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Geprüft von Dr. Christopher Wekel
Spezialist für Reiserecht

Wie storniert man einen SAS-Flug komfortabel und gebührenfrei? Wie hoch ist der erstattungsfähige Anteil des Flugpreises und wie wird er berechnet? Und was muss der stornierende Passagier tun, um seine Erstattung schnell und vollständig ausbezahlt zu bekommen?

Dieser Artikel gibt Auskunft zu allen relevanten Fragen zur Flugstornierung und Erstattung bei SAS. Unsere Komplettübersicht setzt sich hierzu vor allem damit auseinander, was für folgende Aspekte im Jahr 2024 gilt:

Daneben haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die betroffene Passagiere Schritt für Schritt zur Stornierung der Buchung, Ermittlung des individuellen Erstattungsanspruchs und dessen Durchsetzung gegenüber der Airline führt. Außerdem bieten wir an, Ihnen ein kostenloses Aufforderungsschreiben zu generieren, mit dem Sie von SAS eine Erstattung verlangen können. In einem FAQ am Ende des Artikels werden SAS-Fluggäste zu weiteren Fragen fündig, die eventuell offengeblieben sind.

Bei allen Einzelthemen gehen wir auf die regulären Stornierungsbedingungen ein, die aktuell gelten. In einer gesonderten Rubrik erörtern wir daneben kurz, inwiefern noch die Sonderkonditionen gelten, die SAS für Flüge aufgrund der Corona-Pandemie gewährte.

Gesamtübersicht zur Stornierung eines SAS-Fluges

Unsere Checkliste bündelt übersichtlich die wichtigsten Handlungsempfehlungen zur Stornierung von SAS-Flügen. Die folgenden drei Schritte bringen SAS-Kunden zur Stornierung ihres Fluges und nachfolgend zur anteiligen Erstattung des Ticketpreises:

21-05-21 Checkliste zur Flugstornierung bei SAS

Ehe man storniert, prüft man am besten als erstes, ob für den eigenen Flug die coronabedingten Sonderkonditionen von SAS greifen. Hiervon hängt entscheidend ab, welche Rechte einem Passagier bei Stornierung und Umbuchung zustehen. Verbesserte Konditionen galten für alle Flüge, die im Zeitraum ab dem 05.03.2020 bis Anfang 2023 gebucht wurden (Stand: 13.01.2024). Weitere Informationen für betroffene Reisende mit einer älteren Buchung aus diesem Zeitraum enthält der Abschnitt zu den einzelnen Bedingungen für Stornierungen und Umbuchungen während der Corona-Pandemie.

Wenn keine coronabedingten Sonderkonditionen auf den individuellen Flug Anwendung finden, raten wir zu folgenden Schritten:

1. Stornierung der Verbindung

Die Stornierung erfolgt schnell und bequem online über die Homepage der Airline „flysas“. Nach der Anmeldung bearbeitet der Fluggast seine Verbindung unter „Meine Buchung“. Alternativ ist eine Stornierung auch telefonisch über das Kundencenter möglich. Jenes ist montags bis freitags von 9-17 Uhr unter folgender Rufnummer kontaktierbar: +49 1806 117 002. Eine Stornierung über den Schalter am Flughafen ist vor Abflug ebenfalls möglich.

Haben Sie wie beschrieben storniert, gelten folgende Bedingungen für die Erstattung: Bei Absage des Fluges innerhalb der ersten 24 Stunden nach Buchung zahlt SAS den gesamten Betrag zurück. Bei späterer Stornierung variiert der rückzahlbare Betrag entschieden nach dem gewählten Tarif. Nur in wenigen Buchungsklassen erstattet SAS den gesamten Flugpreis. In den meisten wird von der Auszahlungssumme eine Bearbeitungsgebühr abgezogen. In jedem Fall verspricht SAS aber, bei Stornierung die im Buchungspreis enthaltenen Steuern und Gebühren zurückzuzahlen. Auf die Stornierungsbedingungen je nach Tarif geht der Artikel im ersten Abschnitt weiter unten genauer ein. Grundsätzlich kann aber jeder Flug bis 72 Stunden vor Reisebeginn storniert werden, um den Erstattungsbetrag zu beanspruchen, der für eine bestimmte Tarifgruppe vorgesehen ist.

2. Ermittlung des erstattungsfähigen Anteils des Buchungspreises

Die teureren SAS-Buchungstarife des Typs Business, Flex und Pro gewähren Fluggästen eine vollständige oder zumindest eine erhebliche teilweise Erstattung des Ticketpreises, wenn sie ihren Flug nicht wahrnehmen.

