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Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

In diesem Leitfaden finden Sie alle nötigen Informationen zur Stornierung von Pegasus-Flügen und die Erstattung von nicht genutzten Tickets. Wir geben Antworten auf die Fragen: 

Wir erklären auch, wie Sie selbst bei günstigen Pegasus-Tarifen wie Light oder Saver eine Ticketrückerstattung von ca. 30 € pro Flug und Passagier erhalten können – ohne Stornogebühren und ohne eine Reiseversicherung. Außerdem liefern wir gleich zu Beginn einen Überblick zur besten Herangehensweise an die Stornierung und Teilerstattung des Buchungspreises.

Weitere häufige Fragen beantworten wir für Sie in den FAQ: Fragen und Antworten zur Stornierung bei Pegasus am Ende des Artikels.

Auf einen Blick: Stornierung & Ticketerstattung bei Pegasus-Flügen

Folgende Grafik zeigt Ihnen die drei wichtigsten Schritte für die Stornierung und die Rückerstattung von Flugtickets bei Pegasus:

Vorgehensweise, um einen Pegasus-Flug zu stornieren

1. Pegasus-Flüge stornieren

Ein Passagier kann nicht mitfliegen? Pegasus empfiehlt, den Flug bereits vor dem Abflug zu stornieren. Ansonsten berechnet Pegasus Säumniszuschläge und die mögliche Flugpreiserstattung kann dadurch gemindert werden. Eine Erstattung hängt vom jeweils gebuchten Tarif ab: Das teurere ComfortFlex-Paket ermöglicht eine flexible Umbuchung/Rückerstattung, aber das SaverPlus-Paket sieht nicht mehr als die gesetzliche Erstattung von Steuern und Gebühren vor. Alle Einzelheiten erläutern wir im entsprechenden Abschnitt: 

Wurde das Ticket auf der Pegasus-Website/-App, im Pegasus Call-Center oder am Ticketschalter eines Flughafens erworben, können Sie die Stornierung am einfachsten und schnellsten online über die Website von Pegasus vornehmen. Klicken Sie in der Navigation auf „Meine Buchungen“, rufen Sie „Alle Ticket-Transaktionen“ auf und ergänzen Ihren Nachnamen und die sechsstellige PNR-Nummer (Reservierungscode). An dieser Stelle können Sie Ihre Flugdaten einsehen, Änderungen vornehmen und in manchen Tarifen Flugtickets stornieren. Bei Tarifen, die keine vertragliche Erstattung vorsehen, ist eine ausdrückliche Stornierung nicht erforderlich. Es reicht, nicht zum Flug zu erscheinen. Hier besteht aber auch nur ein gesetzlicher Erstattungsanspruch auf ersparte Steuern und Gebühren im Flugpreis.

Pegasus empfiehlt, einen Flug unbedingt online, telefonisch oder persönlich am Flughafenschalter zu stornieren – ansonsten reduziert sich möglicherweise die tarifliche Erstattung. Grundsätzlich gilt: Wer sich seinen tariflichen Erstattungsanspruch in voller Höhe sichern will, sollte dringend Pegasus Stornierungsfristen beachten. Mehr dazu, lesen Sie hier:

In jedem Fall steht Ihnen der gesetzliche Erstattungsanspruch zu, auch wenn Säumniszuschläge die tarifliche Erstattungshöhe reduzieren, mehr dazu unter Abschnitt II. Um herauszufinden, welche Erstattungsanspruch (gesetzlich oder tariflich) sich eher lohnt, können Sie unseren Online-Erstattungsrechner verwenden:

2. Höhe des erstattungsfähigen Anteils berechnen

Die Tarifgestaltung und Stornierungsvorgaben bei Pegasus sind, nun ja, komplex. Es gibt fast 20 verschiedene Tarifklassen, die alle unterschiedliche Regeln für die Stornierung und Ticketerstattung vorsehen. Im Flugpreis enthalten sind u.a. eine Basisgebühr, Treibstoffgebühr, Flughafengebühr, Check-in-Gebühr, Servicegebühren und weitere Unterposten. Inwieweit diese jeweils ganz oder teilweise, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Fristen erstattbar sind, variiert von Tarif zu Tarif stark und ist extrem undurchsichtig. Zumindest gibt es aber einige allgemeingültige Grundsätze für die Erstattung bei Pegasus-Flügen:

1. Bei kurzfristigen Stornierungen: Die meisten Tarife regeln keine vertragliche Rückerstattung, egal ob auf Pegasus-Flügen innerhalb der Türkei oder international.

2. Bei den Tarifen Light, Saver und SaverPlus bietet Pegasus ihren Fluggästen selbst bei frühzeitiger Stornierung keinerlei vertraglichen Anspruch auf eine Rückerstattung der Flugticketkosten, abgesehen von vereinzelten Flughafengebühren. Denn die oft anfallenden Transaktions- und Bearbeitungsgebühren bei internationalen Flügen von aktuell bis zu 265 Euro mindern mögliche Erstattungen erheblich oder fressen sie gar komplett auf. 

3. Nur bei höherpreisigen Tarifen wie dem ComfortFlex Paket regeln die AGB der Airline nach einer Stornierung eine weitergehende vertragliche Erstattung der Buchungskosten. Allerdings müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. 

4. Aber: Der gesetzliche Anspruch auf Rückerstattung – für im Flugpreis enthaltene Steuern und Gebühren – bleibt immer bestehen. Auch wenn Pegasus dies nicht erwähnt, können Passagiere diesen Anspruch geltend machen – und zwar in jeder Ticketklasse und auch beim bloßen Nichtantritt von Flügen. Bei Flügen von deutschen Abflughäfen nach Istanbul oder Antalya handelt es sich beispielsweise um Beträge von über 30 € pro Person. Auf Interkontinentalflügen können die erstattungsfähigen Beträge sogar mehrere hundert Euro umfassen.

Unser kostenloser Online-Rechner hilft Ihnen, bei Stornierung von Pegasus-Flugtickets, die mögliche Erstattungshöhe zu berechnen.

Oft sind in der Buchungsbestätigung oder auf der Ticketrechnung die einzelnen Posten aufgeführt, aus denen sich der Gesamtpreis der Flugtickets zusammensetzt. Hier zum Beispiel in der Bestätigung einer Buchung von Pegasus-Flügen über Booking.com unter „Preisspezifikation“:

Beispiel Buchungsbestaetigung Pegasus

Wenn diese Informationen fehlen oder aber unvollständig sind, bietet der kostenlose Online-Rechner von Ersatz-Pilot eine automatische und unverbindliche Berechnung des individuell erstattungsfähigen Betrags an.

Weitere Details zur Höhe des Erstattungsanspruchs für stornierte Pegasus-Buchungen finden Sie in einem eigenen Abschnitt:

3. Ticketerstattung einfordern 

Ist man für eine Rückerstattung nach Stornierung berechtigt, ist der nächste Schritt, diesen Anspruch bei Pegasus durchzusetzen. 

Dafür gibt es verschiedene Wege: 

  • direkt über die Pegasus-Webseite oder einer schriftlichen Aufforderung an die Airline
  • mit Hilfe eines Anwalts
  • mit Hilfe eines Direkterstatters wie Ersatz-Pilot

Welche Variante sich empfiehlt, richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Details zu allen drei Wegen, finden Sie im Abschnitt III.

Bei Stornierung oder Nichtantritt von Pegasus-Flügen kommen für Reisende zwei verschiedene Erstattungsansprüche in Betracht, einen gesetzlichen und einen vertraglichen, entsprechend den AGB der Fluggesellschaft. Der vertragliche Anspruch besteht nur bei einzelnen, besonders teuren Tarifen und nur bei Einhaltung der Stornierungsfrist von meistens 12 Stunden vor Abflug.

Pegasus leistet eine Rückzahlung freiwillig nur auf die vertraglichen Erstattungsansprüche (sofern solche nach den jeweiligen Tarifbestimmungen bestehen). In diesem Fall ist der leichteste Weg zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs: direkt auf der Webseite der Airline den Pegasus-Flug stornieren und die Rückzahlung beantragen oder aber unser Musterschreiben verwenden.

Sieht ein Tarif keine Erstattung vor oder erfolgt die Stornierung zu kurzfristig, leistet Pegasus erfahrungsgemäß keine freiwillige Erstattung. Man kann dann natürlich trotzdem versuchen, mit einem Musterschreiben den gesetzlichen Anspruch durchzusetzen. Klappt das nicht, bleibt nur die Klage oder aber eine Direkterstattung von Ersatz-Pilot.

Tipp: Unser Fluggastportal bietet eine praktische Alternative, mit der Sie die Ihnen zustehenden Erstattungen schnell und einfach anfordern können. Ersatz-Pilot ermöglicht Direktzahlungen für Ticketpreise bis zur Höhe der bei Stornierung ersparten Steuern und Gebühren, abzüglich einer moderaten Provision von 17 – 20 % (einschließlich Mehrwertsteuer). Die Direkterstattung von 80 – 83 % der Ihnen gesetzlich zustehenden Rückzahlung können Sie vorab unverbindlich und in wenigen Minuten über unseren Entschädigungsrechner berechnen.

Dieser Weg, seinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren einzufordern, lohnt sich auch dann, wenn zwar daneben ein tariflicher Erstattungsanspruch besteht, dieser aber im Ergebnis niedriger ausfällt. Denn Pegasus verlangt für die Bearbeitung und Stornierung von Flugtickets in den meisten Tarifen eine “Transaktionsgebühr” oder “Bearbeitungsgebühr”. Ihre Höhe schwankt stark, je nach gebuchtem Paket und den Buchungsbedingungen. Auf internationalen Flügen beläuft sie sich auf 95 – 265 €. Sonderregeln gelten für bestimmte teurere Tarife, die als kostenfrei änderbar oder stornierbar gekennzeichnet sind, sowie Inlandsflüge in der Türkei und nach Nordzypern. Zudem schließen viele Tarife bei kurzfristigen Stornierungen in den letzten zwölf Stunden vor Abflug eine Erstattung komplett aus.

In den folgenden Abschnitten finden Sie im Detail Informationen und Erklärungen  rund um die Flugstornierung bei Pegasus und die Rückerstattung des Flugpreises. Los geht’s!

