Diese Seite bündelt alle wesentlichen Informationen dazu, wie Sie bei Lufthansa Flüge stornieren und eine Ticketerstattung erhalten. Wir erklären Lufthansa aktuelle Konditionen und zusätzliche gesetzliche Ansprüche, geben praktische Tipps zur Wahrnehmung dieser Rechte und beantworten umfassend folgende Fragen:
Dabei zeigen wir unter anderem, wie Lufthansa-Kunden selbst bei Stornierung von Buchungen im Economy Light Tarif zumindest eine Teil-Erstattung ihres Flugpreises erhalten können, die bereits auf Kurzstrecken im Schnitt über 30€ pro Flug und Person beträgt und auf längeren Strecken mehrere 100 Euro.
Außerdem stellen wir eine Checkliste bereit, die Kunden der Lufthansa schrittweise durch den Prozess zur Stornierung und Ticketerstattung leitet. Häufige Unklarheiten rund um die Stornierung, Erstattung und den Kontakt zur Airline behandelt ein Frage-und-Antwort-Abschnitt am Ende des Artikels.
Wie sich aus der nachstehenden Checkliste ergibt, führt ein dreischrittiger Prozess von der Flugstornierung bis hin zur anteiligen Buchungspreiserstattung.
Lufthansa-Tickets der Kategorien Economy Light, Economy Classic und Business Saver sehen grundsätzlich keine vertragliche Erstattung vor. Daher ist auch keine ausdrückliche Mitteilung der Stornierung vor Abflug nötig. Der gesetzliche Erstattungsanspruch auf Rückzahlung von Steuern und Gebühren im Flugpreis aus §§ 648, 812 BGB erfordert ebenfalls keine ausdrückliche Stornierung, sondern nur dass Sie nicht mitzufliegen (dazu unten mehr).
In den günstigeren Tarifklassen ist es deswegen sogar ratsam, nicht vorab zu stornieren. Denn so bewahren Sie sich zusätzlich die Chance auf eine vollständige Rückerstattung und womöglich sogar zusätzlich eine Flugentschädigung, sollte Ihr Flug ohnehin ausfallen oder sich um über fünf Stunden verspäten. Und selbst wenn Ihr Flug pünktlich stattfindet, können Sie danach immer noch die Steuern und Gebühren zurückverlangen.
Um sich den gesetzlichen Erstattungsanspruch auf die Steuern und Gebühren im Ticketpreis zu sichern, genügt es, Ihren Flug nicht anzutreten. Das hat sogar der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1.8.2023 bestätigt (Aktenzeichen X ZR 118/22). Sie müssen anschließend bloß noch Ihre Erstattung einfordern.
Alternativ können Sie in diesem Schritt nach Artikel 7, 8 Fluggastrechte-Verordnung sogar den ganzen Ticketpreis und eine Entschädigung verlangen, falls ihr Flug noch kurzfristig abgesagt wird und sowieso nicht stattgefunden hätte.
Alternativ zur Stornierung besteht in einigen Buchungsklassen die Möglichkeit zur kostenlosen oder kostengünstigen Umbuchung. Hier gilt Folgendes:
Ausführlichere Erläuterungen zum Stornieren und Umbuchen von Lufthansa-Tickets haben wir im entsprechenden Abschnitt zusammengestellt:
Eine förmliche Stornierung ist dagegen erforderlich, wenn Sie Lufthansa Tickets im Economy oder Business Flex-Tarif gebucht haben und deswegen eine (volle) Flugpreiserstattung erhalten können. Dann müssen Sie die Absage nämlich rechtzeitig kommunizieren, damit Ihr vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung des Buchungspreises nicht verfällt.
Nur das teurere Buchungspaket Business Flex berechtigt bei Stornierung zur vollen Erstattung des Reisepreises. Dafür muss der Lufthansa-Kunden seinen Flug aber bis 24 Stunden vor Reisebeginn absagen.
Der Economy Flex Tarif erlaubt ebenfalls bei förmlicher Meldung der Stornierung bis 24 Stunden vor dem geplanten Abflug die Rückzahlung des Reisepreises – allerdings abzüglich einer Gebühr.
Möglich ist die Mitteilung der Stornierung in diesen Tarifen jeweils über:
Eine vollständige Erstattung des Buchungspreises erhalten bei Lufthansa nur Kunden, die einen Business Flex Tarif gebucht haben. Der Economy Flex Tarif verspricht zwar auch eine Erstattung bei Stornierung mindestens 24 Stunden vor Abflug, allerdings nur bei Anforderung binnen sechs Monaten nach dem Reisedatum und nur gegen eine auf der Lufthansa Homepage nicht genau bezifferte Gebühr.
Auch in den Tarifen Economy Light, Economy Basic und Business Saver verbleiben bei Stornierungen jedoch zumindest Ansprüche auf eine teilweise Rückerstattung, selbst wenn die Lufthansa nicht ausdrücklich darauf hinweist. Nehmen Passagiere ihren Flug nicht wahr, besteht nämlich ein gesetzliches Recht aus §§ 648, 812 BGB auf anteilige Erstattung der im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren. Sie summieren sich allein für eine Einzelstrecke von einem deutschen Flughafen aus regelmäßig auf über 30 € pro Person. Bei Flügen zu Langstreckenzielen sind es häufig sogar über 100 € pro Passagier und Strecke.
Jene Flugnebenkosten fallen pro Fluggast bereits bei Zahlung des Buchungspreises an. Die Airline muss sie aber nur dann an die Steuerkasse und die Flughafenbetreiber abführen, wenn der Kunde tatsächlich fliegt. Wenn ein Reisender den Flug hingegen nicht antritt, spart die Lufthansa diesen Betrag also. Sie muss ihn deswegen an den Passagier zurückzahlen, um keinen ungerechtfertigten Vorteil einzubehalten.