Unabhängig davon versprechen die Beförderungsbedingungen den Passagieren in jedem Fall die Rückerstattung der im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren, wenn sie ihren Flug selbständig stornieren (Beförderungsbedingungen SAS 5.2.2). Diese fallen pro abgefertigten Fluggast an, werden der Airline von Flughäfen und Staaten aber nur für Passagiere in Rechnung gestellt, die eine Reise tatsächlich antreten. Darum erspart SAS die Gebühren und Steuern bei einer Stornierung. Um eine rechtsgrundlose Bereicherung zu vermeiden, sind sie deshalb zumindest bei Flügen aus und nach Deutschland schon wegen gesetzlichen Vorgaben zurückzuüberweisen.

Eine Auflistung der im Buchungspreis inkludierten Steuern und Gebühren finden sich meist in der Buchungsbestätigung oder auf der Ticketrechnung. Falls die Angaben fehlen oder ungenau sind, können Fluggäste alternativ unseren Online-Rechner nutzen und die genaue Höhe ihrer Erstattung mit wenigen Klicks herausfinden. Dieser Service ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer Beauftragung von Ersatz-Pilot.

3. Anspruchsdurchsetzung zur Rückerstattung

SAS bekennt sich zur Verpflichtung zur Erstattung ersparter Steuern und Gebühren im Stornierungsfall (Beförderungsbedingungen SAS 5.2). Anders als manch andere Airline unterschreitet SAS damit nicht erklärtermaßen die gesetzlichen Vorgaben. Für den Antrag auf Erstattung stellt SAS online sogar ein Formular zur Verfügung. Nach dem Login mit der Buchungsreferenz und Nachname oder den persönlichen Zugangsdaten im SAS-Account verwenden Passagiere im Anschluss an die Stornierung am besten das Formular für die sofortige Antragstellung auf Erstattung. Meist verhilft nämlich schon diese Anforderung des Betrages über die SAS-Webseite Betroffenen zu ihrem Recht.

Dennoch kann es passieren, dass SAS auf den besagten Antrag und selbst nach einer außergerichtlichen Mahnung nicht den Teil des Ticketpreises vollständig zurückzahlt, der dem Fluggast aufgrund der unverbrauchten Steuern und Gebühren nach seiner Stornierung zusteht. Die Airline lässt es gelegentlich auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Für den Kunden ist ein solches zumindest mit einer Zeitverzögerung, Arbeitsaufwand und einem beträchtlichen Kostenrisiko verbunden.

Ersatz-Pilot überweist die rückzahlbaren Teile des Buchungspreises in solchen Problemfällen schneller und bequemer. Nötig ist dafür lediglich ein Antrag über unser Online-Formular unten. Geben Sie einfach in ein paar Minuten Ihre Flugdaten ein und wir leisten Ihnen unsere Erstattung nach positiver Prüfung in 1-2 Tagen. Ersatz-Pilot erstattet im Ticketpreis enthaltene Steuern und Gebühren abzüglich einer Provision von 17-20% inkl. MwSt. als Direktzahlung an den Kunden. Ob wir die Direkterstattung von unterm Strich 80-83% des erstattungsfähigen Ticketpreises anbieten können, prüft unser Entschädigungsrechner kostenlos und unverbindlich.

Wege zur Flugstornierung bei SAS

21-05-21 SAS Ansprechpartner und Kontakt fuer Stornierung

Der folgende Abschnitt thematisiert als erstes, was man tun muss, um zu stornieren (1.). Als zweites geht es darum, welche Konditionen dafür gelten – also zum Beispiel, bis wann man stornieren muss (2.). Schließlich erörtern wir drittens, unter welchen Bedingungen man alternativ bei SAS umbuchen kann (3.).

1. Wie kann man einen SAS-Flug stornieren?

SAS empfiehlt ihren Kunden, Buchungsänderungen so weit wie möglich online zu erledigen. Stornieren kann man über die Homepage „flysas“ unter dem Reiter „Meine Buchung“. Die Einwahl in diesen Bereich erfolgt über die Buchungsreferenz, eine fünf- bis sechsstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen, sowie den Nachnamen des Passagiers. Fluggäste finden ihre individuelle Buchungsreferenz auf dem E-Ticket oder dem Reiseplan. Alternativ nimmt der Kunde die Stornierung vor, indem er sich mit seinen persönlichen Login-Daten in seinen SAS-Account einwählt. Ein Stornierungslink findet sich außerdem in der Bestätigungsmail der Flugbuchung.

Für Stornierungen mehr als 24 Stunden nach Buchung können sich Passagiere ferner an den Customer Service der SAS wenden. Dieser ist montags bis freitags von 09-17 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: +49 1806 117 002. Auch eine Stornierung am SAS-Flugschalter ist prinzipiell möglich.

