege offen. Diese zeichnen sich im Wesentlichen durch folgende Vor- und Nachteile aus:
Die Beauftragung eines Fluggastportals (Details hier):
Der Gang vor Gericht auf eigene Faust (mehr dazu):
Die Einschaltung einer Schlichtungsstelle (Details):
Das Zahlungsverhalten von Ryanair bei Entschädigungsansprüchen erweist sich nach Auswertung von tausenden Kundenbewertungen als sehr unterschiedlich. Die Erfahrungsberichte von Passagieren zeigen kein einheitliches Muster.
In eindeutigen Fällen zahlt Ryanair mitunter auf Aufforderung der Passagiere in wenigen Wochen. Eine Passagierin berichtet auf Tripadvisor zum Beispiel von einer fünfstündigen Verspätung auf ihrem Flug nach Lanzarote wegen organisatorischer Probleme der Airline. Nachdem sie sich über das Kontaktformular auf der Webseite an Ryanair gewandt hatte, wurde die Entschädigung innerhalb von etwa 3 Wochen ausgezahlt.
Öfter jedoch schildern Kunden Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Bei Auswertung mehrerer tausend Trustpilot-Bewertungen und ca. 100.000 Rezensionen auf Tripadvisor liest man immer wieder von folgenden Problemen:
Die Kundenrezensionen der letzten Jahre zeichnen ein durchmischtes Bild vom Umgang Ryanairs mit Entschädigungsansprüchen. Besonders aufschlussreich sind dabei die detaillierten Erfahrungsberichte von Passagieren, die ihre Ansprüche geltend gemacht haben.
Ein Fall aus dem Oktober 2024 zeigt die typischen Herausforderungen: Bei einem Flug von Dortmund nach Krakau kam es zu einer Verspätung von 4,5 Stunden. Zunächst argumentierte Ryanair, dass keine Entschädigung zustehe, da die Verspätung unter 5 Stunden lag. Als der Passagier sich auf die EU-Verordnung berief, die bereits ab 3 Stunden Verspätung einen Anspruch vorsieht, schwenkte die Airline auf eine andere Begründung um: Nun wurden Wetterbedingungen als Grund angeführt – obwohl das Bordpersonal vor Ort technische Probleme als Ursache genannt hatte (Quelle: Trustpilot, 17.11.2024).
Einen ähnlichen Fall schildert ein Reisender aus Luxemburg, dessen Flug nach Porto im April 2024 eine massive Verspätung von über 12 Stunden aufwies. Trotz anfänglicher Zusage wurde die rechtmäßige Entschädigung nicht ausgezahlt. Besonders kritisch: Der Kundenservice beendete einen Anruf einfach und weitere Anfragen per E-Mail wurden nur mit Standardantworten abgewiesen (Quelle: Tripadvisor, 01.05.2024).
Bezeichnend ist auch der Fall eines Passagiers vom Juli 2024, der einen Flug von Köln nach Palma de Mallorca gebucht hatte. Bei einer Verspätung von 4,5 Stunden sah sich der Kunde gezwungen, ein Fluggastrechteportal einzuschalten. Auch drei Monate nach dem Vorfall hielt Ryanair die Entschädigung noch immer zurück (Quelle: Trustpilot, 17.10.2024).
Besonders drastisch verlief ein Fall vom Juli 2024 in Berlin: Ein Fluggast erlebte gleich zwei Flugstreichungen hintereinander. Der erste Flug wurde kurz vor Abflug annulliert, der umgebuchte Ersatzflug ebenfalls. Der dadurch entstandene Schaden belief sich auf über 800 € für nicht erstattungsfähige Hotelbuchungen und teure Ersatzflüge. Ryanair verweigerte jegliche Entschädigung (Quelle: Tripadvisor, 12.07.2024).