In der Regel finden Sie die Höhe der im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren in der Buchungsbestätigung oder der Ticketrechnung von Lufthansa. Fehlen Angaben oder lässt sich die Höhe des Anspruchs nicht zweifelsfrei bestimmen, kann man sie ermitteln, indem man kostenlos und unverbindlich den Online-Rechner von Ersatz-Pilot nutzt:
Ausführlichere Erläuterungen zur Höhe des Erstattungsanspruchs für stornierte Lufthansa-Flüge haben wir derweil im entsprechenden Abschnitt zusammengestellt:
Lufthansa bekennt sich vertraglich lediglich zu ihren Erstattungspflichten in den gehobenen Tarifen Economy Flex und Business Flex (AGB Lufthansa 10.3.1). Hier genügt ein Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des Flugscheins, um den jeweiligen Betrag von der Airline zurückzubekommen. Auf ihrer Homepage schreibt Lufthansa sogar, dass die reine Stornierung in diesem Fall genüge und die Erstattung automatisch überwiesen werde.
Schwieriger gestaltet sich die Durchsetzung des gesetzlichen Erstattungsanspruchs in den günstigeren Tarifen Economy Light, Economy Classic und Business Saver. Aber auch hier gibt es unkomplizierte Lösungen, zu seinem Recht zu kommen:
Sagt der Fluggast selbst seine Reise ab oder tritt er sie nicht an, kann er die Erstattung auf der Lufthansa-Webseite beantragen, indem er seine Buchung aufruft unter „Meine Buchungen“. Hier gibt es eine Schaltfläche zum „Stornieren“. Leider kommt es des Öfteren vor, dass die Stornierung nicht automatisch zur Erstattung führt. Insbesondere bei Buchungen über Vermittlungsportale ist dies der Fall. Gleichzeitig ist über die Lufthansa-Webseite häufig nach dem Reisetag die eigene Buchung nicht mehr aufrufbar. Um sich die Steuern und Gebühren erstatten zu lassen, ist es deswegen oft sinnvoller, die Lufthansa per E-Mail aufzufordern. Möglich ist dies mit unserem kostenlosen Musterschreiben:
Aber auch hier bleiben freiwillige Rückmeldungen und Rückzahlungen oft aus.
Unser Fluggastportal Ersatz-Pilot bietet deswegen eine komfortable Alternative zur eigenständigen Anspruchsdurchsetzung: Wir zahlen bei Stornierungen die Erstattungsbeträge direkt aus – und zwar gegen eine Provision von 17-20%. Bei Stornierung der Hin- und Rückflüge zwischen Hamburg und Frankfurt für zwei Personen sind dies zum Beispiel 164,93-171,12€ der Flugnebenkosten von 206,16€ im Ticketpreis.
Nach positiver Prüfung überweisen wir innerhalb von 1-3 Tagen bereits die Barerstattung an Nutzer unseres Dienstes und übernehmen die Durchsetzung der Forderung gegen die Airline. Der Passagier muss dazu lediglich unser Antragsformular ausfüllen. Versteckte Kostenrisiken oder Gebühren ergeben sich nicht.
Ausführlichere Erläuterungen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen wegen stornierten Lufthansa-Flüge finden sich im entsprechenden Abschnitt weiter unten:
Mit den einzelnen Schritten zur Stornierung eines Fluges und dem Weg zur Rückzahlung der erstattungsfähigen Anteile beschäftigen sich die folgenden Abschnitte des Artikels. Welcher Betrag im Fall der Stornierung einer konkreten Flugverbindung erstattbar ist, lässt sich kostenlos über Eingaben im Entschädigungsrechner ermitteln.
In diesem Abschnitt erläutern wir der Reihe nach folgende Themen:
1. Überblick zu den Stornierungsregeln (dazu 1.)
2. Voraussetzungen der Stornierung in den Flex-Tarifen (dazu 2.)
3. Voraussetzungen der Stornierung in anderen Tarifen (u.a. Economy Light und Classic) (dazu 3.)
4. Voraussetzungen der Umbuchung als Alternative (dazu 4.)
5. Die beste Vorgehensweise zur Stornierung bei Lufthansa (dazu 5.)
Welche Voraussetzungen für die Stornierung bestehen, richtet sich bei Lufthansa ganz entschieden nach dem gebuchten Tarif. Vereinfacht gesagt teilen sich die Tarife bezogen auf die Stornierungsregeln und die Ticketerstattung in zwei Gruppen:
Lufthansa erstattet freiwillig nur im Business Flex Tarif freiwillig den vollen Buchungspreis, wenn Reisende ihren Flug stornieren. Im Economy Flex Tarif erhalten Sie zwar ebenfalls den Großteil Ihres Buchungspreises nach den Tarifbestimmungen zurück. Allerdings wird eine gewisse Gebühr abgezogen.
Dafür müssen Sie aber förmlich stornieren – das heißt eine bestimmte Prozedur durchlaufen und eine gewisse Frist durchlaufen.
In den anderen Tarifen Economy Light, Economy Basic und Business Saver sieht Lufthansa dagegen keine vertragliche Erstattung vor. Dementsprechend bedarf es auch keiner förmlichen Stornierung wie in den teureren Tarifen.
Ausschließlich auf die Rückerstattung der mit dem Buchungspreis entrichteten Steuern und Gebühren besteht unabhängig von den tariflichen Bestimmungen der Lufthansa bei jedweder stornierten Buchung ein gesetzlicher Anspruch (siehe mehr dazu im Abschnitt zur Erstattungshöhe). Dieser gesetzliche Anspruch jedoch setzt seinerseits keine ausdrückliche Stornierung vorab voraus, sondern bloß den Nichtantritt des jeweiligen Fluges.
Eine ausdrückliche Stornierung müssen Sie immer dann vornehmen, wenn Sie gegenüber Lufthansa nicht bloß den gesetzlichen Erstattungsanspruch geltend machen wollen, sondern einen darüber hinausgehenden vertraglichen. Diesen räumt nämlich erst die Lufthansa von sich aus ihren Kunden ein, sodass sich hier auch nach den von ihr bestimmten Regeln richtet, wann eine Erstattung zu gewähren ist. Relevant wird dies namentlich in den Flex-Tarifen.