Achtung: Hat der Reisende seinen Flug bei einem Reisebüro oder Vermittler gebucht, sollte er zur Stornierung direkt diesen Drittanbieter kontaktieren. Ist er nicht informiert, könnten unter Umständen weitere Kosten entstehen oder Probleme mit dem Rückflug auftreten. Abhängig vom Anbieter können unterschiedliche Stornierungswege möglich sein. Meist finden Sie die Regelungen dazu auf der Webseite des jeweiligen Vermittlungsportals oder Reisebüros. Zugelassen ist eine bequeme Stornierung in der Regel online über einen in der Buchungsbestätigung hinterlegten Link zur Verwaltung der Buchung.

Anträge zur (teilweisen) Erstattung des Buchungspreises lassen sich im Anschluss an die Stornierung jeweils auf demselben Weg wie diese selbst stellen. Hier besteht nur eine Ausnahme: Wurde die Buchung über einen Drittanbieter getätigt (z.B. Vermittlungsportale oder Reisebüro), füllen Reisende ein spezielles Erstattungsformular aus, das auf der SAS-Homepage erhältlich ist.

2. Zu welchen Konditionen kann man einen SAS-Flug stornieren?

Passagiere von Scandinavian Airlines können abseits der momentan geltenden Corona-Sonderkonditionen alle Flüge bis zu 72 Stunden vor Abflug stornieren, ohne verspätungsbedingten Abstriche bei der Höhe der Erstattung des Buchungspreises zu riskieren. Danach ist eine Rückgewähr des Flugpreises zumindest nach den vertraglichen Bestimmungen von SAS nicht mehr möglich, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.

Außer in den Tarifen SAS Go Light und SAS Go Smart sind sogar die Nettoflugpreise für fast alle Tickets zudem erstattungsfähig, also den Teil der Buchungskosten, der nicht auf Steuern und Gebühren, sondern die reine Beförderungsleistung von SAS entfällt.

In manchen Buchungsklassen erhebt die Airline allerdings eine Stornogebühr. Diese beträgt je nach Flugverbindung mindestens 600 Schwedische Kronen, also umgerechnet etwa 60€ pro Person und Flug (Stand: 13.01.2024). Innerhalb der ersten 24 Stunden nach Buchung ist eine Stornierung sogar durch alle Tarife hindurch gänzlich kostenfrei. Unter der so genannten 24-Stunden-Geld-zurück-Garantie erhält der Fluggast bei Stornierung in diesem Zeitfenster noch den vollständigen Reisepreis nach der Stornierung zurück. Dies ist danach in den unteren Buchungsklassen nur noch bei Trauerfällen und ansonsten kulanzweise bei schweren Erkrankungen der Reisenden denkbar. Einzelheiten zur jeweils zurückforderbaren Erstattungshöhe erörtern wir im Folgeabschnitt.

Befördert SAS einen Kunden lediglich auf einer Flugstrecke, hat er aber einen Hin- und Rückflug gebucht, erstattet die Airline den nicht genutzten Teil des Tickets gemäß dem gewählten Tarif. Das bedeutet, dass auch nicht genutzte Einzelflüge einer Buchung noch bis 72 Stunden vor Abflug storniert werden können, ohne auf die bloße Rückzahlung von unverbrauchten Steuern und Gebühren verwiesen zu sein, sofern die Buchungsklasse mehr als dies vorsieht.

Steht dem Kunden eine Rückerstattung zu, wird der erstattungsfähige Betrag stets auf die Kreditkarte gutgeschrieben, mit der die Reise zuvor gebucht wurde.

3. Umbuchung als Alternative bei SAS?

Plant ein Fluggast, seine Reise in naher Zukunft nachzuholen, könnte die Umbuchung seines SAS-Fluges eine sinnvolle Alternative für ihn sein. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Reisepläne spontan ändern:  Bis zu einer Stunde vor Flugantritt können Flugdatum, Flugzeit und Flugstrecke der meisten Verbindungen mit SAS angepasst werden. Auch Namensänderungen oder die Eintragung einer anderen Person als Passagier sind bis zu diesem Zeitpunkt möglich.

Änderungen lassen sich online unter „Meine Buchungen“ vornehmen. Die Einwahl erfolgt über die fünf- oder sechsstellige Buchungsreferenz, die jeder Buchung individuell zugewiesen wird, sowie dem Nachnamen des Passagiers. Dabei ist die Buchungsreferenz nicht zu verwechseln mit der Flugnummer, die sich aus dem IATA-Code der Airline und einer zwei- bis vierstelligen Zahl zusammensetzt. Ihre Buchungsnummer finden Sie in Ihrer Buchungsbestätigung, die Sie nach dem Buchungsvorgang per E-Mail erhalten. Sie ist darin ausdrücklich als solche bezeichnet.

