Laut den vermeldeten Flugdaten ergab sich auf Flug EW2649 am 4.1.2020 eine folgenreiche Verspätung. Die Flugverbindung sollte Flugreisende vom Flughafen Faro zum Flughafen Stuttgart befördern. Aber obwohl die Airline Eurowings als Organisatorin des Fluges eine planmäßige Durchführung sicherstellen muss, scheiterte eine pünktliche Ankunft am Ziel.
Wegen der Verspätung der Verbindung EW2649 am 4.1.2020 ergibt sich daher für die betroffenen Passagiere gegebenenfalls ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die ausführende Airline. Eine solche Kompensation gestattet nämlich die FluggastrechteVO der EU, sobald ein Flug gecancelt wird, sich über 3h verzögert bzw. ein Folgeflug wegen leichter Unpünktlichkeit nicht erreicht wird. Das Recht auf eine Ersatzpauschale scheidet allenfalls aus, sofern sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände wie sicherheitsgefährdendes Wetter berufen kann. Darüber hinaus erfordert die Entschädigungsberechtigung nur einige individuelle Eigenschaften des Reisenden wie seine Teilnahme am Flug.
Inwiefern Betroffenen eine Forderung zusteht, ermittelt Ersatz-Pilots Entschädigungsrechner automatisch auf Basis der relevanten Angaben zum Vorfall. Betroffenen Fluggästen von EW2649 am 4.1.2020 gewähren wir bei Feststellung ihres Anspruchs eine Sofortzahlung in Höhe von 250-274 €.
Prüfen können Sie diesen oder einen anderen Flug kostenlos im Entschädigungsrechner.
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