I. Pegasus-Flug stornieren: So geht’s

In diesem Abschnitt sehen wir uns der Reihe nach an:

  1. wie man einen Flug bei Pegasus storniert,
  2. welche Stornierungsbedingungen bei Pegasus gelten und
  3. wann eine Umbuchung von Pegasus Flugtickets mehr Sinn macht.

Pegasus-Flug stornieren – Wie geht das?

Zunächst sollte man Folgendes wissen: Eine Pflicht, den Flug bei Pegasus zu stornieren, gibt es eigentlich nicht. Wenn sich Pläne ändern, kann man auch einfach nicht einchecken und den gebuchten Flug nicht wahrnehmen. In diesem Fall drohen keine Strafgebühren. Allerdings gibt es zugleich auch keine freiwillige tarifliche Erstattung von der Airline (wohl aber einen gesetzlichen Anspruch, den wir gleich erläutern). Möchte man aber einen größeren Teil des Buchungspreises für die ungenutzten Flugtickets zurückholen, muss man aktiv werden. Wir erklären beide Varianten. 

Es gibt im Wesentlichen zwei Wege für die Stornierung von Pegasus-Flugtickets:

A. Die passive Variante

Wenn Sie gar nichts tun und einfach nicht mitfliegen, gilt das bereits als Stornierung. Das Problem: Hier bekommen Sie kein Geld zurück.

B. Die aktive Stornierung von Pegasus-Flügen

Es gibt aber eine einfache Alternative. Im Schnitt bekommen Reisende ca. 75 € zurück, wenn sie aktiv stornieren. Der Antrag für eine Direkterstattung dauert dabei nur 5 bis 10 Minuten.

C. Sonderfälle bei Pegasus Stornierungen

Es gibt noch einige Ausnahmen und besondere Situationen, wie zum Beispiel Teil-Stornierungen von Buchungen. Diese besprechen wir gesondert im Abschnitt C. Dabei zeigen wir auch, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie über ein Vermittlungsportal (z. B. opodo, skyscanner, booking.com o.ä.) gebucht haben.

A. Die passive Variante: ohne Flugpreiserstattung

Wenn Sie nicht mitfliegen möchten, können Sie den Flug und Ihre Buchung einfach ignorieren. Strafgebühren werden nicht fällig. Sie sind auch nicht verpflichtet, Pegasus zu kontaktieren, wenn Sie Ihren Flug nicht antreten möchten. Ihr Sitz bleibt leer, das Ticket verfällt, der Flieger geht ohne sie. 

Ihre Stornierung müssen Sie Pegasus nicht einmal mitteilen, weder schriftlich noch online. Es ist völlig ausreichend, einen Pegasus-Flug einfach nicht wahrzunehmen. Falls Sie bereits eingecheckt haben und sich Ihre Pläne kurzfristig ändern, ist es völlig ausreichend, wenn Sie nicht an Bord gehen und nicht mitfliegen. 

Gleichzeitig verfällt aber auch ein etwaiger vertraglicher Erstattungsanspruch, den Ihr Flugtarif möglicherweise vorsieht, insbesondere bei einer teureren Buchungsklasse.

Was aber viele nicht wissen: Auch wenn Sie einfach nicht mitreisen, bleibt ein gesetzlicher Anspruch auf eine anteilige Ticketerstattung bestehen – in jeder Buchungsklasse und in jedem Tarif.

Im nächsten Abschnitt erklären wir Ihnen genauer, warum und in welcher Höhe Ihnen eine anteilige Rückzahlung des Flugpreises gesetzlich zusteht. Sie verlieren dieses Fluggastrecht nicht, auch nicht dann, wenn Sie keine förmliche Stornierung bei Pegasus Airlines einreichen. Dieser Anspruch kann übrigens auch später geltend gemacht werden: In Deutschland sogar bis zum Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist nach dem Flugtag.

Allerdings müssen Sie dafür selbst aktiv werden. Pegasus zahlt den Flugpreis nicht automatisch zurück, nur weil Sie den Flug nicht antreten. Deshalb empfehlen wir Fluggästen immer den zweiten Weg:

B. Aktive Stornierung: mit Flugpreiserstattung

Wenn Sie Ihr vertragliches oder gesetzliches Erstattungsrecht geltend machen möchten, müssen Sie dies bei Stornierung Ihres Pegasus-Fluges aktiv einfordern.

Unabhängig vom gebuchten Tarif und von der Rechtsgrundlage des gewählten Erstattungsanspruchs, sollten Sie dafür folgendermaßen vorgehen:

Schritt 1: Die Airline informieren

Um den gesetzlichen Erstattungsanspruch geltend zu machen, sieht Pegasus leider keinen komfortablen bzw. kundenfreundlichen Button im Menü zur Buchungsverwaltung vor. Möchten Sie dennoch auf die gesetzlich vorgeschriebene Erstattung bestehen, stornieren Sie am einfachsten, indem Sie eine E-Mail an Pegasus schreiben, anrufen oder einfach nicht zum Boarding erscheinen. Letzteres reicht nach der Rechtsprechung des BGH aus (siehe Urteil vom 01.08.2023, X ZR 118/22). Um den Erstattungsanspruch aber bereits früher entstehen zu lassen, sollte man die Stornierung gegenüber Pegasus aktiv per E-Mail erklären – zum Beispiel mit unserem kostenlosen Musterschreiben. Denn ansonsten entsteht der Erstattungsanspruch nicht schon zum Zeitpunkt der Stornierung, sondern erst bei Nichtantritt des Fluges. 

Anders ist es, wenn Ihnen ein höherwertiger vertraglicher Erstattungsanspruch laut Ihrem gebuchten Tarif zusteht. Pegasus bittet ihre Fluggäste darum, Flüge direkt auf der Webseite, telefonisch oder persönlich an einem Serviceschalter zu stornieren. Einen dieser Wege sollten Sie wählen, wenn Ihr Tarif eine vertragliche Erstattung vorsieht und Sie diese einfordern möchten. Denn nur bei Stornierung über einen der vorgeschriebenen Kommunikationskanäle zahlt Pegasus freiwillig eine Rückerstattung.

So können Sie Pegasus Airlines kontaktieren:

Kontaktvarianten bei Pegasus Airlines

Stornieren kann man am einfachsten über die Webseite der Airline. Rufen Sie dafür die Website von Pegasus auf, klicken Sie im Menü „Meine Buchungen“ auf Alle Ticket-Transaktionen“. Sie benötigen dafür Ihre Reservierungsnummer (PNR) und Ihren Nachnamen. 

Haben Sie sich erfolgreich auf die entsprechende Unterseite navigiert, sollten Sie diese Seite angezeigt bekommen:

Unterseite der Pegasus-Webseite

Wenn Sie in Ihrem Konto eingeloggt sind, können Sie nun entweder alle Flüge stornieren oder einen bestimmten Flug auswählen. Auch Umbuchungen sind in einem bestimmten Zeitfenster vor dem geplanten Abflug möglich.

Ihre “PNR-Nummer” finden Sie auf der Buchungsbestätigung von Pegasus:

Bestellbestaetigung fuer Pegasus Fluege

Auch eine telefonische Stornierung bei Pegasus ist grundsätzlich möglich. Sie können die Servicehotline von 7 bis 23 Uhr unter den folgenden Nummern erreichen:

  • Deutschland: +49 21197539025
  • Österreich: +43 0 12675322
  • Schweiz: +41 0 445510018

Aber: Der Anruf bei der Pegasus-Hotline ist zwar gebührenfrei, jedoch nicht wirklich für Umbuchungen oder Stornierungen eines Fluges vorgesehen. Die Nutzung der Webseite ist zumeist einfacher und schneller. 

Schritt 2: Rückerstattung anfordern

Wir empfehlen, die Aufforderung zur Rückerstattung am besten mit der Flugstornierung zu verbinden. Ihr Vorteil: Der Rückerstattungsanspruch entsteht dann bereits zum Zeitpunkt der Stornierung und nicht erst am Flugtag.

In den teureren Tarifen bewirkt die Stornierung auf der Webseite von Pegasus teilweise schon automatisch die vertraglich vorgesehene Rückerstattung. Insbesondere dort, wo nur der gesetzliche Erstattungsanspruch besteht, funktioniert das aber nicht. 

Leider macht es Pegasus Kundinnen und Kunden in solchen Fällen nicht einfach, den Flugpreis zurückzufordern – auf der Webseite werden Sie kein spezielles Online-Formular dafür finden. Für Erstattungsanfragen jenseits der teuersten Tarife bietet Pegasus auf der Webseite kaum Informationen und stellt nur ein allgemeines Kontaktformular zur Verfügung. 

Wir bieten Ihnen daher kostenfrei eine passende Vorlage für ein entsprechendes Schreiben. Nutzen Sie einfach unseren Musterschreiben-Generator. Geben Sie Ihre Flugdaten ein und erhalten Sie kostenlos einen Formulierungsvorschlag, um die Erstattung für einen stornierten Flug einzufordern. Alternativ können Sie auch ein leeres Musterschreiben anfordern und Ihre Daten manuell einfügen.

Dabei ist es auch wichtig, dass Sie genau wissen, wie viel vom Flugpreis in Ihrem Fall erstattet werden müsste, wenn Sie eine Rückerstattung anfordern. In der Regel handelt es sich nicht um den gesamten Flugpreis. Der gesetzliche Erstattungsanspruch basiert auf der Höhe der Steuern und Gebühren, die die Airline spart, wenn Sie den Flug nicht antreten. Weitere Details zu den Berechnungsgrundlagen finden Sie im II. Abschnitt.

Leider gibt Pegasus weder den erstattungsfähigen Betrag noch die Zusammensetzung von Steuern und Gebühren auf der Ticketrechnung an. Dennoch können Sie das in wenigen Minuten selbst ermitteln: Unsere Datenbank ermöglicht es Ihnen, für alle Pegasus-Flüge kostenlos zu prüfen, wie hoch Ihr Erstattungsanspruch bei einer Stornierung ausfällt.

Die Nutzung unseres Rechners ist unverbindlich und Sie sind auch nicht verpflichtet, das Angebot einer Direkterstattung von Ersatz-Pilot zu nutzen.