Nachdem Sie Ihre Buchung aufgerufen haben, können Sie unter dem entsprechenden Punkt auf der Benutzeroberfläche Änderungen auswählen. Anschließend geben Sie Ihre Zahlungsdetails ein und bestätigen den Vorgang. Dass diese abgefragt werden, hat folgenden Grund:

Umbuchungen nach Ablauf der ersten 24 Stunden nach Ticketbuchung sind in den meisten Tarifen gebührenpflichtig. Die genaue Höhe der Umbuchungsgebühren variiert danach, auf welchem Weg das Ticket gebucht wurde. Die Gebühren beginnen allerdings bei Direktbuchungen über die SAS Webseite bei 650 SEK bzw. 65€ pro Person und Flug. Diese Kosten entstehen allerdings nur in den Tarifen SAS Go Light, Go Smart, Plus Smart und Business Smart. Hingegen ist eine Buchungsänderung nach den Konditionen der teureren Buchungsklassen Go Pro, Plus Pro, Go Flex, Plus Full Flex und Business Pro kostenlos möglich.

Für alle Buchungsänderungen unabhängig vom Tarif gilt darüber hinaus: Kostet der neue Flug mehr als der alte, muss der Passagier den Preisunterschied nachzahlen. Dieser Aufpreis addiert sich zu den Umbuchungsgebühren hinzu. Ist der neu gebuchte Flug günstiger, erfolgt hingegen keine Gutschrift des überschüssigen Betrages, um den der ursprünglich gebuchte teurer war.

Abweichungen von den generellen Umbuchungsregelungen sind nur ausnahmsweise im Rahmen von Sonderaktionen denkbar. Beispielsweise gelten aufgrund der Corona-Pandemie zeitweise geänderte Umbuchungskonditionen bei SAS. Genauere Informationen dazu sind im verlinkten Abschnitt des Artikels aufgeführt.

Umfang der Ticketpreiserstattung bei SAS

Darstellung der in jedem Tarif von SAS erstattbaren Flugnebenkosten

Annulliert nicht SAS selbst einen Flug, sondern nimmt der Passagier seine Verbindung nicht wahr, sieht das Unternehmen trotzdem in den meisten Tarifen Erstattungen vor. In manchen wird allerdings eine Stornierungsgebühr fällig. Von seinem Flugpreis für stornierte Tickets erhält ein Reisender freiwillig von SAS in der Regel also nur einen Bruchteil zurück. Lediglich die im Flugpreis enthaltenen staatlichen Steuern und Gebühren bekommt der Airline-Kunde grundsätzlich immer erstattet, ganz gleich in welcher Kategorie er seinen Flug gebucht hat und wann er storniert (mehr dazu nachstehend unter 1.).

Ausnahmen zugunsten des Fluggastes macht die Fluggesellschaft lediglich unter Umständen im Krankheits- oder Todesfall des Reisenden oder bei coronabedingten Besonderheiten. Hier sind gegebenenfalls höhere Erstattungsbeträge oder der Erhalt von Gutscheinen denkbar (dazu mehr unter 2. und im Folgekapitel zu den Corona-Sonderregeln).

Auch außerhalb solcher Sonderfälle haben Fluggäste bei Stornierungen einen gesetzlichen Mindestanspruch auf anteilige Rückerstattung aller im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren – neben dem Anspruch aus den SAS-AGB hierauf (siehe dazu den 3. Punkt unten).

1. Reguläre freiwillige Erstattung bei SAS (Erstattung der staatlichen Steuern und Gebühren)

Tritt man einen Flug nicht an und storniert ihn, haben Fluggäste laut SAS in manchen Tarifen das Anrecht auf eine vollständige Rückzahlung des gesamten Buchungspreises – gegebenenfalls abzüglich einer Gebühr.

In welchen Tarifen eine Erstattungsgebühr anfällt, variiert zwischen innereuropäischen Flügen und Verbindungen nach Asien oder in die USA. Bei Verbindungen innerhalb Europas bestimmt sich die Höhe der Rückzahlung folgendermaßen:

  • In den Buchungsklassen Plus Pro und Plus Full Flex Tickets kommt es zur Rückzahlung des ganzen Buchungspreises sogar, ohne dass eine Gebühr anfällt.
  • Die vollständigen Kosten für Flugscheine des Tarifs Smart Plus sind gegen eine Gebühr von 44€ pro Person und Flug erstattungsfähig.
  • Die Go Light und Go Smart Tarife erlauben keine Erstattung des Nettoflugpreises für die eigentliche Beförderungsleistung; der Passagier bekommt lediglich die im Buchungspreis inbegriffenen Steuern und Gebühren anteilig zurücküberwiesen.

Wer mit SAS nach Asien oder in die USA reist, erhält ebenfalls unterschiedlich viel von seinem Ticketpreis zurück, je nachdem in welchem Tarif er seine Flugverbindung gebucht hat.