Es gibt allerdings daneben einige positive Beispiele, gerade wenn die Verspätung klar Ryanair vorwerfbar ist und keine externen Faktoren involviert sind. Eine Passagierin beispielsweise berichtet von einem Flug nach Eilat, der wegen technischer Probleme gestrichen wurde. Nach Einreichung des Standardformulars auf der Ryanair-Website wurde die Entschädigung in Höhe von 2 x 400 € bereits einen Tag später zugesagt und zeitnah überwiesen (Quelle: Tripadvisor, 16.01.2019).
Das Gesamtbild der Bewertungen deutet darauf hin, dass Ryanair bei Entschädigungsansprüchen häufig zunächst abweisend reagiert und verschiedene Argumentationsmuster nutzt, um Zahlungen zu vermeiden. Während einige Kunden ihre Ansprüche nur mit Hilfe von Fluggastrechteportalen oder Schlichtungsstellen durchsetzen können, gibt es mitunter auch Fälle, in denen die Airline Entschädigungen problemlos und schnell auszahlt.
Diese positiven Beispiele bleiben aber eher die Ausnahme: Viele Fluggäste erhalten ihre berechtigte Entschädigung erst nach eigener Klage, Einschaltung eines Fluggastportals oder der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP).
Die Praxis legt nahe, dass Ryanair nicht nur unberechtigte, sondern auch berechtigte Ansprüche zunächst ablehnt. Dies ändert sich häufig erst, wenn Betroffene professionelle Unterstützung einschalten oder den Rechtsweg beschreiten. Um sich nicht vorschnell abweisen zu lassen, empfiehlt sich vor der Auseinandersetzung mit der Airline eine unabhängige Prüfung Ihres Anspruchs.
Möchten Sie Ihre Entschädigungsansprüche selbst gegenüber Ryanair durchsetzen? Die folgenden Handlungsempfehlungen unterstützen Sie dabei. Wir erklären:
Bevor Sie sich die Mühe machen und eine selbständige Durchsetzung versuchten, sollten Sie zuerst zwei wichtige Fragen für sich beantworten:
Daran können Sie beurteilen, inwiefern sich der Aufwand lohnt. Die erste Frage klären Sie schnell und kostenlos beispielsweise mit unserem Entschädigungsrechner:
Eine Anmeldung oder Preisgabe personenbezogener Daten ist nicht erforderlich. Alternativ können Sie auch manuell prüfen, ob Ihr Fall alle Anforderungen für eine Entschädigung von Ryanair erfüllt. Die grundlegenden Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch haben wir zudem im verlinkten Abschnitt erläutert.
Zur zweiten Frage: Das Zahlungsverhalten von Ryanair variiert sehr stark, je nachdem wie offensichtlich der Entschädigungsanspruch ist. Das bedeutet für Sie:
Die Selbsthilfe empfiehlt sich vor allem bei eindeutigen Sachverhalten. Etwa bei:
Vorsicht geboten ist hingegen bei unklaren oder komplexen Fällen. Die eigenständige Durchsetzung bedeutet hier meist:
Ein spezialisiertes Fluggastportal kann besonders hilfreich sein, wenn:
Welche Strategie verspricht den meisten Erfolg, wenn Sie Ihre Entschädigung von Ryanair selbst einfordern möchten? Basierend auf zahlreichen Erfahrungsberichten und unserer Expertise haben sich diese sechs Grundregeln als zielführend erwiesen:
Schauen wir uns diese Schritte genauer an:
Ein Schreiben per Post mag seriöser erscheinen – tatsächlich verzögert dieser Weg aber die Bearbeitung Ihres Anliegens:
Der vermeintliche Vorteil eines förmlichen Briefes verpufft also, da am Ende nur die eingescannte Version bearbeitet wird. Unser Rat: Sparen Sie sich den Aufwand und das Porto.
Wenig hilfreich ist es daneben auch, Ansprüche per Hotline oder im Livechat von Ryanair geltend zu machen. Kundenberichte deuten darauf hin, dass Nutzer hier nur auf das Online-Kontaktformular von Ryanair verwiesen werden. Eine direkte Regulierung im Chat oder am Telefon erscheint dagegen regelmäßig nicht möglich.