Wenn Sie es sich aber einfacher machen möchten, können Sie die Auseinandersetzung mit der Airline vermeiden und wir übernehmen das für Sie. Nach der Berechnung des erstattbaren Flugpreises können Sie mit wenigen Klicks eine sofortige Auszahlung von mindestens 80% bei uns beantragen.

Alle Optionen und Wege, um eine Erstattung für stornierte Flugtickets einzufordern sowie deren Vor- und Nachteile, zeigen wir im III. Abschnitt.

C. Stornierung in Sonderfällen

Nachfolgend möchten wir auf häufige Fragen zu Sonderfällen bei der Stornierung von Pegasus-Tickets eingehen und diese kurz beantworten. Im Einzelnen geben wir Auskunft dazu, 

  • ob man gesondert für einen von mehreren Reisenden stornieren kann;
  • ob man eine Flugstrecke gesondert von mehreren stornieren kann;
  • welche Besonderheiten bei Buchungen über ein Vermittlungsportal gelten.
Kann man bei einer Gruppenbuchung auch Tickets für einzelne Reisende separat stornieren?

Wenn nur einzelne Passagiere einer Gruppenbuchung nicht mitreisen wollen, wirkt sich das nicht auf die Gültigkeit der anderen Flugtickets aus.

Es gilt immer noch: Wer nicht mitfliegen kann oder will, bleibt daheim. Alle Reisewilligen checken derweil ganz normal ein und finden sich pünktlich am Gate ein, das heißt mindestens 45 Minuten vor der geplanten Abflugzeit.

Dies gilt auch für Pegasus-Flüge. Eine spezielle Benachrichtigung an die Airline ist nicht notwendig. Nur bei der Aufforderung zu einer Flugpreis-Rückerstattung sollte bei einer Teil-Stornierung deutlich gekennzeichnet werden, auf welche(n) Passagier(e) sich die Rückerstattungsforderung bezieht und auf welche nicht.

Ich habe Hin- und Rückflug gebucht, möchte aber nur den Hinflug stornieren – geht das?

Ja, entweder Sie treten den Hinflug einfach nicht an oder aber, Sie stornieren den Teilflug auf der Pegasus-Webseite unter “Meine Buchungen”. Falls letzteres technisch nicht funktioniert, empfehlen wir eine Klärung über die Pegasus-Hotline. Grundsätzlich führt eine solche Teilstornierung aber nicht dazu, dass das Ticket für den Rückflug verfällt. Dies ergibt sich aus Ziffer 5.2.2 der AGB von Pegasus, wenngleich die deutsche Fassung schwer verständlich formuliert ist.

Sie können den Rückflug ganz normal antreten – ohne dass Sie der Airline Bescheid geben müssen, wenn Sie den Hinflug nicht antreten. Checken Sie für den Rückflug einfach normal ein und begeben Sie sich rechtzeitig zum Gate am Abflugort. 

Um für den nicht angetretenen Hinflug eine Erstattung zu verlangen, können Sie entweder per Musterschreiben die dafür ersparten Steuern und Gebühren zurückverlangen. Oder Sie wenden sich an den Pegasus-Kundendienst, falls Sie stattdessen einen vertraglichen Erstattungsanspruch geltend machen möchten.

Welche Summe Ihnen zusteht, können Sie übrigens kostenlos und unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner prüfen.

Ich habe mein Ticket über einen Drittanbieter gebucht. Wie gehe ich vor, um zu stornieren?

Wenn Sie Ihr Ticket über einen Drittanbieter gebucht haben (z. B. in einem Reisebüro oder über ein Buchungsportal), ist dies ein weiterer Ansprechpartner für die Stornierung von Flügen. Manche Vermittlungsportale bieten einen eigenen Service an, um im Auftrag des Reisenden die Stornierung und Erstattung zu veranlassen. Einzelheiten dazu haben wir am Beispiel von opodo unter dem Link näher dargestellt. Rufen Sie auf der Webseite der Vermittlungsplattform Ihre Buchung auf oder kontaktieren Sie direkt den Kundendienst des Portals, über das Sie gebucht haben, wenn Sie von einem Stornierungsservice eines Vermittlers Gebrauch machen möchten.

Doch Achtung: Buchungsportale helfen in der Regel mit der Stornierung nur gegen eine Gebühr weiter. Bei opodo liegt diese zum Beispiel bei 60 €. Des Weiteren leisten Buchungsportale meistens keine Unterstützung bei der Durchsetzung des gesetzlichen Erstattungsanspruchs, wenn keine tarifliche Rückerstattung vorgesehen ist. Dessen sollte man sich bewusst sein, ehe man das Vermittlungsportal bei der Stornierung zu Rate zieht.

In jedem Fall gilt für derartige Stornierungsdienste durch Vermittler: Die Anbieter geben vor, auf welchen Wegen eine Stornierung möglich ist. Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie in den meisten Fällen auf der Website des Anbieters. Oft findet sich auch ein Link in der Bestätigung, die Sie bei Ihrer Buchung per E-Mail erhalten haben.

Unseres Wissens nach entstehen in den meisten Fällen keine Strafgebühren durch Drittanbieter. Auch wenn Sie einen gebuchten Pegasus-Flug (ohne Benachrichtigung) einfach nicht antreten.

2. Welche Stornierungsbedingungen gelten bei Pegasus?

Die Stornierungs- und Erstattungsbedingungen eines Flugtickets richten sich nach dem individuell gewählten Tarif der Buchung. Pegasus Airlines unterscheidet zwischen über 20 verschiedenen Buchungsklassen, für die teilweise unterschiedliche Bezeichnungen auf der Webseite und in den AGB verwendet werden. 

Übersicht der verfügbaren Pakete/Tarife laut Pegasus Webseite:

Tarifvergleich Pegasus

Noch mehr Details finden Sie im Bereich „Pakete vergleichen“ auf der Pegasus Webseite.

Grundsätzlich gilt dabei: Je teurer der gebuchte Tarif, desto mehr Inklusivleistungen sind für Reisende vorgesehen. Hier eine Beispielberechnung für einen Flug von „Österreich: Wien“ nach „Ägpyten: Kairo“

Preisvergleich Pegasus-Tarife

Die Buchungsbedingungen bei Pegasus unterscheiden sich jedoch für internationale Flüge und für Inlandsverbindungen innerhalb der Türkei.

Um hier noch den Überblick zu behalten, nimmt unser Artikel einige thematische Eingrenzungen vor. Wir konzentrieren uns hier auf Tarife für internationale Verbindungen, sprich Pegasus Flüge, die nicht ausschließlich innerhalb der Türkei stattfinden

In diesem Rahmen versuchen wir die äußerst unübersichtlichen Bedingungen der Airline mit teilweise widersprüchlichen Begrifflichkeiten zwischen der Darstellung im Buchungsformular auf der Webseite und den Pegasus AGB für Sie möglichst verständlich zusammenzufassen (dazu A.). Was dies für Ihre Rechte als Fluggast bedeutet und welche Möglichkeiten Sie haben, erläutern wir im Fazit am Ende (dazu B.).  

A. Die Stornierungsregeln im Überblick

Für die Stornierung und Erstattungsfähigkeit von internationalen Flugverbindungen gelten bei Pegasus Airlines folgende Regelungen (Stand: 02.12.2024): Es gibt laut den AGB vier verschiedene Buchungspakete: Super Eco-Paket, Advantage-Paket, Light-Paket und das Comfort-Flex Paket. Letzteres, sowie die Extra-Option, Pegasus Flex, sollen auch kurzfristige Stornierungen oder Umbuchen mit geringeren Kosten ermöglichen. Dazu kommen insgesamt 13 Tarifklassen (Pegasus AGB Ziffer 4.4, 4.5.2). Nennenswerte Vorteile bei der Rückerstattung gibt es aber eigentlich nur beim Comfort-Flex Paket bzw. der Zusatzoption Pegasus-Flex. Mehr dazu gleich im Abschnitt (2). 

(1) Die Standardtarife: kaum bis keine tarifliche Rückerstattung

Bei den Standardtarifen können Fluggäste bei Stornierung kaum mit Erstattungen rechnen, da Transaktions- und Bearbeitungsgebühren von bis zu 265 € den erstattungsfähigen Betrag drastisch reduzieren (siehe AGB 5.7.1). Effektiv bleibt als Erstattungsbetrag fast immer allenfalls die “Flughafensteuer” und „Check-in Gebühr“, die Pegasus bereit ist zu erstatten. Wohlgemerkt: Bei diesen Einzelposten handelt es sich nur um einen Bruchteil der Steuern und Gebühren, auf die Sie einen gesetzlichen Erstattungsanspruch haben.

Bei Super Eco, Advantage und Light kann man die Stornierungsbedingungen im Kern danach unterscheiden, wann die Flugstornierung erfolgt:

  1. Stornierung über 12 Stunden bis zum Abflug:
  • In den Tarifklassen G,P,U,T,Z,V (meist Werbe- und Sonderaktionen) ist keine Rückerstattung durch Pegasus vorgesehen, nur die Flughafensteuer und Check-in-Gebühr werden auf Antrag erstattet.
  • In allen anderen Standardklassen fallen zudem Transaktionsgebühren bei Stornierung an, von aktuell 95 bis 265 €. 
  1. Stornierung unter 12 Stunden bis zum Abflug:
  • Es ist keine Rückerstattung durch Pegasus vorgesehen.
  • Nur die Flughafensteuer und die Check-in-Gebühr werden auf Antrag erstattet, wenn mindestens 2 Stunden bis zum Abflug verbleiben.
  1. Ohne Stornierung / bei bloßem Nichtantritt des Fluges: 
  • Es ist keinerlei tarifliche Rückerstattung des Ticketpreises vorgesehen.

Das heißt konkret: In den meisten Fällen und fast allen Buchungsklassen außer Comfort-Flex sind bei Pegasus die Zusatzgebühren bei Stornierung weit höher als die vorgesehenen Rückerstattungen an die Fluggäste. 

Aber: Es gibt nach deutschem Recht eine gesetzliche Pflicht zur Rückzahlung aller im Ticketpreis inbegriffenen Steuern und Gebühren im Falle einer Stornierung, die Ihnen auch bei Pegasus-Flügen zusteht. Mehr dazu gleich.