  • Stornierende profitieren hier in den Tarifen Go Pro, Plus Pro und Business Pro von einer kostenfreien Kompletterstattung des Ticketpreises.
  • Eine Erstattung abzüglich der Stornierungsgebühr von 44€ pro Passagier und Flugstrecke erhalten Passagiere mit Tickets der Kategorien Plus Smart und Business Smart.
  • Kunden der günstigeren Tarife Go Light und Go Smart bleiben auch bei Interkontinentalflügen nur Steuern und Gebühren übrig, wenn sie stornieren.

In jedem Fall aber besteht für jeden Passagier also Anspruch auf Erstattung der im Flugpreis inbegriffenen Flugnebenkosten. Erstattungsfähig sind dabei die staatlichen Luftverkehrssteuern, die Luftsicherheitsgebühren für die Sicherheitskontrollen, Flughafengebühren sowie die Abfertigungsgebühr für den Startflughafen. Sie summieren sich bei Flügen aus Deutschland zu innereuropäischen Zielen wie Amsterdam in der Regel bereits auf über 30 € pro Passagier.

Der zur Erstattung benötigte Antrag kann online über die Homepage von SAS gestellt werden. Nach dem Login macht der Passagier die zur Fallprüfung nötigen Angaben zu Flug und bestätigt die Kontaktdaten des Antragstellers. Anschließend erfolgt die Bearbeitung des Antrags durch die Airline.

2. Stornierung bei Krankheit oder Todesfall

Erkrankt ein Fluggast oder ein naher Angehöriger, bevor er die Reise antritt, greifen grundsätzlich keine speziell in den AGB fixierten Sonderkonditionen. Es gelten die vom gebuchten Tarif abhängigen Stornierungs- und Umbuchungsregelungen sowie deren Gebührenkatalog.

Anders verhält es sich, wenn der Passagier am Zielort aufgrund einer Krankheit reiseunfähig wird. Nach § 4.2.2 der Beförderungsbedingungen verlängert die Airline gegen Vorlage eines ärztlichen Attests auf Kulanzbasis die Gültigkeitsdauer des Tickets unter Einhaltung der jeweiligen Tarifbedingungen. Das bedeutet, dass SAS eine spätere Rückreise ermöglicht, sobald der Kunde genesen und ein freier Platz zum gebuchten Tarif auf einem Flug verfügbar ist. Ob jene Regelung auch für die direkten Mitreisenden des Erkrankten gelten, bleibt unklar.

Verstirbt ein Passagier oder einer seiner nahen Angehörigen vor der geplanten Reise, zeigt sich SAS sehr kundenfreundlich. Betroffene Passagiere können ihre online gebuchten Tickets schnell und bequem über die SAS-Webseite stornieren und im Anschluss die Kopie der amtlichen Sterbeurkunde sowie die nötigen Reisedokumente zum Beleg der Buchung des Betroffenen hochladen. Dies ist für bis zu neun Mitreisende möglich. Die Beziehung zum Verstorbenen muss allerdings für jeden einzeln bestätigt werden.

Den Kreis der „nahen Familienangehörigen“ zieht SAS dabei recht weit. Dazu gehören Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwager und Schwägerin sowie Schwiegersohn und Schwiegertochter. Soll die Stornierung nicht für alle reisenden unmittelbaren Familienangehörigen erfolgen, empfiehlt SAS, dass sich Kunden unter folgender Nummer mit dem Kundenservice in Verbindung setzen: +49 1806 117 002.

Tritt der Tod eines Passagiers am Zielort der Reise ein, verlegt SAS auf Wunsch der Betroffenen die Rückreise entweder vor oder um maximal 45 Tage nach hinten. Voraussetzung dafür ist ebenfalls die Vorlage der Kopie einer gültigen amtlichen Sterbeurkunde.

3. Gesetzlicher Erstattungsanspruch des Fluggastes bei Stornierung

Unabhängig von den vertraglichen Regelungen zur Erstattung innerhalb der einzelnen Buchungstarife bei SAS besteht der gesetzliche Anspruch eines jeden Fluggasts auf die anteilige Rückzahlung von Steuern und Gebühren, wenn er einen Flug nicht antritt.

Dies ist insofern bei SAS von Bedeutung, weil es für den gesetzlichen Erstattungsanspruch beispielsweise nicht auf die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen aus den AGB der Airline ankommt. Im Gegensatz dazu hat sich bei der obigen Erörterung der vertraglichen Rückzahlungsansprüche gezeigt, dass SAS diese beispielsweise an die Einhaltung von Fristen knüpft.