Die Lufthansa leistet nämlich lediglich bei diesen höherpreisigen Buchungsklassen eine volle Erstattung des Buchungspreises nur, wenn der Fluggast sein Ticket förmlich storniert. Dazu sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Hat der Passagier also im Economy Flex oder Business Flex Tarif gebucht und kann seine Reise nicht antreten, muss er auf jeden Fall bis 24 Stunden vor Abflug seine Stornierung vornehmen.
Verpasst man die 24-Stunden-Frist zur Stornierung, steht man in den teureren Buchungsklassen zwar nicht ohne Rechte da: Reisenden verbleibt auch bei bloßem Nichtantritt des Fluges der gesetzliche Erstattungsanspruch auf die Steuern und Gebühren. Dieser erfordert keine ausdrückliche Stornierung. Er lässt sich auch noch bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend machen. Möglich ist dies beispielsweise durch eine Aufforderung an den Kundendienst der Lufthansa per E-Mail. Eine Formulierungsvorlage stellen wir kostenlos in Form unseres Musterschreibens bereit.
Im Economy Flex Tarif ist des Weiteren eine Stornierungsgebühr zu entrichten. Deren Höhe variiert je nach Flugstrecke und Wert der stornierten Buchung. Die genaue Höhe wird angezeigt, wenn man in der Online-Buchungsverwaltung die Schaltfläche zur Stornierung wählt, bevor man bestätigen muss, dass man verbindlich eine Ticketerstattung beantragt. Hierbei wird die Gebühr mit dem Flugpreis verrechnet und die Differenz erstattet.
Im Regelfall fällt dabei die Gebühr so aus, dass der zurückgezahlte Restwert des Flugpreises noch höher liegt als die Steuern und Gebühren im Flugpreis, auf die sich der gesetzliche Erstattungsanspruch richtet. Es empfiehlt sich vor endgültiger Stornierung im Flex-Tarif aber zumindest einmal, den in der Voransicht der Erstattungshöhe online angezeigten Restwert mit der Höhe der Steuern und Gebühren zu vergleichen. Ist letzterer Betrag ausnahmsweise höher, sollte stattdessen dieser eingefordert werden. Zum Beispiel mit unserem kostenlosen Musterschreiben.
Außerdem ist einer der dafür vorgesehenen offiziellen Stornierungswege zu wählen, wenn man die tarifliche Stornierungsmöglichkeit wahrnehmen will. In Frage kommt eine Stornierung:
Online lässt sich die Stornierung unter „Meine Buchungen“ vornehmen. Dies ist sicherlich meist der einfachste Weg. Nach dem Login mit sechsstelligen Buchungscode oder den Zugangsdaten zu einem Nutzerkonto (Travel-ID) lässt sich eine Flugbuchung absagen, indem man online die Schaltfläche zum Stornieren betätigt und die Erstattung des Ticketpreises anfordert. Auch kostengünstige Umbuchungen sind innerhalb dieser Tarife bis zu dem genannten Zeitpunkt noch möglich.
Sie können Ihren Flug auch telefonisch über die Service-Hotline absagen. Diese ist rund um die Uhr unter folgender Nummer erreichbar: +49 69 86 799 799. Denkbar ist alternativ, der Lufthansa die Stornierung per E-Mail an customer.relations@lufthansa.com mitzuteilen. Nicht zugelassen sind hingegen Stornierungen über den Chatbot oder das Kontaktformular. Allerdings hilft der Chatbot auf der Lufthansa-Seite bei Fragen zum den Stornierungs- und Erstattungsvorgang weiter.
Bitte beachten Sie: Wer sein Ticket über ein Vermittlungsportal wie Travelstart oder Opodo erworben hat, dem bietet dieses oft einen eigenen Service zur Stornierung an (zum Beispiel per Button im Menü zur Buchungsverwaltung). Für wen das zutrifft, sollte die entsprechende Funktion nutzen, um das Buchungsportal zu informieren. Nur dann kann ein Vermittler oder Reisebüro das Ticket stornieren und sich um eine eventuelle Erstattung kümmern. Bei Buchungsportalen finden sich Informationen zu jeweiligen Stornierungsmöglichkeiten und Bedingungen meist in der Buchungsbestätigung oder Rechnung. Regelmäßig enthält die Bestätigungsmail, die man nach der Buchung erhält, einen entsprechenden Link.
In aller Regel ist es aber auch bei Buchungen über Vermittlungsportale möglich, direkt über die Lufthansa-Seite seine Reisedaten zu bearbeiten. Unter dem Menüpunkt „Meine Buchungen -> Verwalten -> Buchung bearbeiten“ kann man dort direkt mit dem Buchungscode und dem Nachnamen auf die eigene Buchung zugreifen und den dortigen Button zum Stornieren betätigen. Den sechsstelligen Buchungscode findet man auch bei Buchungen über Reiseportale wie Opodo oder booking.com fett gedruckt in der E-Mail mit deren Buchungsbestätigung.
Bei Buchung im Tarif „Economy Light“ oder „Economy Classic“ heißt es bereits in der Buchungsmaske auf der Webseite der Airline laut unseren Überprüfungen am 14.03.2025 Tickets seien „von der Erstattung ausgenommen„. Auch in der tabellarischen Übersicht ist zur Möglichkeit der Erstattung in diesen Tarifen „Nein“ vermerkt. In solchen günstigeren Buchungsklassen bedarf es deswegen nicht zwingend einer ausdrücklichen Stornierung. Denn die Lufthansa verlangt eine solche nur für eine bestimmte vertragliche Rückzahlung.
Um sich seinen gesetzlichen Mindestanspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren im Flugpreis zu bewahren, ist derweil keine schriftliche Mitteilung der Absage eines Fluges gegenüber der Airline nötig. Hier kann man die Stornierung bereits hinreichend zum Ausdruck bringen, indem man einfach nicht zum Boarding erscheint.
Eine ausdrückliche Stornierung vor Abflug kann dennoch vorteilhaft sein, falls Sie eine freiwillige Teilrückzahlung des Buchungspreises direkt von der Lufthansa bereits frühzeitig einfordern möchten. Denn der gesetzliche Erstattungsanspruch entsteht erst mit Nichtantritt des Fluges, wenn man nicht schon vorher ausdrücklich die Buchung cancelt.