(2) Comfort-Flex: Teilerstattung möglich

Pegasus bietet alternativ das Comfort-Flex Paket an. Es soll Reisenden möglichst viel Flexibilität und umfangreiche Erstattungen bei Umbuchung und Stornierung bieten. Stornierungen müssen aber auch hier mindestens zwei Stunden vor Abflug erfolgen (siehe AGB 5.7.1 (2)). Dann erhalten Fluggäste die Ticketkosten abzüglich einer Servicegebühr (auf Türkisch: Hizmet Bedeli) für die Buchung zurück, die je nach Flugstrecke, Gepäck und Abflugzeit variiert. Wie hoch die Servicegebühr jeweils genau ausfällt, wird in der Ticketrechnung an der Stelle dargestellt, an der der Reisepreis auf seine Teilkomponenten aufgeschlüsselt wird. Findet sich in der Ticketrechnung (“E-Bilet”) im Abschnitt “Service-Gebühr” bzw. “Hizmet Bedeli” eine Leerstelle, wie in der Regel bei direkten Online-Buchungen über die Pegasus-Webseite, fällt keine Servicegebühr an. In diesem Fall ist bei rechtzeitiger Stornierung einer Buchung mit dem Comfort-Flex Paket der gesamte Reisepreis erstattbar.

Bei sehr kurzfristigen Stornierungen oder Änderungen lohnt sich hingegen ein teures Comfort-Flex Ticket eher nicht. Für Comfort-Flex Tickets gelten laut den Pegasus AGB folgende Stornierungsbedingungen:

  1. Bei Stornierung unter 2 Stunden bis zur geplanten Abflugzeit:
  • nur die Flughafengebühr wird erstattet
  1. Bei Stornierung über 2 Stunden bis zur geplanten Abflugzeit:
  • Der Ticketpreis wird erstattet, abzüglich der bei der Buchung ggf. berechneten Servicegebühr.
  • Die oben genannten Transaktionsgebühren fallen nicht an.

Da es sich hier um ein eher teures Paket handelt, steht der Aufpreis meist nur in einem sinnvollem Verhältnis zur zusätzlichen Flexibilität, wenn sich bereits bei Buchung ein konkretes Risiko abzeichnet, dass die Reise ausfallen oder verschoben werden muss. Dazu aber mehr im nächsten Abschnitt, wann eine Umbuchung sinnvoller sein kann. 

(3) Die Zusatzoption Pegasus Flex: Schutz vor Gebühren und Kosten

Zu jedem Ticket und jeder Tarifklasse können Kundinnen und Kunden das Produkt “Pegasus Flex” hinzubuchen. Die Zusatzkosten beginnen aktuell bei 11,99 € pro Person für internationale Flüge. Diese Zusatzoption kann man als Extra-Produkt  bei der Flugbuchung hinzufügen, nicht aber nachträglich.

Laut der Webseite ist der Vorteil, dass man damit die Transaktionsgebühren von aktuell 80 – 265 € (je nach Tarifklasse) für internationale Flüge im Falle einer Stornierung oder Änderung nicht zahlen muss. Man bekommt also einen Großteil des Ticketpreises erstattet. Allerdings gilt das nur, wenn man mindestens 12 Stunden vor der Abflugzeit storniert.

Darüber hinaus wird die Pegasus Flex Gebühr selbst jedoch in keinem Fall erstattet.

B. Unser Fazit

Pegasus Airlines macht es Fluggästen nicht leicht, die jeweiligen Stornierungsbedingungen und Regelungen ihrer AGB klar und eindeutig zu verstehen. Grundsätzlich kann man aber zusammenfassend sagen:

Nur in den beiden teureren flexiblen Buchungsvarianten Comfort Flex und Pegasus Flex kann man eine umfassende Rückerstattung bei Stornierung erwarten, aber nur bei Stornierung mindestens 12 Stunden vor Abflug. 

Bei den Standardtarifen von Pegasus überwiegen diverse Bearbeitungs- und Transaktionsgebühren von bis zu 265 € pro Person schnell die angebotene Erstattungssumme. Das reduziert den tariflichen Anspruch meist unter das Niveau des gesetzlichen Erstattungsanspruchs. 

Welche Erstattungssumme Ihnen nichtsdestotrotz zusteht und wie sich diese Summe zusammensetzt, haben wir im Abschnitt II: Höhe der Rückerstattung für Sie zusammengetragen. 

Leider ist aus unserer Erfahrung Pegasus freiwillig bislang kaum bereit, solche berechtigten Ansprüche ihrer Fluggäste zu begleichen. 

Welche Möglichkeiten Sie dennoch haben, tarifliche und gesetzliche Erstattungsrechte durchzusetzen, zeigen wir detailliert unter Abschnitt III: Ticketerstattung einfordern.

Fakt ist: Nach §§ 812, 648 BGB hat jeder Passagier einen gesetzlichen Anspruch auf die Rückerstattung der im Buchungspreis enthaltenen Steuern und Gebühren, wenn er oder sie den Flug nicht wahrnimmt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Flug offiziell storniert oder einfach nicht angetreten wird. 

Das  gilt auch, wenn eine Fluggesellschaft wie Pegasus in ihren AGB oder Beförderungsbedingungen andere Regelungen für die tarifliche Erstattung vorsieht. Denn solche Bestimmungen halten (zumindest nach deutscher Rechtsprechung und vor deutscher Gerichtsbarkeit) einer Überprüfung nicht stand und sind demnach nichtig.

Das heißt, Pegasus muss von Gesetzes wegen zumindest alle Flughafengebühren, Luftsicherheitsgebühren und Luftverkehrssteuern erstatten, die die Airline erspart, wenn ein Reisender nicht mit dem Flug befördert wird. Das können vor allem bei stornierten Buchungen für Hin- und Rückflüge aus Deutschland in die Türkei und zu anderen Zielen im Ausland schnell Summen von 100 € und mehr sein. 

Alle Details zu Ticketbestandteilen, den einzelnen Gebühren und vor allem, wie man die Höhe der Rückerstattung berechnen kann, lesen Sie in Abschnitt II: Höhe der Rückerstattung ermitteln

Alternativ, können Sie auch jetzt sofort mit unserem kostenlosen Online-Rechner prüfen, welche Erstattung Ihnen für Ihren konkreten Fall zusteht. Auf Wunsch, setzen wir berechtigte Ansprüche für Sie durch und bieten zügig und unkompliziert eine Direkterstattung durch Ersatz-Pilot an.

3. Ist eine Umbuchung von Pegasus-Flügen sinnvoller?

Falls Sie Ihre Reise mit Pegasus Airlines lediglich verschieben und diesen zu einem anderen Zeitpunkt nachholen möchten, könnte eine Umbuchung sinnvoller sein, als den Flug komplett zu stornieren. Ob und wann das aber von Vorteil ist, hängt davon ab, in welchem Tarif Sie Flüge gebucht haben und welche Konditionen für die Umbuchung vorgesehen sind. 

Auch im Hinblick auf die Umbuchungskonditionen bei Pegasus konzentrieren wir unsere Auswertung und Tipps auf internationale Verbindungen, ohne Flüge innerhalb der Türkei. Wir erläutern kurz und knapp:

– Die allgemeinen Umbuchungsregeln laut den Pegasus AGB (siehe A).

– Wann bzw. in welchen Tarifen Umbuchungen sinnvoll sind (siehe B).

– Wo und wie man einen Flug umbuchen kann (siehe C).

A. Umbuchungsregeln bei Pegasus im Überblick

Internationale Linienflüge mit Pegasus kann man in der Regel nur im Comfort-Flex Paket kostenlos umbuchen. In allen anderen Tarifklassen sind dafür Gebühren vorgesehen. Diese liegen aktuell zwischen 40 und 230 € pro Person und Strecke (Pegasus AGB 5.7.1). Die genaue Höhe richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif.

Allgemeine Regeln für internationale Linienflüge in den Standardtarifen:

  • Umbuchungen oder Änderungen können nur bis zu 2 Stunden vor Abflug erfolgen, zzgl. Gebühren von bis zu 230 € pro Flugticket. 
  • Bei Änderungen unter 2 Stunden vor Abflug sind Änderungen nicht möglich und es ist auch keine Erstattung des Originaltickets vorgesehen.

Bei Änderung von Tickets im Rahmen des Comfort Flex Paket gilt laut Pegasus AGB 5.7.1, Ziffer 2:

  • Änderungen unter 2 Stunden vor Abflug: Vom Original-Ticket wird nur die Flughafensteuer erstattet. Für das neue Flugticket wird der volle Preis berechnet. 
  • Änderungen über 2 Stunden vor Abflug: Hier zahlen Fluggäste nur die mögliche Preisdifferenz zwischen den Ticketpreisen. Ist der neue Flug jedoch günstiger, wird die Preisdifferenz zum ursprünglichen Flug nicht erstattet.

Wichtig: Bei allen Umbuchungen muss der Fluggast eine eventuelle Preisdifferenz zum neuen Flug selbst tragen.

Meist ist angesichts dessen eine komplette Neubuchung günstiger, zumal man immer den gesetzlichen Erstattungsanspruch für den nicht angetretenen ursprünglichen Flug geltend machen kann.

Die Ausnahme: Pegasus Flex

Die Zusatzoption Pegasus Flex kann man zu jedem Ticket hinzubuchen. Damit sollen Fluggäste die Möglichkeit haben, ohne Vertragsstrafe, Flugtickets flexibler zu ändern oder zu stornieren. Aktuell kostet diese Zusatzoption einen Aufpreis von mindestens  11,99 € für internationale Flüge pro Strecke und Person (siehe Pegasus AGB Ziffer 3.2.1). Die genaue Höhe richtet sich nach Buchungszeitpunkt, Tarif und Distanz. Diese Option macht jedoch nur Sinn, wenn Umbuchungen mindestens 12 Stunden vor Abflugzeit erfolgen. Denn eine spätere kostenlose Buchungsänderung gestattet auch Pegasus Flex nicht.

Vorteile einer Umbuchung mit Pegasus Flex:

  • Umbuchungen bis 12 Stunden vor Abflug sind ohne Zusatzgebühren möglich.