Der gesetzliche Erstattungsanspruch unterscheidet sich davon insofern, dass er auch dann entsteht, wenn der Buchende erst am Flugtag storniert. Nach deutscher Rechtsprechung bedarf es hierfür nicht einmal einer bestimmten Erklärung gegenüber der Airline – schon gar nicht auf einem fest vorgeschriebenen Kontaktweg. Es genügt, wenn der Fluggast seinen Flug nicht antritt. Der Grund spielt dabei keine Rolle. So ergibt sich die Forderung auf anteilige Erstattung des Flugpreises in Höhe der darin einkalkulierten Steuern und Gebühren selbst dann, wenn der Fluggast seinen Flug verpasst oder ihm die Beförderung verweigert wird (z.B. wegen fehlender Reisedokumente).

Nimmt ein Fluggast seine Verbindung nicht wahr, ist das Luftfahrtunternehmen nämlich nach §§ 812, 648 BGB verpflichtet, sämtliche pro beförderten Fluggast erhobenen Steuern und Gebühren zu erstatten, da diese nur abgeführt werden müssen, wenn der Passagier tatsächlich fliegt. Unterlässt die Airline die Rückzahlung, bereichert sie sich ungerechtfertigt am Fluggast, der seinen Beförderungsvertrag mit seiner Stornierung oder durch bloßes Nichterscheinen aufgekündigt hat. Diese Übervorteilung darf ein Reisender deshalb zurückfordern. Allerdings kann der Fluggast abseits dieser Erstattung keinen weiteren gesetzlichen Anspruch auf Rückzahlungen geltend machen

Über die Buchungsbestätigung oder die Ticketrechnung lässt sich die tatsächliche Anspruchshöhe für den individuellen Flug schnell ermitteln. Zumeist sind die betreffenden Einzelpositionen für Steuern und Gebühren neben oder vor dem Gesamtpreis aufgeführt. Gerade bei den direkt bei SAS gebuchten Tickets ist dies der Fall.

Liefern die Reiseunterlagen nur unklar oder unvollständig Informationen zur Anspruchshöhe, können Passagiere den Online-Rechner unseres Fluggastportals Ersatz-Pilot zur Feststellung der Steuern und Gebühren auf einer bestimmten Reiseroute nutzen. Die Verwendung des Entschädigungsrechners steht gratis zur Verfügung und verpflichtet nicht zu einer späteren Beauftragung von Ersatz-Pilot.

Erstattung bei Stornierung – wie setzt man den Anspruch durch?

Infografik zu den Varianten der Durchsetzung von Erstattungsforderungen gegen SAS

Ist die Höhe der erstattungsfähigen Bestandteile des Ticketpreises im individuellen Fall einmal bestimmt, ergibt sich für Betroffene als nächstes die Frage, auf welchem Weg man jene vollständig und dabei aufwands- und risikoarm zurückerhält. Denkbar sind drei Möglichkeiten:

1. Selbständige Durchsetzung gegenüber SAS

SAS weist Passagiere aus eigenem Antrieb darauf hin, dass in jedem Fall ein Anspruch auf die Erstattung der im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren besteht. Die Fluggesellschaft erklärt sich dementsprechend grundsätzlich freiwillig zur Rückzahlung bereit – auch und insbesondere dann, wenn der gebuchte Tickettarif (z.B. SAS Go Light oder SAS Go Smart) keine sonstige Erstattung vorsieht. Auf der Internetseite findet sich weiterhin ein Online-Formular für den Antrag auf Erstattung. Damit zeigt sich die Airline transparent und kooperativ gegenüber ihrer Verpflichtung, eingesparte Gelder an den Passagier zurückzuführen.

Dies lässt zumindest begründet vermuten, dass eine selbständige Durchsetzung des Anspruchs gegenüber SAS in der Regel bereits erfolgreich verläuft. Wir empfehlen deshalb, im ersten Schritt nach einer Stornierung SAS selbst zur Erstattung des Teils des Buchungspreises aufzufordern, das einem wie im vorausgehenden Abschnitt beschrieben je nach Tarif zusteht. Am schnellsten und bequemsten lässt sich eine Auszahlung dabei bewirken, wenn man dafür tatsächlich das von SAS bereitgestellte Formular auf ihrer Webseite verwendet.

Nur im Ausnahmefall sind weitere rechtliche Schritte erforderlich – nämlich wenn SAS der Beantragung der Erstattung nicht nachkommt.

Hier steht es dem Kunden zunächst zu, seinen Anspruch eigenständig per Mahnschreiben geltend zu machen oder notfalls auch vor Gericht einzuklagen. Da der Streitwert in aller Regel unter 5.000€ liegt, kann der Betroffene die Klage vor dem zuständigen Amtsgericht am Ort des Flughafens selbst erheben (§§ 29, ZPO, Art. 5, 7 Nr. 1 lit. b EuGVVO, 23 Nr. 1 GVG; §§ 78 Abs. 1, 79 Abs. 1 ZPO). Einer anwaltlichen Vertretung bedarf es nicht.

