Laut Angaben auf Flugdatenbanken ergab sich auf Flug UA8858 am 18.5.2019 eine nicht unerhebliche Verspätung. Die Maschine sollte Passagiere vom Flughafen Boston zum Flughafen Frankfurt am Main befördern. Doch obwohl die Airline Lufthansa als zuständiges Unternehmen die Beförderung planmäßig vollführen sollte, misslang eine pünktliche Ankunft am Ziel.
Angesichts der Verspätung des Fluges UA8858 am 18.5.2019 besteht daher für alle Mitreisenden eventuell ein Recht auf Entschädigung gegen die ausführende Airline. Eine entsprechende Forderung räumt die FluggastrechteVO nämlich ein, sobald ein Flug ausfällt, sich mehr als 3h verzögert bzw. ein Folgeflug wegen der Unpünktlichkeit verpasst wird. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung fehlt lediglich, sofern sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt berufen kann. Ansonsten hängt die Entschädigungsberechtigung nur von einigen individuellen Flugumständen des einzelnen Reisenden ab.
Ob einem Betroffenen eine Forderung entstanden ist, prüft der Entschädigungsrechner von Ersatz-Pilot automatisiert anhand einiger Angaben. Den Fluggästen des Fluges UA8858 am 18.5.2019 bieten wir bei positiver Prüfung für ihre Rechte eine direkte Entschädigung in Höhe von 426-450 €.
Prüfen lässt sich dieser oder anderer Flug direkt hier im Entschädigungsrechner.
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