Nachteile einer Umbuchung mit Pegasus Flex:

  • Die Gebührendifferenz zum neuen Flug muss nachgezahlt werden.
  • Bei kurzfristigen Umbuchungen, weniger als 12 Stunden vor dem geplanten Abflug, sieht Pegasus Flex keine Privilegierungen vor. Hier bleibt tatsächlich nur eine komplette Neubuchung eines Fluges. 
  • Bei Änderungen über das Callcenter oder Agenturen entstehen zusätzliche Servicegebühren (siehe AGB 4.4.2). Daher sollten Umbuchungen möglichst online auf der Webseite von Pegasus erfolgen.

B. Wann ist eine Umbuchung sinnvoller als eine Stornierung

Auf Basis der oben genannten Umbuchungsvorgaben von Pegasus kann man aus unserer Sicht drei Schlussfolgerungen ziehen.

  1. Umbuchungen lohnen sich nur im Comfort-Flex-Tarif oder mit der Zubuchung der Pegasus Flex Option in einer anderen Buchungsklasse. Ansonsten sind die Umbuchungsgebühren so hoch, dass es sich eher lohnt, den ursprünglichen Flug zu stornieren, hierfür die gesetzliche Erstattung zu erhalten und komplett neu zu buchen.
  2. Sind weniger als 12 Stunden bis zum geplanten Abflug Zeit, kann man genauso gut das Flugticket verfallen lassen und stattdessen zumindest die gesetzlich vorgeschriebene Rückerstattung einfordern. Denn nach §§ 812, 648 BGB haben Passagiere einen gesetzlichen Anspruch auf die im Buchungspreis enthaltenen Steuern und Gebühren.
  3. Einzig im Comfort-Flex Tarif sind Umbuchungen bis 2 Stunden vor Abflug ohne Zusatzgebühren möglich. Man zahlt nur die Preisdifferenz, falls die neue Verbindung teurer ist.

Unser Fazit: Vor allem in den günstigen Standardtarifen von Pegasus Airlines macht eine Stornierung manchmal mehr Sinn als eine Umbuchung. Welche Erstattungssumme Ihnen im Falle einer Flug-Stornierung zustehen würde, können Sie mit unserem kostenlosen Rechner für Direkterstattungen prüfen. Gerade auf internationalen Linienflügen kommen schnell hohe Summen zusammen. So können Sie auch besser vergleichen, inwieweit eine Stornierung und Neubuchung eines Flugtickets wirtschaftlich sogar sinnvoller wäre als eine Umbuchung mit hohen Zusatzgebühren.  

C. So kann man einen Pegasus-Flug umbuchen

Genau wie Stornierungen kann man Umbuchungen bei Pegasus am einfachsten und schnellsten online auf der Webseite vornehmen. Rufen Sie dafür die Pegasus Website auf, wählen Sie “Alle Transaktionen” unter „Meine Buchungen“ und melden Sie sich mit Ihrer Reservierungsnummer (PNR) und Nachnamen an. Dort können Sie Ihre Flugbuchungen selbstständig verwalten und, wenn zeitlich und tariflich zugelassen, auch selbstständig ändern. Denkbar ist zum Beispiel ein anderes Reisedatum, eine abweichende Reisezeit oder sogar ein anderes Ziel auszuwählen, soweit Pegasus die jeweilige Strecke zum gewünschten Termin mit einem Linienflug bedient. 

Wichtig zu wissen: Eine Preisdifferenz zwischen alter und neuer Buchung ist natürlich möglich. Ist die neue Flugverbindung teurer als die ursprünglich gebuchte, müssen Sie den Preisunterschied nachzahlen. Ist die neue Flugverbindung günstiger, bekommen Sie laut den AGB 5.7.1. Ziffer 1 und 2 umgekehrt allerdings nichts erstattet. 

Neben der Webseite steht Fluggästen auch ein telefonischer Kundendienst für  die Umbuchung von Pegasus-Flügen zur Verfügung. Die Hotline von Pegasus Airlines ist sieben Tage die Woche, 24h erreichbar. Aus Deutschland erreichen Sie das Pegasus Callcenter unter folgender Telefonnummer: + 49 (0) 211 97 539 025

Aber: Bei einer Umbuchung über das Callcenter oder Agenturen können weitere Servicegebühren anfallen. Zusätzlich zu den Umbuchungskosten selbst! Am besten Sie fragen vorab nach der genauen Höhe dieser Gebühren in Ihrem Fall oder nutzen gleich die selbstständige Buchungsverwaltung über die Pegasus-Webseite. Denn dort entstehen keine Zusatzkosten außer der Preisdifferenz zum neuen Flug und den bereits angesprochenen Umbuchungsgebühren je nach Tarif.

II. Höhe der Rückerstattung ermitteln

In diesem Abschnitt erläutern wir im Detail die drei wichtigsten Fragen rund um die Höhe der Rückerstattung nach einer Flugstornierung bei Pegasus:

  1. Freiwillige Rückerstattung durch Pegasus: Wir klären zunächst, ob und wann Pegasus Airlines überhaupt nach den eigenen tariflichen Regelungen freiwillig eine Ticketerstattung leistet (dazu 1.).
  1. Gesetzlicher Anspruch bei Stornierung: In allen Buchungsklassen besteht ein Anspruch auf die ungekürzte Rückzahlung aller Flugnebenkosten, wie Steuern und Gebühren. Wir erläutern, wie sich die Anspruchshöhe schnell und genau ermitteln lässt (dazu 2.).
  1. Sonderregeln bei Pegasus: Wir zeigen, inwiefern sich zusätzliche Erstattungsansprüche bei Verhinderung wegen eines Krankheits- oder Trauerfalls ergeben (dazu 3.).

1. Welche Summen erstattet Pegasus freiwillig laut ihren AGB?

Die Beförderungskosten (also der Gesamtpreis für ein Flugticket bei Pegasus Airlines) umfassen die Basisgebühr, die Treibstoffgebühr, Flughafentaxe, Check-in-Gebühr und manchmal noch eine Servicegebühr für den Buchungsvorgang (siehe AGB 4.4.1).

Welche Anteile die Fluggesellschaft hiervon erstattet, hängt vom jeweils gebuchten Tarif bzw. Paket ab und der verbleibenden Zeit bis zum Abflug. Zudem unterscheidet Pegasus zwischen internationalen Flügen und Verbindungen innerhalb der Türkei. Wir beschränken uns auch hier auf die vertraglichen Regelungen für internationale Verbindungen bei Pegasus Airlines (Stand 02.12.2024). Diese gelten zum Beispiel für Flüge aus Deutschland in die Türkei und zurück.

Freiwillige tarifliche Rückerstattung nur in Flex-Tarifen 

Eine signifikante Rückerstattung können Fluggäste laut den Pegasus-AGB nur im Comfort Flex Paket bzw. bei Buchung der Zusatzoption Pegasus Flex erwarten. Voraussetzung ist dabei eine Stornierung mindestens zwei bzw. zwölf Stunden vor Abflug. Der Beförderungstarif wird dann vollständig und ohne Strafgebühren erstattet, abzüglich der anteiligen Kosten für eine etwaige Service-Gebühr für den  Buchungsvorgang sowie der Kosten für die Zubuchung der Pegasus-Flex-Option.

Alle anderen Buchungsklassen und Tarife 

Bei allen anderen internationalen Pegasus Tarifen gelten die Flugtickets bei Stornierung effektiv als nicht erstattungsfähig. Selbst bei frühzeitiger Stornierung regeln die AGB von Pegasus Bearbeitungsgebühren von bis zu 265 € pro Person. Ohnehin werden nur auf explizite Anfrage vereinzelte Kostenpositionen, nämlich die Check-in-Gebühr und eine etwaige Flughafensteuer erstattet. Je nach Ticketkosten und Preiszusammensetzung erhalten Pegasus-Kunden bei einer Stornierung ohne den teureren flexiblen Tarif wenig bis gar nichts freiwillig zurück. Damit unterschreitet die Fluggesellschaft aber ihre gesetzliche Pflicht zur Rückzahlung aller im Ticketpreis inbegriffenen Steuern und Gebühren und zwar ohne Abzüge (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

Welche Erstattungssumme Ihnen zusteht, können Sie mit unserem Ersatz-Pilot Online-Rechner kostenlos in wenigen Minuten ermitteln. Einige Daten zu Ihrem Flug genügen, ein Auftrag auf Direkterstattung oder persönliche Informationen sind dafür nicht notwendig. Probieren Sie es aus:

Unser Fazit:

In allen Buchungsklassen (außer dem Comfort Flex) ist der tarifliche Erstattungsanspruch, den Pegasus bereit ist freiwillig zu zahlen, in der Regel niedriger als der gesetzliche Mindestanspruch. Dieser geht in den meisten Buchungsklassen weit über die freiwilligen Erstattungen der Airline hinaus und ist somit zumeist die bessere Option für Flugreisende, um Ansprüche geltend zu machen. Alle Infos zur Höhe der gesetzlichen Erstattungsansprüche erläutern wir im folgenden Abschnitt.

Pegasus ist mit dieser Vorgehensweise übrigens keinesfalls eine Ausnahme unter den Airlines. Fast alle Fluggesellschaften erheben ähnliche Straf- und Bearbeitungsgebühren, wenn ihre Fluggäste Flüge stornieren. Gerade unter Billigfluggesellschaften wie Ryanair und Wizz Air sind solche Regelungen verbreitet. Vor allem in günstigen Tarifen und Buchungsklassen können bzw. sollen diese Zusatzgebühren die mögliche Erstattungssumme auf Null senken. Aber: Deutsche Gerichte halten diese Verkürzungen des gesetzlichen Erstattungsanspruchs für unwirksam. Auch der Bundesgerichtshof hat dies im Urteil vom 1. August 2023, Aktenzeichen X ZR 118/22 bestätigt. Dennoch berufen sich Pegasus und viele andere Airlines auf solche Klauseln in ihren AGB und lassen es im Zweifel auf eine Klage ankommen.