Das Entschädigungsformular im Online-Portal von Ryanair stellt den schnellsten Weg dar, um Ihre Forderung einzureichen. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Alternativ zum Online-Portal können Sie Ihren Antrag auch per E-Mail an impressum.de@ryanair.com senden. Der Vorteil: Sie können ohne technische Beschränkungen ein vorbereitetes Anschreiben übermitteln. Mit unserem Musterschreiben-Generator geht das besonders schnell.
Die Bearbeitungszeiten bei Aufforderungen per E-Mail sind dabei nach unserer Wahrnehmung ähnlich wie bei Nutzung des Online-Formulars. Auch erhält man genauso wie bei einer Aufforderung über Ryanairs Webseite im Nachgang unmittelbar eine automatische Eingangsbestätigung.
Um eine rasche Bearbeitung Ihrer E-Mail zu begünstigen, sollten Sie auf diese Punkte achten:
Um Zeit zu sparen und nichts Wichtiges zu vergessen, empfehlen wir bei der Vorbereitung der Aufforderung an Ryanair, unser kostenloses Musterschreiben als Vorlage zu verwenden. Im verlinkten Formular haben Sie zudem die Möglichkeit, dieses durch Eingabe Ihrer Buchungsdaten in wenigen Minuten auf Ihrer Fall zu individualisieren.
Folgende Erwägungen sprechen für die Verwendung eines Musterschreibens wie des von uns bereitgestellten:
Nach einer Woche ohne Antwort erscheint ein Anruf oder eine Chatanfrage verlockend, um auf dem kurzen Dienstweg bei Ryanair „nachzuhaken“. Die Erfahrung zeigt jedoch: Der Griff zum Telefon bringt Sie meist nicht weiter.
Typische Probleme dabei:
Unser Rat für Ihre Nachfrage: Nutzen Sie erneut den ursprünglichen Kontaktweg (Online-Portal oder E-Mail) und geben Sie dabei die Referenznummer an, die Ryanair dem Vorgang bei Ihrer ersten Entschädigungsaufforderung zugewiesen hat. Damit erreicht Ihre Erinnerung direkt die zuständige Stelle und schafft einen nachvollziehbaren Verlauf der Kommunikation.
Bleibt Ryanair auch nach einer nochmaligen Mahnung stumm oder schickt nur automatische Antworten? Dann sollten Sie Ihre Strategie ändern. Ein endloser E-Mail-Austausch führt selten zum Erfolg.
Drei erfolgversprechendere Wege stehen Ihnen offen:
Die selbständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ryanair wird durch hilfreiche Online-Tools erleichtert. Besonders wertvoll sind:
Mit einem Entschädigungsrechner ermitteln Sie sofort und kostenfrei Ihre Ansprüche. Verwenden können Sie zum Beispiel den von Ersatz-Pilot direkt auf unserer Seite:
Im Gegensatz zu vielen anderen ähnlichen Online-Formularen anderer Fluggastportale kombiniert unser Entschädigungsrechner ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit mit einer tiefgreifenden Prüfung, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Die Vorteile im Überblick:
Zwar bieten außer uns und anderen Fluggastportalen auch ADAC und Verbraucherzentrale NRW Online-Rechner an. Diese sind jedoch weniger etwas aussagekräftig, da sie:
Für die Geltendmachung Ihrer Entschädigung bei Ryanair legen wir Ihnen unser bewährtes Musterschreiben ans Herz:
Mit dem verlinkten Musterschreiben-Generator können Sie kostenlos einen Mahnbrief an Ryanair erstellen, um Ihre Entschädigung wegen Ihrer Verspätung einzufordern. Folgendes zeichnet dabei unsere Vorlage aus:
Gerade der letzte Punkt ist besonders hilfreich: Der Brief beschränkt sich auf die wichtigsten Angaben – vor allem den Buchungscode. Damit kann Ryanair alle nötigen Details direkt im System finden. Sie müssen keine weiteren Daten mühsam zusammentragen.