Auch ohne eigenen Anwalt ist dafür allerdings ein Gerichtskostenvorschuss von mindestens 114€ zu zahlen (§ 12 Abs. 1 GKG). Jenen erhält der Passagier nur dann vollständig zurück, wenn er den Rechtsstreit gewinnt. Im Unterliegensfall trägt er hingegen sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten der Gegenseite vollumfänglich selbst. Eine Summe von mehreren hundert Euro kommt so schnell zusammen.

Das finanzielle Risiko ist bei Durchsetzung auf eigene Faust also recht hoch, sobald die Airline eine außergerichtliche Zahlung verweigert. Es schadet zwar nicht, SAS nach der Stornierung erst einmal selbst über das Online-Formular zur Ticketerstattung aufzufordern. Bleibt diese jedoch aus, sollte man andere Wege der Rechtsverfolgung erwägen.

2. Durchsetzung gegenüber SAS mit anwaltlicher Unterstützung

Nimmt sich der Fluggast einen Anwalt, muss er bei der gerichtlichen Auseinandersetzung nur assistieren. Sein Rechtsbeistand übernimmt den eigentlichen Aufwand; dessen Honorar dafür muss bei einem Erfolg vor Gericht von der Gegenseite bezahlt werden. Allerdings ändert das kaum etwas an den mit einem Verfahren verbundenen finanziellen Risiken. Nun addieren sich zusätzlich noch die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt hinzu, die man im Unterliegensfall selbst trägt (§ 91 Abs. 2 ZPO).

Ist der Fluggast rechtsschutzversichert, deckt zwar die Versicherung seine Verfahrenskosten. Dennoch schuldet der betroffene SAS-Kunde je nach deren Konditionen in den meisten Fällen die Zahlung einer Selbstbeteiligung. Außerdem zieht sich die Rechtsverfolgung durch die Einschaltung der Rechtsschutzversicherung etwas in die Länge, weil der Anwalt vor Tätigwerden zunächst bei dieser eine Deckungszusage für das Verfahren anfordern muss.

3. Durchsetzung mit Hilfe eines Fluggastportals

Beide zuvor thematisierten Optionen zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs belassen dem Betroffenen in fast allen Fällen ein gewisses Kostenrisiko, sobald SAS der Erstattungsanfrage über ihr Online-Formular nicht nachkommt. Außerdem ist dann bis zuletzt nicht klar, ob man als Fluggast letztlich die einem zustehende Erstattung in voller Höhe erhält.

Ersatz-Pilot stellt als Fluggastportal mit seinem Angebot eine komfortable und transparente Alternative bereit. Wir gewähren Fluggästen für ihre Forderung auf Rückerstattung anteiliger Ticketkosten eine Direktzahlung unverzüglich nach ihrem Online-Antrag und ersparen Ungewissheiten, Kostenrisiken und Wartezeit.

Unsere Sofortüberweisung beläuft sich auf die gesetzlich beanspruchbare Erstattungssumme in voller Höhe abzüglich einer überschaubaren Provision von 17-20%. Wer diese nach positiver Prüfung in unserem Online-Rechner beantragt, erhält zuverlässig sein Geld zurück, trägt kein Kostenrisiko mehr und spart sich den Arbeits- und Zeitaufwand einer eigenständigen Auseinandersetzung mit SAS. Stattdessen erhält man als stornierender Fluggast eine Direktzahlung innerhalb von ein bis drei Tagen über 80-83% des jeweiligen Nennwerts, wenn die Online-Prüfung des individuellen Falles positiv verläuft.

Ersatz-Pilot ist dabei einer der wenigen Anbieter, der eine Direktzahlung auf Erstattungen leistet, wenn der Passagier selbst eine Stornierung vornimmt. Die meisten Mitbewerber wie FairPlane und Flightright bearbeiten dagegen lediglich Fälle, in denen die Airline einen Flug streicht.

Sonderkonditionen zu Stornierung, Umbuchung und Erstattung aufgrund der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie sorgte bis ins Jahr 2022 für häufig wechselnde Reisewarnungen, Einreisebeschränkungen und dadurch für eine große Unsicherheit bei den Reisenden.

Scandinavian Airlines erleichterte ihren Kunden die Situation zeitweise durch Sonderregelungen. Diese gewährten vor allem im Hinblick auf die Stornierung und Umbuchung von Flügen mehr Flexibilität. Inzwischen sind aber alle Sonderregeln ausgelaufen (Stand: 13.01.2024). Wer bei Scandinavian Airlines kostenfrei stornieren oder umbuchen möchte, kann dies lediglich uneingeschränkt mit teureren Tickets der Buchungsklasse SAS Plus.