Gleichzeitig gibt es in den günstigeren Tarifen der Lufthansa auch gute Gründe, nicht schon vorab ausdrücklich zu stornieren:
Denn zum einen kann es passieren, dass Lufthansa wegen eigener Probleme kurzfristig noch Ihren Flug absagt oder dieser sich um über fünf Stunden verzögert. Damit geht die Chance auf eine höhere Rückerstattung einher. Schließlich haben Sie in diesen Fällen nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine vollständige Ticketerstattung, weil der Flug ohnehin nicht pünktlich stattgefunden hätte. Unter gewissen weiteren Voraussetzungen ergibt sich hier womöglich sogar ein zusätzliches Anrecht auf eine Flugentschädigung von bis zu 600€ pro Person (mehr dazu hier).
Zum anderen bleibt auch bei einem bloßen Nichtantritt der Reise ihr Recht auf die Erstattung der Steuern und Gebühren erhalten, selbst wenn Ihr Flug pünktlich geht. Einfordern lässt der Betrag sich beispielsweise im Nachgang des Fluges, indem Sie Lufthansa eine Aufforderung per E-Mail schicken oder – wenn Sie sich die Auseinandersetzung mit der Lufthansa ersparen wollen – Ersatz-Pilots Dienst zur Direkterstattung des Ticketpreises nutzen.
Muss ein Passagier seine Reise verschieben und möchte sie in absehbarer Zeit nachholen, ist möglicherweise die Umbuchung eine bessere Lösung als die Stornierung.
Für alle Buchungen seit Juli 2022 greifen zwar nicht mehr die besonders flexiblen Umbuchungsbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie. Stattdessen richtet sich seither die Möglichkeit zur Umbuchung wieder nach den Bestimmungen des individuell gebuchten Tarifs. Das heißt:
Für alle Umbuchungen gilt, dass sie bis 24 Stunden vor Abflug vorzunehmen sind, bevorzugt über die Online-Buchungsverwaltung unter dem Menüpunkt „Meine Buchungen“ -> „Buchung bearbeiten„. Hier können Sie die zu ändernde Flugbuchung aufrufen, indem Sie E-Mail-Adresse und Passwort Ihres Nutzerkontos eingeben (auch Travel-ID genannt). Selbst ohne persönlichen Account kann man auf die konkrete Buchung mit seinem Nachnamen und seinem sechsstelligen Buchungscode zugreifen. Für Passagiere ohne Zugriffsmöglichkeit auf die Buchungsverwaltung im Internet bietet sich die Alternative, über die Service Hotline unter +49 69 86 799 799 umzubuchen.
Um bei einer Stornierung die meiste Ticketerstattung herauszuholen, empfehlen wir folgende Herangehensweise:
Ein geschicktes Vorgehen beginnt damit, dass Sie Ihren Buchungstarif klären. Denn daraus können Sie ableiten, wie viel Erstattung Sie bei einer Stornierung verlangen können und inwiefern eine Umbuchung möglich ist. In den Flex-Tarifen und in der Buchungsklasse Economy Classic kann man darüber nachdenken, weil die Option kostenlos bzw. kostengünstig besteht. In den Tarifen Economy Light und Business Saver ist eine Umbuchung dagegen von vornherein ausgeschlossen, sodass nur eine Stornierung und Erstattung der Steuern und Gebühren möglich bleibt.
Auch wenn eine Umbuchung zulässig ist und daran grundsätzlich Interesse besteht, sollte man allerdings erst prüfen, welchen Aufpreis die Lufthansa bei einer Umbuchung verlangt. Denn selbst in Buchungsklassen mit kostenloser Umbuchungsmöglichkeit muss man die preisliche Differenz nachzahlen, wenn die neueren Flüge teurer sind als die ursprünglichen. Gerade bei einer Buchungsänderung kurz vor einem neuen Flug ist der preisliche Unterschied oft erheblich.
Ist eine Umbuchung von vornherein ausgeschlossen oder preislich unattraktiv, folgt der nächste Schritt zur Ticketerstattung:
Ist man sich sicher, dass die Umbuchung keine Alternative zur Stornierung ist, muss man kurz klären, wie man diese vornimmt. Das gibt letztlich der Buchungstarif vor.
In den Flex-Tarifen sollte man förmlich stornieren – und zwar dringend 24 Stunden vor Abflug, um sich die volle Rückerstattung zu sichern. Am einfachsten klappt das, indem man seine Buchung online auf der Lufthansa-Webseite mit seinem Buchungscode aufruft und die Schaltfläche zum Stornieren betätigt.
In den günstigeren Tarifen wie Economy Light und Economy Classic lohnt es sich dagegen, nicht vorab zu stornieren, sondern den Flugtag abzuwarten und einfach nicht mitzufliegen. Denn in diesen Tarifen besteht ohnehin nur der gesetzliche Erstattungsanspruch in Höhe von Steuern und Gebühren im Flugpreis. Dieser entsteht auch ohne ausdrückliche Stornierung im Voraus, wenn man einfach den Flug nicht antritt. Dies bestätigte sogar der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1.8.2023, X ZR 118/22.
Zugleich verspricht ein Abwarten die Chance, dass die Lufthansa kurzfristig den Flug auch noch von sich aus absagt oder er sich über fünf Stunden verspätet. In diesen Fällen gewährt Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung den Anspruch auf die vollständige Flugpreiserstattung – und zwar selbst in Fällen außergewöhnlicher Umstände. Denn auch wenn man selbst nicht mitfliegen wollte, hätte die Airline so oder so ihre Beförderungspflicht in diesem Falle nicht ausreichend erfüllt. Daneben eröffnet ein Flugausfall sogar noch die Chance auf eine Flugentschädigung, die die Airline unter bestimmten Voraussetzungen neben der Ticketerstattung schuldet.
In den Flex-Tarifen erfolgt Lufthansa Erstattung meist schon automatisch nach der Online-Stornierung.