Wenn Sie weder viel Energie noch Zeit in eine solche Auseinandersetzung für eine Rückerstattung von Pegasus investieren möchte, können wir Ihnen eine Direkterstattung durch Ersatz-Pilot anbieten. Für einen berechtigen Erstattungsanspruch leisten wir Direktzahlungen von 80 – 83 Prozent des Betrages, der Ihnen für stornierte Pegasus Flüge zusteht. Verdeckte Nebenkosten oder nachträgliche Gebühren gibt es bei uns nicht. Und: Die Gutschrift erfolgt bereits 1 – 3 Tage nach Antragstellung.

2. Der gesetzliche Mindestanspruch bei Flugstornierung

Das Wichtigste vorab: Unabhängig von den Regeln und Vorgaben laut den AGB einer Fluglinie, haben Passagiere in Europa einen gesetzlichen Anspruch auf die Rückerstattung der im Buchungspreis enthaltenen Steuern und Gebühren. Das ist in §§ 812, 648 BGB geregelt und gilt selbst dann, wenn man den Flug einfach nicht wahrnimmt, also auch ohne Stornierung einfach nicht am Gate auftaucht und der Flieger ohne den Fluggast abhebt. 

Bestimmte Gebühren müssen Airlines laut Gesetz immer erstatten und zwar unabhängig von der Buchungsklasse. Das wurde zuletzt auch vom Bundesgerichtshof bestätigt (Urteil vom 01.08.2023, Aktenzeichen X ZR 118/22). 

Das gilt auch, wenn die Fluggesellschaft in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen andere Regelungen trifft, wie es Pegasus Airlines tut. Solche Bestimmungen halten (zumindest nach deutschem Recht) einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand und sind demnach nichtig.

Was muss laut Gesetz erstattet werden?

Wie bei vielen Billigfluggesellschaften besteht auch bei Pegasus Airlines der Buchungspreis zu wesentlichen Teilen aus Beträgen, die die Airline nur bei tatsächlicher Beförderung des Passagiers abführen muss. Fliegt ein Passagier nicht mit, erspart die Fluggesellschaft diese Beträge. Das umfasst sämtliche Flugnebenkosten, die die Airline nur zahlen muss, wenn ein Fluggast tatsächlich befördert wird. Dazu gehören beispielsweise:

– die deutsche Luftverkehrsabgabe und alle weiteren Steuern anderer Länder, 

– Entgelte für Sicherheitskontrollen, 

– die Gebühren der Flughafenbetreiber für die Abfertigung von Passagieren und die Nutzung der Flughafeninfrastruktur (z. B. der Gepäckförderanlagen),

PRM-Charges für Flughafensanierungen zugunsten der Barrierefreiheit und weitere Infrastrukturumlagen zum Flughafenausbau.

Alle diese Beträge zahlt man bereits bei der Buchung automatisch mit. Wird das bereits bezahlte und gebuchte Ticket aber nicht verwendet, spart die Fluggesellschaft das Geld für diese Flugnebenkosten ein. Gemäß §§ 648, 812 BGB ist die Airline deshalb verpflichtet, diesen Anteil im Falle einer Stornierung an die Kundinnen und Kunden zurückzuzahlen. Grund für diese Regelung: Andernfalls würden sich Airlines ungerechtfertigt bereichern und bei Nichtbeförderung von Reisenden besser dastehen, als wenn sie ihre Beförderungsleistungen erbringen.

Was davon erstattet Pegasus Airlines freiwillig?

Pegasus Airlines zahlt in der Regel lediglich die so bezeichnete “Flughafensteuer” und die Check-in-Gebühr an ihre Kundinnen und Kunden zurück. Bereits die Begrifflichkeiten sind ungünstig gewählt, weil Flughäfen anders als Staaten keine Steuern erheben, sondern allenfalls Gebühren. Selbst wenn man aber annimmt, dass Pegasus die Abfertigungsentgelte der Flughafenbetreiber meint, ist die Airline gesetzlich verpflichtet, weitere Preisbestandteile zurückzuzahlen, die sie bei Stornierungen erspart.

Diese Ansprüche kann die Fluggesellschaft auch nicht wirksam per Vertrag oder AGB ausschließen. Dies würde Flugreisende nämlich unangemessen benachteiligen, was § 307 BGB nicht zulässt. Der Grund ist, dass die Airline auch nur für jene Passagiere Steuern und Gebühren abführen muss, die ihre Flugreise auch tatsächlich antreten. Wird ein Flug aber gar nicht wahrgenommen, müssen diese ersparten, nicht in Anspruch genommenen Kosten, erstattet werden. Ansonsten würde eine Übervorteilung der Fluggesellschaft entstehen, was der Gesetzgeber als ungerechtfertigt deklariert hat. Zudem ist der Tarifdschungel von Pegasus derart unübersichtlich, dass sich nach §§ 305c Absatz 1, 307 Absatz 1 Satz 2 BGB auch wegen der Intransparenz der Regelungen eine Unwirksamkeit der Beschränkungen der gesetzlichen Erstattung durch Pegasus ergibt. 

Mittels der Buchungsbestätigung oder Ticketrechnung müsste man die genaue Anspruchshöhe schnell und unkompliziert ermitteln können. Das geht aber nur, wenn dort die einzelnen Positionen aus Ticket, Gebühren und Steuern genau aufgeschlüsselt sind, aus denen sich der Gesamtpreis für den Flug zusammensetzt. Leider ist das bei Pegasus Airlines nur in dem so genannten E-Bilet bzw. der Ticketrechnung der Fall und dort auch nicht immer:

Bei Buchungen über Vermittlungsportale findet man teilweise eine Zusammenfassung der Steuern und Gebühren – oft unter der englischen Bezeichnung “Taxes & Fees”. Aber das ist leider auch nicht immer der Fall:

Bezeichnenderweise enthalten der Zahlungsbeleg und die Buchungsbestätigung von Pegasus dagegen keine Aufschlüsselung von Steuern und Gebühren: 

Aber keine Sorge! Fluggäste von Pegasus Airlines müssen auch dann nicht auf Ihr Geld verzichten, wenn Sie in Ihren Reiseunterlagen keine Angaben zu den Steuern und Gebühren finden! Ersatz-Pilot stellt zum Beispiel einen Online-Rechner kostenlos zur Verfügung, womit Sie Ihren Anspruch innerhalb weniger Minuten selbst ermitteln können. 

Dieser Service kostet Sie nichts. Die Nutzung unseres Erstattungs-Rechners verpflichtet Sie nicht zu einer Beauftragung für die Durchsetzung des Anspruchs oder eine Direkterstattung von Ersatz-Pilot. Prüfen Sie schnell und unkompliziert, welche Erstattungssumme Ihnen zusteht!

3. Sonderfälle: Welche Erstattungsansprüche gibt es bei Krankheit oder Tod?

Was passiert im Falle einer Erkrankung des Passagiers oder gar bei einem Trauerfall in der Familie? Viele internationale Fluggesellschaften wie Lufthansa oder Air France zeigen sich hier kulant und kundenfreundlich. Bei Krankheit oder einem Trauerfall nach Reiseantritt werden u. a. die Flugscheine auch für mitreisende Familienangehörige verlängert. Und Pegasus Airlines?

Pegasus Airlines sieht bei Stornierung aufgrund von Krankheit oder einem Trauerfall keine Begünstigungen oder Sonderrechte vor. Die normalen Tarifbedingungen zu den Flugtickets laut den AGB gelten weiterhin. Ganz im Gegenteil, im Falle einer Erkrankung behält sich Pegasus sogar das Recht vor, die Beförderung des Passagiers zu verweigern. Konkret heißt es unter 11.1.1 der Pegasus-AGB, dass die Airline Fluggäste “wegen ihres Gesundheitszustands und der Sicherheit anderer Fluggäste oder des verantwortlichen Personals” ablehnen kann. Dazu gehören u.a. auch “Fluggäste, die während des Fluges persönliche Betreuung benötigen, die sich ihre eigenen Bedürfnisse wie Mahlzeiten, Toiletten(gang) und Reisen ohne Begleiter nicht leisten können.” 

Falls sich Pegasus weigert, einen Fluggast zu befördern, haben diese laut der Airline übrigens keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln, wie oben unter Punkt I.2 beschrieben. 

Aber auch in einem solchen Fall gilt: Der gesetzliche Erstattungsanspruch bleibt immer bestehen!

Was gilt, wenn man während der Reise erkrankt und den Rückflug stornieren oder umbuchen muss?

Leider regeln die AGB von Pegasus Airlines auch in diesem Falle keine Erleichterungen oder Privilegien zur Stornierung. Das heißt also, es gelten die Storno-Bedingungen laut gebuchtem Tarif. Nur mit einem flexiblen Ticket ist dies ohne große Zusatzkosten möglich. Mehr dazu in Abschnitt I.2: Stornierungsbedingungen bei Pegasus.

Unser Tipp: Um sich solche Sorgen und Stress im Krankheitsfall zu ersparen, ist insbesondere bei Auslandsreisen und auf internationalen Flügen eine Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Häufig bieten Kreditkartenunternehmen oder auch der ADAC solche Versicherungen bereits ab 30 bzw. 19 € pro Jahr an. Das lohnt sich durchaus, vor allem wenn man viel reist. Gleichwohl gilt auch hier: Prüfen Sie die Konditionen der Versicherer und Policen ganz genau, um eine Enttäuschung im Falle der Fälle zu vermeiden! Gerade bei sehr günstigen Versicherungstarifen kommt es nur bei bestimmten Gründen für die Absage einer Reise zu einer Erstattung. Zudem gibt es oft diverse weitere Einschränkungen bei der Deckung. Dazu gehört zum Beispiel, ob die Leistung nur für den/die Reisende/n selbst gilt oder aber auch bei Erkrankung naher Angehöriger greift. Zudem sind Meldefristen und diverse andere Vorgaben zu beachten, um die Versicherungsleistungen zu erhalten.

III. Ticketerstattung von Pegasus einfordern

Wie in Abschnitt I und II erläutert, haben Fluggäste von Pegasus unabhängig vom gebuchten Tarif immer zumindest einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Rückerstattung bei stornierten oder ungenutzten Tickets. Dieses Recht gilt übrigens bis zu 3 Jahre nach dem betroffenen Flug. 