Statt der eigenständigen Durchsetzung können Sie Ihre Entschädigungsansprüche gegen Ryanair auch von einem spezialisierten Dienstleister verfolgen lassen. Diese Fluggastportale übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie.
Die grundlegende Arbeitsweise ist bei den meisten der über 20 deutschen Anbieter ähnlich. Fluggastportale:
Allerdings unterscheiden sich die Anbieter deutlich in ihrer Preisgestaltung, den Auszahlungsfristen und der Kundenzufriedenheit. Ein Vergleich der verschiedenen Optionen lohnt sich daher.
Dabei hilft die Kenntnis einer wichtigen Unterscheidung: Es gibt zwei Arten von Fluggastportalen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen:
Direktenschädiger wie Ersatz-Pilot zeichnen sich durch folgende Merkmale aus. Sie:
Inkasso-Portale wie Flightright verfolgen hingegen ein etwas anderes Geschäftsmodell. Sie:
Um Ihnen die Wahl eines geeigneten Fluggastportals zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fakten zu den verschiedenen Anbietern zusammengestellt:
Diese Informationen finden Sie in unserem Vergleich der wichtigsten Fluggastportale, der die nackten Zahlen und Fakten zusammenfasst, ohne sie zu kommentieren. Dort stellen wir rein sachlich die Konditionen und Kundenbewertungen aller großen Anbieter gegenüber – nicht nur von Ersatz-Pilot.
Zusätzlich empfehlen wir die unabhängigen Tests der verschiedenen Fluggastportale durch:
Aufschlussreich sind zudem die Kundenbewertungen der verschiedenen Anbieter auf Trustpilot.
Neben der persönlichen Durchsetzung und der Beauftragung eines Fluggastportals gibt es drei weitere Lösungsansätze, um nach einer Verspätung Ihre Entschädigung von Ryanair zu erhalten:
Betrachten wir diese Alternativen im Detail:
Zahlt Ryanair trotz Ihrer Aufforderungen nicht, bleibt Ihnen der Gang vor Gericht. Anders als bei Nutzung eines Fluggastportals besteht hier die Chance auf die Durchsetzung der Entschädigungsforderung gegen Ryanair in kompletter Höhe. Denn wenn die Airline unterliegt, muss Sie Ihnen Ihre Anwaltsgebühren ersetzen. Eine zusätzliche Service-Gebühr wird im Erfolgsfall anders als bei Fluggastportalen nicht abgezogen. Es ergeben sich zugleich jedoch auch höhere Risiken, da Sie selbst Kläger sind und kein Fluggastportal das Prozesskostenrisiko übernimmt. Die Risiken variieren dabei je nach Versicherungssituation:
Mit Rechtsschutzversicherung:
Ohne Rechtsschutzversicherung:
Eine detaillierte Darstellung der Möglichkeiten zur eigenständigen gerichtlichen Verfolgung finden Sie hier:
Eine bewährte und kostenfreie Alternative zum Gerichtsprozess ist das Schlichtungsverfahren. Einleiten können Sie ein solches zum Beispiel über die Webseite der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (früher auch SÖP genannt). Die Vorteile liegen auf der Hand:
Bedenken Sie jedoch, dass Schlichtungsvorschläge rechtlich für die Airline nicht bindend sind. Anders als ein Gerichtsurteil zwingt eine Entscheidung der Schlichtungsstelle Ryanair nicht dazu, Ihnen für Ihre Verspätung eine Entschädigung zu zahlen.
Zu beachten sind darüber hinaus vor Einleitung eines Schlichtungsverfahrens folgende Bedingungen:
Liegen die Voraussetzungen vor, können Sie Ihren Schlichtungsantrag zum Beispiel online bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr einreichen.