In den übrigen Tarifen muss man die Erstattung der Steuern und Gebühren zumindest aktiv anfordern – zum Beispiel per E-Mail. Als Formulierungshilfe kann man unser kostenloses Musterschreiben verwenden. Reagiert die Lufthansa nicht oder möchte man sich die Auseinandersetzung mit der Airline sparen, kann man alternativ auch eine Direkterstattung von Ersatz-Pilot beantragen. Dies dauert wenige Minuten und man erhält unterm Strich 80% der Steuern und Gebühren in wenigen Tagen ausbezahlt:
Hat man Glück und der Flug fällt kurzfristig ohnehin aus, kann man die volle Ticketerstattung über ein spezielles Online-Formular der Lufthansa beantragen. Außerdem lohnt sich die Prüfung, ob zusätzlich noch ein Recht auf Flugentschädigung besteht. Dieses besteht neben dem Anspruch auf Ticketerstattung und dient dazu, die mit der Flugannullierung verbundenen Unannehmlichkeiten zu kompensieren. Ob Ihnen auch die Flugentschädigung zusteht, können Sie unkompliziert kostenlos in unserem Entschädigungsrechner ermitteln:
In diesem Abschnitt erläutern wir Ihnen, in welcher Höhe Ihnen jeweils eine Rückerstattung zusteht, wenn Sie Ihren Lufthansa-Flug stornieren
1. in einem Flex-Tarife: die vertragliche Erstattung.
2. in den günstigeren Tarifen: die gesetzliche Erstattung.
3. in Sonderfällen wie etwa bei Krankheit: die kulanzweise Erstattung.
Ist es nicht die Lufthansa selbst, die einen Flug ausfallen lässt, sondern storniert der Fluggast aus eigenen Gründen, erstattet das Flugunternehmen immerhin in den Flex-Tarifen den Ticketpreis komplett oder zumindest sehr weitreichend. Dies erfordert jedoch stets, dass die Voraussetzungen einer förmlichen Stornierung eingehalten werden.
Ausschließlich der Business Flex-Tarif ermöglicht eine Erstattung ohne Abzug.
Immerhin gestattet der Economy Flex-Tarif weiterhin eine Rückzahlung gegen eine moderate Gebühr. Die Lufthansa gestaltet diese allerdings variabel, abhängig von den gebuchten Flugstrecken und dem Buchungspreis. Oft sind es aber 70€ auf Kurzstrecken pro Flug und 200€ auf Langstrecken.
Die genauen Werte zeigt Lufthansa in der Buchungsmaske an, wenn man die Flugtickets bestellt und dabei den gewünschten Tarif auswählt:
Um den konkreten Wert später noch einmal einzusehen, muss man online seine Buchung aufrufen (unter „Meine Buchungen„). Betätigt man dort die Schaltfläche zum Stornieren, zeigt einem die Webseite in der Voransicht der zu beantragenden Erstattung an, welche konkrete Gebühr die Lufthansa abzieht.
Alle übrigen Buchungsklassen der Lufthansa sehen regulär nicht vor, den vollständigen Buchungspreis zurückzuerhalten. Auch hier besteht aber das gesetzliche Anrecht auf die Steuern und Gebühren im Flugpreis:
Davon unberührt bleibt der gesetzlich verankerte und vor Gericht durchsetzbare Anspruch auf die Rückzahlung von Steuern und Gebühren, die im Ticketpreis eingerechnet sind (§§ 812, 648 BGB). Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung gegen die Lufthansa und den anderen Fluggastrechten aus der europäischen Fluggastrechte-Verordnung.
Stattdessen handelt es sich bei dem Anspruch auf eine Erstattung unverbrauchter Steuern und Gebühren im Stornierungsfall um ein gesondertes Fluggastrechte aus dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese Posten muss die Airline nämlich nur für Fluggäste abführen, die ihre Reise tatsächlich wahrnehmen. Umgekehrt ergibt sich aus den §§ 648 Satz 2, 812 Absatz 1 BGB die Verpflichtung, die ersparten Kosten wieder an den Passagier zurückzuführen. Denn ansonsten verbliebe der Lufthansa eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Erstattungsfähig sind dabei neben der staatlichen Luftverkehrssteuer auch Luftsicherheitsgebühren, Flughafengebühren sowie die Abfertigungsgebühr am Startflughafen. Insgesamt addieren sich diese Positionen allein für eine Flugstrecke aus Deutschland zu einem Reiseziel in Europa sehr häufig auf mehr als 30 € pro Person. Auf Interkontinentalflügen kommen oft sogar über 100 € pro Passagier zusammen.
Konkret zählen folgende Einzelkomponenten zu den im Rahmen von § 648 Satz 2 BGB erstattbaren Aufwendungen:
Die genaue Höhe des Erstattungsanspruchs eines Reisenden gegen die Lufthansa bei Stornierung lässt sich schnell aus der Buchungsbestätigung ermitteln. Neben oder vor dem Gesamtpreis des Fluges ist darin zumeist aufgeführt, welcher Teil davon auf Steuern und Gebühren entfällt. Die besagte Aufstellung sieht ungefähr folgendermaßen aus und findet sich typischerweise auf Seite 2 einer Buchungsbestätigung von Lufthansa:
Im abgebildeten Beispielfall bestünde nach Stornierung unabhängig von der Buchungsklasse ein gesetzlicher Anspruch auf Rückgewähr von 206,16€.
Fehlen solche Angaben ausnahmsweise oder führt die Buchungsbestätigung sie nur unvollständig auf, hilft der kostenlose Online-Rechner von Ersatz-Pilot. Unser Erstattungsrechner hilft insofern insbesondere dann weiter, wenn Sie mehrere Flüge gebucht haben und die Buchungsbestätigung nur die Summe der Steuern und Gebühren für alle Flugstrecken darstellt, während Sie nur eine Teilstrecke nicht antreten und für diese den Teilwert erfahren möchten.
Aus den im Online-Rechner angegebenen Daten der stornierten Flugstrecke können Sie automatisch die anteilige Erstattungssumme ermitteln lassen, die Ihnen als Lufthansa-Kunde gesetzlich zusteht:
Die Nutzung des Online-Rechners ist kostenfrei und verpflichtet nicht zu einer späteren Beauftragung unseres Fluggastportals. Sie erfordert für die Berechnung der Erstattungshöhe auch nicht die Preisgabe Ihrer Kontaktdaten.