Die Erstattungssumme von Steuern und Gebühren kann pro Ticket gerade bei internationalen Verbindungen schnell 100 € und mehr betragen, je nach Flugdistanz. Allgemein kann man sagen: Je weiter Passagiere fliegen, desto mehr Steuern und Gebühren fallen an. Umgekehrt heißt das: Je länger die Reise, die man storniert oder nicht antritt, desto höher die anteiligen Gebühren und Steuern, die die Airline erspart und die Reisende deswegen zurückverlangen können.

Nun stellt sich die Frage: Wie muss man vorgehen, um eine Erstattung von Pegasus durchzusetzen?

Es gibt 3 Möglichkeiten, um eine Erstattung von Pegasus einzufordern:

Infografik mit Wegen zur Erstattung nach Stornierung von Pegasus Flügen

Diese drei Wege, erläutern wir in diesem Abschnitt im Detail:

Zum Schluss stellen wir für Sie die Vor- und Nachteile dieser drei Optionen zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Ticketerstattung gegenüber. So möchten wir sie in die Lage versetzen, die beste Variante für sich persönlich zu wählen. 

1. Selbstständig bei Pegasus Airlines eine Erstattung einfordern

Ob und in welchem Umfang Pegasus Airlines einen stornierten Flug erstattet,  hängt von den Stornierungs- und Erstattungsbedingungen des gebuchten Tickettarifs ab. Einen Überblick über diese Tarifbestimmungen haben wir unter I. 2 Stornierungsbedingungen für Sie zusammengetragen.

Eine teilweise oder weitgehende Erstattung können Sie direkt bei Pegasus über diese zwei Kanäle anfordern:

  1. über die Pegasus Webseite (mehr dazu unter A);
  2. per E-Mail, zum Beispiel mit einem Musterschreiben (mehr dazu unter B).  

Wie erfolgversprechend diese Optionen aus unserer Erfahrung sind, fassen wir unter Punkt C zusammen.

A. Aufforderung auf Erstattung über die Pegasus Webseite

Wer sich direkt an Pegasus wenden möchte, sollte am besten direkt beim Stornierungsvorgang auch die Erstattung beantragen. Stornieren kann man am einfachsten über die Webseite der Airline. Rufen Sie dafür die Website von Pegasus auf, klicken Sie unter „Meine Buchungen“ auf Alle Ticket-Transaktionen und wählen Sie die Verbindung aus, die Sie stornieren möchten. 

In den teureren Tarifen bewirkt eine Stornierung auf der Buchungsplattform mitunter automatisch die vertraglich vorgesehene Rückerstattung. Das gilt zumindest, wenn Sie direkt bei Pegasus gebucht haben, ansonsten wird die Erstattung zunächst an das Vermittlungsportal ausgekehrt und dieses muss sie dann weiterleiten. 

Wenn aber nur der gesetzliche Erstattungsanspruch besteht, funktioniert dieser Weg leider nicht. Freiwillig wird die Airline ohnehin nur auf Antrag bestimmte Gebühren zurückerstatten. Auf der Pegasus Webseite ist leider kein spezielles Online-Formular für Rückerstattungen zu finden. Auch konkrete Informationen zum Thema Erstattung sind nicht vorhanden, es wird leider nur auf ein allgemeines Kontaktformular verwiesen. 

Ob sich Pegasus Airlines auf eine solche Anfrage überhaupt zurückmeldet, ist aus unserer Erfahrung eher unwahrscheinlich. Zumal eine Erstattung nach den AGB von Pegasus in günstigeren Tarifen ohnehin selten in Frage kommt und die Fluggesellschaft Bearbeitungsgebühren von bis zu 265 € pro Ticket abzieht. In solch einem Fall kommt der nächste Punkt in Betracht: Ein förmliches Aufforderungsschreiben an die Airline (dazu gleich mehr unter B.).

Übrigens: Ist Ihr Tickettarif nicht erstattungsfähig, erklärt sich Pegasus freiwillig häufig ohnehin nur zur Erstattung der “Flughafensteuer” bereit (gemeint ist vermutlich das Passagierentgelt für die Abfertigung am Flughafen). Dieser Posten ist allerdings nur ein Bruchteil der erstattungsfähigen Summe. Bei einem Flug von Berlin nach Istanbul (IST) beträgt das Passagierentgelt des BER im Jahr 2024 beispielsweise pro Person nur 7,13 €. Da lohnt es sich fast immer, stattdessen den gesetzlichen Mindestanspruch einzufordern. 

Welche Erstattungssumme Ihnen gesetzlich zusteht, ermittelt unser Ersatz-Pilot Onlinerechner kostenlos und unverbindlich für Sie.

B. Aufforderung auf Erstattung per Musterschreiben

Wenn Ihr storniertes Ticket laut den Pegasus-Tarifbedingungen als nicht erstattungsfähig gilt bzw. Pegasus nicht auf Ihre Anfrage über das Kontaktformular reagiert, können Sie die Airline auch per E-Mail kontaktieren und Ihre Erstattung einfordern. 

Für ein entsprechendes Schreiben stellen wir Ihnen gern kostenfrei eine passende Vorlage zur Verfügung, samt E-Mail-Kontakt zum Pegasus-Kundenservice. Nutzen Sie dafür unseren Musterschreiben-Generator. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten ein und Sie erhalten kostenlos einen Formulierungsvorschlag. Alternativ können Sie natürlich auch einen leeren Musterbrief anfordern und Ihre Daten manuell einfügen.

C. Aussicht auf Erfolg bei Durchsetzung auf eigene Faust: gering

Aus unserer eigenen Erfahrung und den Erfahrungsberichten unserer Kundinnen und Kunden sind die Erfolgsaussichten gering, selbstständig im direkten Kontakt eine volle Erstattung bei Pegasus Airlines durchzusetzen.

Häufig reagieren Fluggesellschaften wie Pegasus nicht einmal auf schriftliche Anfragen oder Forderungen. Und wenn doch, dann erst nach Wochen oder Monaten. Das Anliegen des Reisenden wird häufig schlicht nicht vom Kundenservice bearbeitet, mit Standardformulierungen abgetan oder auf geminderte Ansprüche laut ihren AGB verwiesen.

Natürlich steht es Ihnen völlig frei, die Airline selbständig zu kontaktieren, um einen berechtigten Erstattungsanspruch geltend zu machen. Seien Sie sich aber bewusst, dass dieser Weg zumindest in günstigeren Buchungsklassen bei Pegasus fast nie von Erfolg gekrönt ist. Höchstwahrscheinlich  dürfte ein Gerichtsverfahren nötig werden, wenn das Unternehmen nicht zahlt (zumindest um Ihren gesetzlichen Mindestanspruch durchzusetzen). Mehr zur Möglichkeit einer Rechtsverfolgung mit Anwalt im verlinkten Abschnitt 2.

Sie können natürlich auch ohne Anwalt gegen Pegasus klagen. Falls es zu einem Verfahren kommt, darf ein Passagier eigenständig und ohne Rechtsbeistand vor einem Amtsgericht auftreten, da der Streitwert in der Regel unter 5.000 € liegt (§ 23 Nr. 1 GVG in Verbindung mit §§ 78 I, 79 I ZPO). Dabei sollten Sie aber wissen, dass Sie vorerst zumindest einen Gerichtskostenvorschuss von mindestens 114 € selbst zu tragen haben (§ 12 Abs. 1 GKG). Falls Sie im Prozess unterliegen, müssten Sie auch  die Anwaltskosten der Gegenseite vollständig übernehmen. 

Unser Tipp: Wenn Sie dennoch versuchen möchten, Ihre Forderung auf Erstattung bei Pegasus Airlines auf eigene Faust durchzusetzen, möchten wir Ihnen zumindest unseren Online-Rechner empfehlen. Mit dem Ersatz-Pilot Entschädigungsrechner können Sie selbstständig und unverbindlich prüfen, welche Summe Ihnen nach einer Flugstornierung von Pegasus zusteht.

Unseren Service auf Flugpreiserstattung müssen Sie dafür nicht in Anspruch nehmen. Auch persönliche Daten sind nicht erforderlich. Unser Entschädigungsrechner wird Ihnen jedoch schnell und einfach sagen, welche Summe Sie bei der Fluggesellschaft einfordern können.

2. Anspruch mit einem Rechtsbeistand durchsetzen

Die Beauftragung einer Anwaltskanzlei hat bei der eigenständigen Durchsetzung einige Vorteile. Dem Passagier wird so der komplexe und zeitraubende Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft erspart und die Verhandlung vor Gericht wird professionell geführt, falls es zu einem Prozess kommen sollte. Allerdings steigt mit der Beauftragung eines Rechtsbeistands auch das Kostenrisiko. Das Honorar für die Anwälte übernimmt im Erfolgsfall zwar Pegasus Airlines, unterliegt der klagende Passagier aber im Gerichtsverfahren, muss er bzw. sie für alle Anwaltskosten selbst aufkommen (§ 91 Abs. 2 ZPO).

Aus unserer Sicht macht dieser Weg daher nur Sinn, wenn der betroffene Fluggast eine Rechtsschutzversicherung besitzt, die solche Verfahrenskosten abdeckt. 

Aber: Die meisten Versicherungspolicen beinhalten eine Selbstbeteiligung, die in jedem Fall zu zahlen ist. Ist diese gleich oder gar höher als die mögliche Erstattungssumme von Pegasus, wäre der Weg vor Gericht wirtschaftlich kaum sinnvoll. Darüber hinaus sollte man bedenken, dass Gerichtsprozesse mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen können, bevor ein Urteil gefällt wird. Hier gilt es, Aufwand und Kosten gut gegen den Nutzen abzuwägen.

3. Direkterstattung von Fluggastportal erhalten

In den beiden ersten dargelegten Varianten müssen betroffene Passagiere sowohl mit Kostenrisiken als auch einem gewissen Arbeits- und Zeitaufwand rechnen, um einen Anspruch gegen Pegasus durchzusetzen. Meldet sich Pegasus Airlines auf eine Anfrage nicht zurück, bleibt nur der Weg einer Klage. Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts ist zudem nicht klar, ob ein Fluggast die Erstattungssumme in voller Höhe erhält.