Parallel zu den bereits genannten Wegen können Sie auch über offizielle Stellen oder in den sozialen Medien Druck aufbauen:
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beaufsichtigt als zuständige Behörde auch Ryanair in Deutschland. Sie können dort Beschwerde einreichen, sollten aber die Grenzen dieses Wegs kennen:
Möglich ist es ansonsten auch, in den sozialen Netzwerken oder auf Bewertungsportalen Kritik zu äußern, wenn Ryanair eine Entschädigung verweigert. Anders als manche andere Airlines reagiert Ryanair kaum auf solche öffentlichen Vorwürfe:
Möchten Sie trotzdem Ihre Erfahrungen teilen, beachten Sie diese Grundsätze:
Sonst riskieren Sie, dass Ihre Beiträge wegen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen gelöscht werden oder Sie eine Verwarnung erhalten oder im schlimmsten Fall Ihr Nutzerkonto gesperrt wird.
Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie ein maßgeschneidertes Musterschreiben für Ihre Entschädigungsforderung an Ryanair. Nach Eingabe Ihrer Flugdaten erhalten Sie per E-Mail einen auf Ihren Fall abgestimmten Brief mit allen nötigen Hinweisen und den korrekten Kontaktadressen.
Das Schreiben generieren wir automatisch in englischer Sprache, da dies bei Ryanair erfahrungsgemäß am ehesten einen Erfolg erzielt.
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie füllen gleich alle Felder aus und bekommen ein komplett personalisiertes Schreiben. Oder Sie wählen die Blankoversion und tragen Ihre Daten später selbst ein.
Noch ein Tipp: Nutzen Sie vor dem Versand des Musterbriefs unseren kostenlosen Entschädigungsrechner. Die anonyme Prüfung dauert nur Minuten und zeigt Ihnen, ob ein Anspruch besteht.
Hier finden Sie nun unseren Musterschreiben-Generator:
Nein, bei nur zwei Stunden Verspätung besteht kein Anspruch. Eine Entschädigung gibt es erst ab drei Stunden Verspätung am Zielort. Mehr zu den Voraussetzungen
Nein, bei einer Stunde Verspätung haben Sie keinen Entschädigungsanspruch. Die EU-Verordnung sieht Zahlungen erst ab drei Stunden Verspätung vor. Details zu den Voraussetzungen
Das Entschädigungsformular erreichen Sie unter help.ryanair.com. Alternativ können Sie eine schnellere Auszahlung über ein Fluggastportal beantragen. Mehr zu den Durchsetzungswegen
Ja, ab drei Stunden Verspätung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf 250-600 € Entschädigung, abhängig von der Flugstrecke. Sie können den Anspruch über Ryanairs Online-Formular oder ein Fluggastportal geltend machen. Details zur Durchsetzung
Die Erfahrungen sind gemischt. Bei eindeutigen Fällen zahlt Ryanair oft zügig, bei komplexeren Fällen verzögert sich die Bearbeitung häufig oder Ansprüche werden abgelehnt. Mehr zur Zahlungsmoral
Sie haben mehrere Möglichkeiten: Direkt über Ryanairs Online-Formular, per E-Mail an impressum.de@ryanair.com oder über ein Fluggastportal. Ausführliche Informationen zu den Durchsetzungswegen
Kontaktieren Sie Ryanair alternativ per E-Mail an impressum.de@ryanair.com oder nutzen Sie ein Fluggastportal, um die Entschädigung zu erhalten. Das Portal übernimmt dann die komplette Kommunikation. Mehr zu alternativen Wegen
Diesen Artikel verfasste Laura Held am 6.2.2025. Sie arbeitet seit 2021 bei Ersatz-Pilot und verfasst regelmäßig Beiträge zu Fluggastrechten für die Online-Redaktion. Als häufige Flugreisende kennt sie die Probleme bei Verspätungen aus eigener Erfahrung und weiß, worauf es bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen ankommt.
Die rechtliche Prüfung des Beitrags übernahm Dr. Christopher Wekel. Der Anwalt der Hamburger Kanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte berät Ersatz-Pilot in reiserechtlichen Fragen. Für das Portal wertet er laufend die neue Rechtsprechung zu Fluggastrechten aus und fertigt juristische Gutachten.