Außer gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Rückzahlung im Stornierungsfall kann man noch an kulanzweise Möglichkeiten denken, eine Erstattung zu erhalten. Hier unterscheidet die Lufthansa danach, wann ein Reisender schwer erkrankt:
Erkrankt oder verstirbt ein Reisender oder ein naher Angehöriger vor dem Abflug, gewährt die Lufthansa keine Erleichterungen der tarifabhängigen Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen. Es fallen also die gleichen Umbuchungsgebühren an, wie ansonsten auch, und die Airline leistet auch keine höheren Erstattungsbeträge als ansonsten. So bleibt Fluggästen selbst bei einem Schicksalsschlag kurz vor der Abreise meist nur der gesetzliche Anspruch auf anteilige Erstattung der Steuern und Gebühren, der bei Nichtantritt eines Fluges stets besteht.
Ausnahmen von diesen Regelungen gestattet Lufthansa bloß im Krankheits- oder Todesfall nach Reiseantritt (AGB Lufthansa 3.2.3 und 3.2.4). Erkrankt ein Passagier am Aufenthaltsort so schwer, dass er und seine engen Mitreisenden den Rückflug nicht wie geplant antreten können, verlängert die Lufthansa nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Gültigkeit der Flugscheine. Diese sind für einen anderen Rückflug so lange einsetzbar, bis die Reisefähigkeit des Fluggasts attestiert wieder besteht oder bis die Airline anschließend einen Rückflug zur Verfügung stellen kann. Enthält der noch nicht ausgeflogene Teil des Flugscheins des Betroffenen eine Zwischenlandung, kann dieser sowie die Flugscheine der Mitreisenden sogar um bis zu drei Monate verlängert werden, damit der Passagier in der Lage ist, seinen Heimflug anzutreten.
Verstirbt ein Fluggast am Aufenthaltsort, ermöglicht die Airline den mitreisenden unmittelbaren Familienangehörigen bei Bedarf einen früheren Rückflug oder verlängert die Gültigkeit ihrer Flugscheine um maximal 45 Tage nach dem Todesdatum. Voraussetzung ist die Vorlage einer gültigen Sterbeurkunde.
An die Ermittlung des erstattungsfähigen Anteils des Ticketpreises schließt die Frage an, wie man jene Summe nun schnell, risikoarm und mit überschaubarem Aufwand von der Airline zurückerhält. Üblich sind folgende drei Herangehensweisen:
Wir wollen auf alle drei Varianten der Reihe nach eingehen. Davor stellen wir die wichtigsten Eckdaten aber bereits in einem Schaubild gegenüber:
Ein Fluggast kann sich zunächst direkt an die Airline wenden, um seine Ticketerstattung einzufordern. Wie komfortabel und einfach sich die selbstständige Durchsetzung gestaltet, richtet sich danach, in welcher Situation und welchem Tarif ein Reisender eine Ticketerstattung verlangt:
Der leichteste Weg zur Erstattung führt über die Webseite der Lufthansa. Passagiere finden dort sogar eine Vorlage für den Antrag auf Erstattung. Sie betrifft aber nur den Fall, dass die Lufthansa ihrerseits Flüge streicht oder diese sich über fünf Stunden verspäten und der Flugreisende hierbei nicht mitfliegt. In solchen Fällen besteht bereits ein gesetzlicher Anspruch auf die vollständige Ticketerstattung aus Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung (mehr dazu hier).
Ebenfalls einfach möglich ist eine Online-Erstattung in den Flex-Tarifen. Wer hier seinen Flug selbst storniert und hiernach eine Erstattung anfordern will, ruft zunächst den Login-Bereich zur Verwaltung des eigenen Fluges auf. Die Einwahl funktioniert mit den sechsstelligen Buchungscode oder, wenn Sie einen Nutzerkonto bzw. eine Travel-ID haben, mit E-Mail-Adresse und Passwort. Kunden mit den Tarifen Economy Flex und Business Flex können eine Erstattung direkt zusammen mit der Stornierung beantragen.
Lufthansa verspricht auf der Homepage, einem Fluggast nach seiner Stornierung seitens des Fluggastes umgehend die erstattungsfähige Summe zu überweisen. Nach unserer Wahrnehmung klappt das in den teureren Tarifen tatsächlich einwandfrei – solange Sie die Frist und die übrigen Voraussetzungen für die förmliche Stornierung einhalten (mehr dazu oben).
Umständlicher ist es, eine Rückzahlung der Flugnebenkosten in den günstigeren Tarifen wie Economy Classic zu erhalten. Das beginnt damit, dass die Lufthansa nach der Reisezeit den Zugriff auf die Buchungsverwaltung einschränkt und sich deswegen online gar keine Rückerstattung anfordern lässt.
Hier empfehlen wir deshalb, für die Rückforderung von Steuern und Gebühren ein Aufforderungsschreiben an die Airline zu senden – zum Beispiel per E-Mail an customer.relations@lufthansa.com. Als Formulierungshilfe können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen.
Eine Zahlungsaufforderung per E-Mail zu senden, erscheint in den günstigeren Buchungstarifen insbesondere ratsam, weil Lufthansa hier keine ausdrückliche Stornierung erbittet. Die Airline hält nach unserer Prüfung auch keine speziellen Kommunikationskanäle vor, über die sich die Steuern und Gebühren „auf Knopfdruck“ anfordern lassen. Diesen Eindruck erweckt auch § 10.3 der Lufthansa AGB. Er spricht nur von Erstattungen, die bereits nach den Buchungstarifen vorgesehen sind, nicht aber von gesetzlichen.
Spätestens wenn der Passagier innerhalb der vorgegebenen Frist von sechs Monaten einen Antrag auf Erstattung stellt, erfolgt laut Angaben der Airline nach Prüfung umgehend eine Rückzahlung der Steuern und Gebühren. In der Realität erweist sich der Vorgang jedoch als weniger geradlinig. Es kommt nach unserer Erfahrung auch vor, dass die Lufthansa über Wochen und Monate gar nicht reagiert. Hier bleibt zur Durchsetzung nur ein Gerichtsverfahren, sollte es das Luftfahrtunternehmen darauf ankommen lassen.