Wir von Ersatz-Pilot kennen diese Problematik und bieten eine transparente und vor allem komfortable Alternative. Seit 2017 setzen wir erfolgreich Ansprüche betroffener Kundinnen und Kunden gegen Fluggesellschaften durch. Wir unterscheiden uns dabei von Mitbewerbern wie Flightright oder FairPlane, indem wir außer bei Flugverspätungen und Flugausfällen Erstattungen auch in Fällen bieten, wenn Reisende ihre Flüge selbst stornieren.

So funktioniert die Direkterstattung mit Ersatz-Pilot: Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner. Geben Sie die relevanten Flugdaten ein. Wir prüfen, ob und vor allem in welcher Höhe Ihnen für ungenutzte Tickets eine Erstattung nach §§ 812, 648 BGB zusteht.

Ist das Ergebnis der Prüfung positiv, übernehmen wir Ihren Anspruch und setzen diesen auf eigenes Risiko gegen Pegasus durch. Dafür bieten wir Ihnen eine Direktzahlung aller anteiligen Steuern und Gebühren und zwar sofort. Innerhalb von 1 – 3 Tagen ist das Geld auf Ihrem Konto

Sie, als Fluggast, sind damit von allen weiteren Pflichten oder Aufgaben bei der Durchsetzung des Erstattungsanspruchs gegen Pegasus Airlines entbunden. Wir kümmern uns um alles weitere. Unsere Sofortüberweisung umfasst die gesetzliche Erstattungssumme in voller Höhe, abzüglich einer Provision von 17 – 20 %. Diese Provision berechnen wir für unseren Aufwand bei der Durchsetzung gegen die Fluggesellschaft. Das Risiko, Ihre Forderungen gegen Pegasus Airlines nicht durchsetzen zu können (z. B. im Falle einer Insolvenz der Airline) oder falls wir vor Gericht unterliegen, tragen wir allein. Mit Ersatz-Pilot erhalten Sie schnell und unkompliziert 80 – 83 Prozent des Betrages, der Ihnen zusteht, wenn Sie Ihren Pegasus Flug stornieren. 

Um diesen Service von Ersatz-Pilot zu nutzen, füllen Sie einfach unser kostenloses Online Formular unter folgendem Link aus: 

Über 10.000 Fluggästen verhelfen wir jedes Jahr schnell und unkompliziert zu ihren Ansprüchen auf Rückerstattungen von Airlines. Sollten Sie unsicher sein, prüfen Sie gern unsere Bewertungen, zum Beispiel auf Trustpilot und anderen Testberichten oder vergleichen Sie die Angebote unserer Mitbewerber. Wir legen viel Wert auf Transparenz und Offenheit und hoffen, Sie finden den besten Weg für sich persönlich, um die Erstattung zu erhalten, die Ihnen gesetzlich zusteht. 

IV. Kostenloses Musterschreiben

Sie haben Ihren Pegasus-Flug storniert und möchten selbstständig eine Erstattung bei der Airline beantragen? Gern stellen wir Ihnen unseren Musterschreiben-Generator unten zur Verfügung. Damit können Sie kostenfrei einen Musterbrief erzeugen und eine Rückerstattung des Flugpreises von Pegasus Airlines anfordern. 

So geht’s: Füllen Sie die Felder unten mit Ihren Flugdaten aus und senden Sie das Formular ab. Kennen Sie die im Formular anzugebende Summe der erstattungsfähigen Steuern und Gebühren nicht, können Sie diese in unserem kostenlosen Erstattungsrechner ermitteln.

Sie können entweder alle Felder direkt im Formular ausfüllen und wir erzeugen ein individuell auf Ihren Fall abgestimmtes Schreiben für Sie. Den Entwurf senden wir Ihnen nach Abschicken des Formulars automatisch per E-Mail zu. Oder aber, Sie lassen die Felder leer. Dann erhalten Sie von uns nur eine Vorlage für das Schreiben mit der Forderung auf Entschädigung, in das Sie manuell Ihre Daten eintragen und an die Airline schicken können. In unserer E-Mail erfahren Sie auch, an welche E-Mail-Adresse von Pegasus Sie die Aufforderung richten können.

V. Fragen und Antworten zur Stornierung bei Pegasus

Hier beantworten wir noch einmal kurz und bündig die wichtigsten Fragen rund um die Stornierung von Pegasus-Flügen und die entsprechende Ticketerstattung,

Muss ich meinen Pegasus-Flug stornieren, um eine Rückerstattung zu bekommen?

Nein. Der gesetzliche Anspruch auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren steht Ihnen auch zu, wenn Sie den Pegasus-Flug einfach nicht antreten. Nur wenn Sie einen teuren, flexiblen Tarif gebucht haben und den kompletten Flugpreis zurückerhalten möchten, müssen Sie aktiv stornieren. Um hohe Abzüge zu vermeiden, mindestens 12 Stunden vor Abflug. Wie hoch Ihr Erstattungsanspruch ist, ermittelt unser Entschädigungsrechner für Sie kostenlos.

Wann ist bei Pegasus Airlines die Flug-Stornierung kostenlos?

Ein Pegasus Ticket stornieren Sie kostenfrei auf der Website von Pegasus. Klicken Sie im Menü unter „Meine Buchungen“ auf Alle Ticket-Transaktionen“. Sie benötigen Ihre Reservierungsnummer (PNR) und den Nachnamen. Wenn Sie über einen Drittanbieter gebucht haben (z. B. ein Reisebüro oder ein Buchungsportal), können Stornogebühren fällig werden. Wenn Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung erheben, müssen Sie nicht aktiv werden. Sie können das Flugticket einfach verfallen lassen, Strafgebühren werden nicht fällig. Ihr Anspruch auf die gesetzliche Mindesterstattung bleibt bestehen.

Wie kann ich Pegasus Flex Tickets stornieren?

Um einen Pegasus Flex Flug zu stornieren oder zu ändern, klicken Sie auf der Pegasus Webseite unter Meine Buchungen direkt auf die betroffene Verbindung und befolgen die weiteren Anweisungen. Wenn möglich, sollten Sie die Stornierung selbst auf der Webseite vornehmen, da Änderungen über das Pegasus Callcenter oder Agenturen zusätzliche Servicegebühren nach sich ziehen können. Außerdem muss die Stornierung spätestens 12 Stunden vor dem Abflug erfolgen, um hohe Abzüge zu vermeiden. Der zusätzliche gesetzliche Erstattungsanspruch bleibt Ihnen aber in jedem Fall erhalten. 

Welche Erfahrungen gibt es mit der Stornierung von Pegasus-Flügen?

Freiwillig erstattet Pegasus den gesetzlichen Mindestanspruch bei Stornierungen nach Erfahrungen der meisten Kunden nicht. Viele müssen ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen oder entscheiden sich für eine Direkterstattung von Ersatz-Pilot. Die Bewertungen bei Trustpilot zu Pegasus Airlines sprechen leider für sich. 81 Prozent der Fluggäste vergeben nur einen Stern an die Fluggesellschaft.

Unter welcher Telefonnummer kann ich einen Pegasus Flug stornieren? 

Den Kundenservice von Pegasus Airlines erreichen Sie täglich von 7 bis 23 Uhr unter den folgenden Telefonnummern:
Deutschland: +49 21197539025
Österreich: +43 0 12675322
Schweiz: +41 0 445510018
Aber: Stornierung von Pegasus Flügen per Servicehotline kann Zusatzgebühren verursachen. Günstiger ist eine Stornierung über die Pegasus Webseite. Unser Artikel verrät, wie das geht.

Wie lauten die Kontaktdaten für Pegasus Airlines? 

Die Kontaktdaten für Erstattungsanfragen an Pegasus Airlines, z.B. per E-Mail, erhalten Sie im Musterschreiben-Generator unten in unserem Artikel. Die Rufnummern der Pegasus-Hotline lauten: 
Deutschland: +49 21197539025
Österreich: +43 0 12675322
Schweiz: +41 0 445510018

Kann man bei Pegasus Airlines kostenlos umbuchen?

Eine kostenlose Umbuchung ist bei Pegasus Airlines nur im Comfort-Flex Paket und mit Pegasus Flex möglich. In allen anderen Tarifen fallen für Umbuchungen Gebühren von 40 – 230 € pro Person an. Oft lohnt sich eher eine Stornierung, Teilerstattung und Neubuchung. Alle Details finden Sie im Abschnitt 1.3 unseres Artikels.

Wo kann ich meinen Pegasus Flug umbuchen?

Umbuchungen von Pegasus-Flügen kann man selbst online auf der Webseite vornehmen. Rufen Sie die Pegasus Website auf, wählen Sie “Alle Transaktionen” unter „Meine Buchungen“ auf und melden Sie sich mit Ihrer Reservierungsnummer (PNR) und Nachnamen an. Dort können Sie Ihre Flugbuchungen verwalten und, wenn Ihr Tarif dies zulässt, auch selbstständig ändern. 

Wo finde ich ein Musterschreiben für Erstattungen von Pegasus Airlines?

Wir stellen Ihnen das Ersatz-Pilot Online-Formular zur Verfügung. Damit können Sie kostenfrei einen Musterbrief erzeugen und eine Rückerstattung für stornierte Pegasus Flüge anfordern. Weitere Informationen und den genauen Ablauf, um eine Rückerstattung per Musterschreiben einzufordern, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Über die Autorin

Verfasst wurde der Beitrag von Laura Held am 02.12.2024. Seit 2020 ist sie Mitarbeiterin von Ersatz-Pilot. Im Zuge dessen unterstützt sie regelmäßig die Online-Redaktion des Fluggastportals mit Beiträgen. Ihre Flüge bucht sie regelmäßig mit Vermittlungsportalen wie Opodo. Dadurch kennt sie aus eigener Erfahrung die Tücken dabei, entsprechende Buchungen zu ändern.

Dr. Christopher Wekel hat die Richtigkeit der im Artikel enthaltenen Darstellung der Rechtslage geprüft und bestätigt. Er ist als Rechtsanwalt für die Hamburger Kanzlei Pale Bridge Rechtsanwälte tätig und begleitet Ersatz-Pilot in reiserechtlichen Fragen. In dieser Eigenschaft analysiert er für das Fluggastportal regelmäßig die aktuelle Rechtsprechung zu Fluggastrechten. Zudem erstellt er Gutachten zu diesem Themenbereich.