 

Kostenloses Schreiben zum Einfordern der Ticketerstattung

Nutzen Sie gerne das nachfolgende Formular, um sich umsonst ein Mahnschreiben generieren zu lassen, mit dem Sie SAS von einer Flugstornierung in Kenntnis setzen und eine Erstattung der ersparten Steuern und Gebühren verlangen können. Das Musterschreiben senden wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse.

Dabei steht es Ihnen frei, wie viele Daten zu Ihrem Fall Sie schon hier im Online-Formular eintragen möchten. Anhand der eingegebenen Daten personalisieren wir das Musterschreiben, das wir an Ihre E-Mail-Adresse schicken. Lassen Sie die Felder im Online-Formular hingegen leer, müssen Sie die Daten noch nach Zusendung der Vorlage ergänzen, bevor sie das Aufforderungsschreiben an die Airline übermitteln.

Fragen und Antworten zur Stornierung eines Fluges mit SAS

SAS empfiehlt, Buchungen am besten online zu verwalten. Die Einwahl auf der Webseite der Airline funktioniert entweder durch Login im Benutzerkonto oder durch Eingabe der sechsstelligen Buchungsreferenz und des Nachnamens. Alternativ ist jedoch auch die telefonische Klärung eines Anliegens möglich. Der SAS Kundenservice ist telefonisch montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter folgender Rufnummer verfügbar: +49 1806 117 002.

Passagiere buchen schnell und komfortabel online unter „Meine Buchungen“ um. Die Einwahl erfolgt auf der SAS-Webseite mit der 6-stelligen Buchungsreferenz und ihrem Nachnamen. Nach der Änderung der entsprechenden Flugdaten und der Eingabe der Zahlungsdetails, bestätigen sie den Vorgang. Nach Ablauf der ersten 24 Stunden nach der Buchung sind Umbuchungen bei SAS in vielen Tarifen gebührenpflichtig. Weitere Informationen zu den Umbuchungskonditionen bei SAS sowie den aktuellen Corona-Sonderregelungen finden Sie in der Rubrik zu den Stornierungsbedingungen.

Findet ein SAS-Flug planmäßig statt, gelten die generellen Stornierungsbedingungen des jeweils gebuchten Tickettarifs. Nur bei einigen teuren Tarifen ist eine gebührenfreie Stornierung möglich, sodass der Passagier den vollständigen Buchungspreis zurückerhält. Andere mittelpreisige Tarife versprechen eine vollständige Rückzahlung abzüglich einer Stornierungsgebühr. Günstige unflexible Tarife verpflichten SAS dagegen lediglich zur Erstattung von Steuern und Gebühren im Flugpreis. Die genauen Stornierungsbedingungen fasst der Artikel im ersten Abschnitt zusammen; die aktuell bei SAS geltenden Sonderregelungen für Stornierung und Umbuchung erörtern wir in einem eigenen Kapitel zu den Konditionen während der Corona-Pandemie.

Aktuell gelten bei SAS bis auf Weiteres Sonderkonditionen zur Stornierung von gebuchten Flügen. Unabhängig vom Tickettarif haben Kunden die Möglichkeit, ihre Buchung bis zu 72 Stunden vor Abflug zu stornieren und einen Voucher im Gegenwert des vollständigen Reisepreises zu erhalten. Dieser Gutschein ist für neue Flugbuchungen und den Kauf weiterer SAS-Produkte nutzbar und ab Ausstellung zwölf Monate gültig. Der Antrag zur Stornierung und Erteilung des Vouchers kann auf der Homepage der Airline unter dem Menüpunkt „Meine Buchungen“ gestellt werden. Nähere Informationen zu den Corona-Sonderkonditionen finden Sie in der gleichnamigen Rubrik unseres Artikels.

SAS bietet in Zusammenarbeit mit dem Versicherer Europ Assistance eine Reiseversicherung für ihre Kunden, die allerdings nur bei Reisen aus Norwegen, Schweden und Dänemark erhältlich ist. Fluggäste aus anderen Ländern müssen also eine Reiseversicherung eines anderen Anbieters abschließen, um bei Reiserücktritt und andere reisebezogene Versicherungsfälle abgesichert zu sein. Die Policen großer Anbieter wie Allianz und HanseMerkur sind in der Regel ohne Weiteres mit SAS-Flügen kompatibel.

Prinzipiell empfiehlt SAS ihren Fluggästen, Umbuchungen und weitere die Flugverwaltung betreffende Vorgänge so weit wie möglich online über die Homepage der Airline vorzunehmen. Natürlich steht Passagieren auch ein telefonischer Kundenservice zur Verfügung. Dieser ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: +49 1806 117 002.

Über die Erstellerin des Artikels

Der Artikel wurde von unserer Mitarbeiterin Laura Held am 20.05.2021 verfasst und zuletzt am 13.01.2024 aktualisiert.