Zusätzliche Schwierigkeiten bereitet es, die Erstattung auf eigene Faust einzufordern, wenn man Flüge über ein Buchungsportal gebucht hat. Also zum Beispiel Opodo, booking.com, Trip.com oder Travelstart. Die Problematik in solchen Fällen ergibt sich daraus, dass die Lufthansa hier ihre Erstattung zunächst nur gegenüber dem Vermittlungsportal leistet. Gleichzeitig halten die meisten Vermittlungsportale aber keine Kapazitäten vor, um diese Beträge an Kunden weiterzuleiten. Stattdessen berichten uns Nutzer unseres Dienstes häufig, dass sie zwischen der Airline und dem jeweiligen Buchungsportal hin- und hergeschickt wurden, jeweils mit der Begründung, die andere Stelle sei zuständig für die Erstattung und der Reisende solle sich dorthin wenden. So verzögert sich die Weiterleitung der Erstattungsbeträge durch Vermittlungsportale an Kunden teilweise um Monate und scheitert teilweise ganz.
Jedem Reisenden bleibt es gleichwohl unbenommen, selbständig mit der Lufthansa in Kontakt zu treten und seinen Anspruch geltend zu machen, wenn nötig in einem Gerichtsverfahren vor dem jeweils zuständigen Amtsgericht. Betroffene können dort selbst ohne anwaltliche Vertretung Klage erheben, da der Buchungspreis und somit der Streitwert fast immer unter dem Grenzwert von 5.000€ liegt (§ 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz; §§ 78 Absatz 1, 79 Absatz 1 Zivilprozessordnung). Allerdings ergibt sich für Passagiere hierbei auch ohne anwaltlichen Beistand ein Kostenrisiko von mehreren hundert Euro, Denn den Gerichtskostenvorschuss in Höhe von mindestens 114€ muss der Kläger erst einmal selbst zahlen (§ 12 Absatz 1 Gerichtskostengesetz). Lediglich wenn er den Rechtsstreit gewinnt, erhält er den Betrag vollständig zurück. Unterliegt er jedoch gegen die Airline, belasten ihn neben den Gerichtskosten auch die Anwaltskosten der Gegenseite in voller Höhe.
Dementsprechend trägt der Fluggast ab jenem Moment ein gewisses finanzielles Risiko, ab dem die Lufthansa eine Zahlung verweigert und es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Bleibt der Antrag auf Erstattung bei der Airline erfolglos, sollte sich ein Betroffener daher eine andere Option der Rechtsverfolgung suchen, statt auf eigene Faust zu klagen. Etwas anderes mag freilich bei juristischer Vorbildung des Lufthansa-Kunden gelten.
Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, bedeutet für den Fluggast im ersten Moment eine Erleichterung, weil er mit seiner Forderung der Airline und ihren Anwälten nicht mehr allein gegenübertreten muss. Das finanzielle Risiko, das er dabei eingeht, erhöht sich jedoch durch Einschaltung einer Kanzlei weiter. Nun addieren sich die Kosten für den eigenen Anwalt hinzu, die von der Gegenseite ebenfalls nur dann übernommen werden, wenn der Passagier gegen die Lufthansa gewinnt (§ 91 Absatz 2 ZPO).
Eine Rechtsschutzversicherung trägt zwar die Verfahrenskosten, je nach Versicherungspolice hat der Versicherungsnehmer aber eine Selbstbeteiligung zu leisten. Rechtsschutzversicherungen erstatten Prozesskosten überdies nur auf eine vorherige Deckungszusage hin. Letztere muss zunächst vorliegen, bevor der eigene Anwalt tätig werden kann. Dieser Zwischenschritt sorgt für eine zusätzliche Verzögerung.
Die bislang beschriebenen zwei Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung belasten den Lufthansa-Kunden sowohl mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko als auch mit Arbeits- und Zeitaufwand. Dabei bleibt bis zuletzt unklar, ob er die ihm zustehende Erstattung vollumfänglich erhält.
Ersatz-Pilot beseitigt diese Problematik. Wir ebnen mit unserem Ticketerstattungsdienst einem stornierenden Reisenden einen komfortablen und direkten Weg zur Rückzahlung des Buchungspreises, wenn sie sich nicht selbst mit der Airline auseinandersetzen möchten.
Dazu muss ein Lufthansa-Kunde lediglich unser Online-Formular ausfüllen, das alle relevanten Daten zu Ihrem Fall abfragt und Ihren Anspruch automatisch prüft. Dies dauert nur wenige Minuten. Nach der Bestätigung des Antrags durch uns leisten wir bereits innerhalb von ein paar Tagen eine Direktzahlung der anteiligen Erstattungssumme abzüglich einer überschaubaren Provision von 17-20% der Erstattungssumme. Daraufhin sind wir für die Durchsetzung des Anspruchs gegen die Lufthansa verantwortlich, während der Passagier 80-83% der ihm zustehenden Rückerstattung sofort erhält, kein Risiko mehr tragen muss und von jeglichem weiteren Aufwand befreit ist.
Möchten Sie bei der Lufthansa Flüge stornieren oder sind Sie nicht mitgeflogen und wollen Sie nun Ihre Erstattung von der Airline einfordern? Dann nutzen Sie doch unseren praktischen Musterschreiben-Generator, den wir Ihnen weiter unten zur Verfügung stellen. Dieses kostenfreie Hilfsmittel ermöglicht es, in wenigen Minuten ein professionelles Anschreiben auf Ihren Fall anzupassen, um Ihre Flugkosten von Lufthansa zurückzufordern.
Die Vorgehensweise ist simpel: Geben Sie Ihre relevanten Flugdaten in die vorgesehenen Felder unten ein. Sollten Sie über die genaue Höhe der rückerstattungsfähigen Steuern und Gebühren im Unklaren sein, hilft Ihnen unser Erstattungsrechner kostenlos bei der Ermittlung.
Bei der Nutzung haben Sie zwei Optionen: Entscheiden Sie sich für die vollständige Eingabe aller Informationen, erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Dokument, das perfekt auf Ihre Flugbuchung abgestimmt ist. Diesen Entwurf übersenden wir Ihnen unmittelbar nach Formularübermittlung automatisch in Ihr E-Mail-Postfach. Falls Sie es vorziehen, können Sie die Felder auch unausgefüllt lassen. In diesem Fall bekommen Sie von uns eine Blanko-Vorlage, in die Sie Ihre persönlichen Angaben später selbst eintragen können, bevor Sie sie an Lufthansa weiterleiten. Zusätzlich teilen wir Ihnen in unserer E-Mail die korrekte Kontaktadresse mit, an die Ihr Erstattungsantrag bei Lufthansa gerichtet werden sollte.
In diesem Abschnitt liefern wir kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Stornierung und Ticketerstattung bei Lufthansa:
Lufthansa empfiehlt, Buchungsänderungen online vorzunehmen, entweder über den persönlichen Login in das Benutzerkonto oder mit Hilfe der Einwahl über den Buchungscode. Allerdings können bestimmte Umbuchungswünsche auch telefonisch angefragt werden. Für Fragen und Auskünfte steht ebenfalls die Service Hotline zur Verfügung. Jene erreichen sie rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche unter der Rufnummer: +49 69 86 799 799.
Umbuchungen sind bei Lufthansa bis spätestens 24 Stunden vor Abflug vorzunehmen. Die Airline empfiehlt, Buchungsänderungen online vorzunehmen. Dazu meldet sich der Passagier entweder mit seinen persönlichen Zugangsdaten im Benutzerkonto an oder loggt sich mit seiner Buchungsnummer ein. Anschließend kann unter dem Menüpunkt „Meine Buchungen“ umgebucht werden. Eine weitere Option ist eine Umbuchung über die Service Hotline der Lufthansa unter der Rufnummer +49 69 86 799 799. Weiterführende Informationen zu den Umbuchungsmodalitäten finden Sie im ersten Abschnitt unseres Beitrags.
Annulliert Lufthansa einen Flug aufgrund einer Reisewarnung nicht von sich aus, ist eine gebührenfreie Stornierung des Flugtickets bei der Airline im Normalfall nicht möglich. Ausnahmen gelten bei Buchung im Business Flex und Economy Flex Tarif, die Möglichkeiten zur kostenfreien Stornierung vorsehen. Ansonsten kann der Passagier die Barerstattung des vollständigen Ticketpreises nur beantragen, wenn Lufthansa den Flug ausfallen lässt. Welche Konditionen für Stornierungen und Erstattungen in allen übrigen Fällen je nach Buchungsklasse bei Lufthansa gelten, fasst der Artikel in den Abschnitten 1 und 2 für Sie zusammen.
Gebührenfreie Stornierungen bietet Lufthansa weiterhin lediglich für Kunden an, die ein Ticket im Business Flex Tarif gebucht haben. Allerdings greifen nach wie vor die Corona-Sonderkonditionen der Lufthansa für Umbuchungen. Reisende, die bis zum 01.06.2022 ein Ticket im Economy Classic Tarif gebucht haben, dürfen ihren Flug einmalig gebührenfrei umbuchen. Auch die Auswahl einer anderen Flugstrecke ist dabei möglich. Für Kunden im Economy Light Tarif kostet eine Umbuchung dagegen 70€. Nähere Informationen zu den Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen bei Lufthansa finden Sie im Artikel.
Lufthansa empfiehlt bei Buchung den Abschluss einer Reiseversicherung, um das Kostenrisiko im Krankheits- oder Verhinderungsfall abzuwenden. Zur Verfügung steht dazu für Lufthansa Flüge das Angebot „AIG Travel Care“ und zwar in den Ausführungen Travel Care und Travel Care Plus. Die Versicherung kann bequem bei Ticketbuchung über die Lufthansa Webseite oder nachträglich online unter „Meine Buchungen“ hinzugefügt werden. Travel Care versichert gegen Reiserücktritt, Reiseabbruch und schließt auch eine Quarantäne-Vergütung ein. Travel Care Plus übernimmt für den Passagier zusätzlich medizinische Kosten im Ausland einschließlich derjenigen eines Krankenrücktransportes.
Passagiere können nahezu alle Vorgänge, die ihre Buchung oder Buchungsänderungen betreffen, schnell und bequem im Online-Benutzerkonto vornehmen. Die Einwahl ist mit den persönlichen Login-Daten oder mit dem sechsstelligen Buchungscode auf der Lufthansa Webseite möglich. Darüber hinaus steht die Lufthansa Service Hotline rund um die Uhr unter folgender Rufnummer für Fragen und Anliegen aller Art bereit: +49 69 86 799 799. Bei Anliegen mit Bezug zu den Online-Services hilft außerdem ein Chatbot.
Außer unter den höherpreisigen Tarifen Business Flex und Economy Flex bietet Lufthansa keine Stornierungsmöglichkeit für einmal gebuchte Tickets ohne erhebliche Mehrkosten. Bis auf die Steuern und Gebühren erstattet Lufthansa bei Buchungen mit anderen Tarifen den Flugpreis nicht. Auch für Umbuchungen fallen in den meisten Fällen beträchtliche Gebühren an. Über weitere Stornierungs- und Erstattungsmöglichkeiten informiert unser Beitrag im zweiten und dritten Abschnitt.
Die obige Übersicht zu Flugstornierungen bei Lufthansa wurde von Laura Held angefertigt und zuletzt am 14.03.2025 aktualisiert. Laura Held studierte in Hamburg BWL, erlangte 2020 ihren Master-Abschluss und verstärkt seit März 2021 das Team von Ersatz-Pilot. Die Web-Redaktion unseres Fluggastportals unterstützt sie gelegentlich, indem sie reisebezogene Themen wie zum Beispiel das der Stornierungskonditionen verschiedener Airlines aufbereitet.
Die Kontrolle auf rechtliche Richtigkeit der Darstellung übernahm Dr. Christopher Wekel.